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Ladenöffnungszeiten. Symmetrie zwischen Kantonsrecht und Bundesrecht

Hutter Markus · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die Motion "Ladenöffnungszeiten. Symmetrie zwischen Kantonsrecht und Bundesrecht" verlangt vom Bundesrat, dass er eine gesetzliche Grundlage vorlegt, welche es den Kantonen ermöglicht, die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen und Dienstleistungsbetrieben nach eigenem Ermessen festzulegen. Heute schränkt bekanntlich die Bundesgesetzgebung die Kantone in Bezug auf die Gestaltung der Ladenöffnungszeiten unnötig ein, indem gemäss Arbeitsgesetz zwischen 23 und 6 Uhr sowie an Sonntagen ein generelles Arbeitsverbot besteht.

Diese Regelung ist unzeitgemäss, weil sie Konsumenten, Unternehmen und Kantone ohne Not bevormundet. Liberalisierte Ladenöffnungszeiten sind ein ausgewiesenes Bedürfnis, das es ernst zu nehmen gilt. Die Arbeits-, Lebens- und Konsumgewohnheiten der Menschen haben sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Gerade in städtischen Gebieten, aber auch in beliebten Tourismusorten besteht das Bedürfnis, ausserhalb der regulären Öffnungszeiten Einkäufe zu tätigen. Das Einkaufsverhalten der Konsumentinnen und Konsumenten ist der einzige objektive Indikator für die Bedürfnisse der selbstverantwortlichen Menschen; Indikator dafür, wann ein Geschäft des Detailhandels geöffnet sein soll. Ein freier und funktionierender Markt ist die beste Voraussetzung für richtige Ladenöffnungszeiten.

Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, privaten Betrieben und selbstständigen Unternehmen des Detailhandels vorzuschreiben, wann es sinnvoll ist, das Geschäft zu öffnen. Staatliche Einschränkungen und behördlich verordnete Arbeitsverbote sollen nicht verhindern, dass zu jenen Zeiten, bei denen eine Nachfrage besteht, und an den entsprechenden Orten Waren und Dienstleistungen angeboten und verkauft werden können.

Bei Bedarf können Schutzbedürfnisse der Allgemeinheit im Zusammenhang mit dem Betrieb von Detailhandelsgeschäften wie bisher durch geeignete Vorschriften in den entsprechenden Erlassen berücksichtigt werden, zum Beispiel betreffend Beschäftigung von Personal an Sonntagen, zu Randzeiten und in der Nacht im Arbeitsgesetz oder betreffend Lärm- und Immissionsschutz in der Raumplanung. Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist mit den gültigen Regelungen über Wochenarbeitszeit, Lohnzuschläge und mehr Freitage gewährleistet.

Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung versichern, dass flexiblere Arbeitsplätze und Teilzeit- und Randstundenarbeit sehr gesucht sind und es an freiwilligen Arbeitswilligen nicht mangelt. Gerade bei den Ladenöffnungszeiten sind Verbote und unnötige Vorschriften eigentliche Jobkiller.

Dabei geht es bei dieser Motion nicht etwa um die bundesweite Einführung freier Ladenöffnungszeiten, sondern lediglich um die Herstellung vom Symmetrie zwischen kantonalem Recht und Bundesrecht und damit um die Schaffung einer Grundlage für autonome und wirksame Entscheide der Kantone. Die Motion nimmt klar Rücksicht auf die spezifischen regionalen Bedürfnisse der Kantone und überlässt es weiterhin den Kantonen, Bestimmungen über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen und Dienstleistungsbetrieben zu erlassen. Die kantonale Hoheit wird also vollumfänglich respektiert.

Ich ersuche Sie, dieser Motion zuzustimmen, weil sie Vorteile für alle bringt: erstens für die Konsumentinnen und Konsumenten, die frei entscheiden können, wann sie einkaufen wollen; zweitens für die Unternehmer und Ladenbesitzer, die ohne Zwang und frei von Diskriminierung über die Ladenöffnungszeiten entscheiden, ihre Infrastruktur besser nutzen und höhere Umsätze erzielen können; drittens für die Kantone, die frei über Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten entscheiden können und nicht durch Bundesrecht zurückgebunden werden. Nicht zuletzt bringt diese Motion auch positive Auswirkungen für die Arbeitnehmer, die zusätzlich aus flexiblen Stellenangeboten auswählen können. Die geforderte gesetzliche Anpassung stellt ausserdem sicher, dass Betriebe in Grenznähe keine Wettbewerbsnachteile gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz erfahren.

Wollen wir tatsächlich, dass die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten weiterhin ins grenznahe Ausland fahren, weil sie in der Schweiz nicht dann einkaufen können, wenn sie es wünschen? Die geforderte Symmetrie zwischen kantonalem Recht und Bundesrecht ist zudem ein wichtiger Schritt, um die momentan bestehende staatliche Privilegierung der Bahnnebenbetriebe und Tankstellenshops aufzuheben.

Lassen wir den Kantonen, ihren Konsumentinnen und Konsumenten und ihren Unternehmen die Freiheit, die Ladenöffnungszeiten selbst zu bestimmen - schaffen wir die dazu nötige gesetzliche Anpassung auf Bundesebene!

Aus diesen Gründen ersuche ich Sie, diese Motion anzunehmen.

Chopard-Acklin Max · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Hutter, die Nacht wird immer mehr zum Arbeitstag, und der Sonntag wird immer mehr zum Werktag, übrigens mit all den Folgeproblemen im sozialen Bereich, in der Familie usw. Herr Hutter, haben Sie zur Kenntnis genommen, dass das Volk genau wegen dieser Problematik in der Vergangenheit in mehreren Volksabstimmungen in den Kantonen zu einer weiteren Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten Nein gesagt hat? Nehmen Sie das als Demokrat zur Kenntnis?

Hutter Markus · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich nehme das sehr wohl zur Kenntnis. Sie hingegen müssten vielleicht einmal zur Kenntnis nehmen, dass sich die Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten ganz erheblich verändert haben und wir bereits heute in aller Deutlichkeit sehen, dass erweiterte Ladenöffnungszeiten gewünscht werden. Es gibt ja nicht nur die privilegierten Verkaufsstellen in Bahnhöfen und Tankstellen, sondern es gibt auch Angebote im Ausland, die rege genutzt werden. Herr Chopard, wenn Sie konsequent wären, dürften Sie am Sonntag weder Gastrobetriebe noch Kulturangebote, noch weitere Angebote zulassen. Das bedeutet alles auch Arbeit; nicht zuletzt arbeitet der Pfarrer am Sonntag. Lassen wir die entsprechende Nachfrage also doch so stehen. Die Gesetzgebung ist schon heute so, dass es sehr interessant ist, ausserhalb der ordentlichen Ladenöffnungszeiten zu arbeiten; es gibt genügend Freiwillige. Mit einer Regelung, die es den Kantonen ermöglicht, nach den kantonalen Mehrheiten zu entscheiden, machen Sie auf keine Art und Weise einen sozialen Rückschritt, sondern Sie anerkennen im Gegenteil eine Realität, die sich schon lange zeigt.

Voruz Eric · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Monsieur Markus Hutter, savez-vous que la réponse que vous venez de donner à Monsieur Chopard-Acklin contient beaucoup de bêtises?

Hutter Markus · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Können Sie den Satz nochmals wiederholen? Ich habe ihn nicht verstanden.

Voruz Eric · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Je me suis permis de vous demander si vous n'aviez pas raconté beaucoup de bêtises dans la réponse que vous avez donnée à Monsieur Chopard-Acklin en disant que les curés et les pasteurs travaillent le dimanche, de même que les restaurants sont ouverts le dimanche.

Hutter Markus · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Was ich damit sagen wollte: Es ist klar, dass es heute schon Leute gibt - nicht nur im Bereich der Polizei und der öffentlichen Dienste -, die eben auch nachts und am Sonntag arbeiten müssen. Was ich Ihnen aus eigener Erfahrung mit einem Tankstellenshop sagen möchte, ist, dass das Bedürfnis besteht und - das ist keine Bêtise - dass die Leute kommen. Ich habe kein Interesse, einen Laden offen zu halten, wenn keine Kunden da sind, aber ich habe sehr wohl ein Interesse, meinen Laden dann zu öffnen, wenn die Kunden es wollen. Darauf gründet meine Existenz. Das ist alles andere als eine Bêtise; das ist ein volkswirtschaftliches Bedürfnis.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Es liegt in der Kompetenz der Kantone, die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen und Dienstleistungsbetrieben von Montag bis Samstag zwischen 06.00 und 23.00 Uhr nach ihren regionalen Bedürfnissen festzulegen. Damit gewährt das Arbeitsgesetz den Kantonen bereits heute einen grossen Freiraum bei der Festlegung von Öffnungszeiten, der jedoch nur in wenigen Kantonen voll ausgeschöpft wird.

Die heutigen diesbezüglichen Grenzen auf nationaler Ebene sind im Arbeitsgesetz begründet, das den Gesundheitsschutz aller Arbeitnehmenden zum Ziel hat. Das Gesetz sieht zu diesem Zweck Höchstarbeitszeiten vor und statuiert das Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot als wichtigen Pfeiler. Ausnahmen dazu sieht das Gesetz nur vor, wenn diese unentbehrlich sind.

Es ist wichtig, einen minimalen Grundanspruch an Gesundheitsschutz für alle Arbeitnehmenden der verschiedenen Branchen in der Schweiz zu gewährleisten. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, dass es nicht sinnvoll ist, die Beschäftigung von Personal nur noch von den kantonalen Ladenöffnungszeiten abhängig zu machen. Dies würde erstens zu einer grossen Disparität zwischen den Kantonen führen. Zweitens würde dadurch einer grossen Gruppe von Arbeitnehmenden der durch das Arbeitsgesetz garantierte Schutz ihrer Gesundheit und ihres sozialen Lebens verwehrt. Der Kerngehalt des Arbeitsgesetzes soll nicht angetastet werden - daran hält der Bundesrat nach wie vor fest.

Der Bundesrat empfiehlt Ihnen die Ablehnung der Motion.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 104 Stimmen

Dagegen ... 62 Stimmen