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Schaffung der Interoperabilität für mobile Mehrwertdienste

Giezendanner Ulrich · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich lege zuerst meine Interessenbindung offen: Ich bin Präsident der Swiss Association Value Added Services (Savass). Das ist der Verband der schweizerischen Unternehmer, die Mehrwertdienste anbieten.

Was sind Mehrwertdienste? Wenn Sie übers Handy oder auch übers Festnetz z. B. eine Auskunft über Fahr- oder Flugpläne, übers Wetter, über Sportresultate oder Börsenkurse wollen oder wenn Sie bei "Superstar" im TV mitvoten, sind es private Unternehmungen, die diese Dienstleistung für Sie erbringen; Sie bezahlen dann aber auch dafür.

Wenn sich die Damen oder Herren hier im Saal ein neues Kostüm bzw. einen neuen Anzug kaufen wollen, können sie in irgendeinen Laden gehen und dort auswählen, was sie möchten. Wenn ein Mehrwertdienstleister im Handybereich das Gleiche machen will - Sunrise, Swisscom oder Orange wählen -, dann kann er das nicht, dann muss er eine Prozedur über sich ergehen lassen und wird gezwungen, drei Verträge abzuschliessen. Wenn der gleiche Unternehmer das gleiche Geschäft übers Festnetz machen will, über das gute, alte Schnurtelefon, wie wir es alle kennen, dann ist er frei. Das darf doch nicht sein.

Bei den mobilen Mehrwertdiensten ist es also so, dass die Unternehmer wegen der fehlenden Interoperabilität gezwungen werden, mit dreien einen Vertrag abzuschliessen und die Bedingungen von dreien einzuhalten. Ich will hier also, dass sich das freie Unternehmertum endlich wieder durchsetzen kann und im mobilen Bereich das Gleiche gelten soll, wie es im Festnetzbereich gilt; heute ist das nicht so.

Für die risikolose Tätigkeit - das stört mich auch -, eine Mitteilung zu transportieren, kriegen Swisscom, Orange oder Sunrise 50 Prozent von dem, was Sie als Konsument bezahlen. Das ist in meinen Augen einfach nicht richtig. Hier schaue ich einmal mehr zur FDP, die diese gute Initiative lanciert und gesagt hat, wir müssten mit dem administrativen Unsinn aufhören. Dies ist ein Unsinn, zudem ist es wie bei der vorigen Motion auch wieder so, dass sich die drei grossen Anbieter - "Carrier" nennt man sie im Fachjargon - hier 30 bis 50 Prozent des Geldes abholen, das Sie bezahlen. Eigentlich hätte sich ja der Konsumentenschutz schon lange in dieser Angelegenheit einschalten müssen. Aber hier ist er natürlich ruhig; ich weiss aber nicht, wieso.

Ich bitte Sie dringend: Nehmen Sie meine Motion an, seien Sie sich selber treu - die Leute vom Konsumentenschutz, aber auch die Unternehmerinnen und Unternehmer unter Ihnen, die diese administrativen Hürden abbauen wollen.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Interoperabilität bedeutet, dass alle Endkunden einer bestimmten Anbieterin mit allen Endkunden einer anderen Anbieterin kommunizieren können. Zum heutigen Zeitpunkt besteht diese Verpflichtung für Dienste der Grundversorgung. Es ist richtig, dass zum Beispiel die mobilen Mehrwertdienste wie SMS und MMS nicht dazugehören. Der Bundesrat könnte hier das Fernmeldegesetz grundsätzlich anpassen, er könnte eine Anpassung vornehmen. Die Interoperabilität für die mobilen Mehrwertdienste ist aber vom Markt her gewährleistet. So sind die SMS- und MMS-Mehrwertdienste schon heute bei allen Mobilfunkanbietern unter der gleichen Nummer erreichbar - zum Beispiel die Nummer 222 für den SBB-Fahrplan.

Die in der Motion geforderte Interoperabilität für diese Dienste ist heute somit weitgehend gegeben. Die Nachteile für die Mehrwertdienstanbieter und die Konsumentinnen und Konsumenten liegen gerade nicht in der fehlenden Interoperabilität. Es geht hier vielmehr um wettbewerbliche Aspekte und schlussendlich um die Frage der Entgeltung. Diese wird zwischen den beteiligten Mobilfunkanbietern und den Mehrwertdienstanbietern frei verhandelt - Markt! -, ohne Einfluss des Bundes. Der Bundesrat sieht somit keinen Grund, für eine Regulierung einzustehen, weil gerade hier eben die Wirtschaftsfreiheit spielt und sich die Player finden müssen, damit eine Entgeltlösung am Markt gefunden wird.

Deshalb beantragen wir Ihnen die Ablehnung der Motion.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 65 Stimmen

Dagegen ... 113 Stimmen