12.411, 13.3286
Atommüll-Endlager. Rechtsanspruch auf Schadenersatz / Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers
Graf Maya · P-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion
12.411
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Chopard-Acklin, Badran Jacqueline, Buttet, Girod, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Chopard-Acklin, Badran Jacqueline, Buttet, Girod, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni)
Donner suite à l'initiative
Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Thorens Goumaz Adèle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Le 11 février 2013, la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie a procédé à l'examen préalable de l'initiative 12.411 déposée le 14 mars 2012 par notre collègue Hans-Jürg Fehr.
L'initiative vise à ce que la loi sur l'énergie nucléaire prévoie une indemnisation pour les dommages résultant de l'implantation d'un dépôt définitif pour les déchets radioactifs. Auraient droit à cette indemnisation les cantons, les communes, les entreprises et les particuliers. L'obligation d'indemniser incomberait à ceux qui sont chargés d'évacuer les déchets.
L'initiative vise à compenser les répercussions négatives que ces dépôts en profondeur auraient sur les régions dans lesquelles ils seraient situés, en particulier les effets sociaux, économiques et écologiques. Ce type d'indemnisation n'est actuellement pas réglé dans la loi sur la responsabilité civile en matière nucléaire, ni dans la loi sur l'énergie nucléaire: celles-ci ne traitent que de la responsabilité civile en cas de dommages d'origine nucléaire et d'une éventuelle atteinte à la souveraineté du canton concerné.
Il a été rappelé en commission que la deuxième étape du plan sectoriel "Dépôts en couches géologiques profondes" de l'Office fédéral de l'énergie consiste justement à identifier les répercussions du type de celles qui sont mentionnées dans l'initiative. Les résultats de cette étape du plan sectoriel, qui seront élaborés en collaboration avec les communes concernées, permettront de mettre en place des mécanismes de compensation communs. La commission a dès lors émis le souhait de pouvoir se fonder sur ces résultats si elle devait se pencher sur une modification de la législation relative à ces compensations.
La commission a ainsi considéré qu'il ne fallait pas anticiper ce processus et vous propose donc, par 14 voix contre 8 et 2 abstentions, de ne pas donner suite à l'initiative.
Une minorité de la commission souhaite cependant donner suite à l'initiative parlementaire, afin de pouvoir d'ores et déjà créer des bases légales permettant de compenser les répercussions sociales, économiques et géologiques des dépôts de déchets radioactifs pour les régions concernées.
Les discussions en commission ont dans tous les cas montré que de nombreuses questions ouvertes persistaient, notamment au niveau des demandes d'indemnisation, des indemnités elles-mêmes et des mesures de compensation. Une proposition a dès lors été faite de soumettre au Conseil fédéral un postulat permettant de les clarifier.
L'Office fédéral de l'énergie a été chargé par la commission de formuler une série de questions reprenant les points restés sans réponse. La commission s'est penchée sur les propositions de l'Office fédéral de l'énergie lors de sa séance du 9 avril 2013. Elle a formulé sur cette base un postulat (13.3286) qui charge le Conseil fédéral d'élaborer un rapport pour répondre à six questions.
1. Il s'agit tout d'abord de savoir quelles sont les infrastructures d'importance nationale qui peuvent actuellement susciter des indemnités et de désigner les bases légales sur lesquelles celles-ci reposent.
2. La commission souhaite ensuite voir préciser la manière dont on peut distinguer l'impact positif ou négatif d'un dépôt en couches géologiques profondes et les mesures prévues en cas d'impact négatif.
3. Le postulat demande ensuite comment l'indemnisation, les indemnités et les mesures de compensation sont définies dans le contexte de la gestion des déchets radioactifs, quelles en sont les bases légales, à quel moment elles sont appliquées, comment le financement en est assuré et si de nouvelles bases légales sont nécessaires.
4. Il est ensuite question de savoir si les prescriptions relatives à la gestion des déchets radioactifs se distinguent de celles s'appliquant aux autres infrastructures conventionnelles.
5. Les membres de la commission souhaitent aussi savoir s'il existe des raisons pour introduire une réglementation spéciale pour la gestion des déchets radioactifs et, le cas échéant, comment et où cette réglementation devrait être mise en oeuvre.
6. Enfin, la dernière question vise à mieux connaître le processus de négociation des éventuelles indemnités comme il est prévu dans le cadre de la troisième étape du plan sectoriel "Dépôts en couches géologiques profondes" et à savoir de quelle manière les indemnités versées pourraient être utilisées.
Ce postulat de commission a été adopté par 15 voix contre 9 et 1 abstention.
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Zuerst möchte ich mich beim Büro bedanken, dass eine Zusammenlegung dieser beiden Geschäfte möglich war, weil es in unserem Rat nicht üblich ist, eine parlamentarische Initiative und ein dazugehöriges Postulat zusammenzunehmen. Aber es war sehr wichtig, weil wir die beiden Vorstösse auch zusammen behandelt haben. Die parlamentarische Initiative wollte eigentlich im Grundsatz im Kernenergiegesetz einen Anspruch auf Schadenersatz verankern. Dieses Recht sollte den Kantonen, Gemeinden, Betrieben und auch natürlichen Personen zustehen, und die Entsorgungspflichtigen hätten dafür aufzukommen.
Die Kommission hat dieses Thema an zwei Sitzungen beraten und lehnt die parlamentarische Initiative ab, da diese einerseits zu unklar formuliert ist und andererseits der gesetzgeberische Handlungsbedarf unklar ist sowie in der Kommission umstritten war, ob er überhaupt gegeben sei.
Deshalb legt die Kommission Ihnen aber ein Postulat vor, um ebendiese offenen Fragen, die im Raum stehen, zu klären. In der Debatte hat sich gezeigt, dass es wichtig ist, dass man materiell, gerade im Bereich Atommüll-Endlager, die Begriffe "Schadenersatz", "Kompensation" und "Abgeltung" auseinanderhält. Schadenersatz ist grundsätzlich im Haftpflichtrecht geregelt. Wer einen Schaden anrichtet, hat dafür zu bezahlen; das wäre dann der Betreiber. Die Kompensationsmassnahmen sind aber gemäss Auskunft des BFE im Sachplan vorgesehen, ausgehend von der Verursacherpflicht, die eigentlich im Kernenergiegesetz festgeschrieben ist. Die Kommission geht nun grundsätzlich davon aus, dass die Entsorgungspflichtigen allfällige Kompensationsmassnahmen zu finanzieren hätten. Das wird, wie gesagt, aus dem Kernenergiegesetz abgeleitet, weil die radioaktiven Abfälle zu entsorgen sind. Aber hier besteht eine gewisse Unsicherheit und Unklarheit, wie das dann genau abgesichert wäre.
Der dritte Bereich, die Abgeltungen, wären generelle Zahlungen an eine Region, die sich an sich nicht auf eine konkrete Auswirkung von Immissionen oder Emissionen eines Endlagers beziehen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von sozioökonomischen Effekten. Der Sachplan geologische Tiefenlager sagt dazu nichts Konkretes. Er sagt aber zumindest offenbar aus, dass es transparent sein sollte, wenn solche Abgeltungen bezahlt würden. Auch hier bestehen Unklarheiten.
In diesem Zusammenhang haben wir das Postulat, das Ihnen vorliegt, eingereicht, da wir die vielen verschiedenen Fragen klären wollten. Es haben sich Fragen zu den rechtlichen Grundlagen dieser Schadenersatzforderungen und zum Zusammenhang zwischen Abgeltungen und Kompensationsmassnahmen aufgedrängt. Es ist auch unklar, wie dies bei anderen Infrastrukturanlagen, die ähnlich gelagert sein könnten, gehandhabt wird, ob es eine Rechtsgrundlage für solche Entschädigungen gibt und ob es überhaupt eine Rechtsgrundlage braucht.
Es wurde auch über die Vergleichbarkeit der verschiedenen Anlagen diskutiert. Im Bereich Fluglärm haben z. B. beide Räte seit Jahren über Lösungen von Entschädigungsfragen gebrütet. Es macht Sinn abzuklären, ob die Vergleichbarkeit mit dem Fluglärm überhaupt gegeben ist oder nicht. Beim Fluglärm liegen zumindest messbare Grundlagen vor: Es werden Grenzwerte überschritten, die messbar sind. Ein Atommüll-Endlager wäre möglicherweise eher mit einer Deponie zu vergleichen. Aber dort ist völlig unklar, ob je Entschädigungen im Sinne der Fragen bezahlt wurden oder ob dazu eine Rechtsgrundlage besteht.
In der Kommission wurde auch darüber diskutiert, ob diese sozioökonomischen Effekte überhaupt zu beziffern seien und wie diese dann positiv oder negativ monetär zu bewerten wären. Die Frage stellt sich aber auch ganz grundsätzlich: Will man, wenn man dann solche Abgeltungen vornehmen würde oder möchte, dies wirklich gesetzlich verankern und damit quasi - literarisch gesprochen - den Besuch der alten Dame auch gesetzlich festschreiben? Mit dem Postulat, das Ihnen nun vorliegt, sollen ebendiese Fragen geklärt werden. Es soll am Ende auch aufgezeigt werden, ob in diesen Fragen gesetzlicher Handlungsbedarf besteht und wenn ja, welcher gesetzliche Handlungsbedarf besteht.
Eine Mehrheit Ihrer Kommission will diese Fragen klären, weil sie zu einem grossen Teil offen sind, während eine Minderheit keinen Handlungsbedarf sieht. Die Kommission beantragt Ihnen in diesem Sinne mit 14 zu 8 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, aber mit 15 zu 9 Stimmen, das Postulat anzunehmen.
Fehr Hans-Jürg · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Wie Sie wissen, komme ich aus einer Region, die mit dem Bau von einem, vielleicht sogar zwei Endlagern für radioaktive Abfälle rechnen muss. Ich bin daher speziell interessiert; ich bin auch Mitglied der Regionalkonferenz Südranden, einer Institution des Partizipationsverfahrens. In dieser Regionalkonferenz beschäftigen wir uns intensiv mit den sozioökonomischen Folgen, die ein solches Endlager haben könnte, und in diesem Zusammenhang eben auch mit der Frage allfälliger Abgeltungen oder Entschädigungen.
Die Feststellungen, die wir im Rahmen dieser Diskussionen bisher machen mussten, sind widersprüchlich und unbefriedigend. Zum einen versprechen sowohl die Nagra als auch das Bundesamt für Energie schriftlich und mündlich Abgeltungszahlungen in der Grössenordnung von 3 bis 5 Millionen Franken pro Jahr. Gleichzeitig lässt das gleiche Bundesamt für Energie Studien machen, die einer Region mehr Vorteile als Nachteile voraussagen, wenn es denn einmal dort ein Endlager geben sollte. Damit ist natürlich die Frage nach Abgeltungen oder Entschädigungen schon behandelt; für Vorteile wird man ja nicht entschädigt.
Die Methodik, die das Bundesamt anwendet, ist sehr fragwürdig, weil es willkürlich Indikatoren für die sozioökonomische Entwicklung auswählt; es nimmt die einen, die sogenannt objektivierbaren, und die anderen nicht. Weil der Kanton Schaffhausen diese Mängel auch gesehen hat, hat er bei Expertenunternehmungen selber Studien in Auftrag gegeben, um auf der Grundlage von anderen Indikatoren Prognosen erstellen zu lassen, unter anderem die Auswirkungen auf die Immobilienpreise oder die Auswirkungen auf die Steuereinnahmen. Dies sind beides Indikatoren, die das Bundesamt für Energie nicht untersuchen lassen will.
Die Ergebnisse dieser Studien sind eindeutig. Die Region müsste mit einem Wertzerfall auf dem privaten - allein auf dem privaten! - Immobilienbestand von bis zu 9 Prozent rechnen; das wären in unserem Kanton 1 bis 2 Milliarden Franken. Sie müsste auch mit reduzierten Steuereinnahmen als Folge einer gedämpften Bevölkerungsentwicklung von 3 bis 7 Prozent rechnen. Ob das so eintreten wird, weiss niemand, aber das ist mindestens so plausibel wie die Voraussagen der BFE-Studien. Beides wären markante Schäden, wären markante Nachteile, die die Frage aufwerfen: Hätte dann eine Region, die solche Nachteile erleiden müsste, ein Recht auf Abgeltung? Die Antwort auf diese Frage ist ganz klar: Nein, wir hätten kein Recht auf Abgeltung. Das hat mir der Bundesrat hier in diesem Saal auf eine entsprechende Frage während einer Fragestunde bestätigt. Das aber ist komplett unbefriedigend, und das ist der Grund, warum es diese parlamentarische Initiative gibt. Natürlich wissen wir heute nicht genau, welche sozioökonomischen Folgen ein Endlager haben wird. Es ist aber gut möglich, dass es erhebliche Nachteile sein könnten. Das klarste Indiz für diese Annahme ist ja, dass sowohl das Bundesamt für Energie als auch die Nagra mit Abgeltungsversprechen operieren.
Da die Dinge so unklar sind und es andererseits klar ist, dass es keinen Rechtsanspruch auf Abgeltung gibt, braucht es meiner Meinung nach saubere Rechtsgrundlagen, so, wie wir sie bei den nuklearen Schäden haben, die von einem Endlager ausgehen können. Dort gibt es einen Rechtsanspruch. Wir haben es auch bei Schäden an den Hoheitsrechten der Kantone. Dort gibt es einen Rechtsanspruch. Für die sozioökonomischen Konsequenzen gibt es bisher keinen.
Genau das verlangt meine parlamentarische Initiative. Wir wollen eine rechtliche Garantie für Abgeltungen im Fall, dass es zu diesen nachteiligen ökologischen und demografischen Entwicklungen kommen würde. Wir wollen eine Entschädigungspflicht festschreiben, und wir wollen festgeschrieben haben, dass die Betreiber eines atomaren Endlagers entschädigungspflichtig sind und dafür finanzielle Vorsorge treffen müssen. Das ist das Mindeste, was wir einer Region schulden, die ein Endlager für radioaktive Abfälle aufgebrummt bekommt.
Ich bitte Sie daher, sowohl meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben als auch das Postulat der Kommission anzunehmen.
Chopard-Acklin Max · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Mit der parlamentarischen Initiative Fehr Hans-Jürg 12.411 wird verlangt, dass im Kernenergiegesetz vorgesehen wird, dass für Schäden, die infolge der Realisierung eines Endlagers für radioaktive Abfälle an einem Standort resultieren können, ein Anspruch auf Schadenersatz besteht. Das Recht auf Schadenersatz soll Kantonen, Gemeinden, Betrieben und natürlichen Personen zustehen. Für den Schadenersatz haben die Entsorgungspflichtigen aufzukommen.
Die Initiative ist berechtigt. Es gibt bisher keinen klaren Rechtsanspruch auf Schadenersatz und Abgeltung für Schäden, die infolge einer Realisierung eines Endlagers für radioaktive Abfälle resultieren - dies, obwohl davon ausgegangen werden muss, dass sich eine solche Atommülldeponie nachteilig auf die Standortattraktivität der betroffenen Region auswirken kann. Ich denke dabei beispielsweise an den Imageschaden, den bäuerliche Bioprodukte aus einem solchen Gebiet erleiden könnten. Stellen Sie sich vor: Obst oder Biogemüse, das über einem Atommüll-Endlager wächst - das passt doch einfach gar nicht zusammen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass beispielsweise das Land auf dem aargauischen Bözberg, das ja bekanntlich auch als Standort für ein Atommüll-Endlager zur Diskussion steht, an Attraktivität gewinnen würde, wenn darunter - trotz geologischer Bedenken, die übrigens am Bözberg bestehen - unvernünftigerweise ein solches Atommüll-Endlager gebaut würde.
Hinweise auf entsprechende Standortnachteile für eine von einem Atommüll-Endlager betroffene Region liefert auch der Kanton Schaffhausen respektive seine Studie aus dem Jahr 2010 zur Abschätzung der sozioökonomischen Effekte. Der Widerspruch zwischen absehbaren Schäden für die Standortregion und dem Fehlen der Rechtsgrundlage zur Regelung des Schadenersatzes muss beseitigt werden. Es kann doch nicht sein, dass es dem Gutdünken der Entsorgungspflichtigen überlassen sein soll, Schadenersatz zu leisten oder eben darauf zu verzichten. Die parlamentarische Initiative 12.411 mit dem Titel "Atommüll-Endlager. Rechtsanspruch auf Schadenersatz" will ein gesetzgeberisches Defizit beheben.
Namens der weitsichtigen Minderheit bitte ich Sie deshalb, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Aus unserer Sicht dürfen sich die Entsorger bei dieser wichtigen Frage gegenüber den Standortregionen nicht aus der Verantwortung schleichen.
Ich persönlich werde auch dem Postulat 13.3286 der UREK des Nationalrates, "Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers", zustimmen. Denn diese Auswirkungen sind tatsächlich unklar. Es gibt viele offene Fragen zu beantworten, das sind wir den künftigen Standortregionen schuldig.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ich äussere mich nicht zur parlamentarischen Initiative, aber generell zum Postulat und zur aufgeworfenen Frage.
Wir sind bereit, das Postulat entgegenzunehmen, weil wir noch keine Erfahrungen mit einem geologischen Tiefenlager haben. Entsprechend sind sicher einige Fragen berechtigt, die wir hier im geforderten Bericht klären können. Bereits heute gibt es im Sachplan geologische Tiefenlager eine Definition von Abgeltungen und Kompensationsmassnahmen, und es gibt das allgemeine Verwaltungsrecht.
Vor Ihrer Haustür hier in Bern saniert man mit massiven Immissionen eine Tramlinie. Der Herr Stadtpräsident hat mit Sicherheit viele Reklamationen von den Ladenbesitzern, die Verluste wegen Immissionen geltend machen. Wir haben einen allgemeinen Grundsatz, der besagt, dass gewisse Massnahmen, selbst wenn sie zu Beeinträchtigungen führen, entschädigungslos hinzunehmen sind. Wir leisten auch keine Zahlungen, wenn jemand z. B. einen vorteilhafteren Bahnanschluss bekommt; er bekommt auch keine Entschädigung vom Staat, weil vor seiner Haustür eine neue Autobahn gebaut wird. Hier ist es grundsätzlich nicht anders. Es ist auch ein Eingriff des Staates, weil das Tiefenlager staatlich bewilligt worden ist. Deshalb muss man hier schon Gleiches mit Gleichem vergleichen.
Das Zwischenlager in Ihrem Kanton, Herr Nationalrat Chopard-Acklin, das nehmen die Bewohnerinnen und Bewohner ja auch entschädigungslos hin. Oder würden Sie dann dem Kanton Schaffhausen eine Rechnung stellen, damit er die Aargauerinnen und Aargauer, mindestens die Bewohner von Würenlingen, entschädigt, weil er den Müll dort zwischenlagert und somit die Beeinträchtigungen anderswo anfallen? Das würde dann eine ganze Reihe von Fragen auslösen, wenn Sie hier grundsätzlich die Fragen von Entschädigungen, aber auch von Vorteilen aufgreifen wollen. Der Bundesrat ist der Meinung - es wurde von den Kommissionssprechern richtig gesagt -, dass man Kompensationsmassnahmen anschauen muss. Das ist heute in den Stilllegungsfonds nicht berücksichtigt, dafür werden keine finanziellen Mittel zurückgestellt. Es macht Sinn, dass man das genauer anschaut, weil diese Thematik auf uns zukommt.
Die Haftung für Schäden ist wieder etwas anderes. Hier haben wir im Umweltschutzrecht und generell im Schadenersatzrecht Grundsätze, die selbstverständlich auch für Kernanlagen gelten. Es gibt mit dem Kernenergiehaftpflichtgesetz sogar eine spezialgesetzliche Grundlage, wenn es darum geht, die allfälligen Folgen und die finanzielle Verantwortung für Schäden, die aus dem Betrieb von Kernanlagen entstehen können, abzuklären. Dazu ist die Grundlage vom Parlament geschaffen worden, und sie ist unseres Erachtens klar.
Die mit dem Postulat aufgeworfenen Fragen machen Sinn. Wir werden wohl auch Experten mit der Abklärung beauftragen müssen; es wird also eine gewisse Zeit dauern. Zumal nicht bereits morgen ein Standort gefunden sein wird, haben wir auch die notwendige Zeit für eine seriöse Abklärung.
Chopard-Acklin Max · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Geschätzte Frau Bundesrätin Leuthard, Sie haben in Zusammenhang mit der Standortfrage das Zwilag angesprochen. Der grosse Unterschied zwischen dem Zwilag, also das Zwischenlager, und der heutigen Situation mit Blick auf ein Atommüll-Endlager ist die Tatsache, dass die Bevölkerung der Standortgemeinde des Zwilag darüber abstimmen durfte, ob sie es wollte oder nicht, während bei einem Tiefenlager heute nicht vorgesehen ist, dass die Bevölkerung der Standortgemeinde demokratisch darüber abstimmen darf. Würden Sie sich dafür einsetzen, dass in Zukunft zum Beispiel die Bevölkerung im aargauischen Bözberg darüber abstimmen darf, ob sie ein Atommüll-Endlager will oder nicht?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Wir haben ein Gesetz, Herr Nationalrat, das das Sachplanverfahren und die Abwicklung genau festlegt. Aus der Erfahrung der Vergangenheit hat das Parlament als Gesetzgeber das Gesetz so ausgestaltet, dass nicht eine einzelne Gemeinde abstimmt, sondern, wenn schon, die gesamte Schweiz. Es ist ein Problem, das wir alle lösen müssen, für das wir alle die Verantwortung haben. Deshalb ist eine Abstimmung wohl eine schweizerische, wenn denn eine kommt, und nicht eine gemeindeweise.
Fehr Hans-Jürg · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Frau Bundesrätin, der Bundesrat ist ja der Auffassung, dass der Bau eines Atommüll-Endlagers mehrheitlich mit positiven Auswirkungen für die betroffene Region verbunden wäre; so haben Sie mir das hier als Antwort auf eine Frage in der Fragestunde gesagt. Wenn dem so ist: Warum sagen dann das BFE und die Nagra überall, wo sie öffentlich auftreten, dass man einige Hundert Millionen Franken zurückstelle, um Abgeltungszahlungen zu leisten? Man kann doch nicht Vorteile abgelten.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Wir haben immer gesagt, dass es internationale Studien gibt, etwa aus bestehenden Entsorgungsanlagen, die durchaus sagen, dass ein solches Tiefenlager für die Region auch Vorteile bringt. Es besteht eine Studie für das Zwilag, die zum gleichen Schluss kommt.
Abgeltungen - das ist im Sachplan vorgesehen - sind nicht für Schäden, aber selbstverständlich gibt es andere Formen von Auswirkungen eines Oberflächenlagers auf die Region. Die sind genau definiert. Dort arbeiten ja die Regionalkonferenzen auch sehr intensiv und sehr professionell daran. Darum geht es. Es ist im Sachplan definiert, was für Abgeltungen hier gemeint sind.
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Ich möchte einfach noch einmal präzisieren, dass wir die drei Begriffe "Schadenersatz", "Kompensationsmassnahmen" und "Abgeltungsmassnahmen" auseinanderhalten müssen.
Der Schadenersatz ist im Haftpflichtrecht klar geregelt. Allfällige Kompensationsmassnahmen sind im Sachplan geologische Tiefenlager geregelt. Abgeltungsmassnahmen sind andeutungsweise, aber nicht fix geregelt; sie sind nur angedeutet. Deshalb sind hier Fragen offen.
Die parlamentarische Initiative will bereits jetzt eine Gesetzgebung starten. Die Kommission ist der Meinung, dafür sei es zu früh. Das Postulat sollte zuerst Fragen beantworten und klären, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht und wenn ja, welcher. Ich möchte das an zwei Beispielen erläutern, die jetzt die Initianten angeführt haben.
Erstes Beispiel sind die Minderwerte der Liegenschaften. Offenbar besagt eine Studie, dass Minderwerte vorliegen. Sollten effektive Minderwerte entstehen, wäre das möglicherweise ein direkter Schaden; dieser Nachweis wäre aber nicht leicht zu erbringen. Wenn dieser zu erbringen wäre, bestünde eine Schadenersatzpflicht. Wenn nein, wird es schwierig und geht in Richtung Kompensation oder Abgeltungsmassnahmen.
Hier besteht wieder der Bezug zum Fluglärm: Beim Fluglärm hat man auch Studien erstellt, wonach zusätzlicher Fluglärm zu einer Entwertung der Liegenschaften führt. Leider war diese Entwertung aber in den Fakten nicht nachweisbar: Die Preise sind weiter angestiegen. Offenbar konnte man dies trotz Studien, die es nachgewiesen haben, letztlich in der Realität nicht nachweisen. Es gab keinen Schadenersatz, aber es sind ganz klar eine Einschränkung und eine negative Auswirkung da.
Das zweite Beispiel sind die Bioprodukte: Dort wird kaum ein Schaden nachweisbar sein, weil die Bioprodukte kaum mit Schadstoffen belastet sind. Dort geht es ganz klar darum, dass es letztlich sozioökonomische Effekte sind: Man kauft dieses Gemüse vielleicht nicht, weil es stigmatisiert ist. Da stellt sich die Frage: Erfordert dies eine Kompensationsmassnahme, die im Sachplan vorgesehen ist? Dann wäre gemäss Einschätzung der Kommission kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf gegeben. Aber wenn es eine Abgeltungsmassnahme ist, was durchaus sein könnte, dann ist unklar, ob die gesetzliche Grundlage und der Sachplan genügen. Deshalb ist es wichtig, dass mit diesem Postulat jetzt diese Fragen geklärt werden. Der Bundesrat ist bereit, diese Fragen zu klären, damit wir nachher wissen, was wir regeln, und jetzt nicht eine Gesetzgebung machen, ohne zu wissen, welche Probleme wir wirklich haben und wie wir sie regeln müssen.
In diesem Sinn beantragt Ihnen die Kommission, der parlamentarischen Initiative Fehr Hans-Jürg keine Folge zu geben, aber das Postulat anzunehmen.
Lustenberger Ruedi · 1VP-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP
13.3286
Präsident (Lustenberger Ruedi, erster Vizepräsident): Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Annahme des Postulates.
Angenommen - Adopté
Abstimmung
12.411
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 58 Stimmen
Dagegen ... 119 Stimmen