10.3704

Faire Weiterentwicklung des NFA

Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Was will das Postulat? Der Bundesrat soll mögliche Massnahmen prüfen, wie der NFA fair weiterentwickelt werden kann, und zwar nicht, wie die bundesrätliche Antwort unterstellt, für die zweite NFA-Dotierung, über die wir demnächst beraten werden - nein, der Bericht soll Massnahmen und Modellrechnungen für die Vorbereitung der dritten NFA-Dotierung prüfen. Darum habe ich das Datum Mitte 2012 gewählt. Eine solche Weiterentwicklung wird in den kommenden Jahren wohl unausweichlich sein.

Auf einige offene Fragen, die man prüfen sollte, möchte ich kurz hinweisen. In irgendeiner Form müssen wir die Möglichkeit unterbinden, mit NFA-Geldern Steuerdumping zu betreiben. Es gibt übrigens in diversen Kantonen gute Modelle dazu, wie diese den innerkantonalen Finanzausgleich zwischen den Gemeinden regeln. Ein Beispiel möchte ich nennen, das ist der Kanton Baselland. Dort passiert Folgendes: Wenn eine Nehmergemeinde ihre Steuern freiwillig unter die durchschnittliche Steuerhöhe der Gebergemeinden senkt - was sie darf -, muss sie sich diese Einkommen anrechnen lassen.

Einen solchen Korrekturmechanismus haben wir in unserem System nicht, und ich denke, es wäre prüfenswert, mindestens einmal zu schauen, wie das funktionieren könnte. Das würde vielleicht auch helfen, gewisse interkantonale Irritationen, die man zurzeit in einem unserer zentralen Landesteile bemerkt - man liest darüber -, in Zukunft ein bisschen zu glätten. Auch für die mögliche Ausgestaltung könnte es neue Impulse geben, etwa für die Frage, ob die freiwerdenden Gelder an die übrigen Nehmerkantone gingen - ich denke, das wäre eine gute Möglichkeit - oder ob sie geteilt würden und teilweise an die Geberkantone zurück und teilweise an die übrigen Nehmerkantone gingen. Genau solche Fragen könnte man ausloten.

Ein anderer Punkt ist die Bestimmung des Ressourcenindexes. Hier sagt auch der heutige Wirksamkeitsbericht, dass die Übereinstimmung von Ressourcenindex und Wirtschaftsindikatoren nicht genau ist. Es werden nicht alle Formen von Kantonseinkommen berücksichtigt, so etwa die Wasserzinsen und andere Einnahmen aus Konzessionen und Regalien. Diese können in einzelnen Kantonen einen Viertel der gesamten Steuereinnahmen ausmachen; das ist nicht nichts. Auch hier könnte man schauen, ob man das anders anrechnen könnte.

Eine andere offene Frage ist: Wie Sie alle wissen, werden die Sonderlasten der Zentren und Agglomerationen im Vergleich zu den geografisch-topografischen Sonderlasten deutlich weniger stark abgegolten. Bei den geografisch-topografischen Sonderlasten bleiben pro Kopf der betroffenen Bevölkerung nach der NFA-Abgeltung noch knapp 300 Franken, die der Kanton selber tragen muss. Bei den Zentrumslasten bleiben pro Kopf der betroffenen Bevölkerung nach der NFA-Abgeltung noch 1200 Franken, die vom Kanton getragen werden müssen. Das ist viermal mehr, und die Ressourcen sind in keinem Kanton viermal grösser. Also ist auch das ein Punkt, bei dem man gut einmal prüfen könnte, ob es hier Ausgleichsmechanismen gibt, und Ausgleichsmechanismen heisst immer auch, dass das zugunsten eines grossen Teils der Nehmerkantone gehen könnte. Deshalb braucht es auch entsprechende Modellrechnungen.

Es gibt noch einige andere offene Fragen, zum Beispiel auch jene einer Belastungsobergrenze für Geberkantone. Genau dazu soll das Postulat dienen. In den kommenden zwei Jahren sollen solche und auch weitere Punkte geprüft werden, die auch im Postulat aufgeführt sind - der Bundesrat wird zudem speziell dazu aufgefordert, auch aus seiner Sicht noch offene Punkte mit zu betrachten -, sodass wir dann für die dritte Dotation auch über entsprechende Grundlagen verfügen und auf der Basis von konkreten Modellrechnungen eventuell entsprechende Entscheide fällen können.

In diesem Sinne bitte ich Sie, das Postulat anzunehmen, sodass mindestens einmal geprüft werden kann, welche anderen Möglichkeiten es überhaupt noch gibt.

Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp

Gut fünfzehn Jahre haben wir unter den Kantonen und auch in Arbeitsgruppen von Bund und Kantonen um diesen neuen Finanzausgleich gestritten, gekämpft und auch gerungen. Der Stimmbürger hat sich vom Ergebnis all dieser Arbeiten überzeugen lassen und hat dann auch klar Ja gestimmt. Nun muss man diesem neuen Ausgleich mindestens noch eine weitere, vielleicht auch eine zweite Vierjahresperiode zur Justierung lassen, bevor man die Eckwerte wiederum diskutiert und ändert. Ich bin bereit, in vier Jahren wieder über die Grundlagen des Ressourcenausgleiches zu diskutieren. Dann müssen wir uns sicher überlegen, ob in diese Grundlagen weitere Einkünfte oder Transferzahlungen oder was auch immer mit einzubeziehen sind.

Mich stört aber, dass es jetzt offensichtlich sogar eine Vereinigung der Geberkantone wie auch eine Vereinigung der Städte als Sonderfraktion der Kantone gibt. Ich bin überzeugt, das dies am Schluss die Position aller 26 Kantone schwächt. Dem Postulat Fetz zuzustimmen hiesse meines Erachtens, dass wir gerade diese Sonderfraktionen, diese Sondergruppen, die ja zum Teil auch angehört werden wollen, stärken. Lassen wir uns doch jetzt einmal Zeit, damit das, was wir gemacht haben, sich auch konsolidieren kann. Lassen wir uns Zeit für die Konsolidierung des NFA, und schrauben wir nicht bereits jetzt und heute wieder an diesem gut austarierten Werk.

In diesem Sinne werde ich hier dem Antrag des Bundesrates folgen und das Postulat ablehnen.

Stadler Markus · Mit-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp

Ich wende mich selbstverständlich nicht gegen die Zielsetzung der Fairness, möchte aber zur ablehnenden Haltung des Bundesrates, der vor allem zeitlich-prozessuale Gründe aufführt, einige inhaltliche Gründe hinzufügen.

Zu Punkt 2 des Postulatstextes: Die Belohnung der Steuerausschöpfung hatten wir im alten Finanzausgleich. Wegen der durch sie ausgelösten Fehlanreize - man sprach damals von Manipulationsmöglichkeiten - wurde sie im NFA im allseitigen Einverständnis abgeschafft. Wenn nun einige Kantone in ihren Regelungen nicht NFA-konform sind, dann ist das nicht unser Problem.

Zu Punkt 3: Das Ressourcenpotenzial der finanzschwachen Kantone wird heute nicht etwa auf 100, sondern auf 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts angehoben. Die ressourcenschwächsten Kantone erreichen nicht einmal diese 85 Prozent ganz. Die Folge einer Obergrenze für Geberkantone hätte auf der Seite der Nehmerkantone entsprechende Folgen. Die Schere zwischen Arm und Reich ginge stärker auf, was man mit dem NFA vermeiden wollte.

Zu Punkt 4: Will man das Ressourcenpotenzial nicht nur auf Steuererträge, sondern auch auf andere Ertragskomponenten abstützen, dann wird, wie wir das schon gehört haben, wieder eine Riesendiskussion anfangen, die während der Entstehung des NFA bereits ausgiebig geführt wurde. Es wird dann nämlich nicht nur um Wasserzinsen gehen, sondern auch um Erträge aus dem Finanz- und Verwaltungsvermögen, um Gebühren und andere Komponenten, und das führt schliesslich, wenn man das logisch durchdenkt, zur Frage der Aufgabenteilung bzw. der Zuständigkeitsordnung zwischen Kantonen und Gemeinden. Je nachdem, wie diese aussieht, ist ja dann die Ertragsseite unterschiedlich. Sobald man das Feld der Steuern ausweitet, wird die Abgrenzung sehr schwierig und höchst widersprüchlich.

Punkt 5 ist unklar formuliert. Ich darf wohl nicht davon ausgehen, dass damit die längerfristig nicht gelöste Finanzierung der interkantonalen Alpenstrassen gemeint ist.

Punkt 6 ist eine Konsequenz aus dem Übergang vom alten Regime zum neuen Regime. Das ist eine Konsequenz, die nicht nach wenigen Jahren bereits infrage gestellt werden sollte. Ich sage das als Vertreter eines Nettozahlerkantons beim Härteausgleich.

Aus diesen Gründen empfehle ich, das Postulat nicht anzunehmen.

Freitag Pankraz · Mit-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Auch ich empfehle Ihnen, das Postulat abzulehnen. Den Grund dafür halte ich jetzt in meinen Händen. Es ist der Bericht des Bundesrates vom 24. November 2010 mit dem Titel "Bericht über die Wirksamkeit des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011". Er hat 148 Seiten, und ich habe nachgeschaut, ob in diesem Bericht die Themen, die das Postulat aufnimmt, auch vorhanden sind. Ich will mich auf zwei, drei Beispiele beschränken, entsprechend der Reihenfolge der Punkte, wie sie im Postulat vorkommen.

Beim ersten Punkt geht es um die Bemessungsgrundlagen. In diesem Wirkungsbericht des Bundesrates, der ganz neu ist, gibt es einen ganzen Abschnitt, der "Massnahmen zur Verbesserung der Datenqualität" heisst. Der zweite Punkt des Postulates betrifft einen Ausgleichsmechanismus zur Steuerausschöpfung, mit einem Hinweis auf den interkantonalen Finanzausgleich. Dazu gibt es im Bericht zum Beispiel die Abschnitte "Verringerung der Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit" und "Erhalt der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit im nationalen und internationalen Verhältnis". Es gibt weiter die Abschnitte "Überprüfung des Ressourcenindex" und "Überprüfung der Bemessungsgrundlagen". Ich nehme an, Sie sind einverstanden, wenn ich jetzt nicht alles vortrage.

Meiner Meinung nach werden in diesem neuen Bericht, der im nächsten Jahr in die Beratung geht - offenbar zuerst in den Nationalrat, dann zu uns -, all diese Themen angesprochen. Er basiert auf der Datenlage vom Frühjahr 2010. Jetzt, ein halbes Jahr später, wollen wir vom Bundesrat wieder einen Bericht zu den gleichen Themen verlangen. Ich bin der Meinung, wir sollten diesen Aufwand der Verwaltung nicht zumuten. Wir haben alles auf dem Tisch und können alle diese Themen im Rahmen der Behandlung des erwähnten Berichtes abhandeln.

Noch einmal: Ich beantrage Ihnen, dieses Postulat abzulehnen.

Stähelin Philipp · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp

Ich benütze die Gelegenheit, die dieses Postulat bietet, zu einem - um in die Lieblingssprache unseres Präsidenten zu verfallen - kurzen Ceterum censeo. Worum geht es mir? Es ist in den letzten Jahren Mode geworden, in den Gesetzen selbst zu regeln, wie die Überprüfung ihrer Wirksamkeit, ihres Erfolgs usw. zu erfolgen hat. "Monitoring-Artikel" heissen diese schönen Geschichten. Ich habe mich schon verschiedentlich dagegen gewandt, habe mich im Rat oder in der Kommission manchmal durchsetzen können, ebenso oft war ich erfolglos.

Ich habe mich dagegen gewandt, weil die Überprüfung der Wirksamkeit der Gesetzgebung eine Selbstverständlichkeit ist, die situationsgerecht vorgenommen werden soll. Aber es gibt eben auch Gesetze wie das Finanz- und Lastenausgleichsgesetz, das das Monitoring ausdrücklich regelt. Alle vier Jahre muss ein Bericht vorgelegt werden. Es ist von unserem Kollegen Pankraz Freitag darauf hingewiesen worden, dass uns der letzte Bericht eben erst vorgelegt wurde. Der nächste kommt, dem Rhythmus gemäss, 2015. Wenn wir es so geregelt haben, haben wir uns damit etwas Handlungsspielraum genommen, aber wir sollten uns daran halten. Alles andere, etwa wenn zwischendurch weitere Berichte zum gleichen Thema vorgelegt werden sollen, führt zu Wirrwarr.

Ich bitte Sie durchaus, mich zu unterstützen, wenn ich wieder einmal einen entsprechenden Antrag stelle; ich freue mich, wenn eine solche Unterstützung auch seitens der Postulantin erfolgt. Hier aber meine ich, dass wir nicht zustimmen können.

Fournier Jean-René · Mit-M · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp

Pour ceux qui ont participé à l'élaboration et à la mise sur pied de cette péréquation financière, comme l'a rappelé à juste titre Monsieur Schwaller, il faut se souvenir qu'il a fallu plus de quinze ans de travail. Pour aboutir à cette péréquation financière, on a dû effectuer un exercice extrêmement complexe et fondé sur un équilibre subtil. Cet équilibre subtil ne peut être préservé que par la bonne collaboration qui existe non seulement entre les cantons et la Confédération, mais également entre les cantons eux-mêmes. Cet équilibre est relativement délicat et il faut le protéger. Pour le protéger, la loi a prévu le processus d'évaluation et de monitoring de la péréquation financière, comme l'a rappelé Monsieur Stähelin. Si cette procédure est fixée dans la loi, c'est justement pour protéger l'évolution de la péréquation financière dans l'harmonie qui a présidé à sa mise sur pied, laborieuse il est vrai, mais qui a maintenant démontré ses bienfaits puisque cette péréquation se déroule à la satisfaction générale des cantons et de la Confédération - bien que, comme tout système, la péréquation financière soit bien sûr aussi perfectible.

Alors, j'abonde dans le sens du Conseil fédéral, qui nous invite à rejeter le postulat Fetz 10.3704 demandant un nouveau rapport d'évaluation avec des réflexions sur certains aspects déjà pour 2012, étant donné que, comme l'a précisé le président de la Commission des finances, le Conseil fédéral vient d'adopter le message sur l'évaluation des quatre premières années de cette péréquation, ainsi que la perspective 2011-2015. Par conséquent, il serait superfétatoire de lancer une nouvelle étude.

J'aimerais cependant faire une remarque. Si la péréquation financière a pu aboutir, après de nombreuses années de discussion, grâce au bon esprit qui a régné entre les cantons et entre les cantons et la Confédération, c'est aussi parce que tous les types de cantons ont été pris en compte, non seulement les cantons contributeurs - si on lit les thèmes de réflexion proposés par Madame Fetz, on s'aperçoit qu'ils sont très orientés cantons contributeurs -, mais aussi les cantons à faible potentiel de ressources, dont les besoins et les aspirations n'ont pas été omis. Or si on se penche sur la possibilité de mettre un plafond pour les cantons contributeurs, il faut aussi très honnêtement, et en raison de l'équilibre qui prévaut dans ces réflexions, se poser la question de savoir pourquoi l'objectif de 85 pour cent fixé pour les cantons à faible potentiel n'a pas encore été atteint après ces quatre ans et quelles mesures il faudrait prendre ou aménager pour améliorer la péréquation et finalement atteindre également cet objectif.

C'est seulement lorsqu'on appliquera cet esprit d'équilibre qu'on pourra continuer à effectuer cet exercice de la péréquation financière qui, je vous le rappelle, a donné une relative satisfaction jusqu'à aujourd'hui à l'ensemble des cantons et à la Confédération.

Je vous invite donc à suivre la position du Conseil fédéral.

Schweiger Rolf · Mit-M · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich lege am Anfang Wert auf eine persönliche Feststellung: Der Kanton Zug hat den NFA mit 83 Prozent Neinstimmen abgelehnt. Ich war schon damals für den NFA und habe den NFA auch bisher immer unterstützt.

Zur Sache: Wenn gesagt wird, der Wirksamkeitsbericht sei gemacht worden, und es sei vernünftig, wieder bis zum Jahr 2015, Irrtum vorbehalten, zu warten, so kann man dem im Grundsatz zustimmen. Aber es gibt hievon Ausnahmen. Ich möchte das anhand eines Beispiels verdeutlichen: Wenn Sie ein Haus bauen, haben Sie während einer bestimmten, relativ langen Zeit die Möglichkeit, die Gebrauchsfertigkeit des Hauses zu prüfen und zu gegebener Zeit diejenigen Rügen zu erheben, die Sie glauben, erheben zu müssen, um das Haus in einem tipptoppen Zustand zu geniessen. Davon gibt es aber Ausnahmen, nämlich Dinge, die sich schon am Anfang beziehungsweise in den ersten Monaten nach Bezug des Hauses herausgestellt haben; diese können gerügt werden, mit der Verpflichtung, dass da gehandelt wird. Es stellt sich nun die Frage, ob nicht beim NFA Gegebenheiten vorliegen könnten, die ein Handeln eben jetzt schon als notwendig erscheinen lassen. Das Postulat ist im Prinzip dazu da, um solche relativ bald behebbaren Mängel aufzuzeigen und allenfalls auch die Konsequenzen daraus zu ziehen.

Was ich gesagt habe, tönt relativ theoretisch, und ich versuche nun, praktisch zu werden: Diejenigen, die schon damals im Parlament bzw. in der NFA-Kommission waren, wissen, wie ich mich bemühte aufzuzeigen, dass der NFA systemische Mängel haben könnte. Einer dieser Mängel besteht darin, dass für eine gewisse Zeit, nämlich für vier Jahre, festgelegt wird, was oben in das Gefäss hineinkommt und was unten aus dem Gefäss hinausgeht. Das betrifft auf der einen Seite die Geberkantone und auf der anderen Seite die Nehmerkantone. Selbstverständlich kann sich die Zusammensetzung ändern, aber es gibt Konstellationen, die - zum Beispiel gerade für den Kanton Zug - absolut fatal werden könnten. Eine solche Situation würde dann vorliegen, wenn sich am Bestand der Geberkantone oben nichts ändern würde, wenn sich von der Zusammensetzung her auch unten nichts ändern würde, wenn sich aber die Situation aufgrund bestimmter Konstellationen bei einem Geberkanton massiv verändern würde und das im System durch eine Bewegung auf der andern Seite, nämlich bei den Nehmerkantonen, aufgefangen würde. Dann könnte die Situation eintreten, dass ein Geberkanton, ohne dass sein Ressourcenpotenzial auch nur einen Franken grösser wäre - oder auch, wenn er sogar weniger Ressourcenpotenzial hätte, als bei der Bestimmung der Fächer angenommen wurde - das Zwei- oder Dreifache dessen bezahlen müsste, was er am Anfang der Berechnung bezahlt hat. Für mögliche Fälle dieser Art muss dafür gesorgt werden, dass eine Bremse eingebaut wird, damit das nicht passieren kann, dies kann eine Obergrenze sein.

Die Obergrenze ist nicht dazu da, dass man weniger bezahlen muss, sondern eine Obergrenze soll dazu dienen, dass dann, wenn systemische Probleme auftreten, kein Ausrutscher passiert, der für den betroffenen Kanton fatal sein könnte. Es liegt dies im Wesen des Systems begründet - es ist ein System, das nicht fehlerfrei ist. Es ist wie überall: Wenn ich ein System habe, von dem ich nicht mit absoluter Sicherheit sagen kann, dass es - auf Schweizerdeutsch gesagt - "verhebt", dann baue ich Sicherheitsventile ein. Der Einbau dieser Sicherheitsventile ist jetzt notwendig geworden.

Ganz konkret wird beispielsweise das Steuersubstrat oder das Ressourcenpotenzial gemäss NFA des Kantons Zürich infolge der Finanzplatzkrise massiv sinken. Es kann nun Situationen geben, wo sich diese Abnahme des Potenzials des Kantons Zürich nur auf die Geberkantone auswirkt, und zwar ohne dass sich die Zahl der Geberkantone verändert. Dies wäre dann möglich, wenn die Abnahme aufseiten Geberkantone aufseiten der Nehmerkantone kompensiert würde. Es wäre schwierig, das im Moment darzustellen, aber Sie können mir glauben, dass es stimmt.

Es ist doch nicht richtig, wenn man sich im Bewusstsein dessen, dass ein absoluter Unsinn passieren könnte, keine Gedanken darüber macht, wie das System zu verbessern wäre. Nehmen wir einmal an, es würde eine Obergrenze eingeführt, und es würde sich als Folge eines systemischen Fehlers nun wirklich die Situation ergeben, dass z. B. der Kanton Zug 30, 40, 50 oder sogar 100 Prozent mehr zahlen müsste, ohne dass sich sein Ressourcenpotenzial verändert hätte. Dann würde selbstverständlich eine gewisse Gleichgewichtsstörung eintreten. Wäre es in einer solchen Situation wirklich so falsch, wenn, solange dieser Systemfehler anhält, ein gewisser Minderertrag die Folge wäre? Diesen Minderertrag müsste man ja nicht auf die am stärksten betroffenen Nehmerkantone überwälzen, das könnte man bei denjenigen machen, die ganz knapp unterhalb der Grenze liegen; bei diesen würde es sich bezüglich ihrer Staatsaufgaben um Promille handeln, die sie allenfalls weniger bekämen, für einen Geberkanton aber könnte eine solche Situation fatal sein. Das, und nur das, ist die Forderung, die man heute gerechtfertigt stellen kann.

Überlegen Sie sich einmal, welche systemischen Risiken bestehen, und überlegen Sie sich einmal, ob es nicht auch im Interesse des NFA liegt, für solche systemischen Fehler ein Sicherheitsventil einzubauen. Dieses Sicherheitsventil könnte "Obergrenze" heissen. Ich fühle mich in meinem Anliegen durch eine Medienmitteilung des Bundesrates im Anschluss an den Wirksamkeitsbericht bestärkt. Dort hat der Bundesrat geschrieben - ich kenne den Wortlaut nicht auswendig -, über eine Obergrenze könne oder solle oder dürfe man reden, und zwar dann, wenn aufgrund systemischer Probleme eine spezielle Situation eintreten könnte. Das ist ungefähr die Formulierung des Bundesrates. Ich sehe nun nicht ein, warum sich das Parlament angesichts dessen, was der Bundesrat akzeptiert, weigert, dem Bundesrat nur schon den Auftrag zu geben, einen Bericht über solche Situationen zu verfassen.

Nun kann man schon sagen, wir hätten in der Schweiz zwei Welten: auf der einen Seite die Geberkantone, die nur aus Egoisten bestehen, und auf der anderen Seite die Nehmerkantone, die sich nur als Opfer fühlen. Dem ist nicht so. Aber es gibt bestimmte Situationen, in denen man zu Recht sagen kann, dass es allenfalls für alle einer Korrektur bedarf, und zwar relativ bald. Wir dürfen nicht bis zum Jahr 2015 zuwarten, denn der Unsinn könnte allenfalls schon früher passieren.

Freitag Pankraz · Mit-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich halte mich ganz kurz: Ich bin eigentlich mit den Ausführungen meines Tischnachbarn einverstanden, kann Ihnen aber sagen, dass genau das im von mir erwähnten Bericht vorkommt. Ich lese Ihnen einen Satz daraus vor: "Diese Schwankungen können zu unverhältnismässigen Mehrbelastungen für einzelne Kantone führen, die letztendlich die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit dieser Kantone beeinträchtigen. Eine solche Entwicklung schadet der Schweizer Volkswirtschaft als Ganzes."

Mein Argument ist nur, dass wir diese Frage doch im Rahmen dieses Berichtes diskutieren werden und deshalb dem Bundesrat nicht noch einmal einen Bericht in Auftrag geben müssen.

Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Meines Erachtens war dies eine ausserordentlich interessante Diskussion. Sie dürfen sich, denke ich, keine Illusionen machen: Es gibt veritable Konstruktionsfehler beim Hausbau des NFA. Je länger diese nicht behoben werden, desto klarer werden sie auch für die Öffentlichkeit sichtbar; bis jetzt waren sie ja ein bisschen durch den Vorhang der doch sehr komplizierten Finanzströme verdeckt. Unterdessen wird aber langsam auch der breiteren Öffentlichkeit klar, wie einseitig die Gewichtsverteilung beim Lastenausgleich zum Teil ist. Schon jetzt - ich sage das, damit sie einfach wissen, in welchem Umfeld dieses Postulat zu sehen ist - kommen die Regierungen der Geberkantone bei Sparmassnahmen regelmässig unter Druck; in den Parlamenten werden bereits Anträge eingereicht, nicht mehr die ganze Summe in den NFA einzubezahlen. Ich sage das einfach, damit Sie ein bisschen die Stimmung der Bevölkerung in den Geberkantonen kennen.

Ich weiss aber, dass es nach wie vor so ist, dass es in diesem Rat bei Vollbesetzung 33 Nehmerstimmen und 13 Geberstimmen gibt. Angesichts dessen, dass die Diskussion aufschlussreich gewesen ist, und angesichts dieser Mehrheitsverhältnisse ziehe ich das Postulat zurück. Ich werde es in einer späteren Runde - eventuell ein bisschen anders formuliert - neu einreichen.

Nur ein letzter Gedanke: Im Wirksamkeitsbericht sind diese Fragen nicht à fond beantwortet, Kollege Freitag; diesen Bericht habe ich nämlich genau gelesen. Es muss für den nächsten Wirksamkeitsbericht mehr nachgedacht werden. Im Moment steht die Stimmung aber eher auf Denkverbot.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden

Ich möchte nicht noch einmal das Konstrukt des NFA, das ich als sehr gut erachte, beleuchten, ich möchte nur kurz auf das Votum von Herrn Ständerat Schweiger eingehen, der von systemischen Mängeln und von einer festzulegenden Obergrenze gesprochen hat.

Es war im Rahmen der NFA-Diskussion immer klar, dass man, wenn es solche systemischen Mängel und dann auch problematische Entwicklungen geben würde, das in den vierjährlich wiederkehrenden Wirksamkeitsberichten aufnehmen und einzelne Punkte beleuchten würde.

Jetzt zur Situation des Kantons Zug: Sie stellen fest, dass der Kanton Zug übermässig belastet werden könnte. Nach den drei Jahren, die seit Einführung des NFA vergangen sind, ist es heute so, dass die relative Belastung der Geberkantone, der ressourcenstarken Kantone, nicht zugenommen hat. Das ist gerade auch beim Kanton Zug so. Es wird für alle Kantone ein Mindestressourcenpotenzial von 85 Punkten - der Kanton Uri hat es mit 83 Punkten nicht ganz erreicht -, angestrebt, wobei bei allen Kantonen, die bei über 100 Punkten liegen, zu 20 Prozent abgeschöpft wird. Das bedeutet, dass beim Kanton Zug, der heute ein Ressourcenpotenzial von 220 Punkten aufweist, von den über 100 Punkten liegenden 120 Punkten 20 Prozent abgeschöpft werden. Der Kanton Zug ist also, bei aller anerkennenswerten Leistung, die er am interkantonalen Ausgleich erbringt, in einer relativ guten Situation, wenn man vom Ressourcenpotenzial ausgeht. Es würde noch einiges brauchen, bis es zu einer übermässigen Belastung käme; es wird nicht so weit kommen - so hoffen wir alle, weil wir alle auf starke Geberkantone angewiesen sind.

Wir haben solche und auch andere Fragen für den neuen Wirksamkeitsbericht im Rahmen der neuen Überprüfung jedenfalls zu klären.

Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp

Zurückgezogen - Retiré

Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr

La séance est levée à 13 h 00