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Verbreitung von Live-Streams via Internet
Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP
Il presidente (Lombardi Filippo, presidente): Avete ricevuto un rapporto scritto della commissione. La commissione chiede con 9 voti contro 0 e con 1 astensione di accogliere la mozione. Anche il Consiglio federale chiede l'accoglimento della mozione.
Stadler Markus · Mit-M · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion
Die Motion Allemann will die SRG-Konzession ändern. Die Konzession regelt die gesamte Programmtätigkeit der SRG; sie umschreibt zum Beispiel auch, was die SRG über das Internet verbreiten darf. Alle Programme, die über das normale Fernsehen ausgestrahlt werden, können auch über das Internet verbreitet werden. Wenn es darum geht, zusätzliche Informationen über das Internet auszustrahlen, müssen diese zeitlich und sachlich einen Bezug zu bereits ausgestrahlten Sendungen haben. Originäre Sendungen, das heisst Sendungen über irgendwelche Events bzw. Live-Übertragungen, die im normalen Programm nicht ausgestrahlt werden, dürfen nur ausnahmsweise über das Internet verbreitet werden, nämlich dann, wenn es sich um Ereignisse von nationaler Bedeutung handelt, die geplante Sendung zeitlich beschränkt ist und die Ausstrahlung in den ordentlichen Programmen aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist. Das ist vor allem im Zusammenhang mit Sportereignissen der Fall, wenn mehrere wichtige Sportereignisse zeitlich parallel laufen, sodass es nicht gelingt, alle über die normalen Kanäle abzudecken.
Die vorliegende Motion möchte nun eine gewisse Öffnung. Sie verlangt, dass originäre Ereignisse auch dann über das Internet verbreitet werden können, wenn sie nicht über die normalen Kanäle ausgestrahlt werden. Live-Streaming steht dabei für Echtzeit-Datenübertragung via Internet. Heute ist es beispielsweise so, dass eine Parlamentsdebatte oder eine Aktionärsversammlung von öffentlichem Interesse nicht übertragen werden kann, wenn sie nicht vorher in einer Fernsehsendung zur Sprache gekommen ist.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen unterstützt die Motion. Sie ist der Ansicht, ihre Forderung stelle ein berechtigtes Anliegen in der sich verändernden Medienwelt dar. Live-Streaming soll künftig ohne vorgängige Bewilligung und ohne gleichzeitige TV-Ausstrahlung zulässig sein. Mit dieser Lockerung können mehr Ereignisse von nationaler Bedeutung angeboten werden. Eine Konkurrenzierung der Presse ist nicht zu erwarten; dies aus drei Gründen: Audiovisuelle Übertragungen sind das Kerngeschäft der SRG; Live-Streamings sind werbefrei, das heisst, die SRG darf keine Online-Werbung schalten; die SRG muss die Rechte für die Übertragung grosser Sportereignisse ohnehin erwerben.
Der Bundesrat ist ebenfalls für diese Änderung der Zulassungspraxis für Live-Übertragungen via Internet. Er möchte diese Öffnung allerdings auf den Service public im engeren Sinn beschränken, das heisst vor allem auf die Politik und Wirtschaft, während der Sport davon ausgeklammert bliebe.
Die Kommission beantragt mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Motion zuzustimmen. Sie steht hinter der Motion, wie sie textlich vor uns liegt, und nicht so, wie sie der Bundesrat einschränkend interpretiert.
Bieri Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP
Es bleibt zu erwähnen, dass im Vorfeld der Behandlung dieser Motion in der Kommission und jetzt auch im Vorfeld der heutigen Diskussion vonseiten der privaten Medien Vorbehalte angemeldet wurden. Ich glaube, es gilt diese ernst zu nehmen, wollen wir doch auch in Zukunft über eine breite Medienvielfalt verfügen. Es ist eine Tatsache, dass die SRG aufgrund ihres Sonderstatus bessere Möglichkeiten hat als die privaten Medien. Es liegt deshalb in der Verantwortung des Parlamentes und dann insbesondere auch des Bundesrates - im Rahmen der Verordnung und der Konzessionserteilung -, darauf Rücksicht zu nehmen. Deshalb hat der Bundesrat ja auch nicht einfach generell Ja zu dieser Motion gesagt, sondern Einschränkungen vorgenommen. Ob diese Einschränkungen abschliessend sind, ob sie die ganze Palette der Möglichkeiten umfassen, bleibe im Moment dahingestellt.
Wir müssen beachten, dass es Entwicklungen in der Medienwelt gibt, die wir nicht einfach bremsen und der SRG vorenthalten können. Die Gesellschaft wird sich auch in diesem Bereich weiterentwickeln. Wir benutzen das Internet heute auch zum Fernsehen und zum Radiohören. Man kann nicht hingehen und sagen, das komme für die SRG nicht infrage. Die Fragen, die offenbleiben, sind, wie wir die Konzession ausgestalten, welche Möglichkeiten wir der SRG geben wollen, wie wir die SRG verpflichten, mit den Privaten zusammenzuarbeiten und ihnen in gewissen Bereichen den Zugang zu den Produkten der SRG zu ermöglichen.
Die privaten Medien haben uns in ihrem Schreiben Einschränkungen vorgeschlagen: Die Sendungen müssten zeitgleich erfolgen; sie müssten kostenfrei, ohne Kommentar, logo-frei sein, und sie müssten sich auf politische Themen beschränken. Mir scheinen diese Einschränkungen gar weit zu gehen. Ich kann mir vorstellen, dass mit dem Internet Medienbedürfnisse befriedigt werden können, die nur von einer kleinen Zahl von Zuschauern nachgefragt werden. Ich denke dabei an den lokalen Kulturbereich, vielleicht auch an gewisse Musiksparten oder an gewisse Fragen, die nur wenige interessieren. Aber diejenigen, die sich dafür interessieren, möchten diese Möglichkeit nutzen. Deshalb sollte der Bundesrat bei der Konzessionserneuerung auf diese Entwicklungen und Bedürfnisse Rücksicht nehmen.
Wenn wir dieser Motion so zustimmen, gehen wir auf Entwicklungen ein, die sich aus diesen neuen Möglichkeiten ergeben. Es macht auch Sinn, wie der Kommissionssprecher es gesagt hat, dass zum Beispiel grosse Sportveranstaltungen, bei welchen sich nur ein kleiner Teil der Zuschauer für eine bestimmte Sparte interessiert, auf dem Internetkanal verfolgt werden können. Vielleicht handelt es sich um ein Ereignis, das nur wenige anspricht, aber dafür haben diese ein grosses Interesse. Eine zweite Möglichkeit scheint sich bei regionalen Kleinveranstaltungen bzw. kulturellen Veranstaltungen zu ergeben, die nur wenige interessieren.
In diesem Sinne können wir dieser Motion so zustimmen, ohne dass wir der SRG einen Freipass geben. Es liegt am Bundesrat, dass er in der Verordnung die entsprechenden Regelungen vornimmt, damit nicht einseitige Marktverzerrungen entstehen. Das wollen wir nicht. Wir wollen keinen SRG-Einheitsbrei in der Medienwelt. Aber wir wollen auch nicht, dass der SRG Entwicklungen vorenthalten bleiben.
In dem Sinne und mit dieser Einschränkung können wir der Motion Allemann zustimmen.
Gutzwiller Felix · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Ich kann gleich dort weitermachen, wo Kollege Bieri aufgehört hat. Ich bin froh, dass er auf das Problem hingewiesen hat. Als Nichtkommissionsmitglied hätte ich mir eigentlich schon gewünscht, dass man den Motionstext im Sinne der bundesrätlichen Stellungnahme etwas präziser fasst. Ich bin sehr froh, wenn Frau Bundesrätin Leuthard diese Linie für die Umsetzung der Motion bestätigt. "Der Bundesrat erachtet dieses Anliegen als gerechtfertigt, soweit es sich um Live-Übertragungen von politischen oder wirtschaftlichen Ereignissen handelt, welche im Sinne des Service public einen Beitrag zur Meinungsbildung leisten und keine Gefahr einer Marktverzerrung nach sich ziehen." Man hätte also durchaus den Motionstext etwas ändern und etwas einschränken können.
Warum ist das wichtig? Kollege Bieri hat die Themen genannt: Es kann wohl nicht die Meinung sein, dass die SRG einen Freipass für weitere Kanäle erhält, sondern es sollen selektive Live-Streamings sein, die ohne Bewilligung gesendet werden können; also nicht sozusagen weitere Kanäle, die hier die Privaten konkurrenzieren. Es sollte bei der Umsetzung auch klar sein, dass damit eine Reihe von Dienstleistungen verbunden wären. Herr Bieri hat diese genannt, z. B. das Zurverfügungstellen des Materials an die Privaten. Die erwähnten Themen wie Logo oder Werbung betreffen dann vor allem die SRG; die Meinung wäre, dass Private dieses Material ebenfalls benützen könnten, beispielsweise ohne entsprechende Logos. Das wäre eigentlich das Konzept, das sollte auch möglich sein.
Auch die Bemerkungen bezüglich Sport möchte ich nochmals unterstreichen. Es gibt private Sportsender. Man kann sich natürlich durchaus vorstellen, dass für solche Sender Live-Streamings von nicht im Hauptprogramm übertragenen olympischen Disziplinen dann schon zu einer Konkurrenzierung führen würden. Ich persönlich begrüsse natürlich solche Übertragungen. Aber es sollte klar sein, dass die Privaten in diesem Bereich gleich lange Spiesse haben müssen.
In dem Sinne hätte ich gehofft, dass die Kommission den Motionstext etwas einschränkt. Ich habe darauf verzichtet, hier im Plenum als Nichtkommissionsmitglied zu später Stunde einen Antrag in diese Richtung einzubringen. Aber ich wäre sehr dankbar, wenn Frau Bundesrätin Leuthard hier noch einmal präzisiert, in welcher Art und Weise die Umsetzung erfolgen soll, damit die vom Bundesrat genannten Kriterien der politischen oder wirtschaftlichen Ereignisse, welche im Sinne des Service public einen Beitrag zur Meinungsbildung leisten, ohne eine Marktverzerrung nach sich zu ziehen, eingehalten werden.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Wir haben ja im Grundsatz keine Differenz bezüglich der Feststellung, dass die heutige Konzession der SRG von 2007 im Bereich des Live-Streaming zu einschränkend ist. Insofern hat die Motion Allemann hier ein berechtigtes Anliegen aufgenommen - das ist unbestritten. Es ist richtig, wie Herr Ständerat Stadler gesagt hat, dass eigentlich die Formulierung der Motion sehr umfassend ist und weiter geht als das, was der Bundesrat in seiner Stellungnahme ausgeführt hat. Wir meinen - und hier kann ich den Ständeräten Bieri und Gutzwiller zustimmen -, dass sich diese Einschränkung wahrscheinlich schon rechtfertigen lässt und aus wettbewerblicher Sicht auch so ausgestaltet werden muss. Der Bundesrat ist der Meinung, dass nur schon der Schritt von der heutigen Konzession zu einer Erweiterung des Live-Streaming im Internet recht gross ist. Er gibt der SRG neue Möglichkeiten, die aber sicher vom Publikum gewünscht werden und die auch sinnvoll sind. Um den Ablauf dieser Debatte zu respektieren und weil es mir eine richtige Diskussion zu sein scheint, werden wir diese Thematik bei der Umsetzung im Rahmen der Anpassung der Konzession mit den Privaten aufnehmen - auch um das vertiefen zu können. Damit kann dann der Bundesrat bei der konkreten Konzessionsanpassung auch diese Stellungnahmen der Privaten, der Konkurrenz der SRG, würdigen.
Insofern werden wir einmal bei unserer Grundsatzhaltung der Einschränkung bleiben. Wir werden aber auch, weil das im Nationalrat nicht diskutiert wurde und Ihre Kommission da wahrscheinlich auch gespalten ist, die Frage aufnehmen, wie weit das Live-Streaming gehen darf, und Sie dann darüber informieren.
Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP
Angenommen - Adopté