09.3567

Altersarmut. Schwelleneffekte

Heim Bea · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Was will diese Motion? Sie will die strukturell bedingte Altersarmut angehen. Sie nimmt ein Problem jener Personen auf, die eine kleine AHV- oder IV-Rente haben und knapp über der Grenze des Ergänzungsleistungsniveaus leben, also knapp keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Für diese Menschen - das stellen wir bei Pro Senectute immer wieder fest - führen die Steuerpflichten zu schwierigen und unverständlichen Situationen. Diese Leute müssen wegen der Steuern, die sie bezahlt haben, mit weniger auskommen als jene, die Ergänzungsleistungen erhalten. Diese Personen, die knapp nicht ergänzungsleistungsberechtigt sind, fallen nach dem Bezahlen ihrer Steuerrechnung unter das soziale Existenzminimum, das den Anspruch auf Ergänzungsleistungen definiert, und wären deshalb an und für sich unbedingt auf Ergänzungsleistungen angewiesen, aber sie haben eben keinen Anspruch darauf. Man spricht vom sogenannten Schwelleneffekt, einem Thema, das nicht nur unter dem Aspekt der direkten Bundessteuer, sondern unter jenem der Gesamtbesteuerung zu prüfen ist. Es ist eine Ungerechtigkeit, die einerseits für die Betroffenen ein grosses Problem darstellt und andererseits aus sozialpolitischer Sicht generell problematisch ist. Wir meinen, dass solche Schwelleneffekte im Sinne der rechtsgleichen Behandlung aller steuerpflichtigen Personen - mit und ohne Ergänzungsleistungen - vermieden bzw. aufgefangen werden müssen.

Fachkreise fordern eine gesamtschweizerische Steuerbefreiung des Existenzminimums gemäss Ergänzungsleistungsgesetz, gültig für Personen jeden Alters. Damit könnten vor allem die gefährdeten, einkommensschwachen Rentnerhaushalte von einer Entlastung profitieren. Zudem wären auch Personen, die knapp keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, nach Bezahlung der Steuern aber finanziell wieder in diese Kategorie fallen würden, von den Steuern befreit. Das würde wenigstens eine minimale finanzielle Existenzgrundlage auf Ergänzungsleistungsniveau sichern - und dieses ist bescheiden! Das ist ein Vorschlag der Motion.

Die Motion zeigt sich in der Begründung aber offen für weitere Lösungsansätze. Die Hauptzielrichtung der Motion ist die folgende: Eine soziale Ungerechtigkeit soll endlich aus der Welt geschafft werden.

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Er anerkennt aber das Problem der Schwelleneffekte, und er hat im Ständerat bereits eine Diskussion losgetreten. Er will, dass alle Sozialleistungen besteuert werden; er will den Schwelleneffekt so bekämpfen. Wenn das nachweislich die sozialste Lösung ist, werde ich mich nicht dagegen sperren. Die Hauptsache ist, dass wir eine Lösung für dieses Problem finden. Deshalb verstehe ich den Bundesrat überhaupt nicht: Er anerkennt zwar das Problem, er arbeitet an einer Lösung für dieses Problem und stellt sie zur Diskussion, lehnt aber die Motion ab.

Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen, damit der Auftrag klar ist. Wir haben ein soziales Problem; es betrifft eine erhebliche Zahl von Rentnerinnen und Rentnern. Wir sind aufgefordert, dieses Problem zu lösen. Deshalb müssen wir mit der Annahme der Motion den Druck aufrechterhalten. Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung.

Widmer-Schlumpf Eveline · VPBR-F · Bundesrat · Graubünden

Es ist völlig unbestritten, was Frau Nationalrätin Heim gesagt hat, dass diese Schwelleneffekte bestehen und dass diese zu ungerechter Besteuerung führen können. Sie wissen, dass wir AHV und IV besteuern und die Ergänzungsleistungen eben nicht. Das gibt es auch in anderen Bereichen, wie bei der individuellen Prämienverbilligung in der Krankenversicherung; bei der Invalidenversicherung ist es dasselbe.

Wenn Sie jetzt schauen, wo die Problematik vor allem anfällt, sehen Sie, dass es nicht im Bereich der direkten Bundessteuer ist, also nicht auf Bundesebene. Wir haben bei der direkten Bundessteuer eine Tarifstruktur und Abzugsmöglichkeiten, die eigentlich verhindern, dass es zu solchen Schwelleneffekten kommt - Sie müssten mir Fälle zeigen, wo es wirklich dazu kommt. Aber das Problem besteht in den Kantonen, wo die Tarifstruktur eine andere ist und eben auch die Abzugsmöglichkeiten anders sind. Der Kanton Bern hat eine entsprechende Standesinitiative (09.300) eingereicht: Er möchte, dass wir überprüfen, wie man alle Formen von Unterstützungsleistungen als Einkommen besteuern, auf der Gegenseite aber das Existenzminimum für steuerfrei erklären kann, wie man also einen solchen Meccano macht und daneben unter Umständen Unterstützungsleistungen erbringt, um die Steuern zu bezahlen, wenn es notwendig sein sollte.

Die WAK-SR hat eine entsprechende Motion (10.3340) eingereicht; diese wurde dann in einen Prüfungsauftrag umgewandelt. Wir haben nun den Auftrag, zu prüfen, inwieweit wir auf der einen Seite sämtliche Unterstützungsleistungen für steuerpflichtig erklären und auf der anderen Seite dann das Existenzminimum von der Steuerpflicht befreien können. Das wäre steuersystematisch der beste Ansatz, er würde Schwelleneffekte vermeiden. Wir müssen aber die Kantone mit dabeihaben; es muss also eine Lösung sein, die dann in Übereinstimmung mit den Vorstellungen der Kantone steht.

Wir werden Ihnen einen entsprechenden Bericht unterbreiten, und nur darum bin ich der Auffassung, dass es die Motion nicht braucht. Wir sind an der Arbeit, wir werden Ihnen das unterbreiten, und Sie können dann entsprechend dazu Stellung nehmen und schauen, ob Sie die Lösung überzeugt, die wir vorschlagen werden.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 50 Stimmen

Dagegen ... 87 Stimmen

Schluss der Sitzung um 18.50 Uhr

La séance est levée à 18 h 50