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Doppelbesteuerung. Abkommen mit Australien / Doppelbesteuerung. Abkommen mit China / Doppelbesteuerung. Abkommen mit Ungarn / Informationsaustausch in Steuersachen. Abkommen mit Jersey, Guernsey und der Insel Man
Müller Philipp · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Wir haben es heute mit diversen Doppelbesteuerungsabkommen zu tun, wie wir sie ja bereits gewohnt sind. Anlass für die Revision dieser drei Doppelbesteuerungsabkommen mit Australien, China und Ungarn war die Vereinbarung des Informationsaustausches gemäss OECD-Standard, d. h. auf Anfrage. Die entsprechenden Verhandlungen wurden dazu genutzt, Verbesserungen in anderen Bereichen der Doppelbesteuerungsabkommen zu erzielen.
Im Revisionsprotokoll des Abkommens mit Australien konnten Verbesserungen bei den Quellensteuersätzen erzielt werden. Bei Dividenden konnten Ausnahmen von der generellen Regel von 15 Prozent vereinbart werden. Bei Zinsen konnten Ausnahmen von der generellen Regel von 10 Prozent aufgenommen werden. Bei den Lizenzgebühren konnte der Quellensteuersatz von 10 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden. Das Abkommen enthält zudem neu eine Schiedsklausel. Das Revisionsprotokoll konnte zudem mit weiteren Revisionspunkten verbessert werden.
Die WAK Ihres Rates hat das Revisionsprotokoll des Abkommens mit Australien mit 19 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.
Mit dem Änderungsprotokoll des Abkommens mit China konnten ebenfalls die Quellensteuern gesenkt werden. Bei Dividenden konnten Ausnahmen von der generellen Quellensteuer von 10 Prozent eingeführt werden. Bei Zinsen konnte neu eine Ausnahme für die Nationalbank für Zinsen festgelegt werden. Der Quellensteuersatz auf Lizenzgebühren konnte von generell 10 Prozent auf 9 Prozent gesenkt werden. Zudem enthält das Revisionsprotokoll weitere Verbesserungen.
Die WAK-NR hat das Revisionsprotokoll des Abkommens mit China mit 22 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Das Änderungsprotokoll des Abkommens mit Ungarn enthält ebenfalls Änderungen in Bezug auf die Quellensteuersätze, auf Dividenden und Zinsen. Bei Dividenden ist die generelle Regelung von 10 auf 15 Prozent angehoben worden. Andererseits konnten wichtige Ausnahmen vorgesehen werden. Der Quellensteuersatz auf Zinsen konnte von aktuell 10 Prozent auf 0 Prozent, also null, gekürzt werden. Das Änderungsprotokoll enthält zudem eine Verpflichtung Ungarns zur Aufnahme von Verhandlungen über die Vereinbarung einer Schiedsklausel, sollte es eine entsprechende Bestimmung in einem Doppelbesteuerungsabkommen mit einem Drittstaat vereinbaren.
Die WAK Ihres Rates hat das Revisionsprotokoll des Abkommens mit Ungarn mit 22 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Nun zu den Informationsaustauschabkommen mit Jersey, Guernsey und der Isle of Man oder der Insel Man, wie immer Sie wollen: Das Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke hat der Schweiz im Juni 2011 empfohlen, mit interessierten Staaten und Jurisdiktionen standardkonforme Abkommen abzuschliessen. Im April 2012 hat der Bundesrat einen entsprechenden Beschluss gefasst. Der Vollzug von Informationsaustauschabkommen wird mit dem Steueramtshilfegesetz vom 28. September 2012 geregelt, das am 1. Februar 2013 in Kraft getreten ist. Ein Doppelbesteuerungsabkommen und ein Informationsaustauschabkommen sind gleichwertige Instrumente für den Abschluss einer standardkonformen Amtshilfebestimmung. Im Vergleich zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens regelt ein Informationsaustauschabkommen die Modalitäten der Amtshilfe detaillierter und beschränkt sich ausdrücklich auf die Amtshilfe auf Ersuchen.
Die vorliegenden Abkommen folgen sowohl formell als auch materiell weitgehend dem OECD-Musterabkommen von 2002 über den Informationsaustausch in Steuerbelangen. Ausgetauscht werden also Informationen, die für die Anwendung und Durchsetzung des internen Rechts betreffend die unter das Abkommen fallenden Steuern voraussichtlich erheblich sind. Sogenannte Fischzüge oder Neudeutsch "fishing expeditions", also Gesuche ohne konkrete Anhaltspunkte oder um Informationen zu ersuchen, deren Erheblichkeit hinsichtlich der Steuerbelange einer bestimmten steuerpflichtigen Person wahrscheinlich nicht gegeben ist, sind untersagt.
Für die Schweiz fallen die Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuern der Kantone und Gemeinden in den Geltungsbereich der Informationsaustauschabkommen. Für Jersey, Guernsey und die Isle of Man fallen die Einkommenssteuern in den Geltungsbereich der Abkommen. Für Guernsey kommen die Steuern auf Gewinnen aus der Veräusserung von Wohneigentum hinzu.
Die Abkommen mit Jersey, Guernsey und der Isle of Man wurden von der Kommission mit 18 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.
Ich bitte Sie, der WAK Ihres Rates in allen Punkten zu folgen, und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit bei dieser "spannenden" Materie.
Darbellay Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP
Nous traitons aujourd'hui trois conventions de double imposition: les conventions avec l'Australie, la Chine et la Hongrie, ainsi qu'un accord avec les juridictions de Jersey, Guernesey et l'île de Man. Les trois premières conventions de double imposition avec l'Australie, la Chine et la Hongrie remplacent des conventions de double imposition en vigueur. Toutes contiennent les dispositions concernant l'échange de renseignements conformes à la norme OCDE en vigueur. Ce projet fait suite à la décision du Conseil fédéral de mars 2009, une décision historique de changer radicalement sa politique en matière d'échange de renseignements fiscaux. A partir de cette date, le Conseil fédéral a, en effet, renoncé à la réserve faite à l'article 26 du Modèle de convention de l'OCDE. De très nombreuses conventions de double imposition ont été révisées depuis lors. Elles dataient pour la plupart des années 1980 et 1990. Elles ont toutes été révisées et adaptées à la nouvelle pratique conventionnelle.
Les trois conventions de double imposition avec l'Australie, la Chine et la Hongrie comportent une clause d'assistance administrative en matière d'échange de renseignements fiscaux. De plus, elles prévoient la réduction, voire l'exonération de l'impôt à la source prélevé sur les dividendes, intérêts et redevances pour éviter la double imposition.
Si nous abordons trop souvent les conventions de double imposition sous l'angle du sort réservé au secret bancaire et à l'évolution galopante des standards OCDE en matière d'échange de renseignements, il convient de rappeler ici que le but premier reste de favoriser nos échanges avec l'étranger, de favoriser les investissements directs étrangers.
Les cantons et les milieux économiques intéressés ont approuvé ces trois conventions de double imposition et l'accord avec les juridictions de Jersey, Guernesey et l'île de Man. La convention de double imposition avec l'Australie a été acceptée par la commission, qui recommande son acceptation par 19 voix contre 1 et 4 abstentions. La convention de double imposition avec la Chine a été adoptée par 22 voix contre 0 et 3 abstentions. La convention de double imposition avec la Hongrie a été adoptée par 18 voix contre 3 et 4 abstentions.
S'agissant du quatrième objet, qui n'est pas à proprement parler une convention de double imposition, mais un accord sur l'échange de renseignements, il fait suite à la demande faite à la Suisse par certaines juridictions, dont Jersey, Guernesey et l'île de Man, d'ouvrir une négociation. La commission a adopté cet accord sur l'échange de renseignements par 18 voix contre 4. L'accord permet aux juridictions et aux Etats qui ne souhaitent pas conclure une convention de double imposition - par exemple parce que les risques d'aboutir à une double imposition dans leur contexte sont très faibles - de s'entendre sur une procédure d'assistance administrative en matière fiscale en termes de conformité à la norme pour l'échange de renseignements. On peut par contre considérer qu'une convention de double imposition est l'équivalent de ce type d'accord. Ce sont des instruments adéquats.
Cet accord a lui aussi été largement soutenu par les milieux concernés durant la phase d'audition. Votre commission vous recommande d'adopter les trois conventions de double imposition ainsi que l'accord.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Wir haben heute knapp hundert Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, davon neunzig auf dem Gebiet der Einkommens- und Vermögenssteuern und zehn bzw. bald einmal neun auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern. Hauptzweck ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung - das ist, denke ich, klar. Die meisten Bestimmungen eines Doppelbesteuerungsabkommens widmen sich denn auch der Besteuerung von Einkommen und Vermögensarten bzw. der Vermeidung der Doppelbesteuerung. Sie schränken das Besteuerungsrecht ein, bilden aber natürlich nicht die Grundlage für die Erhebung einer Steuer.
Warum machen wir überhaupt solche Doppelbesteuerungsabkommen? Davon kann eine Vielzahl und Vielfalt von Personen profitieren. Es sind Personen, die gleichzeitig in zwei Staaten über eine feste Wohnstätte verfügen; es sind Erben von Erblassern mit Vermögenswerten im Ausland; es sind Exportunternehmen, die davon ganz besonders betroffen sind; es sind Konzerne mit ausländischen Tochtergesellschaften; es sind auch Erwerbstätige mit temporären Einsätzen im Ausland.
Neben den Bestimmungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sind in solchen Doppelbesteuerungsabkommen auch andere Regeln enthalten; der Sprecher der Kommission, Herr Philipp Müller, hat bereits davon gesprochen. Ich zähle deshalb nicht mehr auf, was alles noch darin enthalten ist.
Zu den Abkommen mit Australien, China und Ungarn: Die drei Doppelbesteuerungsabkommen weisen mehrere Gemeinsamkeiten auf. Sie beziehen sich auf das Gebiet der Einkommenssteuern, und die Abkommen mit China und Ungarn beziehen sich auch auf die Vermögenssteuern. Sie halten sich ganz genau an das Mustersteuerabkommen der OECD. Wir hatten mit diesen drei Ländern bereits Abkommen, es handelt sich also um eine Revision dieser Abkommen. Ausschlaggebend für die Revision aller drei Doppelbesteuerungsabkommen war die Bereitschaft der Schweiz, einen Artikel über den Informationsaustausch gemäss Standard der OECD aufzunehmen. Wie bereits ausgeführt, wurden in allen drei Abkommen weitere Verbesserungen erzielt, nämlich bei der Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzen.
Zu den wichtigsten Revisionspunkten gehört also zunächst der Informationsaustausch nach OECD. Diese Bestimmung gilt für sämtliche Steuern; der Geltungsbereich ist also nicht auf die Steuern beschränkt, die unter das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen fallen. Gemäss internationalem Standard ist der Informationsaustausch auf konkrete Anfragen beschränkt, wobei aber Gruppenersuchen möglich sind. Wir haben dann auch die Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren geregelt. Weiter haben wir - das ist auch wichtig - eine Schiedsklausel in die drei Doppelbesteuerungsabkommen aufgenommen. Heute hat man meistens ein Verständigungsverfahren. Aber wenn dieses nicht zum Ziel führt, hat man keine Lösung. Mit der Schiedsklausel jedoch wird nach einem Verständigungsverfahren entschieden; ein Konflikt wird auf diese Weise geklärt. Diese Schiedsklausel haben wir im Doppelbesteuerungsabkommen mit Australien; wir haben sie aber nicht im Doppelbesteuerungsabkommen mit China, weil die chinesische Abkommenspolitik solche Klauseln nicht zulässt. Mit Ungarn haben wir es so geregelt, dass Ungarn, wenn es anderen Ländern ein Schiedsverfahren gewährt, uns ein solches auch gewähren wird. Ich verzichte darauf, weitere Details zu erwähnen, aus dem gleichen Grund, wie ihn der Kommissionssprecher, Herr Nationalrat Müller, bereits genannt hat: weil es offensichtlich auf "grosses" Interesse stösst.
Jetzt komme ich zu den drei Abkommen mit Jersey, Guernsey und der Insel Man. Wir haben uns im Jahr 2012 entschieden, nicht nur Doppelbesteuerungsabkommen mit der Ergänzungsklausel abzuschliessen, sondern eben auch Steuerinformationsabkommen - auf Englisch: Tax Information Exchange Agreements (TIEA). Wir schliessen diese mit denjenigen Staaten ab, mit denen wir die Amtshilfe regeln wollen, aber bei denen es aus wirtschaftlichen Gründen nicht notwendig ist, ein eigentliches Doppelbesteuerungsabkommen abzuschliessen. Im Bereich der Amtshilfebestimmungen sind diese Abkommen gleichwertig mit einem Doppelbesteuerungsabkommen; sie halten sich auch an Artikel 26 des OECD-Musterabkommens.
Die Abkommen mit den drei Jurisdiktionen Jersey, Guernsey und Insel Man sind vom Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland akzeptiert worden. Das heisst, die drei Jurisdiktionen sind autorisiert worden, solche Abkommen abzuschliessen. Es sind ja keine eigentlichen Staaten, sondern es sind Jurisdiktionen, Kronbesitzungen der britischen Krone. Sie sind von dieser ermächtigt, solche Abkommen abzuschliessen. Die Abkommen verpflichten aber nur diese drei Kronbesitzungen und Jurisdiktionen und nicht das Vereinigte Königreich; das müssen wir uns immer wieder vergegenwärtigen. Wir haben Abkommen mit Jersey, Guernsey und der Insel Man, aber damit nicht auch ein analoges Abkommen mit dem Vereinigten Königreich.
Ich bitte Sie, den drei Doppelbesteuerungsabkommen und den drei TIEA zuzustimmen.
Lustenberger Ruedi · P-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu