09.086
Markenschutzgesetz. Änderung sowie Swissness-Vorlage
Graf Maya · P-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion
1. Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben
1. Loi fédérale sur la protection des marques et des indications de provenance
Art. 47 Abs. 3ter; 48 Abs. 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 47 al. 3ter; 48 al. 4
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 48a
Antrag der Kommission
Bst. d
Festhalten
Bst. f
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 48a
Proposition de la commission
Let. d
Maintenir
Let. f
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 48b
Antrag der Mehrheit
Abs. 1a, 1bis, 2, 3, 5
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 1
... herkommen. Bei Milch und Milchprodukten sind 100 Prozent des Gewichts des Rohstoffs Milch erforderlich.
Antrag der Minderheit I
(von Graffenried, Amherd, Caroni, Flach, Lehmann, Pieren, Schwander, Stamm, Vischer Daniel, Vogler)
Abs. 1a, 1, 1bis, 2, 3, 5
Festhalten
Antrag der Minderheit II
(Huber, Caroni, Guhl, Kiener Nellen, Lehmann, Markwalder, Vischer Daniel)
Abs. 1
... herkommen. (Rest streichen)
Antrag Lehmann
Abs. 3
Bei der Berechnung des Rohstoffgewichts oder der Herstellungskosten müssen alle Rohstoffe angerechnet werden, bei denen der Selbstversorgungsgrad der Schweiz mindestens 50 Prozent beträgt.
Schriftliche Begründung
Die Beschränkung der Berechnungsvorgaben auf Rohstoffe, bei denen die Schweiz einen Selbstversorgungsgrad von mindestens 50 Prozent aufweist, stellt sicher, dass die Nahrungsmittelhersteller eine faire Chance haben, sich mit den zu berücksichtigenden Rohstoffen schweizerischer Herkunft überhaupt einzudecken. Ein gutes Beispiel, um zu zeigen, worum es geht, ist der Honig. Die Schweiz hat einen Selbstversorgungsgrad von 32,7 Prozent. Die Inlandproduktion wird vielfach von den Imkern direkt vermarktet. In guten Honigjahren wird ein kleiner Teil der Produktion bei einem Honigweiterverarbeiter in Kleinstgebinde für den Detailhandel abgefüllt. Kurzum: Honig gibt es zwar, er ist aber für die Nahrungsmittelindustrie aufgrund dieser Vermarktungssituation gar nicht erhältlich. Dieses und ähnliche Probleme wären mit der vorgeschlagenen Berechnungsvorgabe vom Tisch. Die vorgeschlagene Regelung trägt auch den wirtschaftlichen Anliegen der Schweizer Landwirtschaft angemessen Rechnung, indem über die Revision des Markenschutzgesetzes der Absatz der bedeutendsten Rohstoffe in deren Portfolio wie Milch, Fleisch (Kalbfleisch, Rindfleisch, Schweinefleisch, Ziegenfleisch, Poulets), Getreide (Dinkel, Roggen, Weichweizen), Kartoffeln und Obst (Äpfel, Birnen, Kirschen) gefördert wird. Wer damit hergestellte Produkte mit der Herkunft Schweiz bzw. dem Schweizerkreuz ausloben will, muss diese einsetzen, d. h. sie für das swissnessrelevante Gewicht (80 Prozent für schwachverarbeitete Produkte bzw. 60 Prozent für starkverarbeitete Produkte) in die Berechnungen einbeziehen. Die Beschränkung der Anrechenbarkeit der Schweizer Agrarrohstoffe auf solche mit einem Selbstversorgungsgrad von mindestens 50 Prozent ermöglicht aus dem Wortlaut der Norm hervorgehende, vereinfachte Berechnungen. Einfache und gut umsetzbare Berechnungsregeln, die Rechtssicherheit schaffen, sind wichtig, müssen sie doch in aller Regel von KMU umgesetzt werden.
Art. 48b
Proposition de la majorité
Al. 1a, 1bis, 2, 3, 5
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 1
... la composent. Pour le lait et les produits laitiers, cette proportion s'élève à 100 pour cent du poids du lait qui les compose.
Proposition de la minorité I
(von Graffenried, Amherd, Caroni, Flach, Lehmann, Pieren, Schwander, Stamm, Vischer Daniel, Vogler)
Al. 1a, 1, 2, 3
Maintenir
Al. 1bis
Maintenir, mais:
b. ... de son coût de revient.
Al. 5
Le calcul du coût de revient ...
Proposition de la minorité II
(Huber, Caroni, Guhl, Kiener Nellen, Lehmann, Markwalder, Vischer Daniel)
Al. 1
... la composent. (Biffer le reste)
Proposition Lehmann
Al. 3
Sont obligatoirement prises en compte dans le calcul du poids des matières premières ou du coût de revient toutes les matières premières pour lesquelles le taux d'autoapprovisionnement en Suisse est d'au moins 50 pour cent.
Huber Gabi · Mit-F · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion
Ich spreche für die Minderheit II und zugleich für die FDP-Liberale Fraktion. Mein Minderheitsantrag II ist bis auf eine Ausnahme identisch mit der Fassung der Kommissionsmehrheit und damit mit dem Konzept des Ständerates, wonach die Herkunft eines Lebensmittels dem Ort entspricht, wo mindestens 80 Prozent des Gewichts der Lebensmittelrohstoffe herkommen. Was die Unterscheidung in schwach- und starkverarbeitete Lebensmittel betrifft, welche die Kommissionsmehrheit nun zu Recht aufgibt, möchte ich daran erinnern, dass es die WAK-NR war, welche die Kommission für Rechtsfragen beauftragte, bei den Herkunftsangaben im Markenschutzgesetz eine Sonderregelung für hochverarbeitete Naturprodukte auszuarbeiten. Dieser Auftrag wurde erfüllt, aber die Sonderregelung nach umfangreichen Diskussionen jetzt fallengelassen. Die Minderheit I (von Graffenried) unterstützt dieses Konzept noch.
Das Konzept mit einer Differenzierung nach stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln, welches die Minderheit I aufrechterhalten möchte, ist unter dem Strich zu kompliziert und führt zu Abgrenzungsfragen und damit zu grossen Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Die Verwaltung präsentierte in der Kommission fünf Varianten für die Umsetzung. Keine überzeugte, auch nicht die Anlehnung an den Zolltarif, welche zwar praktisch wäre, aber auch zu absurden Resultaten führen würde. Es wäre etwas gar einfach, den Ball nun dem Bundesrat zuzuschieben, damit er eine Lösung für eine sinnvolle Differenzierung finde. Wenn es eine einfache und praktische Lösung gäbe, glauben Sie mir, dann hätte sie die Kommission auch gefunden. Der Entwurf des Bundesrates und damit die Fassung des Ständerates und auch der Kommissionsmehrheit ist überzeugender, weil sie einfach und klar ist. Vergessen wir auch nicht, dass niemand gezwungen ist, Lebensmittel mit dem Label "Schweiz" auszuloben. Das Label stellt einen Mehrwert dar, für den auch etwas verlangt werden darf. Wie immer die Lösung am Ende auch sein wird, es werden nie alle damit zufrieden sein. Einige Firmen werden sich immer beklagen, dass die Regelung für sie negativ sei.
Wenn man von Artikel 48b spricht, sollte man immer den ganzen Artikel vor Augen haben, insbesondere Absatz 2, wo explizit steht, was alles von der Berechnung des Prozentsatzes nach Absatz 1 ausgenommen ist. In der Kommission konnte die Verwaltung praktisch alle Schauermärchen über diesen Absatz 2 entkräften. Denn an uns Kommissionsmitglieder wurden x Beispiele herangetragen im Sinne von: Dieses und jenes Produkt sei nicht mehr möglich, wenn wir so und nicht anders legiferieren würden.
Es gehört übrigens auch noch der vom Ständerat im Sinne der Rechtssicherheit präzisierte Absatz 3 zu diesem Artikel. Dieser Absatz legt den Prozentsatz des Selbstversorgungsgrades für die Berechnung der Rohstoffe nach Absatz 1 konkret fest, anstatt dies einer Verordnung zu überlassen, wie dies noch die Fassung des Bundesrates vorsah. Der Einzelantrag Lehmann bezieht sich genau auf diesen Absatz 3. Wie uns in der Kommission die Auswirkungen dieses Antrages geschildert wurden bzw. wie das auf die Befriedigung der Erwartungen der Konsumenten wirken könnte, möchte ich Ihnen nicht vorenthalten: Stellen Sie sich ein Schiff unter der Flagge Panamas im Indischen Ozean vor. Das Schiff wird von einem Schweizer Kapitän gesteuert und ist deshalb in der Schweiz registriert. Nur weil der Kapitän des Schiffs ein Schweizer ist und das Schiff in der Schweiz registriert ist, dürfen die Fische als Schweizer Fische zollfrei eingeführt werden. - Super! Alles klar? Ich hoffe, die Frau Bundesrätin wird dann noch das Beispiel mit der Himbeerkonfitüre ohne Schweizer Himbeeren bringen. So weit zum Konzept des Einzelantrages und zum Antrag der Kommissionsmehrheit.
Nun zu meinem Minderheitsantrag II: Im Unterschied zum Antrag der Kommissionsmehrheit wird mit meinem Minderheitsantrag der Satz gestrichen, der besagt, dass bei Milch und Milchprodukten 100 Prozent des Gewichts des Rohstoffs Milch erforderlich sind. Diese Sonderregelung für die Milch ist eine krasse Privilegierung gegenüber anderen Rohstoffen, bei denen der Selbstversorgungsgrad auch hoch ist, z. B. bei Zucker, Trauben, Raps, Äpfel usw. Wir machen hier nicht Landwirtschaftspolitik. Diese Milchprivilegierung wurde im Nationalrat eingefügt, in der ständerätlichen Kommission abgelehnt und im Plenum des Ständerates mit einem Minderheitsantrag wieder eingebracht, aber abgelehnt. Die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen ist nun leider wieder auf diesen Zug aufgesprungen, und zwar mit 14 zu 9 Stimmen. Mit meinem Minderheitsantrag soll der Zug nun gestoppt werden.
Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion und im Namen der Minderheit II ersuche ich Sie um Zustimmung zum Antrag dieser Minderheit II.
von Graffenried Alec · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Ich habe mit amerikanischer, japanischer und chinesischer Technik gekämpft. Dennoch konnte ich letztlich meine Notizen nicht ausdrucken, sodass ich gleich das Notebook zum Rednerpult mitgenommen habe. Entschuldigen Sie mich dafür.
Ich möchte meinen breitabgestützten Minderheitsantrag hier noch einmal begründen. Er entspricht der Lösung der Subkommission und auch dem Beschluss des Nationalrates.
Es gibt Industrieprodukte wie Uhren. Bei einer Schweizer Uhr wissen Sie nicht, welches Material drin ist. Es ist sicher kein Schweizer Material. Da sind Metalle drin, Kunststoffe, seltene Erden. Da ist kein Schweizer Material drin, aber sie ist in der Schweiz gemacht. Darüber werden wir dann bei Artikel 48c sprechen.
Dann gibt es unverarbeitete und schwachverarbeitete Naturprodukte. Bei diesen ist der Verarbeitungsprozess unerheblich, bei diesen geht es nur um die Herkunft des Rohstoffs. Ein Beispiel dafür ist das Osterei. Bei einem Osterei wollen Sie genau wissen, aus welcher Haltung und woher es kommt.
Zwischen Industrieprodukten und dem Osterei gibt es eben noch die verarbeiteten Lebensmittel. Nach unserer Auffassung muss bei diesen eine Zwischenlösung gelten. Das sehen Sie nur schon am wichtigsten Beispiel: der Schweizer Schokolade. Schweizer Schoggi ist nicht wegen des Kakaos typisch schweizerisch - trotz Klimaerwärmung gibt es noch keine Kakaoplantagen in der Schweiz -, sondern wegen der Herstellung in der Schweiz. Nehmen Sie ein anderes Beispiel, nehmen Sie das Luxemburgerli von Sprüngli, ich habe hier ein grünes dabei. Das Luxemburgerli von Sprüngli ist natürlich nicht wegen seiner Inhaltsstoffe Swiss, sondern weil es von Sprüngli kommt. Es hat nämlich das spezielle Knowhow, die Schweizer Qualität von Sprüngli. Deshalb hat ein Luxemburgerli Swissness.
Es gibt also Industrieprodukte, Naturprodukte und dazwischen die verarbeiteten Lebensmittel - eben die Schokolade oder das Luxemburgerli.
Produktion oder Rohstoff, das ist hier die Frage. Unser Kompromiss lautet: Es muss eben beides gelten, der Inhalt muss gelten, aber es muss auch die Verarbeitung gelten. Beides berücksichtigen wir mit der Festsetzung von 60 Prozent in Artikel 48b Absatz 1bis. Swiss sind nicht nur Rohstoffe, Swiss ist "Swiss made", Schweizer Know-how, in der Schweiz nach Schweizer Rezept hergestellt.
Die Landwirtschaft versucht, aus der Swissness-Vorlage eine Landwirtschafts-Vorlage zu machen. Damit sind wir bei den Naturprodukten und bei den schwachverarbeiteten Naturprodukten einverstanden, aber nicht bei den starkverarbeiteten Naturprodukten. Dort sagen wir: Macht die Landwirtschaftspolitik in der Agrarpolitik, aber nicht hier! Vor einem Jahr hat Nationalrat Brunner in der Frühjahrssession den Antrag mit der Milch eingebracht, wonach bei verarbeiteten Lebensmitteln 100 Prozent der Milch aus der Schweiz kommen müssen. Das ist zwar systemwidrig, kann aber akzeptiert werden, weil eh kein Mensch Milch in die Schweiz importieren will. Die 100 Prozent aus dem Antrag Brunner sind im Antrag der Minderheit I weiterhin vorhanden. Das Konzept Ihrer Subkommission ist damit landwirtschaftsfreundlich, aber es ist eben auch industrieverträglich.
Es geht um eine grundsätzliche Sache: Was gilt Schweizer Know-how, was gilt Schweizer Innovationskraft gegenüber der Schweizer Landwirtschaft? Die Schweizer Landwirtschaft kümmert sich auch nicht immer um Swissness. Veredelungen durch die Landwirtschaft machen ein Produkt sofort zu einem schweizerischen Produkt, auch wenn nur Tierfutterimporte drinstecken. Auch beim Saatgut gibt es die Swissness-Prüfung bisher noch nicht.
Zur Gretchenfrage: Die Gretchenfrage bei dieser Differenzierung lautet, ob man stark- und schwachverarbeitete Lebensmittel überhaupt unterscheiden kann. Ja, das kann man. Es gibt bisher drei von der Frau Bundesrätin zitierte Gegenbeispiele. Es geht um das Rhabarberjoghurt, um Mineralwasser, und dann geht es noch um mariniertes Fleisch. Diese Abgrenzung ist zu schaffen. Auch die Verwaltung wird es schaffen, eine solche Differenzierung hinzubringen.
Ich wollte Ihnen ein Rhabarberjoghurt mitbringen, Frau Bundesrätin. Ich bin in drei Läden gegangen, aber habe leider keines gefunden, sonst würde ich Ihnen jetzt hier ein Rhabarberjoghurt überreichen. Sie sprechen von einer bürokratischen Lösung und werfen uns sogar vor, es sei eine zu bürokratische Lösung. Ich muss Ihnen dazu einfach sagen: Lesen Sie einmal Artikel 48b Absatz 3, wie ihn der Ständerat eingefügt hat. Dort muss ich sagen, das ist dann ein bürokratisches Monster! Dort reden wir von verschiedenen Selbstversorgungsgraden. Sie wissen, die Selbstversorgungsgrade von Lebensmitteln in der Schweiz ändern von Monat zu Monat und von Jahr zu Jahr. Das heisst, in einem Jahr ist dann ein Produkt Swiss und in einem anderen Jahr ist es nicht mehr Swiss, weil der Selbstversorgungsgrad geändert hat.
Ich bitte Sie sehr, diesen Absatz 3 in der Fassung des Ständerates nicht zu akzeptieren. Akzeptieren Sie die Fassung Ihrer Subkommission und meiner Minderheit I und folgen Sie im Übrigen den Anträgen der Mehrheit.
Guhl Bernhard · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD
Ich kann meinen Kollegen Herrn von Graffenried in Schutz nehmen. Es liegt nicht an ihm, dass er seine Unterlagen nicht ausdrucken konnte, es liegt daran, dass hier die Druckerserver scheinbar zurzeit offline sind.
Zu Artikel 48b: Mit der Unterscheidung in stark- und schwachverarbeitete Produkte stellen wir sicher, dass die Rezepte von "Guetzli", "Biberli", "Läckerli" und weiteren Produkten bei dieser Swissness-Vorlage mitberücksichtigt werden - Herr von Graffenried hat das sehr ausführlich erklärt. Darum wird die BDP-Fraktion die Minderheit I (von Graffenried) unterstützen. Die BDP will keinesfalls, dass mit dieser Swissness-Vorlage bekannte und gutetablierte Schweizer Produkte ausgebürgert werden. Darum stimmt die BDP-Fraktion mit der Minderheit I (von Graffenried).
Ebenso stimmt die BDP mit der Minderheit II (Huber), denn mit dieser Vorlage sollen in keinem Fall einzelne Produkte bevorzugt behandelt werden.
Um die Bürokratie tief zu halten, bitten wir Sie, dem Einzelantrag Lehmann zuzustimmen.
Jositsch Daniel · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Bei Artikel 48b des Markenschutzgesetzes geht es im doppelten Sinne um die Wurst. Es geht erstens einmal um Lebensmittel, und es geht zweitens um einen der beiden Hauptstreitpunkte dieser Vorlage. Die Frage, die wir beantworten müssen, ist: Wann kann ein Lebensmittel als Swiss, als schweizerisch bezeichnet werden? Zur Diskussion stehen zwei Konzepte: Dasjenige des Ständerates und dasjenige, das der Nationalrat im ersten Durchgang befürwortet hat respektive an dem die Minderheit I (von Graffenried) festhalten möchte.
Diese Minderheit der Kommission für Rechtsfragen und der Nationalrat unterscheiden zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln und wollen bei Ersteren nur 60 Prozent der Rohstoffe berücksichtigen, aber die Herstellungskosten mit einbeziehen. Die ständerätliche Version macht diese Unterscheidung nicht, betrachtet also alle Lebensmittel gleich und verlangt einen Rohstoffanteil von 80 Prozent.
Die Frage, die wir beantworten müssen, ist: Was wollen wir mit dieser Vorlage, mit diesem Gesetz, erreichen? Wir wollen dem Konsumenten ein Zeichen geben, und wir wollen ihm sagen: Wo Swiss draufsteht, soll Swiss drin sein. Bei Lebensmitteln ist - im Unterschied zu den Industrieprodukten - der Rohstoff das Entscheidende. Mit dem Gesetz will die SP die Hürde so setzen, dass das Zeichen für den Konsumenten klar ist. Deshalb unterstützen wir das Konzept des Ständerates, das auch von der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen getragen wird.
Das Konzept des Nationalrates wäre eine massive Abschwächung, vor allem weil eben auch zahlreiche Ausnahmebestimmungen gelten. Das Konzept der Minderheit I der Kommission für Rechtsfragen würde zwangsläufig dazu führen, dass bei Lebensmitteln ein Rohstoffanteil von zum Teil weit unter 50 Prozent genügen würde, um ein Lebensmittel als schweizerisch bezeichnen zu können.
Das Konzept des Ständerates und der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen sieht zwar auch Ausnahmen vor, aber immerhin liegt der Anteil mit 80 Prozent höher, das heisst, wir können damit rechnen, dass - ich sage jetzt einmal: im schlimmsten Fall - mindestens die Hälfte der verwendeten Rohstoffe schweizerisch ist, wenn ein Produkt als schweizerisch bezeichnet wird. Wir sind der Ansicht, dass es auch für die Wirtschaft wichtig ist, dass eine hohe Hürde besteht. Das Swiss-Label soll beim Konsumenten einen Mehrwert im Umfang von etwa 20 Prozent erzielen. Wenn die Qualität nicht erhalten bleibt, sinkt das ab. Denn die Konsumenten sind nicht dumm und werden bald herausfinden, dass ein Produkt als schweizerisch bezeichnet wird, obwohl nur eine Minderheit der Rohstoffe aus der Schweiz stammt. Wenn wir zu diesem Zustand Ja sagen, schwächen wir die Marke Schweiz und schwächen damit ihren Mehrwert.
Entsprechend ist es für uns wichtig, dass bei einem schweizerischen Lebensmittel das, was Sie essen, trinken, konsumieren, mehrheitlich schweizerisch ist. Das erreichen wir nur, indem wir Ja sagen zur Mehrheit, indem wir Ja sagen zu einer Grenze von 80 Prozent und indem wir verzichten auf die Unterscheidung zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln, was im Übrigen in der Praxis unglaublich viel formalen Aufwand mit sich bringen wird, Unsicherheit mit sich bringen wird und schwierig umzusetzen sein wird.
Deshalb wird die SP-Fraktion klar das Konzept des Ständerates und der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen unterstützen.
Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die SVP-Fraktion empfiehlt Ihnen mehrheitlich, der Minderheit I (von Graffenried) zu folgen. Warum? Wie wir jetzt bereits mehrmals gehört haben, geht es um zwei Konzepte. Das Konzept des Bundesrates, des Ständerates und der Mehrheit will die Hürde hoch ansetzen, auf 80 Prozent, dafür aber sehr viele Ausnahmen machen. Sie haben dann eine Lösung mit 80 Prozent von 50 Prozent, damit haben Sie am Schluss 40 Prozent - und das soll Swissness sein. Das ist das Konzept mit einer hohen Hürde von 80 Prozent.
Das ursprüngliche Konzept des Nationalrates und jetzt dasjenige der Minderheit I sieht vor, zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln zu unterscheiden. Warum? Wir wollen 60 oder 80 Prozent, aber dann von 100 Prozent oder zumindest von 80 Prozent. Wenn Sie 80 Prozent von 80 Prozent haben, kommen Sie auf über 60 Prozent; das ist der Unterschied. Wollen wir ein Konzept, bei dem die Konsumenten nicht mehr wissen, wie viele Ausnahmen es gibt - also 80 Prozent und von vornherein 50 Prozent Ausnahmen -, oder wollen wir ein Konzept, bei dem der Konsument weiss, dass es 60 Prozent sind, aber dann 60 Prozent von 100 Prozent? Um diese Frage geht es hier in dieser Diskussion.
Wir sind klar der Meinung, dass wir gerade deshalb zwischen schwach- und starkverarbeiteten Naturprodukten unterscheiden müssen, weil wir sonst immer wieder von Ausnahmen sprechen. Die Minderheit möchte gerade bei den schwachverarbeiteten Naturprodukten wenig bis gar keine Ausnahmen, und auch bei der Lebensmittelindustrie möchte sie einfachere Lösungen.
Wir haben in der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen ursprünglich gesagt, dass die bundesrätliche Lösung nicht genüge, dass das Bürokratie und administrativer Aufwand sei, den wir nicht wollten. Deshalb haben wir eine Subkommission eingesetzt, die dann die Lösung, welche hier die Minderheit I vertritt, ausgearbeitet hat. Wenn wir jetzt sagen, dass diese Lösung zu bürokratisch und unüberblickbar sei, dann müssen wir konsequent sein und jetzt schon sagen, dass wir die Vorlage ablehnen, weil wir bei der bundesrätlichen Lösung ebenfalls von vornherein gesagt haben, dass es damit nicht gut komme, weil sie zu Bürokratie und administrativem Aufwand führe.
Ich bitte Sie daher, bei unserem ursprünglichen Konzept, beim Konzept der Subkommission und der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen zu bleiben und der Minderheit I (von Graffenried) zu folgen.
Lehmann Markus · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion CVP-EVP
Der gute Ruf, den Schweizer Produkte im In- und Ausland geniessen, ist nicht primär von der Herkunft und Menge der eingesetzten Rohstoffe, sondern vom Savoir-faire der Hersteller abhängig. Hauptelemente sind einmalige Rezepturen, der Verzicht auf deren Optimierung aus Spargründen, sorgfältig determinierte und überwachte Produktionsprozesse, das Bekenntnis zu kompromissloser Qualität und die Liebe zum Metier. Mit diesen Tugenden und den vielen motivierten und gutausgebildeten Mitarbeitenden, die an der Herstellung beteiligt sind, erlangt die rohstoffarme Schweiz die grosse Reputation, die sie mit ihren Produkten in der Welt geniesst - das Basler Läckerli lässt grüssen. Die Differenzierung der Swissness-Anforderungen bei Lebensmitteln zwischen schwach- und starkverarbeiteten Produkten trägt den unterschiedlichen Erwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten Rechnung, welche diese an schwach- und starkverarbeitete Produkte haben.
Bei schwachverarbeiteten Produkten wie einem Käse oder einem geräucherten Schinken haben Konsumentinnen und Konsumenten in der Regel eine klare Erwartung an die Herkunft der dafür verarbeiteten Milch bzw. des dafür verwendeten Fleisches. Die Verarbeitung - das Verkäsen der Milch, das Räuchern des Fleisches - spielt bei diesen Produkten eine weniger wichtige Rolle als die Herkunft der Rohstoffe. Umgekehrt verhält es sich bei Produkten, die stark verarbeitet sind und die in der Regel aus zahlreichen Rohstoffen und Zutaten bestehen. Beispiele dafür sind eine aus 26 Komponenten hergestellte Beutelsuppe, ein gefülltes Biskuit mit Schokoladenüberzug oder ein auf Malz basiertes Frühstücksgetränk in Pulverform. Konsumentinnen und Konsumenten haben diesbezüglich eine signifikant reduzierte Erwartung an die Herkunft der Rohstoffe. Wichtiger sind das Savoir-faire und die internationale Spitzenqualität.
Nur die Differenzierung der Rohstoffvorgaben für schwach- und starkverarbeitete Produkte ermöglicht es, auch starkverarbeitete Produkte auf einer Rohstoffgewichtsvorgabe zu basieren. Ohne diese Differenzierung blieben verschiedene Schweizer Traditionsprodukte auf der Strecke, das heisst, sie könnten, obschon in der Schweiz erdacht, erfunden und seit Jahren hergestellt, nicht mehr mit der Herkunft Schweiz ausgelobt werden. Wollen Sie das? Wohl kaum.
Zu meinem Einzelantrag zu Artikel 48b Absatz 3 noch ein Wort. Die 50-Prozent-Regel garantiert den Herstellern einen fairen Zugang zu den Rohstoffen. Die Beschränkung der Berechnungsvorgaben auf Rohstoffe, bei denen die Schweiz einen Selbstversorgungsgrad von mindestens 50 Prozent aufweist, stellt sicher, dass die Nahrungsmittelhersteller eine faire Chance haben, sich mit den zu berücksichtigenden Rohstoffen schweizerischer Herkunft überhaupt einzudecken. Ein gutes Beispiel - es wird immer wieder genannt, um zu zeigen, worum es geht - ist der Honig. Die Schweiz hat einen Selbstversorgungsgrad von 32,7 Prozent. Die Inlandproduktion wird vielfach von den Imkern direkt vermarktet. In guten Honigjahren wird ein kleiner Teil der Produktion bei einem Honigverarbeiter im Kleinstgebinde und für den Detailhandel abgefüllt. Kurzum: Honig gibt es zwar, er ist aber für die Nahrungsmittelindustrie aufgrund dieser Vermarktungssituation gar nicht erhältlich. Diese und ähnliche Probleme wären mit der vorgeschlagenen Berechnungsvorgabe vom Tisch. Die Beschränkung der Anrechenbarkeit der Schweizer Rohstoffe auf solche, bei welchen ein Selbstversorgungsgrad von mindestens 50 Prozent erreicht wird, ermöglicht aus dem Wortlaut der Norm hervorgehende vereinfachte Berechnungen. Im Unterschied zum Beschluss des Ständerates müssen Agrarrohstoffe, bei denen die Schweiz einen Selbstversorgungsgrad hat, der zwischen 20 und 49,9 Prozent liegt, nicht berücksichtigt werden. Diese hätten nach dem Willen des Ständerates zur Hälfte angerechnet werden müssen und damit die Berechnungen verkompliziert.
Einfache und gut umsetzbare Berechnungsregeln sind wichtig, müssen sie doch in aller Regel von den KMU umgesetzt werden. Wer also Bürokratie bekämpft - insbesondere die hierfür bekannten Parteien -, stimmt diesem Einzelantrag zu.
Kurzum - ich glaube, die Zeit ist, leider, abgelaufen, ich hätte noch zwei, drei Worte: Die CVP/EVP-Fraktion wird dem Antrag der Minderheit I (von Graffenried) zustimmen und selbstverständlich meinen Einzelantrag unterstützen.
Bourgeois Jacques · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · FDP-Liberale Fraktion
Monsieur Lehmann, j'ai une question par rapport à votre proposition: êtes-vous conscient - ou est-ce que ça ne vous gêne pas? - que l'on peut vendre un produit contenant par exemple du poulet brésilien en le déclarant comme étant du poulet suisse?
Lehmann Markus · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion CVP-EVP
Doch, das stört selbstverständlich, Monsieur Bourgeois. Es ist aber so, dass Sie mit dieser Vorlage so etwas kaum je werden verhindern können. Es ist genau das Gleiche mit den Uhren, wir kommen nachher darauf zurück. Sie werden nicht verhindern können, dass im Ausland Missbrauch betrieben wird; so wird es sein.
Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion
Es ist am einfachsten, ein Gesetz zu machen, wenn wir das ins Gesetz hineinschreiben, was die Menschen sowieso schon leben; der Jurist stellt dann beim Nachschauen plötzlich fest, dass es tatsächlich so im Gesetz steht. Unter diesem Blickwinkel ist es so, dass die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz sehr wohl zwischen Produkten unterscheiden, die stark bzw. schwach verarbeitet sind, so wie im Antrag der Minderheit I vorgesehen. Zwar sagen die Konsumentinnen und Konsumenten dazu nicht "stark verarbeitet" und "schwach verarbeitet", sie sprechen auch sonst nicht in diesen Legaldefinitionen, nein, sie sagen einfach, es sei "Swiss made" oder es sei eigentlich nicht "Swiss made".
Ich habe mir in den vergangenen Wochen ein bisschen Arbeit gemacht und in meinem Umfeld immer wieder gefragt: Ist das, was da auf dem Tisch steht, für dich noch "Swiss made" oder nicht? Ich bin zum Schluss gekommen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten - was Herr von Graffenried schon erwähnt hat - genau diese Qualitätskriterien, diese Art und Weise der Herstellung, dieses Traditionelle schätzen und dass das ein integraler Bestandteil der Swissness ist. Es kann schon sein, dass das, was wir hier mit diesen Unterscheidungen vorhaben, auf den ersten Blick etwas kompliziert erscheint. Es gab aber verschiedene Vorschläge, wie man das ausarbeiten könnte.
Zudem betrifft Artikel 48b Lebensmittel. Die Lebensmittelbranche ist sehr wohl in der Lage, auch mit komplizierter, teilweise auch mit sehr komplizierter Gesetzgebung umzugehen, weil sie sehr viele Bestimmungen einhalten muss, sei es nur schon beim Import, sei es bei der Verarbeitung, der Hygiene, dem Vertrieb usw. Aus diesem Grund sind wir Grünliberalen nach wie vor der Meinung, dass der Antrag der Minderheit I mit der Unterscheidung nach Qualität und Herstellungsart, mit der Berücksichtigung der Herstellungskosten im Inland der richtige Weg ist, um eine ehrliche und auch akzeptierte Swissness im Bereich der Lebensmittel durchzusetzen.
Bitte unterstützen Sie in diesem Punkt die Minderheit I (von Graffenried).
Ich spreche auch gleich noch zum Einzelantrag Lehmann, für den Fall, dass man doch auf die Mehrheit einschwenkt: Wir können uns sehr gut vorstellen, dass dieser Absatz 3 dann doch eine gewisse Vereinfachung des Systems herbeiführt, vor allem wenn man berücksichtigt, wie viele Ausnahmen nach dem Konzept der Mehrheit ohnehin zu machen sind. Wir werden darum dort dann den Einzelantrag Lehmann unterstützen. Aber ich hoffe, wir schwenken wieder um auf das Konzept der stark- bzw. schwachverarbeiteten Lebensmittel gemäss Minderheit I (von Graffenried).
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Artikel 48b hat ja eine grosse Kontroverse ausgelöst, weil eigentlich zwei unterschiedliche Konzepte dahinterstehen: Auf der einen Seite steht das Konzept des Ständerates, das im Wesentlichen mit dem Entwurf des Bundesrates übereinstimmt und verlangt, dass bei Lebensmitteln 80 Prozent der Rohstoffe aus der Schweiz stammen müssen, damit man das Produkt als Schweizer Lebensmittel mit dem Schweizerkreuz auszeichnen darf. Auf der anderen Seite steht das ursprüngliche Konzept des Nationalrates, das eine Unterscheidung zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln machen will.
Nun, die Mehrheit Ihrer Kommission hat sich jetzt dem Konzept des Ständerates bzw. des Bundesrates angeschlossen. Der Bundesrat begrüsst diesen Entscheid selbstverständlich.
Ich habe in den Beratungen immer wieder gehört, dass man eine einfache Lösung suchen solle - nichts Bürokratisches, etwas, das einleuchte; etwas auch, das vor allem den Konsumentinnen und Konsumenten einleuchte, etwas, das Rechtssicherheit bringe, das einfach, klar und vertrauensbildend sei. Wenn Sie dann aber die beiden Konzepte anhand dieser verschiedenen Kriterien prüfen, dann merken Sie, das muss ich Ihnen sagen, dass beim Konzept der Minderheit I allein schon für die Unterscheidung zwischen schwach- und starkverarbeiteten Lebensmitteln drei Kriterien notwendig sind, plus dann noch eine Spezialregelung für Milch.
Diese Unterscheidung zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln macht auf den ersten Blick tatsächlich Sinn. Es ist so, dass zwischen einem Liter Milch, den sie einkaufen, und einem feinen Luxemburgerli, wie es mir Herr von Graffenried heute vorbeigebracht hat - ich nehme an, dass es ein Schweizer Luxemburgerli war und nicht eines aus Luxemburg -, in der Wahrnehmung der Konsumentinnen und Konsumenten natürlich doch ein sehr grosser Unterschied besteht. Allerdings hat Ihre Kommission für Rechtsfragen ja extra eine Subkommission eingesetzt, zum Zweck, hier eine möglichst einfache, unbürokratische Lösung zu finden, wie man eine Unterscheidung zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln vornehmen kann. Wir haben aber heute zusammen festgestellt, dass auch Ihre Subkommission keine Lösung gefunden hat.
Ich verschone heute Herrn von Graffenried mit dem Rhabarber- und dem Erdbeerjoghurt. Ich nenne Ihnen aber gerne zwei andere Beispiele. Erklären Sie einmal einem Konsumenten, warum Käse ein schwachverarbeitetes Lebensmittel ist und Brot ein starkverarbeitetes Lebensmittel; das isst man ja meistens zusammen. Erklären Sie einem Konsumenten, warum Essiggurken oder Mineralwasser starkverarbeitete Lebensmittel sein sollen. Das können Sie einfach nicht mehr erklären. Ich sage Ihnen, die Kommission hat dann in ihrem unermesslichen Vertrauen in den Bundesrat gesagt: Wir wissen zwar im Moment keine Lösung, aber der Bundesrat macht das dann sicher gut. Ich danke für das Vertrauen, aber es gibt solche einfachen Kriterien nicht. Sie merken dann, dass mit diesem Lösungsvorschlag alles nur noch viel komplizierter wird, nicht nur für die Konsumenten, sondern vor allem auch für die Unternehmen, die ja dann im Voraus wissen müssen, ob 80 oder 60 Prozent der Rohstoffe in einem Produkt aus dem Inland kommen. Das ist mit ein Grund, warum der Ständerat nach einer weiteren eingehenden Diskussion mit beträchtlichem Mehr auf die Lösung des Bundesrates eingeschwenkt ist.
Ich muss Sie auch noch darauf aufmerksam machen, dass in der Version der Minderheit I Absatz 3 doch zu einer beträchtlichen Verschärfung führt. Er verlangt nämlich, dass bei der Berechnung der Swissness auch all diejenigen Produkte berücksichtigt werden, die in der Schweiz gar nicht in genügender Menge vorhanden sind. Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Wir haben bei Kiwis einen Selbstversorgungsanteil von 2 Prozent. Mit der Minderheit I würde das bedeuten, dass man sagt: Das ist uns eigentlich egal; überall, wo Kiwis drin sind, müssen dann eben die Kiwis voll und ganz mit angerechnet werden; das ist natürlich eine massive Verschärfung.
Dem steht das Konzept des Ständerates und der Mehrheit gegenüber, ein Konzept, das einfach und auch für den Konsumenten verständlich ist: 80 Prozent der Rohstoffe im Lebensmittel müssen aus der Schweiz sein, wenn man das Produkt als Schweizer Produkt ausloben will.
Der Ständerat, in Übereinstimmung mit dem Bundesrat, hat dann aber gesagt: Wenn der Selbstversorgungsgrad tiefer ist, muss man dem auch Rechnung tragen. Wir können ja nicht so tun, als ob plötzlich alle Kiwis in der Schweiz verfügbar wären. Deshalb hat der Ständerat jetzt noch einen Absatz ins Gesetz hineingenommen, der den Selbstversorgungsgrad präzisiert und sagt: Wenn der Selbstversorgungsgrad zwischen 20 und 50 Prozent liegt, müssen die Rohstoffe nur noch zur Hälfte mit berücksichtigt werden, und wenn der Selbstversorgungsgrad unter 20 Prozent liegt, müssen sie nicht mehr berücksichtigt werden.
Herr Nationalrat Schwander hat jetzt der bundesrätlichen und ständerätlichen Fassung vorgeworfen, sie sei zu industriefreundlich. Das ist jetzt doch ein neues Argument, das ich hier höre: Bis jetzt bekam ich immer zu hören, was der Bundesrat vorgeschlagen habe, sei zu konsumentenfreundlich - für Herrn Schwander ist unser Vorschlag jetzt plötzlich zu industriefreundlich. Ich muss Ihnen Folgendes sagen: Das Ziel dieser Vorlage muss sein, dass wir eine glaubwürdige Swissness haben, dass die Konsumentinnen und Konsumenten den Swissness-Produkten langfristig vertrauen, die Unternehmen Rechtssicherheit haben und möglichst wenig Bürokratie geschaffen wird. Das ist genau das Ziel der bundesrätlichen Vorlage, die auch vom Ständerat und der Kommissionsmehrheit unterstützt wird.
Ich sage noch etwas zum Einzelantrag Lehmann: Herr Lehmann möchte, dass alle Rohstoffe, bei denen der Selbstversorgungsgrad unter 50 Prozent liegt, gar nicht mehr berücksichtigt werden müssen. Das führte zum berühmten Beispiel, das Frau Nationalrätin Huber erwähnt hat: Sie hat von Himbeerkonfitüre gesprochen - es könnte auch Erdbeerkonfitüre sein. Das hat nichts mit dem Ausland zu tun. Ein Schweizer Anbieter verkauft Ihnen Schweizer Erdbeerkonfitüre, macht das Schweizerkreuz drauf, und die Konfitüre enthält kein einziges Gramm Schweizer Erdbeeren. So machen Sie die Marke Schweiz auf die einfachste Art und Weise kaputt! Das machen Sie einmal, und dann glaubt Ihnen niemand mehr. Dasselbe gilt für das Schaffleisch, bei dem eben der Selbstversorgungsgrad auch unter 50 Prozent liegt. Wenn Sie einmal eine Schaffleischwurst mit dem Schweizerkreuz drauf kaufen, und Sie erfahren im Nachhinein, dass sie kein Gramm Schweizer Schaffleisch enthielt, kaufen Sie nie mehr etwas mit dem Schweizerkreuz - weil Sie einfach den Glauben daran verloren haben.
Ich bitte Sie, solche staatlich verordnete Mogelpackungen nicht zu verabschieden; das wäre das Ende der Marke Schweiz und der Glaubwürdigkeit. Ich bitte Sie, den Einzelantrag Lehmann abzulehnen. Ein gleichlautender Antrag wurde übrigens in Ihrem Rat schon einmal gestellt; damals sprach man von einem Selbstversorgungsgrad von 60 Prozent. Ihr Rat lehnte diesen Antrag mit 170 zu 16 Stimmen ab.
Ich bitte Sie also, bei Artikel 48b der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und den Antrag der Minderheit I abzulehnen.
Ich komme jetzt zur Minderheit II (Huber). Ihr Rat und die Mehrheit der Kommission haben gesagt, sie möchten für die Milch eine Ausnahme machen; bei der Milch soll der Selbstversorgungsgrad 100 Prozent betragen. Ehrlich gesagt: Bei aller Liebe für die Milch - es ist nicht einsichtig, warum wir gerade bei einem Rohstoff, bei dem wir tatsächlich einen sehr hohen Selbstversorgungsgrad haben, eine Sonderregelung haben sollen. Das ist systemfremd.
Wir haben auch andere Produkte, andere Rohstoffe mit einem sehr hohen Selbstversorgungsgrad. Ich denke hier an die Zuckerrüben, ich denke hier an den Raps oder an die Äpfel. Jetzt beantragen Sie einfach bei der Milch eine Sonderregelung. Das macht keinen Sinn; ich glaube, die Produzenten werden auch ohne Ihre Sonderregelung Schweizer Milch verwenden, wenn sie in der Schweiz verfügbar ist. Wir hoffen natürlich, dass die Schweizer Milch auch weiterhin verfügbar sein wird. Es braucht diese Sonderregelung nicht, weshalb ich Sie bitte, hier der Minderheit II, ansonsten der Kommissionsmehrheit zu folgen, den Einzelantrag Lehmann und ebenfalls die Minderheit I abzulehnen.
von Graffenried Alec · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Ich werde auch nicht mehr übers Rhabarberjoghurt sprechen. Ich möchte nur feststellen, dass eine Abgrenzung nach unserem Antrag möglich ist.
Ich möchte jetzt aber über Absatz 3 sprechen, wenn wir schon von handhabbaren und einfachen Lösungen sprechen. Ich erspare es Ihnen, Absatz 3 wortwörtlich vorzulesen. Aber Sie wissen ja, dass die Selbstversorgungsgrade monatlich oder mindestens jährlich schwanken, je nach Ernteverhältnissen. Wie wollen Sie dann diese Selbstversorgungsgrade festhalten, namentlich wenn sie dann noch abgestuft sind in 50 Prozent und 20 bis 49,9 Prozent und unter 20 Prozent, wo dann der Bundesrat die Einzelheiten festlegen wird? Also ich habe den Eindruck, dass hier eben die Abgrenzung sehr schwer fällt und der Produzent dann eigentlich nicht in der Lage ist festzustellen, welcher Selbstversorgungsgrad für ihn jetzt massgebend ist, für jeden Rohstoff, den er in seine eigenen Produkte einbringen will.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Besten Dank für diese Frage, Herr von Graffenried; ich beantworte sie sehr gerne. Sie wissen, dass wir Ihrer Kommission einen möglichen Verordnungsentwurf vorgelegt haben. Natürlich kann er heute hier nicht behandelt werden, weil er vom Bundesrat erlassen wird. Wir haben Ihnen sehr detailliert aufgezeigt, wie man diese Bestimmungen in der Praxis umsetzen kann, damit sie eben auch für die Industrie tragbar sind. Der Selbstversorgungsgrad würde alle zwei Jahre überprüft - das gibt eben auch die nötige Rechtssicherheit. Gestern konnten Sie in den Zeitungen lesen, dass unter anderem die Migros gesagt hat, dass das auch für sie ein guter Vorschlag sei, wenn man ihn so umsetze, wie wir es in Aussicht gestellt haben.
Markwalder Christa · Mit-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Wir haben uns in der Kommission nochmals intensiv mit den verbleibenden Differenzen zu dieser wichtigen Vorlage auseinandergesetzt - mit dem Willen, hier wirklich eine griffige, aber auch umsetzbare und wirtschaftsfreundliche Lösung zu finden.
Diese Revision des Markenschutzgesetzes ist eine Vorlage, die sowohl vom rechten als auch vom linken Lager angestossen wurde. Dass die Allianz so breit ist, ist ein gutes Vorzeichen, das Projekt auch zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Diese breite Trägerschaft stammt aus quasi allen politischen Lagern. Das ist auch nicht verwunderlich, da das übrigens freiwillige Label Schweiz ein hohes Ansehen und Vertrauen bei der Konsumentenschaft geniesst, die deshalb auch bereit ist, mehr für Schweizer Produkte zu zahlen.
Die Marke Schweiz kann bis zu 20 Prozent höhere Verkaufserlöse generieren und ist somit ein wichtiges Werbeinstrument und eine lukrative Einnahmequelle der Wirtschaft. Diesen Wettbewerbsvorteil gilt es zu bewahren. Wir dürfen ihn nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Gerade die neuesten Schlagzeilen um den Lasagne-Skandal oder um falsch deklarierte Bio-Eier machen es einmal mehr offensichtlich: Nur griffige Regeln für das Label Schweiz können sicherstellen, dass eben ein grosser Anteil der Rohstoffe in diesen Produkten auch aus der Schweiz stammt und damit nach den strengeren Schweizer Vorschriften produziert wird. Wenn wir hier nicht konsequent bleiben, ist es eine Frage der Zeit, bis auch Schweizer Produkte unerwünschten Inhalt haben und Skandale hochkochen lassen; dies wären dann nicht mehr vertrauenswürdige Schweizer Produkte, die erst noch prominent das Schweizerkreuz tragen würden. Das alles wollen wir verhindern.
Wie viel Schweiz muss nun in Lebensmitteln und Industrieprodukten tatsächlich drin sein, damit "Schweiz" draufstehen darf? Für eine glaubwürdige und praxisnahe Lösung, die die Marke Schweiz auftragsgemäss auch tatsächlich stärkt, ist es wichtig, sich in diesen beiden Kernpunkten der Vorlage auf ein Konzept zu einigen, das in sich stimmig ist. Dass ein solcher Konzeptentscheid wichtig ist, das haben wir jetzt eben auch bei der Diskussion im Rat gehört und auch in der Kommission feststellen können.
Der Bundesrat hat griffige Regeln vorgeschlagen, aber gleichzeitig auch mehrere Ausnahmen vorgesehen, die das Ganze in der Anwendung realistisch machen. Je länger man sich mit der Materie auseinandersetzt, desto offensichtlicher wird es: Wir können diese Regeln und Ausnahmen nicht einfach beliebig kombinieren. Ansonsten gibt es ein unübersichtliches und kaum umsetzbares Flickwerk - ich sage das vor allem auch hinsichtlich des Einzelantrages Lehmann -, was Konsequenzen nach sich zieht, die auf den ersten Blick nicht offensichtlich sind, sich aber dann als sehr unliebsame Folgen entpuppen können.
Die Mehrheit der Kommission unterstützt deshalb in beiden wesentlichen Punkten das Konzept des Bundesrates.
Nun zu Artikel 48b des Markenschutzgesetzes: Wir sind hier beim Kern der Debatte zum Lebensmittelbereich und bei der Frage, die die vorbereitenden Kommissionen und Unterkommissionen sowie beide Räte stark beschäftigt hat. Ihre Kommission für Rechtsfragen hat sich nochmals vertieft mit den beiden unterschiedlichen Konzepten von Nationalrat und Ständerat befasst. Der Nationalrat hat ein Konzept erarbeitet, das zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln unterscheidet und dafür je unterschiedliche Kriterien definieren will und keine Ausnahme vorsieht für Rohstoffe, welche in der Schweiz in nicht genügender Menge verfügbar sind. Sie haben die Beispiele für stark- und schwachverarbeitete Lebensmittel jetzt eben von der Frau Bundesrätin gehört.
Das Konzept des Ständerates hingegen enthält keine Unterscheidung zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln, sondern verlangt einheitlich 80 Prozent des Rohstoffgewichts als massgebendes Kriterium. Im Gegenzug sind eine Ausnahme und eine Abstufung vorgesehen für Rohstoffe, welche in der Schweiz nicht in genügender Menge verfügbar sind.
Die RK-NR hat eine intensive Debatte geführt und auch in zwei Phasen darüber abgestimmt. Sie entschied sich schliesslich mit 13 zu 12 Stimmen für das Konzept des Ständerates. Die Minderheit führte die eben gehörten Argumente nochmals ins Feld: Bei einer Tafel Milchschokolade sei nicht massgebend, woher die Milch komme, sondern das traditionelle Schweizer Rezept und die Tatsache, dass Schweizer Arbeitsplätze auf dem Spiel stünden. Zudem sei die Bundesratslösung administrativ zu aufwendig für die Industrie. Ich kann Ihnen hier jedoch die Gründe angeben, weshalb unsere Kommission für Rechtsfragen nach diesem harten Ringen auf die Linie von Bundesrat und Ständerat eingeschwenkt ist:
1. Angesichts der verschiedenen Flexibilitäten und Ausnahmen, die mit der Bundesratsvariante gegeben sind, besteht gar keine Notwendigkeit, für sogenannt starkverarbeitete Lebensmittel tiefere Anforderungen festzulegen.
2. Für die Unterscheidung zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln existiert kein plausibler und nachvollziehbarer Lösungsansatz. Überprüft hat man verschiedentlich den ins Feld geführten Lösungsansatz einer Unterscheidung aufgrund des Zolltarifs, doch erkennt man sofort, dass dies keine sinnvollen, ja sogar widersinnige Ergebnisse zeitigt.
3. Die Verwaltung konnte auch aufzeigen, dass die Bundesratslösung grundsätzlich umsetzbar ist, selbst für sogenannte Schweizer Traditionsprodukte wie zum Beispiel Toblerone, Biskuits, Ovomaltine usw., und daher keine Probleme schafft.
4. Den berechtigten Anliegen der Industrie, wonach nicht nur die Rohstoffe, sondern auch Rezept, Know-how und Schweizer Arbeit bei der Verarbeitung zum Verständnis der Schweizer Qualität gehören, wird auch in der Bundesrats- bzw. Ständeratsversion entsprochen, nämlich mit der Bestimmung in Absatz 4. Die Herkunftsangabe muss auch dem Ort entsprechen, wo das Produkt mit der Verarbeitung seine wesentlichen Eigenschaften erhält. Schweizer Biskuits gibt es folglich nur, wenn Mehl und Butter in der Schweiz zu Biskuits gewandelt werden.
Hier kann ich vielleicht noch eine kleine Replik auf das Votum unseres Kollegen von Graffenried geben. Herr von Graffenried, Ihr Beispiel mit den Luxemburgerli ist das falsche Beispiel, weil die Herkunft der Luxemburgerli mit "Luxemburg" angegeben wird, beziehungsweise es steht auf dem Paket, dass dieses Rezept von einem Luxemburger Zuckerbäcker in die Schweiz, zur Confiserie Sprüngli in Zürich, gebracht worden ist. Luxemburgerli haben, wie der Name schon offenbart, mit Swissness nichts zu tun.
Unser Rat wählte in der Herbstsession mehrheitlich eine dreistufige Variante: 60 Prozent Schweizer Rohstoffe bei schwachverarbeiteten Lebensmitteln, 80 Prozent bei starkverarbeiteten Produkten und 100 Prozent bei Milchprodukten. Der Ständerat schlägt eine einheitliche Regelung mit überall 80 Prozent vor. Die Diskussion in unserer Kommission im Januar wurde zuerst mit Blick auf die Eventualität geführt, dass man doch für das Nationalratskonzept stimmen würde. Am Schluss wurde jedoch die Lex specialis des Nationalrates für die Milch auch dem Ständeratskonzept aufgepfropft, was nun dem Mehrheitsantrag entspricht.
Erlauben Sie mir noch ein Wort zum Einzelantrag Lehmann: Dieser wurde bereits in der Kommission gestellt, jedoch, nach erfolgter Debatte und Argumentation - wie wir sie eben auch von der Frau Bundesrätin gehört haben -, wieder zurückgezogen. Es macht auch aus Kommissionssicht deshalb insofern Sinn, dass Sie darüber befinden, als der Antrag eigentlich einem Änderungsantrag in Bezug auf die nationalrätliche Lösung entspricht und nicht bezüglich der ständerätlichen Lösung, die Ihnen die Kommissionsmehrheit vorschlägt.
Erlauben Sie mir noch eine allgemeine Schlussbemerkung zu Artikel 48b: Der Lasagne- und Pferdefleischskandal war im Januar, als unsere Kommission diese Vorlage nochmals beriet, noch nicht aktuell. Diese Geschichte bestätigt uns jedoch darin, dass die Konsumentinnen und Konsumenten Anspruch auf eine transparente und verlässliche Information haben, dies unabhängig davon, in welche Zollkategorie die Lebensmittel eingereiht sind. Sie wollen wissen, ob Rind- oder Pferdefleisch enthalten ist, auch beim starkverarbeiteten Convenience-Produkt, zum Beispiel in der tiefgekühlten Pizza oder in der tiefgekühlten Lasagne. Das Gleiche gilt auch für die Herkunft der Rohstoffe. Ob in der Lasagne Schweizer Rindfleisch oder undefiniertes rumänisches Pferdefleisch drin ist, interessiert uns alle.
Deshalb empfehle ich Ihnen, wie die Mehrheit unserer Kommission, dem ständerätlichen Konzept ohne künstliche Abgrenzung zwischen schwach- und starkverarbeiteten Lebensmitteln zu folgen.
von Graffenried Alec · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Zuerst eine Vorbemerkung: Frau Markwalder, Ihnen schenke ich nie mehr ein Luxemburgerli. (Heiterkeit)
Und jetzt noch zur Frage: Sie erklären uns hier wortreich, dass eine Unterscheidung zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln nicht möglich sei. Bei der Beratung des Lebensmittelgesetzes wurde genau eine solche Differenzierung offenbar für problemlos möglich gehalten. Warum ist sie im Markenschutzgesetz nicht möglich?
Markwalder Christa · Mit-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Herr Kollege von Graffenried, zuerst eine Vorbemerkung: Herzlichen Dank für die Luxemburgerli, ich geniesse sie sehr gerne.
Die Frage der Unterscheidung zwischen schwach- und starkverarbeiteten Lebensmitteln haben wir in unserer Kommission ausführlichst diskutiert und sind zu keinem vernünftigen Schluss gekommen, wie diese Unterscheidung konzeptionell gemacht werden kann. Sie haben vorher Beispiele gehört für Produkte, die als stark- oder schwachverarbeitete Lebensmittel gelten können. Wie erklären Sie einer Konsumentin, einem Konsumenten, dass Brot zum Beispiel ein starkverarbeitetes Lebensmittel ist und Käse ein schwachverarbeitetes? Dieses Problem konnte die Kommission nicht lösen. Sie wollten den Ball an den Bundesrat weiterspielen, und der Bundesrat macht transparent, dass dieses Konzept sehr viele mögliche unerwünschte Folgen hat.
Sommaruga Carlo · Mit-M · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
Nous abordons aujourd'hui pour la deuxième fois le sujet du Swissness. Nos débats, lors de notre première lecture du projet, et ceux du Conseil des Etats, où le dossier a dû être renvoyé en commission avant d'être réexaminé au conseil, montrent combien le sujet est controversé et aussi compliqué. Cela a aussi été le cas lors de notre dernière séance de la Commission des affaires juridiques du 10 janvier 2013 au cours de laquelle nous avons débattu intensément de ce sujet. Mais une chose est certaine: la solution qui est proposée aujourd'hui par la majorité des membres de la commission repose sur un large éventail politique, dépasse le clivage gauche/droite et dispose d'une forte légitimité.
Comme rapporteur, je souhaite rappeler - pour éviter encore des malentendus - que la loi sur la protection des marques par ses articles sur le Swissness n'impose aucune contrainte à l'industrie alimentaire ou non alimentaire sur le choix des matières premières, des composants ou encore le lieu de production des composants ou de l'assemblage. La loi fixe uniquement les critères qui permettent aux industriels alimentaires ou non alimentaires d'apposer la croix suisse ou le label "Swiss made" sur leurs produits. Tout industriel est donc libre de produire comme il le veut. Par contre, s'il veut bénéficier de la plus-value estimée par diverses études à une augmentation de 20 pour cent du prix, alors il doit remplir les critères du Swissness. Il est ainsi juste d'exiger un effort de ceux qui veulent bénéficier de cet avantage économique. C'est la philosophie du projet du Conseil fédéral et c'est dans ce sens que la commission a estimé qu'il fallait aller.
A ce stade, il convient de relever qu'il y a encore des divergences sur les deux questions fondamentales de la révision, à savoir les critères de la "Suissitude" tant pour les produits alimentaires, que nous traitons maintenant, que pour les produits industriels non alimentaires. La commission soutient dans les deux cas des règles qui sont sévères avec naturellement des exceptions, car elle estime que c'est seulement comme cela que l'on peut protéger à long terme la marque "Suisse" et les emplois.
A l'article 48b qui porte sur les conditions d'octroi de la marque "Suisse" aux denrées alimentaires et qui fait l'objet des débats actuels - comme vous l'avez entendu - s'affrontent deux concepts différents. Il y a le concept du Conseil fédéral, soutenu par le Conseil des Etats et la majorité de la commission, qui prend en compte, de manière équilibrée, les intérêts de l'industrie alimentaire, des consommateurs et de l'agriculture suisse, et celui de la minorité I (von Graffenried), soutenu par l'industrie alimentaire.
Le concept du projet du Conseil fédéral et de la majorité de la commission ne fait aucune différence entre denrées alimentaires pour l'obtention de la marque de provenance et applique donc un seul et même critère: la provenance de la denrée alimentaire correspond au lieu d'où proviennent au minimum 80 pour cent du poids des matières premières qui la composent. Le critère unique est celui de l'origine des produits matériels qui la composent. C'est la quantité, je le répète, à concurrence de 80 pour cent, du lait, de la farine, de la viande ou de tout autre diverse matière première dans un produit, qui détermine pour toutes les denrées alimentaires, aussi transformées, si elles peuvent être qualifiées ou non de suisses.
La proposition de la minorité I, qui reprend la version adoptée par notre conseil lors du premier débat, fait d'abord une distinction entre les denrées alimentaires faiblement et hautement transformées, ensuite elle détermine des critères différents pour chaque catégorie et enfin, elle fixe des exigences différentes pour ces catégories. Pour les denrées alimentaires faiblement transformées, l'exigence de matières premières suisses est fixée à 80 pour cent au minimum - exigence que la minorité rabaisse ensuite à 60 pour cent au minimum et qu'elle lie avec l'exigence de 60 pour cent des coûts de production réalisés en Suisse pour les produits hautement transformés.
Votre commission a adopté le projet du Conseil fédéral, repris par le Conseil des Etats, par 13 voix contre 12, et vous propose de vous rallier à cette solution.
Les arguments qui ont motivé la majorité de la commission sont les suivants. Aux yeux de la majorité, le critère de ce que contient le produit est nettement plus important que le critère de la recette ou du mode d'élaboration. Pour la majorité, ce critère correspond d'ailleurs à l'exigence claire des consommateurs. A ce propos, on peut dire que le scandale des lasagnes qui a éclaté après la séance de la commission et les réactions des consommateurs montrent que ce n'est pas la recette des lasagnes industrielles qui est l'enjeu principal pour les consommateurs mais les matières premières qui composent les lasagnes, fussent-elles issues d'une excellente recette. Ce critère du contenu, des matières premières, est celui auquel il faut accorder la priorité pour la majorité de la commission.
La solution du Conseil fédéral a la simplicité pour elle. Toutes les denrées alimentaires sont soumises au même régime. Les consommateurs et l'industrie alimentaire savent à quoi s'en tenir, sans confusion possible. Un producteur d'aliments n'a pas deux catégories de denrées alimentaires à gérer en se posant chaque fois la question de savoir, lorsqu'il modifie la composition de son produit, s'il s'agit d'un produit hautement ou faiblement transformé. Ce serait le cas si l'on adoptait le critère des tarifs douaniers. Pour le consommateur, qu'il soit suisse ou étranger, la règle est également simple: il sait que les produits alimentaires fabriqués en Suisse contiennent 80 pour cent de matières premières d'origine suisse, et c'est cela qui importe.
La solution de la majorité de la commission est favorable à l'agriculture dès lors que si l'industrie alimentaire souhaite bénéficier de la plus-value financière que représente le Swissness, l'industrie alimentaire doit avoir recours à plus de matières agricoles suisses. Il a été dit que l'agriculture suisse ne pouvait fournir assez de matières premières. Cet argument développé en commission est irrecevable. Il faut au préalable que la demande soit formulée aux agriculteurs par l'industrie, ce qui n'est généralement pas le cas aujourd'hui puisque certaines fabriques s'adressent directement à l'étranger ou à des fournisseurs qui s'approvisionnent à l'étranger.
La solution de la majorité de la commission est aussi moins bureaucratique, dès lors qu'il n'y a pas de distinction à faire entre les produits hautement et faiblement transformés. Il convient de souligner que les travaux de la sous-commission ont porté sur cinq critères différents afin de distinguer entre les denrées alimentaires hautement et faiblement transformées. Ces critères nous ont été soumis par l'administration à la demande de la sous-commission. A l'examen, tous les critères se sont révélés insatisfaisants, allant même jusqu'à des résultats absurdes et incompréhensibles, dont certaines illustrations nous été données cet après-midi par Madame la conseillère fédérale Sommaruga.
Les partisans de la minorité I, même s'ils ont compris le problème, ont persisté, mais ils ont été bien en peine de nous proposer un critère de distinction qui présente une solution adéquate. La proposition de la minorité I ne résout pas le problème; elle propose au Parlement de se décharger de sa responsabilité et de laisser le Conseil fédéral choisir le critère pertinent.
Pour ces motifs, je vous invite, au nom de la majorité de la commission, à suivre dans les grandes lignes le Conseil des Etats et à rejeter la proposition de la minorité I.
A l'article 48b alinéa 3, on fixe la manière de prendre en considération les produits qui existent bel et bien en Suisse, mais qui existent de manière insuffisante pour répondre à la demande interne.
Il faut rappeler que le projet de révision prévoit, pour le calcul du pourcentage nécessaire pour établir la provenance suisse d'une denrée alimentaire, qu'il faut prendre en considération les matières premières qui sont produites en Suisse et exclure de ce calcul les produits qui ne peuvent être produits en Suisse, soit ainsi l'ananas dans le yogourt, ou le cacao dans le chocolat qu'évoquait tout à l'heure Monsieur von Graffenried, produits exotiques qui n'existent pas en Suisse.
Pour les matières premières qui ne sont pas disponibles en quantité suffisante, la majorité de la commission estime, comme le Conseil des Etats, qu'il ne faut pas laisser le Conseil fédéral régler seul le problème: cela doit figurer dans la loi, dans la mesure où le sujet est très sensible. La majorité estime également que toute modification de ces règles doit se faire devant le Parlement. Pour cela, la majorité de la commission a suivi le Conseil des Etats, lequel a repris la règle d'ores et déjà prévue dans le projet d'ordonnance qui a été soumis à la commission par l'Office fédéral de l'agriculture et qui a été évoqué tout à l'heure par Madame la conseillère fédérale Sommaruga. Il s'agit d'une solution équilibrée qui tient compte de la situation fort diverse qui se présente pour chaque matière première.
La minorité I propose de supprimer toute réglementation à ce sujet, ce qui est en soi problématique, car elle fige la réglementation sans nécessité.
La proposition Lehmann a été présentée en commission et a été retirée. De manière surprenante, elle est déposée à nouveau sous forme de proposition individuelle. Elle est problématique, car sous l'apparence de la simplification, elle réduit de manière importante les exigences quant aux matières premières d'origine suisse dans les denrées alimentaires transformées, dès lors que pour une grande partie des produits, le taux d'autoapprovisionnement en Suisse est de moins de 50 pour cent. Ainsi, il pourrait y avoir en Suisse des ventes de produits portant la marque, le drapeau ou les armoiries suisses alors même qu'ils ne contiennent aucune matière première provenant de Suisse, alors même que ces produits sont fabriqués en Suisse.
Je vous invite naturellement à suivre la majorité et à rejeter la proposition de la minorité I ainsi que la proposition Lehmann.
Abstimmung
Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Wir bereinigen nun zuerst das Konzept der Minderheit I und stellen anschliessend das Konzept der Mehrheit dem allenfalls modifizierten Konzept der Minderheit I gegenüber. Schliesslich stellen wir das Ergebnis dem Antrag der Minderheit II gegenüber.
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit I ... 160 Stimmen
Für den Antrag Lehmann ... 30 Stimmen
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 107 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 80 Stimmen
Abstimmung
Dritte Abstimmung - Troisième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 128 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 56 Stimmen
Graf Maya · P-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion
Art. 48c
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 2 Bst. c
Festhalten
Abs. 5
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit I
(Schwander, Egloff, Freysinger, Jositsch, Guhl, Lehmann, Nidegger, Pieren, Reimann Lukas, Stamm)
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit II
(Schwander, Egloff, Freysinger, Jositsch, Pieren, Stamm)
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2 Bst. b
Streichen
Antrag Ribaux
Abs. 1
... wo mindestens 50 Prozent ...
Abs. 1bis
Die Herkunft von Uhren entspricht dem Ort, wo mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten anfallen.
Art. 48c
Proposition de la majorité
Al. 1
... au minimum 60 pour cent de leur coût de revient.
Al. 2 let. c
Maintenir
Al. 5
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité I
(Schwander, Egloff, Freysinger, Jositsch, Guhl, Lehmann, Nidegger, Pieren, Reimann Lukas, Stamm)
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité II
(Schwander, Egloff, Freysinger, Jositsch, Pieren, Stamm)
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2 let. b
Biffer
Proposition Ribaux
Al. 1
... au minimum 50 pour cent de leur coût de revient.
Al. 1bis
La provenance des montres correspond au lieu où sont réalisés au minimum 60 pour cent de leur coût de revient.
Développement par écrit
Le label "Swissness" a une importance particulière pour les biens de consommation. Or, aucun autre produit industriel fabriqué en Suisse ne se trouve dans une situation comparable à celle des montres. Pour le monde entier, la Suisse est liée à la montre. Aucun autre pays n'est identifié à ce point sur le plan international avec un seul produit industriel. Ainsi, un traitement particulier au plan légal est pleinement justifié. Aucun autre secteur ne peut prétendre avec d'aussi bonnes raisons à un traitement particulier. Un seuil de 60 pour cent, s'il peut paraître lourd dans certains secteurs industriels, est indispensable pour les montres.
Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich beantrage Ihnen, mit Priorität meinem Minderheitsantrag I zu folgen.
Ich stelle zuerst die Anträge der Minderheit I und der Minderheit II einander gegenüber. Der Antrag der Minderheit II möchte bei Absatz 2 Buchstabe b streichen. Es geht da um die Kosten für Forschung und Entwicklung. Wir berücksichtigen ja zusätzlich unter Buchstabe c die Kosten für gesetzlich vorgeschriebene oder branchenweit einheitlich geregelte Qualitätssicherung und Zertifizierung. Wir können lange darüber debattieren, was wir drin haben wollen und was nicht. Ich möchte Sie nicht zusätzlich verunsichern, indem ich Buchstabe b streichen und Buchstabe c im Text behalten möchte. Ich ziehe deshalb meinen Minderheitsantrag II zurück. So können wir uns auf den Minderheitsantrag I konzentrieren.
Beim Antrag der Minderheit I geht es um die 50-Prozent-Regel. Es ist nun für die KMU sehr wichtig, dass wir hier nicht auf 60 Prozent gehen, sondern dass wir hier dem Ständerat folgen. Warum? Heute gilt mehrheitlich die Praxisregelung, d. h. 50 Prozent. Der Bundesrat ist gekommen, hat hier zusätzlich die Kosten für Forschung und Entwicklung hineingenommen und meint nun, wir könnten sehr leicht auf 60 Prozent kommen. Dem ist schlichtweg nicht so. Ich habe von nirgendwoher Zahlen bekommen, die untermauern würden, dass insbesondere die KMU mit diesen zusätzlichen Kosten auf 60 Prozent kämen. Ich habe deshalb selbst veranlasst, hier Zahlen zu bekommen. Alle Beispiele, die ich gesehen habe, zeigen Folgendes: In KMU-Betrieben kommen wir heute, wenn wir Forschung und Entwicklung dazunehmen, auf plus/minus 53 Prozent, also lange nicht auf diese 60 Prozent. Wir sehen hier vonseiten der Minderheit nicht ein, weshalb wir einfach plötzlich aus dem hohlen Bauch auf 60 Prozent setzen sollten. Wir wissen doch alle ganz genau, dass wir sehr viel importieren, dass wir das hier nicht dazuzählen können, dass wir eine grosse Arbeitsteilung haben und dass wir hier die KMU-Betriebe, welche nicht allzu hohe Forschungs- und Entwicklungskosten haben, nicht benachteiligen dürfen.
Es gibt wahrscheinlich schon grössere Betriebe, Konzerne, die so hohe Forschungs- und Entwicklungskosten haben, dass sie leicht auf 60 Prozent kommen. Aber die Mehrheit der Betriebe in der Schweiz, insbesondere in der Industrie, kommen bei Weitem nicht auf 60 Prozent. Wie gesagt, wenn wir die Kosten für Forschung und Entwicklung noch dazunehmen, kommen wir auf höchstens 53 Prozent. Wir müssen Sorge tragen, dass wir hier unsere KMU-Betriebe und insbesondere die grösseren und die mittleren Betriebe in unserem Land nicht noch weiter schwächen.
Ich bitte Sie dringend, hier meiner Minderheit I zu folgen und dem Ständerat zuzustimmen.
Lehmann Markus · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion CVP-EVP
Es geht, einmal mehr, um die Pièce de Résistance, um die 50 Prozent für alle industriellen Produkte. Es ist schon sehr viel Emotionales gesagt und diskutiert worden, ganze Zeitungen sind mit diesem Thema gefüllt worden. Ich gestatte mir eine persönliche Bemerkung: Als Nichtabhängiger, weder von grossen noch von kleinen Uhrenunternehmen, kann ich nicht ganz verstehen, warum man partout die KMU schwächen will. Hinter vorgehaltener Hand wird immer wieder von einer Lex Hayek gesprochen. Diesen Eindruck kann man sehr wohl erhalten, insbesondere nach dem Austritt der Fédération de l'industrie horlogère suisse aus der Economiesuisse wegen den abzusehenden 50 Prozent, die mit dieser Vorlage beschlossen werden könnten. Das, könnte man meinen - das ist, nochmals, meine persönliche Meinung -, sei erpresserisch, und dies sollte eigentlich nicht der Fall sein. Die Schweizer Uhrenindustrie steht ausgezeichnet da - mit Qualität und einem ausgezeichneten Ruf. Warum muss man nun die Kleinen der Branche, also diejenigen, die unabhängiger arbeiten, bestrafen und im schlimmsten Fall sogar Arbeitslose produzieren?
Die CVP/EVP-Fraktion hat knapp beschlossen, dem Ständerat zu folgen und 50 Prozent zu unterstützen.
Es gibt diverse Uhrenunternehmen, die wohl knapp 60 Prozent erreichen können. Warum soll man diese Unternehmen bestrafen, wenn sie zum Beispiel wegen Währungsschwankungen 60 Prozent knapp nicht erreichen? Eine Grenze bei 50 Prozent dient schlussendlich allen, sie stärkt die gesamte Uhrenindustrie. Qualität ist gefordert, nicht Prozentklauberei. Die Grossen der Branche werden weit mehr als 60 Prozent erreichen. Sie sind nie und nimmer gefährdet, sie verlieren nicht auf dem Weltmarkt. Im Übrigen, so meinte ich zu wissen, ist für die Uhrenindustrie in einer Verordnung des Bundesrates einiges bereits geregelt.
Ich wiederhole: Die CVP/EVP-Fraktion hat nach angeregter Diskussion beschlossen, den 50 Prozent gemäss Ständerat zuzustimmen.
Kiener Nellen Margret · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Verkaufen wir die Marke Schweiz nicht unter ihrem Wert, denn sie gibt den Schweizer Produkten einen wesentlichen Mehrwert! Wir haben es schon gehört: Dieser wird auf rund 20 Prozent geschätzt. Die SP-Fraktion stimmt klar für die 60-Prozent-Klausel bei den Industrieprodukten, wie sie auch die höheren Anforderungen an Lebensmittel mit der 80-Prozent-Klausel unterstützt hat.
Zwei Postulantinnen, Frau Jasmin Hutter und Frau Anita Fetz, deren Anliegen vielleicht bei anderen Themen unterschiedlicher kaum sein konnten, haben 2006 diese Vorlage generiert. Frau alt Nationalrätin Hutter hat explizit einen besseren Schutz der Marke Schweiz postuliert, und Frau Fetz, die heutige Ständerätin, hat die Verstärkung der Marke "Made in Switzerland" gefordert - das und nichts anderes. Damit haben sie zum Ausdruck gebracht, dass die Marke Schweiz keinesfalls geschwächt werden darf.
Diesen Postulatswünschen ist aufgrund eines dazu erfolgten Berichtes der Bundesrat mit dieser Gesetzgebung auch gefolgt. Die Gesetzesvorlage wurde, übrigens sehr sorgfältig, unter der damaligen Justizministerin, Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, erarbeitet und enthielt ein Konzept, das für Schweizer Industrieprodukte eine 60-Prozent-Schwelle mit neuen Berechnungskriterien vorsah, welche der Entwicklung Rechnung tragen.
Die SP will, dass bei Industrieprodukten ein Wertanteil von mindestens 60 Prozent in der Schweiz hergestellt sein muss, damit sie als Schweizer Produkte, als "produits suisses", gelten dürfen. Dies ist im Interesse des ganzen Industriesektors der Schweiz, insbesondere im Interesse der sehr zahlreichen Zulieferbetriebe. Es darf hier nicht darum gehen, ob das eher den kleinen oder den grossen Betrieben schadet oder nützt: Es geht um den Schutz einer Marke, und es geht auch um den Schutz der Rechtssicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten. Diese haben einen Anspruch darauf angemeldet, dass ein "produit suisse", ein Schweizer Produkt, nicht zu einem grösseren Teil in anderen Ländern hergestellt werden darf, sondern zu mindestens 60 Prozent mit Schweizer Wertschöpfung erzeugt werden muss.
Wir wollen doch in der Schweiz nicht nur viel Geld in Forschung, Entwicklung und Innovation investieren - notabene Bundesgeld, worüber wir hier Beschlüsse fassen -, damit die Produktion dann überall sonst stattfindet und der Markenschutz hinter den heutigen Stand der Rechtsprechung zurückfällt und verwässert und geschwächt wird. Nein! Wir wollen auch einen Return on Investment über unsere hohen Auslagen für Forschung, Entwicklung und Innovation, die wir mit den BFI-Botschaften gesprochen haben und hoffentlich noch sprechen werden.
Die 60-Prozent-Regel ist für die Schweizer Uhren, aber auch für viele andere industrielle Produkte ein wichtiger Wettbewerbsvorteil - das ist in der Botschaft des Bundesrates sehr gut dargestellt. Das hat sich nicht verändert. Wir appellieren an Sie, bleiben Sie jetzt auch bei den industriellen Produkten bei 60 Prozent gemäss Beschluss des Nationalrates aus der ersten Lesung und gemäss Entwurf des Bundesrates. Wir lehnen den Antrag der Minderheit I sowie den Einzelantrag Ribaux ab, denn sie wollen die Vorlage verwässern und die Verwendung der Marke Schweiz schon bei einer hälftigen Produktion in der Schweiz zulassen und sie damit entscheidend schwächen. Das Splitting der Vorlage gemäss Einzelantrag Ribaux genügt dem Anspruch an eine langfristige, generelle, allgemeine Gesetzgebung nicht.
Die SP-Fraktion bittet Sie, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit I sowie den Einzelantrag Ribaux abzulehnen.
Hutter Markus · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt die Ständeratslösung und die Minderheit I (Schwander) mehrheitlich. Wir halten am Status quo fest, also an einer 50-Prozent-Swissness-Regel bei Industrieprodukten. Wir wollen das Qualitätsniveau der Schweizer Produkte und Dienstleistungen halten, wir wollen Missbräuche bekämpfen, wir wollen aber auch klare, einfache und faire Regeln für die Zukunft.
Der erste Grund, weshalb wir zu dieser Haltung gekommen sind: Wir wollen keine Ausbürgerung bisher als schweizerisch geltender Produkte. Die beabsichtigte Stärkung der Marke Schweiz kann nicht durch einen höheren Prozentsatz bei den Herstellungskosten erreicht werden. Die Verschlechterung des Status quo führt zur Ausbürgerung bisher als schweizerisch geltender Produkte. Übrigens hat sich der Anteil bei 50 Prozent seit Jahrzehnten bewährt. Es sind nur wenige Fälle bekannt, bei denen eine missbräuchliche Verwendung der geografischen Herkunftsbezeichnung vorliegt. Die Anhebung des Werteanteils ist weder unter dem Blickwinkel von Treu und Glauben noch unter jenem des Wettbewerbsschutzes erforderlich und verhältnismässig. Eine höhere Quote würde die KMU aller Branchen gravierend beeinträchtigen, zu Betriebsschliessungen führen und Arbeitsplätze gefährden. Wir sind nicht bereit, eine Schwächung der Schweizer Wirtschaft im internationalen Konkurrenzkampf herbeizuführen. Sie wissen, dass die Regelungen in Deutschland 45 Prozent, in Frankreich ebenfalls 50 Prozent und in den USA 50 Prozent lauten. Wir wollen uns hier auch nicht dem Vorwurf eines Protektionismus aussetzen.
Der zweite Grund: Wir wollen keine Einzelbranchenwerte im Gesetz. Deshalb werden wir auch den Antrag Ribaux klar ablehnen. Im Markenschutzgesetz wird der Rahmen legiferiert, welcher für die ganze Industrie gilt. Wir wollen weder Sonderregelungen noch einseitige Lösungen für Konflikte zwischen Klein- und Grossunternehmen oder zwischen unterschiedlichen Branchen. Wir wollen auch keine Sonderstellung der Uhrenindustrie. Die Uhrenindustrie ist ein einzigartiger Spezialfall. Die Uhrengrossunternehmen verfügen über andere Strukturen. Die Uhrenindustrie konnte übrigens mit der bisherigen Regelung sehr gut leben. Ich erinnere daran, dass jede Branche für sich selbst abweichende Bestimmungen vereinbaren kann. Es gibt flexible Branchenlösungen in Branchenverordnungen; solche sind möglich. Damit kann auch die Uhrenindustrie differenzierte Schwellenwerte und Kriterien für sich selbst beanspruchen.
Der dritte und letzte Grund: Wir wollen ein praxistaugliches Gesetz. Wir wollen nicht zukünftige Entwicklungen behindern. Wir gehen klar davon aus, dass in Zukunft ein wachsender Anteil der Wertschöpfung, von Rohstoffen, von Komponenten auf das Ausland entfallen wird. Wir können hier jetzt nicht automatisch ein Gesetz beschliessen, das uns dann behindert, wenn sich die einzelnen Anteile verändern. Diese Anteile werden sich verändern hin zu einem Mehranteil der Wertschöpfung im Ausland. Wir wollen auch nicht, dass die Ermessensproblematik in Bezug auf Forschung und Entwicklung für die KMU hier übertrieben wird. Die Swissness muss praxistauglich sein, mit unkomplizierten Verfahren, ohne administrativen Mehraufwand, ohne Zusatzkosten. Die Branchenflexibilität soll bewahrt werden.
Die FDP-Liberale Fraktion ersucht Sie, der Minderheit I (Schwander) und damit dem Ständerat zu folgen und den Einzelantrag Ribaux abzulehnen.
Guhl Bernhard · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD
An der Haltung der BDP-Fraktion hat sich seit der letzten Beratung nichts geändert. Die Marke Schweiz muss vor Missbrauch geschützt werden. Mit dieser Vorlage darf sich die Schweiz jedoch keine höheren Hürden auferlegen, als es das Ausland tut. Deutschland auferlegt sich 45 Prozent, die USA 50 Prozent, und darum wird sich die BDP-Fraktion mit der Minderheit I (Schwander) für 50 Prozent einsetzen.
Wie mein Vorredner, Herr Hutter, erwähnt hat, sind die Anteile von Forschung und Entwicklung bei KMU so gering, dass sich eben eine Limite von 60 Prozent nicht rechtfertigen würde. Die Schweiz tut auch gut daran, keine unhaltbaren Differenzen zwischen Zollrecht und Markenrecht zu schaffen. Mit 60 Prozent würde die Gefahr bestehen, dass ein Maschinenbauer ein Produkt mit den Lieferpapieren zollrechtlich wohl als "Swiss origin" ausliefern darf, es aber markenrechtlich nicht als "Swiss made" ausloben darf. Darum wird sich die BDP-Fraktion ganz klar für die 50 Prozent einsetzen.
Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion
Die Grünliberalen treten im Bereich des Markenschutzgesetzes und der industriellen Produkte ganz klar dafür ein, dass wir nicht die Spielregeln für das laufende Spiel ändern. Wenn Sie in einem laufenden Spiel - sagen wir: in einem Fussballspiel - plötzlich einen Marder mitspielen lassen, dann haben Sie keine grosse Freude daran; das schafft Konfusion, und man wird womöglich noch gebissen, wie das gestern beim Spiel zwischen dem FC Thun und dem FC Zürich der Fall war. Wenn ein Spiel läuft, dann ist es wichtig, dass das Spiel mit den gleichen Spielern und mit den richtigen Regeln so zu Ende geführt wird, wie es angefangen hat.
Wir haben in der Schweiz eine grosse Exportindustrie, die zum überwiegenden Teil aus KMU besteht, aus kleinen und mittleren Unternehmungen. Diese sind interessiert daran, dass sie ihre Produkte mit der Marke Schweiz auch weiterhin vertreiben können. Wenn Sie nun hingehen und sagen: "Wir wollen einen höheren Level für die Swissness haben", bringen Sie sehr viele dieser KMU in Bedrängnis - KMU, die auch Lehrlinge ausbilden, die einen sehr wichtigen Teil unserer Wirtschaft ausmachen, die uns Steuern einbringen, die Arbeitsplätze schaffen. Das Konzept mit den 60 Prozent, das heisst 10 Prozent mehr, als eigentlich üblich ist, sieht dann im Gegenzug vor, dass man Forschung und Entwicklung anrechnen könnte. Nun, Forschung und Entwicklung, das ist in einem so innovationsstarken Land wie der Schweiz natürlich etwas sehr Interessantes. Es ist gut, wenn das anrechenbar ist. Nur, bei den KMU wird es nie und nimmer der Fall sein, dass sie tatsächlich einen Anteil von 10 Prozent mit Forschung und Entwicklung generieren können. Darum brauchen wir in diesem Bereich auch nicht päpstlicher zu sein als der Papst. Es reicht, wenn verlangt wird, dass 50 Prozent der Leistungen tatsächlich in der Schweiz erbracht werden müssen.
Sie müssen sich auch überlegen, dass 50 Prozent ja nicht reichen; denn im Gegensatz zu anderen Ländern ist es ja wahrscheinlich so, dass die Gesetze in der Schweiz viel strikter ausgelegt und die Nachprüfungen genauer sein werden. Das bedeutet, dass ein KMU, das die 50 Prozent erreichen will, aufgrund von Wechselkursschwankungen, Änderungen bei der Materialverfügbarkeit usw. gewisse Margen einrechnen muss. Mir hat jemand gesagt, er müsse eine Marge von 10 Prozent einrechnen, damit er die 50 Prozent immer erreiche. Es bringe ihm nichts ein, unter dem Swiss-Label eine Charge herstellen und verkaufen zu können und dann bei der zweiten Charge ein halbes Jahr später zu sagen: Da kann ich jetzt leider "Swiss made" nicht mehr draufschreiben.
Aus diesen Gründen bitten wir Sie, bei den mindestens 50 Prozent des Ständerates zu bleiben.
Wir lehnen auch Einzellösungen für bestimmte Branchen ab. Es macht keinen Sinn, wenn wir hier eine einzelne Branche mit höheren Hürden versorgen; der Weg der Branchenlösungen steht durch Artikel 50 des Markenschutzgesetzes ja offen. Sonst müssen wir dann vielleicht tatsächlich noch darüber sprechen, ob wir für die Rhabarberjoghurts doch noch eine Sonderregel einführen müssen. Bleiben wir bei den 50 Prozent des Ständerates und lehnen wir den Einzelantrag Ribaux ab.
Lustenberger Ruedi · 1VP-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP
Präsident (Lustenberger Ruedi, erster Vizepräsident): Die grüne Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Ich erinnere Sie gerne noch einmal daran, warum Sie dieses Gesetz eigentlich gewollt haben. Es ist nämlich eine Gesetzesrevision, die in Ihrem Rat gefordert wurde, mit Postulaten vonseiten der SVP-Fraktion und der SP-Fraktion. Warum wurde diese Gesetzesrevision gefordert? Sie wurde gefordert, weil man erstens den Missbrauch der Marke Schweiz eindämmen wollte, weil man zweitens die Marke Schweiz stärken wollte und weil man drittens Trittbrettfahrer möglichst ausschalten möchte. Das waren die Gründe, weshalb diese Revision gefordert wurde und weshalb der Bundesrat Ihnen diese Revision unterbreitet hat.
Wir kommen nun nach den Lebensmitteln zum zweiten Kernstück dieser Vorlage. Es geht darum, wie hoch die Herstellungskosten sein müssen, die in der Schweiz anfallen, damit man ein industrielles Produkt als Schweizer Produkt labeln darf, auszeichnen darf. Sowohl der Bundesrat als auch der Nationalrat - Sie haben schon einmal entschieden - haben sich für einen Herstellungskostenanteil von 60 Prozent ausgesprochen. Diese 60 Prozent sind ja kein isolierter Wert, sondern bilden zusammen mit mehreren griffigen Ausnahmen ein Gesamtpaket für eine realitätsnahe und für die Industrie umsetzbare Lösung. Auch die Mehrheit Ihrer Kommission hat sich noch einmal für einen Herstellungskostenanteil von 60 Prozent bei den Industrieprodukten ausgesprochen.
Eine Minderheit Ihrer Kommission sowie der Ständerat möchten einen Anteil von 50 Prozent. Im Ständerat und auch heute von der Kommissionsminderheit wurde das mehrmals damit begründet, dass man bereits eine Praxis habe, die sogenannte St. Galler Gerichtspraxis; die habe sich bewährt, man wolle sich darauf abstützen und diese weiterführen. Dass sich diese Praxis bewährt hat, ist auch die Meinung des Bundesrates. Was Sie jetzt einfach wissen müssen - und ich hoffe, dass Sie das zur Kenntnis nehmen -: Mit dieser Gesetzesvorlage haben Sie die Berechnungsbasis in Bezug auf die Frage, welche Kosten für die industriellen Produkte anrechenbar sind, massiv ausgeweitet. Es ist klar, dass Sie den Kostenanteil von 50 oder 60 Prozent schneller erreichen, wenn Sie zusätzliche Kosten einrechnen können. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat und auch Sie in der letzten Abstimmung für 60 Prozent waren; Sie haben gesagt: Wenn wir die Berechnungsbasis ausweiten, müssen wir dafür einen leicht höheren Herstellungskostenanteil verlangen.
Ich sage Ihnen einmal, was Sie jetzt neu in die Berechnungsbasis mit einbeziehen. Sie wollen, dass man neu auch die Kosten für Forschung und Entwicklung mit einberechnen kann. Sie wollen, dass man neu die Qualitätssicherungs- und Zertifizierungskosten mit einberechnen kann. Sie wollen, dass man auch bei Nichterreichung der Swissness-Kriterien die Möglichkeit hat, einen Verweis auf Swiss Design oder andere spezifische in der Schweiz erfolgte Tätigkeiten anzuführen. Sie wollen, dass man Ausnahmen für Rohstoffe vorsieht, die in der Schweiz nicht in genügender Menge vorhanden sind. Wenn Sie diese Ausnahmen machen, diese zusätzlichen Kosten anrechnen lassen und dann sagen, Sie bleiben bei der bisherigen 50-Prozent-Regelung, ist das Resultat klar: Dann ist es nicht eine Stärkung, sondern eine Verwässerung der Marke Schweiz - es war doch nie Ihre Absicht, mit dieser Vorlage eine Verwässerung der Marke Schweiz vorzunehmen!
Ich sage gerne noch etwas zu den kleinen und mittleren Unternehmen: Ich bin etwas überrascht über die Aussagen in Bezug auf die KMU. Es gibt ja immerhin eine Umfrage des Schweizerischen Gewerbeverbandes vom September 2012: Der Gewerbeverband hat die KMU gefragt, welches die Auswirkungen der Swissness-Regelungen sind, und zwar jener Swissness-Regelungen, die der Bundesrat vorschlägt. 72 Prozent der KMU haben geantwortet, dass diese Regelungen für sie positive Auswirkungen haben oder nichts ändern. Das ist die Situation für die KMU! Ich nenne Ihnen noch eine zweite Zahl: Es gab eine Umfrage, ebenfalls bei den KMU, in Bezug auf die Forschungs- und Entwicklungskosten. 93 Prozent der KMU haben gesagt, dass für sie Innovation essenziell sei. Sagen Sie bitte nicht, dass Forschung und Entwicklung für unsere KMU keine Rolle spielen. Da haben Sie doch ein etwas merkwürdiges Bild von der KMU-Landschaft in unserem Land.
Ich nenne Ihnen noch eine Zahl: Der Anteil der Forschungs- und Entwicklungskosten bei den KMU - und nur bei den KMU - ist um 54 Prozent gestiegen. Es sind bei den KMU nicht 10, sondern durchschnittlich 11 Prozent pro Jahr. Es ist also nicht so, dass die Forschungs- und Entwicklungskosten bei den KMU keine Rolle spielen. Sie fallen sicher nicht bei allen KMU gleich stark an, aber Forschung und Entwicklung sind nicht nur für die grossen, nicht nur für die Pharmaunternehmen wichtig, sondern auch für die KMU. Gott sei Dank sind sie das: Es ist die Garantie dafür, dass sich auch unsere KMU weiterentwickeln und dass sie am Markt innovativ bleiben.
Ich möchte Sie noch einmal inständig bitten, bei Ihrer ursprünglichen Entscheidung zu bleiben. Ich sage es noch einmal: Wenn Sie sich heute für 50 Prozent entscheiden und gleichzeitig die Berechnungsbasis derart ausweiten, haben Sie mit dieser Vorlage eine Verwässerung der Marke Schweiz herbeigeführt. Eine starke Wirtschaft braucht aber eine starke Marke; eine schwache Marke Schweiz wird unsere Wirtschaft schwächen. Niemand will das.
Deshalb bitte ich Sie, bei Ihrer ursprünglichen Entscheidung, bei den 60 Prozent für die industriellen Produkte, zu bleiben und damit der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.
Der Bundesrat kann eine Unterscheidung zwischen der Uhrenindustrie und den übrigen Branchen, wie das Herr Ribaux mit seinem Einzelantrag möchte, nicht unterstützen - das wurde auch von Ihnen mehrfach gesagt. Alle wollen einfache Regeln. Mit zusätzlichen, komplizierten Unterscheidungen können wir nichts für die Wirtschaft tun.
Ich bitte Sie im Namen einer starken Wirtschaft und im Namen einer starken Marke Schweiz, bei Ihrem ursprünglichen Entscheid zu bleiben und der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Sommaruga Carlo · Mit-M · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
Nous abordons ici le deuxième point fort du projet de Swissness: quelle est la règle applicable aux produits autres que les denrées alimentaires, notamment les produits industriels? L'enjeu ici est double: d'une part, quelle est la proportion des coûts de revient qui doit être réalisée en Suisse? et, d'autre part, quels sont les coûts qui sont pris en considération pour effectuer ce calcul?
Suivant le Conseil fédéral, notre conseil avait décidé lors du premier débat d'adopter une solution plus exigeante que la jurisprudence actuelle. L'objectif de cette exigence supplémentaire était de préserver à long terme la plus-value relevant du Swissness et donc l'emploi qui est industriel dès lors que, comme je le relevais au début du débat, diverses études montrent que le label "Swiss made" amène la clientèle à payer jusqu'à 20 pour cent de plus pour un objet. Notre conseil a donc adopté lors du premier débat la proportion de 60 pour cent du coût de revient.
Toutefois, à la différence de la pratique saint-galloise actuelle, issue de la jurisprudence, notre conseil, tout en augmentant le taux du coût de revient réalisé en Suisse, a inclus dans l'assiette de calcul non seulement les coûts de recherche et de développement, comme le proposait le Conseil fédéral, mais en plus les "coûts liés à l'assurance de la qualité et à la certification prescrites par la loi ou réglementées de façon homogène à l'échelle d'une branche". L'inclusion de ces deux facteurs de coûts dans le calcul de la proportion du Swissness permet certes d'atteindre plus facilement le 60 pour cent, mais elle permet surtout de favoriser le maintien, voire le développement de l'emploi en Suisse dans les secteurs concernés.
Le Conseil des Etats a réduit la proportion du coût de revient devant être réalisée en Suisse à 50 pour cent. Néanmoins - et c'est cela le point principal -, il a renoncé à inclure dans le calcul de la proportion les coûts liés à l'assurance de la qualité et de la certification; il a toutefois maintenu les coûts de recherche et de développement. Le résultat est que les exigences posées par le Conseil des Etats pour obtenir le label "made in Switzerland" ont été réduites par rapport à la situation actuelle. Or il est quand même surprenant de discuter d'une loi destinée à protéger la marque suisse dans l'industrie et d'aboutir à une solution moins exigeante que ne l'est la pratique actuelle!
La commission, par des votes en cascade, a finalement décidé, sans aucune voix contraire ni abstention, de maintenir la version adoptée par notre conseil lors du premier débat, c'est-à-dire 60 pour cent, mais avec une base de calcul plus étendue, comme je l'ai souligné.
Il a été indiqué en commission que si un secteur comme l'horlogerie a pu avoir une année 2012 excellente et préserver les places de travail malgré le franc fort, c'est justement parce qu'il y avait une forte plus-value de la marque "Suisse". Il s'agit donc de la protéger par la solution qui vous est aujourd'hui proposée par la majorité, soit avec la solution des 60 pour cent du coût de revient.
La proposition défendue par la minorité I (Schwander) a été écartée en commission; elle reprend la solution du Conseil des Etats et cela aboutit donc à un affaiblissement des exigences pour l'obtention de la marque "Swiss made". Pour la majorité de la commission il n'est pas pensable, je le redis, qu'une nouvelle loi sur la marque "Suisse" aboutisse à une dégradation de la protection actuelle avec ses conséquences non seulement sur le gaspillage de la plus-value liée à la marque, mais surtout sur l'emploi en Suisse.
La majorité de la commission estime que la marque "Suisse" et ses avantages économiques ne sauraient être accordés sans une contrepartie, un effort de la part des industriels qui veulent s'en prévaloir. Et là, je répondrai aussi à Monsieur Hutter qui évoque le fait qu'à l'avenir, la plus-value viendra de l'étranger. Il s'agit ici d'une volonté politique, Monsieur Hutter. Cette volonté politique, c'est de préserver en Suisse les domaines et la recherche, avec les emplois y relatifs, pour permettre effectivement à la marque "Suisse" de pouvoir être défendue de manière valable et surtout pour que des places de travail soient maintenues à long terme en Suisse et qu'elles ne soient pas délocalisées.
Je vous invite donc à suivre la majorité et à repousser la proposition défendue par la la minorité I.
Pour ce qui est de la proposition Ribaux, bien que la commission n'ait pas eu à la traiter, je vous invite à la rejeter. La commission a clairement dit qu'il n'était pas judicieux de faire des règles spéciales pour certains secteurs. Cela est valable quel que soit le secteur, qu'il soit porteur d'une forte émotion, comme celui des montres, ou pas, et cela même si le secteur économique aurait pu s'exprimer pour un régime dérogatoire. Pour la commission, si on entre dans le régime des dérogations, alors se pose la question des autres secteurs, comme par exemple celui des produits cosmétiques ou d'autres encore. Cela n'est pas cohérent et au surplus le régime des exceptions a pour conséquence de rendre peu lisible pour le consommateur le label "marque suisse": qu'y a-t-il dans un produit? qu'y a-t-il dans un autre produit? Dès lors, un simple principe pour l'ensemble des produits non alimentaires, donc les produits industriels, paraît judicieux à la commission. En plus, la proposition Ribaux a un grand désavantage: n'étant pas liée à une modification de l'assiette de calcul de la proportion du coût de revient réalisé en Suisse, elle réduit la protection de la marque "Suisse" pour tous les autres secteurs, à part le secteur de l'horlogerie.
Dans ces conditions, je vous invite à rejeter la proposition Ribaux et la proposition de la minorité I (Schwander) et à suivre la majorité.
Markwalder Christa · Mit-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Wie bereits erwähnt, geht es hier um die zweite Kernbestimmung der Swissness-Vorlage, nämlich um die industriellen Produkte und um die Frage, wie viel Schweizer Herstellungskosten in einem Produkt drin sein müssen, damit Schweiz draufstehen darf.
Die Mehrheit unserer Kommission kommt klar zum Schluss, dass dieser Anteil, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, 60 Prozent betragen soll und dass der Nationalrat an seiner Meinung festhalten soll.
Diese 60 Prozent Herstellungskosten sind kein isolierter Wert. Es muss ja auch der wesentliche Verarbeitungsschritt in der Schweiz erfolgen. Die Forschungs- und Entwicklungskosten dürfen neu angerechnet werden, weil das ganz offensichtlich einem Bedürfnis der Industrie entspricht. Der Nationalrat ist sogar noch weiter gegangen und hat auch die Kosten für objektiv geregelte Qualitätssicherung und Zertifizierung einbezogen. Das macht Sinn, solange diese Kosten klar geregelt sind, und es entspricht offensichtlich ebenfalls einem Bedürfnis der Industrie. Zudem sieht die Lösung von Bundesrat und Nationalrat mehrere griffige Ausnahmen vor, wie etwa für Rohstoffe und Komponenten, die es in der Schweiz nicht oder nicht ausreichend gibt. Damit wird ein Gesamtpaket für eine realitätsnahe und auch für die Industrie umsetzbare Lösung geschnürt.
Mit einer solchen Lösung wollen wir die Marke Schweiz stärken. Das war auch der ursprüngliche Auftrag für diese Vorlage, d. h., die Marke Schweiz zu stärken und sie vor Missbräuchen zu bewahren. Nur so behält sie ihren beachtlichen Wert auch mittel- und langfristig. Keiner muss diese Marke verwenden, wenn er es nicht will, es ist gänzlich freiwillig. Aber wenn jemand das Schweizerkreuz braucht und damit seine Produkte teurer verkaufen kann, dann muss er auch gewisse Regeln einhalten. Den Mehrwert gibt es nicht zum Nulltarif. Die Konsumentenschaft zahlt diesen Mehrwert nur, wenn die Marke auch hält, was sie verspricht, und wenn sie glaubwürdig bleibt. Glaubwürdig bleibt sie sicher nicht, wenn wir den Schutz noch unter das heutige Niveau senken, wie das die Kommissionsminderheit und der Ständerat vorsehen.
Im Ständerat wurde immer wieder betont, wie gut die heute geltende St. Galler Praxis sei. Die 50-Prozent-Lösung des Ständerates entspricht aber nicht dieser Praxis, sondern geht massiv darunter. Diese 50 Prozent werden einerseits mit allen zusätzlich anrechenbaren Kosten der Bundesratslösung kombiniert, insbesondere den Forschungs- und Entwicklungskosten. Die Kostenbasis wird also verbreitert. Darüber hinaus enthält die Ständeratslösung dann auch noch alle Ausnahmen, die mit der 60-Prozent-Lösung neu vorgeschlagen werden.
Ich habe eingangs bereits gesagt, mit einem solchen bunten Mischen von Konzepten kommen wir zu einer Lösung, die noch unter das heutige Schutzniveau zurückfällt. Da ist die Kommissionsmehrheit dezidiert der Meinung, dass das nicht sein kann. Sonst werden wir die Marke Schweiz empfindlich schwächen; so bewahren und schaffen wir auch keine Arbeitsplätze, sondern sorgen für das Gegenteil. Wir werden Trittbrettfahrer geradezu anlocken.
Andererseits nehmen wir mit der griffigen, aber realistischen Nationalratslösung niemandem etwas weg, im Gegenteil. Wir sehen neu vor, dass das Schweizerkreuz auf Schweizer Produkten legal gebraucht werden darf, und wir sehen in Absatz 5 vor, dass ein Unternehmen auch Teilschritte ausloben darf, die es in der Schweiz macht. So kann es beispielsweise auch "Swiss Design" oder "Swiss Research" auf seine Waren schreiben, wenn die entsprechende Tätigkeit tatsächlich in der Schweiz erfolgt ist.
Lassen Sie mich noch ein Wort zu den erwähnten Herstellungskosten in anderen Staaten sagen. Sie müssen natürlich Äpfel mit Äpfeln und Birnen mit Birnen vergleichen. Das heisst, Sie müssen zuerst einmal schauen, was eigentlich die Kostenbasis ist, auf der die Herstellungskosten errechnet werden. Sie haben es von einem Vorredner, von der Bundesrätin und in verschiedenen Voten gehört: Wenn Sie nun die Kostenbasis mit den Ausnahmen, die wir vorsehen, verbreitern, dann müssen Sie auch logisch sein und entsprechend für 60 Prozent stimmen, denn dies gibt, wenn wir das mit anderen Ländern vergleichen, ein höheres Schutzniveau. Wir würden mit der Ständeratslösung unter das heutige Schutzniveau zurückfallen. Ich glaube, all jene, die einen stärkeren Schutz der Marke Schweiz befürworten, wollen das gerade mit dieser Gesetzesvorlage nicht.
Graf Maya · P-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion
Heute feiert Herr Andy Tschümperlin seinen Geburtstag. Wir gratulieren ihm herzlich, wünschen ihm alles Gute und noch einen schönen Abend! (Beifall)
Der Antrag der Minderheit II (Schwander) wurde zurückgezogen. Es bleiben somit drei Konzepte: dasjenige der Mehrheit, dasjenige der Minderheit I (Schwander) und dasjenige des Antrages Ribaux.
Abstimmung
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag Ribaux ... 110 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 81 Stimmen
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 124 Stimmen
Für den Antrag Ribaux ... 67 Stimmen
Graf Maya · P-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion
Art. 48d Bst. b
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Schwander, Egloff, Freysinger, Nidegger, Pieren, Reimann Lukas, Stamm)
Festhalten
Art. 48d let. b
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Schwander, Egloff, Freysinger, Nidegger, Pieren, Reimann Lukas, Stamm)
Maintenir
Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Der Antrag der Minderheit wurde zurückgezogen.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 49 Abs. 3
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Schwander, Egloff, Freysinger, Nidegger, Pieren, Reimann Lukas, Stamm)
Festhalten
Art. 49 al. 3
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Schwander, Egloff, Freysinger, Nidegger, Pieren, Reimann Lukas, Stamm)
Maintenir
Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Es geht hier in Artikel 49 Absatz 3 um Ausnahmen.
Der Bundesrat hat ja sowohl bei den Waren wie bei den Dienstleistungen gesagt, dass er eine strenge Vorschrift wolle, wobei er aber auch entsprechende Ausnahmen zulassen wolle. Bei den Lebensmitteln haben wir ja die strenge Vorschrift beschlossen, weshalb ich bei Artikel 48d Buchstabe b meinen Minderheitsantrag zurückgezogen habe. Das ist angesichts unserer Entscheidungen auch konsequent.
Wenn wir nun weiterhin konsequent sein wollen, sollten wir dem bundesrätlichen Entwurf folgen. Ich sage es noch einmal: Der Bundesrat will überall strenge Regeln, wobei er aber auch entsprechende Ausnahmen zulassen will. Folgerichtig müssten wir bei Artikel 49 Absatz 3 eben auch dem bundesrätlichen Entwurf zustimmen und entsprechende Ausnahmen zulassen - auch bei den Dienstleistungen.
Ich bitte Sie, hier dem Antrag der Minderheit und dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen, damit wir vom System her konsequent bleiben.
Graf Maya · P-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion
Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Frau Bundesrätin Sommaruga verzichtet auf ein Votum.
Markwalder Christa · Mit-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Bei Artikel 49 Absatz 3 möchten der Ständerat und die Mehrheit unserer Kommission die Ausnahmebestimmung gemäss Beschluss des Nationalrates streichen. Das Resultat ist eine minime Verschärfung für Dienstleistungen, weil eine Ausnahme weniger besteht. Die Kommissionsmehrheit will diese Ausnahmebestimmung also streichen, das ist im vorliegenden Gesamtpaket für Dienstleistungen wie gesagt eine leichte Verschärfung für diesen Sektor.
Die Kommissionsmehrheit hält dies jedoch für zumutbar und sachgerecht, weil es auch eine willkommene Vereinfachung darstellt. Gemäss Botschaft des Bundesrates sei nämlich diese Ausnahme ohnehin restriktiv zu handhaben, ihre Auswirkung dürfte in der Praxis entsprechend gering sein.
Abstimmung
Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Der Berichterstatter französischer Sprache, Herr Sommaruga, verzichtet auf ein Votum.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 118 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 62 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Art. 49a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 50a Abs. 1
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Schwander, Egloff, Freysinger, Nidegger, Pieren, Reimann Lukas, Stamm)
Festhalten
Art. 50a al. 1
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Schwander, Egloff, Freysinger, Nidegger, Pieren, Reimann Lukas, Stamm)
Maintenir
Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Herr Schwander hat mir soeben mitgeteilt, dass er den Antrag der Minderheit, der sich auch auf Artikel 41a des Waldgesetzes bezog, zurückzieht.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 61 Abs. 1 Bst. b
Antrag der Kommission
b. ... solche Waren anbietet, ein-, aus- oder durchführt, sie zum Zweck des Inverkehrbringens lagert oder für sie wirbt oder solche Dienstleistungen anbietet oder für sie wirbt.
Art. 61 al. 1 let. b
Proposition de la commission
b. ... fournir des services, importer, exporter ou faire transiter des produits, les entreproser en vue de leur mise en circulation ou faire de la publicité en leur faveur ou offrir des services ou faire de la publicité en leur faveur.
Angenommen - Adopté
Ziff. II Ziff. 4 Art. 5
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. II ch. 4 art. 5
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Ziff. II Ziff. 8 Art. 41a Abs. 1
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Schwander, Egloff, Freysinger, Nidegger, Pieren, Reimann Lukas, Stamm)
Festhalten
Ch. II ch. 8 art. 41a al. 1
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Schwander, Egloff, Freysinger, Nidegger, Pieren, Reimann Lukas, Stamm)
Maintenir
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Ziff. IIa
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Bourgeois
Streichen
Ch. IIa
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Bourgeois
Biffer
Développement par écrit
Cette disposition permettrait la multiplication d'exceptions au principe qu'une indication géographique, protégée selon la loi sur l'agriculture ou selon la loi sur les marques, doit satisfaire aux exigences générales précisément révisées dans le cadre du projet de Swissness. En clair, cela permettrait par exemple un Appenzeller Mostbröckli IGP (une spécialité appenzelloise de viande séchée) produite avec de la viande d'Argentine ou du Brésil. Une situation que ne comprendraient pas les consommatrices et les consommateurs et qui nuirait à la crédibilité de l'ensemble des indications géographiques. Les exceptions nécessaires ont été largement prévues à l'article 48b pour les denrées alimentaires et couvrent le cas de l'absinthe IGP discuté au Conseil des Etats comme motif de cette disposition transitoire: Si l'alcool industriel nécessaire à la production d'absinthe n'est pas disponible en Suisse, cette matière première n'est pas à prendre en compte dans le calcul des 80 pour cent. Le cas de la viande des Grisons IGP, où la viande importée est tolérée de longue date comme matière première, est couvert par l'article 48d lettre a. Personne ne comprendrait par contre que ce genre de cas se multiplie pour des produits nouvellement enregistrés. Une indication géographique protégée, avec un cahier des charges et une aire géographique limitée, ne devrait pas, dans les faits, se satisfaire d'exigences inférieures à tout produit commun revendiquant le label suisse.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Ich kann es kurz machen: Der Bundesrat unterstützt den Antrag Bourgeois.
Sommaruga Carlo · Mit-M · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
Cette proposition Bourgeois n'a pas été discutée en commission. Elle ne pose aucun problème vis-à-vis de la proposition de la commission.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Bourgeois ... 186 Stimmen
Für den Antrag der Kommission ... 2 Stimmen
Graf Maya · P-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion
2. Bundesgesetz über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen
2. Loi fédérale sur la protection des armoiries de la Suisse et autres signes publics
Art. 28 Abs. 1 Bst. a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 28 al. 1 let. a
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 37 Abs. 2
Antrag der Kommission
Es tritt zusammen mit der Änderung vom ... des Markenschutzgesetzes vom 28. August 1992 in Kraft.
Antrag Lehmann
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Schriftliche Begründung
Falls der Nationalrat in der Schlussabstimmung die Vorlage 1 (Markenschutzgesetz) ablehnen sollte, muss das Wappenschutzgesetz unabhängig davon in Kraft treten können. Damit können die entsprechenden Schutzartikel im Wappenschutzgesetz sofort in Rechtskraft erwachsen. Die Koppelung der beiden Vorlagen ist keinesfalls zwingend, sondern insbesondere auch aus administrativen Überlegungen mit dem gleichen Inkrafttreten versehen worden.
Art. 37 al. 2
Proposition de la commission
Elle entre en vigueur en même temps que la modification du ... de la loi du 28 août 1992 sur la protection des marques.
Proposition Lehmann
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Markwalder Christa · Mit-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Der Antrag Lehmann möchte bei Artikel 37 Absatz 2 des Wappenschutzgesetzes dem Ständerat und damit auch dem Bundesrat folgen. Unsere Kommission beantragt Ihnen jedoch, das Wappenschutzgesetz und die Revision des Markenschutzgesetzes zu koppeln. Mit dem Antrag der Kommission soll insbesondere verhindert werden, dass das Wappenschutzgesetz alleine, das heisst auch im Falle eines Scheiterns der Revision des Markenschutzgesetzes, in Kraft tritt.
Die Frage der Koppelung hat neben dem politischen auch einen technischen Aspekt: Im Wappenschutzgesetz wird auf Bestimmungen verwiesen, die mit der Revision des Markenschutzgesetzes erst eingeführt werden. Wird das Wappenschutzgesetz in dieser Form verabschiedet, führen diese Verweise ins Leere.
Ich bitte Sie deshalb, der Kommission zu folgen und den Antrag Lehmann abzulehnen.
Sommaruga Carlo · Mit-M · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
La proposition Lehmann est extrêmement problématique. L'auteur propose une entrée en vigueur de la loi sur la protection des armoiries indépendante de celle de la loi sur la protection des marques. Cela pose un problème parce que, dans la loi sur la protection des armoiries, il y a toute une série d'articles qui mentionnent la loi sur la protection des marques. Il est donc indispensable pour que la législation soit cohérente de pouvoir adopter les deux textes simultanément. Dans l'hypothèse où la loi sur la protection des marques ne serait pas adoptée par le Parlement au vote final, il est indispensable de renvoyer la loi sur la protection des armoiries en Commission de rédaction pour la corriger et faire en sorte qu'elle n'y ait plus de référence aux modifications que nous avons discutées aujourd'hui.
Donc je vous invite à suivre la commission et à rejeter la proposition Lehmann qui pose d'énormes problèmes.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 99 Stimmen
Für den Antrag Lehmann ... 88 Stimmen
Graf Maya · P-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion
Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
Abrogation et modification du droit en vigueur
Ziff. II Ziff. 1 Art. 8 Abs. 1 Bst. b; Ziff. 2 Art. 7 Abs. 1 Bst. b
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. II ch. 1 art. 8 al. 1 let. b; ch. 2 art. 7 al. 1 let. b
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté