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Direkte Steuern bei den natürlichen Personen. Zeitliche Bemessung
Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP
Il presidente (Lombardi Filippo, presidente): Benvenuti alla seconda settimana e quinta seduta della sessione primaverile 2013 del Consiglio degli Stati. Dopo una prima settimana abbastanza movimentata cercheremo anche questa seconda settimana di svolgere i nostri lavori nell'ordine e nel buon umore consueti.
Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP
Mit der vorgeschlagenen formellen Bereinigung wird bei den direkten Steuern natürlicher Personen die einjährige Veranlagung mit Gegenwartsbemessung als einziges Bemessungssystem festgelegt. Die überflüssig gewordenen Bestimmungen zur zweijährigen Pränumerandobesteuerung mit Vergangenheitsbemessung werden aufgehoben. Materiell erfolgen keine Änderungen.
Der Wechsel zum System der einjährigen Postnumerandobesteuerung mit Gegenwartsbemessung bei natürlichen Personen wirkte sich auf den Ertrag der direkten Bundessteuer der Steuerperioden 1995, 1999, 2001 und 2003 aus. Der Bundesrat hat das in seinem Bericht vom 9. Januar 2002 an die Bundesversammlung aufgezeigt. Die Anwendung des Postnumerandotarifs bei der Aufwandbesteuerung führt zu einem Minderertrag von 7 bis 8 Millionen Franken. Von diesem Minderertrag trägt der Bund 83 Prozent; 17 Prozent tragen die Kantone.
Die Vorlage war in der Kommission unbestritten. Es erfolgte eine einstimmige Zustimmung. Bereits im Nationalrat erfolgte eine Zustimmung mit 151 zu 7 Stimmen.
Ich ersuche Sie im Namen der Kommission, auf das Geschäft einzutreten und den Änderungsvorschlägen des Nationalrates zuzustimmen.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Es gibt den Ausführungen des Präsidenten der Kommission nicht mehr viel beizufügen. Wir haben jetzt in allen Kantonen die Postnumerandobesteuerung. Ursprünglich war sie als Möglichkeit vorgesehen gewesen. Seit 2003 ist sie die ordentliche Bemessungsmethode geworden. Damit rechtfertigt es sich auch, die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen anzupassen, d. h., die Pränumerandobesteuerung aus dem Gesetz zu streichen und als ordentliche Besteuerung die Postnumerandobesteuerung vorzusehen. Das ist eine Entrümpelung des Gesetzes, aber eine wichtige. Sie macht das Steuergesetz dann nämlich auch wieder leserlich.
Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesgesetz über die formelle Bereinigung der zeitlichen Bemessung der direkten Steuern bei den natürlichen Personen
Loi fédérale sur la mise à jour formelle de l'imposition dans le temps des impôts directs sur les personnes physiques
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I, II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, ch. I, II
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Altherr Hans · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Geschähe es nicht im Auftrag der Redaktionskommission, würde ich es nicht wagen, die Ruhe der Behandlung dieses Geschäftes zu stören. Nun stört sich aber die Redaktionskommission an Absatz 2 von Ziffer II der Vorlage. Absatz 2 lautet: "Es" - gemeint ist dieses Gesetz - "tritt am 1. Januar 2014 in Kraft." Diese Formulierung entspricht nicht den gesetzestechnischen Richtlinien. Sie könnte zu Problemen führen, wenn gegen diese Vorlage - natürlich wider Erwarten - das Referendum ergriffen und wenn das Gesetz im Referendum angenommen würde. Dann wären wir nämlich vermutlich im Jahr 2014, und wir hätten hier eine Bestimmung, welche das Gesetz rückwirkend in Kraft setzen würde, was fragwürdig wäre.
Deshalb hat die Redaktionskommission entschieden, hier den Wortlaut zu ändern und den heutigen gesetzestechnischen Richtlinien anzupassen. Absatz 2 von Ziffer II sollte deshalb für die Schlussabstimmung lauten: "Es" - gemeint ist das Gesetz - "tritt unter Vorbehalt des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. Januar 2014 in Kraft. Andernfalls" - d. h., wenn das Referendum ergriffen und das Gesetz angenommen wird - "bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten." Das Resultat wird höchstwahrscheinlich dasselbe sein wie mit der Formulierung, die hier auf der Fahne steht, aber wir vermeiden so ein Präjudiz für künftige Gesetze.
Deshalb werden wir das so in die Schlussabstimmung bringen.
Wir haben in der Redaktionskommission noch darüber diskutiert, weil es sich an der Grenze zu einer materiellen Änderung befindet. Wir haben darüber diskutiert, ob ich hier einen Einzelantrag stellen soll. Das hätte dann aber dazu geführt, dass das Geschäft nochmals an den Nationalrat zurückgegangen wäre. Diese Schlaufe können wir so vermeiden.
Ich ersuche Sie um Kenntnisnahme.
Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP
Il presidente (Lombardi Filippo, presidente): Si tratta di una dichiarazione e non di una proposta di modifica del testo. Ne abbiamo preso atto.
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 40 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(1 Enthaltung)
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales
Angenommen - Adopté