00.419

Schutz vor Gewalt im Familienkreis und in der Partnerschaft

Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Gewalt in der Partnerschaft und in der Familie ist alltäglich. Allerdings bleiben Gewalttäter leider noch allzu oft unbehelligt, weil Misshandlungen, Schläge, Drohungen, Würgen, sexueller Missbrauch, Bedrohungen mit Waffen, Verbot von Aussenkontakten und Psychoterror noch immer als privates Unglück statt als gesellschaftliches Gewalt- und Sicherheitsproblem behandelt werden. Die Folgen haben in den allermeisten Fällen die Frauen und ihre Kinder zu tragen. Sie sind es, die die gemeinsame Wohnung in Richtung Frauenhaus verlassen oder bei Freundinnen und Verwandten Schutz suchen müssen. Rund 1000 Frauen suchen jährlich in Frauenhäusern Schutz vor gewalttätigen Übergriffen ihrer Partner. Ebenso viele müssen abgewiesen werden, weil es zu wenig Plätze gibt.

Statistiken zeigen, dass eine von fünf Frauen in der Partnerschaft Gewalt erfahren hat. Man kann sich fragen, welche Rolle die Polizei bei der häuslichen Gewalt spielt. Die Polizei kann zwar Gewalttäter sofort festnehmen, muss sie aber je nach kantonalen Bestimmungen nach 24 Stunden wieder freilassen. Diese geringen Handlungsmöglichkeiten sind für alle Beteiligten unbefriedigend. So beschränken sich viele Polizisten auf eine Art vermittelnde Sozialarbeit, anstatt gegen den Täter vorzugehen. Die Freilassung der Täter nach gerade nur 24 Stunden ist für die Familie und die Partnerinnen in der Regel höchst bedrohlich. Man kann sich gut vorstellen, dass der Täter den Aufenthalt in der Zelle als Kränkung und als Demütigung empfindet und dass sich die Gewaltspirale in den eigenen vier Wänden dann weiterdreht. Das sind die bitteren Alltagsrealitäten. Sie zeigen, dass der Schutz der von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern lückenhaft und die gesetzlichen Bestimmungen völlig unbefriedigend sind.

Mit meiner Parlamentarischen Initiative verlange ich nun wirksame Schutzmassnahmen. Im Zivilrecht soll ein Wegweisungs-, Betretungs-, Quartier- und Annäherungsverbot verankert werden. So soll es dem Täter verboten sein, die gemeinsame Wohnung für eine bestimmte Zeit - je nach Fall einige Tage oder Wochen - zu betreten. Der Täter darf auch nicht an den Arbeitsplatz der Frau gehen, und er muss die Schule der Kinder meiden. Die neue Norm muss für den Täter ernsthafte Konsequenzen haben.

Schutzmassnahmen dieser Form haben sich international als sehr wirkungsvoll erwiesen. Österreich hat bereits 1997 als erstes Land ein Ausweisungsgebot und Rückkehrverbot in seinem Zivilgesetz verankert. Die Erfahrungen mit dem neuen Gesetz sind durchaus positiv. In Deutschland sollen Täter per Gesetz bis zu sieben Tage ausgegrenzt werden.

Die Schweiz spielt aber auch hier eine Vorreiterrolle. In den Städten Basel, Zürich und Bern bestehen seit wenigen Jahren so genannte "runde Tische", an denen die Polizei, die Justiz, Frauenhausmitarbeitende, Sozialarbeitende sowie Politiker und Politikerinnen konkrete Massnahmen gegen häusliche Gewalt erarbeiten. Der Kanton St. Gallen ändert sein Polizeigesetz und will Täter präventiv in Haft nehmen.

Gerade auch diese Kreise fordern zur Unterstützung ihrer schwierigen Arbeit eine Gewaltschutznorm - eben jene, die meine Parlamentarische Initiative verlangt - im Zivilrecht. Dass dringend Handlungsbedarf besteht, können Sie aus dem Brief ersehen, mit dem sieben Frauenorganisationen und Pro Familia aufrufen, die Parlamentarische Initiative zu unterstützen. Es sind dies die "alliance F", die "Arbeitsgemeinschaft Frauen 2001", die Dachorganisation der Frauenhäuser, der Evangelische Frauenbund der Schweiz, die Interessengemeinschaft "Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt", der Schweizerische Katholische Frauenbund und die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten. Sie alle haben Erfahrungen mit den grausamen, vor allem auch seelischen Wunden von Gewaltopfern.

Ich bitte Sie daher, auch wenn die Stunde spät ist und Sie müde sind, meiner Parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Gewalt im sozialen Nahraum, eine lange totgeschwiegene traurige Realität, geht uns alle an. Folgerichtig verlangt die Initiantin heute eine Gewaltschutznorm.

Jedes Jahr suchen in der Schweiz rund 1000 Frauen und ebenso viele Kinder in einem Frauenhaus Schutz. Mehr als doppelt so viele Frauen und Kinder müssen aus Platzgründen abgewiesen werden. Daneben gibt es eine grosse Dunkelziffer von Gewaltopfern, die es nicht wagen, um Hilfe anzugehen. Eine im Jahre 1995 durchgeführte Studie des Schweizerischen Nationalfonds hat ergeben, dass eine von fünf Frauen im Laufe ihres Lebens Gewalt von ihrem Partner erfährt.

Unser Rat hat mit der Unterstützung der beiden Parlamentarischen Initiativen von Felten - es ging dabei um die Offizialisierung von Gewaltdelikten sowie der Vergewaltigung in der Ehe - erkannt, dass Gewalt in der Partnerschaft keine Privatsache ist.

Mit diesen beiden Initiativen wird ein strafrechtliches Instrumentarium geschaffen. Das genügt jedoch nicht und darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Strafrecht nur einen Aspekt der möglichen und erforderlichen staatlichen Interventionen bei Gewalt im sozialen Nahraum darstellt.

Die Zuflucht der Betroffenen im Frauenhaus sowie in ähnlichen Institutionen wie auch die strafrechtliche Verfolgung der Täter bedeuten nämlich nicht unbedingt das Ende der Gewalt. Kommt dazu, dass die fliehenden Frauen mit ihren Kindern belastende Einschränkungen auf sich nehmen müssen. Ich erinnere auch an praktische Probleme wie das Fehlen von Kleidern und Spielsachen. Das heisst, die Bewegungsfreiheit der betroffenen Opfer wird eingeschränkt, während die Täter weiterhin wirken können.

Es gibt zugegebenermassen bereits heute Möglichkeiten für Gewaltschutz ausserhalb des Strafrechtes. Ich nenne die Bereiche der polizeilichen Massnahmen, des Eheschutzes sowie des Persönlichkeitsschutzes. Die geltenden Regelungen weisen jedoch empfindliche Lücken auf, z. B. ist Eheschutz nur für verheiratete Paare möglich, Gewalt gibt es aber auch bei unverheirateten Paaren. Polizeiliche Massnahmen wirken, wie die Initiantin ausgeführt hat, nur kurzfristig. Was bei all diesen Massnahmen insbesondere fehlt, ist die Koordination der möglichen Interventionen.

Die häusliche Gewalt kann nämlich nur mit koordinierten Massnahmen wirksam bekämpft werden. Das oberste Ziel muss dabei einerseits die Sicherheit der Opfer sein, andererseits aber auch, dass deren Bewegungsfreiheit erhalten bleibt. Es gibt bereits in verschiedenen schweizerischen Städten solche koordinierten Projekte: In Basel, Zürich, St. Gallen und Bern. Diese Städte haben Interventionsprojekte eingerichtet, die die polizeilichen, gerichtlichen und zivilrechtlichen Massnahmen koordinieren und sich auch mit der Möglichkeit von weiteren Massnahmen beschäftigen.

Mit Blick über die Grenze verlangt die Initiantin nun ein Gewaltschutzgesetz. Österreich kennt ein solches seit Mai 1997. Dieses Gesetz enthält polizeiliche, vorwiegend aber zivilrechtliche Normen, z. B. die Möglichkeit von Aufenthalts- und Kontaktaufnahmeverboten. Seit Dezember 2000 liegt im Übrigen auch in Deutschland ein Entwurf für ein solches Gewaltschutzgesetz vor. Es ist davon auszugehen, dass es auch dort so beschlossen werden wird.

Ihre Kommission beantragt mit 13 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen, der Initiative Folge zu geben. Diese Initiative schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass im Zivilrecht einheitliche, anwendbare Schutzmassnahmen statuiert werden können und im polizeilichen Bereich eine Rahmengesetzgebung erfolgt. Die Initiative will zudem eine effiziente Koordination sicherstellen.

Ich bitte Sie deshalb, Ihrer Kommission zu folgen.

Glasson Jean-Paul · Nationalrat · Freiburg · Freisinnig-demokratische Fraktion

Par une initiative parlementaire cosignée par 39 conseillers nationaux, Mme Vermot propose que des mesures d'expulsion immédiates soient prises lors de violences domestiques. Il s'agirait, au cas où on suivrait l'auteur de l'initiative, d'assurer la protection des victimes - conjoint, femme le plus souvent, et enfants - de la violence dans le cadre familial et/ou conjugal par un éloignement instantané de la personne violente du domicile des victimes, sans possibilité de réintégration de celui-ci durant une période de sécurité à déterminer.

Par 13 voix contre 5 et avec 4 abstentions, la commission vous propose de donner suite à l'initiative parlementaire Vermot.

La violence domestique est hélas très aiguë, et les interventions des forces de l'ordre pour protéger les victimes et retenir les fautifs sont de plus en plus fréquentes. Demandez-le aux agents de police que vous connaissez; chacun a été confronté à ces situations très dures psychologiquement pour tous.

Le paradoxe de la pratique actuelle est celui-ci: la plupart du temps, après que des tiers - policiers le plus souvent - se sont interposés pour contenir la violence du fauteur - il s'agit généralement d'hommes -, ce sont les victimes qui sont éloignées de leur domicile pour être protégées d'un regain de violence de la personne incriminée. C'est là un dur moment, celui du départ de son lieu de vie vers un centre d'accueil pour épouses, mères et enfants. Cette situation d'exil, même si elle est protectrice, a un côté choquant, alors que le fautif demeure à son domicile, alors que c'est lui qui est à blâmer. Les victimes sont condamnées d'abord à partir, puis à revenir avec les risques que cela comporte, notamment des angoisses, des peurs de subir des menaces, de nouvelles violences, etc.

C'est donc à une sorte de renversement de pratique que nous invite Mme Vermot. Elle a la logique pour elle: que le fautif parte et que les victimes restent dans le cadre familial et familier. Une législation autrichienne va déjà dans ce sens, qui semble s'imposer peu à peu, on l'a dit tout à l'heure. Fort bien! Mais, vous l'aurez compris, tout ne serait pas réglé si nous allions dans le sens voulu par l'auteur de l'initiative: la peur des victimes ne serait certainement pas moins vive que dans un foyer d'accueil; il faudrait donc prévoir leur protection dès la libération de la personne violente, qui connaîtrait de toute évidence le lieu de résidence de sa ou ses victimes. Le "bourreau" se trouvant à la rue, faudra-t-il lui fournir de l'aide pour se reloger?

Ces questions et d'autres seront débattues le moment venu si vous nous donnez le feu vert pour approfondir l'initiative parlementaire Vermot. C'est ce mandat que nous vous demandons.

Hess Peter · P-M · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Die Kommission beantragt, der Initiative Folge zu geben. Ein anderer Antrag ist nicht gestellt.

Angenommen - Adopté

Schluss der Sitzung um 18.45 Uhr

La séance est levée à 18 h 45