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Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes. Bundesgesetz

Verfahrensbeitrag

Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes

Loi fédérale sur la participation des cantons à la politique extérieure de la Confédération

Art. 1 Abs. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 1 al. 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion

Es bleiben in diesem Gesetz noch zwei kleine Differenzen übrig. Die erste Differenz findet sich in Artikel 1 Absatz 2. In Artikel 1 Absatz 1 hat der Nationalrat die Terminologie von Artikel 55 Absatz 1 der neuen Bundesverfassung übernommen und spricht von der Zuständigkeit der Kantone. Wir haben uns schon in einem letzten Umgang bei diesem Absatz dieser Terminologie angeschlossen, haben dann aber in Absatz 2 noch einmal an der alten Terminologie festgehalten und sprechen dort von verfassungsmässigen Kompetenzen der Kantone, was im Ganzen gesehen etwas unlogisch wirkt.

Ihre Kommission schlägt Ihnen vor, sich heute auch bei Absatz 2 der Fassung des Nationalrates anzuschliessen.

Deiss Joseph · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Je n'ai rien à ajouter; je soutiens bien sûr la proposition qui est faite par la commission.

Angenommen - Adopté

Art. 5 Abs. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 5 al. 1

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion

Bei dieser ebenfalls relativ kleinen Differenz hatte Ihre Kommission etwas mehr Mühe, sich der Version des Nationalrates anzuschliessen, weil sie davon ausgeht, dass es in der Tat in den Kompetenzbereich des Bundesrates fallen soll, für die Vorbereitung von Verhandlungsmandaten und Verhandlungen die Vertreter der Kantone beizuziehen. Der Nationalrat benutzt aber hier einzig den Begriff "der Bund" und präzisiert nicht, dass es sich um den Bundesrat handeln soll.

Angesichts der geringen Bedeutung der Differenz ist Ihre Kommission der Ansicht, dass wir uns dem Nationalrat anschliessen können. Sie geht aber davon aus, dass es sich in der praktischen internen Kompetenzverteilung dann trotzdem um den Bundesrat handeln wird, der hier tätig wird.

Deiss Joseph · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Je suis reconnaissant à la commission de proposer à votre Conseil de se rallier là aussi à la décision du Conseil national. Je la remercie surtout d'admettre que sous l'étiquette "Confédération" puisse aussi se trouver le Conseil fédéral, et d'admettre de surcroît que le Conseil fédéral fera tout pour exercer les prérogatives qui sont les siennes.

Schmid-Sutter Carlo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté