12.021
Agrarpolitik 2014-2017
Verfahrensbeitrag
Antrag der Mehrheit
Eintreten
Antrag der Minderheit
(Aebi Andreas, Baader Caspar, Flückiger Sylvia, Hausammann, Rime, Rösti)
Nichteintreten
Antrag der Minderheit
(Rösti, Baader Caspar, Flückiger Sylvia, Hausammann, Rime)
Rückweisung an den Bundesrat
mit dem Auftrag, dem Ziel der Versorgungssicherheit und damit der produzierenden Landwirtschaft eine höhere Bedeutung beizumessen. Entsprechende Korrekturen sind schwerpunktmässig bei der Reform der Direktzahlungen (zusätzliche Versorgungssicherheitsbeiträge zulasten der Übergangsbeiträge) und bei den Möglichkeiten für Selbsthilfemassnahmen durch Produzenten- und Branchenorganisationen zur Anpassung von Angebot und Nachfrage auf den Märkten zu treffen.
Proposition de la majorité
Entrer en matière
Proposition de la minorité
(Aebi Andreas, Baader Caspar, Flückiger Sylvia, Hausammann, Rime, Rösti)
Ne pas entrer en matière
Proposition de la minorité
(Rösti, Baader Caspar, Flückiger Sylvia, Hausammann, Rime)
Renvoyer le projet au Conseil fédéral
avec mandat d'accorder une plus grande importance à l'objectif de la sécurité de l'approvisionnement et par conséquent à l'agriculture productive. Les correctifs correspondants doivent être effectués essentiellement dans le domaine de la réforme des paiements directs (davantage de contributions à la sécurité de l'approvisionnement au détriment des contributions de transition) et dans les possibilités offertes aux organisations de producteurs et interprofessions de prendre des mesures d'entraide visant à adapter l'offre et la demande sur les marchés.
Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Geschätzte Ratskolleginnen und Ratskollegen, ich erinnere Sie daran, dass Sie eine Ablaufplanung bekommen haben. Wir organisieren die Debatte in Blöcken. Für Ihre Vorbereitung ist es wichtig zu wissen, dass die Redezeit auch bei zwei Anträgen pro Block nur fünf Minuten beträgt. Sie müssen Ihre Ausführungen also komprimieren.
Hassler Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD
Die Agrarpolitik 2014-2017 ist eine weitere Etappe zur Weiterentwicklung der Landwirtschaftspolitik. Die Grundlage für diese Weiterentwicklung bildet der Landwirtschaftsartikel 104 in der Bundesverfassung. Insbesondere sollen mit der neuen Vorlage folgende Verfassungsziele angestrebt werden:
1. Die Landwirtschaft soll nachhaltig und auf den Markt ausgerichtet sein.
2. Sie soll einen Beitrag zur sicheren Versorgung der Bevölkerung leisten.
3. Die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und die Pflege der Kulturlandschaft sollen gefördert werden.
4. Die Landwirtschaftspolitik soll einen Beitrag zur Erhaltung der dezentralen Besiedelung leisten.
Den konkreten Anstoss zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik haben Vorstösse aus dem Parlament gegeben. Zum einen war dies die Motion 09.3973 der WAK-SR, welche einen Bericht zur Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems und bis Ende 2011 eine Botschaft zur Änderung des Direktzahlungssystems verlangte. Weiter verlangte die Motion Bourgeois 09.3612 eine Qualitätsstrategie in der Schweizer Landwirtschaft, und die parlamentarische Initiative Bourgeois 08.457 forderte die Verankerung der Ernährungssouveränität im Landwirtschaftsgesetz. Und schliesslich forderte die Motion von Siebenthal 08.3194, in einer nächsten Reformetappe Massnahmen vorzuschlagen, um einen Selbstversorgungsgrad von 60 Prozent zu sichern.
Diese Anliegen aus dem Parlament werden in der aktuellen Etappe zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik aufgenommen. Unter Ernährungssouveränität ist nicht nur die landwirtschaftliche Produktion zu verstehen, sondern vielmehr das Produktionsergebnis der ganzen Wertschöpfungskette im Ernährungssektor. Die Ernährungssouveränität beinhaltet die ernährungspolitische Selbstbestimmung. Dieser Grundsatz steht auch in Zusammenhang mit dem Erreichen eines Selbstversorgungsgrades von 60 Prozent durch die einheimische Produktion gemäss der Motion von Siebenthal. Bei der Qualitätsstrategie steht die Zusammenarbeit innerhalb der ganzen Ernährungskette im Zentrum, mit dem Ziel, eine hohe Qualität für Schweizer Nahrungsmittel zu erreichen, um ihre Positionierung sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene zu verstärken.
Konkreter Handlungsbedarf besteht auch bei der Milchwirtschaft. Seit der Aufhebung der Kontingentierung ist die produzierte Milchmenge in der Schweiz stark angestiegen. Gleichzeitig fand ein Trend zu fettarmen Milchprodukten und zu Standardisierungen bei der Konsummilch statt. Dies führte zu grossen Überschüssen bei Butter und Milchpulver. Der Bundesrat schlägt daher vor, dass im Landwirtschaftsgesetz minimale Regelungen bei den Milchkaufverträgen über Menge und Preis vorzusehen sind. Bei den Selbsthilfemassnahmen möchte eine Kommissionsminderheit im Gesetz ein verpflichtendes Eingreifen des Bundesrates in der Allgemeinverbindlichkeit bei Beschlüssen der Branchenorganisationen festschreiben. Eine knappe Mehrheit der vorberatenden Kommission hat sich im Weiteren für die Verankerung der Verkäsungszulage von 15 Rappen pro Kilogramm verkäste Milch und der Siloverzichtszulage von 3 Rappen pro Kilogramm im Gesetz ausgesprochen.
Das Kernstück dieser Vorlage ist die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems. Die Direktzahlungen sind eines der zentralen Elemente der Agrarpolitik. Sie haben seit Anfang der Neunzigerjahre laufend an Bedeutung gewonnen. Das heutige Direktzahlungssystem hat sich bewährt, aber bezüglich Zielausrichtung der Anreize und Effizienz besteht in verschiedener Hinsicht ein Verbesserungspotenzial. Bei den allgemeinen Direktzahlungen sind die Zahlungen teilweise nicht an die geeigneten Bezugskriterien gebunden, was Fehlanreize verursacht. Das Grundproblem liegt jedoch darin, dass der Bezug zwischen den einzelnen Direktzahlungsinstrumenten und den angestrebten Zielen oft unklar ist. Neu wird jetzt jede gemeinwirtschaftliche Leistung gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung mit einem spezifischen Direktzahlungsinstrument gefördert. Folgende Beiträge sind dafür vorgesehen: Kulturlandschaftsbeiträge, Versorgungssicherheitsbeiträge, Biodiversitätsbeiträge, Landschaftsqualitätsbeiträge, Produktionssystembeiträge, Ressourceneffizienzbeiträge und Übergangsbeiträge.
Die Bezeichnung der Instrumente ist so gewählt, dass deren primäre Zielsetzung zum Ausdruck kommt. Für die Berechtigung zum Bezug von Direktzahlungen gelten auch beim neuen System Eintritts- und Begrenzungskriterien. Auch bleibt der ökologische Leistungsnachweis Grundvoraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen.
Die verschiedenen Beiträge verfolgen folgende Ziele:
Mit Kulturlandschaftsbeiträgen wird die Offenhaltung der Kulturlandschaft gefördert. Sie sollen eine möglichst flächendeckende Bewirtschaftung der land- und alpwirtschaftlichen Flächen sicherstellen und so insbesondere in Gebieten und Lagen mit klimatischen oder topografischen Erschwernissen den Waldeinwuchs verhindern. Sie sind unterteilt in einen Zonenbeitrag für die Offenhaltung des Kulturlandes, einen Hangbeitrag, einen Alpungsbeitrag und einen Sömmerungsbeitrag.
Mit Versorgungssicherheitsbeiträgen soll die Produktionskapazität aufrechterhalten werden. Das ist wichtig, um bei mittel- und langfristigen Engpässen die Versorgung der Bevölkerung gewährleisten zu können. Die Ausgestaltung der Versorgungssicherheitsbeiträge war in der Kommission umstritten. Von der Produzentenseite wird eine Aufstockung der Mittel für die Versorgungssicherheit gefordert, während Wirtschafts- und Umweltschutzkreise der Lösung des Bundesrates den Vorzug geben und mehr Mittel für die Biodiversität und Landschaftsqualität einsetzen möchten.
Mit den Biodiversitätsbeiträgen soll die biologische Qualität verstärkt gefördert werden, indem stärker nach Qualitätsstufen differenziert werden soll und die Beiträge für qualitativ wertvolle Flächen erhöht werden sollen. Biodiversitätsbeiträge sollen neu auch im Sömmerungsgebiet ausgerichtet werden.
Mit den Landschaftsqualitätsbeiträgen soll die Vielfalt der Kulturlandschaften gefördert und dem Verlust der Landschaftsvielfalt entgegengewirkt werden. Es sollen in Zukunft auf regionale Initiative hin qualitative Landschaftsleistungen gezielt unterstützt werden. Die Kantone erhalten die Möglichkeit, in eigener Initiative Landschaftsentwicklungsziele und Massnahmen festzulegen. Es ist vorgesehen, dass sich die Kantone an diesen Beiträgen mit 20 Prozent beteiligen müssen.
Mit den Produktionssystembeiträgen sollen die heutigen, bewährten Programme in diesem Bereich weitergeführt werden. Sie setzen sich zusammen aus einem Beitrag für gesamtbetriebliche Produktionsformen, z. B. Biolandbau, einem Beitrag zur Förderung teilbetrieblicher Produktionsformen in der Pflanzen- und Tierproduktion, z. B. Extenso, und dem neu vorgesehenen Beitrag für eine graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion sowie den bestehenden Tierwohlbeiträgen im Rahmen der Programme BTS und Raus.
Als zusätzliches Element sollen Ressourceneffizienzbeiträge eingeführt werden. Damit soll auf nationaler Ebene die nachhaltige Nutzung der für die landwirtschaftliche Produktion benötigten Ressourcen wie Boden, Wasser und Luft und der effiziente Einsatz von Produktionsmitteln gefördert werden.
Schliesslich sollen die Betriebe mit den Übergangsbeiträgen beim Systemwechsel unterstützt werden. Die mit dem neuen Direktzahlungssystem verursachten Umverteilungen lassen sich so reduzieren. Damit kann man einen sozialverträglichen Übergang zum neuen System besser gewährleisten.
Eine Minderheit Aebi Andreas stellt einen Antrag auf Nichteintreten auf die Vorlage. Eine Minderheit Rösti stellt den Antrag, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, mit dem Auftrag, dem Ziel der Versorgungssicherheit und damit der produzierenden Landwirtschaft eine grössere Bedeutung beizumessen.
Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass die Stossrichtung der Vorlage des Bundesrates stimmt, sie beantragt Ihnen daher, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen. Der Nichteintretensantrag wurde in der Kommission mit 17 zu 7 Stimmen, der Rückweisungsantrag mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Wir müssen im Verlauf der Debatte auch zur Abschreibung von Vorstössen Stellung nehmen, so zur Abschreibung der Standesinitiative Bern 09.324, "Bewahrung der Ernährungssouveränität", sowie der parlamentarischen Initiative Bourgeois 08.457, "Ernährungssouveränität". Diese Anliegen sind jetzt im Landwirtschaftsgesetz aufgenommen. Daher beantragt Ihnen die Kommission, diese Vorstösse abzuschreiben, und zwar mit 17 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Von Kollege Bourgeois ist aber ein Einzelantrag eingereicht worden, der eine Abschreibung seiner parlamentarischen Initiative verhindern möchte.
Dann geht es noch um die Standesinitiative Jura 10.336, "Langfristige Erhaltung des Nationalgestüts". Auch deren Anliegen wurde im Landwirtschaftsgesetz aufgenommen. Die Kommission ist daher der Meinung, dass diese Standesinitiative abgeschrieben werden kann.
Wir haben in der WAK der parlamentarischen Initiative Joder 11.483, "Mehr Planungssicherheit, tiefere Kosten und weniger Bürokratie für die Landwirtschaft", keine Folge gegeben. Diese Initiative strebt eine längere Planungsperiode an, nämlich von zwölf Jahren statt von vier Jahren. Dieser Initiative wurde in der WAK mit 16 zu 9 Stimmen keine Folge gegeben. Die Begründung lautet, dass die Planungsperiode von zwölf Jahren in der Landwirtschaft zu lange ist, dass man flexibler agieren können muss und dass die heutige Regelung gut ist, weil auch der Zahlungsrahmen jeweils alle vier Jahre beschlossen werden muss. Eine Minderheit der Kommission wünscht aber eine längere Planungsperiode.
Dann haben wir noch zwei Motionen, auch aus der WAK. Die Motion 12.3665 betrifft den Milchmarkt. Bezüglich Milchmarkt soll geprüft werden, ob dieser europaweit geöffnet werden könnte. Das betrifft Milch und Milchprodukte und nicht nur Käse. Diese Motion wurde von der WAK mit 15 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen zur Annahme empfohlen. Der Antrag des Bundesrates lautet auch auf Annahme der Motion. Ebenso wurde von der WAK die Motion 12.3666 zum Importsystem Fleisch eingereicht. Diese verlangt, dass zu prüfen sei, ob das Importregime für Fleisch und der Zollschutz überprüft werden sollten und allenfalls auch reduziert werden sollten. Auch diese Motion wurde von der WAK angenommen, mit 12 zu 7 Stimmen, und der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Darüber bleibt noch abzustimmen.
Eine letzte Bemerkung: Wir hatten in der WAK auch eine Petition der Europäischen Kooperative Longo Mai, "Zukunft säen - Vielfalt ernten", zu behandeln. Ich möchte Ihnen das Resultat der Verhandlung der WAK bekanntgeben: Diese Petition wurde besprochen, und die Kommission hat diese Petition zur Kenntnis genommen und beschlossen, ihr keine weitere Folge zu geben. Damit ist diese Petition erledigt.
Darbellay Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP
Le nom de code PA 2014-2017 désigne le projet du Conseil fédéral qui prévoit de poursuivre les réformes de la politique agricole pour les années 2014 à 2017. Celui-ci mise sur davantage d'innovation dans l'agriculture et dans la filière agroalimentaire. Il s'agit de développer une stratégie à long terme à même d'assurer une production alimentaire sûre, compétitive et durable, tant sur les plans de la quantité que de la qualité.
Pierre angulaire de cette réforme, la modification du système des paiements directs se caractérise par un meilleur ciblage en fonction des objectifs assignés à l'agriculture dans la Constitution fédérale. Il est question ici d'améliorer l'efficience et l'efficacité du système des paiements directs, qui constitueront, comme par le passé, l'instrument essentiel du soutien public aux prestations d'intérêt général fournies par notre agriculture.
L'ancien système prévoyait deux types de paiements directs: les paiements directs généraux liés à la surface et aux animaux et les paiements directs écologiques. Désormais, on ne distinguera pas moins de sept sortes de paiements directs. A chaque objectif constitutionnel, on assigne un type de paiement direct:
1. contributions à la sécurité de l'approvisionnement;
2. contributions au paysage cultivé;
3. contributions à la biodiversité;
4. contributions à la qualité du paysage;
5. contributions pour promouvoir des systèmes de production particulièrement favorables à l'environnement et aux animaux;
6. contributions à l'efficience des ressources;
7. contributions de transition visant à rendre la transition vers le nouveau système socialement supportable.
La nouvelle politique agricole s'inscrit donc dans le contexte d'une croissance économique plus faible que par le passé, du franc fort et d'une ouverture des marchés qui se poursuit. D'autres éléments, comme la raréfaction des ressources naturelles ou le changement climatique, viennent compléter le cadre dans lequel l'agriculture devra évoluer.
Les instruments de soutien aux marchés restants ne subissent pas de changements fondamentaux. Les mesures volontaires de promotion de la qualité et des ventes sont renforcées, en ligne avec la stratégie de qualité de l'agriculture suisse et de la filière alimentaire dans son ensemble.
Votre commission a traité le projet relatif à la Politique agricole 2014-2017 en trois phases. Dans un premier temps, elle a procédé à une audition fleuve des milieux intéressés. Un débat d'entrée en matière s'en est suivi. L'essentiel du traitement par article a été effectué en août dernier. Sur un peu plus de 130 propositions de modifications déposées lors de la discussion par article subsistent une cinquantaine de propositions de minorité. Seules quelques-unes ont été adoptées et divergent de la proposition initiale du Conseil fédéral. Les propositions de la commission reprennent pour l'essentiel le projet du gouvernement. Les divergences portent sur les points suivants:
la commission refuse de rendre le certificat fédéral de capacité obligatoire pour l'octroi de paiements directs;
la commission refuse la suppression des paiements directs versés pour les terrains à bâtir;
la commission souhaite soutenir plus fortement les prairies de fauche en forte pente, faisant ainsi un geste supplémentaire en faveur des régions de montagne;
la commission souhaite introduire des crédits d'investissement pour les cultures pérennes (arbres fruitiers, vignes);
la commission propose de fixer dans la loi les montants des suppléments en faveur de l'économie laitière - ce sont les suppléments pour le lait transformé en fromage et pour le non-ensilage du fourrage.
Les autres tentatives de modifications ont, pour la plupart, échoué, souvent par crainte de déséquilibrer le projet du Conseil fédéral. Ainsi les tentatives du camp rose-vert de proposer encore plus d'écologie ou de soutien pour des modes de détention particulièrement respectueux des animaux ont toutes échouées. Les propositions émises par les milieux agricoles de supprimer les contributions à l'entretien du paysage et d'allouer nettement plus de moyens à la sécurité de l'approvisionnement n'ont pas non plus trouvé de majorité. Les tentatives des milieux agricoles de revenir à l'ancien système d'importation de la viande ou de réintroduire un système de gestion des volumes de production qui s'apparenterait à l'ancien contingentement laitier ont toutes été rejetées.
Globalement, la Commission de l'économie et des redevances estime que la gestion des marchés est d'abord l'affaire des interprofessions, soit de l'ensemble des acteurs de la filière concernée. Elle exclut a priori des mesures unilatérales, décidées par des organisations de producteurs uniquement. Le cas échéant, la Confédération peut décider la force obligatoire des mesures déterminées par l'interprofession.
Du bout des lèvres, la commission a refusé d'introduire un système de prestation au marché pour l'importation des chevaux destiné à soutenir l'élevage indigène ainsi que la race Franches-Montagnes, seule race indigène et qui est fortement menacée.
Enfin, les milieux paysans ont particulièrement critiqué un excès d'écologisation au détriment d'une agriculture productive et tout particulièrement la volonté de se détourner des soutiens aux animaux. Si les milieux agricoles sont conscients de la nécessité de conserver des limites écologiques pour la garde des animaux, ils considèrent qu'un passage à des paiements directs liés intégralement à la surface herbagère comporte le risque d'une extensification excessive et d'une perte de souveraineté alimentaire. Dans le modèle du Conseil fédéral, les contributions aux animaux sont réaffectées aux paiements directs pour la sécurité de l'approvisionnement et payées en fonction de la surface, moyennant la détention d'un nombre minimum d'animaux. Cet instrument remplace l'ancienne contribution par unité de gros bétail.
La Commission de l'économie et des redevances a suivi le Conseil fédéral en soutenant sa proposition d'enveloppe financière. Pour la période 2014-2017, il est prévu de maintenir les fonds destinés à l'agriculture au niveau actuel, soit 13,67 milliards de francs, soit un peu plus de 3,4 milliards de francs par an. Ce montant est réparti en trois enveloppes distinctes dans l'ordre décroissant: les paiements directs: 11,256 milliards de francs, la production et les ventes: 1,776 milliard de francs, l'amélioration des bases de production et les mesures sociales: 638 millions de francs.
Les modèles de calcul démontrent la capacité de l'agriculture, dans le contexte des propositions de la Politique agricole 2014-2017, d'augmenter les volumes de production et les prestations écologiques. Le revenu sectoriel devrait demeurer constant, dépassant de 100 millions de francs le scénario, maintenant les mesures actuellement en vigueur. Le nouveau système s'avérerait aussi un peu plus favorable à l'agriculture de montagne qu'à celle de plaine.
Au terme des débats, qui furent nourris et qui ont duré plus de 24 heures, la commission a adopté la Politique agricole 2014-2017, par 17 voix contre 7. L'entrée en matière a été combattue en vain. Une proposition de renvoi du projet au Conseil fédéral a été rejetée sur un score sans appel. Je vous demande de suivre la majorité de votre commission.
Aebi Andreas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Meinen Nichteintretensantrag möchte ich wie folgt begründen: Die AP 2014-2017 ist die sechste Reformrunde in zwanzig Jahren. Sie trägt den enormen ökologischen Leistungen, die unsere Bauernfamilien in dieser Zeit erbracht haben, viel zu wenig Rechnung, und sie gibt keine schlüssigen Antworten auf die aktuellen und kommenden Herausforderungen.
Worin sind wir gut? Was haben wir geleistet? 98 Prozent der Schweizer Bauernbetriebe erfüllen heute den ökologischen Leistungsnachweis. Mehr als 120 000 Hektar Kulturland sind ökologische Ausgleichsflächen, und drei Viertel aller Nutztiere geniessen regelmässig Auslauf im Freien. Die Schweizer Bauern produzieren GVO-freie Produkte von hoher Qualität und Sicherheit, Produkte mit einer Identität. In den letzten zwanzig Jahren haben sich zwei Drittel aller Bauernfamilien diesen ökologischen Herausforderungen gestellt, das andere Drittel gibt es schlicht und einfach nicht mehr. Unsere Landwirtschaft hebt sich ab vom internationalen Massengeschäft. Wir setzen auf Tierwohl und auf ökologisch wirtschaftende Familienbetriebe. Hinsichtlich Ökologie, das wage ich zu sagen, gelten wir als beispielhaft, und das weltweit. Trotzdem setzt diese Reform genau dort den Schwerpunkt. Viel eher müssten Sie hier im Saal eine Antwort auf die schlechte wirtschaftliche Situation vieler Bauernbetriebe geben, und das tut diese Reform eindeutig nicht.
Der Bauer soll mit weniger Ressourceneinsatz mehr Leistungen erbringen und erhält dafür am Schluss noch weniger als heute - diese Rechnung geht nicht auf! Ich hätte gerne, dass der Bundesrat sich hier grundlegende Gedanken dazu macht.
Dieses Parlament hat in jüngster Zeit mehr als einmal beschlossen, dass wir bezüglich der Versorgung mit Lebensmitteln unsere Abhängigkeit vom Ausland nicht noch mehr vergrössern wollen. Der Pro-Kopf-Anteil importierter Lebensmittel ist in der Schweiz heute schon sehr hoch, mitunter einer der höchsten der industrialisierten Länder - dies als Hinweis an alle, die meinen, wir wollten unsere Landwirtschaft abschotten. Mit unserer Kaufkraft können wir uns das zwar leisten, dennoch müssen wir aufpassen, dass wir die Zeichen der Zeit erkennen.
Die Bedeutung der Nahrungsmittelproduktion nimmt weltweit dramatisch zu. Die Weltbevölkerung wird bis 2050 von 7,5 auf 9,5 Milliarden Menschen anwachsen. Der Bedarf an Nahrungs- und Futtermitteln und an nachhaltiger Energie wird stark ansteigen. Wir wissen alle: Die fruchtbare Ackerfläche ist begrenzt. Das verfügbare Ackerland pro Kopf wird im Jahr 2050 deutlich weniger als 0,2 Hektar betragen. Im Jahr 1950 waren es noch 0,5 Hektar - nur so als Vergleichsgrösse. Hinzu kommen die Auswirkungen der Klimaveränderung, insbesondere die sich ausbreitende Wasserknappheit. Die Schweiz als Wasserschloss der Welt hat 5 Prozent der Süsswasservorkommen der Erde. Kein Wunder, dass die Chinesen und die reichen Golfstaaten weltweit Tausende von Hektar Ackerland kaufen.
Wir haben in der Schweiz ein günstiges Klima, wir haben Wasser, und wir haben ein sehr hohes Ausbildungsniveau. Unter diesen Gesichtspunkten ist es für mich unverständlich, dass wir ein Reformpaket vorgelegt erhalten, das die Extensivierung der Landwirtschaft vorantreibt. Nahrungsmittel, die wir nicht selber produzieren, müssen wir, das ist ganz klar - und es wird in den folgenden fünf Stunden vielleicht nicht mehr gesagt, weshalb ich es jetzt sage -, schlicht und einfach aus dem Ausland importieren. Wir importieren damit aber auch allfällige ökologische und soziale Probleme der Herkunftsländer.
Ich bitte Sie deshalb: Stimmen Sie meinem Antrag auf Nichteintreten zu! Sie ersparen uns so eine langwierige Debatte und geben dem Bundesrat Gelegenheit, noch einmal über die Bücher zu gehen. Wir sind nicht einfach strikte dagegen, aber bitte, Herr Bundesrat, gehen Sie da noch einmal über die Bücher. Es geht vor allem darum, dass Sie vielen Bauernfamilien etwas ersparen, was am Schluss nicht viel bringt und keine Perspektiven schafft.
Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Unterstützung.
de Buman Dominique · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP
J'aimerais vous poser une question. Vous plaidez la non-entrée en matière et vous nous demandez de faire l'épargne de ces grands débats sur la loi sur l'agriculture. Etes-vous aussi d'avis que l'on ne doit pas entrer en matière sur le crédit, sur le financement, ce qui signifierait que le secteur agricole renoncerait au financement parce qu'il n'y aurait pas eu de débat?
Aebi Andreas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Danke, Herr de Buman, dass Sie mir noch mehr Zeit geben, um diesen Nichteintretensantrag zu begründen.
Nein, Herr de Buman, wir waren ja zusammen in der WAK, und Sie wissen ganz genau, dass wir für den Kredit eingetreten sind. Wir möchten dem Bundesrat, vor allem was die Nahrungsmittelproduktion dieses Landes anbelangt, Gelegenheit geben, über die Bücher zu gehen. In den Vereinigten Staaten werden pro Kopf für 10 Franken Nahrungsmittel importiert, in der EU für 60 Franken pro Kopf. Wissen Sie, wie viel es in der Schweiz ist? Ich sag's gleich selber: 600 Franken! Das ist für mich unglaublich. Wollen wir am Schluss auf 1000 Franken gehen? Das glaube ich nicht.
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die vorgeschlagene Revision des Landwirtschaftsgesetzes beinhaltet nebst der sehr begrüssenswerten Verankerung der Qualitätsstrategie und der Ernährungssouveränität im Wesentlichen bekanntlich auch die Reform der Direktzahlungen. Die Strategie der Reform, die Direktzahlungen konkreter und noch klarer auf die Ziele der Verfassung abzustimmen, leuchtet ein. In der Umsetzung wurde aus Sicht der Minderheit aber dem Ziel der Versorgungssicherheit zu wenig Beachtung geschenkt. Gerade im Zusammenhang mit der Verankerung des Prinzips der Ernährungssouveränität dürfen mit der Direktzahlungsreform nicht ausgerechnet diejenigen Betriebe benachteiligt werden, die vor allem von der Produktion leben. Dies wird aber insbesondere mit den hohen Übergangsbeiträgen, die in den kommenden Jahren noch verstärkt zugunsten der Ökologie umgelagert werden sollen, geschehen; das hat der Schweizerische Bauernverband anhand von mehreren Beispielen aufgezeigt. Auch wenn es sich dabei um eine statische Betrachtung handelt, wird es mit dieser Vorlage ab 2014 doch für viele Betriebe, die sich stark in der Produktion engagieren, Verluste geben.
Der Bundesrat hält diesem Argument dynamische Modellrechnungen entgegen, die im Gesamtsektor eine Verbesserung der Einkommenssituation voraussagen. Aber wie sieht die innerlandwirtschaftliche Einkommensumverteilung aus? Oder was ist, wenn die den Modellrechnungen zugrundegelegten Annahmen nicht eintreffen? Wenn der Milchpreis nur 3 Rappen tiefer liegt als im Modell angenommen, fehlen 100 Millionen Franken. Oder wenn der Preis nicht, wie im Modell aufgrund der rückgängigen Tierzahl angenommen, steigt, sondern wegen des bestehenden internationalen Drucks und wegen des Wechselkurses stabil bleibt oder weiter sinkt, werden nicht nur die Einkommen einzelner Betriebe, die sich nicht verändern können, tiefer ausfallen, sondern die Einkommen im gesamten Sektor nicht steigen oder allenfalls sinken.
Die Betriebe, die ihr Haupteinkommen in der Produktion erwirtschaften, sind heute leider bereits am stärksten unter Druck, aufgrund der Preiserosion bei den Schweinen und bei der Milch; aber auch beim Getreide ist die Preissituation nicht erfreulich. Mit der Umgestaltung der Direktzahlungen, durch die fehlenden konkreten Instrumente zur Marktstabilisierung und die beabsichtigte Senkung des Getreidezolls wird dies noch verschärft. Die bestehenden Einkommen sprechen eine klare Sprache: 40 000 Franken pro Familienarbeitskraft, das liegt 40 Prozent unter den vergleichbaren Einkommen in anderen Branchen. Ein Lebensqualitätsindex, der 20 Prozent unter jenem der übrigen Bevölkerung liegt, bedarf einer Korrektur.
Die Änderungen im Landwirtschaftsgesetz müssen den Kriterien der Nachhaltigkeit entsprechen, das ist unbestritten. Wo die Kriterien und Indikatoren nicht erfüllt sind, sollen Ziellücken gefüllt werden. In der ganzen Vorlage wird aber die Ziellücke im gesellschaftlichen Bereich, insbesondere beim Einkommen, deutlich zu wenig erwähnt. Nachdem die letzten Reformen mit dem Abbau der Marktstützung vor allem im volkswirtschaftlichen Bereich und anschliessend auch im Bereich der Ökologisierung ansetzten, ist es jetzt dringend notwendig, den Fokus verstärkt auf die gesellschaftlichen, die sozialen Komponenten der Bauernfamilien zu richten. Der Schwerpunkt der vorliegenden Revision liegt aber weiterhin bei einer Ökologisierung, was aus unserer Sicht, aus Sicht der Kommissionsminderheit, eine Überarbeitung rechtfertigt, denn die bisherigen Leistungen - das wurde bereits vom Vorredner erwähnt - sind beträchtlich: 120 000 Hektaren Öko-Ausgleichsfläche, das sind 12 Prozent der Gesamtfläche; deutliche Steigerung der Stickstoff- und der Phosphoreffizienz in den letzten Jahren. Das ist doch bemerkenswert.
Ich ersuche Sie deshalb, dem Rückweisungsantrag der Kommissionsminderheit mit der Auflage einer stärkeren Gewichtung der Versorgungssicherheit zuzustimmen.
Ich verstehe den Rückweisungsantrag als Möglichkeit, das weitere Verfahren im Sinne einer Vereinfachung der Debatte zu wählen. Wenn Sie die Rückweisung ablehnen, ersuche ich Sie, bei der Beurteilung der Anträge jeweils der Situation der bäuerlichen Einkommen ausreichend Rechnung zu tragen. Ich verweise diesbezüglich bereits jetzt auf die Minderheitsanträge zu Artikel 9, Möglichkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung; Artikel 36b, Milchkaufverträge; Artikel 72, Versorgungssicherheitsbeiträge, sowie auf die Mehrheitsanträge zu den Artikeln 38 und 39, Verankerung der Verkäsungszulage und der Siloverbotsentschädigung im Gesetz. Das sind die zentralen Artikel, die einer Korrektur bedürfen. Die Annahme dieser Anträge würde eine deutliche Verbesserung der Vorlage ermöglichen, ohne dass die Gesamtkonzeption über den Haufen geworfen wird.
Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Die Verfassung gibt die Ziele der schweizerischen Landwirtschaftspolitik vor. Wir Grünen sind daran interessiert, dass dieser vielseitige Leistungsauftrag auch umgesetzt wird. Wir wollen gesunde und gute Lebensmittel, eine sichere Versorgung und eine Produktion, die sich sozial, ökologisch und ökonomisch sehen lassen kann und die eine Entwicklung auch in den Berggebieten ermöglicht. Die Vorlage des Bundesrates ist ein Schritt in diese Richtung. Die Fraktion der Grünen tritt darauf ein und lehnt den Nichteintretens- sowie den Rückweisungsantrag der Minderheiten Aebi Andreas und Rösti ab.
Die Vorlage enthält zur Hauptsache eine Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems. Tierbeiträge werden abgeschafft, neue Zahlungstöpfe wie Landschaftsqualität, Biodiversität, Ressourcenschonung und Produktionssysteme werden eingeführt. Dazu kommen Allerweltsbeiträge für Kulturland und Versorgungssicherheit. Daran entzündet sich nun politischer Widerstand, es wird ein Gegensatz zwischen sogenannt produzierender Landwirtschaft und der Erfüllung des Verfassungsauftrags behauptet. Das halten wir Grünen für konstruiert. Rund 85 Prozent der Direktzahlungen haben einen direkten Bezug zur Produktion, über 70 Prozent davon einen sehr engen. Die AP 2014-2017 wird nicht von Ökozahlungen bestimmt - wir Grünen sagen: leider!
Wir begrüssen die Streichung der bisherigen Tierbeiträge ausdrücklich. Das dient Mensch und Natur und namentlich der Berglandwirtschaft, was letztlich wiederum dem Tourismus nützt. Es ist eine sinnvolle, wirtschaftlich einträgliche Änderung.
Die Kritik der Grünen setzt auf der anderen Seite an: Die Simulation der Auswirkungen in zehn Kantonen zeigt, dass nur etwa 20 Prozent der Direktzahlungen in Biodiversität, Landschaftsqualität und Produktionssysteme fliessen. Auch lässt die Simulation keinen Trend zum Biolandbau erkennen, für Produktionsbeiträge im Bereich Bio ist bloss 1 Prozent der Direktzahlungen vorgesehen. Das wollen wir ändern.
Weiter sind im Gesetz keine Umweltziele verbindlich bestimmt und keine Etappenziele festgelegt. Auch das wollen wir Grünen in der Detailberatung verbessern - die Landwirtschaftspolitik des Bundesrates ist noch nicht im grünen Bereich.
Das ist anders möglich und anders nötig. Das überarbeitete Direktzahlungssystem würde es erlauben, vermehrt ökologische Leistungen zu unterstützen. Dies findet in der Bevölkerung gute Akzeptanz, und es würde auch den Einkommen der Bauernschaft dienen. Der Widerstand des Schweizerischen Bauernverbands dagegen ist objektiv gesehen verkehrt. In der Botschaft zeigt der Bundesrat eindrücklich die ökologischen Probleme auf. Konkret muss die Landwirtschaft substanziellere Beiträge an die Klimapolitik leisten sowie Wasser und Boden strikter schonen - Stichwörter sind Stickstoff und Phosphor -, zudem erfordert das Tierwohl mehr Beachtung.
Kein Verständnis haben wir Grünen, wenn die Limiten bei den Direktzahlungen aufgehoben werden. Das führt zu einer Umverteilung von kleinen und mittleren Betrieben zu Grossbetrieben im Betrag von jährlich rund 35 bis 40 Millionen Franken. Dieses Geld fehlt bei der Kompensation der ins Gesetz aufgenommenen Verkäsungszulage. Wir sind dafür, die Direktzahlungslimiten nicht aufzuheben. Damit lassen sich im Interesse aller Bauern die jährlich nötigen 30 Millionen Franken für die Kompensation beim Käse aufbringen.
Beim Finanzrahmen treten wir Grünen für eine Höhe gemäss Bundesrat ein, wollen die finanziellen Mittel aber etwas anders verteilen: weniger für Versorgungssicherheit und Kulturlandschaft, mehr für die Förderung und Unterstützung konkreter Leistungen im Allgemeininteresse. Die zu wenig zielorientiert gestalteten Töpfe schaffen eher Anreize für eine wenig ressourcenschonende Produktion, und mit 35 Prozent wären sie immer noch eher zu hoch dotiert.
Zusammengefasst: Wir Grünen sind mit der Weiterentwicklung einverstanden und stimmen der Höhe des Finanzrahmens gemäss Antrag des Bundesrates zu, wollen aber eine andere Aufteilung.
Bei den zusätzlich traktandierten Vorstössen bitten wir Sie, in allen Teilen den Anträgen der Mehrheit der Kommission zu folgen.
Thorens Goumaz Adèle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Le groupe des Verts entrera en matière sur la Politique agricole 2014-2017. Cette politique agricole s'inscrit de manière cohérente dans la mission que la population suisse a confiée à son agriculture, en intégrant à notre Constitution l'article 104. Cet article demande à notre agriculture, en sus de son rôle premier d'approvisionnement de la population, de conserver les ressources naturelles et d'entretenir le paysage rural.
Depuis l'introduction de cet article constitutionnel, les agriculteurs suisses ont effectué une profonde mutation de leur pratique vers une meilleure prise en compte des principes de la durabilité. La Politique agricole 2014-2017 a pour vocation d'accompagner de manière plus efficace la poursuite de cette mutation, en rétribuant de manière plus ciblée les prestations écologiques fournies par les exploitants et en corrigeant les mauvaises incitations qui subsistent encore.
Les agriculteurs ne sont pas des fonctionnaires; les agriculteurs sont d'abord des entrepreneurs qui proposent leur production sur le marché. Or la Constitution leur impose un mandat supplémentaire, avec la gestion durable des ressources naturelles et l'entretien du paysage rural, un mandat que le marché ne peut pas rémunérer. C'est pour ce mandat précis et de manière ciblée que les paysans doivent recevoir des deniers publics. La réorientation des paiements directs sur des prestations clairement définies, au détriment de soutien purement quantitatif à la production renforce la crédibilité et la cohérence de notre politique agricole, notamment du point de vue des contribuables, parfois surpris par les importantes sommes investies. L'abandon de mesures de soutien générant des distorsions de marché est positif, y compris du point de vue des paysans, qui sont les premiers à être pénalisés par les phénomènes de surproduction.
La Politique agricole 2014-2017 ne néglige aucunement l'agriculture productive, puisque 70 pour cent des paiements directs restent liés à l'activité agricole productrice. La stratégie de qualité, qui bénéficie d'un très large soutien, va elle aussi dans ce sens, en valorisant la production locale auprès des consommateurs. Les agriculteurs sont ainsi encouragés à se spécialiser dans des produits durables et de haute qualité, dont l'attrait sur le marché leur assure un meilleur revenu.
Bien sûr, la Confédération ne peut pas tout. Les citoyens suisses sont appelés à adopter des choix de consommation cohérents s'ils veulent que les agriculteurs remplissent le mandat qu'ils leur ont eux-mêmes attribué par voie de vote populaire. Il n'est pas très rationnel de voter pour une agriculture suisse écologique et de haute qualité si on lui préfère ensuite des denrées importées médiocres, produites dans des conditions sociales et écologiques parfois scandaleuses. Nous avons donc tous un rôle à jouer pour encourager la demande en produits locaux et durables. Le but de la stratégie de qualité est précisément de nous permettre de faire les bons choix de consommation, en toute connaissance de cause.
Cela dit, il est vrai que la Politique agricole 2014-2017 implique pour un certain nombre d'exploitants une adaptation de leurs pratiques afin que leurs prestations puissent bénéficier des deniers publics selon les règles du nouveau système de rétribution. Mais nous ne leur demandons pas de s'adapter du jour au lendemain: des contributions de transition sont prévues pour amortir les difficultés qui peuvent inévitablement se poser lors d'une telle évolution.
Ne nous laissons pas enfermer dans un débat stérile opposant agriculture productrice et agriculture écologique, parce qu'elles vont de pair. Les paysans bio, qui soutiennent cette réforme, l'ont bien compris, car ils expérimentent au quotidien ce mariage entre intérêt économique et intérêt environnemental. L'agriculture suisse n'a une chance sérieuse de se maintenir qu'en se positionnant clairement, à savoir en misant sur la qualité et sur un haut niveau de responsabilité environnementale. Pour ce faire, elle a besoin d'instruments efficaces et ciblés, respectant, comme l'exige notre Constitution, tant les exigences du marché que les principes de la durabilité.
C'est précisément ce qu'apporte la Politique agricole 2014-2017 et c'est pour cette raison que le groupe des Verts vous demande d'entrer en matière.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
"Gut, dass es die Schweizer Bauern gibt" - ein cleverer Slogan, den ich gerne unterstütze, aber noch ergänzt: "Gut, dass es die Schweizer Bäuerinnen gibt." Ich muss gleich nachschieben: Wer sind denn die Schweizer Bauern? Die Mails, die ich in den letzten Tagen erhalten habe, zeigen, dass die Vielfalt der Landwirtinnen und Landwirte gross ist und deren Interessen sehr unterschiedlich sind. Wir sind also bei der Beratung der AP 2014-2017 gefordert, die Vielfalt und nicht die Einfalt im Auge zu behalten.
Die SP misst die AP 2014-2017 an folgenden Grundsätzen: Die Ökologisierung der Landwirtschaft ist zu beschleunigen und qualitativ zu verbessern, denn nur so sind die Chancen der Schweizer Landwirtschaft auf dem zunehmend liberalisierten internationalen Markt zu erhöhen, und auch nur so sind die umwelterhaltenden Leistungen zu verstärken. Auch dem Tierwohl muss eine höhere Bedeutung zukommen, denn den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern ist dies ein grosses Anliegen.
Die SP setzt sich für eine Landwirtschaftspolitik ein, welche die Rahmenbedingungen für eine bessere Wertschöpfung durch vielfältige Innovation verbessert. Die Wertschöpfung des Agrarsektors soll in erster Linie durch eine konsequente Qualitätsstrategie erhöht werden. Wir hätten es daher begrüsst, wenn der Bundesrat auf das Szenario Ökologie und nicht nur auf das Szenario Botschaft gesetzt hätte, denn das Szenario Ökologie brächte gemäss Berechnungen ein deutlich besseres Sektoreinkommen. Das vom Schweizerischen Bauernverband forcierte Szenario Produktion - und leider verschweigen das die Interessenvertreter hier im Rat - bewirkt klar das schwächste Sektoreinkommen.
Die SP wendet sich gegen eine verstärkte Strukturpolitik, die nur noch bäuerlichen Grossbetrieben eine Existenzberechtigung und eine Existenzbasis zugesteht. In der Landwirtschaft sollen möglichst viele Arbeitsplätze erhalten werden. Da die Direktzahlungsgelder beschränkt sind, braucht es deshalb weiterhin Obergrenzen bezüglich des Einkommens und des Vermögens sowie bezüglich der Fläche.
In der Landwirtschaftspolitik müssen die multifunktionalen Aufgaben der Landwirtschaft ein zentrales Anliegen sein. Der Einbettung der Landwirtschaft in eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes ist deshalb mehr Beachtung zu schenken, und deshalb sind auch die Landschaftsqualitätsbeiträge aufzunehmen.
Die Schweizer Landwirtschaftspolitik ist auch an ihren Auswirkungen auf Entwicklungs- und Schwellenländer zu messen. Diese dürfen nicht unter ihr leiden, sondern deren Landwirtschaft sollte im besseren Fall profitieren können. Deshalb ist Kohärenz mit der Aussen- und der Aussenwirtschaftspolitik zentral.
Der Entwurf des Bundesrates geht in die richtige Richtung, weil er Leistungen als Voraussetzung für Direktzahlungen verlangt, insbesondere Leistungen für eine nachhaltige Landwirtschaft. Abweichungen in Richtung dessen, was der Schweizerische Bauernverband fordert, werden wir nicht unterstützen.
Müller Walter · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Kollegin Fässler, Sie sprechen ja immer wieder von bäuerlichen Grossbetrieben. Was ist nach Ihrer Meinung ein bäuerlicher Grossbetrieb, und wie wollen Sie das bei den schweizerischen Grundeigentümerverhältnissen je erreichen?
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Also, das ist schon gar keines meiner Ziele; das wüssten Sie, wenn Sie meinen Ausführungen zugehört hätten. Die Grösse spielt für mich keine Rolle; vielmehr geht es darum, ob ein Betrieb Wertschöpfung erzielt oder nicht. Grosse Betriebe haben wir vor allem im Mittelland, wo sehr viel Milch produziert wird - das wissen Sie auch. Ihr Gemüsebetrieb gehört nicht zu den grossen. (Teilweise Heiterkeit)
Maire Jacques-André · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion
Depuis les années 1990, la politique agricole suisse a été marquée par de nombreuses étapes de réforme, caractérisées essentiellement par une baisse des interventions directes de l'Etat dans les marchés et par un développement des paiements directs pour l'encouragement de prestations d'intérêt public. On a ainsi pu améliorer progressivement aussi bien la compétitivité que la productivité ou encore les prestations écologiques de notre agriculture.
L'évolution va donc dans le bon sens. Nous nous en réjouissons et nous aimerions ici exprimer notre reconnaissance aux agriculteurs suisses, qui ont su gérer cette profonde mutation. Mais, il faut quand même le souligner, les objectifs fixés à l'article 104 de la Constitution fédérale - je rappelle que ce sont des objectifs voulus par le peuple suisse - ne sont pas pleinement atteints. Pour y parvenir, il y a encore quelques adaptations à faire. Il faut notamment établir une relation plus claire entre chacun des objectifs visés et les différents instruments de paiements directs. C'est précisément ce que propose la Politique agricole 2014-2017. Ainsi, la production de denrées alimentaires - il faut le souligner - reste la principale fonction de l'agriculture avec, cela a déjà été dit ce matin, 70 pour cent des paiements directs qui lui sont directement liés. Les contributions à la biodiversité et à la qualité du paysage rural, qui font beaucoup parler aujourd'hui, représentent 15 pour cent des paiements directs; cela couvre toutes les prestations liées à l'écologie. Pour inciter efficacement les agriculteurs à orienter plus encore leur exploitation vers un avenir productif de qualité qui ménage l'environnement et les ressources naturelles et qui va dans le sens de la qualité des aliments produits, 15 pour cent des paiements directs sont prévus comme mesures d'accompagnement. Pour nous, cela joue un rôle essentiel; il s'agit de soutenir les agriculteurs, qui devront vivre encore des adaptations. Il faut leur garantir un revenu digne et un pouvoir d'achat décent.
Dans ce sens, il faut relever que, si l'enveloppe globale est de près de 14 milliards de francs, soit un peu plus de 3,4 milliards par année, l'arrêté fédéral sur les moyens financiers destinés à l'agriculture pour les années 2014 à 2017 (projet 2) prévoit également une augmentation bienvenue du revenu sectoriel agricole de 110 millions de francs par année. Ce n'est pas à la hauteur de toutes les espérances, mais c'est déjà un geste important.
Le groupe socialiste entrera donc en matière et soutiendra la plupart des propositions du Conseil fédéral, en particulier en ce qui concerne le nouveau système des paiements directs qui doit permettre, je le répète, de limiter les distorsions du marché, d'éviter d'encourager les surproductions et de soutenir des modes de production favorisant la biodiversité, l'utilisation parcimonieuse des ressources naturelles et le bien-être des animaux. De plus, notre groupe apportera son soutien à un certain nombre de propositions visant à renforcer encore ou à préciser l'utilisation des instruments qui permettent de favoriser les prestations propices à l'environnement.
Nous vous invitons donc à entrer en matière et à rejeter les propositions de non-entrée en matière sur le projet ou de renvoi du projet à la commission.
Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Warum braucht es diese Reform? Und warum braucht es sie jetzt?
1. Diese Reform braucht es, weil das heutige System Überproduktion generiert, Herr Aebi. Wir haben eine historische Milchschwemme in der Schweiz. Die zu vielen Kühe werden mit Soja gefüttert, die in der Dritten Welt produziert wird, und die Branchenverbände müssen die überschüssige Milch in Milchpulver verwandeln, das sie dann wieder zurück in die Dritte Welt schicken. Das alles unter dem Deckmantel von "Ernährungssouveränität", den wir jetzt noch hinzufügen sollen! Der Markt ist vom Ausland abgeschottet, Herr Aebi. Hier geht es um den inländischen Markt, und den müssen wir endlich in Ordnung bringen. Die überschüssige Milch ist eine Katastrophe für die Bauern, sie bringt die Milchpreise zum Einbrechen. Damit müssen wir endlich aufräumen. Deshalb braucht es diese Reform.
2. Das heutige System schafft es tatsächlich, dass ein Bauer im Tal 50 Prozent mehr Direktzahlungen bezieht als ein Bauer im Berggebiet. Das können Sie unter keinem Titel rechtfertigen. Das ist ungerecht und macht keinen Sinn, weil so nämlich - das ist wiederum ein Fehler, und deshalb braucht es die Reform - die Produktion in den Bergen laufend zurückgeht und unsere Alpen verwalden. Das Problem müssen wir lösen. Dort geht Produktion verloren, Herr Aebi.
3. Wir haben trotz der guten Leistungen der Landwirtschaft einen immer noch anhaltenden Rückgang der Biodiversität in der Schweiz; unsere traditionellen Landschaften, für die wir unser Land lieben und für die auch die Ausländer unser Land lieben, werden weiter degradiert.
Herr Aebi, wie viele Gründe brauchen Sie noch, um das System zu reformieren?
Aebi Andreas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Jans, Sie sprechen von abgeschotteten Märkten und auch vom Milchmarkt. Können Sie dem Saal erklären, wie abgeschottet der Käsemarkt ist?
Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich kann Ihnen einfach sagen, dass für alle Produkte ausser für den Käse die Inländerpräferenz gilt. Bei der Milch und beim Käse - ausgerechnet dort - haben wir eine gigantische Überproduktion. Das Direktzahlungssystem soll endlich so verändert werden, dass es diese Überproduktion, die unseren Bauern schadet, nicht weiter provoziert.
Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Die Grünliberalen begrüssen die Agrarreform. Eine Reform ist dringend nötig, weil die jetzige Agrarpolitik viele Ziele verfehlt und sich die Ziellücken sogar laufend vergrössern.
Das Ziel der laufenden Agrarreform, welche das Parlament selber in Auftrag gegeben hat, ist unmissverständlich und klar. Die Ziellücken und Ineffizienzen des gegenwärtigen Direktzahlungssystems sollen ab 2014 mit grundlegenden Verbesserungen behoben werden. Statt wie bisher zum grössten Teil pauschal sollen die Zahlungen an die Landwirtschaft gemäss Bundesrat in Zukunft konsequent auf die von der Bevölkerung gewünschten gemeinwirtschaftlichen Leistungen ausgerichtet werden. Hinter diese Stossrichtung stellen wir uns vollumfänglich.
Die grosse Schwäche des bisherigen Systems waren die pauschal, ohne konkrete Gegenleistung ausbezahlten allgemeinen Direktzahlungen. Mittlerweile ist klar, dass die über 2 Milliarden Franken Pauschalzahlungen an die Landwirtschaft nicht nur ineffizient sind, sondern als schädliche Subventionen bezeichnet werden müssen. Dies aus zwei Gründen: Die Pauschalzahlungen halten zum einen die Landwirte davon ab, bei den Anreizprogrammen mitzumachen, also bei jenen freiwilligen Programmen, bei denen Direktzahlungen gezielt für Gegenleistungen, wie zum Beispiel für die tiergerechte Haltung oder für das Anlegen von Ökoflächen, ausbezahlt werden. Wenn der Inhalt des grössten Geldtopfes - wir sprechen hier von 80 bis 90 Prozent des Geldes - nur deshalb ausbezahlt wird, weil jemand Landwirt ist und Land hat, besteht leider wenig Anreiz für weitere gemeinwirtschaftliche Leistungen, beispielsweise im ökologischen Bereich. Wir können unseren Bäuerinnen und Bauern auch keinen Vorwurf machen. Es ist schlicht und einfach eine Fehlkonstruktion des heutigen Systems, dass sich nachhaltiges Wirtschaften nicht lohnt.
Das heutige System investiert nur 10 bis 20 Prozent der Mittel direkt dafür, dass die verfassungsmässigen Ziele erreicht werden, also für gemeinwirtschaftliche Leistungen der Landwirte. Rund 80 Prozent der Mittel werden giesskannenmässig verteilt und bremsen das System und die Weiterentwicklung der Schweizer Landwirtschaft.
Aber es geht noch weiter. Teilweise wirken die pauschalen Direktzahlungen kontraproduktiv. Die Tierbeiträge führen dazu, dass viele Landwirte möglichst viele Tiere halten wollen respektive, um über die Runden zu kommen, sogar müssen - nicht selten weit mehr, als sie auf ihrem eigenen Boden ernähren können. Die Folgen sind riesige Futtermittelimporte aus dem Ausland sowie Marktverzerrungen und Überproduktionen, die den Landwirten die Preise kaputtmachen. Das führt direkt zu Umweltschäden, welche die Direktzahlungen ja gerade verhindern sollten.
Der vom Bundesrat vorgeschlagene Weg ist darum der richtige, auch wenn er noch viel zu wenig konsequent gegangen wird. Leider ist der Bundesrat dem Druck des Schweizerischen Bauernverbandes schrittweise erlegen und hat die neuen Versorgungssicherheitsbeiträge viel zu hoch angesetzt: Sie sollen einen Grossteil der Direktzahlungen ausmachen, womit die Agrarpolitik teilweise wieder in die alte Zeit der Pauschalzahlungen zurückfiele. Das ist erstaunlich, wenn man gleichzeitig sieht, welches Bild uns die neueste Imagekampagne des Bauernverbandes vermitteln will. Da sind Sätze zu lesen wie: "Wer Bauer ist, ist auch Landschaftsarchitekt. Schweizer Bauern pflegen und gestalten unsere Landschaft." Oder: "Wer Bauer ist, ist auch Botaniker. Schweizer Bauern sorgen für vielfältige Arten- und Lebensräume."
Ja, das ist richtig. Dennoch zielt die Politik der Vertreter des Bauernverbandes hier im Rat gerade auf das Gegenteil ab: Man malt das Bild vom Ende einer produzierenden Landwirtschaft, von einer Landwirtschaft, die sich nur noch um Landschaftsgärtnerei kümmern dürfe - und fordert mehr Mittel für die Produktion. Eine solche Politik kommt aber nicht den Landwirten zugute, sondern vor allem der vorgelagerten Stufe. Und ein Grossteil dieses Geldes bleibt nicht einmal in der Schweiz. Gegen eine solche Politik wehren wir uns, auch im Namen vieler nachhaltig produzierender und innovativer Bauern. Der Verband verschweigt, dass in der neuen Agrarpolitik gemäss bundesrätlicher Vorlage noch immer 70 Prozent der Direktzahlungen eng mit der Lebensmittelproduktion und der Tierhaltung verzahnt sind - und weit mehr, wenn man noch die Übergangsbeiträge dazuzählt.
Die vorliegende Reform wird nicht nur der Umwelt, sondern auch der Landwirtschaft zugutekommen. Alle dynamischen Modellrechnungen zeigen, dass ein System mit konsequenter Leistungsorientierung das Einkommen der Bauern erhöht, während die vom Bauernverband verfolgte Politik der Pauschalzahlungen das Einkommen sogar gegenüber dem jetzigen System vermindern würde. Wir erachten es als fahrlässig, wenn eine konsequente Reform wider besseres Wissen verhindert würde und wenn auch in Zukunft - zum Nachteil der nachhaltig produzierenden Bauern, einer wirtschaftlich starken Landwirtschaft und der Umwelt - Steuergelder in Milliardenhöhe fehlgeleitet würden. 3,5 Milliarden Franken pro Jahr - das sind die Kosten, für welche die Schweizer Steuerzahlenden für ihre Landwirtschaft jährlich aufkommen. Dazu kommen nochmals ungefähr 2,5 Milliarden Franken pro Jahr, welche die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten gemäss Schätzungen unseren Bauern zukommen lassen, weil unsere Agrarschutzpolitik die Nahrungsmittel über die ganze Wertschöpfungskette bis zum Ladentisch verteuert. Im weltweiten Vergleich ist das ein fast einzigartig hohes Agrarstützungsniveau.
Wir Grünliberalen sind nur bereit, weiterhin so viel Geld für die Landwirtschaft zu sprechen, wenn die bestehenden Defizite und Fehlanreize im System endlich konsequent beseitigt werden. Wir fordern daher im Zahlungsrahmen eine Beschränkung der pauschalen Flächenzahlungen auf 33 Prozent der gesamten Direktzahlungen. Diese Umlagerung der Mittel ist eine moderate Forderung, wir gehen damit nur auf einen früheren Stand zurück. Von dieser effizienteren Leistungsorientierung der Zahlungen profitieren insbesondere die Betriebe in Erschwernislagen, im Berggebiet, also jene Betriebe, die heute einen grossen Anteil der gemeinwirtschaftlichen Leistungen erbringen, welche ihnen noch nicht fair abgegolten werden.
Zudem profitiert natürlich die Umwelt. Das ist auch bitter nötig, denn bei den Umweltzielen bestehen grosse Defizite.
Wir Grünliberalen werden auf die Vorlage eintreten. Die Kernelemente der Vorlage, die Abschaffung der Tierbeiträge und die Einführung von Landschaftsqualitätsbeiträgen, verdienen grosse Unterstützung. Wir unterstützen alle Anträge, welche eine bessere Zielerreichung und eine bessere Ausrichtung der Direktzahlungen auf die Verfassungsziele fördern.
Bourgeois Jacques · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · FDP-Liberale Fraktion
Vous avez parlé tout à l'heure des prestations d'intérêt général. Est-ce que pour vous, les prestations écologiques requises, remplies par 98 pour cent des exploitations, ne sont pas des prestations d'intérêt général?
Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Ich habe die Frage akustisch nicht ganz verstanden. Es geht auch etwas schnell.
Bourgeois Jacques · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · FDP-Liberale Fraktion
Ich möchte Sie fragen: Ist für Sie die Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises, den jetzt 98 Prozent der Landwirtschaftsbetriebe erbringen, keine Leistung für die Allgemeinheit?
Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Selbstverständlich, Herr Kollege Bourgeois, ist das eine Leistung. Aber wir haben grosse Ziellücken in verschiedenen Bereichen, beispielsweise in den Umweltzielen. Hier müssen wir eine Umlagerung der Mittel vornehmen, damit wir diese Ziellücken schliessen können. Diese Reform verdient daher unsere und auch Ihre Unterstützung.
Ritter Markus · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP
Frau Kollegin, ich habe eine Frage: Sie haben gesagt, dass jemand, der Landwirt sei und Land habe, Direktzahlungen bekomme. Können Sie mir sagen, welche Bedingungen heute erfüllt sein müssen, damit Direktzahlungen ausbezahlt werden?
Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Besten Dank für die Frage, Herr Kollege Ritter. Das wird langsam zu einem Frage-und-Antwort-Spiel. Selbstverständlich müssen wir das hier nicht weiter ausführen, wir haben es in der Kommission eingehend besprochen: Sie müssen den Standard des ökologischen Leistungsnachweises erfüllen.
Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Wir Grünliberalen stehen zu einer produzierenden Landwirtschaft, deshalb sind wir auch bereit, grosse Teile der Mittel für die Produktion zu verwenden. Ja, wir wollen eine Landwirtschaft, die hochwertige und gesunde Lebensmittel herstellt und sich auf Schweizer Qualitätsprodukte und auf eine möglichst geringe Auslandabhängigkeit stützt - dies aber gesamtheitlich und langfristig gesehen, nicht nur unvollständig und kurzfristig betrachtet. Für uns Grünliberale ist es deshalb zentral, dass bei den Überlegungen in Bezug auf den Eigenversorgungsgrad auch der Futtermittelimport und der Energieverbrauch eingerechnet werden.
Insbesondere beim Energieverbrauch sind wir auch mit der vorgesehenen Reform noch weit von einer umweltfreundlichen Landwirtschaft entfernt, dabei wäre gerade dort ein grosses Potenzial vorhanden. Im Zusammenhang mit der Energiewende bieten sich für unsere Landwirte nämlich zahlreiche Chancen wie beispielsweise die dezentrale Produktion von Solarstrom, das Erstellen von Biogasanlagen oder die Holznutzung zur Produktion von Wärme und Strom.
Für uns ist es sehr wichtig, dass es für unsere innovativen Bauern weiterhin möglich ist, ein der Leistung angemessenes und im Vergleich mit anderen Branchen vernünftiges Einkommen zu erzielen. Für uns Grünliberale müssten deshalb zahlreiche Teile der Reform deutlich weiter gehen, als dies der Bundesrat vorschlägt. Aus realpolitischen Überlegungen und weil wir zu einer mehrheitsfähigen Lösung beitragen möchten, unterstützen wir aber die bundesrätliche Linie und diejenige der Kommission weitgehend.
Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung als Vertreter der Bergregion: Warum gerade zwei Vertreter aus meinem Wohnkanton, dem Agrarkanton Bern, gar nicht erst auf die Vorlage eintreten beziehungsweise sie zurückweisen wollen, ist mir absolut unverständlich. Diese sogenannten Bauernvertreter stemmen sich also gegen eine Vorlage, die die Einkommen der Bauern, insbesondere der Bergbauern, gegenüber heute deutlich verbessern würde, wie zahlreiche Modellrechnungen, z. B. des BLW, aufzeigen. Ich habe kein Verständnis für den Nichteintretens- und den Rückweisungsantrag der Herren Aebi und Rösti. Falls wir diese Reform nicht konsequent umsetzen, bleiben wir beim Status quo. Die negativen Folgen daraus müssten diese Antragsteller dann unseren Bauern erklären, denn dabei würden Landwirte benachteiligt, die innovativ sind, besonders diejenigen aus den Berg- und Erschwernislagen.
Ich beantrage im Namen der Grünliberalen, auf die Vorlage einzutreten und grossmehrheitlich der Linie des Bundesrates und der Kommission zu folgen. Einige wichtige Ausnahmen werden wir bei den entsprechenden Minderheitsanträgen jeweils ausführlich begründen.
Bourgeois Jacques · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · FDP-Liberale Fraktion
En préambule, je tiens à déclarer, pour la clarté du débat, mes intérêts en tant que directeur de l'Union suisse des paysans.
A un rythme effréné - tous les quatre ans et depuis près de vingt ans -, nous devons nous déterminer sur des modifications légales en relation avec la politique agricole. Ces modifications ont un effet très direct sur les principaux acteurs de cette politique agricole: les paysannes et les paysans de notre pays, qui doivent mettre en place des stratégies de développement impliquant notamment des investissements devant s'échelonner sur des périodes allant au-delà de seulement quatre ans. Nous devons par conséquent tenir compte, dans nos débats, d'une certaine stabilité des conditions-cadres. La ligne générale de notre politique agricole demeure l'article 104 de notre Constitution, qui attribue à l'agriculture son rôle multifonctionnel dans le cadre d'un développement durable.
L'agriculture suisse remplit ces fonctions. Cela a été dit tout à l'heure: 98 pour cent des exploitations familiales produisent, selon les règles, des prestations écologiques requises, c'est-à-dire dans le respect des ressources naturelles et du bien-être des animaux. 120 000 hectares de surfaces de compensation écologique sont actuellement recensés, une surface supérieure à la surface de blé de notre pays. Au niveau du bien-être animal, près de 45 pour cent des exploitations participent aux programmes de systèmes de stabulation particulièrement respectueux des animaux et 80 pour cent des exploitations programment des sorties régulières en plein air.
Le bilan est donc positif, mais avec une seule ombre majeure au tableau: une situation insatisfaisante au niveau des revenus agricoles, où le déficit de 40 pour cent par rapport à des revenus comparables n'a pas pu être réduit jusqu'à ce jour. Malgré ces constats, le développement des mesures de politique agricole doit être poursuivi, avant tout de manière à anticiper les défis futurs. Je me permets de citer les défis qui me paraissent prioritaires: la croissance de la population dans notre pays - avec à terme 2 millions de bouches à nourrir supplémentaires -, les effets du changement climatique, la perte des surfaces agricoles ou encore l'augmentation de l'instabilité du marché des produits alimentaires.
Il faut agir aujourd'hui, et notre agriculture, malgré sa taille relativement modeste, a son rôle à jouer dans un Etat souverain comme le nôtre. La fonction de production de l'agriculture doit être consolidée, non seulement dans l'intérêt des agriculteurs et des agricultrices, mais aussi dans l'intérêt de toute la filière de transformation des denrées alimentaires et finalement aussi dans l'intérêt des consommatrices et des consommateurs suisses, privilégiant pour la majorité, malgré des coûts plus élevés, les produits d'origine suisse. Nous devons absolument éviter, dans le cadre de la Politique agricole 2014-2017, d'augmenter des prescriptions qui pénalisent la fonction de production de l'agriculture et marginalisent celle-ci par rapport au reste de l'économie.
Dans le cadre du classement des initiatives parlementaires, j'attire votre attention sur le fait que mon initiative parlementaire 08.457 sur la souveraineté alimentaire a été acceptée à une large majorité par les deux conseils. En accord avec la Commission de l'économie et des redevances du Conseil national, il a été décidé de ne pas procéder à une consultation séparée de cet objet, mais de l'intégrer dans la loi sur l'agriculture que nous débattons.
A l'heure actuelle, nous ne connaissons pas encore l'issue de nos débats sur ce sujet. Je vous invite par conséquent à ne pas classer cette initiative tant que la Politique agricole 2014-2017 n'aura pas été ratifiée par le Parlement.
Germanier Jean-René · Mit-M · Nationalrat · Wallis · FDP-Liberale Fraktion
Le groupe libéral-radical soutient le projet du Conseil fédéral. Ce projet apporte à notre agriculture les réformes nécessaires, notamment dans les paiements directs, qui permettront à ce secteur de notre économie de poursuivre sa préparation pour faire face aux défis du futur.
Nous approuvons les quatre axes de la stratégie à long terme du Conseil fédéral, qui veut favoriser une production et un approvisionnement sûrs et compétitifs, entretenir l'espace rural par une activité agricole reconnue et soutenue par les paiements directs, maintenir le niveau très élevé d'utilisation des ressources et inciter l'orientation de la production vers le marché et les consommateurs, ce qui nécessite une attitude d'entrepreneur innovante dans toute la filière alimentaire.
L'équilibre entre les exigences environnementales dans notre pays et le maintien d'un niveau de compétitivité de notre agriculture avec ses concurrents des pays voisins est souvent très difficile à atteindre. Ainsi notre groupe rejette les minorités de ce projet qui, en matière environnementale, ont pour conséquence un renchérissement des coûts de production par des exigences bien supérieures à celles de nos concurrents dans les pays voisins. Il s'agit de ne pas diminuer la compétitivité de notre agriculture par une surréglementation. Nous pensons que le projet du Conseil fédéral est équilibré et qu'il n'y a pas lieu de rajouter quoi que ce soit.
Nous soutenons l'entrée en matière et nous adhérons au projet du Conseil fédéral qui est équilibré pour notre agriculture en fonction des objectifs constitutionnels.
La politique agricole ne peut pas être figée ou isolationniste. Elle doit prendre en compte la réalité des situations de notre pays, situé au coeur de l'Europe, en fonction des marchés des pays voisins. Le développement du tourisme d'achat, qui représente plus de 3 milliards de francs seulement pour l'alimentation, est une réalité qui démontre la nécessité d'orienter notre production le plus possible vers la création de valeurs ajoutées, seule manière pour notre pays d'être compétitif à terme. Ce phénomène de consommation à travers la frontière fait perdre d'importantes parts de marché à notre production indigène; si ce processus s'amplifie ou se répète, ce sera très néfaste pour notre niveau de production agricole.
Le groupe libéral-radical est favorable à ce que des ouvertures de marchés sectoriels puissent être analysées, comme la CER-CN le demande pour le lait et la viande, au moyen des deux motions 12.3665 et 12.3666 qu'elle a déposées. Ces ouvertures doivent être accompagnées de moyens financiers conséquents; ils sont à disposition dans la réserve au bilan prévue à cet effet. Il ne s'agit en effet pas d'ouvrir des marchés sans en discuter avec l'interprofession, mais bien de chercher les meilleures opportunités et les meilleurs équilibres. La gestion de l'offre dans le secteur laitier et les mesures de soutien sont affaiblis par un marché scindé, dont la partie concernant le fromage est libéralisée et celle concernant le lait de consommation est protégée.
Ainsi, nous rejetons la proposition de la minorité Rösti de renvoyer le projet au Conseil fédéral, qui prévoit une plus grande force obligatoire pour l'adaptation de l'offre et de la demande. Cette gestion est essentielle pour le secteur, mais elle doit être gérée par l'interprofession reconnue, comme cela est prévu, à l'article 37 alinéa 1 du projet du Conseil fédéral. Cette proposition de renvoi évoque également les principes de l'autoapprovisionnement et de la souveraineté alimentaire.
A l'article 2 alinéa 4, nous soutenons la majorité en ce qui concerne la souveraineté alimentaire. En effet, cette disposition sur la souveraineté alimentaire prend en compte les besoins des consommateurs en produits du pays diversifiés, durables et de haute qualité. Une souveraineté alimentaire basée uniquement sur une production de calories sans valeur ajoutée n'a pas vraiment de sens pour notre agriculture à moyen ou à long terme.
Nous voulons éviter d'inciter à produire en masse et de façon excédentaire, ce qui n'apporte pas de plus-value au producteur. La souveraineté alimentaire ne doit pas faire office de politique protectionniste; elle doit, pour notre pays, être définie, et elle permet aussi à notre pays de définir sa politique agricole de manière autonome.
Au nom du groupe libéral-radical, je vous demande donc d'entrer en matière sur ce projet et de rejeter la proposition de renvoi de la minorité. Dans la discussion par article, comme nous pensons que le résultat des travaux de la commission est bon, nous soutiendrons la majorité dans les grandes lignes et à peu d'exceptions près.
Ritter Markus · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP
Die Schweizer Landwirtschaft hat 1996 mit Artikel 104 der Bundesverfassung und 1999 mit der darauf basierenden Agrargesetzgebung vom Schweizervolk einen neuen Auftrag für die Erbringung ihrer Leistungen erhalten. Die Herausforderungen für die Landwirtschaft, die sich daraus ergeben, waren und sind hoch. Der Staat hat sich aus der Preis- und Absatzgarantie zurückgezogen. Die landwirtschaftlichen Produkte sind dem freien Markt ausgesetzt. Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft werden durch Direktzahlungen abgegolten.
Die Schweizer Landwirtschaft bewirtschaftet mit der landwirtschaftlichen Nutzfläche und der Sömmerungsfläche rund die Hälfte der Fläche unseres Landes - also rund 2 Millionen Hektaren. Die Arbeit unserer Bauernfamilien beeinflusst spürbar das Bild der Schweiz, wie es innen und aussen wahrgenommen wird. Die Landwirtschaft ist mit ihren multifunktionalen Leistungen ein wichtiger Standortfaktor der Schweiz. Gesunde Nahrungsmittel in genügender Menge, wunderschöne Landschaften für die Naherholung und den Tourismus, ökologische Ausgleichsflächen für die biologische Vielfalt und der Beitrag für eine lebendige Kultur im ländlichen Raum sind Werte, die für die Schweiz und ihre weitere Entwicklung von grundlegender Bedeutung sind. Diese Botschaften werden in einer immer stärker globalisierten Welt von der Bevölkerung bewusst gesucht und von den Medien auch transportiert. So erzeugte zum Beispiel letzten Samstag die sechsstündige Sondersendung von "Schweiz aktuell" über die Alpabfahrt in Urnäsch ein unglaubliches Medieninteresse.
Mit der Agrarpolitik 2014-2017 ist daher auch eine Auslegeordnung über die Erreichung der verfassungsmässigen Ziele für die Landwirtschaft wichtig und richtig. Fehlentwicklungen sind im Interesse unseres Landes zu korrigieren. Diesbezüglich muss darauf hingewiesen werden, dass die Nachhaltigkeit mit der heutigen Agrarpolitik nicht in allen Teilen erreicht wird. Mit der Bundesverfassung wird eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion von der Landwirtschaft gefordert. Mit der Nachhaltigkeit wird ein Beitrag zu einer sicheren Versorgung der Bevölkerung angestrebt. Ebenfalls werden ökologische Ziele vorgegeben. Der Bund ergänzt nach Artikel 104 Absatz 3 Buchstabe a der Bundesverfassung "das bäuerliche Einkommen durch Direktzahlungen zur Erzielung eines angemessenen Entgelts für die erbrachten Leistungen, unter der Voraussetzung eines ökologischen Leistungsausweises".
Der Bruttoselbstversorgungsgrad an Lebensmitteln ist in den vergangenen Jahren weitgehend konstant geblieben. Betrachtet man aber den Nettoselbstversorgungsgrad, so ist zu erkennen, dass dieser Wert kontinuierlich sinkt und nun nur noch 54 Prozent erreicht. Die Differenz ergibt sich aus importierten Dünge- und Futtermitteln. Der grosse Verlust an Kulturland hinterlässt ebenfalls deutliche Spuren bei der Versorgung im Inland. Die Faktenlage bedarf im Rahmen der Diskussion einer vertieften Betrachtung durch das Parlament.
Mit über 120 000 Hektaren ökologischer Ausgleichsfläche konnte in diesem Bereich ein hoher Wert erreicht werden. Eine weitere Ausdehnung würde zulasten der Nahrungsmittelproduktion gehen. Dies ist nicht erwünscht. Es gilt, die Qualität auf den bestehenden Ökoflächen weiter zu steigern und insbesondere mit Vernetzung gezielt Elemente für Fauna und Flora zu fördern.
Unsere Bauernfamilien tragen sehr viel zu einer lebendigen ländlichen Kultur und Gesellschaft bei, zum einen mit aktivem Mittun in Politik und Vereinen, zum andern mit ihren Kindern, die zum Erhalt oftmals kleiner Dorfschulen beitragen. In vielen Bauernfamilien wird auch die ältere Generation bis ins hohe Alter zu Hause betreut oder sogar gepflegt. Neben der betrieblichen Tätigkeit führen diese Aufgaben oftmals zu hohen Belastungen. Auch in diesem dritten, dem sozialen Bereich der Nachhaltigkeit leistet die Landwirtschaft ihren Beitrag für unsere Gesellschaft.
Ebenfalls zu diesem dritten Bereich der Nachhaltigkeit gehören die Einkommen in der Landwirtschaft und die Lebensqualität auf unseren Betrieben.
Leider muss festgestellt werden, dass die Ziele in diesem Bereich nicht erreicht wurden. Der Durchschnitt des Einkommens der Betriebe liegt je Familienarbeitskraft bei 39 000 Franken pro Jahr und damit 40 Prozent unter den Vergleichseinkommen, z. B. dem Einkommen eines Gärtners - dies kann auf Seite 2098 der Botschaft nachgelesen werden. Eine Familienarbeitskraft entspricht der Arbeitsleistung von 280 Tagen zu 10 Stunden, also 2800 Jahresarbeitsstunden. Dieser Wert liegt deutlich über jenem, der zur Erzielung des Vergleichslohnes geleistet werden muss. Die Einkommenslage hat sich zudem mit einem deutlichen Rückgang in den letzten drei Jahren nochmals erheblich verschärft und im letzten Jahr stabilisiert. Diese Entwicklung wurde in der Botschaft zu wenig gewürdigt.
Nur wenige Landwirtschaftsbetriebe haben das Geld für den Aufbau einer zweiten oder gar dritten Säule für die Altersvorsorge. Aufgrund der sehr tiefen Einkommen fällt auch die Leistung der AHV bei den allermeisten Bauernehepaaren bei Erreichen des Rentenalters tief aus.
Die Einkommenssituation und der immer grösser werdende Druck auf unseren Märkten wirken sich auf das Wohlbefinden insbesondere unserer Bäuerinnen negativ aus. Erhebungen der Forschungsanstalten haben dieses Bild bestätigt. Darauf wird auch in der Botschaft zur AP 2014-2017, wie auf Seite 2097 nachgelesen werden kann, hingewiesen; es werden aber keine Massnahmen vorgeschlagen.
Zu den Forderungen der CVP/EVP-Fraktion: Die CVP/EVP-Fraktion setzt in der Landwirtschaft auf gesunde Familienbetriebe, die bei guter Führung eine Existenz für eine Bauernfamilie darstellen. 75 Prozent der Landwirtschaftsbetriebe mit betriebswirtschaftlicher Buchhaltung sollen mit einer zeitgemässen Agrarpolitik und guter Betriebsführung den Vergleichslohn erreichen können. Das Wohlbefinden, insbesondere der Bäuerinnen, soll sich in den kommenden Jahren deutlich verbessern.
Die CVP/EVP-Fraktion setzt sich dafür ein, dass dem Auftrag des Schweizervolkes an die Landwirtschaft in der Agrargesetzgebung Nachachtung verschafft wird. Dies gilt insbesondere für eine nachhaltige Entwicklung in allen Bereichen.
Der bürokratische Aufwand darf sich mit der Umsetzung der neuen Agrargesetzgebung gegenüber heute nicht vergrössern. In der Botschaft wird beim Bund ein Stellenausbau um drei Stellen ausgewiesen.
Wir gehen davon aus, dass die Übungsanlage bei der AP 2014-2017 von keiner aussenpolitischen Öffnung ausgeht; darauf bauen wir.
In diesem Sinne sind wir für Eintreten und gegen Rückweisung.
Bulliard-Marbach Christine · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP
Als Bäuerin, als von der Agrarpolitik 2014-2017 direkt Betroffene, erlaube ich mir, einige Worte zu sagen.
Positiv hervorzuheben sind bei dieser Vorlage namentlich:
1. die Ausrichtung der Direktzahlungen auf die verfassungsmässigen Ziele, gerade auch die Neuaufnahme der Ernährungssouveränität;
2. die Beibehaltung des Zahlungsrahmens, bei dem die Erhöhung bei den Strukturhilfen bedeutend ist.
In der Debatte besonders wichtig erscheint es uns allen, namentlich den betroffenen Bäuerinnen und Bauern, die gegenwärtige wirtschaftliche Situation unserer Betriebe zu thematisieren.
Hierzu gehe ich kurz auf zwei Themen ein, welche die Bäuerinnen speziell betreffen:
1. Die Umschulungshilfen. Der wirtschaftliche Druck auf landwirtschaftliche Betriebe steigt stetig. Auch im letzten Jahr sind fast 1500 Bauernhöfe aufgegeben worden. Dies geschieht keineswegs nur vor dem Hintergrund eines Generationenwechsels. Die definitive Betriebsaufgabe stellt für die Betroffenen einen einschneidenden Entscheid dar. Deshalb wird bei ungenügendem Einkommen vielfach zuerst der Zuerwerb ausgebaut und der Betrieb extensiv weiterbewirtschaftet.
Leider sind die heutigen Umschulungshilfen nicht auf diesen langsamen oder schrittweisen Ausstieg ausgerichtet, auch wenn ein solcher Ausstieg viel risikoloser ist und deshalb der Komplettaufgabe vorzuziehen ist. Die Gewährung einer Beihilfe setzt heute zu Unrecht die rasche Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs voraus. Deshalb wurden in den vergangenen zwei Jahren nur eine respektive zwei Umschulungshilfen gesprochen. Dieses Instrument ist im Rahmen der Anpassung der Verordnung zu überprüfen und an die Bedürfnisse anzupassen. Dabei ist insbesondere den Anliegen der Bäuerinnen Rechnung zu tragen.
2. Die Einkommens- und Vermögensgrenzen. Weil die Direktzahlungen noch mehr auf die verfassungsmässigen Ziele ausgerichtet werden, dienen sie als Entschädigungen für die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen, speziell für den Aufwand zum Erhalt der Natur und für den Beitrag an die Versorgungssicherheit. Deshalb verstehen gerade wir Bäuerinnen nicht, weshalb eine Minderheit immer noch am alten Zopf von Einkommens- und Vermögensguillotinen festhalten will. Entscheidend ist doch, dass die verfassungsmässigen Ziele erreicht und die Leistungen erbracht werden.
Können Sie mir erklären, weshalb die Bundesbeiträge für die Versorgungssicherheit, Landschaftspflege, tiergerechte Haltung und Biodiversität bei einem vorhandenen Zusatzeinkommen, z. B. einer Bäuerin, einfach wegfallen sollen? Damit würden bezüglich der Erbringung der genau gleichen Leistung Unterschiede bei der Abgeltung geschaffen, die kaum erklärt werden könnten.
Aus Sicht der Bäuerinnen ist es wichtig, dass die Agrarpolitik so gestaltet wird, dass sich die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft deutlich verbessern. Die heutigen, sehr tiefen Einkommen, die im Durchschnitt rund 40 Prozent unter dem Vergleichseinkommen, z. B. eines Gärtners, sind, gefährden die mittel- und längerfristige Erreichung der verfassungsmässigen Ziele. Die nächste Generation wird bei der Berufswahl die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft sehr genau prüfen. Es wäre schade, wenn der Beruf des Landwirts an Attraktivität verlieren sollte. Hier gilt es Gegensteuer zu geben.
Im Namen der Bäuerinnen empfehle ich Ihnen Eintreten auf die Vorlage. Besonders wichtig sind dabei der Verzicht auf eine Einkommens- und Vermögensgrenze sowie die Anpassung der Umschulungshilfen.
Brunner Toni · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Namens der SVP-Fraktion empfehle ich Ihnen Nichteintreten auf diese Vorlage gemäss dem Antrag der Minderheit Aebi Andreas. Falls Sie trotzdem eintreten, empfehle ich die Rückweisung an den Bundesrat mit dem klaren Auftrag, wie er im Antrag der Minderheit Rösti formuliert ist. Falls Sie die Vorlage auch nicht zurückweisen, haben wir verschiedene Verbesserungsvorschläge, die wir als Anträge eingebracht haben.
Schauen wir doch diese agrarpolitische Vorlage etwas genauer an. Schauen wir sie aus der Optik dessen an, was wir eigentlich anstreben. Was streben wir mit dieser neuesten Reform an? Ich hoffe, Sie teilen das Ziel, dass wir produzierende bäuerliche Familienbetriebe auch in Zukunft als das Fundament der schweizerischen Landwirtschaft ansehen und dass wir diese bäuerlichen Familienbetriebe stärken. Wenn wir die Bauernfamilien ins Zentrum stellen, und darum geht es ja letztlich in der Agrarpolitik, dann müssen wir doch feststellen, dass sich gerade auch Bauernfamilien in den letzten Jahren mit mehr Arbeitsaufwand konfrontiert sahen, sich aber letztlich mit weniger Einkommen begnügen mussten. Um diese Verluste etwas auszugleichen, versuchte der Bund, da man über die Produktion von Nahrungsmitteln an der Einkommensfront nicht mehr genügend erwirtschaften konnte, über ein neues Direktzahlungssystem Einfluss zu nehmen.
Wir haben leider - das muss ich hier feststellen - jetzt in dieser neuesten agrarpolitischen Vorlage, die im Zentrum eine Neuauslegung des Direktzahlungssystems beinhaltet, in der Tendenz eine falsche Ausrichtung; wir haben hier Mängel. Das ist auch der tiefere Grund, warum wir von der SVP auf diese Vorlage gar nicht eintreten möchten. Die Akzente werden unserer Ansicht nach falsch gesetzt.
Warum werden sie falsch gesetzt? Wir möchten ins Zentrum der Agrarpolitik, auch der zukünftigen, die Nahrungsmittelproduktion stellen. Die Nahrungsmittelproduktion ist für einen souveränen Staat eine Grundlage, um seine Bevölkerung mit gesunden, hier vor Ort produzierten Nahrungsmitteln zu versorgen. Man ist dann auch weniger auslandabhängig, und vor allem weiss man, was man auf dem Teller hat.
Das Schöne an der schweizerischen Landwirtschaft ist, dass wir mit diesem Hauptauftrag der Produktion von Nahrungsmitteln noch Nebeneffekte mitproduzieren, die volkswirtschaftlich ja von unschätzbarem Wert sind. Denken Sie nur an die volkswirtschaftliche Leistung, die die Landwirtschaft mit der Produktion von Nahrungsmitteln erbringt, vielfach über Raufutterverzehrer - Kühe, Schafe, Ziegen - oder eben auch mit den Maschinen, mit denen man das Land bebaut: Hier wird eine Kulturlandschaft geprägt, wie sie vielfältiger ja gar nicht sein könnte. Es ist ja das Markenzeichen der Schweiz, wie sich unser Land präsentiert: gepflegt, eben auch bis in die hintersten, abgelegensten Bergtäler, also gerade dort, wo man auch auf den Tourismus angewiesen ist. Als Nebenprodukt der Nahrungsmittelproduktion fällt sozusagen eine schöne Landschaft ab, und das kann man nicht hoch genug schätzen.
Wenn ich diese neue Vorlage mit diesem neuen Direktzahlungssystems sehe, muss ich sagen: Es ist etwas schade, dass man jetzt auch bei dieser Agrarrevision - der sechsten innerhalb der letzten zwanzig Jahre, die man jetzt in Angriff nimmt - wieder sehr oft nur vom Geld und vom Umbau des Direktzahlungssystems spricht. Aber wir müssen sehen, dass die Anreize, wie sie hier gesetzt werden, am Hauptziel der Landwirtschaft, wie wir sie in der Schweiz verstehen, nämlich der Produktion von einheimischen, gesunden Nahrungsmitteln, vorbeiführen; diese Anreize sind ihr abträglich. Sie haben es vorhin gehört: 120 000 Hektaren sind in der Schweiz bereits ökologische Ausgleichsflächen. Es ist nicht so, dass in Bezug auf die Ökologie in der Schweiz nichts passiert ist. Aber jetzt will man versuchen, mit sogenannten Umerziehungsbeiträgen - ich sage ihnen so - die Landwirtschaft noch weiter in Richtung Ökologie zu führen. Das tönt halt gut, das kann man gut verkaufen. Es ist aber letztlich eine Extensivierung. Man läuft in Richtung Extensivierung und wird damit die Produktion im Inland wieder zurückfahren.
Hier drin wird beklagt, dass man in rauen Mengen Futtermittel aus dem Ausland importiert. Es gäbe eben auch eine andere Agrarpolitik; wir könnten nämlich hier in der Schweiz die Voraussetzung dafür schaffen, dass nicht immer mehr Fläche der Ökologie zugeführt und damit auch mehr oder weniger der Produktion entzogen wird. Damit könnten wir hier, vor Ort, wieder mehr produzieren. Das betrifft den Getreideanbau oder die Fleischproduktion.
Wir haben z. B. gesehen, dass der bayrische Landwirtschaftsminister mit dem österreichischen Landwirtschaftsminister zusammengekommen ist, dass sie eine Strategie für den Sojaanbau in den Donaugebieten, hier in Europa, entwickeln. Man sagt, es sei ungesund, wohin sich die Landwirtschaft in Europa entwickle. Nicht nur die Schweiz, sondern auch andere Staaten importieren immer mehr aus Übersee, vor allem im Sojabereich. Wir haben jetzt die neuesten Entwicklungen gesehen: Dort gibt es Dürren, es kommt zu einer Verknappung. Am Schluss haben wir dort hohe Preise, und die Preise für inländische Produkte sinken trotzdem. Die Preise für die Rohstoffe, die wir importieren, z. B. für Soja, steigen. Das hat mit der Auslandabhängigkeit zu tun.
Wenn wir auf die Agrarreform einsteigen, die uns Bundesrat Schneider-Ammann präsentiert, dann begeben wir uns auf einen Weg, der noch mehr in Richtung Extensivierung und damit auch der Verminderung der Produktion hier, vor Ort, geht. Das können wir von der SVP nicht mittragen. Wir möchten in der Schweiz produzieren, und zwar in sämtlichen Segmenten, in denen wir auch das Know-how haben.
Wir müssen jetzt auf den Hintergrund zurückkommen, von dem her sich die Vorlage so präsentiert, wie sie jetzt auf dem Tisch liegt. Es ist in der Entstehungsgeschichte der AP 2014-2017 sehr gut nachzuschauen und nachzulesen, dass sie in jenen Zeiten entstanden ist, in denen man in der Schweiz in Verwaltung und Politik die grosse Idee des Agrarfreihandels mit der Europäischen Union hatte. Der Agrarfreihandel wurde durch dieses Parlament gestoppt. Man hat gesagt: "Das wollen wir nicht, Bundesrat." Es gab hier drinnen entsprechende Vorstösse, die angenommen wurden.
Leider - hier sieht man die Absicht, wie sie jetzt noch besteht - hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben unseres Rates jetzt wieder zwei Motionen angenommen, mit denen man die Öffnung des Milchmarktes und des Fleischmarktes will. Es sind eigentlich Postulate, man beantragt ja Berichte. Die Vorstösse zeigen den Geist: Man will den Freihandel, man will die Grenzen öffnen. Im Grunde genommen ist die Agrarpolitik 2014-2017 eine flankierende Vorlage für die Öffnung der Grenzen; man muss es so deutlich sagen. Dann gibt es die Verbündeten, die ökologischen Allianzen mit den "Grenzöffnern"; darum gibt es jetzt diese Mehrheiten, wie sie sind.
Aber Sie bewegen sich in die falsche Richtung, liebe Mitglieder des Parlamentes, wenn Sie diese Vorlage von Herrn Bundesrat Schneider-Ammann mittragen. Sie sind etwas widersprüchlich: Auf der einen Seite nehmen Sie in der WAK des Nationalrates diese Motionen zur Prüfung an und forcieren das. Man sagt "Prüfung", es wären eigentlich Postulate, die den Milchmarkt und den Fleischmarkt betreffen. Hier muss ich eine Klammer öffnen: Der Milchmarkt ist im Käsebereich bereits liberalisiert. Auf der anderen Seite wollen Sie den Agrarfreihandel, also das Niederreissen sämtlicher Grenzen für die Rohstoffe, zu Recht nicht; dann wird in der Schweiz nicht mehr produziert, dann importieren Sie nur noch.
Darum muss ich allen ökologischen Kreisen hier drin, und das ist praktisch bald das ganze Parlament, Folgendes zurufen: Mit Ihrer Politik verantworten Sie mehr Transporte, und zwar Importe aus dem Ausland in die Schweiz, weil wir in der Schweiz die eigene Produktion zurückfahren. Sie können sich schon darüber beklagen, man führe zu viel Futtermittel in die Schweiz ein. Das Ökologischste wäre, sie hier anzubauen! Aber Sie möchten ja nur noch Blumenwiesen, Sie möchten Schwarzdorne, Sie wollen das fördern, was nicht direkt mit der Produktion zusammenhängt. Sie müssen sich dann nicht wundern, wenn wir irgendwann dann halt bei den Nahrungsmitteln auslandabhängig sind, und zwar in einem Ausmass, wie wir das noch nie gekannt haben.
Ich habe ohne Manuskript gesprochen, darum ist mein Votum jetzt etwas länger geworden - Entschuldigung!
Gschwind Jean-Paul · Mit-M · Nationalrat · Jura · Fraktion CVP-EVP
Monsieur Brunner, vous préconisez le renvoi du projet au Conseil fédéral. C'est facile à dire comme cela, mais vous savez que, pour établir un nouveau projet, il faut du temps, il faut des consultations. Ne pensez-vous pas qu'en renvoyant le projet, on arrivera à un vide juridique, de telle sorte qu'on ne pourra pas verser les paiements directs en 2014?
Brunner Toni · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Letztlich ist es doch so, Herr Kollega: Was passiert, wenn wir diese Agrarpolitik 2014-2017 an den Bundesrat zurückweisen oder nicht eintreten? Dann haben wir den Status quo. Ich habe übrigens sogar von linken Politikerinnen und Politikern gehört, dass der Status quo gar nicht das Schlimmste wäre.
Den Finanzierungsbeschluss können Sie von der ganzen Agrarreform trennen. Niemand hier drin zweifelt daran, dass die Landwirtschaft das Geld, das ihr hier gesprochen wird, verdient; die Bauern sitzen ja nicht auf dem "Ofenbänkli" und horten das Geld. Wenn die Bauern Geld bekommen, dann ist eine volkswirtschaftliche Leistung dahinter. Dieses Geld kommt in den Umlauf und wird investiert, und es sind letztlich die vor- und nachgelagerten Stufen, die profitieren, wenn die Bauernfamilien noch ein bisschen Geld bekommen.
Landolt Martin · Mit-M · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD
Ich werde mich kürzer fassen als mein Vorredner. Eine Vorbemerkung: Wenn ich als Bankangestellter bei einer entsprechenden Vorlage meine Interessenbindungen nicht offenlegen würde, würde mir der Spiegel entgegengehalten werden.
Die BDP-Fraktion wird auf diese Vorlage eintreten, denn sie ist ein wichtiger Beitrag zur Weiterentwicklung der Schweizer Landwirtschaft und orientiert sich an Verfassungszielen. Es würde zu kurz greifen, die Bedeutung der Landwirtschaft nur am Volkseinkommen, am Bruttoinlandprodukt oder an anderen volkswirtschaftlichen Kennzahlen zu messen. Die Schweizer Landwirtinnen und Landwirte gestalten rund einen Drittel der Landesfläche der Schweiz. Damit haben sie einen entscheidenden und wichtigen Einfluss auf den Zustand von Landschaft und Umwelt.
Die heutige Diskussion wird wohl aufzeigen, dass zwischen den verschiedenen Verfassungszielen ein teilweise nicht unwesentliches Konfliktpotenzial besteht, so z. B. zwischen der Ausrichtung auf den Markt einerseits und der Landschaftspflege andererseits. Aber deswegen muss die Verfolgung des einen Zieles nicht die Aufgabe des anderen Zieles bedeuten. Das war und ist die zentrale Herausforderung dieser Vorlage, und dies wird auch die heutige Diskussion dominieren.
Die heutige Diskussion wird auch aufzeigen, wie heterogen die Landwirtschaft als Sektor ist, vielleicht geworden ist, vielleicht auch schon lange war. So sind die Rahmenbedingungen eines grösseren Bauernbetriebes im Mittelland oder im Thurgau schlichtweg nicht mit denjenigen eines Bergbauernbetriebes im Kanton Graubünden oder im Wallis vergleichbar. Je nachdem dürfte da das eine Verfassungsziel gegenüber dem anderen eher stärker zu gewichten sein, während es sich dort genau umgekehrt verhält.
Es gehe hier um einen Spagat zwischen Ökologie und Produktion, habe ich heute Morgen irgendwo gelesen. Nun, ein Spagat ist tatsächlich nichts Einfaches und bedingt hartnäckiges Training; wer ihn aber beherrscht, wird stolz darauf sein. Vielleicht ist aber Spagat auch das falsche Wort; vielmehr geht es doch um eine möglichst ausgewogene Gewichtung der verschiedenen Interessen. Üblicherweise endet so etwas in einem Kompromiss, der die Zufriedenheit auf den kleinsten gemeinsamen Nenner reduziert. Es wird sich deshalb kaum vermeiden lassen, dass die punktuelle Unzufriedenheit auch heute Abend noch bestehen wird.
Als Parlament kommen wir aber nicht darum herum, diese Vorlage als eine gesamtschweizerische Agrarpolitik zu verstehen. Sie muss letztlich für sämtliche landwirtschaftlichen Betriebe in sämtlichen Regionen anwendbar sein. Egal, wie wir entscheiden, es wird sich immer ein Beispiel subjektiver Betroffenheit finden lassen, das unsere Entscheide als richtig oder falsch erscheinen lässt. Es lässt sich also nicht verhindern, dass wir hier die individuelle subjektive Betroffenheit ausklammern und objektiv beurteilen, welche gesamthafte Lösung die verschiedenen Interessen unter einen Hut bringt.
Nun, damit wir diese Aufgabe anpacken, diese Diskussionen führen und Entscheide herbeiführen können, müssen wir auf diese Vorlage eintreten. Was wohl am wenigsten hilft, ist eine Rückweisung oder ein Nichteintreten. Damit wird keine Frage beantwortet, kein Problem gelöst.
Die BDP steht für eine nachhaltig produzierende Landwirtschaft, in der auch ökologische und dem Gemeinwohl dienende Leistungen nach Aufwand abgegolten werden. In diesem Sinne wollen wir uns der heutigen Debatte stellen und auf diese Vorlage eintreten. Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Gut, dass es die Schweizer Bäuerin gibt, und gut, dass es den Schweizer Bauern gibt! Ich schliesse mich dem an. Wenn wir das auch in Zukunft noch sagen wollen, dann braucht es die jetzige Reform.
Der Bundesrat verfolgt mit seiner Landwirtschaftspolitik drei Ziele: Erstens will der Bundesrat die Voraussetzungen für eine sichere und wettbewerbsfähige Versorgung mit Nahrungsmitteln verbessern; die Grundlage dazu ist in Artikel 104 der Bundesverfassung gegeben. Zweitens soll unsere Landwirtschaft langfristig und erfolgreich produzieren, für die inländischen wie auch für ausländische Märkte. Der Bund wird die Land- und Ernährungswirtschaft dazu in ihrer Ausrichtung auf mehr Qualität und mehr Nachhaltigkeit unterstützen. Drittens wollen wir auch verbesserte Voraussetzungen für Produktionsweisen schaffen, die die Rohstoff- und Ressourceneffizienz steigern und die Umwelt besser schonen, die aber auch Raum für Biodiversität und ein zusätzlich verbessertes Tierwohl schaffen.
Wir stehen heute vor einer ausserordentlich wichtigen Weichenstellung. Diese Weichenstellung ist nicht nur für die Landwirtschaft äusserst wichtig. Sie ist auch von grosser Bedeutung für die ganze Verwertungskette, vom Saatgut bis hin zum besten Stück Fleisch, das auf unseren Tellern landet. Sie entscheiden heute also auch über die Leistungsfähigkeit unserer Nahrungsmittelindustrie und über deren Arbeitsplätze; Sie entscheiden über die Wettbewerbsfähigkeit unserer Gastronomie, die zu einem wesentlichen Teil auf die Produkte unserer Landwirtschaft angewiesen ist. Sie entscheiden auch über die Attraktivität unseres Landes als einzigartiger Landschaft und als Tourismusmagnet.
Die Landwirtschaft ist mir ein echtes Anliegen. Ich will sie fördern, und deshalb fordere ich sie auch. Ich weiss, die Ziele, die der Bundesrat in der AP 2014-2017 vorgibt, sind ambitiös. Die Kommissionssitzungen und die Eintretensdebatte, die eben stattgefunden hat, zeigen deutlich auf, dass Sie die Konzepte des Bundesrates für eine erfolgreiche Zukunft der Schweizer Landwirtschaft grundsätzlich mittragen. Ich bin überzeugt, dass wir in einigen Jahren feststellen können, dass die damalige Ausrichtung der Landwirtschaft auf die Verfassungsziele richtig war, dass die heute gesetzten Akzente in Richtung Innovation, in Richtung Qualität, in Richtung Effizienzsteigerung nötig waren, dass die Landwirtschaft die Herausforderungen angenommen hat und deshalb besser dasteht, nämlich leistungsfähiger, selbsttragend auch, gesellschaftlich weiterhin hochgeschätzt und anerkannt und für weitere, kommende Herausforderungen besser gerüstet.
Erlauben Sie mir ein paar Bemerkungen zum Umfeld, in dem wir die Zukunft unserer Landwirtschaft diskutieren: Die schweizerische Landwirtschaft zählt rund 60 000 Betriebe, und sie bietet heute rund 170 000 Arbeitskräften eine Beschäftigung. Sie steuert heute etwa 1 Prozent zum Bruttoinlandprodukt bei. Aber die Bedeutung der Landwirtschaft geht weit über dieses eine Prozent hinaus, denn die Bedeutung misst sich vor allem daran, dass die Landwirtschaft rund 60 Prozent unserer Nahrungsmittel produziert. Sie misst sich daran, dass die landwirtschaftliche Arbeit und der Einsatz, der aus der Landwirtschaft kommt, das Bild unseres Landes wesentlich prägen. Wenn die Landwirtschaft ihre grosse Bedeutung behalten will, muss sie sich, wie alle anderen Branchen auch, laufend verbessern. Nur so bleibt sie im Rennen gegen die immer stärkere Konkurrenz, eine Konkurrenz, die eben auch aus dem Ausland auf uns zukommt - ich erinnere an das Ausland-Shopping, ich erinnere an den Einkaufstourismus. Das muss uns mit Sorge erfüllen. Wir haben uns mit Verbesserungsschritten darauf einzustellen.
Die Finanzkrise und die Schuldenprobleme vieler grosser Industrienationen werden unsere Wirtschaft in den kommenden Jahren spürbar beeinflussen. Wir werden mit einem geringeren Wachstum leben müssen. Eine offene Volkswirtschaft muss alle Anstrengungen unternehmen, um weiterhin wettbewerbsfähig zu sein und den Wohlstand zu sichern. Wir wissen es alle: Wir hängen für jeden zweiten Franken vom Ausland ab.
Die Kombination von Aussichten auf ein schwächeres Wachstum und starkem Franken stellt unsere Wirtschaft auf eine harte Probe. Auch die Landwirtschaft wird davon betroffen sein. Dazu kommen weitere Faktoren, die die Preise der Beschaffung und des Absatzes beeinflussen werden, ich denke an die offensichtliche Abhängigkeit zwischen den Preisen der Energie und jenen der landwirtschaftlichen Erzeugnisse. Ich denke an die weltweit relativ tiefen Lagerbestände an Getreide, die dann preisbestimmend werden. Oder ich denke an die möglichen Auswirkungen von extremen Witterungsverhältnissen.
Wir gestalten unsere Landwirtschaft also in einem höchst anspruchsvollen Umfeld. Wir wollen die Rahmenbedingungen so setzen, dass wir auch dann bestehen können, wenn beispielsweise die Weltmarktpreise für Getreide und Soja steigen und unsere Schweine- und Geflügelproduzenten noch mehr herausgefordert sind, als das heute schon der Fall ist.
Damit komme ich zum Kernstück unserer Vorlage. Das Kernstück unserer Vorlage ist, wie bestens bekannt und jetzt x-fach schon erwähnt, das weiterentwickelte Direktzahlungssystem. Die Direktzahlungen unterstützen die sonst nicht genügend angebotenen und vorhandenen gemeinnützigen Leistungen. Die Bundesmittel sollen also möglichst wirksam eingesetzt werden. Ich habe sehr erfreut zur Kenntnis genommen, dass der Systemwechsel in der vorberatenden Kommission und auch jetzt in der Eintretensdebatte von einer breiten Mehrheit getragen wird. Ich bin überzeugt: Dieser Systemwechsel wird die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft stärken und verbessern. Und ich bin weiter überzeugt, ich habe es schon gesagt, dass damit auch zusätzlicher Goodwill für unsere Landwirtschaft geschaffen wird.
Wir sind uns einig: Das herkömmliche Direktzahlungssystem hat Schwächen. Leistungen wie beispielsweise die Biodiversität in Sömmerungsgebieten werden eben nicht gefördert. Die Direktzahlungen werden nicht auf Ziele ausgerichtet, und sie sind nicht effizient. Die Zahlungen sind auch an ungeeignete Bezugskriterien gebunden, und das führt letztlich zu Fehlanreizen.
Diese Fehlanreize sind jetzt zu korrigieren. Mit dem neuen System eliminieren wir die Schwächen. Die Maxime heisst: "Ein Ziel - eine Massnahme". Angestrebt wird ein klarer Bezug zwischen den verfolgten Zielen und den einzelnen Direktzahlungsinstrumenten. Wir schlagen Ihnen ein ausgewogenes System vor. Die Lebensmittelproduktion bleibt die wichtigste Funktion der Landwirtschaft. Mehr als 80 Prozent der Direktzahlungen haben auch künftig einen sehr engen Bezug zur Produktion und zur Tierhaltung.
Das neue System ist bestens austariert und in sich schlüssig. Das zeigen auch die zahlreichen Modellrechnungen, und wir haben viele davon gemacht. Ich bitte Sie deshalb, jetzt nicht unnötig einzelne Bausteine aus dem Gesamtkonstrukt herauszubrechen. Folgen Sie also Ihrer Kommission, und vollziehen Sie konsequent den vorgeschlagenen Systemwechsel.
Ausgewogen ist auch die Verteilung der finanziellen Mittel auf die einzelnen Instrumente. Anträge, die eine Verschiebung der Mittel in die eine oder andere Richtung zum Ziel haben und so den Handlungsspielraum des Bundesrates unnötig einschränken würden, sind abzulehnen. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Grundkonzept bei den Direktzahlungen wurde von der Kommission vollumfänglich unterstützt.
Lassen Sie mich zwei Direktzahlungsinstrumente ansprechen, die Versorgungssicherheitsbeiträge und die Landschaftsqualitätsbeiträge.
Die heutigen, tierbezogenen Beiträge, wir wissen das, geben Anreize zur Intensivierung der Tierhaltung, verursachen damit unerwünschte Marktverzerrungen und auch ökologische Probleme. Eine Minderheit Ihrer Kommission möchte die Versorgungssicherheitsbeiträge auf dem Grünland weiterhin gemäss der Anzahl der gehaltenen Tiere abstufen. Ich rate Ihnen dringend davon ab, denn die heutige Fehlentwicklung könnte so nicht ausgeräumt werden. Das heutige Problem ist nicht die zu tiefe, sondern die zu hohe Produktion in einzelnen Bereichen. Bezüglich der Einkommen schneidet die Lösung des Bauernverbandes schlechter ab, als es der Fall wäre, wenn wir die Weiterführung der heutigen Tierbeiträge beschliessen würden. Der Antrag der Minderheit ist also kein Kompromiss, sondern eine Fortschreibung in etwas anderer Hülle. Schlussendlich wäre das Modell der Minderheit nachteilig für das Berggebiet, das wurde auch schon gesagt. Es würden mehr Direktzahlungen ins Talgebiet fliessen, insbesondere natürlich zu Betrieben mit ausgesprochener Milch- und Fleischproduktion.
Das wollen wir nicht. Die AP 2014-2017 will vor allem auch das Berggebiet stärken, weil dort die Einkommenslage im Vergleich zum Talgebiet schlecht ist. Mit den verbesserten Sömmerungsbeiträgen, dem neuen Alpungsbeitrag, der Erhöhung der Hangbeiträge und den angepassten Biodiversitätsbeiträgen profitiert das Berggebiet besonders vom weiterentwickelten Direktzahlungssystem.
Damit bin ich bei den Landschaftsqualitätsbeiträgen. Was wurde da nun schon polemisiert! Man kann schon fast von einem Sturm um Geranien auf Bauerhöfen sprechen. Lassen Sie mich Folgendes festhalten:
1. Mit den Landschaftsqualitätsbeiträgen schaffen wir in den Regionen Möglichkeiten, traditionelle Kulturlandschaften zu erhalten und aufzuwerten. Denken Sie z. B. an die Waldweiden im Jura oder an die Getreidefelder im Engadin.
2. Die Pflege der Kulturlandschaft ist als explizites Ziel der Agrarpolitik in der Verfassung festgehalten.
3. Ein Verzicht auf die Einführung der Landschaftsqualitätsbeiträge hätte zur Folge, dass die wiederholt geforderte Berücksichtigung regionaler Anliegen weiterhin ausgeschlossen wäre.
Wie Sie wissen, sind die Pilotversuche sehr erfolgreich verlaufen. Dabei wurden selbstverständlich auch einige Schwächen festgestellt. Insbesondere muss dann, was die Einfachheit betrifft, wenn wir die Verordnung schreiben, der Mut zur Lücke aufgebracht werden. Ich bin gerne bereit, diesem Aspekt volle Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Aber die Landschaftsqualitätsbeiträge sind mir wichtig.
Bevor ich etwas zu den Zahlen sage, will ich noch ein paar andere Aspekte ganz kurz ansprechen dürfen.
Zuerst zur Qualitäts- und Innovationsförderung: Mit dem gezielten Ausbau der Instrumente der Qualitäts- und Innovationsförderung schlägt der Bundesrat Massnahmen vor, die der Land- und Ernährungswirtschaft erlauben, zusätzliche Marktpotenziale zu erschliessen. Mit dem erweiterten Artikel 11 des Landwirtschaftsgesetzes kann der Bund zeitlich befristet innovative Projekte unterstützen. Ich denke zum Beispiel an die Entwicklung einer neuen Produktion, etwa Produkte aus Schweizer Rohseide. Mit der Möglichkeit, die Kennzeichnung von nachhaltig hergestellten Produkten zu regeln, kann der Bund die Verbraucher in ihren Konsumentscheiden unterstützen.
Zur Kostensenkung: Wenn wir die Wettbewerbsfähigkeit steigern wollen, müssen auch die Kosten gesenkt werden. Die Wertschöpfung muss auch dann funktionieren, wenn die in- und ausländische Konkurrenz stärker spielt. Die AP 2014-2017 unterstützt die Landwirtschaft im Kostenmanagement mit Kostensenkungsprojekten. Im Weiteren sollen die Modalitäten bei der Gewährung von Investitionshilfen so präzisiert werden, dass die Investitionen auch unter veränderten Rahmenbedingungen noch tragbar sind. Damit werden die Produktionskosten über tiefere Abschreibungs- und Zinskosten gesenkt und wird die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft verbessert.
Zum Stichwort "Ausbildungsanforderung": Erfolgreich sein heisst innovativ sein, erfolgreich sein heisst qualitativ effizient sein, und es heisst wettbewerbsfähig sein. Wer das sucht, muss qualifiziert und ausgebildet sein. Die fundierte bäuerliche Berufsausbildung ist eine Grundvoraussetzung für eine professionelle Betriebsführung, und angesichts der gewachsenen Ansprüche wird eine landwirtschaftliche Ausbildung auch für Bewirtschafter kleinerer Betriebe als wichtig erachtet. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung soll nur für Neueinstellungen angewendet werden. Bewirtschafter, die bisher Direktzahlungen erhalten haben, sind somit nicht betroffen. Der Entscheid Ihrer Kommission würde bedeuten, dass für den Erhalt von Direktzahlungen gar keine Ausbildung mehr nötig wäre. Das kann es ja wohl nicht sein.
Ich bitte Sie also, auch hier dem Entwurf des Bundesrates zu folgen oder allenfalls den Einzelantrag Bourgeois zu unterstützen.
Landwirtschaft betreiben wir künftig auch nicht im geforderten Ausmass, wenn wir nicht das Kulturland erhalten - auch das wurde schon wiederholt angesprochen. Ich weiss, das ist ein äusserst heisses Eisen, ich habe es schon in der Debatte in der Kommission thematisiert. Es ist ein Thema, das in die Diskussion der Revision des Raumplanungsgesetzes gehört. Aber ich erlaube mir dennoch, auch hier und heute ein Zeichen zu setzen, nämlich: Wie halten wir es mit den Direktzahlungen in den bereits eingezonten Bauzonen? Von einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Nutzung kann wohl nicht die Rede sein. Mit der Einzonung wird der Wille bekräftigt, die betroffenen Parzellen der landwirtschaftlichen Nutzung früher oder später zu entziehen. Konsequenterweise müssten diese Parzellen von den Fördergeldern der Landwirtschaft ausgeschlossen werden. Es könnte ja dann zu Rückzonungen kommen, oder jedenfalls würden kommende Einzonungen mit einer zusätzlichen Hürde rechnen müssen.
Ich beantrage Ihnen auch hier, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen.
Damit komme ich noch zum Geld und zum bäuerlichen Einkommen: Ich habe gut zugehört, und die Frage der künftigen Einkommen ist heiss umstritten. Ich betone gerne noch einmal Folgendes: Die Behauptung, dass die meisten Betriebe mit dem neuen Direktzahlungssystem verlieren würden, ist einfach falsch. Da können gewisse Kreise noch lange eigene Berechnungen mit falschen Annahmen kolportieren. Unsere Modellrechnungen zeigen im Gegenteil, dass die Einkommen mit dem Bundesratsmodell steigen werden, und zwar sowohl die Sektoreinkommen wie auch die einzelbetrieblichen Einkommen. Sie wissen, dass das Szenario der Botschaft, also das Bundesratsszenario, von einem grösseren Sektoreinkommen im Umfang von 110 Millionen Franken spricht. Würden wir beim heutigen System bleiben, wären diese 110 Millionen Franken nicht erwirtschaftbar. Das ist mit ein wesentlicher Grund dafür, dass ich Ihnen beliebt mache, die AP 2014-2017 im Sinne des bundesrätlichen Entwurfes zu diskutieren und auch zu beschliessen.
Damit noch ein Wort zum Zahlungsrahmen: Die Einkommen, wie eben angesprochen, entwickeln sich positiv. Es braucht dazu Können, es braucht dazu Leistung, aber es braucht dazu auch Geld, und es braucht auch viel Geld. Die Gesamtmittel für die drei Zahlungsrahmen sollen auf dem Niveau der Vorjahre weitergeführt werden. Das ist überhaupt nicht selbstverständlich, der Strukturwandel in der Landwirtschaft geht weiter. Man kann sich deshalb zu Recht fragen, ob es tatsächlich angebracht ist, angesichts der sinkenden Betriebszahlen die gleich hohe Summe Geld zur Verfügung zu stellen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Landwirtschaft mit der AP 2014-2017 zusätzliche gemeinwirtschaftliche Leistungen erbringt, auf dem Beschaffungsmarkt mit einer weiteren Teuerung konfrontiert ist und im Absatz ebenfalls den starken Franken zu spüren bekommt, scheint dem Bundesrat ein stabiles Agrarbudget angemessen.
In Ihrer Debatte muss es jetzt darum gehen, das vorgeschlagene Budget weder mit Restriktionen, die die Flexibilität verhindern, zu belasten noch die Zahlungsrahmen zu erhöhen. Ich mache Ihnen beliebt, jeweils dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Ihre Kommission hat sich diesbezüglich sehr deutlich dafür ausgesprochen.
Mit der AP 2014-2017 wird die Landwirtschaft fähig, die künftigen Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen. Sie kann weiterhin qualitativ hervorragende Nahrungsmittel in ausreichender Menge produzieren. Sie kann die weiteren Aufträge erfüllen, die in der Verfassung festgehalten sind. Der Bundesrat präsentiert, wie eingangs gesagt, ein sehr sorgfältig austariertes System und einen zumutbaren Schritt. Wir brauchen diesen Schritt, die Landwirtschaft braucht diesen Schritt. Wir tun der Landwirtschaft keinen Gefallen, wenn wir heute den bequemen Weg gehen, wenn wir in der Entwicklung stehenbleiben. Die übrige Wirtschaft, die ihrerseits vielen und teilweise äusserst heftigen Herausforderungen ausgesetzt ist, beobachtet genau, wie sehr Sie bereit sind, die Landwirtschaft in die Zukunft zu stellen.
Ich wiederhole: Ich will eine produzierende Land- und Ernährungswirtschaft, die bei der Ökologie und beim Tierwohl zu den fortschrittlichsten gehört. Ich will die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich verbessern. Ich will gleichzeitig die gesamte Wertschöpfungskette stärken. Und ich will den einzelnen Bauern Handlungsspielraum belassen, damit ihre Einkommen steigen können.
Ich habe mit dem Gesamtkontext, in dem wir unsere Landwirtschaftspolitik gestalten, begonnen, und ich will auch damit schliessen. Neben dem nationalen Handlungsbedarf verlangen auch die globalen Entwicklungen eine konsequente Weiterentwicklung unserer Landwirtschaft und der Agrarpolitik. Global gesehen wird sich das Spannungsfeld zwischen Nachfrage und knappen natürlichen Ressourcen in den nächsten Jahren weiter vergrössern. Fachleute auf der ganzen Welt arbeiten an einem Konzept der Ernährungssicherheit, das die nachhaltige Produktion, den Zugang zu Nahrungsmitteln, Effizienz und die Gesamtstabilität umfasst. Da darf die Schweiz nicht wegschauen. Für unsere Agrarpolitik heisst das: Die Rahmenbedingungen müssen so weiterentwickelt werden, dass sie insgesamt eine nachhaltige Entwicklung des Sektors gewährleisten und dass diejenigen gemeinwirtschaftlichen Leistungen stärker gefördert werden, für welche die Ziele bisher nicht erreicht worden sind.
Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten, den Rückweisungsantrag abzulehnen und dem bundesrätlichen Konzept zu folgen.
Baader Caspar · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Bundesrat, Sie haben vorhin gesagt, der Selbstversorgungsgrad in unserem Land betrage 60 Prozent. Mit der Abschaffung der Tierhalterbeiträge und dem Umbau des Direktzahlungssystems wird unsere Landwirtschaft ökologisiert und extensiviert, das heisst, die Produktivität sinkt. Der Selbstversorgungsgrad nimmt damit ab, und das erst noch bei einem Bevölkerungswachstum von 80 000 Personen pro Jahr. Was ist eigentlich das Ziel des Bundesrates? Will er den Selbstversorgungsgrad bei 60 Prozent halten, oder nimmt er in Kauf, dass dieser Selbstversorgungsgrad sinkt und damit auch mehr importiert wird?
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Die erste Zielsetzung ist, dass die Versorgung des Landes auf dem heutigen Niveau erhalten werden kann. Ich habe das vorhin auch als erste Zielsetzung erwähnt. In der Grössenordnung sind es 60 Prozent. Die Kalorienproduktion hat in den letzten Jahren zugenommen, sie wird weiterhin zunehmen. Der Bundesrat hat überhaupt nicht die Intention, die Produktivität zu schmälern, sondern die Produktion zu stützen und zu steigern.
Binder Max · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Bundesrat, Sie haben etliche Male die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft angesprochen, Sie haben die Globalisierung, die offenen Märkte angesprochen. Sie haben gesagt, diese Vorlage werde die Schweizer Landwirtschaft in der Zukunft wettbewerbsfähiger machen. Können Sie mir konkret - ich betone: konkret - sagen, mit welchen Massnahmen, die in dieser Vorlage vorgesehen sind, Sie die Wettbewerbsfähigkeit direkt verbessern wollen?
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Herr Nationalrat Binder, es gibt drei Stossrichtungen: Mit der ersten Stossrichtung soll die Qualität gesteigert werden. Das hat auch mit zusätzlicher Wettbewerbsfähigkeit zu tun. Mit der zweiten Stossrichtung sollen die Direktzahlungsinstrumente so eingesetzt werden, dass die Effizienz gefördert wird. Mit der dritten Stossrichtung sollen - wie ich vorhin gesagt habe - die Kosten gesenkt werden, bei den Kosten Optimierungen geschaffen werden. Das heisst auch, Investitionen so zu befördern, dass die Zeiten der Amortisation kürzer und die Zinsen der Amortisation tiefer werden. Das ist ein Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Das ist gemeint.
Grin Jean-Pierre · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Monsieur le conseiller fédéral, concernant les contributions à la qualité du paysage, il y a deux volets. Le premier, "promouvoir la diversité des paysages cultivés", est bon pour garantir la diversité des cultures et la biodiversité. Par contre le deuxième volet, "qualité du paysage", est-il nécessaire? Ne pensez-vous pas que la mise en oeuvre de ce deuxième volet va générer une charge administrative et de contrôle disproportionnée par rapport à la rétribution financière que les agriculteurs pourraient en retirer?
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Herr Grin, ich habe vorhin sehr bewusst betont, dass wir, wenn es dann darum geht, die Verordnung zu schreiben, auch den Mut zur Lücke aufbringen können müssen. Ich bin mir also sehr bewusst, dass der Kontrollaufwand und auch der damit zusammenhängende Administrativaufwand sehr sorgfältig betrachtet werden müssen. Da könnte ein Risiko sein. Aber stellen Sie mir deswegen jetzt nicht dieses Direktzahlungsinstrument infrage. Es ist ein wohlüberlegtes Direktzahlungsinstrument, und wir werden dann den Weg finden, damit die Kosten, die über die Gestaltung und Verwaltung des Instrumentes entstehen, nicht übermässig werden.
Buttet Yannick · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP
Monsieur le conseiller fédéral, vous avez à nouveau insisté sur la nécessité d'avoir un CFC pour obtenir des paiements directs. Est-ce que cela signifie que vous êtes prêt à sacrifier nos races indigènes - comme Valaisan, je pense en particulier à la race d'Hérens - qui font la richesse de notre agriculture et de notre pays?
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Ich beantworte Ihnen die Frage sehr pauschal: Ich will gar nichts "sacrifier". Ce n'est aucunement mon intention.
Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP
Herr Bundesrat, Sie haben eine Untersuchung zitiert, die Agroscope im Auftrag des Bundesamtes für Landwirtschaft durchgeführt hat. Sind Sie sich bewusst, dass darin einerseits die Preise statisch betrachtet wurden und nicht der Dynamik des Importes ausgesetzt sind und andererseits das heutige System mit dem Bundesratsvorschlag verglichen wurde, nicht aber mit dem, was hier im Parlament mit einem Minderheitsantrag beantragt wird?
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Ich bin mir bewusst, dass die Grundlagen statischen Charakter haben. Ich bin mir auch bewusst, dass die Volatilität sehr hoch geworden ist und wahrscheinlich weiterhin so bleiben wird. Und ich erinnere bei dieser Gelegenheit daran, dass wir einen hohen Grenzschutz haben und dass wir das Direktzahlungssystem, das ja gesichert ist, dieser Volatilität dann auch entgegenhalten. So gesehen ist die Studie mit den Grundlagen, auf denen sie erstellt wurde, sehr wohl gültig und repräsentativ.
Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Wir stimmen nun über den Nichteintretensantrag der Minderheit Aebi Andreas ab.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 135 Stimmen
Dagegen ... 45 Stimmen
Abstimmung
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Als Nächstes stimmen wir über den Rückweisungsantrag der Minderheit Rösti ab.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 50 Stimmen
Dagegen ... 136 Stimmen
Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
1. Bundesgesetz über die Landwirtschaft
1. Loi fédérale sur l'agriculture
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung, Ersatz eines Ausdrucks
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I introduction, remplacement d'un terme
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Block 1 - Bloc 1
Allgemeine Grundsätze
(Art. 1-5)
Principes généraux
(Art. 1-5)
Noser Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Bitte gestatten Sie mir, mit meinem Minderheitsantrag den Gottesdienst der Agrarlobbyisten etwas zu stören.
In der Vorlage finden Sie viele Worte dazu, welche Ziele erreicht werden sollen, aber relativ wenig dazu, was der Zugang zu freien Märkten ist, und auch wenig zu den Konsumentenpreisen. Wenn Herr Aebi sagt, dass man in der Schweiz pro Kopf für 600 Franken Nahrungsmittel aus dem Ausland importiert, dann ist er schon lange nicht mehr auf dem aktuellen Stand. 2012 ist es so, dass die Konsumenten für ungefähr 8 Milliarden im Ausland einkaufen werden. Bei einem Detailhandelsumsatz von 96 Milliarden sind das fast 10 Prozent. Herr Aebi, Sie können zu Ihren 600 Franken heute schon locker 400 Franken dazuzählen, denn man kann davon ausgehen, dass Lebensmittel für die Konsumenten eines der Hauptgüter sind, die sie im Ausland einkaufen.
Es kommt ja auch nicht von ungefähr, dass wir in der Schweiz zu 60 bis 100 Prozent höhere Lebensmittelpreise haben als im Ausland. Da kann Toni Brunner hier noch so lange ein feuriges Votum halten - sein Konsument stimmt schon lange mit den Füssen ab. Es wird nicht möglich sein, den Konsumenten diese hohen Preise weiterhin zu verkaufen. Der Konsument wird selbstständig entscheiden.
Es ist ja geradezu etwas lächerlich, wenn man als sozialliberale Familienpartei hier doppelt so hohe Lebensmittelpreise vertritt und auf der anderen Seite dann für die Hotellerie die Mehrwertsteuer um 2 Prozent senken will. So können wir den Tourismus in diesem Land nicht fördern! Es ist ja unmöglich, in der Schweiz in den Hotels ein Mittagsmenu zu kochen, das bezüglich Preis nur einigermassen konkurrenzfähig mit den Menus unserer österreichischen oder süddeutschen Kollegen ist. Von alldem finden Sie in dieser Botschaft nichts.
Dann haben wir das Problem, dass wir aktuell Freihandelsabkommen verhandeln. Ich möchte Bundesrat Schneider-Ammann auffordern, in diesem Block auch zu sagen, wo ihn in diesen Verhandlungen der Schuh drückt. Wir erhalten offiziell zwar keine Informationen, aber gerüchtehalber ist überall das Agrardossier ein Problemdossier.
Wir bezahlen Milliarden in diese Agrarwirtschaft. Diese Milliarden sollen auch fliessen, aber sie sollen für tiefere Konsumentenpreise und für offene Märkte für unsere Wirtschaft fliessen. Diese Milliarden werden nämlich von jemandem bezahlt. Was geschieht, wenn wir diese Märkte nicht bearbeiten können, wenn wir nicht dorthin exportieren können? Sie haben es vor zwei, drei Wochen bei Tornos verfolgen können: Sie haben dort gesagt, sie hätten zu spät nach Asien umgestellt, zu stark auf Norditalien fokussiert. Sie brauchen die Zugänge zu diesen Märkten, für die Herr Schneider-Ammann jetzt die Freihandelsabkommen verhandelt. Sonst sind wir dann sehr bald nicht mehr in der Lage, Milliarden für das Agrardossier zu bezahlen.
Nun weiss ich, dass meinem Minderheitsantrag hier leider ausser den freisinnigen Vertretern niemand folgen wird, und da ich jetzt von der SVP-Fraktion noch gehört habe, dass sie schon das Nachdenken über eine Öffnung - die beiden Postulate wollen nicht mehr als ein Nachdenken, und auch die Motion des Ständerates will nicht mehr als ein Nachdenken über Öffnungsmassnahmen - ablehnt, dass sie die beiden Postulate bekämpft, bin ich der Ansicht, die Debatte sei etwas zu verkürzen.
Ich werde meinen Minderheitsantrag zugunsten dieser drei Vorstösse zurückziehen.
Aebi Andreas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Noser, Sie singen das Hohelied der Produzentenkosten und das Hohelied der Hotelleriekosten, d. h. der Gastrokosten. Eine ganz einfache Frage: Sie bestellen einen gemischten Salat, der 10 Franken kostet. Können Sie mir sagen, wie hoch bei diesem Salatteller die effektiven Salatkosten sind?
Noser Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Ich nehme an, es ist wie überall in der Wirtschaft, sei es beim Shampoo, sei es bei Nivea - es sind im Endeffekt die kleinsten Kosten. Aber da ich ja etwas von der Branche verstehe, weiss ich, dass es so ist, dass wir mit Kilopreisen arbeiten. Wenn Sie zum Beispiel - beim Salat weiss ich es nicht, aber beim Käse weiss ich es - einen Rohmilchkäse zu 16 Franken ab Käserei liefern, was ja ein Superpreis wäre, dann werden einfach die Margen aufgerechnet. Schlussendlich kostet er halt im Laden dann fast 40 Franken pro Kilo. Würde man den gleichen Rohmilchkäse für 14 oder für 15 Franken bekommen - ich kenne den Salatmarkt nicht, Sie müssen Fragen zu den Branchen stellen, wo ich mich auskenne -, dann würden die Preise gewaltig runtergehen. Beim Fleisch gibt es Änderungen. Dort hat man einen Kilopreis mit einem fixen Betrag eingeführt, da werden die Kosten nicht so explodieren. Auch dort gibt es Lösungen für die Bauern und für die Detaillisten.
Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Ich möchte Sie bitten, nur Fragen zu stellen, welche diese Vorlage betreffen. Es gibt noch viele Fragen zu Nahrungsmitteln oder zur Landwirtschaft, die man stellen kann. Herrn Noser kann man auch ein andermal testen. (Heiterkeit) Mein Ziel ist, dass wir diese Vorlage heute durchberaten können. - Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.
Parmelin Guy · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Monsieur Noser, vous avez fait une comparaison audacieuse avec les coûts dans l'hôtellerie. Je reprends votre comparaison: un vigneron vend sa bouteille de vin à 10 francs suisses et vous la retrouvez à 60 francs suisses dans les hôtels de Berne ou d'ailleurs. A combien le vigneron doit-il la vendre pour que l'hôtellerie et la restauration soient compétitives?
Noser Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Es ist ja klar, dass nicht nur die Bauern mit hohen Produktionskosten kämpfen. Auch der Tourismus kämpft mit hohen Produktionskosten. In der Schweiz sind die Preise überall, wo es personalintensive Arbeiten gibt, schon mal höher. Man kann von 30 bis 40 Prozent ausgehen. Aber bei den Lebensmitteln haben wir um 60 bis 100 Prozent höhere Kosten. Ich wäre schon froh, wenn wir die Kosten der Lebensmittel von Schweizer Produzenten mit einer vernünftigen Agrarpolitik auf die Basis herunterbrächten, wo wir über die Lohnkosten effektiv höhere Kosten haben. Wir sollten aber nicht noch andere Sachen drinhaben.
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzter Herr Kollege Noser, eine sehr spezifische Frage: Sie haben gesagt, dass die Preise nicht gehalten werden können. Sie unterstützen die Vorlage, und wir haben soeben von Herrn Bundesrat Schneider-Ammann gehört, dass das Modell steigende Einkommen zeigt, dank steigenden Preisen. Ist da nicht ein Widerspruch, wenn Sie sagen, dass man die Preise gar nicht halten kann? Das ist eben unsere Befürchtung. Was sagen Sie dazu?
Noser Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Herr Rösti, ich gebe Ihnen Recht, das ist ein fundamentaler Widerspruch. Im Jahre 2011 gab es einen Konsumtourismus im Umfang von etwa 5 Milliarden Franken, 2012 werden es - das sagen die neuesten Zahlen - ungefähr 8 Milliarden sein. Wie viel werden es 2013 sein? Die Konsumenten bestimmen selbst, wo sie einkaufen. Wir können die Konsumenten mit keinem Landwirtschaftsgesetz zwingen, in der Schweiz einzukaufen - also, hoffentlich reichen Sie keine solchen Vorstösse ein.
Binder Max · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Kollege Noser, der Anteil der Nahrungsmittel und alkoholfreien Getränke am schweizerischen Warenkorb ist 2012 historisch tief; er liegt bei etwa 10 Prozent. Können Sie mir Länder nennen, in denen dieser Anteil, gemessen am Kostenumfeld, tiefer ist als in der Schweiz?
Noser Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Da muss ich Nein sagen.
Germanier Jean-René · Mit-M · Nationalrat · Wallis · FDP-Liberale Fraktion
Je viens défendre ma proposition de minorité à l'article 2 alinéa 1 lettre bter qui prévoit de biffer la proposition de la majorité de la commission. On l'a dit dans le débat d'entrée en matière, les équilibres entre les exigences environnementales et celles d'une productivité compétitive sont quelque chose de difficile à atteindre. Le projet du Conseil fédéral a pris en compte ces deux aspects, et toute proposition tendant à surenchérir dans ce domaine est certainement un gros problème au niveau de la compétitivité.
A l'article 2 sont énumérées les mesures de la Confédération - c'est le titre de l'article 2. Il est prévu à l'article 2 que la Confédération crée les conditions-cadres favorables à l'écoulement des produits; qu'elle encourage les prestations d'intérêt public fournies par des exploitations paysannes cultivant le sol. La formulation de l'article 2, ainsi, est très large et inclut donc déjà cette nouvelle formule proposée par la majorité pour ce qui concerne les émissions de CO2 et les changements climatiques. Donc tout cela est déjà pris en considération au plan matériel, et la formulation de la majorité est de ce fait redondante. La minorité vous demande donc de la biffer.
Nous ne pouvons pas demander à notre agriculture d'être compétitive, de soutenir la comparaison par rapport aux produits étrangers, et rajouter encore des contraintes supplémentaires, alors que notre niveau, aujourd'hui, est élevé, comme le demandent, bien sûr, les consommateurs et la population - mais élevé jusqu'à un certain point, jusqu'où ne pas aller trop loin.
Merci donc de soutenir ma proposition de minorité et de biffer la version de la majorité.
Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Bei den Minderheitsanträgen in diesem Block geht es quasi um das Denken hinter der Landwirtschaftspolitik. Mein erster Minderheitsantrag betrifft Artikel 2 Absatz 4 und befasst sich mit der Ernährungssouveränität. Ernährungssouveränität bezeichnet das Recht aller Menschen und Länder, ihre Landwirtschafts- und Ernährungspolitik selber zu definieren. Der Begriff stammt von der internationalen Kleinbauern- und Landarbeiterbewegung Via Campesina. Das Modell orientiert sich an einer kleinbäuerlichen Landwirtschaft, an einer nachhaltigen Produktion von Nahrungsmitteln vor allem für die lokale Bevölkerung. Es gibt keine einheitliche politische Strategie, es gibt aber zentrale Prinzipien und Kriterien. Dazu gehören die folgenden vier anerkannten Bereiche:
1. Der Fokus liegt auf lokalen Märkten und gerechten Handelsbeziehungen. Dazu gehören existenzsichernde Einkommen für alle Produzentinnen und Arbeiter.
2. Der Zugang zu den natürlichen und genetischen Ressourcen; Stichworte sind: fruchtbares Agrarland, Weideflächen, Wald, Wasser, Saatgut usw.
3. Die Umstellung auf eine ökologische, vielfältige bäuerliche Produktion, was sich auch in der Agrarforschung niederschlagen muss.
4. Das Menschenrecht auf Nahrung hat Priorität vor internationalen Abkommen.
Das Ziel ist die Selbstbestimmung, nicht die Selbstversorgung. Sie fokussiert zwar auf lokale und regionale Märkte, baut aber auf internationaler Solidarität auf. Unser Antrag ist einfach: Er fügt das Konzept der Ernährungssouveränität so ins Gesetz ein, dass es mit den Forderungen der internationalen Bewegung kompatibel ist. Der Antrag der Kommissionsmehrheit dagegen kümmert sich nicht um die globale, solidarische Ausdehnung; er berücksichtigt nur die Bedürfnisse der Konsumenten. Das ist eine zu enge Sicht. Sollten Sie nicht unser Konzept unterstützen, beantragen wir Ihnen, der Minderheit II (Bertschy), die die Streichung von Absatz 4 beantragt, zuzustimmen.
Beim Antrag meiner Minderheit zu Artikel 5 geht es darum, die Nachhaltigkeit im umfassenden Sinne zu formulieren. Die Fassung des Bundesrates irritiert, weil sie mit den Einkommen ein Element speziell hervorhebt. Nachhaltigkeit meint aber nicht nur Einkommen, sondern das Soziale insgesamt, dazu auch Ökologie und Ökonomie. Wir stellen im Sozialen fest, dass sich die Stellung der Bäuerinnen und Landfrauen mit dieser Vorlage nicht verbessert, auch nicht die Arbeitsbedingungen der Landwirtschaftsangestellten. Ökonomisch stehen die Einkommen im Zentrum, angesichts der grossen Verschuldung in der Landwirtschaft gilt es aber, den Fächer zu öffnen. In der Ökologie wurden und werden zum Teil keine Ziele gesetzt, und die gesetzten Umweltziele wurden und werden nicht erreicht. Unser Minderheitsantrag wirkt diesen Mängeln konstruktiv entgegen.
Der ökologische Aspekt führt mich zu Artikel 2 zurück, wo eine Ergänzung der Mehrheit der Kommission von der Minderheit Germanier bekämpft wird. Es wurde eingefügt, dass eine möglichst klimafreundliche, gewässer- und bodenschonende Produktion zu fördern sei. Hier hat die offizielle Politik noch grosse Lücken zu stopfen. Wir müssen feststellen, dass in verschiedenen Umweltbereichen keine Ziele formuliert sind, so beim Boden, beim Pflanzenschutz und bei den Arzneimitteln. Bei den Luftschadstoffen, beim Eintrag von Phosphor in Seen und auch beim Nitrat sind die Ziele zu bescheiden. Es trifft zu, dass die Emissionen abgenommen haben, doch sie sind immer noch zu hoch, auch diejenigen aus der Landwirtschaft. Es braucht eine Anerkennung der bestehenden Probleme auch im Gesetz, und dann braucht es eine Umsetzungsplanung mit konkreten Zielen, Etappen und Zeitangaben.
In diesem Sinne bitten wir Sie, bei Artikel 2 den Streichungsantrag der Minderheit Germanier abzulehnen. Dafür gilt es dort, mit der Minderheit I ein internationales Konzept der Ernährungssouveränität zu stützen.
Aus Artikel 5 schliesslich sollten wir - wie von der Minderheit I beantragt - einen Nachhaltigkeitsartikel machen.
Bourgeois Jacques · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · FDP-Liberale Fraktion
Monsieur Schelbert, vous savez que les deux conseils, aussi bien le Conseil national où nous nous trouvons que le Conseil des Etats, ont accepté l'initiative parlementaire sur la souveraineté alimentaire demandant justement d'énoncer une définition selon le droit suisse. Alors, rejetez-vous la décision des deux conseils?
Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Herr Bourgeois, Sie wissen, dass diese Vorlage in die Vernehmlassung gegeben wurde. Es wurden auch zwei Anträge in die Vernehmlassung gegeben, jener Antrag, der jetzt von Ihnen begrüsst wird, und ein anderer Antrag einer Minderheit, die ich angeführt habe. Ich bin der Überzeugung, dass unser Konzept der Ernährungssouveränität den internationalen Bedingungen, Ansprüchen und auch den Problemen, wie sie namentlich in der Dritten Welt bestehen, besser gerecht wird. Von daher bin ich der Meinung, dass unser Konzept das bessere ist.
Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Ich habe es vorhin im Eintretensvotum unterlassen, wie die Kollegen auch, meine Interessenbindungen offenzulegen. Das möchte ich nachholen: Ich habe keine.
Ich vertrete hier die Minderheit II, welche bei Artikel 2 Absatz 4 den Grundsatz der Ernährungssouveränität aus dem Gesetz streichen will. Der Antrag dieser Minderheit wurde mit 11 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt. Die Minderheit II will darauf verzichten, den Begriff "Ernährungssouveränität" im Gesetz zu verankern, dies schlicht und einfach darum, weil darunter jede und jeder etwas anderes versteht. Die Initianten orientieren sich am politischen Konzept der Via Campesina, Herr Nationalrat Schelbert hat das Konzept bereits ausführlich erläutert. Dieses Konzept geniesst grosse Unterstützung von Umwelt- und Agrarallianz und von vielen Parteien. Im Verlaufe der parlamentarischen Diskussionen hat sich aber gezeigt, dass zum einen die internationale Solidarität mit den Kleinbauern im Süden vollständig verlorengegangen ist und dass sich zum andern eine Definition durchgesetzt hat, welche vonseiten der Bauernverbandsvertreter genährt wurde. Diese versteht unter Ernährungssouveränität einen möglichst hohen Selbstversorgungsgrad und missbraucht das ursprüngliche Konzept, um den hohen Agrarschutz aufrechtzuerhalten, Marktöffnungen abzulehnen, Stützungsniveaus aufrechtzuerhalten und Forderungen nach weiteren Zahlungen zu rechtfertigen.
Das bedauern wir. Die internationale Solidarität ist offensichtlich verlorengegangen. Die Minderheit II ist daher der Auffassung, dass der Gesetzgeber darauf verzichten sollte, unklare Begriffe ins Gesetz aufzunehmen. Sie möchte auch in Erinnerung rufen, dass die Landwirtschaft auf Verfassungsstufe verankert ist und die Ernährungssouveränität im Sinne der Via Campesina in Artikel 104 der Bundesverfassung weitgehend abgedeckt wird.
Ich komme zum Antrag der Minderheit II bei Artikel 5: Hier werden die Einkommen geregelt. Die Minderheit I beantragt hier, alle drei Bereiche der Nachhaltigkeit aufzunehmen. Es sollen nicht nur im sozialen, sondern auch im ökonomischen und ökologischen Bereich Ziele definiert werden. Diese sind zwar in der Bundesverfassung verankert, im Gesetz aber ungenügend aufgenommen. Zudem soll gemäss Minderheit II eine Abgrenzung vorgenommen werden zwischen den gemeinwirtschaftlichen Leistungen, welche vom Bund entschädigt werden, und den Leistungen, welche dem Unternehmertum zuzurechnen sind. Dies aus folgenden Gründen:
Aus Sicht der Minderheit II kann die Zielsetzung dieses Gesetzes nicht das Einkommen einer Branche sein. Das Einkommen stellt eine resultierende Grösse dar, welche sich aber nicht nur dank der Massnahmen dieses Gesetzes, sondern auch mithilfe weiterer Bestandteile ergibt.
Bei einer konsequenten Neuausrichtung der Agrarpolitik darf es nicht mehr um eine pauschale Einkommenssicherung gehen; Kernziel muss es sein, dass die gemeinwirtschaftlichen Leistungen von der Landwirtschaft adäquat erbracht werden können. All diese gemeinwirtschaftlichen Leistungen werden sowieso nur erbracht, wenn sich damit ein einigermassen angemessenes Einkommen erzielen lässt. Die Logik der Direktzahlungen ist also das Gegenteil der Logik dieses Absatzes und im Widerspruch zum übrigen Gesetzestext formuliert.
Der Bund hat die Direktzahlungen so auszurichten, dass die gemeinwirtschaftlichen Ziele erreicht werden. Die Aufgabe, sich an der Ökologie und am Markt auszurichten, gibt uns die Bundesverfassung vor.
Die Minderheit II will bei Artikel 5 das geltende Recht mit einer neuen Fassung ersetzen und in diese die eben erwähnten Grundsätze für nachhaltiges Wirtschaften aufnehmen. Es handelt sich um eine kleine Minderheit. Die Kommission hat bei Artikel 5 zwar klar Handlungsbedarf erkannt, konnte sich aber auf keinen Antrag einigen. Wir möchten daher Hand zu einer Kompromisslösung bieten: den Einkommensartikel nicht zu ersetzen, sondern mit Aspekten der Nachhaltigkeit und der Entschädigung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen zu ergänzen. Sie finden diesen Kompromissvorschlag als Einzelantrag Grossen Jürg zu den Artikeln 5 und 5a.
Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen, um einen Kompromiss zu finden. Die Mitunterzeichner des Minderheitsantrages II sind mit diesem Vorgehen einverstanden und ziehen ihren Minderheitsantrag zugunsten des Einzelantrages zurück.
Bitte berücksichtigen Sie, dass dieser Kompromiss vielleicht noch nicht die perfekte Lösung ist; wir sind aber Erstrat, und es ist wichtig, dass wir hier eine Differenz schaffen. Die Diskussion in der WAK-NR hat klar gezeigt, dass es da eine Überarbeitung braucht.
Flückiger-Bäni Sylvia · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
"Wir Bauern brauchen faire Milchpreise" - diese Aussage ist oft auf Schildern am Strassenrand zu lesen. Damit bin ich natürlich auch einverstanden. Es ist aber so, dass wir alle faire Preise brauchen - auch viele Gewerbler, auch die KMU, denn es geht auch bei ihnen, bei der Gastro, bei der Hotellerie, beim Tourismus und vor allem auch bei den produzierenden Unternehmen, um nur einige Bereiche zu nennen, um Sein oder Nichtsein, ums Überleben.
Ich habe bei Artikel 2 einen Antrag zu einem neuen Absatz 5 gestellt. Damit sollen unerwünschte Wettbewerbsverzerrungen zulasten des Gewerbes durch Nebenerwerbstätigkeiten der Bauern beseitigt werden. Mein Antrag wurde in der WAK-NR nur knapp abgelehnt, mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Dies zeigt, dass ich mit meinem Antrag ein echtes und wichtiges Anliegen aufgenommen habe.
Als Vorstandsmitglied des Schweizerischen Gewerbeverbandes, des Dachverbandes der KMU, und als SVP-Nationalrätin mit stets grossem Verständnis für die Anliegen der Landwirtschaft ist es für mich ganz wichtig, dass zwischen Bauern und Gewerblern ein gutes Einvernehmen herrscht. Voraussetzung dazu sind faire Wettbewerbsbedingungen und gleich lange Spiesse. Die Landwirtschaft sollte sich primär auf ihr Kerngeschäft, die Produktion von qualitativ hochstehenden Agrarprodukten, beschränken. Dafür soll sie auch eine angemessene und hinreichende staatliche Unterstützung mit gezielten Direktzahlungen und weiteren Fördermassnahmen erhalten. Wenn jedoch die Bauern andere Tätigkeiten ausüben, die das Gewerbe konkurrenzieren, muss das zu gleichen Bedingungen geschehen, das heisst ohne staatliche Unterstützung, sonst wird der Wettbewerb verzerrt. Um es ganz klar zu sagen: Den Bauern soll es freigestellt sein, Nebenerwerbstätigkeiten auszuüben, aber dann bitte ohne irgendwelche staatlichen Vergünstigungen.
Zwei wichtige Dinge bitte ich Sie bei meinem Minderheitsantrag auch noch zu beachten: Erstens kommen die Bauern immer noch in den Genuss von Vorteilen, da sie ihre Nebenerwerbe oder gewerbenahen Tätigkeiten in der billigeren Landwirtschaftszone ausüben und diese Aktivitäten mit Direktzahlungen aus dem Kerngeschäft quersubventionieren können. Und zweitens bleibt der neue Artikel 89a zur Wettbewerbsneutralität vorbehalten. Das heisst, wenn die direkt betroffenen Gewerbetreibenden im wirtschaftlich relevanten Einzugsgebiet nichts gegen gewerbenahe Tätigkeiten der Bauern einzuwenden haben, können diese trotzdem unterstützt werden. Deshalb kann ich bei Annahme meines Minderheitsantrages - das ist die Voraussetzung - auch den Minderheitsantrag Walter zu Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d unterstützen.
Sie sehen also, es handelt sich um einen moderaten Antrag, der überhaupt nicht gegen die Landwirtschaft gerichtet ist, sondern extreme Wettbewerbsverzerrungen zulasten des Gewerbes beseitigen soll. Ich bitte Sie deshalb, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen, und danke Ihnen im Namen der KMU-Wirtschaft, des Rückgrats der schweizerischen Volkswirtschaft, herzlich dafür.
Parmelin Guy · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Madame Flückiger, la question est simple. Je comprends le problème de la distorsion de concurrence. S'il n'y avait pas l'article 89a, je pourrais comprendre votre proposition de minorité, mais ne pensez-vous pas que, du fait qu'il y a l'article 89a, ce problème de distorsion de concurrence est résolu et que votre proposition est désormais inutile?
Flückiger-Bäni Sylvia · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Konkurrenzsituation ist ja bekannt, und sie ist für die KMU und die Gewerbetreibenden auch sehr ärgerlich. Ich denke, wir vom Gewerbe und von den KMU kommen der Landwirtschaft - aus Überzeugung - sehr stark entgegen, deshalb erwarte ich auch von Ihnen als Vertreter der Landwirtschaft, dass Sie uns KMU-Vertretern in diesem Punkt entgegenkommen. Das ist ganz wichtig. Wir müssen zusammenarbeiten und zusammen eine gute Lösung finden. Ich glaube, der Minderheitsantrag, den ich jetzt hier präsentiert habe, trägt sehr viel dazu bei, die gegenseitige Akzeptanz zu fördern.
Lustenberger Ruedi · 2VP-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP
Präsident (Lustenberger Ruedi, zweiter Vizepräsident): Der Antrag der Minderheit Walter zu Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d wird von Herrn Aebi vertreten.
Aebi Andreas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich spreche zu Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d. Wir empfehlen Ihnen, den Begriff "landwirtschaftsnahe Tätigkeiten" ebenfalls ins Landwirtschaftsgesetz aufzunehmen.
Wir meinen damit agrotouristische oder gastronomische Tätigkeiten wie z. B. "Schlafen im Stroh" oder "buvettes d'alpage". Solche Tätigkeiten haben in den letzten Jahren stark zugenommen und sind heute ein wichtiger Bestandteil des Einkommens zahlreicher Bauernfamilien. Nicht zuletzt auch wegen der schwierigen Einkommenssituation haben viele Bauernfamilien den Betrieb diversifiziert und sich mit landwirtschaftsnahen Dienstleistungen ein weiteres Standbein aufgebaut. Vielfach ist es die Bäuerin, das hat auch Frau Fässler heute Morgen völlig richtig gesagt, die sich des neuen Betriebszweiges annimmt und viel Herzblut und Engagement einbringt. Es sind denn auch die Landfrauen und Bäuerinnen, die sich sehr dafür starkgemacht haben, den Begriff endlich ins Gesetz aufzunehmen. Es ist auch nicht so, dass wir damit ein neues Feld für die Landwirtschaft auftun. Vielmehr tragen wir der Realität Rechnung und schaffen Klarheit.
Dieser Einbezug setzt selbstverständlich auch eine Klärung der Definition voraus. Der Bundesrat hat anschliessend die Gelegenheit, via Verordnung genau dies zu tun. Wir könnten hiermit die Unklarheiten beseitigen, die es diesbezüglich, namentlich in der Raumplanung, noch gibt. Uns geht es hier, und das möchte ich explizit gesagt haben, um landwirtschaftsnahe Tätigkeiten, die, Frau Flückiger, keine Konkurrenz zum Gewerbe darstellen sollen. Damit unterstützen wir selbstverständlich auch den Antrag der Minderheit Flückiger Sylvia.
Für die Antragsteller ist es selbstverständlich, dass die Tätigkeiten nur landwirtschaftsnah sind, ich sage das noch einmal, wenn sie auch eine enge Bindung zur landwirtschaftlichen Kerntätigkeit haben. Diese Bindung kann über Produkte oder die Infrastruktur auf dem Hof hergestellt werden.
Die Bauernfamilien und in besonderem Masse die Bäuerinnen sind Ihnen dankbar, wenn Sie der Minderheit Walter zustimmen. Sie helfen damit, in diesem vieldiskutierten Feld der landwirtschaftsnahen Tätigkeiten Klarheit zu schaffen.
Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Aebi, sind Sie sich bewusst, dass der Antrag der Minderheit Walter und der Antrag der Minderheit Flückiger Sylvia in einem Widerspruch stehen? Wenn Sie unter "landwirtschaftsnahen Tätigkeiten" auch das Schlafen im Stroh - ich sage: die Parahotellerie in der Landwirtschaft - verstehen, dann treten Sie in Konkurrenz zur anderen Hotellerie. Mir persönlich sind diese Tätigkeiten der Landwirtschaft völlig sympathisch. Sie müssen sich aber entscheiden: Wenn Sie jetzt beide Minderheitsanträge annehmen, den Antrag der Minderheit Walter und den Antrag der Minderheit Flückiger Sylvia, schaffen Sie in diesem Gesetz einen Widerspruch. Sind Sie sich dessen bewusst?
Aebi Andreas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Jans, ich verstehe Ihre Frage. Ich kann nicht zur Frage in Bezug auf die Minderheit Flückiger Sylvia Stellung nehmen, aber in Bezug auf den Minderheitsantrag Walter: Das ist eine schwierige Frage, was landwirtschaftsnahe Tätigkeiten sind. Aber denken Sie an eine Buvette. Gerade in der Gegend, aus der ich komme, im Emmental, gibt es viele solche, wofür die grossen Hotels sogar dankbar sind. Die Hotelbetreiber sagen mir: "Wenn die Leute bei uns frühstücken und das Abendessen einnehmen, ist das gut; und zum Glück gibt es Buvetten, wo sie zu Mittag essen." Wenn das Gesamteinkommen aus einer Buvette 5 oder 10 Prozent des Einkommens entspricht und der Rest landwirtschaftliches Einkommen ist, dann muss man das doch dazurechnen. Aber ich bin mir der Problematik bewusst und habe das hier auch betont.
Böhni Thomas · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Grünliberale Fraktion
Ich spreche im Namen der GLP-Fraktion zu Block 1, zu den Themen Paralandwirtschaft und Ernährungssouveränität.
Erstens zur Paralandwirtschaft: Die GLP lehnt die Bestrebungen zur Aufnahme der paralandwirtschaftlichen Tätigkeiten ins Landwirtschaftsgesetz ab. Es geht nicht darum, dass wir landwirtschaftsnahe Tätigkeiten der Bauern ablehnten. Vielmehr sollen diese Tätigkeiten nicht über das Landwirtschaftsgesetz gefördert werden. Das ist hier der springende Punkt. In vielen nebenwirtschaftlichen Tätigkeiten stehen die Landwirte in direkter Konkurrenz zum Gewerbe. Sie haben heute schon Wettbewerbsvorteile gegenüber gewerblichen Konkurrenten. Ich möchte das anhand von zwei Beispielen verdeutlichen: Einerseits haben sie Kostenvorteile wegen tieferen Bodenpreisen - das ist einfach zu verstehen -, andererseits im Bereich von neuen Technologien wegen zinslosen Darlehen zur Errichtung von Fotovoltaikanlagen, den sogenannten Glib-Geldern. Dies ist gegenüber Gewerbetreibenden und Privatpersonen einfach nicht fair.
Nichtsdestotrotz findet es die GLP sehr wichtig, dass die Landwirtschaft im grossen Stil in Fotovoltaik investiert. Für den Thurgau haben wir errechnet, dass jeder Landwirtschaftsbetrieb mindestens Fotovoltaikanlagen mit einer Leistung von 50 Kilowatt installieren kann und dadurch 10 Prozent der Thurgauer Stromversorgung gedeckt werden können. Die GLP ist überzeugt, dass diese Art der Paralandwirtschaft wichtig ist und dadurch schlussendlich auch die Abhängigkeit von den Direktzahlungen in Zukunft reduziert werden kann.
Wenn die landwirtschaftsnahen Tätigkeiten jedoch zusätzlich ins Gesetz aufgenommen werden, eröffnen sich zusätzliche Subventionsmöglichkeiten und bestehen zwischen Gewerbe und Landwirtschaft nicht mehr gleich lange Spiesse. Der Bund würde über diese Direktzahlungen eine Wettbewerbsverzerrung schaffen. Dies lehnen wir von der GLP ab. Es ist jetzt schon möglich, landwirtschaftsnahe Tätigkeiten auszuüben, aber diese sollen nicht subventioniert werden.
Wir unterstützen daher im Sinne einer Klärung dieser Abgrenzungsfrage den Antrag der Minderheit Flückiger Sylvia zu Artikel 2 Absatz 5 und lehnen den Antrag der Minderheit Walter zu Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d ab.
Zweitens zur Ernährungssouveränität: Natürlich gibt es nichts gegen eine lokale Landwirtschaft mit kurzen Transportwegen einzuwenden. Die Ernährungssouveränität macht jedoch nur im internationalen Kontext Sinn. Dieser ist über die Jahre, seit man diesen Grundsatz diskutiert, verlorengegangen. Der Begriff wird uneinheitlich verstanden. Die einen definieren ihn nach dem politischen Konzept der Via Campesina. Der Bauernverband versteht darunter einen möglichst hohen Selbstversorgungsgrad und möchte damit den Agrarfreihandel ausbremsen und weiterhin hohe Zahlungen und einen hohen Agrarschutz rechtfertigen.
Die GLP ist der Meinung, dass Ernährungssouveränität bedeutet, dass jedes Land das Recht darauf hat, seine Ernährungspolitik selbst zu bestimmen. Wenn wir nun unsere Überschüsse mit Exportsubventionen in andere Länder schicken, stören wir deren Märkte und tun genau das, was wir im eigenen Land auch nicht möchten. Der GLP ist der hohe Selbstversorgungsgrad auch wichtig. Nur sind wir der Meinung, dass wir dann auch über den Tierbestand sprechen müssen, welcher doch sehr viel Fläche beansprucht und zudem noch Futtermittelimporte notwendig macht. Würde alles Futter für den jetzigen Tierbestand intern produziert, würde der Selbstversorgungsgrad der Schweiz von 60 auf 39 Prozent fallen. Zu der ganzen Tierdiskussion gehört natürlich auch der echte Klimaschutz, denn was nützen uns Hecken, wenn wir jedes Jahr mehr Tiere haben? Ein echter Klimaschutz bedingt weltweit weniger Tiere. Davon ist die Schweiz nicht alleine betroffen.
Die GLP will die Verdienstmöglichkeiten in der Landwirtschaft nicht schmälern. Der Bau von zum Beispiel Tiefengeothermieanlagen mit über 90 Prozent ungenutzter Abwärme ist zum Beispiel für den vermehrten Betrieb von Gewächshäusern eine Riesenchance. Die Schweiz sollte in solchen Belangen die Führerschaft anstreben. Dies hilft auch unserer Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Ausland.
Punkto Ernährungssouveränität bleibt das Problem grundsätzlich bestehen. Die grünliberale Fraktion bittet Sie daher, auf die Aufnahme dieser Definition zu verzichten.
Aus diesen Gründen werden die Grünliberalen in Block 1 der Mehrheit folgen, aber auch die Minderheiten Bertschy zur Ernährungssouveränität und Flückiger zum Thema Kerngeschäft sowie den Einzelantrag Grossen Jürg zu den Artikeln 5 und 5a im Sinne eines guten Kompromisses unterstützen.
Bourgeois Jacques · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · FDP-Liberale Fraktion
Monsieur Böhni, pouvez-vous me dire, dans la proposition de la majorité de la commission, en ce qui concerne la souveraineté alimentaire, où vous avez lu qu'il y a une protection à la frontière?
Böhni Thomas · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Grünliberale Fraktion
Ich habe die Frage nicht verstanden, es tut mir leid.
Bourgeois Jacques · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · FDP-Liberale Fraktion
Gut, ich kann die Frage nochmals auf Deutsch stellen. Wo haben Sie bei der Ernährungssouveränität gemäss Kommissionsmehrheit gesehen, dass dort ein Grenzschutz enthalten ist?
Böhni Thomas · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Grünliberale Fraktion
Das kann ich Ihnen nicht sagen.
Haller Vannini Ursula · Mit-F · Nationalrat · Bern · Fraktion BD
Es gibt sie nicht, die eierlegende Wollmilchsau, und wir werden sie auch heute nicht finden. Genauso wenig gibt es auch die Agrarpolitik, die Landwirtschaft, die allen Bedürfnissen gleichermassen gerecht werden kann. Die verschiedenen Anliegen und Forderungen, die wir in den letzten Wochen und Tagen in Form einer veritablen Papier- und E-Mail-Flut erhalten haben, all die vielen Verlautbarungen der diversen landwirtschaftlichen Organisationen, aber auch viele rührende Briefe von Einzelpersonen zeigen dies deutlich. Wenn wir nun auch noch einen Blick auf unsere 92 Seiten dicke Fahne werfen, die unzählige Änderungsanträge enthält, dann wissen wir, dass es uns wohl auch heute nicht gelingen wird, die Landwirtschaftspolitik so zu formulieren, dass sie allen, dass sie jeder und jedem passt.
Herr Nationalrat Aebi hat in seinem kurzen Plädoyer zum Nichteintretensantrag, den wir glücklicherweise abgelehnt haben, aufgezeigt, wo die Bauernfamilien der Schuh drückt. Es ist auch aus Sicht der BDP absolut unbestritten, dass in den letzten zwanzig Jahren sehr viel geleistet wurde, um die produzierende Landwirtschaft ökologischer, vorbildlich und tiergerecht zu gestalten. Ich möchte deshalb nochmals betonen, dass auch wir von der BDP unsere Bauern und unsere Bäuerinnen unterstützen wollen. Sie bilden das Rückgrat unserer Gesellschaft, sie bilden das Fundament im ländlichen Raum.
Die BDP möchte den Bauern und Bäuerinnen aber genau jene Perspektive geben, deren Fehlen vorhin von Nationalrat Aebi auch beklagt wurde. Wenn wir den vielen kleinen und mittleren Betrieben eine echte Überlebenschance geben wollen, dann müssen wir ihnen auch eine möglichst grosse unternehmerische Freiheit zugestehen.
Deshalb werden wir von der BDP bei Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d den Minderheitsantrag Walter unterstützen, der den Geltungsbereich auch auf "landwirtschaftsnahe Tätigkeiten" ausweiten will. Logischerweise werden wir - hier sehen Sie jetzt eben die Differenz - den Antrag der Minderheit Flückiger Sylvia ablehnen; sie will "Nebenerwerbstätigkeiten, die geeignet sind, den Wettbewerb zulasten von Gewerbe und Industrie zu verzerren", ausschliessen.
Bezüglich der Konkurrenz hat Herr Nationalrat Parmelin vorhin ja eine Frage gestellt. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir in diesem Gesetz auch Artikel 89a verankert haben, der in Absatz 1 gemäss Fassung der Kommission sagt: "Das Projekt muss gegenüber den direkt betroffenen Gewerbebetrieben im wirtschaftlich relevanten Einzugsgebiet wettbewerbsneutral ausgestaltet sein."
Aber ich komme noch einmal auf die Forderung zu sprechen, dass unsere Bäuerinnen, unsere Bauern eine Perspektive haben und damit auch unternehmerische Freiheit erhalten müssen. Wir alle wissen - wir konnten es in den zahlreichen Zuschriften lesen -: Etwa eine Milliarde Franken wird mit landwirtschaftsnahen Tätigkeiten umgesetzt. Ein grosser Teil dieser Arbeit wird, das haben wir gehört, von den Bauernfrauen, den Bäuerinnen, mit viel Kompetenz, Umsicht und Herzblut verrichtet, wie sie selbst geschrieben haben. Landwirtschaftsnahe Tätigkeiten wie der ganze Agrotourismus, Ferien auf dem Bauernhof, Schlafen im Stroh, die Förderung und der Verkauf regionaler Produkte usw. sind äusserst wichtig, weil sie der Schweiz einen grossen volkswirtschaftlichen Nutzen bringen. Sie sorgen auch in strukturschwachen Regionen für eine zusätzliche Wertschöpfung durch den Agrotourismus. Diese zusätzliche Wertschöpfung kommt dem regionalen Gewerbe, dem Detailhandel und der Gastronomie zugute. Deshalb geht es nicht um ein Entweder-oder, sondern um ein Sowohl-als-auch. Oder anders gesagt: Landwirtschaftsnahe Tätigkeiten verhelfen unzähligen Bauernbetrieben zu einem willkommenen Zusatzeinkommen, und sie helfen auch, die in den Land- und Randregionen so wichtigen Arbeitsplätze zu erhalten und - auch ein wichtiges Argument - die Abwanderung zu stoppen.
Im Namen der BDP-Fraktion bitte ich Sie deshalb, den Antrag der Minderheit Walter bezüglich der Aufnahme der landwirtschaftsnahen Tätigkeiten zu unterstützen und den Antrag der Minderheit Flückiger Sylvia abzulehnen.
Noser Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Den Antrag der Minderheit Germanier unterstützt die FDP-Liberale Fraktion selbstverständlich. Die folgenden beiden Minderheitsanträge lehnen wir ab und unterstützen die Mehrheit. Ich weise im Übrigen darauf hin, dass die Vertreter der FDP-Liberalen Fraktion in der Minderheit nicht immer richtig aufgeführt sind.
Wir werden im Folgenden bezüglich des Antrages der Minderheit Flückiger Sylvia die Mehrheit unterstützen. Zu diesem Minderheitsantrag muss man als Erstes sagen: Wenn man die Abgrenzungsproblematik auflösen wollte, müsste man bei Artikel 89a die Anträge nochmals prüfen und einreichen. Meine Bitte an den Ständerat lautet daher, dies dort noch einmal zu prüfen. Aber hier mit einem Begriff wie "Kerngeschäft" zu operieren, der aufgrund dessen, was ich bezüglich Landwirtschaft alles gelernt habe, schwierig zu definieren ist, geht nicht. An die Adresse des Gewerbes: Der Bundesrat hat - er ist in der Kommission leider an der Mehrheit gescheitert - an mehreren Orten gute Vorschläge gemacht, um die Konkurrenz gegenüber dem Gewerbe abzubauen. Überall dort, wo er die Standardarbeitskraft nach oben geschoben hat, führt das dazu, dass es weniger Teilzeitbauern gibt, die noch andere Beschäftigungen suchen müssen. Dies haben wir in der Kommission mit Gewerbeunterstützung leider mehrheitlich nicht unterstützt. Darum würden wir hiermit nur dem Bürokratismus Vorschub leisten, in der Praxis würde man nichts ändern. Darum wird die Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion der Mehrheit folgen.
Schon von anderer Seite ist darauf hingewiesen worden, dass der Antrag der Minderheit Walter eher kontraproduktiv ist. Dort werden wir daher auch der Mehrheit folgen, aber wir werden den Einzelantrag Rime unterstützen.
Zu Artikel 5: Dort gelang der Kommission leider kein Kompromiss. Wir hatten mehrere Anträge vorliegen - meines Wissens auch je ein Antrag aus der SP-Fraktion und aus der FDP-Liberalen Fraktion. Es gab aber nur die Minderheitsanträge Bertschy und Schelbert; der Minderheitsantrag Bertschy ist jetzt zugunsten des Einzelantrages Grossen Jürg zurückgezogen worden. Wir waren als Freisinnige in der Minderheit Bertschy dabei, und Frau Bertschy hat das mit uns abgesprochen. Wir würden nun als Kompromissantrag den Einzelantrag Grossen Jürg unterstützen. Er erreicht zwar nicht das, was die FDP-Liberale Fraktion ursprünglich wollte - wir sind fest der Ansicht, dass das Einkommen eine Zielsetzung ist, die man durch dieses Gesetz erreicht, aber es kann nicht schon als Voraussetzung gesetzt werden. Hier sind Massnahmen und Ziele verankert, die man erreichen will, und das Resultat ist das Einkommen. Man kann nicht das Resultat direkt als Ziel setzen. Das ist einfach eine Gesetzeslogik, die falsch ist; dies zeigt sich übrigens auch deshalb, weil es etwas ist, das man nicht erreichen kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass letztlich alle Bauern in der Schweiz ihr Einkommen separat offenlegen sollen und dann nivelliert haben wollen, denn es gibt Orte, wo man das mit den Massnahmen sehr gut erreicht, und Orte, wo man das nicht erreicht. Darum meinen wir, dass die Kompromissformulierung des Einzelantrages Grossen Jürg bedenkenswert ist.
Beachten Sie auch: Wir sind ja Erstrat; die Vorlage geht in den Ständerat und wird dort sicher noch einmal ausführlich diskutiert werden. Ich würde mich freuen, wenn der Einzelantrag eine Mehrheit bekommen würde.
Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Wer sich, wie ich, neu mit der Agrarpolitik befasst, könnte ob der Vielfalt an Begriffen und Abkürzungen bald in eine babylonische Sprachverwirrung geraten. Da sind einmal die Fachbegriffe in der Landwirtschaftspolitik: Da gibt es keine Kühe, da gibt es nur Grossvieheinheiten oder GVE. Menschen, die auf dem Bauernhof arbeiten, gibt es auch nicht, sondern das sind SAK oder eben Standardarbeitskräfte. Aber auch wenn dann als Ausnahme mal Klartext gesprochen wurde, musste ich lernen: In der Agrarpolitik bedeutet nicht jedes Wort das Gleiche wie sonst im Leben. Wenn nämlich in der Agrarpolitik der Name "Rösti" fällt, dann spricht man nicht von Kartoffeln, sondern von Milch! Die gleiche Begriffsverwirrung herrscht auch beim Begriff "Ernährungssouveränität". Als ich meinen Kolleginnen und Kollegen erzählte - das ist quasi die Offenlegung meiner Interessenbindung -, dass ich von Uniterre angefragt worden sei, das Präsidium der parlamentarischen Gruppe Ernährungssouveränität zu übernehmen, meinten sie, ich würde mich nun hier im Bundeshaus für einen neuen Plan Wahlen einsetzen.
Wenn Sie diese Debatte führen, dann sprechen Sie bitte nicht von Ernährungssouveränität im Sinne eines neuen Plans Wahlen. Wenn Sie diese Idee meinen, dann sprechen Sie meinetwegen von Versorgungssicherheit. Wenn Sie von Versorgungssicherheit sprechen, blenden Sie aber bitte auch die internationalen Zusammenhänge nicht aus. Es ist nämlich auch aus dem eingeschränkten Blickwinkel der Versorgungssicherheit absurd, wenn man quasi sagt: Wir sind in der Fleischproduktion unabhängig, aber wir importieren die Futtermittel aus dem Ausland, um dann hier Überschüsse zu produzieren, um dann auch Milchpulver und Butterberge wieder zurückzuschicken, mit der Folge, dass in den betroffenen Ländern die gewachsenen Selbstversorgungsstrukturen kaputtgemacht werden.
Lassen Sie mich aus dieser Sicht der Grünen, aber auch der parlamentarischen Gruppe Ernährungssicherheit darlegen, weshalb wir einen umfassenden Begriff der Ernährungssouveränität zentral finden.
Wir lehnen uns hier, das wurde von Vorredner Louis Schelbert gesagt, an die internationale Kleinbauernvereinigung Via Campesina an, die diesen Begriff erfunden hat. Deshalb geht es hier um mehr als nur um Landwirtschaftspolitik, es geht auch um die Auswirkungen im internationalen Umfeld und um eine kritische Infragestellung, was denn die Marktkräfte an Lösungen zum Gemeinwohl beitragen können und was nicht.
Stichwort Agrarfreihandel: Er bringt nicht weniger Hunger, sondern zerstört gewachsene Strukturen. Schauen wir den Subsahara-Raum an: In den rund zwanzig Jahren von 1985 bis 2002 haben Billigexporte dorthin zu Einkommensverlusten der einheimischen Bauern von 272 Milliarden US-Dollar geführt. Diese gleiche Zahl, 272 Milliarden US-Dollar, finden wir auch in einer anderen Statistik. Die Entwicklungsorganisation Christian Aid, die Organisation aller kirchlichen Hilfswerke in England, hat berechnet, dass der Betrag der Entwicklungshilfe in genau diesen gleichen rund zwanzig Jahren in genau die gleichen Länder genau gleich hoch war, nämlich 272 Milliarden US-Dollar. Das heisst, dass wir mit Entwicklungshilfe quasi den Freihandel subventioniert haben. Ich könnte jetzt auch noch sagen, welche Rolle die Schweiz im ganzen Bereich des Land Grabbing hat, wo also der bäuerlichen Produktion Land weggenommen und so absurden Zwecken wie beispielsweise der Produktion von Zuckerrohr für Agrotreibstoff zugeführt wird.
Sie sehen, Ernährungssouveränität hat eine Dimension, die weit über unser Land hinausgeht. Deshalb sind wir mit Überzeugung für den Antrag der Minderheit von Herrn Schelbert, weil er diese weite, diese breite Definition offenlässt. Er schliesst die Anliegen, die im Antrag der Mehrheit sind, nicht aus, aber zeigt, dass man darüber hinausgehen muss. Wir können nicht nur kritisch gegenüber dem Freihandel sein, wenn es darum geht, die eigenen Bauern zu schützen - da sind wir dafür -, sondern wir müssen gleichzeitig auch sagen, dass wir nicht dazu beitragen können, unsere Überschüsse noch mit Subventionen zu fördern, damit diese die einheimischen Bauern in anderen Ländern kaputtmachen.
Ich danke Ihnen, wenn Sie den Antrag der Minderheit I (Schelbert) unterstützen.
Hausammann Markus · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Eingangs meines ersten Votums zur Agrarpolitik gebe auch ich Ihnen gerne meine Interessenbindung bekannt: Ich bin selbstständiger Landwirt.
Ich spreche jetzt für die SVP-Fraktion zu Block 1. Wir danken Herrn Kollege Noser für den Rückzug seines Minderheitsantrages zu Artikel 1 Buchstabe f.
Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen, bei Artikel 2 Absatz 1 dem Streichungsantrag der Minderheit Germanier zu Buchstabe bter zuzustimmen. Der Antrag der WAK-Mehrheit führt nicht zu einer Verbesserung von Artikel 2, wo bereits in Buchstabe bbis klar erwähnt ist, dass der Bund eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen - damit meint man Luft, Boden und Wasser - unterstützt. Unnötiges gehört, da geben Sie mir sicher Recht, nicht ins Gesetz.
Bei Artikel 2 Absatz 4 beantragen wir Ihnen, beide Minderheitsanträge abzulehnen und gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit bei der Fassung des bundesrätlichen Entwurfes zu bleiben. Mit diesem Artikel wird der Begriff "Ernährungssouveränität" eingeführt, entsprechend der Situation in unserem Land, wo die Konsumentinnen und Konsumenten hohe Erwartungen an die Nahrungsmittel haben. Dieser Begriff ist nicht gleichbedeutend mit Autarkie, aber er schafft Anreize für die Ergreifung der zur Erhaltung des bestehenden Selbstversorgungsgrades nötigen Massnahmen sowie für die Berücksichtigung der schweizerischen Marktstruktur. Er zeigt vor allem, dass die Schweiz bei Beschlüssen, welche die Volksernährung betreffen, souverän bleiben will.
Den Antrag der Minderheit Flückiger Sylvia zu Artikel 2 Absatz 5 beurteilt unsere Fraktion differenziert. Man ist sich der Problematik der Wettbewerbsneutralität durchaus bewusst, ist aber auch der Meinung, dass dies in Artikel 89a genügend geregelt wird. Bei Ihrem Entscheid mögen Sie beachten, dass für nichtlandwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit keinerlei Direktzahlungen ausgerichtet werden und rund 10 Prozent des Umsatzes in der Schweizer Landwirtschaft aus nichtlandwirtschaftlichen Nebenerwerbstätigkeiten stammen.
Bei Artikel 5 lehnt die SVP-Fraktion den Antrag der Minderheit I (Schelbert) und den Einzelantrag Grossen Jürg zu den Artikeln 5 und 5a ab und folgt der Mehrheit. Artikel 5 soll in seiner heutigen Fassung belassen werden.
Angesichts der aktuellen Einkommenssituation in der Landwirtschaft ist keine Verschiebung der Prioritäten angezeigt. Es besteht immer noch eine Differenz von 40 Prozent gegenüber dem Einkommen vergleichbarer Berufsgruppen. An vielen Praxisbeispielen liesse sich auch zeigen, dass es sehr schwierig, ja sogar utopisch ist, die gewerblichen und die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft vollständig zu trennen.
Ich danke Ihnen, wenn Sie unserer Abstimmungsempfehlung folgen.
von Siebenthal Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich nehme Stellung zum Minderheitsantrag Walter, Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d, zum Thema landwirtschaftsnahe Tätigkeiten. Die landwirtschaftsnahen Tätigkeiten müssen einen Teil der Landwirtschaft bilden. Warum? Den Bauern wird immer wieder gesagt, sie sollten innovativ sein, das heisst vielseitig, aktiv, damit ein zusätzliches Einkommen möglich sei. In den letzten Jahren haben sich sehr viele Betriebe in diese Richtung entwickelt.
Ich gehe davon aus, dass auch Sie manchmal im ländlichen Raum unterwegs sind. Wenn Sie die Bauernhöfe aufmerksam beobachten, sehen Sie, dass sehr viele irgendein Angebot haben, das zum Betrieb passt, z. B. einen kleinen Laden, Schlafen im Stroh, eine Buvette, Fitnesstraining auf dem Bauernhof und vieles mehr. Die Bauern machen das, damit sie, in Kombination mit ihrer Arbeit auf dem Betrieb, ein ergänzendes Einkommen realisieren können. Mit diesem Artikel schafft man Klarheit: Welche Tätigkeiten sind landwirtschaftsnahe Tätigkeiten und welche nicht?
Darum bitte ich Sie im Namen der SVP-Fraktion, die Minderheit Walter zu unterstützen.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Das Beratungsschema macht es etwas schwierig: Wir haben fünf Minuten Zeit, um zu sieben verschiedenen Minderheitsanträgen zu sprechen. Das schränkt uns schon etwas ein. Ich bedaure dies, denn so wird es nicht möglich sein, zu allen Punkten etwas ausführlicher zu sprechen. Die Begründung, die Meinungen seien ja sowieso gemacht, kann ich nicht akzeptieren, denn dann müssten wir ja eigentlich überhaupt nicht sprechen.
Ich spreche zuerst zum Antrag zu Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe bter. Ich habe vom FDP-Vertreter gehört, man sei selbstverständlich für eine Streichung dieser Bestimmung. Was daran selbstverständlich sein soll, verstehe ich nicht. Es wird immerhin verlangt, dass eine möglichst klimafreundliche, gewässer- und bodenschonende Produktion gefördert werden soll. Wir wissen, dass wir insbesondere beim Phosphor und beim Nitrat noch Probleme haben. Deshalb ist es sehr wichtig, dass dieser Passus ins Gesetz aufgenommen wird. Die SP-Fraktion wird hier ganz klar der Mehrheit folgen.
In Absatz 4 wird dann die Frage der Ernährungssouveränität angesprochen. Die SP-Fraktion stimmt da nicht geschlossen; eine Mehrheit ihrer Stimmen unterstützt die Minderheit I, eine Minderheit ihrer Stimmen unterstützt die Minderheit II. Herr Bourgeois hat vorhin die Frage gestellt, woran man beim Mehrheitsantrag sehen solle, dass es um eine Abschottung gehe. Immerhin steht dort drin, es gehe um inländische Produkte. Es kann doch nicht sein, dass wir über diese Bestimmung die inländische Produktion gegenüber jeder anderen bevorzugen.
Ich habe Herrn Glättli sehr gut zugehört. Er hat ja auf die internationale Dimension des Begriffs "Ernährungssouveränität" hingewiesen. Auch mir wäre jene Definition die liebste, nur bin ich nicht ganz sicher, was damit wirklich gemeint ist, denn nur weil das Wort hier drinsteht, ist das noch nicht geklärt. Deshalb ist es unmöglich, die Mehrheit zu unterstützen, deren Antrag einen protektionistischen Ansatz hat und das Ganze dann auch noch auf die Konsumentinnen und Konsumenten abwälzt, die das ja auf jeden Fall nicht so sehen. Die Mehrheit der SP-Fraktion wird sich da also der Minderheit I und, wenn diese nicht obsiegen sollte, der Minderheit II anschliessen.
Interessant sind der Antrag der Minderheit Flückiger Sylvia bei Artikel 2 Absatz 5 und der Antrag der Minderheit Walter bei Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d. Schon Kollege Jans hat darauf hingewiesen, dass sich diese beiden Anträge widersprechen. Man kann nicht verlangen, dass sich die Unterstützungsmassnahmen des Bundes auf das Kerngeschäft der Landwirtschaft beschränken, und dann gleichzeitig auch noch die Unterstützung von landwirtschaftsnahen Tätigkeiten verlangen. Dass wir die Unterstützung der landwirtschaftsnahen Tätigkeiten nicht möchten, hat einfach damit zu tun, dass es hier ja darum geht, Gelder zu sprechen. Wir haben nicht beliebig viele Direktzahlungsmittel; diese Mittel sollen gezielt eingesetzt werden. Niemand verhindert landwirtschaftsnahe Tätigkeiten, wie sie von meinen Vorrednern aufgezählt wurden. Es ist aber nicht die Aufgabe des Bundes, hier noch zusätzliche Mittel zu sprechen. Niemand behindert diese Tätigkeiten; es kann aber nicht sein, dass dafür Gelder fliessen.
Die SP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit Flückiger Sylvia aufgrund der Erkenntnis, dass in gewissen Bereichen tatsächlich eine gewisse Konkurrenzsituation zwischen Gewerbe und Landwirtschaft entstehen kann. Ich möchte Sie nur an das erinnern, was ich fast täglich in meiner Region sehe: Wenn da Traktoren unterwegs sind, die irgendwelche Dinge transportieren, die man auch mit einem Lastwagen transportieren könnte, sind die Spiesse sehr ungleich, denn der Bauer mit dem Traktor bezahlt weder die LSVA, noch muss er die Lastwagenprüfung gemacht haben; er bekommt auch noch die Mineralölsteuer rückvergütet. Das ist bei einem Gewerbler nicht der Fall. Deshalb scheint es uns wichtig zu sein, dass sich die Massnahmen, die finanzielle Konsequenzen haben, auf das Kerngeschäft der Landwirtschaft beschränken.
Zum Schluss noch zu den Fragen betreffend das Einkommen und die Nachhaltigkeit gemäss Artikel 5: Es gab dazu in der WAK eine längere Diskussion. Wir wussten nicht so recht, wie wir hier vorgehen sollten. Wir wollten nicht, dass die Festlegung des Einkommens so starr ist wie im geltenden Recht. Wir wollten diese Frage mit der Nachhaltigkeit und mit Leistungen im Bereich der Nachhaltigkeit verknüpfen. Unsere Fraktion hat deshalb in einer ersten Phase den Antrag der Mehrheit unterstützt. Wir sind aber der Ansicht, dass der Minderheitsantrag II einen vernünftigen Ansatz für die Nachhaltigkeit bietet. In der Zwischenzeit haben wir den Einzelantrag Grossen Jürg bekommen. Sollte die Minderheit II nicht gewinnen, unterstützen wir den Antrag Grossen Jürg zu den Artikeln 5 und 5a. Er bildet einen guten Kompromiss mit Blick auf die Frage des Einkommens und die Frage der Nachhaltigkeit. Wir werden also alles daransetzen, dass dieser vernünftige Vermittlungsantrag obsiegt, wenn der Antrag der Minderheit II (Bertschy) nicht durchkommen sollte.
Hausammann Markus · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Kollegin Fässler, Sie haben einmal mehr mit dem Schlagwort "Traktoren" operiert. Ich frage Sie an: Sind Sie sich bewusst, dass auch immer mehr Gewerbebetriebe dieses vielseitige Instrument in Anspruch nehmen und Transporte mit Traktoren ausführen und dass keiner etwas Falsches tut, wenn er ein weisses Kontrollschild an seinem Gefährt hat?
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Das weiss ich, Herr Kollege. Der Unterschied ist einfach, dass im einen Fall die Mineralölsteuer rückvergütet wird und im anderen Fall nicht und dass derjenige, der ja sowieso einen Betrieb als Gewerbetreibender hat, bei seinen Transporten in aller Regel auch die LSVA zu bezahlen hat.
Ritter Markus · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP
Ich möchte zuerst die Gelegenheit wahrnehmen, darauf hinzuweisen, dass die Rückerstattung der Mineralölsteuer in der Landwirtschaft je Fläche ausbezahlt wird und nicht durch den Verbrauch von Diesel oder Benzin in der Landwirtschaft verändert werden kann.
Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt in Block 1 überall die Mehrheit, ausser bei Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d, wo sie die Minderheit Walter unterstützen wird. Erlauben Sie mir, dazu einige Bemerkungen zu machen.
Mein Dank gilt Kollege Noser, der seinen Minderheitsantrag bei Artikel 1 Buchstabe f in Selbsterkenntnis zurückgezogen hat. Dies erübrigt meine Ausführungen zu diesem Minderheitsantrag.
Bei Artikel 2 Absatz 4 unterstützt die CVP/EVP-Fraktion die Mehrheit und damit den Grundsatz, wie er bereits von National- und Ständerat für die Ernährungssouveränität im Rahmen eines Vorstosses von Kollege Bourgeois beraten und auch beschlossen wurde. Es geht hier um die Umsetzung dieses Beschlusses im Gesetz mit einer Formulierung, die auf die Bedürfnisse und speziellen Gegebenheiten in unserem Land abgestimmt ist.
Bei Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d unterstützt unsere Fraktion, wie bereits gesagt, die Minderheit Walter. Landwirtschaftsnahe Tätigkeiten sind bereits heute eine Realität und bilden ein wichtiges Standbein in der Landwirtschaft, insbesondere auch im Tätigkeitsbereich der Bäuerin. Es macht deshalb Sinn, diese Ergänzung im Gesetz vorzunehmen und damit auch zu verankern. Die Schnittstellen zum Gewerbe, das ist nun wichtig, werden in Artikel 89a geregelt. Deshalb entsteht hier auch kein Widerspruch.
Die CVP/EVP-Fraktion lehnt die Minderheitsanträge II (Bertschy) und I (Schelbert) und den Einzelantrag Grossen Jürg zu den Artikeln 5 und 5a ab. Artikel 5 macht Aussagen zu den Einkommenszielen für die Landwirtschaft. Wichtig für Sie ist, dass Artikel 5 in der Formulierung Artikel 104 Absatz 3 der Bundesverfassung folgt. Darum ist eben die Gesetzeslogik sehr stringent auf die Bundesverfassung ausgerichtet. Die Minderheit I (Schelbert) und der Einzelantrag Grossen Jürg bringen teilweise neue Formulierungen in Artikel 5 bzw. Artikel 5a, die nicht der Formulierung der Bundesverfassung in Artikel 104 Absatz 3 entsprechen. Ich denke, die Bundesverfassung steht heute nicht zur Disposition. Darum dürfte es für uns auch wichtig sein, an den Formulierungen des bestehenden Artikels 5 festzuhalten.
In diesem Sinne bitte ich Sie, überall der Mehrheit zu folgen, ausser bei Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d, wo wir Sie bitten, die Minderheit Walter zu unterstützen.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Herr Nationalrat Noser hat seinen Minderheitsantrag zurückgezogen, aber eine Frage gestellt. Es ging in seinem Antrag um den Freihandel, insbesondere um den Freihandel mit China. Das hat nichts mit der AP 2014-2017 zu tun und gehört nicht hierher. Ich bin deshalb froh, dass er den Antrag zurückgezogen hat. Ich werde selbstverständlich die zuständigen Kommissionen, die APK und die WAK, an den Oktobersitzungen über den Stand der Verhandlungen informieren.
Ich komme zu Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b: Dort geht es um Förderung statt Abgeltung. Ich will diese Begriffe noch einmal zur Diskussion stellen, gerade weil der Antrag einer Kommissionsminderheit fehlt. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung entspricht in der Sache grundsätzlich der heutigen Praxis. Umgangssprachlich wird, wir haben das in der Kommission ausführlich diskutiert, der Begriff "abgelten" zwar benutzt, aber er ist nicht korrekt. Direktzahlungen sind gemäss Subventionsgesetz Finanzhilfen und nicht Abgeltungen. Sie geben den Landwirten Anreize, so zu produzieren, dass die Verfassungsziele erreicht werden. Also können die Landwirte frei wählen, welche Leistungen sie erbringen wollen. Sie werden gefördert, damit ist das Wort "Abgeltung" nicht richtig. Ich hätte es gerne, wenn Sie auf die Diskussion in der Kommission zurückkämen und helfen würden, den richtigen Begriff ins Gesetz zu schreiben.
Ich komme zur in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe bter von der Mehrheit geforderten klimafreundlichen Produktion. In Artikel 2 Absatz 1 haben wir ein eigentliches Inhaltsverzeichnis des Landwirtschaftsgesetzes. Dieses ist auf die wesentlichsten Verfassungsaufträge abgestimmt. Absatz 1 Buchstabe bbis lautet: "Er unterstützt die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen." Dies beinhaltet die Schonung von Gewässern und Boden; die Senkung von Treibhausgasemissionen ist ebenfalls eingeschlossen. Über die Direktzahlungen können also besonders klimafreundliche, gewässer- und bodenschonende Produktionsverfahren unterstützt werden.
Deshalb bitte ich Sie, bei Absatz 1 Buchstabe bter den Antrag der Mehrheit abzulehnen und der Minderheit Germanier zu folgen.
Zur Ernährungssouveränität, Artikel 2 Absatz 4: Die vom Bundesrat und von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagene Formulierung weist dem Begriff der Ernährungssouveränität die Bedeutung zu, die mit der Grundidee unserer Agrarpolitik im Einklang steht. Nur die in der Botschaft vorgeschlagene Version steht in Verbindung mit einem konkreten Ziel. Der Bundesrat hat bei der Weiterentwicklung der Agrarpolitik die Zusammenhänge zwischen der Landwirtschaft und den anderen Stufen der Ernährungswirtschaft zu berücksichtigen, damit die Bedürfnisse von Konsumentinnen und Konsumenten optimal befriedigt werden. Beim Antrag der Minderheit I entfällt dieser wichtige Zusammenhang; er lässt Raum für unterschiedliche Interpretationen, zum Beispiel auch Raum für die Forderung nach protektionistischen Massnahmen. Ich habe vorhin gut zugehört: Es ist natürlich in Abrede gestellt worden, aber es würde diesen Raum belassen, würde man der Minderheit I folgen. Ich bitte Sie, dies nicht zu tun.
Was Artikel 2 Absatz 4 betrifft und den Antrag Grossen Jürg, bitte ich Sie, mit der Mehrheit zu stimmen und somit den Minderheits- und den Einzelantrag abzulehnen.
Zum Antrag der Minderheit Flückiger Sylvia, zur Beschränkung auf das Kerngeschäft der Landwirtschaft: In der Agrardebatte 2007 ist die Diversifizierung in landwirtschaftsnahe Tätigkeiten beschlossen worden, und auch die Wettbewerbsneutralität ist auf gesetzlicher Stufe bereits verankert. Die Unterstützungsmassnahmen, die Gewerbebetriebe wettbewerbsrechtlich allenfalls tangieren könnten, sind im Landwirtschaftsgesetz unter dem 5. Titel, "Strukturverbesserungen", aufgeführt. Zudem schlägt der Bundesrat, um die Wettbewerbsneutralität zu gewährleisten, insbesondere einen neuen Artikel 89a vor. Eine zusätzliche Regelung in Artikel 2 ist also unnötig und würde nur zu Doppelspurigkeiten führen.
Ich darf Sie deshalb bitten, der Mehrheit zu folgen.
Zu Artikel 3 und zum Antrag der Minderheit Walter: Diese Erweiterung des Begriffs der Landwirtschaft und ihres Geltungsbereichs ist unnötig. Die Minderheit will die Ausdehnung auf "landwirtschaftsnahe Tätigkeiten". Der Vollzug wäre mit ausserordentlichen Schwierigkeiten verbunden. Ich habe heute Morgen schon einmal davon gesprochen: Wir müssen Vorsicht walten lassen, damit wir nicht hohe Administrationskosten riskieren. Der Aufwand im Bereich des Agrotourismus lässt sich nicht standardisieren, und es wäre ausserordentlich aufwendig, dies in irgendeiner Form korrekt, einfach und kostengünstig zu handhaben. Die grosse Skepsis des Gewerbes gegenüber den landwirtschaftsnahen Tätigkeiten habe ich erwähnt.
Zu Artikel 5 und zum Minderheitsantrag I: Das Ziel der nachhaltigen Landwirtschaft in Absatz 1 ist in der Verfassung und auch im Zweckartikel des Landwirtschaftsgesetzes festgehalten. Der Bundesrat hat gemäss dem Verfassungsauftrag in der Botschaft festgelegt, welche Ziele er für die drei Bereiche der Nachhaltigkeit für die Jahre 2014 bis 2017 wirklich anstrebt.
Ende 2011 hat die Eidgenössische Finanzkontrolle einen Bericht über die Ermittlung der landwirtschaftlichen Einkommen veröffentlicht. Darin wurde der Verwaltung insbesondere empfohlen, die entsprechenden rechtlichen Vorgaben zu überprüfen. Im Moment wird zudem die Erhebung der landwirtschaftlichen Einkommen überarbeitet. Das System wird vereinfacht, und es wird besser auf die statistischen Grundsätze ausgerichtet. Eine Anpassung in Artikel 5 ist erst dann angezeigt, wenn die Überprüfung des Einkommensvergleichs durch die Verwaltung erfolgt und das System für die Einkommenserhebung angepasst ist.
Zum Minderheitsantrag II, der jetzt zurückgezogen ist und im Einzelantrag Grossen Jürg Wiederaufnahme gefunden hat: Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass man Artikel 5 Absatz 2 sicherlich nicht aufheben sollte. Denn Absatz 2 und auch Absatz 3 geben dem Bundesrat die Möglichkeit, mit befristeten Massnahmen zu Einkommensverbesserungen beizutragen, wenn die Einkommen wesentlich unter vergleichbare Einkommen fallen würden. Ich bitte Sie also, diesen Einzelantrag abzulehnen.
Deshalb bitte ich Sie, bei Artikel 5 der Mehrheit zuzustimmen, den Antrag der Minderheit I sowie den Einzelantrag zu den Artikeln 5 und 5a abzulehnen.
Darbellay Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP
Nous traitons d'abord le bloc 1 de ce débat sur la Politique agricole 2014-2017, avec six propositions de minorité et une proposition individuelle. Deux propositions de minorité, celle de la minorité Noser à l'article 1 lettre f et celle de la minorité II (Bertschy) à l'article 5, ont été retirées. Je ne ferai donc pas de commentaires sur ces articles-là.
Je précise, pour corriger le dépliant que vous avez reçu, qu'à l'article 2 alinéas 4 et 5, Monsieur Germanier ne fait pas partie des minorités; c'est une erreur dans le dépliant.
Je commencerai d'abord par l'article 2 alinéa 1 lettre bter, soit par la proposition de la minorité Germanier de la biffer. La majorité de la commission a accepté une modification proposée dans le débat, qui voudrait que la Confédération fasse la promotion d'une production respectant le plus possible le climat et préservant le plus possible le sol et les eaux. On peut chasser beaucoup de lièvres à la fois. Et Dieu sait si, dans la politique agricole, on poursuit énormément d'objectifs de manière simultanée - des objectifs qui peuvent être contradictoires, mais cela ressort déjà de l'article 104 de la Constitution fédérale. Ajouter un objectif supplémentaire ici serait à l'évidence surcharger le bateau.
La proposition défendue par la minorité Germanier a été rejetée à une très courte majorité, à savoir par 12 voix contre 11. De plus, introduire cette lettre bter inscrirait dans la loi un nouveau groupe de mesures supplémentaires. On a aujourd'hui déjà la production et les ventes, les paiements directs, les mesures d'accompagnement social. Ajouter cette nouvelle lettre signifierait aussi l'ajout d'un nouveau groupe de mesures. La formulation actuelle est déjà passablement exhaustive. Le soutien à l'utilisation des ressources naturelles durables fait partie de l'objectif de la politique agricole et il est aussi l'une des très nombreuses mesures qui figurent dans ce paquet; ce serait une demande supplémentaire qui à l'évidence surchargerait le bateau.
A l'article 2 alinéa 4, la proposition défendue par la minorité I (Schelbert) a été rejetée par 13 voix contre 9 et 1 abstention. C'est la fameuse notion de "souveraineté alimentaire", une notion inventée par les milieux gauchistes de paysans européens. Cette notion de souveraineté alimentaire est plutôt reprise aujourd'hui par les milieux paysans. Les deux chambres de ce Parlement ont accepté de donner suite à l'initiative parlementaire Bourgeois qui prévoit précisément d'inscrire dans la législation la notion de souveraineté alimentaire. Le Conseil fédéral en a tenu compte dans ce projet. Il y a différentes propositions qui définissent différemment la notion de souveraineté alimentaire.
La minorité I (Schelbert) veut biffer la partie du projet du Conseil fédéral qui définit la notion de souveraineté alimentaire. Le Conseil fédéral dit que cette souveraineté alimentaire se définit par une agriculture qui est orientée vers les besoins des consommateurs "en produits du pays diversifiés, durables et de haute qualité". Cette formulation donne ainsi un sens à la notion de souveraineté alimentaire, et c'est aussi comme cela que la conçoit la majorité de la commission.
La proposition défendue par la minorité II (Bertschy) a été rejetée grâce à la voix prépondérante du président; le résultat du vote était de 11 voix contre 11. La minorité II propose de biffer complètement l'alinéa 4. Ce serait dommage, parce que la notion de souveraineté alimentaire ne figurerait plus dans la loi; et on aurait alors vraisemblablement un jour une initiative populaire qui aurait pour but d'inscrire dans la Constitution la souveraineté alimentaire. Nous avons l'occasion de préciser ici ce que nous entendons par souveraineté alimentaire et de préciser aussi l'objectif de qualité de l'agriculture suisse, et c'est une bonne chose.
Madame Flückiger, dans sa proposition de minorité à l'article 2 alinéa 5, veut que l'on concentre le soutien à l'agriculture uniquement sur les activités qui sont le coeur de l'activité agricole. Mais de quoi s'agit-il? Depuis des années, la diversification de l'agriculture est en marche; c'est un fait. La neutralité en matière de concurrence est aussi un acquis inscrit dans la législation, alors à quoi bon crier haro sur tout ce qui n'est pas forcément directement agricole? Il y a évidemment beaucoup de difficulté à déterminer la limite entre l'activité agricole et l'activité para-agricole - pensez à l'agrotourisme, pensez aux buvettes d'alpage, pensez aussi à l'accueil à la ferme. Je crois que ce serait ici un très mauvais signal envers ces agriculteurs qui ont fait ces efforts de diversification. Regardez aussi ce qui se pratique dans d'autres pays. Là, on serait véritablement à côté de ce qui a du sens.
A l'article 5, la proposition défendue par la minorité I (Schelbert) a été refusée en commission, par 16 voix contre 8. Elle prévoit de reformuler complètement cet article, non pas dans le sens du revenu agricole, mais dans un sens de durabilité. La durabilité comprend évidemment les trois dimensions. Le Conseil fédéral l'a définie comme cela; c'est aussi l'avis de la majorité de la commission.
La minorité II (Bertschy) à l'article 5 a été retirée au profit de la proposition de compromis de Jürg Grossen. Si c'est un compromis, en principe, on doit aller moins loin. Or ici, même si la commission n'a pas traité cette proposition, permettez-moi quand même cette remarque: la proposition Grossen Jürg va plus loin; elle empêcherait le Conseil fédéral d'intervenir si les revenus de l'agriculture étaient plus bas que les revenus comparables dans d'autres secteurs de l'économie dans la même région. Si, durablement, on a un problème de revenus dans l'agriculture, ce n'est pas une mesure que le Conseil fédéral va prendre chaque année; c'est une mesure absolument exceptionnelle. Eh bien, il faut quand même pouvoir le faire et je vous enjoins, ici aussi, de suivre la proposition de la majorité.
Hassler Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD
Ich möchte zuerst auf Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b und auf Artikel 70 Absatz 1 eingehen, weil der Bundesrat dort die Kommissionslösung bekämpft und bei seiner ursprünglichen Formulierung bleiben möchte. Der Bundesrat hat ja vorgeschlagen, den bisher verwendeten Begriff "gilt ... ab" bzw. "Abgeltung" durch "fördert" bzw. "Förderung" zu ersetzen. In der Bundesverfassung steht, dass der Bund "das bäuerliche Einkommen durch Direktzahlungen" ergänzt. Es handelt sich nach Auffassung der Kommission nicht um eine Förderung, sondern um eine Abgeltung der Leistungen der Landwirtschaft. Die Leistungen müssen erbracht werden, damit sie auch abgegolten werden können, und ohne Leistung gibt es keine Abgeltung. Wenn man hier von "fördert" spricht, hat dies keinen Bezug mehr zum Einkommen der Bauern, obwohl das in der Verfassung so verlangt wird. Deshalb ist es nach wie vor die Meinung der Kommission, dass wir hier bezüglich der Leistungen der Landwirtschaft den Begriff "gilt ... ab" und nicht "fördert" einfügen sollten, weil diese Leistungen einen Bestandteil des landwirtschaftlichen Einkommens ausmachen.
Zu Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe bter: Mit den Ergänzungen, welche die Kommissionsmehrheit vorgenommen hat, möchte sie auch die Förderung einer möglichst klimafreundlichen Produktion in den Bereich der Massnahmen des Bundesrates aufnehmen. Es ist richtig, in Artikel 2 den entsprechenden Grundsatz zu stipulieren und dann weiter hinten die Umsetzung zu konkretisieren. Die Problematik ist in der Botschaft erwähnt, und es wird anerkannt, dass ein Manko in diesem Bereich besteht. Die Mehrheit der Kommission unterstützt deshalb diese Ergänzung. Die Minderheit Germanier erachtet diese Ergänzung als nicht notwendig, da sie schon durch den offen formulierten Zweckartikel abgedeckt sei.
Zu Artikel 2 Absatz 4 zur Ernährungssouveränität: Hier ist zuerst festzuhalten, dass Herr Germanier zu Unrecht in der Minderheit I (Schelbert) aufgeführt ist - er hat diesen Minderheitsantrag nicht unterzeichnet. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Formulierung steht im Einklang mit der Zielsetzung von Artikel 104 der Bundesverfassung. Sie hilft, den Begriff der Ernährungssouveränität zu klären. Im Fokus stehen die Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten. Die Formulierung gibt dem Begriff auch eine sektorübergreifende Bedeutung. Die Ernährungssouveränität bezieht sich nicht nur auf die landwirtschaftliche Produktion, sondern auf alle Stufen der Ernährungswirtschaft.
Die Minderheit I (Schelbert) möchte den Begriff "Ernährungssouveränität" ohne Klärung im Gesetz festschreiben. Aus Sicht der Mehrheit besteht damit die Gefahr von unterschiedlichen Interpretationen mit entsprechenden politischen Forderungen. Die Minderheit II (Bertschy) möchte auf die Aufnahme des Begriffs ganz verzichten.
Im Namen der Mehrheit bitte ich Sie, unserem Antrag, also der Fassung des bundesrätlichen Entwurfes, zuzustimmen. Die Abstimmungsresultate waren die folgenden: Der Antrag der jetzigen Minderheit I (Schelbert) wurde in der Kommission mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Der Antrag der jetzigen Minderheit II (Bertschy) wurde mit 11 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt; hier war also die Entscheidung sehr knapp.
Ich komme zu Artikel 2 Absatz 5 und zum Thema der Beschränkung der Landwirtschaft auf das Kerngeschäft. Die Wettbewerbsneutralität war bisher als Grundsatz bereits in Artikel 87 festgehalten. Mit dem vom Bundesrat neu vorgeschlagenen Artikel 89a wird dieser Aspekt verstärkt und auch präzisiert. Der Grundsatz, dass Landwirtschaft und Gewerbe den Wettbewerb mit fairen Mitteln austragen und gleich lange Spiesse haben müssen, ist unbestritten. Bei Artikel 89a gemäss Entwurf des Bundesrates ist klar definiert, welcher Rahmen für die Wettbewerbsneutralität einzuhalten ist. Eine Minderheit ist der Ansicht, dass Unterstützungsmassnahmen aber auf das Kerngeschäft der Landwirtschaft zu beschränken seien. Dabei ist nicht definiert, was unter "Kerngeschäft" genau zu verstehen ist, was bei einer Annahme des Minderheitsantrages unweigerlich weiteren Regelungsbedarf nach sich ziehen würde.
Deshalb beantragt die Mehrheit, hier der Fassung gemäss dem bundesrätlichen Entwurf zuzustimmen.
Zum Antrag der Minderheit Walter zu Artikel 3: Dieser Antrag möchte die landwirtschaftsnahen Tätigkeiten auch unter den Begriff der Landwirtschaft stellen. Das ist ein Minderheitsantrag geblieben. Die Kommission hat sich hier stärker dafür ausgesprochen, sich bei den Unterstützungen für die Landwirtschaft auf das Kerngeschäft zu beschränken. Die Kommissionsminderheit möchte hier eben landwirtschaftsnahe Tätigkeiten wie das Anbieten von Agrotourismus oder Schlafen im Stroh - diese Beispiele wurden bereits genannt - unter den Begriff der Landwirtschaft aufnehmen.
Dann noch zu Artikel 5, wo es um das Einkommen bzw. um die Nachhaltigkeit geht: Hier wurde der Antrag der Minderheit II (Bertschy) zurückgezogen; es steht nun ein Einzelantrag Grossen Jürg zu den Artikeln 5 und 5a zur Diskussion. Die Kommissionsmehrheit ist hier klar der Auffassung, dass man dem Bundesrat folgen und am bisherigen Recht festhalten soll. Das ist die richtige Lösung, die richtige Formulierung, um den Einkommensvergleich in der Landwirtschaft machen und die nötigen Massnahmen allenfalls daraus ableiten zu können.
Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Art. 1
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Noser, Müller Philipp, Pelli)
Bst. f
f. Die Agrarpolitik schafft Voraussetzungen, welche Freihandelsabkommen mit China, Indien und Russland ermöglichen.
Art. 1
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Noser, Müller Philipp, Pelli)
Let. f
f. La politique agricole contribue à permettre l'aboutissement d'accords de libre-échange avec la Chine, l'Inde et la Russie.
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Der Antrag der Minderheit Noser wurde zurückgezogen.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 2
Antrag der Mehrheit
Abs. 1 Bst. b
b. Er gilt gemeinwirtschaftliche Leistungen von bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betrieben mit Direktzahlungen ab;
Abs. 1 Bst. bter
bter. Er fördert eine möglichst klimafreundliche, gewässer- und bodenschonende Produktion.
Abs. 1 Bst. e, 3, 4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Germanier, Baader Caspar, Flückiger Sylvia, Müller Philipp, Müri, Noser, Pelli, Rime, Walter)
Abs. 1 Bst. bter
Streichen
Antrag der Minderheit I
(Schelbert, Germanier, Jans, Pardini)
Abs. 4
Sie orientieren sich am Grundsatz der Ernährungssouveränität.
Antrag der Minderheit II
(Bertschy, Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Marra, Noser, Pardini, Schelbert)
Abs. 4
Streichen
Antrag der Minderheit
(Flückiger Sylvia, Bertschy, Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Marra, Pardini, Rime, Schelbert)
Abs. 5
Unterstützungsmassnahmen beschränken sich auf das Kerngeschäft der Landwirtschaft. Nebenerwerbstätigkeiten, die geeignet sind, den Wettbewerb zulasten von Gewerbe und Industrie zu verzerren, sind davon ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt Artikel 89a. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.
Art. 2
Proposition de la majorité
Al. 1 let. b
b. rétribuer au moyen de paiements directs les prestations d'intérêt public fournies par les exploitations paysannes cultivant le sol;
Al. 1 let. bter
bter. La Confédération promeut une production respectant le plus possible le climat et préservant le plus possible les eaux et le sol.
Al. 1 let. e, 3, 4
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Germanier, Baader Caspar, Flückiger Sylvia, Müller Philipp, Müri, Noser, Pelli, Rime, Walter)
Al. 1 let. bter
Biffer
Proposition de la minorité I
(Schelbert, Germanier, Jans, Pardini)
Al. 4
Elles s'orientent d'après le principe de la souveraineté alimentaire.
Proposition de la minorité II
(Bertschy, Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Marra, Noser, Pardini, Schelbert)
Al. 4
Biffer
Proposition de la minorité
(Flückiger Sylvia, Bertschy, Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Marra, Pardini, Rime, Schelbert)
Al. 5
Les mesures de soutien se limitent aux activités de base de l'agriculture. Les activités accessoires de nature à entraîner une distorsion de la concurrence au détriment de l'artisanat et de l'industrie sont exclues de ces mesures de soutien. L'article 89a demeure réservé. Le Conseil fédéral règle les détails.
Abstimmung
Abs. 1 Bst. b - Al. 1 let. b
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Der Bundesrat hält an seinem Antrag fest. Die Abstimmung gilt auch für Artikel 70 Absatz 1.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 168 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 18 Stimmen
Abstimmung
Abs. 1 Bst. bter - Al. 1 let. bter
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 100 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 85 Stimmen
Abstimmung
Abs. 4 - Al. 4
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 116 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 68 Stimmen
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 117 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 67 Stimmen
Abstimmung
Abs. 5 - Al. 5
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 123 Stimmen
Dagegen ... 61 Stimmen
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Verfahrensbeitrag
Art. 3 Abs. 1 Bst. d
Antrag der Minderheit
(Walter, Baader Caspar, Darbellay, de Buman, Flückiger Sylvia, Hassler, Hausammann, Müri, Rime, Ritter)
d. landwirtschaftsnahe Tätigkeiten.
Art. 3 al. 1 let. d
Proposition de la minorité
(Walter, Baader Caspar, Darbellay, de Buman, Flückiger Sylvia, Hassler, Hausammann, Müri, Rime, Ritter)
d. des activités proches de l'agriculture.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 97 Stimmen
Dagegen ... 86 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Art. 4 Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 4 al. 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 5
Antrag der Minderheit I
(Schelbert, Germanier, Jans, Pardini)
Titel
Nachhaltigkeit
Abs. 1a
Mit den Massnahmen dieses Gesetzes wird eine nachhaltige Landwirtschaft angestrebt.
Abs. 1b
Der Bundesrat legt dazu Parameter für alle drei Bereiche der Nachhaltigkeit fest.
Abs. 1
Nachhaltig wirtschaftende und ökonomisch leistungsfähige Betriebe sollen im Durchschnitt mehrerer Jahre Einkommen erzielen können, die ...
Antrag der Minderheit II
(Bertschy, Maier Thomas, Noser, Müller Philipp)
Titel
Nachhaltiges Wirtschaften
Abs. 1
Mit den Massnahmen dieses Gesetzes wird eine nachhaltige Landwirtschaft angestrebt.
Abs. 2
Der Bundesrat legt dazu bezüglich der Nachhaltigkeit Parameter fest.
Abs. 3
Der Bund entschädigt die Landwirtschaftsbetriebe für die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Die Entschädigungen müssen so festgesetzt werden, dass die gemeinwirtschaftlichen Ziele erreicht werden.
Abs. 4
Die Leistungen der Landwirtschaft, die keine gemeinwirtschaftlichen Aufgaben nach Artikel 104 der Bundesverfassung darstellen und dem Unternehmertum zugerechnet werden, entschädigt der Markt.
Antrag Grossen Jürg
Titel, Abs. 1
Unverändert
Abs. 2, 3
Aufheben
Art. 5
Proposition de la minorité I
(Schelbert, Germanier, Jans, Pardini)
Titre
Durabilité
Al. 1a
Les mesures prévues dans la présente loi ont pour objectif une agriculture durable.
Al. 1b
A cette fin, le Conseil fédéral fixe des paramètres pour les trois dimensions de la durabilité.
Al. 1
Les exploitations remplissant les critères de durabilité et de performance économique doivent pouvoir réaliser, en moyenne pluriannuelle, un revenu comparable ...
Proposition de la minorité II
(Bertschy, Maier Thomas, Noser, Müller Philipp)
Titre
Exploitation agricole durable
Al. 1
Les mesures prévues dans la présente loi ont pour objectif une agriculture durable.
Al. 2
Le Conseil fédéral fixe à cette fin des paramètres relatifs à la durabilité.
Al. 3
La Confédération indemnise les exploitations agricoles pour la fourniture de prestations d'intérêt général. Les indemnisations doivent être fixées de telle sorte que les objectifs d'intérêt public puissent être atteints.
Al. 4
Les prestations fournies par l'agriculture qui ne relèvent pas des objectifs d'intérêt général selon l'article 104 de la Constitution, mais de l'entrepreneuriat sont rémunérées par le marché.
Proposition Grossen Jürg
Titre, al. 1
Inchangé
Al. 2, 3
Abroger
Art. 5a
Antrag Grossen Jürg
Titel
Nachhaltigkeit
Abs. 1
Mit den Massnahmen dieses Gesetzes wird eine nachhaltige Landwirtschaft angestrebt.
Abs. 2
Der Bundesrat legt dazu Parameter für alle drei Bereiche der Nachhaltigkeit fest.
Abs. 3
Der Bund entschädigt die Landwirtschaftsbetriebe für die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Die Entschädigungen müssen so festgesetzt werden, dass die gemeinwirtschaftlichen Ziele erreicht werden.
Art. 5a
Proposition Grossen Jürg
Titre
Durabilité
Al. 1
Les mesures prévues dans la présente loi ont pour objectif une agriculture durable.
Al. 2
A cette fin, le Conseil fédéral fixe des paramètres pour les trois dimensions de la durabilité.
Al. 3
La Confédération indemnise les exploitations agricoles pour la fourniture de prestations d'intérêt général. Les indemnisations doivent être fixées de telle sorte que les objectifs d'intérêt public puissent être atteints.
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Der Antrag der Minderheit II (Bertschy) wurde zurückgezogen.
Abstimmung
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag Grossen Jürg ... 73 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 45 Stimmen
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag Grossen Jürg ... 89 Stimmen
Dagegen ... 99 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Block 2 - Bloc 2
Produktion und Absatz I (Qualitätsstrategie, Absatzförderung und Milchwirtschaft)
(Art. 8-43)
Production et ventes I (stratégie qualité, promotion des ventes et économie laitière)
(Art. 8-43)
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich muss natürlich zuerst meine Interessenbindung bekanntgeben, ich denke, auch für Kollege Glättli: Als Direktor des Dachverbands der Schweizer Milchproduzenten suche ich zusammen mit dem Verband seit langer Zeit nach Lösungen, die die Misere auf dem Milchmarkt nach dem Ausstieg aus der Milchkontingentierung im Jahr 2009 beheben können.
Die Milchproduzenten leiden unter den aktuellen Milchpreisen. Nicht für alle zum Glück, aber für viele liegt der Preis unter 50 Rappen pro Liter. Im Jahr 1993 lag der Milchpreis noch bei Fr. 1.07. Klar haben seither Kompensationen über Direktzahlungen und Produktivitätssteigerungen stattgefunden, aber lange nicht überall. Der Milchpreis ist heute gleich hoch wie 1967; das ist mein Jahrgang, und ich bin auch nicht mehr bei den Jüngsten.
Die Ursache für diese Situation liegt in der Asymmetrie, im Ungleichgewicht auf den Agrarmärkten, was bei der Milch ganz besonders zum Tragen kommt. Nehmen wir einmal an, der Inhalt einer Milchpackung, ein Liter Milch, entspricht symbolisch der Menge verarbeiteter Milch eines unserer grossen Verarbeiter. Die abgelieferte Milchmenge eines Milchbauers oder einer Milchbäuerin entspricht dann, im Vergleich zu dieser Milchpackung, im Durchschnitt allenfalls der Grösse von zwei Stecknadelköpfen. Die Milchmenge unserer vier grossen Verarbeiter wird über etwa vierzig Organisationen vermarktet. Bei dieser Strukturschwäche braucht es minimale Regeln, damit nicht der einzelne Milchbauer, die einzelne Milchbauernfamilie mit immer tieferen Preisen das Nachsehen hat.
Meine Minderheitsanträge verlangen Änderungen in zwei Artikeln.
Zuerst, und da liegt der Schwerpunkt, zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 9: Wenn die Milchbauern oder Produzentenorganisationen gemeinsam in einem klaren Mehrheitsbeschluss über ihre Verbandsstrukturen entscheiden, Massnahmen zur Anpassung des Angebots an die Nachfrage zu treffen, soll dies der Bundesrat für alle als verbindlich erklären können, sodass Massnahmen, die mit klarem Mehr beschlossen wurden, nicht von wenigen Einzelnen unterlaufen werden. Dies ist heute bereits möglich, allerdings nur, wenn die Situation eine Ausnahme darstellt und nicht durch strukturelle Probleme bedingt ist. Die Asymmetrie auf den Märkten ist aber systembedingt und bleibt trotz starkem Strukturwandel in der Landwirtschaft auch in den nächsten Jahren bestehen. Denn auch wenn es nur noch 20 000 Milchbetriebe gibt, stehen diese immer noch nur vier grossen Verarbeitern gegenüber.
Mit meinem Minderheitsantrag soll deshalb einzig die einschränkende Bedingung für die bereits heute mögliche Massnahme gestrichen und der Bundesrat verpflichtet werden, die Selbsthilfemassnahmen für alle verbindlich zu erklären, wenn die notwendigen Quoren der Produzenten oder der Branche vorliegen. Dazu braucht es mindestens alle zwei Jahre neue repräsentative Abstimmungen der Betroffenen. Verbindlich erklärt werden können dabei nur Beschlüsse mit einem sehr hohen Quorum von zwei Dritteln. Man zementiert hier also nichts. Es sind die Betroffenen selbst, die über die Selbsthilfemassnahmen entscheiden und letztlich auch davon profitieren können. Mit dem vorliegenden Minderheitsantrag geben wir den Organisationen bloss das Instrument, bereits vielfach demokratisch gefällte Entscheide auch wirklich umsetzen zu können.
Ich bin froh, wenn Sie diesem Minderheitsantrag zustimmen, damit wir selbst in Eigenverantwortung die Probleme auf diesem Markt, die wirklich nicht klein sind, lösen können.
Ebenfalls zur Stabilisierung beitragen soll mein Minderheitsantrag zu Artikel 36b. Gemäss diesem Antrag verlangt der Bund für die einzelnen Bauernfamilien zwingend schriftliche Kaufverträge mit einem Jahr Gültigkeit und minimalen Regelungen über Preis und Menge. Damit sollen auf dem Markt auch eine minimale Stabilität und Planbarkeit hergestellt werden. Es handelt sich um das Anliegen der von uns bereits angenommenen Motion Bourgeois 10.3813. Übrigens wird in Hinblick auf den Quotenausstieg auch in der EU eine analoge Regelung geschaffen. Der Entwurf des Bundesrates, wonach Standardverträge der Branche allgemeinverbindlich erklärt werden können, ist gut. Wir möchten hier aber etwas weiter gehen, damit auch die Produzenten selbst etwas in den Händen haben.
Ich danke Ihnen, wenn Sie diesen Anträgen zustimmen und damit dem Sektor Milch, der immerhin einen Drittel der Wertschöpfung in der Landwirtschaft ausmacht und daher sehr zentral ist, eine Stütze geben - eine Stütze, die keinen Franken zusätzliche Bundesmittel kostet, aber mit Blick auf die Abwärtsspirale des Preises doch eine Korrektur bringen wird. Bei dieser Abwärtsspirale braucht es eine Korrektur. Nur so können sich die Prognosen, wie sie im Modell gemacht wurden und wonach es auch wieder etwas Preisanstieg geben wird, in der Realität erfüllen.
John-Calame Francine · Mit-F · Nationalrat · Neuenburg · Grüne Fraktion
Monsieur Rösti, vous venez d'expliquer qu'en fait, les paysans sont confrontés à quatre transformateurs et que c'est une partie du problème. Parmi ces quatre transformateurs, il y a Cremo et Emmi qui sont des coopératives en mains des paysans.
Qu'ont entrepris les paysans auprès de ces deux coopératives pour rendre le marché du lait plus transparent et qu'ont-ils entrepris comme actions concrètes auprès de ces deux coopératives pour faire évoluer la situation?
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Es ist so, dass zwei der vier Unternehmungen mehrheitlich in bäuerlichem Besitz sind. Seitens der Milchproduzenten haben wir zusammen mit diesen Unternehmungen mehrfach Anstrengungen unternommen, um den Markt zu stabilisieren. Letztlich haben uns nicht immer alle Partner unterstützt; es gibt auch nichtbäuerliche Unternehmungen, Aktiengesellschaften, die letztlich Mehrmengen verteilt und somit den Preis gedrückt haben. Wenn sich die bäuerlichen Unternehmungen, die genauso wie die anderen Aktiengesellschaften am Markt aktiv sind, in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit nicht anpassen, bekommen sie ein Problem. Das ist genau die Strukturschwäche aufseiten der Bauern. Schliesslich kommt natürlich noch der letzte Partner, der Detailhandel, hinzu, der auch zu diesen Unternehmungen in Konkurrenz steht. Er bietet Milch als Frequenzbringer an, zu möglichst tiefen Preisen, damit die Konsumentinnen in den Laden kommen. Er übt deshalb beim Bestellen der Produkte immer auch einen Druck auf diese Unternehmungen aus.
Germanier Jean-René · Mit-M · Nationalrat · Wallis · FDP-Liberale Fraktion
Vous êtes peut-être surpris de voir cette minorité composée de Germanier, Darbellay et Marra. En fait, la discussion qui a eu lieu avec mes collègues en commission sur ce sujet n'a pas été jusqu'au bout par rapport à la problématique de la vente directe et de la promotion collective.
A cet alinéa 4, il est prévu que les produits de la vente directe ne peuvent pas être soumis aux prescriptions de force obligatoire qui figurent à l'alinéa 1, et que les vendeurs sans intermédiaire ne peuvent pas être assujettis à l'obligation de verser les contributions visées à l'alinéa 2 pour les quantités écoulées en vente directe. En fait, des producteurs de lait, par exemple, qui vendraient du lait à la ferme, n'ont pas à cotiser pour les litres écoulés. Mais, la problématique englobe également les cotisations obligatoires qui concernent la promotion.
La promotion - je crois que nous sommes tous d'accord - est essentielle à la mise en valeur du marché. Elle est organisée par les lois fédérales et par les ordonnances de manière subsidiaire parce que, lorsqu'un franc vient de la branche, un franc vient aussi de la Confédération de manière subsidiaire. C'est une participation aux coûts de la promotion 50/50.
Dans le secteur viticole, il y a des lois cantonales sur la mise en valeur des produits agricoles, que ce soit dans le canton de Vaud, du Valais ou de Genève. Dans la plupart des cantons viticoles, il y a des cotisations obligatoires pour la promotion. Avec cet article, tel que formulé, ce serait plutôt des régions en Suisse alémanique qui seraient concernées, je tiens à le préciser, mais d'autres endroits pourraient quand même être intéressés. Certains acteurs qui vendent leurs produits directement, à la cave par exemple, n'auraient pas à cotiser pour une promotion collective.
Or, la minorité Germanier propose que, lorsque les ventes directes bénéficient de la promotion collective, elles doivent être logiquement soumises à la cotisation pour réunir la quantité de fonds propres nécessaires à une promotion à travers tout le pays selon le système précité de participation aux coûts de la promotion 50/50.
J'ai à peu près tout dit sur les cantons et leurs lois de mise en valeur qui sont appliquées pour l'instant et je vous remercie de soutenir cette proposition de minorité, car elle a une certaine importance pour l'équité de traitement. Tout le monde doit participer, lorsque tout le monde profite d'une promotion.
Hausammann Markus · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich begründe meine Minderheitsanträge zu Artikel 13 Absatz 3 und zu Artikel 17.
Artikel 13 muss gemäss der Formulierung auf der Fahne ergänzt und verstärkt werden. Im geltenden Landwirtschaftsgesetz ist diese Massnahme in Artikel 55 Absatz 2 aufgeführt und betrifft ausschliesslich den Getreidemarkt. Angesichts der Tatsache, dass Artikel 55 im Rahmen der AP 2014-2017 gestrichen wird, ist sein Inhalt in Artikel 13 Absatz 3 aufzunehmen und sein Geltungsbereich auf den gesamten Agrar- und Lebensmittelsektor auszudehnen. Diese Korrektur entspricht somit in erster Linie einer Wahrung des geltenden Rechts. Sie stellt eine Ergänzung und Präzisierung von Artikel 9 dar. Sie trägt angesichts steigender Volatilität - der Herr Bundesrat hat darauf hingewiesen - zu einem besseren Funktionieren des Agrarmarktes bei, indem sie punktuell Massnahmen ermöglicht, um das Angebot an die Nachfrage anzupassen. Obwohl die in diesem Artikel vorgesehenen Massnahmen bisher nie umgesetzt wurden, ist es wichtig, diese Möglichkeit im Gesetz beizubehalten. Sie stellt im Falle eines grossen Marktungleichgewichts, was häufiger der Fall sein könnte, ein Sicherheitsnetz dar. Sämtliche Spezialisten sind sich nämlich darüber einig, dass die landwirtschaftlichen Rohstoffmärkte in den nächsten Jahren von einer grösseren Instabilität gekennzeichnet sein werden.
Wir beantragen Ihnen weiter, Artikel 17 zu ergänzen, mit dem Ziel, eine grösstmögliche Versorgung mit einheimischen landwirtschaftlichen Produkten sicherzustellen. In Übereinstimmung mit internationalen Verpflichtungen bleibt der Grenzschutz ein wichtiges Instrument, um die in Artikel 104 der Bundesverfassung festgelegten Ziele zu erreichen. Parallel zum Versorgungssicherheitsbeitrag tragen die Einfuhrzölle für landwirtschaftliche Rohstoffe wesentlich zur nachhaltigen, diversifizierten und qualitativ hochwertigen einheimischen Produktion bei. Sie müssen auf dem heutigen Niveau gehalten werden. In der AP 2014-2017 müssen die heutigen Einzelkulturbeiträge für Zuckerrüben, Ölsaaten usw. auch auf den Anbau von Futtergetreide und Proteinen ausgedehnt werden, damit der Rückgang der inländischen Rohstoffe zur Ergänzungsfutterproduktion gebremst werden kann.
Entgegen den in der Botschaft geäusserten Absichten kann es doch nicht sein, dass die Attraktivität des Futtergetreides dadurch gesteigert wird, dass die bewilligte Stützung des Grenzschutzes für Brotgetreide reduziert und der Anbau von Brotgetreide geschmälert wird. Der Begriff "grösstmögliche Versorgung" muss im Rahmen der Periode 2014-2017 als eine Aufrechterhaltung des heutigen Selbstversorgungsgrades interpretiert werden. Diese Änderung stimmt einwandfrei mit dem Prinzip der Ernährungssouveränität überein, das Sie in Artikel 2 Absatz 4 des Landwirtschaftsgesetzes beschlossen haben.
Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag zu Artikel 14 Absatz 4 zu unterstützen. In der Kommission ist dieser bei einem Stimmenverhältnis von 11 zu 11 nur ganz knapp gescheitert.
Es geht bei dieser Bestimmung um Labels. Labels sind wichtig. Damit können Produkte ausgezeichnet werden und Mehrleistungen in Bezug auf Ökologie, Tierhaltung, Verarbeitung oder soziale Kriterien kommuniziert werden. Für die Anbieter sind sie ein wirkungsvolles Marketinginstrument, für die Konsumentinnen und Konsumenten sind sie angesichts der vielen und verwirrenden Werbebotschaften eine Orientierungshilfe. Labels fordern in der Regel höhere Standards ein, und in den letzten Jahren haben sich da beispielsweise strenge private Labels wie die Knospe für Bioprodukte oder Max Havelaar für gerechten Handel am Markt gut durchgesetzt. Das funktioniert also gut. Die Knospe zum Beispiel hat eine sehr hohe Akzeptanz, und das sollte so belassen werden.
Gegen den Antrag wurde unter anderem mit dem Argument "Labelsalat" argumentiert. Aber das Gegenteil ist der Fall: Wenn wir nämlich staatliche Labels für obligatorisch erklären, werden damit keine privaten Labels eliminiert, es kämen aber neue hinzu. Das Risiko bei diesem neuen Absatz 4 besteht jedoch darin, dass der Staat in diesem Bereich wohl nur dann Labels verordnen wird, wenn die Anliegen aller Akteure eingeflossen sind. Die sind oft so verschieden, dass Kompromisse auf alle Seiten hin gemacht werden müssen. Dies kann zu einer Verwässerung bzw. Entwertung von etablierten Labels führen. Daher soll die Rolle des Staates hier nur subsidiär sein.
Mit der heutigen Regelung, die diese Subsidiarität beinhaltet, wird übrigens gut gefahren. Dies zeigt sich beim vorhin erwähnten Beispiel über die Bio-Labels. Bio ist in einer Bundesverordnung geregelt. In die Labelvergabe greift der Bund nur subsidiär ein. Und weit über 90 Prozent der Schweizer Betriebe sind mit dem privaten Knospenlabel von Bio Suisse zertifiziert. Es macht also keinen Sinn, wenn der Staat hier eine Aufgabe übernimmt, die privatwirtschaftlich bereits sehr erfolgreich aufgebaut worden ist.
Für diejenigen, die befürchten, dass nun auch gewisse Programme gefährdet seien: In Artikel 14 Absatz 5 heisst es sehr deutlich: Wer in Absatzförderungskampagnen mitmachen will - das können z. B. AOC- oder andere Programme sein -, für den ist die Verwendung der Symbole obligatorisch. Also genau da, wo gewisse Argumente hinzielen, greift der heutige Absatz 5.
Deshalb bitte ich Sie, bei der Version des Bundesrates von Artikel 14 Absatz 4 den letzten Satz zu streichen und meinem Minderheitsantrag, der in der Kommission leider und nur ganz knapp gescheitert ist, zuzustimmen.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Ich gebe gerne zu Protokoll, dass zum Thema "gleich lange Spiesse zwischen Gewerbetreibenden und Landwirten" die Aussage, wonach der Benzinzoll rückvergütet wird, stimmt. Ich habe aber nicht gesagt, dass diese Rückvergütung pro gefahrenem Kilometer entsteht. So viel zum Einwand von Markus Ritter.
Jetzt zu Artikel 15: Es geht darum, wie Produkte speziell gekennzeichnet, wie sie ausgezeichnet werden sollen, und es geht darum, dass damit ein Wettbewerbsvorteil geschaffen werden soll. Anders ist diese Überlegung nicht gedacht. Also geht es darum, welche Produkte womit gekennzeichnet werden sollen. In Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe f ist gemäss Entwurf des Bundesrates festgehalten, dass das Produkt nach besonderen Kriterien der nachhaltigen Entwicklung hergestellt sein muss. Wenn es jetzt aber in Artikel 15 darum geht, die Anforderungen an diese Produkte zu regeln, steht da im bundesrätlichen Entwurf in Absatz 1 Buchstabe a: "Der Bundesrat regelt: a. die Anforderungen, denen die Produkte sowie die Herstellungsverfahren, insbesondere solche mit ökologischer Ausrichtung, genügen müssen". Das ist nur eine der drei Dimensionen der Nachhaltigkeit, welche im vorhergehenden Artikel angesprochen wird. Ich habe deshalb vorgeschlagen, dass hier "insbesondere in ökologischer oder sozialer Hinsicht" stehen soll. Es geht ja um einen ökonomischen Vorteil, und wenn wir die Dreiteilung der Nachhaltigkeit aufnehmen wollen, wie das in Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe f festgehalten ist, dann sollte es hier heissen, dass auch die Anforderungen in sozialer Hinsicht erfüllt sein müssen.
Die Verwaltung - das Bundesamt für Landwirtschaft - hat zu diesem Antrag geschrieben, er sei grundsätzlich eine sinnvolle Ergänzung, man wolle aber nicht, dass das eine gegen das andere ausgespielt oder dass sogar kumuliert werde. Deshalb steht in meinem Antrag auch das Wort "oder". Es geht darum, wie, unter welchen Arbeitsbedingungen usw., solche Produkte hergestellt werden.
Ich bitte Sie, hier den Begriff Nachhaltigkeit so auszudeutschen, wie er gemeint ist. Es geht nicht nur um ökologische, sondern auch um soziale Besonderheiten.
Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Ich spreche für meine beiden Minderheitsanträge zu Artikel 38 Absatz 3 und zu Artikel 39 Absatz 3. Es geht hier um die Höhe der Zulagen für verkäste Milch und für die Fütterung ohne Silage und um den Grundsatz, dass unsere Minderheit, wie der Bundesrat, es systemfremd findet, eine konkrete Beitragshöhe im Landwirtschaftsgesetz festzuschreiben. Die Kommission hat hier mit 12 zu 11 Stimmen entschieden, entgegen dem Entwurf des Bundesrates die Höhe der Zulagen für verkäste Milch und der Zulage für die Fütterung ohne Silage nicht nur auf 15 bzw. 3 Rappen festzusetzen, sondern diesen Betrag in Absatz 3 der Artikel 38 und 39 gleich festzuschreiben.
Die Höhe eines Beitrages für eine konkrete Preisstützungsmassnahme gehört nicht in ein Gesetz. Es ist systemfremd, die Zulagenhöhe hier festzuschreiben; es ist nämlich sinnvoll, dass der Bundesrat die Zulage flexibel und marktgerecht gestalten kann. Die Budgetkompetenz liegt hier beim Parlament und sollte nicht über eine festgelegte Beitragshöhe beeinträchtigt werden. Die 15 bzw. 3 Rappen pro Kilo wurden zudem bereits im Zahlungsrahmen berücksichtigt.
Ich bitte Sie daher im Namen meiner beiden Minderheiten, von einer Festlegung der Beitragshöhe im Landwirtschaftsgesetz abzusehen und die Minderheiten zu unterstützen und damit dem Bundesrat zu folgen.
Hodgers Antonio · Mit-M · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion
Le débat sur le prix du lait, qui a été difficile ces dernières années dans notre pays, montre bien les dysfonctionnements du système actuel de subvention allouée à un produit. En effet, le financement public dans l'actuelle loi favorise la production quantitative, avec un paiement par tête de bétail. Cette incitation contribue à la situation de surproduction de lait que nous avons connue et, par conséquent, à la chute de son prix. De manière subséquente, afin d'écouler les surplus, les producteurs de lait sont donc contraints de transformer leur lait frais en beurre ou en lait en poudre. Ces produits conditionnés sont ensuite exportés, ce qui est une concurrence déloyale vis-à-vis des paysans des autres pays, qui voient des produits subventionnés par l'Etat suisse arriver sur leur marché. Les paysans suisses se retrouvent ainsi de plus en plus dépendants de la Confédération, le marché subit des distorsions et la production intensive est néfaste à l'écologie et au bien-être des animaux.
Cette situation est absurde et le groupe des Verts se réjouit que le Conseil fédéral se range à son opinion en proposant de la changer. Il s'agit aujourd'hui de passer d'une approche quantitative à une approche qualitative. Les propositions qui visent à réallouer la majeure partie des apports de la Confédération, en les transformant en contributions à la sécurité de l'approvisionnement, et à les verser sous forme de paiements liés aux surfaces, elles-mêmes subordonnées à la condition d'une charge minimale de bétail, obtiennent notre soutien.
Pour les Verts, les producteurs ne doivent pas être soumis aux aléas d'un marché totalement libéralisé. Il faut des règles claires et des garde-fous. C'est ce rôle qui est donné par la loi à l'interprofession du secteur laitier, qui est chargée de définir un contrat type pour l'achat de lait qui devra comporter certaines prescriptions minimales concernant la durée du contrat, les quantités, les prix et les modalités de paiement. Si l'interprofession échoue dans cette mission, le Conseil fédéral peut alors arrêter des prescriptions correspondantes. Cela illustre bien le principe de subsidiarité, également cher aux Verts.
Ce qui est vrai pour le lait est vrai pour l'ensemble des produits. La qualité doit primer. Cette notion de qualité doit être comprise au sens large. La perception de la qualité par le consommateur acquiert une importance déterminante: elle comprend la qualité du produit, au sens le plus large, mais aussi les aspects relatifs à la méthode de production - par exemple la production intégrée, le bio, le bien-être des animaux - et à la qualité des processus. Alors que par méthode de production, on entend principalement la qualité de la production dans l'exploitation agricole, la qualité des processus, elle, se réfère à la qualité des processus de fabrication et de distribution tout au long de la chaîne de valeur ajoutée, y compris l'assurance qualité et le contrôle. Une utilisation efficiente des ressources naturelles comme l'énergie ou l'eau est prioritaire pour la production durable et pour les processus décrits.
Pour ces raisons, le groupe des Verts vous recommande d'accepter l'ensemble des articles concernés par ce bloc 2 en y intégrant les propositions de minorité Birrer-Heimo, Fässler Hildegard et Bertschy.
Knecht Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die letzten beiden Agrarpolitiken, die AP 2007 und die AP 2011, stellen kein Ruhmesblatt bezüglich der Entwicklung bei der Getreideproduktion dar. So hat insbesondere die Futterproduktion in den letzten zwanzig Jahren massiv abgenommen. Damit die Produktion von Futtergetreide attraktiver wird, bräuchte es eine Unterstützung, die wesentlich weiter geht als die in der vorliegenden Agrarpolitik beantragte Kosmetik. Insbesondere ist eine Schwächung des Brotgetreideanbaus durch die vorgesehene Reduktion des Grenzschutzes für Brotgetreide eine falsche Antwort. Eine solche Reduktion führt nämlich nicht zur gewünschten Förderung des Futtergetreideanbaus. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben es klar aufgezeigt: Zwischen der Entwicklung und der Attraktivität des Futtergetreideanbaus einerseits und des Brotgetreideanbaus andererseits besteht keine Korrelation. Die einzige Folge der erneuten Zollsenkung wäre ein Attraktivitätsverlust des Brotgetreideanbaus gegenüber anderen Ackerbaukulturen. Dabei gilt es die Tatsache zu berücksichtigen, dass in den letzten Jahren die Brotgetreideflächen ebenfalls verkleinert wurden. Damit der gegenwärtige Selbstversorgungsgrad an Brotgetreide nun nicht gefährdet ist, muss das aktuelle Niveau unbedingt gehalten werden.
Der Bundesrat legt in seiner Botschaft zur AP 2014-2017 explizit fest, dass vorgeschlagene Massnahmen bewusst losgelöst von allfälligen Abschlüssen internationaler Abkommen zu betrachten sind. Ungeachtet dessen und ohne entsprechenden Druck aufgrund anstehender aussenpolitischer Abschlüsse wird eine erneute Senkung des Grenzschutzes für Brotgetreide vorgeschlagen. In reinem vorauseilendem Gehorsam soll damit eine selber verfügte Inlanddiskriminierung verabschiedet werden. Der Bundesrat ist aufgefordert, von der Absicht einer Senkung des Brotgetreidezolles abzurücken. Die grösstmögliche Versorgung mit einheimischen Produkten ist sicherzustellen.
Die SVP-Fraktion unterstützt den Minderheitsantrag Hausammann zu Artikel 17.
Noch eine Anmerkung zu Artikel 27 im Zusammenhang mit der Marktbeobachtung: Über deren Sinn und Nutzen kann man sich streiten. Herr Bundesrat, wenn schon Erhebungen gemacht werden müssen, bitte ich Sie, wenigstens dafür besorgt zu sein, dass diese sinnvoll, verhältnismässig und vor allem auch brauchbar sind. Sie sollen nicht zu einem Arbeitsbeschaffungsprogramm des zuständigen Verwaltungsbereichs mutieren.
Grin Jean-Pierre · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Le groupe UDC est favorable aux mesures permettant la mise en place d'une stratégie de qualité couvrant l'ensemble de la filière agricole et agroalimentaire ainsi que tous les échelons de la chaîne de valeur ajoutée pour les produits de proximité. Cette stratégie de qualité est nécessaire aussi bien pour le marché intérieur que pour le marché d'exportation.
Une des spécificités du marché agricole et agroalimentaire est sa structure. En Suisse, il y a environ 60 000 exploitations agricoles et plus de 7 millions de consommateurs. Entre ces deux groupes, quelques industries de transformation et de distribution. Sans intervention pour réguler cette structure particulièrement déséquilibrée, il est illusoire d'espérer que les règles du marché fonctionnent de manière équilibrée. Le marché actuel du lait commercial, avec des prix ne couvrant pas les frais de production, en est un exemple flagrant. Pour une structure équilibrée des produits agricoles, et en particulier laitiers, des contrats d'achat de lait avec force obligatoire doivent être conclus par écrit à tous les échelons: entre les producteurs, les organisations et les transformateurs. Pour cela, je vous demande d'accepter les propositions de minorité qui vont dans ce sens: celles de la minorité Rösti aux articles 9, 36b et 43 et celles de la minorité Hausammann aux articles 13 et 17.
Concernant la filière qualité, la déclaration de provenance labellisée et l'utilisation de signes de reconnaissance pour éviter la confusion doivent pouvoir aussi être rendues obligatoires par le Conseil fédéral. C'est pour cela que la proposition de la minorité Birrer-Heimo à l'article 14 doit être rejetée.
Aux articles 38 alinéa 3 et 39 alinéa 3, je vous invite à soutenir la majorité de la commission, qui propose de réintroduire la formulation du droit actuel, en inscrivant les montants du supplément pour le lait transformé en fromage de 15 centimes par kilogramme et du supplément de non-ensilage de 3 centimes par kilogramme, même si le Conseil fédéral a la compétence pour adopter les montants de ces suppléments à l'évolution des quantités produites; cela a pour but de maintenir une production fromagère décentralisée, aussi dans les régions de montagne, et diversifiée allant dans le sens d'une stratégie de qualité et de proximité.
Je vous demande donc, aux articles 38 alinéa 3 et 39 alinéa 3, de soutenir la majorité de la commission, qui a compris l'important enjeu économique et diversifié de ces articles favorables à une production laitière de proximité.
Guhl Bernhard · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD
Bei Artikel 9 wird die BDP die Minderheit I (Rösti) unterstützen. Eine Kann-Formulierung reicht hier aus Sicht der BDP nicht aus. Der Milchmarkt muss stabilisiert werden können, und dazu braucht es ein verbindliches Instrumentarium. Andernfalls könnte eine kleine Anzahl Unternehmen die gesamte Funktionsweise der betroffenen Branche gefährden.
Den Minderheitsantrag Hausammann zu Artikel 13 unterstützt die BDP ebenfalls. Im aktuellen Landwirtschaftsgesetz ist, wie Herr Hausammann vorhin erwähnt hat, eine solche Massnahme enthalten, sie wird mit der Revision jedoch gestrichen. Dieser Inhalt sollte hier eingefügt und neu auf den ganzen Agrar- und Lebensmittelsektor ausgedehnt werden. Es ist wichtig, diese Möglichkeit im Landwirtschaftsgesetz beizubehalten. Die Fachleute sind sich einig, dass die landwirtschaftlichen Rohstoffmärkte in den nächsten Jahren instabiler werden.
Für den Antrag Pezzatti auf einen neuen Artikel 13a haben wir Sympathien.
Bei Artikel 14 Absatz 4 wird die BDP die Mehrheit unterstützen und bittet Sie, das Gleiche zu tun. Der Bund muss die Möglichkeit haben, offizielle Zeichen verbindlich zu erklären. So haben die Konsumenten mehr Klarheit auf dem Markt.
Bei Artikel 15 unterstützt die BDP die Mehrheit.
Bei Artikel 17 unterstützt sie die Minderheit Hausammann. Die Einfuhrzölle tragen nicht nur zur Versorgungssicherheit, sondern auch wesentlich zu einer nachhaltigen, diversifizierten und qualitativ hochwertigen einheimischen Produktion bei. Sie müssen auf dem heutigen Niveau gehalten werden.
Bei Artikel 36b unterstützen wir die Minderheit Rösti. Auf dem Milchmarkt sind unabhängig vom Zustandekommen von Standardverträgen minimale Vorgaben erforderlich. Es ist wichtig, dass die Produzenten über Verträge verfügen, die ihnen bezüglich Menge und Preis eine gewisse Sicherheit verschaffen.
Die Minderheitsanträge Bertschy zu Artikel 38 Absatz 3 und Artikel 39 Absatz 3 lehnt die BDP ab, und sie lehnt auch den Antrag Steiert zu Artikel 39 Absatz 3 ab. Der Antrag der Mehrheit ist austariert und ausgewogen.
Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Ich spreche zu den Selbsthilfemassnahmen, zu den Vorschlägen zur Marktentlastung und den Standardverträgen im Milchsektor. Die grünliberale Fraktion wird diese Minderheiten nicht unterstützen.
Die Anträge zu den Artikeln 36b und 37 verschärfen den staatlichen Einfluss im Milchmarkt, und sie laufen der Aufhebung der Milchkontingentierung zuwider. Wir lehnen auch die verbindliche Formulierung der Selbsthilfemassnahmen - respektive eigentlich der Selbsthilfezwangsmassnahmen - in Artikel 9 ab. Diese sind in der Praxis zu starr und nicht praktikabel. Der Bundesrat darf nicht per Gesetz verpflichtet werden, ohne Prüfung der Auswirkungen von Massnahmen auf Konsumenten, Produzenten und Steuerzahler die Nichtmitglieder zur Einhaltung einer Massnahme zu zwingen. Selbsthilfe muss grundsätzlich freiwillig bleiben. Die Verbände müssen hier also selbst ihre Arbeit leisten, um Bauern und Bäuerinnen von Selbsthilfemassnahmen zu überzeugen. Es ist nicht korrekt, wenn zum Beispiel Bio- oder IP-Bauern für die Überschussverwertung der anderen Bauern Abgaben zahlen müssen oder dazu gezwungen werden können. Die Milchbranche hatte Jahre Zeit, eine Lösung zu finden, und sie hat offenbar ihre Aufgaben nicht gemacht. Es fragt sich, ob mit diesen Minderheitsanträgen der richtige Weg zur Behebung der sehr schlechten Lage auf dem Milchmarkt eingeschlagen wird.
Die Probleme auf dem Milchmarkt sind nachvollziehbar. Grund dafür sind aber die falschen Anreize. Solange Tierbeiträge ausbezahlt werden, besteht nun mal der Anreiz, zu viele Tiere zu halten. Sich in der Branchenorganisation auf Milchmengen zu einigen, welche der Nachfrage entsprechen, wird daher schwierig. Für jeden einzelnen Produzenten besteht nämlich der Anreiz, mehr zu produzieren und abzusetzen. In der Gesamtheit übersteigt dann das Angebot die Nachfrage, und die Preise beginnen zu purzeln. In jeder anderen Branche, wo der Markt funktioniert, würde nun weniger produziert werden, weil es sich schlicht nicht mehr lohnt. Heute versagt der Markt aber, weil die Milchproduktion zu stark subventioniert wird. Statt nach Preisgarantien, nach staatlich verordneten Zwangs- und Selbsthilfemassnahmen oder Allgemeinverbindlicherklärungen zu rufen, sollten wir das Problem einfacher lösen, indem wir diese schädlichen, marktverzerrenden Subventionen abschaffen. Stattdessen rufen die Vertreter der Branchenorganisation nun im Rat nach dem Staat, um die Überproduktion an Milch in den Griff zu bekommen. Gleichzeitig wollen sie genau diese Zahlungen, welche die Produktion weiter anheizen, weiter erhöhen. Das Szenario, das sie sich wünschen, dehnt die Milchmenge weiter aus und erhöht mit Steuergeldern den Druck auf den Milchpreis. Eine kohärente Politik, die auch im Interesse der Landwirtschaft ist, sieht anders aus.
Wir können die Produktion etwas drosseln, indem wir jene Anreize streichen oder zumindest reduzieren, welche heute eine Überproduktion fördern. Helfen Sie mit! Das ist im Sinne derjenigen Bauern, welche auf dem Markt anständige Preise erzielen möchten.
Herr Hausammann will mit seiner Minderheitsfassung von Artikel 17 die Einfuhrzölle so festsetzen, dass eine grösstmögliche Versorgung mit einheimischen landwirtschaftlichen Produkten sichergestellt werden kann. Wir lehnen auch diesen Minderheitsantrag entschieden ab. Die Schweizer Landwirtschaft hat eines der höchsten Zollstützungsniveaus. Es ist weder im Sinne einer kohärenten Aussenpolitik noch im Sinne einer Qualitätsstrategie für die Schweizer Landwirtschaft, die Zölle weiter zu erhöhen und den Markt abzuschotten, zumal wir damit internationale Auflagen verletzen würden.
Die GLP-Fraktion unterstützt die Minderheit Birrer-Heimo bei Artikel 14 zu den fakultativen Kennzeichnungen und die Minderheit Fässler Hildegard bei Artikel 15. Die Verankerung einer fixen Zulagenhöhe in den Artikeln 38 und 39 lehnen wir ab, wir unterstützen dort die Minderheit und folgen dem Bundesrat.
Ritter Markus · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP
Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt bei den wichtigen Artikeln 9, 36b und 37 die Anträge der Minderheiten Rösti.
Für uns ist es sehr wichtig, dass wir hier auch eine Auslegeordnung zur heutigen Situation im Milchmarkt machen. Ich sehe, dass es an vielen Orten ein bisschen am Wissen fehlt, wo das Problem in diesem Markt liegt. Die Milch ist heute mit einem Anteil von 23 Prozent an der Rohleistung immer noch das wichtigste Produkt in der schweizerischen Landwirtschaft. Der Milchmarkt ist auch der einzige Markt in der Landwirtschaft, der eine grosse Bedeutung hat und der gegenüber der EU zu über 50 Prozent liberalisiert ist, dies insbesondere beim Käse. Im Zuge der Euroschwäche hat sich für uns die Situation im Export auch in diesem Markt, wie in der Industrie, sehr stark erschwert.
Auf dem Schweizer Milchmarkt fehlt es an Transparenz. Dies ist nicht zuletzt auf die sehr unterschiedlichen Kräfteverhältnisse zwischen Produzenten, Verarbeitung und Handel zurückzuführen. Wir haben zwar wohl eine Branchenorganisation; leider hat es diese Branchenorganisation - da sind alle Marktpartner dabei - in den letzten Jahren jedoch nicht geschafft, ihre Hausaufgaben zu machen und Beschlüsse zu fassen und umzusetzen, die das Problem zu lösen vermocht hätten. Die Folge ist ein Milchpreis, der selbst in den Sommermonaten, in denen die Milchlieferungen sehr tief sind, nochmals deutlich gesunken ist. Wir erhalten auf unseren Betrieben heute einen Milchpreis, der halb so hoch ist wie vor zwanzig Jahren. Lösungen im Milchmarkt sind darum dringend und für unsere Landwirtschaft entscheidend.
Ganz wichtig ist für uns, dass niemand zurück zur alten Milchkontingentierung des Staates will. Ich wiederhole das: Niemand will zurück zur alten Milchkontingentierung des Staates. Diese Zeiten sind vorbei. Wir stehen im Markt und wollen uns dort auch bewähren. Was wir aber dringend brauchen, um den Milchpreis vor dem totalen Zerfall zu retten, ist die Möglichkeit, Selbsthilfemassnahmen beschliessen und auch umsetzen zu können. Die Möglichkeit, Selbsthilfemassnahmen zu beschliessen, darf nicht nur der Branchenorganisation gewährt werden, wie es zurzeit der Fall ist, sondern soll eben auch Produzentenorganisationen gewährt werden. Diese Möglichkeiten gilt es nun mit der Zustimmung zu den Anträgen der Minderheiten Rösti zu schaffen. Die Zustimmung zu den Anträgen der Minderheiten Rösti bei den Artikeln 9, 36b und 37 kostet den Bund keinen Franken. Ich wiederhole: Das ist nicht mit Kosten verbunden. Ein Beschluss dieser Massnahmen durch die zuständigen Organe muss mit sehr grossen Mehrheiten auf demokratischem Weg erfolgen.
Die Landwirtschaft braucht diese Grundlagen jetzt, um eigenverantwortlich handeln zu können. Die Milchwirtschaft hat nicht nur eine wirtschaftliche Bedeutung in unserem Land, sondern auch eine Bedeutung für Traditionen und das Kulturgut, insbesondere auch im Sömmerungsgebiet. Wenn wir jetzt nicht handeln, besteht die grosse Gefahr, dass sich die Milchproduktion aus vielen Teilen unseres Landes weitgehend zurückzieht und an Konkurrenzkraft verliert.
Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt daher bei den Artikeln 9, 36b und 37 mit Überzeugung die Minderheiten Rösti.
Ebenfalls bitten wir Sie, die Minderheitsanträge Bertschy zu Artikel 38 Absatz 3 und Artikel 39 Absatz 3 abzulehnen und hier der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Die Verkäsungs- und Siloverbotszulagen haben im heutigen Milchmarkt im Gesamtkonzept eine hohe Bedeutung. Zum heutigen Zeitpunkt wäre es ein völlig falsches Zeichen, diese Zulagen aufzuheben. Silofreie Milch und insbesondere auch die Verarbeitungsbetriebe haben eine grosse Bedeutung; ihnen ist Sorge zu tragen.
In diesem Sinne bittet Sie die CVP/EVP-Fraktion, bei Artikel 38 Absatz 3 und Artikel 39 Absatz 3 jeweils der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Germanier Jean-René · Mit-M · Nationalrat · Wallis · FDP-Liberale Fraktion
Notre groupe a toujours soutenu que la responsabilité de la gestion de l'offre et de l'organisation du marché devait être confiée à l'interprofession, qui représente l'ensemble de la filière, d'ailleurs tel que le prévoit le projet du Conseil fédéral à l'article 37. Ainsi, nous rejetons les propositions de la minorité Rösti aux articles 9 et 36.
Les bases légales actuelles en matière de mesures d'entraide ont fait leurs preuves. Le Conseil fédéral invite toutes les parties à prendre position et peut ainsi faire une véritable pesée des intérêts avant d'intervenir pour assainir le marché. Or, que demande la minorité Rösti? Elle demande la force obligatoire unilatérale en faveur de la production pour la gestion de l'offre. Ce n'est pas une solution, car il est important que l'ensemble des partenaires, par le truchement d'une interprofession, puissent prendre des décisions en faveur du marché.
D'autre part, et c'est le point le plus important, en voulant biffer l'alinéa 3 de l'article 9, la minorité Rösti demande un soutien permanent de la Confédération pour assainir le marché, ce qui est inacceptable dans la mesure où une action sur la maîtrise de l'offre ne doit être que ponctuelle, bien sûr avec des mesures d'assainissement des structures. L'intervention permanente de la Confédération ne peut pas être une solution si des problèmes structurels existent. En d'autres termes, selon la proposition de la minorité de supprimer l'alinéa 3 de l'article 9, la Confédération intervient pour assainir le marché, puis on recommence à produire avec une garantie d'intervention permanente des pouvoirs publics. Cette restriction à l'article 9 alinéa 3 est donc essentielle et ne peut pas être biffée.
A l'article 9 alinéas 1 et 2, la minorité Rösti propose de transformer la formulation potestative en une formulation impérative qui prévoit la force obligatoire. Cela revient en somme à demander à la Confédération de financer les mesures d'entraide sans avoir la possibilité d'évaluer la situation, ni de demander des modifications structurelles pour que les excédents ne deviennent pas permanents. Ce n'est pas une bonne solution et je vous demande instamment de soutenir également la proposition de la majorité de la commission sur ce point.
Le groupe libéral-radical veut que les pouvoirs publics puissent intervenir pour soutenir l'allègement du marché. L'article 37, tel que le prévoit le projet du Conseil fédéral, permet, par l'intermédiaire des interprofessions ou organisations de branches, de prendre des décisions en concertation avec tous les acteurs du marché.
Cet article 37 prévoit des contrats types pour l'achat et la vente de lait, sans affecter la concurrence nécessaire - et ceci par l'intermédiaire des interprofessions. La fixation des prix ne peut être que de la responsabilité des parties contractantes. Cet article réglemente la durée des contrats, les quantités, les prix et les modalités de paiement. C'est sur demande que le Conseil fédéral peut déclarer le contrat type de force obligatoire. Cette formule privilégie la négociation entre partenaires, l'Etat n'intervenant qu'en cas de blocage. Le maintien de l'ancien système et les propositions contraignantes de la minorité Rösti constituent une sorte de cartellisation de la gestion du marché laitier que nous ne pouvons pas approuver.
Sur l'ensemble de ce bloc 2, à savoir de l'article 8 à l'article 43, nous soutenons la majorité de la commission. A l'article 13, nous rejetons la minorité Hausammann, car les bases actuelles permettent l'intervention de l'Etat en cas de problème majeur, comme on a pu le constater avec l'Union maraîchère suisse.
A l'article 13, il y a également la proposition Pezzatti, qui n'a pas été discutée dans notre groupe, mais qui, dans le cadre de l'enveloppe financière existante, demande qu'on puisse intervenir en cas de force majeure, de difficultés comme des gels ou des événements très dommageables pour l'agriculture. A titre personnel, j'ai une certaine sympathie - sans pour autant parler au nom du groupe - pour cette proposition.
Par rapport à la minorité Birrer-Heimo, nous soutenons la majorité, car les signes officiels doivent être maintenus. Je pense notamment au fait d'avoir un logo commun pour les promotions des AOC/IGP, comme le prévoit l'alinéa 5. Il est important que le message soit clair et coordonné.
Pour la minorité Fässler Hildegard, les exigences pour une surenchère sociale et environnementale toucheraient clairement la capacité concurrentielle de notre agriculture.
Le protectionnisme renforcé à la frontière par de nouvelles taxes, comme le demande la minorité Hausammann à l'article 17, est contraire à l'intérêt des consommateurs suisses et au développement de produits compétitifs dans notre pays. Nous la rejetons.
Aux articles 38 alinéa 3 et 39 alinéa 3, il s'agit d'une question de principe à propos de la prime de transformation du lait en fromage et le supplément de non-ensilage. Les montants de 15 centimes par litre pour le fromage et de 3 centimes par litre pour le non-ensilage ne sont pas contestés. La minorité souhaiterait que cela soit réglé dans l'ordonnance. Nous soutenons la majorité, comme nous l'avons fait il y a quatre ans, car le fromage et la production à base de nourriture non-ensilée représentent une véritable perspective de valeur ajoutée pour notre agriculture.
En conclusion, nous soutenons la majorité à tous les articles et rejetons toutes les minorités.
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sie sprechen davon, dass ich mit meinen Minderheitsanträgen ein Kartell schaffen möchte. Haben Sie nicht auch den folgenden Eindruck? Wenn man die Strukturen anschaut, dann sieht man, dass auf der anderen Seite, auf der Käuferseite der Milch, mit zwei grossen Detailhändlern, die 80 Prozent der Milch einkaufen, eine oligopolistische Struktur besteht. Müssen sich da die 25 000 Milchproduzenten nicht mit einem zusätzlichen Instrument auch entsprechend verhalten können?
Germanier Jean-René · Mit-M · Nationalrat · Wallis · FDP-Liberale Fraktion
En effet, je pense qu'il serait faux de prévoir la force obligatoire unilatérale pour les deux grands distributeurs, ou pour les grands distributeurs uniquement. Evidemment, ce serait totalement faux. La force obligatoire, la maîtrise de l'offre doit être véritablement organisée de manière concertée avec tous les partenaires. Si on ne la donne qu'à une partie, que ce soit d'un côté ou de l'autre, à mon avis on n'aboutit pas à un résultat valable.
En ce qui concerne la force obligatoire, par rapport à votre question, il faut aussi constater qu'il y a des transformateurs qui sont aussi en coopérative avec des producteurs - cela a été dit tout à l'heure. Donc on voit qu'il y a la production, les transformateurs, les distributeurs. Dans ce sens, les interprofessions rassemblent l'ensemble de l'offre et les décisions - vous l'admettrez -, si elles peuvent se prendre - il est vrai que c'est difficile -, sont beaucoup plus fortes lorsqu'elles sont prises de manière concertée entre tous les acteurs du marché et de manière unilatérale avec un seul des partenaires.
Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Interessenbindungen sollen offengelegt werden. Ich bin durch dieses Gesetz direkt betroffen: Von mir als Steuerzahler geht relativ viel Geld dorthin. Es ist mir und allen Steuerzahlern in diesem Land ein wichtiges Anliegen, dass mit diesem Geld etwas Sinnvolles geschieht - dafür setze ich mich hier ein -, aber ich bin nicht immer so sicher, ob das wirklich der Fall ist. Zudem bin ich Landwirt. Ich habe auch ein landwirtschaftliches Diplom, arbeite aber schon lange nicht mehr auf diesem Beruf. Deshalb beziehe ich, im Gegensatz zu vielen meiner Vorredner, keine Direktzahlungen.
Bei diesem Block geht es um Produktion und Absatz, es geht um die Frage: Wie steuern wir die Märkte? Es gibt eine Reihe von Anträgen, welche die Macht der Produzentenverbände stärken wollen. Sie wollen, wie die Minderheit I (Rösti) bei Artikel 9 Absätze 1 bis 3, den Bundesrat verbindlich verpflichten, Vorschriften für die Absatzförderung zu erlassen, und sie wollen gleich noch alle Unternehmen verpflichten, sich daran zu beteiligen, inklusive der Kosten, die damit verbunden sind. Bei Artikel 36b will die Minderheit Rösti - Herr Rösti ist Direktor des Milchproduzentenverbandes -, dass die Milchkaufverträge auf Produzenten, Organisationen und Milchverwerter ausgeweitet werden; bei einer Vertragsverletzung muss dann der Bundesrat zwingend Sanktionen aussprechen. Bei Artikel 37 will die Minderheit Rösti, dass diese Milchkaufverträge auch gelten, wenn erhebliche Verzerrungen des Wettbewerbes auftreten. Bei Artikel 9 Absatz 4 will die Minderheit II (Germanier) bei den Absatzförderungsmassnahmen der Verbände auch noch alle Direktvermarkter in die Pflicht nehmen, die sich selber organisieren, die ihren Weg selber gehen wollen.
Der Milchmarkt ist in der Tat durcheinandergeschüttelt, und es ist verständlich, dass die Verbände mehr Macht fordern. Allerdings bezweifeln wir den Nutzen dieser Übung. Das wird doch alles nichts nützen, Herr Rösti, solange wir zu viel produzieren! Es ist ein Mengenproblem. Mit all diesen rigorosen Massnahmen bekommen Sie das mit den Verbänden nicht in den Griff - so nicht! Deshalb ist es für die SP ganz wichtig, dass wir bei der Ursache ansetzen und dass wir aufhören, Subventionen zu bezahlen für finanzielle Anreize zu mehr Tieren, zu mehr Milch, zu mehr Produktion. Das muss zuerst weg, und wenn das weg ist und der Milchmarkt immer noch Stützung braucht, dann ist die SP auch bereit, über solche Massnahmen zu reden. Aber zuerst muss das weg.
Deshalb wird eine Mehrheit der SP-Fraktion diese relativ rigorosen Eingriffe in den Markt ablehnen, zumal sie auch einen sehr hohen Verwaltungsaufwand zur Folge haben. Sie müssen dann wirklich jedem Bauern nachrennen.
Die anderen Anträge, etwa diejenigen der Minderheiten Birrer-Heimo oder Fässler Hildegard, setzen auf die Qualitätsstrategie - das ist der Unterschied, das hat Zukunft. Es geht darum, dass sich die Produkte zukünftig selber auf dem Markt durchsetzen können, die Produkte von innovativen Landwirten.
Den Antrag der Minderheit Bertschy unterstützen wir. Es geht um die Frage, ob die Siloverbotszulage im Gesetz festgelegt wird und wir praktisch jährlich darüber abstimmen sollen oder ob es Sache des Bundesrates ist, das im Rahmen seines grosszügigen Rahmenkredits zur Produktionsförderung selber festzulegen. Ich verstehe nicht, dass die FDP das Vertrauen nicht bei ihrem Bundesrat hat, sondern das hier jedes Jahr wieder bestimmen will. Der Budgetrahmen ist gesteckt; das hat man, glaube ich, vergessen. Jedes Mal, wenn wir eine Erhöhung dieser Siloverbotszulage beantragen sollten, wird daher eine andere Fördermassnahme zurückgefahren werden müssen, weil der Finanzrahmen gesteckt ist.
Das hat auch unser Kollege Steiert nicht begriffen. Bitte haben Sie Nachsicht mit ihm: In einem Anfall von Lokalpatriotismus liess er sich von Mitgliedern des Freiburger Bauernverbandes überwältigen und hat einen Antrag eingereicht, der so nicht funktioniert. Er will eine Erhöhung der Siloverbotszulage von heute 3 auf 6 Rappen und will das mit Übergangsbeiträgen finanzieren. Nun, das sind aber zwei verschiedene Töpfe, das geht so nicht. Wenn Sie die Siloverbotszulage erhöhen, heisst das nicht, dass die Übergangsbeiträge sinken, sondern es heisst, dass die Verkäsungszulage sinkt. Den Käsern, denen er da einen Dienst erweisen wollte, kann er so keinen Dienst erweisen, diese Rechnung geht nicht auf. Meine Damen und Herren, wenn Sie schon so stark unter dem Druck Ihrer kantonalen Bauernverbände stehen, dann schauen Sie doch etwas genauer hin, was Sie hier einreichen! Die Leute, die Herrn Steiert da etwas zugeflüstert haben, haben irgendwie schlecht gerechnet.
Dann noch eine Bemerkung zu Herrn Pezzatti: Dieser Einzelantrag ist ein Schnellschuss. Das Anliegen, dass der Staat sozusagen als Wetterversicherung auftritt, ist durchaus verständlich. Wir haben aber keine Ahnung, was das kosten könnte; wir könnten das so nicht unterstützen.
Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr
La séance est levée à 13 h 00