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Stärkere Rechte der Bauherrschaft bei der Behebung von Baumängeln

Walter Hansjörg · 1VP-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Motion wird von Herrn Bigger bekämpft.

Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Das Thema hat eine lange Leidensgeschichte hinter sich, so lange wie auch die Geschichte von Baumängeln für Bauherren und Bauherrinnen manchmal dauert. Ich habe nämlich schon im Jahr 2002 die Motion 02.3532 eingereicht. Damals gab es für den Bundesrat noch die Möglichkeit, den Antrag zu stellen, daraus ein Postulat zu machen. Das ist damals geschehen: Ich habe eingewilligt, und das Postulat ist 2002 angenommen worden.

Es geht mir in erster Linie darum, die Spiesse zwischen jenen, die bauen wollen, und jenen, die dann das Werk ausführen, gleich lang zu machen. Wenn jemand baut, dann ist es normalerweise das erste Mal und auch das letzte Mal im Leben. Man hat also als Bauherr und Bauherrin nicht so viel Erfahrung wie jene, die bauen, auch nicht bei der Abfassung von Verträgen und auch nicht dann, wenn es darum geht, zum Beispiel bei Baumängeln herauszufinden, wer die jetzt beheben soll oder wie man das am besten von vornherein in einem Vertrag regelt. Das Ganze ist auch ziemlich kompliziert, weil die Bestimmungen dazu an ganz verschiedenen Orten im OR sind; es gibt auch die beiden Artikel des SIA, des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins. Das ist ja das Interessante, dass wir hier eine Rechtsnorm haben, die von einem Verband festgelegt wurde und nicht etwa vom Parlament. Es gibt da also verschiedene Punkte, die man zu beachten hat, sodass es für jemanden, der baut, ziemlich kompliziert ist, hier einen Überblick zu haben.

Neu ist auch, dass Generalunternehmungen sehr viele Dinge wegbedingen können bzw. den Unternehmen, die sie für ihre Arbeit angestellt haben, auch gewisse Pflichten überbürden. Wenn dann irgendwo ein Mangel entsteht, ist es sehr häufig dann nicht der Generalunternehmer, der dafür geradestehen muss, sondern ein Handwerker, dem man zur Last legt, dass er die Aufgabe nicht gut erledigt habe. Das führt dann zu unmöglichen Streitereien und vor allem zu Juristenfutter.

Mein Anliegen ist es, eine konsistente Rechtsprechung zu finden, die eben auch die Spiesse für jene, die bauen möchten, und jene, die das Bauwerk ausführen, etwa gleich lang macht.

Es ist so, dass der Bundesrat damals das Postulat entgegengenommen hat, aber nie etwas gemacht hat. Er hat 2007 dann behauptet, er würde das Anliegen im Rahmen eines anderen Geschäfts aufnehmen; dort hat er aber dann gesagt, die RK gehe ja an die Arbeit, das Postulat könne abgeschrieben werden. Zum Glück ist die RK im Jahr 2009 nicht darauf eingeschwenkt, sondern hat gesagt, das Postulat habe immer noch seine Gültigkeit, es lägen Punkte vor, die man eigentlich behandeln sollte. Der Bundesrat hat weiterhin nichts gemacht.

Ich habe dann eine parlamentarische Initiative eingereicht, die in der RK abgelehnt wurde, dafür wurde eine Kommissionsmotion daraus gemacht. Diese wurde hier im Rat, trotz der Annahmeempfehlung der RK, abgelehnt mit der Begründung, sie sei zu eng gefasst; es sei viel zu einschränkend, was der Bundesrat zu überprüfen und vorzulegen habe. Damals hat Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf mir zugesichert, wenn das Korsett weniger eng, etwas offener wäre, wäre der Bundesrat durchaus bereit, in dem Sinn, wie ich mir das vorgestellt habe, etwas zu machen. Der Bundesrat hat meine jetzt zu beratende Motion dann auch zur Annahme empfohlen. Auch das ist jetzt schon bald wieder zwei Jahre her.

Ich möchte Sie wirklich bitten, jetzt ein Problem zu lösen, das damals auch in der RK von allen Seiten anerkannt wurde. Von allen ist Handlungsbedarf anerkannt worden - inklusive Herrn Fluri, der damals die Minderheit angeführt und im Rat mit der Begründung obsiegt hat, meine Motion sei viel zu eng gefasst. Ich glaube, es ist wirklich höchste Zeit, dass der Bundesrat, nachdem er versprochen hat, etwas zu tun, diese Arbeit an die Hand nimmt. Weil er beim Postulat nichts mehr machen will, möchte ich Sie jetzt bitten, nochmals mit Nachdruck dafür zu sorgen, dass hier gearbeitet wird.

Ich möchte Sie deshalb bitten, die Motion, die nun, glaube ich, wirklich so weit gefasst ist, dass man allseits damit leben kann, anzunehmen.

Bigger Elmar · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Motion will die Rechte der Baufrauen und Bauherren bei der Behebung von Baumängeln stärken. Deshalb soll der Bundesrat die bestehende gesetzliche Regelung vertieft prüfen, dem Parlament Lösungen vorschlagen und allfällige Probleme unterbreiten. Dies tönt nicht schlecht. Ich beantrage trotzdem, diese Motion abzulehnen - aus welchen Gründen?

Es ist tatsächlich so, dass über tatsächliche oder vermeintliche Baumängel viel diskutiert oder sogar gestritten wird. Dies ist beim Realisieren von jährlich grösseren Bauvolumen aber auch nicht verwunderlich. Das Problem liegt dabei jedoch nicht bei fehlenden oder unklaren gesetzlichen Vorgaben. Das Problem besteht meistens darin, dass bei Baumängeln die Ursache und damit die Verantwortlichkeit nicht immer eindeutig feststellbar sind. Die Verfahren zur Feststellung und zur Behandlung von Baumängeln sind jedoch in einer einschlägigen SIA-Norm detailliert geregelt. Diese Norm ist auch Bestandteil aller Werk- und Planverträge im Bauwesen. Werkverträge sind vorhanden. Wenn jemand keinen Gebrauch davon macht, ist er selbst schuld, dann kann auch die Motion Fässler nicht helfen.

Sodann schliessen die Planer und Handwerker für ihre Leistungen entsprechende Haftpflichtversicherungen ab. Die Haftpflichtversicherungen dienen auch dem Schutz der Bauherren. Wäre es nicht so, dass die Schutzmöglichkeit vorhanden ist, würden die Unternehmen keine teuren Haftpflichtversicherungen abschliessen. Die Schaffung eines besonderen Bau- und Architekturvertrages und die Unterstellung der Architekturleistungen unter die Kausalhaftung sind deshalb unnötig und würden lediglich zu anderen Problemen und Ungerechtigkeiten führen.

Neue Gesetze sind auch deshalb abzulehnen, weil heute über die Verfahren bei der Behebung von Baumängeln grosse Rechtssicherheit besteht. Gesetzesänderungen führen hingegen immer zu langjährigen Unsicherheiten, bis sich wieder eine Praxis gefestigt hat. Selbstverständlich müssen die Bauherren aber ebenfalls die Sorgfaltspflicht wahrnehmen und für ihre Bauaufträge seriöse Unternehmer auswählen. Dies ist leider nicht immer der Fall. Der Billigste ist in der Regel auch nicht der Beste.

Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen. Nützen Sie die Gesetze, die vorhanden sind.

Walter Hansjörg · 1VP-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 103 Stimmen

Dagegen ... 62 Stimmen