12.021
Agrarpolitik 2014-2017
Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
1. Bundesgesetz über die Landwirtschaft
1. Loi fédérale sur l'agriculture
Block 4 (Fortsetzung) - Bloc 4 (suite)
Art. 70a
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
...
d. Streichen
dbis. die Flächen nicht im rechtskräftig ausgeschiedenen Perimeter von Golfplätzen liegen;
...
h. Streichen
Abs. 2-5
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Bertschy, Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Marra, Pardini)
Abs. 1 Bst. d
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Walter, Hassler, Hausammann, Noser, Ritter)
Abs. 1 Bst. h
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Schelbert, Bertschy, Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Marra, Pardini)
Abs. 2 Bst. b
b. ... Düngerbilanz, welche die Bodenvorräte berücksichtigt;
Antrag der Minderheit
(Bertschy, Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Marra, Meier-Schatz, Müller Philipp, Noser, Pardini, Pelli, Schelbert)
Abs. 3 Bst. f
f. legt für sämtliche Verfassungsziele zeitliche und quantitative Vorgaben fest. Er gestaltet die Direktzahlungen so, dass die vorgegebenen Ziele innerhalb des gesetzten Zeitrahmens erreicht werden.
Antrag der Minderheit
(Fässler Hildegard, Bertschy, Birrer-Heimo, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Marra, Meier-Schatz, Pardini, Schelbert)
Abs. 3 Bst. g
g. bestimmt Grenzwerte bezüglich Einkommen und Vermögen der Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen, ab denen die Summe der Beiträge gekürzt wird bzw. keine Beiträge ausgerichtet werden. Für verheiratete Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen legt er höhere Grenzwerte fest.
Antrag der Minderheit
(Schelbert, Fässler Hildegard, Hassler, Jans, Leutenegger Oberholzer, Marra, Meier-Schatz)
Abs. 3 Bst. h
h. bestimmt Grenzwerte bezüglich der Fläche je Betrieb, ab der die Beiträge gestuft bzw. reduziert werden.
Antrag Bourgeois
Abs. 3 Bst. h
h. der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin über eine landwirtschaftliche Ausbildung verfügt. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten und bestimmt die Ausnahmen gemäss Absatz 3 Buchstaben b und d.
Art. 70a
Proposition de la majorité
Al. 1
...
d. Biffer
dbis. que les surfaces ne soient pas situées dans un terrain de golf légalisé;
...
h. Biffer
Al. 2-5
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Bertschy, Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Marra, Pardini)
Al. 1 let. d
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Walter, Hassler, Hausammann, Noser, Ritter)
Al. 1 let. h
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Schelbert, Bertschy, Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Marra, Pardini)
Al. 2 let. b
b. un bilan de fumure équilibré qui tient compte des réserves présentes dans le sol;
Proposition de la minorité
(Bertschy, Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Marra, Meier-Schatz, Müller Philipp, Noser, Pardini, Pelli, Schelbert)
Al. 3 let. f
f. fixe pour tous les objectifs constitutionnels des exigences en termes de qualité et de temps. Il conçoit les paiements directs de telle manière que les objectifs fixés soient atteints dans le cadre du calendrier prévu;
Proposition de la minorité
(Fässler Hildegard, Bertschy, Birrer-Heimo, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Marra, Meier-Schatz, Pardini, Schelbert)
Al. 3 let. g
g. fixe le seuil de revenu et de fortune imposables des exploitants au-delà desquels les contributions sont réduites ou refusées. Il fixe des valeurs limites plus élevées pour les exploitants mariés.
Proposition de la minorité
(Schelbert, Fässler Hildegard, Hassler, Jans, Leutenegger Oberholzer, Marra, Meier-Schatz)
Al. 3 let. h
h. fixe des valeurs-seuils concernant la surface par exploitation au-delà de laquelle les contributions sont échelonnées ou réduites.
Proposition Bourgeois
Al. 1 let. h
h. que l'exploitant dispose d'une formation professionnelle agricole. Le Conseil fédéral règle les modalités et décide les exceptions selon l'alinéa 3 lettres b et d.
Développement par écrit
Le Conseil fédéral, dans son message, proposait de renforcer les exigences de formation pour l'octroi des paiements directs. La CER-CN, quant à elle, en acceptant majoritairement de biffer le fait de disposer d'une formation professionnelle initiale, supprime ainsi toute obligation de formation pour obtenir des paiements directs. On est passé d'un extrême à l'autre. L'agriculture est une activité complexe qui travaille avec le vivant, ce qui implique un management exigeant et une bonne gestion des risques: il est important de disposer dans ce sens d'une bonne formation professionnelle. On ne pourrait pas comprendre, alors que l'on exige par exemple une formation pour détenir un animal de compagnie, que l'on n'exige rien en matière de formation pour obtenir des paiements directs. L'obtention des paiements directs, par exemple pour le respect des conditions écologiques requises, implique un savoir-faire qui requiert, entre autres, une formation appropriée. D'autre part, nous devons constater que dans certaines régions et pour certaines branches de production, des exigences strictes de formation telles qu'elles sont proposées dans le message du Conseil fédéral peuvent poser problèmes et risqueraient de provoquer des pertes d'intérêt avec comme conséquence d'affaiblir les activités économiques de ces régions. Dans les cas extrêmes, l'exploitation de surfaces avec des conditions difficiles pourra être abandonnée. La situation actuelle, qui permet au Conseil fédéral de décider des exceptions et de régler les modalités, constitue par conséquent un compromis idéal qui tient compte des différents intérêts. Les exceptions mentionnées dans l'ordonnance sur les paiements directs ont fait leur preuve. Tout le monde s'en est jusqu'à ce jour accommodé et je ne vois pas pourquoi il en serait autrement à l'avenir. Les exceptions pourront le cas échéant être adaptées à l'évolution du contexte général. Vu ce qui précède, je vous demande d'approuver cette proposition et ainsi de maintenir dans ce domaine le droit en vigueur qui a fait ses preuves.
Abstimmung
Abs. 1 Bst. d - Al. 1 let. d
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 123 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 58 Stimmen
Abstimmung
Abs. 1 Bst. h - Al. 1 let. h
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag Bourgeois ... 171 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 14 Stimmen
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag Bourgeois ... 182 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 4 Stimmen
Abstimmung
Abs. 2 Bst. b - Al. 2 let. b
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 109 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 75 Stimmen
Abstimmung
Abs. 3 Bst. f - Al. 3 let. f
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 91 Stimmen
Dagegen ... 94 Stimmen
Abstimmung
Abs. 3 Bst. g - Al. 3 let. g
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 79 Stimmen
Dagegen ... 103 Stimmen
Abstimmung
Abs. 3 Bst. h - Al. 3 let. h
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 81 Stimmen
Dagegen ... 102 Stimmen
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Art. 70b
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Block 5 - Bloc 5
Direktzahlungen II (Beiträge)
(Art. 71-77)
Paiements directs II (contributions)
(Art. 71-77)
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Ich bin der Meinung, dass wir mit der Begründung der Minderheitsanträge zu Block 5 fortfahren, weil wir die Zeit brauchen.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Eigentlich möchte ich dagegen protestieren, dass ich den Antrag der Minderheit, über den in einer Woche abgestimmt wird, jetzt vertreten muss. Der Antrag wird zwar keine hohen Wellen werfen, aber es wird jetzt niemand mehr zuhören, weil alle wissen, dass heute keine Abstimmung mehr erfolgen wird. Ich finde es schwierig, dass es jetzt noch zwei, drei Leute gibt, die ihre Anträge heute noch vertreten müssen und dann vielleicht am nächsten Mittwoch nicht mehr reden können, sondern nur noch hoffen können, dass man noch weiss, was sie eine Woche zuvor gesagt haben.
Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Ich kann Ihnen einfach sagen: Wenn Sie das Geschäft in die Wintersession verschieben wollen, dann können Sie das schon tun. Ich bin aber der Meinung, dass es wichtig ist, die Zeit zu nutzen und das Geschäft in dieser Session durchzuberaten. Es ist vorgesehen, die Beratungen am nächsten Mittwoch, dem 26. September 2012, weiterzuführen, und da haben wir nicht mehr so viel Zeit.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Präsident, ich beuge mich Ihrem Ansinnen. Es ist einfach so, dass jene, die in dieser Arbeit drin sind, insbesondere die Kommissionssprecherinnen und -sprecher, am wenigsten sprechen können. Alle anderen, die Fragesteller, können eine lange Diskussion anzetteln. Wir halten uns jeweils kurz.
Ich spreche also jetzt zu Artikel 71 Absatz 2; es geht dabei um die Voraussetzungen für Sömmerungsbeiträge. Ich möchte Sie bitten, bei Absatz 2 einem Zusatz zuzustimmen. Er nimmt ein Anliegen des Tierschutzes auf. Es geht um die Beiträge, die man für die Sömmerung bekommen soll. Auch vonseiten des Tierschutzes wurde erklärt, dass das nur geht, wenn die Tiere kontrolliert oder wenigstens mit einer anderen geeigneten Massnahme geschützt werden. Es geht also zum Beispiel um Schafe auf einer Sömmerungsweide: Es braucht keinen Schafhirten, der jeden Tag die Tiere zählt und schaut, wie es ihnen geht, obwohl das nicht ganz falsch wäre, denn jedes Jahr gibt es jede Menge Schafe, die verunfallen und abstürzen, und es wird nicht weiter nach ihnen geschaut. Es geht aber vor allem auch darum, dass die Tiere geschützt sind, wenn zum Beispiel ein Angriff durch einen Wolf oder etwas Ähnliches vorkommen könnte. Dazu braucht es keinen Hirten, sondern einen Hirtenhund.
Auch bei den anderen Tieren, bei den Rindern, ist es nichts als richtig, wenn man nach ihnen schaut, wenn man sie täglich kontrolliert. Auch wenn es Tiere sind, die noch keine Milch geben und die man nicht jeden Tag melken muss, ist es eine Frage des Umgangs mit den Tieren, dass man jeden Tag schaut, wie es ihnen geht, dass man Kontrollen macht und dann auch feststellt, wenn das eine oder andere Tier Hilfe braucht, weil es krank ist.
Wenn hier schon Beiträge gesprochen werden, möchte ich Sie deshalb bitten, sie an eine solche Kontrolle zu binden.
Ritter Markus · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP
Ich spreche zum Antrag unserer Minderheit bei Artikel 71. Unsere Minderheit beantragt Ihnen, einen zusätzlichen Absatz 4 einzufügen. Er lautet: "Der Bundesrat richtet Alpungsbeiträge für Tiere aus, die traditionsgemäss auf im Ausland bewirtschafteten Flächen gesömmert werden." Was beinhaltet das?
Heute erhalten die Schweizer Bauern für Flächen im angrenzenden Ausland, die sie traditionsgemäss, also bereits vor dem Referenzjahr 1982, und bis heute für die Sömmerung nutzen, keine Beiträge. Die alpenden Betriebe erhalten via die Alpungszuschläge bei der Förderlimite bei den Tierbeiträgen einen Direktzahlungsanteil. Dieses sinnvolle System soll im Grundsatz in die neue Agrargesetzgebung überführt werden. Das bedeutet, dass keine Beiträge für die Sömmerungsflächen im Ausland gewährt werden. Der Heimbetrieb, der traditionell Tiere im Ausland sömmert, soll aber ebenfalls den Alpungsbeitrag je Normalstoss erhalten. Damit können viele Betriebe - betroffen sind insbesondere Betriebe im Kanton Waadt - ihren Besitzstand wahren. Betroffen von dieser Regelung sind rund 1200 Rindvieh-Grossvieheinheiten. Die wichtigsten Alpungsbeiträge für diese Betriebe machen etwa 1,6 Millionen Franken aus.
Da es nur um die traditionelle Sömmerung geht, die seit mindestens 1982 ununterbrochen Bestand hat, entsteht kein Konkurrenzdruck für die Schweizer Alpwirtschaft.
Wir können deshalb dem Minderheitsantrag zustimmen. Ich bitte Sie, dasselbe tun.
Aebi Andreas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich danke allen, die noch hier im Saal sind. Wir kommen hier zum Herzstück, zum Filetstück der ganzen Agrardebatte, nämlich zu den Tierbeiträgen oder eben zur Streichung dieser Tierbeiträge. Die Aufhebung der tiergebundenen Beiträge oder auch der TEP-Beiträge ist zweifellos die bedeutendste Änderung, welche im Rahmen der AP 2014-2017 umgesetzt werden soll; dies, obschon diese Beiträge zu den ältesten Direktzahlungen gehören und sich in der Vergangenheit bewährt haben.
Es ist uns auch bewusst, dass diese Beiträge gewisse Auswirkungen auf die Umwelt und die Agrarmärkte gehabt haben; in diesem Sinne ist eine Aufhebung zu rechtfertigen. Zur Lösung dieses Problems schlägt der Bundesrat vor, die tiergebundenen Beiträge durch Beiträge pro Hektare Grünland zu ersetzen. Damit geht man vom einen Extrem zum anderen Extrem über. Die Beiträge wären also immer gleich hoch, unabhängig vom Tierbesatz des Betriebes.
Dieser Vorschlag löst gewisse Probleme, aber er schafft auch neue. Der Vorschlag des Bundesrates führt zudem zu falschen Anreizen. Er fördert eine zu starke Extensivierung der Landwirtschaft. Ist es normal, dass eine Landwirtin oder ein Landwirt für die Haltung von zwanzig Milchkühen im Rahmen der Versorgungssicherheitsbeiträge dieselbe Unterstützung erhält wie ein Kollege, der die Hälfte an Tieren hält und somit einen deutlich kleineren Arbeitsaufwand hat? Ich bin damit nicht einverstanden.
Sämtliche Fachpersonen sind sich einig, dass sich die weltweite Nahrungsmittelproduktion langsamer entwickelt als die Nachfrage. Die Schweiz eignet sich besonders für die Viehwirtschaft, insbesondere für die Milchwirtschaft. Wir müssen hier unser Produktionspotenzial ausschöpfen, aber auch schützen. Dazu müssen wir die Landwirtschaftsbetriebe ermutigen, nachhaltig und extensiv zu produzieren. Oft habe ich das Gefühl, "produzieren" sei ein Unwort. Das Produzieren von Fleisch und Milch aus Gras ist eigentlich das Höchste, was es gibt, auch für dieses Land, und das ist wichtiger denn je. Aber unser Kostenumfeld ist auf einem enorm hohen Niveau. Gerade aus diesem Grund gibt es diese tierbezogenen Beiträge, um eben Milch und Fleisch zu produzieren und auch um wettbewerbsfähig zu sein. Es geht um den Gewinn des Engagements unserer Jugend.
Ich als Lehrlingsausbildner muss sagen: Das ist die grosse Leidenschaft, das können wir, das tun wir. Es kann ja nicht sein, dass am Schluss das Heu kompostiert oder verbrannt wird, weil wir es nicht mehr kostendeckend verwerten können.
Der Entwurf des Bundesrates schwächt also zahlreiche Betriebe, die im Vergleich zur aktuellen Situation einen Grossteil ihrer Direktzahlungen verlieren werden. Heute kann eine Landwirtin oder ein Landwirt für die Haltung von Milchkühen in der Talzone 1920 Franken pro Hektare Grünland erhalten. Im neuen System sind noch 900 Franken vorgesehen, bei zwanzig Kühen also 20 000 Franken weniger. Wie wird das kompensiert?
Ich bin mit dem Entwurf nicht einverstanden, denn dieses Problem wird der berühmte Übergangsbeitrag nicht lösen. Wer wäre damit einverstanden, dass ein Teil seines Einkommens einzig unter der Bedingung bezahlt wird, dass Zusatzleistungen erbracht werden? Wenn das aktuelle System zu einer kleinen Überproduktion führen kann - seien wir ehrlich -, dann wird der Entwurf des Bundesrates nichts an den aktuellen Problemen der Agrarmärkte ändern. Die Probleme auf den Märkten können nicht durch Direktzahlungen gelöst werden, es bedarf anderer Instrumente. Es geht zum Beispiel darum, Verträge abzuschliessen, die für alle Stufen des Agrar- und des Lebensmittelsektors verbindlich sind, um Verbindlichkeiten einfacher entwickeln zu können.
Aufgrund der vorhergehenden Ausführungen schlage ich die Unterstützung eines Kompromisses zwischen dem aktuellen System und dem System des Bundesrates vor. Also ganz klar: Wir wollen nicht die Beiträge wie bis anhin behalten, finden aber die bundesrätliche Lösung zu scharf. Da möchten wir eine Zwischenlösung. Es sollte ein Versorgungssicherheitsbeitrag eingeführt werden, der innerhalb klar definierter Grenzen entsprechend dem effektiven Tierbesatz auf dem Grünland progressiv erhöht werden kann. Dank dieser Lösung wird der Nahrungsmittel produzierenden Landwirtschaft nicht zu sehr geschadet, und sie hat keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt. Dank dieser Lösung wird den Bauernfamilien für die Periode 2014-2017 mehr Stabilität zugesichert, und dank dieser Lösung wird die erbrachte Arbeit der Landwirtinnen und Landwirte, die in der Tal- und in der Bergzone Milch und Fleisch produzieren, angemessen entgolten.
Ein letzter Satz: Die Einführung der Progression würde zu einer Erhöhung der Versorgungssicherheitsbeiträge führen, die durch eine Reduktion der Übergangsbeiträge finanziert werden könnte, sodass es keine Auswirkungen auf die Finanzierung der anderen Beiträge gäbe.
Ich danke für Ihre Unterstützung.
Fässler Daniel · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Der von Ihnen vertretene Minderheitsantrag ist klar besser als der Entwurf des Bundesrates. Ich werde ihn vorbehaltlos unterstützen. Ich befürchte aber, dass das Berggebiet auch mit dem Minderheitsantrag zu den Verlierern gehören wird. Ich hätte mir mit Blick auf die voralpinen Gebiete eine Lösung gewünscht, mit der die tierbezogenen TEP-Beiträge echt fortgeführt worden wären, allenfalls gekoppelt mit einer Limite zum Beispiel von 20 oder 25 Grossvieheinheiten, um eine Überproduktion zu verhindern.
Meine Frage an Sie: Wer wird bei der Annahme des Minderheitsantrages zu den Gewinnern gehören? Die Grossbauern im Mittelland und im alpinen Raum oder die Kleinbauern im voralpinen Gebiet? Oder anders gefragt: Welchem anderen Topf soll das zusätzlich nötige Geld entnommen werden?
Aebi Andreas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich glaube, dieser Minderheitsantrag ist sehr ausgewogen. Es gibt keine Verlierer und keine Gewinner. Ich denke zum Beispiel an meine wie auch an Ihre Region - Emmental und Appenzell -, ich denke ans Berggebiet, ans Hügelgebiet. Viele der betreffenden Betriebe sind auf 800 bis 1000 Meter über Meer, zum Teil wird noch ein wenig Ackerbau betrieben, gerade bei mir im Emmental; diese Betriebe sind viehintensiv, sie produzieren Milch und Schweine, aber sie haben keine grossen Flächen. Diese Betriebe - 15 Hektaren und 20 Grossvieheinheiten - werden mit 20 000 Franken die grossen Verlierer sein. Sie wissen ganz genau, Herr Fässler, wie auch ich: Das können wir nicht mehr kompensieren. Das sind die Verlierer.
Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Bei meinen Minderheitsanträgen geht es nicht darum, das möchte ich klarstellen, dass ich den Antrag der Mehrheit ersetzen möchte, ich möchte den Antrag der Mehrheit vielmehr ergänzen. Das ist mir ganz wichtig.
Beim Minderheitsantrag II ging es eigentlich darum, dass es keine Tierhalterbeiträge mehr geben soll und dass man sogar noch weiter geht und sagt, dass die Leute, die zu viele Tiere pro Fläche haben, auch keine Versorgungssicherheitsbeiträge mehr bekommen. Ich ziehe diesen Antrag jetzt zurück, ich möchte den Mehrheitsantrag nicht gefährden. Ich möchte das Fuder nicht überladen, obwohl ich eigentlich der Meinung bin, dass dieser Minderheitsantrag durchaus richtig wäre.
Wichtig ist, dass Sie der Mehrheit die Stimme geben und dass diese Tierhalterbeiträge aus dem Direktzahlungssystem verschwinden. Es ist so, wir haben die Modellrechnungen in der Kommission gesehen, Herr Fässler: Die Tierhalterbeiträge sind eines der grossen Probleme, denn es fliesst mehr Geld ins Tal als in die Berge, wo es eigentlich besser eingesetzt wäre. Diese Antwort darf ich Ihnen geben, nachdem sie Herr Aebi nicht geben konnte.
Den Minderheitsantrag III erhalte ich aufrecht. Hier geht es, in Ergänzung zum Mehrheitsantrag, darum, dass wir für Biodiversitätsflächen keinen geringeren Basisbeitrag festlegen, sondern denselben wie für andere Versorgungssicherheitsflächen. Das macht Sinn, denn auch Biodiversitätsflächen sind Versorgungssicherheitsflächen. Sie werden als Landwirtschaftsflächen erhalten, sie sollen deshalb in diesem System nicht benachteiligt werden. Man kann sie, wenn es eines Tages notwendig sein sollte, für die landwirtschaftliche Produktion nutzen, und darum geht es bei der Versorgungssicherheit.
Wichtig ist aber, dass Sie mit der Mehrheit stimmen. Wenn Sie bei den Tierhalterbeiträgen anders stimmen, ist die ganze Übung vergebens, dann findet keine Reform statt, die diesen Namen verdient. Heute werden damit Grossbauern mit vielen Tieren unterstützt, und die Überschüsse, die wir mit diesen Anreizen produzieren, muss Herr Rösti mit seinem Milchverband dann irgendwie wieder verwerten. Das kann nicht sein, das muss jetzt ändern!
Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 19.05 Uhr
La séance est levée à 19 h 05