01.006

Geschäftsbericht des Bundesrates 2000

Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die Behandlung des Geschäftsberichtes wirft im Allgemeinen keine hohen Wellen. Es ist Vergangenheit, die wir hier bewältigen. Man kann das beklagen, man kann es aber auch als Chance sehen, eine Standortbestimmung über das letzte Jahr vorzunehmen und gleichzeitig einen Blick in die Zukunft und auf das weitere Vorgehen des Bundesrates zu tun.

Seit letztem Jahr prüfen die beiden Geschäftsprüfungskommissionen den Geschäftsbericht des Bundesrates gemeinsam. Wir haben auch dieses Jahr unsere Zusammenarbeit in Bezug auf die Beratung des Geschäftsberichtes fortgesetzt. Diese neue Art der gemeinsamen Prüfung des Geschäftsberichtes hat sich sehr bewährt: So lassen sich Doppelspurigkeiten auf ein Minimum reduzieren, und die Effizienz der parlamentarischen Oberaufsicht kann verbessert werden. Ausserdem trägt es zu einer Vereinheitlichung der Arbeitsmethoden bei und fördert die Verständigung zwischen den Kommissionen.

Die Kommissionen haben an ihren traditionellen fünftägigen Sitzungen alle Mitglieder des Bundesrates und die Bundeskanzlerin eingeladen, damit sie den beiden Kommissionen Red und Antwort stehen. Die beiden Kommissionen haben sich unter anderem mit den Mitgliedern der Regierung über folgende Themen unterhalten:

  • Einsatz der Schweiz für die Wahrung der Menschenrechte und der Pressefreiheit in Russland und China;

  • Kaderlöhne in der allgemeinen Bundesverwaltung;

  • Vollzug des Spielbankengesetzes;

  • Neuorganisation des Rüstungsunternehmens;

  • Tätigkeit des Bundesrates im Vorfeld von Abstimmungen;

um nur einige wenige Themen zu nennen. Meine Kollegen aus der GPK werden anschliessend über einige Schwerpunkte berichten.

Wir haben uns in erster Linie darauf konzentriert zu überprüfen, ob der Bundesrat die Ziele erreichte, die er sich für das Jahr 2000 gesetzt hatte. Vier Fünftel der Ziele konnten realisiert oder überwiegend realisiert werden; die Verwirklichung des Legislaturprogramms 1999 bis 2003 läuft somit weitgehend planmässig.

Der Bundesrat nutzte die gute Ausgangslage im letzten Jahr, um wichtige Reformen voranzutreiben, welche die längerfristige Mitbestimmung unseres Landes auf internationaler Ebene und die Standortattraktivität der Schweiz sicherstellen sollen. Im Berichtsjahr hat der Bundesrat auch wichtige Entscheide zur Optimierung des Systems der sozialen Sicherheit gefällt. Mit den Botschaften zur 11. AHV- und zur ersten BVG-Revision sowie mit den vorgesehen Revisionen der IV und des Arbeitslosenversicherungsgesetzes soll eine Konsolidierung dieser Zweige der Sozialversicherung verwirklicht werden.

Die Verbesserung der Wirtschaftslage und eine konsequente Finanzpolitik haben sich positiv auf den Bundeshaushalt ausgewirkt. Ausgehend von einer Gesamtsicht, vom Finanzleitbild, hat der Bundesrat konkrete finanzpolitische Weichenstellungen vorbereitet. Am 5. Juli 2000 hat er die Botschaft zur Schuldenbremse verabschiedet. Mit der Schuldenbremse soll der Bundeshaushalt fortan vor strukturellen Ungleichgewichten bewahrt werden. Auf der anderen Seite, bei den Einnahmen, hat der Bundesrat im Rahmen eines steuerpolitischen Konzeptes Grundsatzbeschlüsse gefasst und Steuerreformen beschlossen. Diese Reformen umfassen im Wesentlichen Entlastungen der Ehepaare und der Familien bei der direkten Bundessteuer, eine teilweise Abschaffung der Umsatzabgabe auf Wertschriftentransaktionen sowie einen Wechsel zur Nichtbesteuerung des Eigenmietwertes. Diese Vorlagen sind zum Teil bereits Gegenstand parlamentarischer Beratungen.

Die Globalisierung und die Entwicklung der Informationsgesellschaft führen zu einer Intensivierung des Wettbewerbs zwischen den Wirtschaftsstandorten. Bei der längerfristigen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit kommt einem modernen, leistungsfähigen Forschungs- und Bildungswesen eine zentrale Bedeutung zu, und vor diesem Hintergrund wurden die Reformen im Hochschulbereich weitergeführt. Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz, das alle Berufe "unter einem Dach" zusammenfasst, entsteht ein kohärentes System mit gesamtschweizerisch gültigen Standards. Der Lehrstellenbeschluss II wurde zum grossen Teil umgesetzt, und mit 19 Kantonen wurden Leistungsvereinbarungen abgeschlossen, die insgesamt 114 Projekte umfassen. Daneben werden 35 Projekte von nationaler Tragweite direkt durch den Bund unterstützt.

Das Universitätsförderungsgesetz konnte auch planmässig umgesetzt werden. Der Wechsel von der inputorientierten zur leistungsorientierten Finanzierung bei den Grundbeiträgen, mit welchen der Bund die Aufwendungen der Universitäten für Lehre und Forschung unterstützt, erfolgte ohne grössere Probleme. Dank des Kohäsionsfonds, der dazu dient, die Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Universitäten zu erhalten, mussten diese keine Einbussen hinnehmen.

Die Interessenwahrung in einer zusammenwachsenden Welt erfordert eine verstärkte Mitwirkung und Mitbestimmung auf internationaler Ebene. Mit der Verabschiedung der Botschaft zur Volksinitiative "für den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen" - also zum Uno-Beitritt - am 14. Dezember 2000 hat der Bundesrat ein wichtiges Zwischenziel auf dem Weg zur Uno-Mitgliedschaft realisiert. Der Uno-Beitritt soll dazu beitragen, die Interessen der Schweiz im Rahmen der Staatengemeinschaft in Zukunft zu wahren.

Im Bereich der Europapolitik hat der Bundesrat gestützt auf die Resultate der Volksabstimmung die bilateralen sektoriellen Abkommen mit der EU ratifiziert und die interne Umsetzung plangemäss vorangetrieben. Leider haben die Ratifizierungen in den EU-Ländern einige Verzögerungen erfahren.

Aussenpolitisch hat der Bundesrat auch im Jahre 2000 das Engagement der Schweiz in Südosteuropa weitergeführt. Die Schweiz hat mit verschiedenen Massnahmen und Programmen zu den internationalen Bemühungen zur Stabilisierung des Balkans beigetragen und die Hilfe vor Ort verstärkt. Dies führte unter anderem dazu, dass die Schweiz endlich als Vollmitglied des Stabilitätspaktes aufgenommen wurde. Der Einsatz aller Beteiligten und die positive Entwicklung in der Region machten es möglich, dass das Rückkehrprogramm Kosovo erfolgreich abgeschlossen werden konnte.

Einige Ziele des Bundesrates wurden jedoch nicht realisiert. Das Ziel, im Jahre 2000 die Botschaft zum Sprachengesetz zu unterbreiten, konnte nicht erreicht werden. Die GPK bedauert, dass die Arbeiten in diesem Bereich so langsam vorwärts gehen und dass die Bestrebungen des Parlamentes nach mehr Verständigung zwischen den sprachlichen Gemeinschaften somit nicht erfüllt werden können. Fragen der verfassungsmässigen Zuständigkeit sowie Koordinationsbestrebungen unter kantonalen Gremien haben bei der Vorbereitung des Gesetzentwurfes zu erheblichen Verzögerungen geführt. Von kantonaler Seite wurde zudem eine direkte Beteiligung an der Vorbereitung des Gesetzentwurfes gewünscht, wozu eine paritätische Arbeitsgruppe Bund/Kantone unter dem Vorsitz unseres alt Kollegen Ständerat Andreas Iten eingesetzt wurde.

Im Bereich der Kulturpolitik, die auch von verständigungspolitischer Bedeutung ist, hat die Zusammenarbeit mit den kantonalen Instanzen für die Vorbereitung eines Kulturförderungsgesetzes erst begonnen. In diesem Zusammenhang wird das Verhältnis von Stadt- und Randregionen eingehend geprüft. Im Rahmen des Sprachengesetzes steht vielmehr die Sprachenpolitik in den einzelnen Sprachregionen im Vordergrund. Das Thema der Verständigung und der Förderung des nationalen Zusammenhaltes ist seit 1992 ein Schwerpunktthema dieses Parlamentes. Es wurden unter anderem 1992 die Verständigungskommissionen ins Leben gerufen, die eine ganze Reihe von Empfehlungen erarbeitet haben.

1996 hat dazu das Volk dem so genannten Sprachenartikel zugestimmt. Trotz mehrerer Zusicherungen des Bundesrates ist die Vorlage noch nicht vorhanden, was nach bald zehn Jahren schwer zu verstehen ist. Es ist aus heutiger Sicht vorgesehen, das Vernehmlassungsverfahren diesen Sommer zu eröffnen.

Die integrale Beteiligung der Schweiz an den Forschungsprogrammen der Europäischen Union sowie die Vorbereitung der Verhandlungen für eine integrale Beteiligung an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU - Sokrates, Leonardo, Jugend für Europa - konnten leider auch nicht realisiert werden. Diese Bereiche sind zwar in der Schlusserklärung zu den sieben bilateralen Abkommen als Verhandlungsthema genannt, aber die Arbeiten konnten trotz ersten Vorgesprächen zwischen der Schweiz und der EU im letzten Jahr nicht konkretisiert werden. Der Aufbau einer Begleitorganisation zur Unterstützung der Beteiligung an internationalen Forschungsprogrammen der EU musste um ein Jahr verschoben werden, weil diese Beteiligung voraussichtlich erst Anfang 2002 anläuft.

Ebenfalls nicht realisiert werden konnten finanzpolitische Ziele. Die Botschaft zum neuen Finanzausgleich sowie diejenige zur Revision des Nationalbankgesetzes wurden vom Bundesrat nicht verabschiedet.

Ein weiterer Schwachpunkt ist nach wie vor die Geschäftsführung des Bundesrates in Bezug auf die SBB AG, die Swisscom und die Post. Zum zweiten Mal fehlte den Kommissionen zur Wahrnehmung ihrer Oberaufsicht der aktuelle Bericht des Bundesrates zum Stand der Erreichung der strategischen Ziele von SBB, Post und Swisscom. Die Kommissionen haben vom UVEK nur rudimentäre und nicht definitive Informationen erhalten. Die letzten Unterlagen der SBB trafen am Vortag der Sitzung ein. Wegen ungenügender Unterlagen war es daher nicht möglich zu beurteilen, ob die strategischen Ziele dieser drei Unternehmungen erreicht worden sind.

Bei den SBB beispielsweise war das zuständige Departement nicht in der Lage, definitiv zu sagen, ob das Ziel der Verlagerung von der Strasse auf die Schiene im letzten Jahr erreicht wurde oder nicht. In den Kommissionen kam deshalb ein Unbehagen zum Ausdruck, wonach der Bundesrat die Eigeninteressen zu wenig und somit ungenügend wahrnehme. Auf die parlamentarische Detailkritik gab zudem der Bundesrat immer wieder die Antwort, dieser und jener Punkt betreffe die unternehmerische Freiheit der ehemaligen Regiebetriebe und könne vom Bundesrat nicht beeinflusst werden.

Der Bundesrat hat seinen Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele erst am 23. Mai 2001 genehmigt, also erst am Tag nach der Sitzung der GPK. Diese Umstände liessen den Kommissionen keine Zeit, ihre Arbeit seriös zu machen. Die GPK und die FK verlangen vom Bundesrat, dass er den Aufsichtskommissionen frühzeitig die notwendigen Informationen liefert, damit diese ihre Aufgaben wahrnehmen können. Aufgrund dieser Situation haben die beiden GPK einstimmig beschlossen, den Geschäftsbericht des Bundesrates nur mit Vorbehalt zu genehmigen. Der vorbehaltene Teil betrifft die Geschäftsführung des Bundesrates hinsichtlich der drei Unternehmen. Dieser Teil soll in der Herbstsession 2001 Gegenstand der parlamentarischen Beratung werden.

Zum Tätigkeitsbericht unserer Kommission: Die Aktivitäten der GPK beschränken sich nicht nur auf die Prüfung des Geschäftsberichtes. Die Kommission hat im Jahr 2000/2001 eine ganze Reihe von Themen behandelt. Die Themenvielfalt in unserer Kommission ist spannend und faszinierend, wenn sie auch nicht sehr stark nach aussen getragen wird. Aktuelle Themen sind beispielsweise die Geldflüsse in der Agrarpolitik, die modernen Managementmethoden im Bereich der Justiz und das Netz der diplomatischen und konsularischen Vertretungen.

Die Kommission hat sich anhand einer Aufsichtseingabe auch mit der Frage befasst, wie die Invalidenversicherungsverordnung umgesetzt wird. Sie finden das unter dem "Fall Wohnheim Rabenfluh". Die Strategie des Bundesrates bei den Reformen der Bahn und der Post interessierte uns ebenso sehr wie die Politik des Bundesrates in Bezug auf Boykotte, Sanktionen und Embargos oder die Frage der neuen Armut. Unser Tätigkeitsbericht gibt Auskunft über die im Jahre 2000 vorgenommenen Inspektionen und Kontrollen sowie über die wichtigsten Ergebnisse und die daraus zu ziehenden Lehren. Ein besonderes Augenmerk gilt auch den Konsequenzen, die aus den Empfehlungen der Kommission gezogen wurden.

Ein Schwerpunkt unserer Aktivität - Sie haben es den Medien ja bereits entnehmen können - war der Inspektionsbericht über die Expo.01. Die Aufarbeitung der Probleme der Expo.01 im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht drängte sich auf, nachdem die Vertrauens- und Finanzkrise der Expo.01 in der zweiten Hälfte des Jahres 1999 dazu führte, dass der Bund direkt in die operationellen Abläufe des Vereins Expo.01 eingreifen und zusätzliche finanzielle Beiträge sprechen musste, um eine Realisierung der Landesausstellung im Jahre 2002 überhaupt noch zu ermöglichen. Die Verantwortung der Vereinsorgane und auch der Politik am Scheitern der Expo.01 wurde in der Öffentlichkeit unmissverständlich angesprochen.

Die Abklärungen der Subkommission der Geschäftsprüfungskommission zeigen, dass eine Vielzahl von einzelnen Problemen, negativen Umständen und Fehlentscheiden auf unterschiedlichen Gebieten und Stufen zum Scheitern der Expo.01 geführt hat. Das Vertrauen in die leitenden Organe und die Überzeugung, dass sich die Schwierigkeiten meistern lassen würden, führten dazu, dass man zu lange an die Machbarkeit der Landesausstellung im Jahre 2001 glaubte.

Für die GPK steht fest, dass man das "Unternehmen Landesausstellung" in seiner Komplexität auf allen Ebenen unterschätzt hat. Der Hauptmangel bestand nach Ansicht der Geschäftsprüfungskommission in der mangelnden Professionalität des strategischen und operativen Managements, dies sowohl auf Ebene des Vereins als auch auf Ebene des Bundes bei den Bundesprojekten. Gefehlt hat wohl auch die Erfahrung in der Führung von solchen Grossprojekten. Aufgrund seiner Struktur und Zusammensetzung und aufgrund vereinsinterner Probleme eignete sich das oberste Organ des Vereins, d. h. der strategische Ausschuss, nicht, die ihm zugedachte Verantwortung wahrzunehmen. Insbesondere unklare Kompetenzen zwischen Generaldirektion und strategischem Ausschuss sowie die zurückhaltende Informationspolitik der Generaldirektorin gegenüber dem strategischen Ausschuss führten zu einem Führungs- und Kontrolldefizit. Weil die ganze Planung ständig im Umbruch war, wiesen die Vorarbeiten eine ausgesprochene Unstetigkeit auf. Es fehlte zudem das Bewusstsein der Organisatoren für die Kosten.

Mit zu berücksichtigen sind aber auch die schwierigen Rahmenbedingungen, die vonseiten der Politik gesetzt wurden. Die Expo.01 stand von Anfang an unter einem grossen Zeit- und Realisierungsdruck. Der Bundesrat hat sich nicht hinreichend mit den Grundlagen der Expo.01 befasst. Er hat die Machbarkeitseinschätzung unkritisch und vorschnell übernommen. Die eidgenössischen Räte haben zwar bei der Beratung des Bundesbeitrages im Jahre 1996 auf verschiedene wichtige Probleme und offene Fragen hingewiesen. Aus politischen Gründen wurde der Beitrag aber schliesslich bewilligt, ohne dass offene Punkte wirklich geklärt worden waren. Unklar blieben insbesondere Verantwortlichkeiten, Organisationsstruktur, Inhalte und Finanzierung der Expo.01. Es galt, eine rasche und enthusiastische Initialzündung zu geben. Offene Fragen wurden deshalb in Kauf genommen.

Für den Bund hatte vor allem negative Auswirkungen, dass er seine Rolle und Verantwortung in Bezug auf die Expo.01 nicht von Anfang an realistisch und klar definiert hatte. Dies liess im Laufe der Vorarbeiten immer wieder die Frage des zulässigen oder notwendigen Engagements des Bundes und seiner Organe aufkommen. Es führte auch dazu, dass die Vertreter des Bundes für die Wahrnehmung ihrer Verantwortung im strategischen Ausschuss eine schwache Stellung und ungünstige Rahmenbedingungen hatten. In der Krise der Expo.01 bewirkte es schliesslich, dass der Bund eine faktische politische Verantwortung übernehmen musste, die ihm anfangs nicht zugedacht war und die nicht der rechtlichen Verantwortung entsprach. Erst eine Krise bildete überhaupt die Legitimation dazu, dass der Bund seinen Einfluss geltend machen und die faktische politische Verantwortung für die Durchführung der von ihm beschlossenen Landesausstellung wahrnehmen konnte. Unabhängig von ihrer Rolle und Verantwortung hätten Bundesrat und Parlament für die Vorbereitung der Landesausstellung allerdings mehr Interesse aufbringen sollen - die liebenswürdige Gleichgültigkeit war dem Projekt einer Landesausstellung gewiss nicht angemessen. Der Bundesrat hatte das Projekt nicht unter seine Prioritäten eingestuft, die Vorarbeiten kaum begleitet und die politische Verantwortung des Bundes in Bezug auf die Landesausstellung verkannt.

Die Schlussfolgerungen der Geschäftsprüfungskommission sind darauf ausgerichtet, einen Lernprozess zu ermöglichen und im Hinblick auf die Organisation künftiger Grossprojekte die aus heutiger Sicht angezeigten Massnahmen zu treffen. Nach Ansicht der Geschäftsprüfungskommission soll der Bundesrat auch prüfen, ob eine gesetzliche Grundlage für die Unterstellung von Grossanlässen des Bundes zu schaffen sei. Die Geschäftsprüfungskommission hat zu diesem Zweck ein Postulat eingereicht, das vom Bundesrat positiv aufgenommen wurde. Im Weiteren verlangt die Geschäftsprüfungskommission, der Bundesrat solle entsprechende Massnahmen treffen, dass die vom Bund unterstützten Grossprojekte enger begleitet werden und ein politisches Controlling sichergestellt wird. Letzteres wird insbesondere verlangt, weil sich die Organisatoren der Expo.01 im Umgang mit der Begleitung und Kritik durch Funktionsträger der Öffentlichkeit sehr schwer getan haben. Schliesslich möchte die Geschäftsprüfungskommission festhalten, dass mit der Neuausrichtung der Expo.01 in Form der Expo.02 wesentliche Anpassungen und Verbesserungen in der Organisation, Führung und Kontrolle vorgenommen wurden.

Von der Tätigkeit der Geschäftsprüfungskommission im vergangenen Jahr möchte ich nebst der Inspektion der Expo.01 die Aktivitäten der Geschäftsprüfungsdelegation hervorheben. Die Delegation prüft regelmässig die Bereiche des Staatsschutzes und der Nachrichtendienste. Im vergangenen Jahr verfolgte die Delegation die Neuausrichtung des Nachrichtendienstes im VBS mit Aufmerksamkeit.

Sie hat auch den Bereich der Verteidigungsattachés abgeklärt. Die Delegation widmete den elektronischen Aufklärungssystemen der Armee zahlreiche Sitzungen. Im Bereich des Staatsschutzes hat sich die Geschäftsprüfungsdelegation unter anderem über den Einsatz und die Finanzierung von Information und Informanten sowie über den gewalttätigen Extremismus kundig gemacht. Sie befasste sich auch mit der Liste der Organisationen, die Gegenstand präventiver Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit waren. Die Arbeiten der Delegation sind intensiv, aber unspektakulär. Die Delegation leistet jedoch eine für das Vertrauen der Bevölkerung in unseren Rechtsstaat ausserordentlich wichtige Tätigkeit.

In meiner Berichterstattung habe ich viele Fälle erwähnt, die zu Kritik Anlass gaben. Dass die Geschäftsprüfungskommission zahlreiche und bei weitem mehr Geschäfte positiv beurteilte, kam darin nicht oder nur ungenügend zum Ausdruck. Es sei mir deshalb erlaubt, dieses Versäumnis mit einem Dank an den Bundesrat, die Bundesgerichte und die Bundesverwaltung für den unermüdlichen Einsatz, den sie für unser Land leisten, wettzumachen. Als Geschäftsprüfungskommission müssen wir oft Kritik üben. Aber wir dürfen anerkennen, dass sehr viel gute Arbeit geleistet wird. Einmal mehr konnte die Kommission feststellen, dass Regierung und Verwaltung eine wachsende Aufgabenlast unter erschwerten Verhältnissen zu bewältigen haben. Mein Dank geht auch an die Parlamentsdienste und an unser Sekretariat.

Die GPK beider Räte und die Geschäftsprüfungsdelegation hielten in den letzten zwölf Monaten 103 Sitzungen ab und erstatteten 25 Dienststellenbesuche, zwei davon unangemeldet. Nur dank dem grossartigen Einsatz aller Akteure und nicht zuletzt meiner Kolleginnen und Kollegen war es möglich, diesen Arbeitsanfall zu bewältigen.

Die Geschäftsprüfungskommission beantragt Ihnen einstimmig, dem Entwurf des Bundesbeschlusses über die Geschäftsführung des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes im Jahre 2000 zuzustimmen, mit Ausnahme der Geschäftsführung des Bundesrates in Bezug auf die SBB, die Swisscom und die Post. Sie beantragt aus denselben Gründen die Motionen betreffend die Entflechtung der Verantwortlichkeiten (96.3555 und 96.3556) nicht abzuschreiben. Im Weiteren beantragt die Kommission, den Jahresbericht 2000/01 der Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation zur Kenntnis zu nehmen.

Langenberger Christiane · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Je me permets de rappeler que sur la base du rapport sur la politique extérieure de 1993, le Conseil fédéral avait défini comme prioritaires, parmi cinq objectifs de sa politique, l'engagement en faveur des droits de l'homme, de la démocratie et des principes de l'Etat de droit, et le maintien de la promotion de la sécurité et de la paix. Il m'a dès lors semblé intéressant d'examiner le rapport de gestion 2000 du Conseil fédéral dans ces deux domaines.

Nous prenons connaissance avec beaucoup d'intérêt des efforts accomplis par la Suisse en matière de lutte contre la misère et d'aide au développement, sachant que ces deux éléments fondamentaux de prévention de conflits sont importants pour la poursuite de notre politique de sécurité et de paix. Je me permets de rappeler que le Conseil fédéral entend augmenter les dépenses au titre de la coopération au développement jusqu'à la fin de la législature, pour se rapprocher de l'objectif de 0,4 pour cent du PIB, ce qui est toujours encore inférieur à ce que d'autres pays comparables au nôtre dépensent.

Notre politique étrangère s'articule notamment autour des axes suivants: la prévention des conflits armés et la reconstruction; la promotion d'efforts locaux en faveur de la paix; le renforcement de la société civile et du dialogue entre l'Etat et la société civile; le soutien de formes de médiation; la promotion de la compréhension mutuelle et de la transparence dans les situations de conflits. Chaque département est engagé sur l'un ou l'autre de ces fronts. Il ne m'appartient pas de parler ici du Département fédéral des finances, mais il va sans dire qu'en étant actifs au sein des institutions de Bretton Woods et du FMI, nous participons aux efforts entrepris afin de diminuer les inégalités économiques et de lutter contre la pauvreté et l'endettement des pays en voie de développement. Une motion du Conseil national demande d'ailleurs que le Parlement soit mieux associé à cette politique.

L'engagement de notre armée dans des actions de maintien de la paix est connu et on ne saurait occulter le travail estimé de tous nos partenaires de la Swisscoy au Kosovo, même si nous nous trouvons à quelques jours d'une votation difficile.

L'engagement du Département fédéral des affaires étrangères dans des missions humanitaires de respect des droits de l'homme, de développement et de la paix est particulièrement important. L'objectif est d'améliorer encore notre aide humanitaire, permettant de protéger la vie et la dignité humaines avant, pendant et après les nombreuses crises et affrontements qui font, hélas, encore partie de ce monde. Il va presque de soi, en tant qu'Etat d'origine du CICR et du Mouvement international de la Croix-Rouge et du Croissant-Rouge, que nous fassions preuve d'un engagement important au niveau mondial, en soutenant activement des organisations humanitaires internationales et suisses.

Le Corps suisse d'aide en cas de catastrophe permet, lui aussi, de soutenir de nombreux engagements et programmes de reconstruction. Conscient de l'importance des principes de l'Etat de droit dans la coopération internationale en faveur de la paix, le Conseil fédéral veut encore renforcer les efforts accomplis jusqu'à présent et promouvoir les droits de l'homme et de la démocratie dans de nouveaux Etats partenaires.

Permettez-moi d'insister encore quelque peu sur deux sujets: la situation en Palestine et le Pool d'experts suisse pour la promotion civile de la paix.

De nombreuses ONG sur place en Palestine, et dont je me suis fait l'écho au Parlement, ont demandé que l'on augmente massivement la présence d'observateurs susceptibles de prévenir la violence avant qu'elle n'éclate et de témoigner des actes commis. Ceci, c'était au mois de décembre l'année passée. Nous avons donc évoqué à nouveau la possibilité pour la Suisse de réunir, en tant que dépositaire de la quatrième Convention de Genève, une conférence sur le processus de paix entre Israël et la Palestine. M. Deiss, conseiller fédéral a rappelé que nous devions obtenir l'accord d'un certain nombre de participants pour que la conférence ait un sens et ne s'achève pas, comme en 1999, au bout de dix minutes. Or, non seulement Israël y est opposé, ce qui paraît évident, mais encore les Etats-Unis, le Canada, la Norvège, la Tchéquie et quelques autres. Cette conférence partirait ainsi sur des bases très difficiles. Mais reste l'Union européenne. Je ne sais pas si M. Leuenberger, président de la Confédération, aura un mot à cet égard pour savoir si nous pourrions convaincre quand même, dans l'état actuel des choses, les pays de l'Union européenne de soutenir cette idée de conférence.

Se basant sur la longue tradition de la Suisse d'offrir ses bons offices, le Conseil fédéral est en train d'optimiser et de mieux coordonner ses actions de médiation et ses instruments de prévention de conflits. Il vient, en décembre, d'approuver le concept destiné à la création du Pool d'experts suisse pour la promotion civile de la paix. Ce pool devrait constituer un réservoir d'experts civils qualifiés qui sont préparés à intervenir et qui peuvent être déployés rapidement, d'une manière ciblée et selon le principe de la milice, dans le cadre d'actions internationales de maintien de la paix.

Ces experts pourront être affectés à des missions de l'ONU et de l'OSCE ou à des missions internationales ad hoc dans le domaine de la promotion de la paix. On pourrait ainsi faire appel à quelque 100 experts. Par ailleurs, le Conseil fédéral a créé un poste d'ambassadeur, permettant de résoudre des conflits interétatiques en offrant ses bons offices permettant de favoriser le dialogue et de soutenir des efforts visant à l'adoption de solutions consensuelles.

Je rappelle que nous avons déjà eu l'occasion de parler de ce projet au moment de rejeter l'initiative populaire fédérale "La solidarité crée la sécurité: pour un service civil volontaire pour la paix (SCP)" lancée par le Groupe pour une Suisse sans armée. Je regrette cependant qu'on refuse de revoir dans ce contexte le problème des objecteurs de conscience et plus exactement du service civil actuel. Si l'on cherche à développer un Pool d'experts suisse pour la promotion civile de la paix, pourquoi ne pas envisager un engagement accru de certains membres motivés du service civil que l'on aurait tout le temps de former et qui pourraient être engagés le moment venu, en toute connaissance de cause, et collaborer intensément avec la Direction du développement et de la coopération ou avec des ONG sur place? L'Allemagne connaît depuis de nombreuses années de tels engagements.

On ne saurait, en effet, en vouloir à des jeunes de souhaiter s'engager pour la paix dans le monde, d'autant plus qu'ils sont d'accord de faire un service bien plus long que ne le font nos soldats et que nous sommes tous intimement persuadés que nous avons besoin de plusieurs types d'engagement en matière de prévention des conflits et d'aide humanitaire, de médiation; l'engagement de nos soldats dans des missions de paix n'étant que complémentaire, à titre subsidiaire, comme l'a, à plusieurs reprises, répété M. Schmid, conseiller fédéral.

Le service civil permettrait l'engagement prolongé de personnes ayant des qualifications spécifiques. Les conditions de travail resteront suffisamment dures pour que l'on n'ait pas à craindre un afflux de ce type de volontaires. Peut-être que notre président a une opinion à cet égard.

Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion

Im Rahmen unserer Beratungen mit dem Bundesrat zum Geschäftsbericht 2000 haben wir uns nochmals in die Expo.02 vertieft, die ja in einem Jahr ihre Tore schon seit etwa drei Wochen geöffnet haben wird. Zur Expo.01 hat die GPK im Frühling im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht einen Untersuchungsbericht veröffentlicht, der vor allem die Aufarbeitung der Rolle und Verantwortung der Eidgenossenschaft und ihrer Behörden zum Ziel hatte. Dieser Bericht liegt nun beim Bundesrat zur Stellungnahme bis Ende Juli. Er enthält drei Empfehlungen und ein Postulat im Hinblick auf zukünftige Grossanlässe. Darauf hat die Präsidentin der GPK bereits hingewiesen.

Im Rahmen meiner Berichterstattung geht es nun um die Expo.02. Dazu wurden die strategische und operative Projektführung und das Management der Bundesprojekte neu ausgerichtet. Ein fünfköpfiges Steuerungskomitee ist für die geforderte effiziente Führung verantwortlich. Die interne und externe Kontrolle wurde verstärkt, und die Aufsicht des Bundes mit dem Bundesbeschluss über einen Zusatzkredit ausdrücklich verankert. Die Vereinsleitung muss der Eidgenössischen Finanzkontrolle und der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte, die das Projekt nun auch aufsichtsrechtlich begleiten, vierteljährlich über den Stand der Geschäftsentwicklung, über die Auftragsvergabe und über die Finanzlage Bericht erstatten. Aufgrund des Controllings kann die Aussage gemacht werden, dass für die Bundesprojekte die Einhaltung der Verträge sichergestellt ist, der Baufortschritt zwar unterschiedlich ist, aber im Zeitplan liegt, das Budget - mit Ausnahme des Palais de l'Equilibre, wo noch ein Risiko in der Höhe von 3 Millionen Franken besteht, weil ein Sponsorenvertrag noch nicht abgeschlossen ist - sonst eingehalten wird.

Die Finanzierung dieses 1,4-Milliarden-Grossprojektes Expo.02 beinhaltet nach Aussage des zuständigen Departementsvorstehers noch einige Risiken. Das Ergebnis ist bei den Einnahmen von den Sponsorenverträgen, von der Erreichung der budgetierten Eintritte und natürlich vom Wetter abhängig. Bei den Ausgaben sind 95 Prozent vertraglich abgesichert, die Finanzlage gilt indessen nach wie vor als angespannt.

Der Bundesrat wird keine weiteren Kredite beantragen, so wurde uns versichert; die Umfinanzierung aus der Defizitgarantie in ein Darlehen zur Deckung der Liquiditätslücke hat keine Mehrkosten zur Folge. Mit gezielten Werbemassnahmen wird die Vereinsleitung nun das Interesse der Bevölkerung für den Besuch der Landesausstellung fördern. Zwei Problemkreise, die heute erkannt, aber noch ungelöst sind, betreffen den Verkehr und die Parkplätze einerseits, die Übernachtungsmöglichkeiten andererseits.

Zum Thema Zigarettenschmuggel, das wir mit dem Chef des Eidgenössischen Finanzdepartementes erörtert haben, ist Folgendes zu sagen: Es ist klar, dass dieser Vorwurf dem Ansehen unseres Landes abträglich ist. Wie sieht es konkret aus? Der physische Zigarettenschmuggel konnte durch entsprechende Massnahmen - das betrifft Meldungen von Bewegungen in unseren Zollfreilagern an die EU-Behörden - praktisch zum Erliegen gebracht werden. Bei den Drehscheibengeschäften, wo die Ware von der Schweiz aus gehandelt wird, selber aber nie auf Schweizer Territorium gelangt, hat sich der Bundesrat Ende Januar bereit erklärt, Amtshilfe und Rechtshilfe zu leisten, wenn ein Zollbetrug von der Schweiz aus gesteuert würde. Dabei sollen auch Zwangsmittel wie Einvernahmen, Hausdurchsuchungen und die Beschlagnahmung von Dokumenten eingesetzt werden. Dass es hier ein Problem gibt, wird nicht bestritten. Allerdings werde die Rolle der Schweiz dabei "masslos überzeichnet". Die Behauptung, die EU würde um viele Milliarden Franken betrogen, sei aus der Luft gegriffen und könne nicht belegt werden. Diese Angelegenheit ist bekanntlich in Bewegung und dürfte auch im Zusammenhang mit dem Dossier Zollbetrug der neuen bilateralen Verhandlungen vertieft behandelt werden.

Verzögerungen gibt es bei der Vorlage zum neuen Finanzausgleich. Eine wissenschaftliche Ziel- und Wirkungsanalyse wurde in Auftrag gegeben. Diese soll Aufschluss über die Plausibilitäten der Ergebnisse aus den verschiedenen Elementen geben, die zu einer fiskalischen Annäherung der bestehenden Disparitäten führen müssen. Zudem müssen die Kriterien mit aktualisierten Zahlen aufdatiert werden. Dies gilt sowohl für die Steuerkraft, für den Ressourcenindex wie auch für die Instrumentarien der geographisch-topographischen und der soziodemographischen Lastenausgleiche.

Im Ergebnis kommen nun natürlich bisherige Ungerechtigkeiten oder Verzerrungen an den Tag. Dazu erfolgen vertiefte Analysen für den einzelnen Kanton. Wichtig bleibt, dass es vom in sich stimmigen System mit steuerbaren Instrumenten aufgrund neuer, richtiger Zahlen nicht zu einem Rückfall in politisch motivierte Intransparenz kommt. Die Umsetzung von Nove-it ist auf Kurs. Es handelt sich um ein komplexes und ehrgeiziges Projekt. Die Informatik ist permanent in Bewegung.

Aus dieser Dynamik entstehen auch immer wieder neue Bedürfnisse über das ursprüngliche Nove-it-Projekt hinaus. Bei der Umsetzung wurden wesentliche Fortschritte erzielt. Die Überprüfung des Masterplans zeigt, dass die Ziele mitsamt dem anvisierten Effizienzgewinn von 23 Prozent eingehalten werden können. Der Kredit wird eingehalten werden. Ein pro- und reaktives Controlling überwacht und überprüft den bezifferbaren Nutzen. Gewisse Termine müssen allerdings etwas - und das Etwas geht bis zu einem Jahr - erstreckt werden, grösstenteils wegen des fehlenden Personals, teilweise auch wegen ungenügender Infrastruktur. Die Akzeptanz soll sich mit dem Produktionsfortschritt verbessert haben. Die Trennung zwischen Leistungserbringern und Leistungsempfängern, die verwaltungsintern Verantwortlichkeiten entflechtet und zu einem erhöhten Kostenbewusstsein führt, wirkt sich positiv aus. Der Kredit für frühzeitige Pensionierungen, den wir auch beschlossen haben, musste noch nicht angetastet werden.

So viel zu meiner Berichterstattung; ich danke dem Bundesrat und seinen Stäben für ihren Einsatz in den angesprochenen Bereichen.

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die Subkommissionen EJPD/Gerichte - der GPK des Nationalrates und der GPK unseres Rates - befassen sich gegenwärtig mit grundlegenden Fragen zur Aufsicht über die eidgenössischen Gerichte.

In einem ersten Schritt werden Konzepte, Schwerpunkte und Instrumente eines modernen Gerichtsmanagements untersucht. Dabei werden einerseits die in der Schweiz herrschende Praxis und anderseits ausländische Erfahrungen einbezogen. Zentrale Untersuchungspunkte sind die Kosten, die Leistungs- und Wirkungssteuerung für den Gerichtsbereich und die Leistungsindikatoren zur Wahrnehmung einer wirkungsvollen Aufsicht.

In einem zweiten, im Herbst 2001 beginnenden Untersuchungsschritt werden die Subkommissionen analysieren, welche Modelle der Oberaufsicht über die Justiz im In- und im Ausland bestehen: Welches sind die Inhalte, die Zuständigkeiten und die Reichweite der parlamentarischen Justizaufsicht, und wo setzen Gewaltenteilung und richterliche Unabhängigkeit der parlamentarischen Oberaufsicht Grenzen?

Solche Fragen werden untersuchungsleitend sein; aufgrund der Ergebnisse der beiden Untersuchungen werden die GPK die bisherige Ausrichtung der Oberaufsicht über die Justiz überprüfen und ihre künftige Position festlegen. Wichtig sind diese Analysen unter anderem auch deshalb, weil die Totalrevision der Bundesrechtspflege ja nicht allein die Zahl der Gerichtsbehörden auf Bundesebene erhöht, sondern weil sie weiter vorsieht, dass die Gerichte sowohl über eine hohe Finanzautonomie verfügen als auch bezüglich der Gerichtsorganisation eine starke Autonomie erhalten sollen.

Das über Finanz- und Oberaufsichtskompetenz verfügende Parlament ist darum verstärkt auf Transparenz und präzise Information aus den Gerichten angewiesen, soll es seine Aufsichtsfunktion sinnvoll und kompetent wahrnehmen. Die GPK wollen ihre Anliegen und neuen Erkenntnisse im Rahmen der Totalrevision der Bundesrechtspflege in das neue Gesetz einbringen. Wir werden zu gegebener Zeit wieder darüber berichten.

Die Subkommissionen EJPD/Gerichte der beiden GPK haben anlässlich ihres Besuches vom 28. März 2001 beim Bundesgericht in Lausanne dessen Geschäftsbericht für das Jahr 2000 und aktuelle Fragen der Geschäftsführung besprochen. Wie jedes Jahr war auch diesmal die chronische Überlastung des Bundesgerichtes Gegenstand der Aussprache. Die Botschaft des Bundesrates zur Totalrevision der Bundesrechtspflege sieht eine längerfristige Entlastung vor; nun liegt der Ball beim Parlament, und unser Rat wird sich in Kürze damit zu befassen haben.

Dieses Thema soll deshalb hier nicht weiter vertieft werden.

Hingegen erlaube ich mir gewisse Ausführungen zu Gerichtsfällen. Die Subkommissionen EJPD/Gerichte der beiden GPK haben mit dem Bundesgericht unter anderem zwei aktuelle Probleme seiner Rechtsprechung besprochen. Zwar äussern sich die GPK aus Gründen der Gewaltenteilung nicht zu Einzelurteilen des Bundesgerichtes. Sie beobachten jedoch die Tendenzen der Rechtsprechung und erörtern sie gelegentlich mit dem Bundesgericht im Hinblick auf allfällige Mängel oder Lücken in der Gesetzgebung. In diesem Sinne haben die Subkommissionen EJPD/Gerichte beider GPK die in der Öffentlichkeit diskutierte Rechtsprechung aus dem Jahre 2000 zur Willkürbeschwerde nach Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung zur Sprache gebracht. Die Verfassungskommission hat sich bei der Beratung der neuen Bundesverfassung seinerzeit klar dafür ausgesprochen, dass mit dem neuen Artikel 9 der Bundesverfassung - "Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden"; dem Willkürverbot also - das Grundrecht vor dem Bundesgericht selbstständig geltend gemacht werden kann.

Die bisherige Rechtsprechung zu Artikel 4 der alten Bundesverfassung im Zusammenhang mit der Willkürbeschwerde hat zur Legitimation bei der staatsrechtlichen Beschwerde immer ein rechtlich geschütztes Interesse, nicht bloss ein faktisches verlangt. Es wurde von verschiedener Seite erwartet, dass das Bundesgericht seine Praxis mit Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung ändern wird. In einem Leitentscheid vom 3. April 2000 hielt das Bundesgericht an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, wonach sich das rechtlich geschützte Interesse des Beschwerdeführers auch weiterhin zum Beispiel aus einem kantonalen Gesetz, einer speziellen Norm des Bundes oder der Bundesverfassung ergeben müsse. Der Entscheid wurde im BGE 126 I 81 publiziert. Er wurde im Gerichtsplenum gefällt und fiel nicht einstimmig aus. Für die Mehrheit des Gerichtes gab den Ausschlag, dass Artikel 88 des Bundesrechtspflegegesetzes, auf den sich die bisherige Rechtspflege stützte, vom Gesetzgeber nicht geändert wurde. Die Mehrheit des Bundesgerichtes war der Meinung, der Gesetzgeber hätte es mit der Änderung dieses Artikels in der Hand, eine andere Praxis herbeizuführen. Das Bundesgericht räumt allerdings ein, dass mit diesem Entscheid nicht alle Aspekte des neuen Artikels 9 der Bundesverfassung bereits entschieden sind und dass sich zum Beispiel im Ausländerrecht, wenn etwa das Diskriminierungsverbot mit betroffen ist, ein differenziertes Bild ergeben könnte. Das Bundesgericht kann selbstverständlich diese Frage erst entscheiden, wenn es mit entsprechenden konkreten Beschwerden konfrontiert wird.

Der Entwurf des neuen Bundesgerichtsgesetzes sieht nun in Artikel 83 vor, dass für die Beschwerdelegitimation in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten nur noch ein schutzwürdiges Interesse verlangt wird. Das Bundesgericht bestätigte, dass mit dieser Gesetzesbestimmung seine heutige Rechtsprechung zur Willkürbeschwerde hinfällig würde.

Spätestens bei der Beratung dieses Artikels wird es das Parlament also in der Hand haben, seinen Willen hinsichtlich der Willkürbeschwerde deutlich zu machen.

Die Subkommissionen nahmen diese Diskussion zum Anlass, mit dem Bundesgericht die Frage zu erörtern, wie der Gesetzgeber im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses seinen Willen kundtun müsse, damit das Bundesgericht bei seiner historischen Auslegung dem gesetzgeberischen Willen gebührend Rechnung trage. Das Bundesgericht betonte, dass es primär seine Rechtsprechung fortschreibe und nicht in jedem Fall die Ratsprotokolle konsultiere, dass es aber bei der Beurteilung neuer Fragen stark auf die Materialien, d. h. auf die Botschaft und das Amtliche Bulletin, abstelle.

Die Mitglieder der GPK äusserten gegenüber dem Bundesgericht den Wunsch, dass dem Votum eines Kommissionssprechers ein anderes Gewicht beigemessen werde als einem Einzelvotanten, wenn im Ratsplenum keine weitere Diskussion zu einer Bestimmung geführt wird, da hinter der Aussage eines Kommissionssprechers in der Regel Diskussion und Konsensfindung in der Kommission stehen. In einem solchen Fall kann das Bundesgericht im Übrigen auch Einsicht in die Kommissionsprotokolle nehmen.

Im Weiteren diskutierten die GPK mit dem Bundesgericht seine Praxis zu Artikel 32 Absatz 3 des Organisationsgesetzes betreffend die Fristeinhaltung bei der Bezahlung von Kostenvorschüssen für Prozesse vor dem Bundesgericht. Die heutige Praxis führt bekanntlich dazu, dass die Prozesspartei den Vorschuss wie vor Jahren am Postschalter einzahlen muss, um sicherzugehen, dass sie die Frist wahrt. Zahlt sie hingegen mit Bankvergütungsauftrag, wie es heute üblich ist, läuft sie Gefahr, dass wegen EDV-Problemen oder verspäteter Verarbeitung durch die Bank die Frist als nicht eingehalten gilt und das Bundesgericht auf die Rechtsvorkehr nicht eintritt.

Die GPK wollten vom Bundesgericht wissen, ob der im Entwurf zum neuen Bundesgerichtsgesetz vorgesehene Artikel 44 Absatz 4 dieses Problem lösen werde. Dieser sieht vor, dass die Frist für die Zahlung eines Vorschusses für eine Sicherstellung gewahrt ist, wenn der Betrag rechtzeitig zugunsten des Bundesgerichtes der schweizerischen Post übergeben oder einem Post- oder Bankkonto in der Schweiz belastet worden ist. Das Bundesgericht wies darauf hin, dass die heutigen Probleme häufig auf Fehler von Banken zurückzuführen seien. Wenn auf das Belastungsdatum abgestellt werde, könne die Fristwahrung etwa dadurch unterlaufen werden, dass die Bank entgegen den Anweisungen des Anwaltes einen späteren Fälligkeitstermin einsetze. Da die Bank nicht Hilfsperson des Bundesgerichtes sei, würde dieser Fehler dem Beschwerdeführer und nicht dem Bundesgericht angelastet. Es wird also noch zu untersuchen sein, ob die vom Bundesrat vorgeschlagene Norm manipulationssicher ist.

Die Diskussion mit dem Bundesgericht hat gezeigt, dass es besonders bei der Rechtsetzung von organisatorischen Normen, die das Bundesgericht direkt betreffen, nützlich ist, wenn die Recht setzenden bzw. Recht anwendenden Behörden rechtzeitig miteinander das Gespräch suchen, um Anwendungsprobleme so weit wie möglich zu vermeiden.

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion

Beim EDI möchte ich anhand unserer Beratungen in der Subkommission einige Ausführungen zur Koordination in Wissenschaft und Forschung machen. Die Aussage, dass Bildung, Forschung und Technologie die wichtigsten Ressourcen der Schweiz seien, gehört zum Standardrepertoire aller Sonntagsreden von uns Politikerinnen und Politikern. In der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie wurden letztmals für die Jahre 2000-2003 der Zahlungsrahmen und die Verpflichtungskredite unterbreitet. Aber diese Botschaft enthält zusätzlich auch wichtige Aussagen zur Marschrichtung der Bundespolitik in Bildung, Forschung und Technologie. Diese strategischen Weichenstellungen in der Botschaft werden dann zum Beispiel im Leistungsauftrag an die ETH konkretisiert. Sehr bald werden sich die parlamentarischen Kommissionen wieder über die nächste Botschaft beugen und die entsprechenden Anträge beraten. In diesem Zusammenhang müssen wir uns vermehrt bewusst sein, dass entscheidende forschungs- und wissenschaftspolitische Weichenstellungen im Vorfeld dieser Botschaft vorgenommen werden. Dabei spielt nicht zuletzt auch die Frage der Koordination in Wissenschaft und Forschung eine entscheidende Rolle.

Des immer wieder bemängelten Koordinationsdefizites in Wissenschaft und Forschung hat sich die GPK deshalb im Speziellen angenommen. Wir sind uns durchaus bewusst, dass die Entscheidungsmechanismen der schweizerischen Wissenschaftspolitik komplex sind; ja, sie spiegeln die Vielfalt der von Bildungs- und Forschungsfragen betroffenen Interessen wider: die Arbeitsteilung zwischen privater und öffentlicher Hand, die Eigenheiten verschiedener Forschungstypen und Disziplinen und schlussendlich auch das Spannungsfeld zwischen den Fördernden und Geförderten. Die Komplexität des ganzen Umfeldes liegt somit auf der Hand.

Im Vorfeld der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 - der nächsten Botschaft also - stellen sich grundsätzliche Fragen zur Ausrichtung unserer Forschungspolitik. Einige dieser Fragen möchte ich herausgreifen, so zum Beispiel: Wie begegnet die Schweiz dem rasanten Ausbau der Forschungsanstrengungen anderer Länder wie der USA und Japans? Vor etwa zehn Jahren wurden doch rund 2,7 Prozent des Bruttoinlandproduktes von privater und öffentlicher Hand in die Forschung investiert. Damit waren wir mit an der Weltspitze. Aufgrund der Finanzprobleme sind die Forschungsausgaben seit Jahren eingefroren; andere Industrienationen, ich nenne einmal als Beispiel Schweden und Finnland, haben uns bei den Forschungsanstrengungen überholt.

Professor Gottfried Schatz, Präsident des Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierates, führte am 2. Mai in der "NZZ" aus, dass die Schweiz jetzt intellektuelle Schulden mache, um finanzielle Schulden zu tilgen; diese Politik sei fatal. Zentral ist es deshalb, für die nächste Botschaft zu klären, welche Massnahmen notwendig sind und wie viel diese kosten müssen, sollen und dürfen. Was tun wir im Weiteren, beispielsweise im Hinblick auf die immer wieder drohende Abwanderung hoch qualifizierter junger Wissenschafterinnen und Wissenschafter ins offensichtlich attraktiver gewordene Ausland? Was unternehmen wir gegen Engpässe beim Nachwuchs in einigen wissenschaftlichen Schlüsseldisziplinen? Wer bestimmt mit welchen Methoden die Forschungsbereiche, denen für unser Land strategisch hohe Bedeutung zukommt?

Diese Fragen sind einmal alle inhaltlich sehr relevant, darüber hinaus aber in hohem Masse auch koordinationsbedürftig. Gerade im Zusammenhang mit der Koordination stellen sich folgende grundsätzliche Fragen: Wo ist nun das Forum, welches es den einzelnen Akteuren erlaubt, neue Initiativen zur Diskussion zu stellen, deren Akzeptanz zu erfahren und regelmässig über Realisierungsfortschritte zu berichten? Wo können strategische Themen der Zukunft besprochen werden? Heute wird immer wieder das Fehlen eines Koordinationsorgans bemängelt. Organe wie beispielsweise der Schweizerische Wissenschafts- und Technologierat und die Schweizerische Universitätskonferenz warfen Ballast ab und wurden "verschlankt", wie man heute zu sagen pflegt. Einzeln betrachtet mag dies durchaus richtig gewesen sein: Entscheidungsebenen wurden entflochten, die Transparenz der Entscheidungsfindung ist gestiegen. Bis gegen Ende der Achtzigerjahre existierte jedoch ein Gremium, das eine Koordinationsfunktion erfüllte, nämlich die Koordinationskonferenz des Bundes für Fragen der Wissenschaftspolitik. Dieses Organ wurde zu Beginn der Neunzigerjahre aufgelöst, es wurde die Gruppe für Wissenschaft und Forschung im EDI geschaffen. Aber: Auch nach der Aussprache mit der Departementschefin bezweifeln wir zum Teil nach wie vor, ob die Gruppe für Wissenschaft und Forschung, der "verschlankte" Schweizerische Wissenschafts- und Technologierat und die Schweizerische Universitätskonferenz die gewünschte Koordination wahrnehmen können oder ob nicht ein zusätzliches Koordinationsorgan notwendig ist. Diese Frage werden wir spätestens im Zusammenhang mit der nächsten Botschaft, jener über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007, wieder aufwerfen.

So weit einige Ausführungen zu einem der Schwerpunktthemen unserer Subkommission beim EDI.

Damit komme ich zum UVEK. Mit Ihnen, Herr Bundespräsident, konnten wir im Zusammenhang mit dem Geschäftsbericht zwei Hauptthemen diskutieren: zum einen die Wahrnehmung der Eignerfunktion durch den Bundesrat gegenüber der Post, der Swisscom und den SBB. Da der Bericht des Bundesrates erst seit kurzem vorliegt, konnte unsere Subkommission ihre Oberaufsicht nicht in der gewünschten Tiefe wahrnehmen. Dies führte zum entsprechenden Vorbehalt der GPK, wie die Präsidentin unserer Kommission bereits erläuterte. Die Prüfung des Berichtes des Bundesrates werden wir umgehend vornehmen. Auch werden wir im Laufe dieses Monates noch einen Vorschlag zum Zeitplan und zur Art und Weise der Wahrnehmung unserer Oberaufsicht über den Geschäftsbericht 2001 ausarbeiten.

Wenige Tage vor dem Treffen des Departementschefs mit den Anliegerkantonen der A2 haben wir die ganze Stauproblematik auf der Nord-Süd-Achse als aktuelles Thema eingehend diskutiert. Bei der Ursachenanalyse haben wir übereinstimmend festgehalten, dass nicht die Kapazität des Gotthardtunnels oder die Einführung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für diesen Stau verantwortlich sind. Ist es die Zunahme des Verkehrs in den letzten vier Monaten? Statistische Daten sprechen zum Teil dagegen; offenbar war das Wachstum nicht grösser als in der vergleichbaren Vorjahresperiode. Aber die Qualität dieses Verkehrs ist eine andere. So hat die Zahl der langen, d. h. der über 12,5 Meter langen Fahrzeuge stark zugenommen, während die Zahl der "leeren" Fahrzeuge stark abgenommen hat.

Dies sind die unmittelbaren Konsequenzen des neuen Verkehrsregimes, d. h. der 34-Tonnen-Limite. Auch für die Leerfahrten werden ja Durchgangsgebühren erhoben.

Somit ist es vorab ein Problem des italienischen und des schweizerischen Strassenzolls, weil mehr Güter kontrolliert werden müssen und deshalb die Kapazitätsgrenzen sehr schnell erreicht worden sind. In diesem Zusammenhang hat die GPK auch die Meinung vertreten, dass man diese Entwicklung hätte voraussehen und dass man vor dem 1. Januar 2001 ein entsprechendes Konzept hätte erarbeiten können. Der Departementsvorsteher hat in diesem Zusammenhang erwähnt, dass einmal eine Arbeitsgruppe zusammen mit Deutschland und Italien zur Behebung der Zollproblematik eingesetzt wurde, dass die italienische Seite jedoch vor zwei Jahren aus dieser Arbeitsgruppe ausgestiegen ist.

Wir diskutierten natürlich auch die künftige Entwicklung des Verkehrs auf dieser Achse. Das weitere Wachstum des Schwerverkehrs ist absehbar. Auch müssen wir uns heute bereits intensiv damit auseinander setzen, welche weiteren Konsequenzen die Ausweitung und die Nutzung des 40-Tonnen-Kontingentes haben. Bei den notwendigen Massnahmen, die zu ergreifen sind oder wären, kennen wir die Vorschläge und Forderungen von allen Seiten. Wir haben über die ganze Palette von kurz-, mittel- und langfristigen strassen- und bahnseitigen Massnahmen intensiv gesprochen. So haben wir über die Begrenzung der Einfahrt in Basel gesprochen, wenn der Zoll in Chiasso überlastet ist, und über die ganze Thematik der Stauräume, über die Triage in Import-, Export- und Transitverkehr sowie über die Versorgungsfahrten in den Kanton Tessin. Wir sprachen über das ganze Verkehrsmanagement auf der Nord-Süd-Achse und in diesem Zusammenhang über die Rolle des Bundes. Zur Sprache kamen auch die Frage der Überholverbote für LKW auf bestimmten Streckenabschnitten und die Motorisierungsanforderungen für LKW usw.

Nun kennen wir das Ergebnis der Aussprache des Bundesrates mit den Anliegerkantonen. Wir sind dem Bundespräsidenten dankbar, wenn er dieses Ergebnis heute kurz nochmals würdigt und auch auf die Umsetzung und die entsprechenden Anforderungen für die Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen, wie den Umbau der Zollanlagen und die notwendigen Abkommen und Gespräche mit dem Ausland, näher eingeht.

Bei allen Massnahmen, seien dies Auffangbecken oder Zollausbau, ist eines klar: Hier handelt es sich vorab um Symptombekämpfung. Das Gut Transitachse wird knapper, dies beeinflusst den Preis für dieses Gut. Es entspricht deshalb dem Mechanismus des Marktes, wenn neben der LSVA nun auch Wartekosten einkalkuliert werden müssen. Dies ist einer der wesentlichen Hintergründe dafür, dass Deutschland die Einführung einer LSVA auf das Jahr 2003 plant, ebenso Holland. In Holland sollen sogar die Personenwagen einbezogen werden. Überdies zeichnet sich auch um Mailand ein Chaos ab. An diesem Chaos kann niemand ein Interesse haben.

Dieses Umfeld unterstützt jedoch unsere Verlagerungspolitik, zu der es keine Alternative gibt. Herr Bundespräsident, wir begrüssen es und danken Ihnen dafür, wenn Sie mit der holländischen Verkehrsministerin in Stiefeln in den Schacht von Sedrun hinuntersteigen und vor Ort Überzeugungsarbeit leisten. In den Bergen gilt ja der Grundsatz: Nur was in die Beine geht, geht auch in den Kopf.

Die GPK erkundigte sich auch, wie die 2,85 Milliarden Franken für die flankierenden Massnahmen im Bahnverkehr verwendet werden. Sie nahm zur Kenntnis, dass für das laufende Jahr 240 Millionen Franken geplant sind, davon 110 Millionen für den kombinierten Verkehr, rund 98 Millionen für Trassenpreisreduktionen und 32 Millionen Franken für die rollende Landstrasse. Bei dieser Gelegenheit wurde ausgeführt, dass die Trassenpreisverbilligungen auf drei Arten weitergegeben werden, nämlich erstens als Bonus für Neuverkehr, der akquiriert wird, zweitens durch eine Verbilligung für gefährdeten Verkehr und drittens durch verschiedene Massnahmen in qualitativer Hinsicht in Zusammenarbeit mit den Kunden.

So weit ein kurzer Ausschnitt aus einem der Schwerpunktthemen der GPK beim UVEK. Wir wären dem Bundespräsidenten dankbar, wenn er noch einmal kurz auf die einzelnen Fragen eingehen könnte.

Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich habe das Vergnügen, Ihnen über die Neat-Aufsichtsdelegation Bericht zu erstatten. Wenn ich so umherschaue, sind fast nur noch GPK-Mitglieder hier, demzufolge kann ich es relativ kurz machen.

Wir haben beim Bau der Neat grundsätzlich keine nennenswerten Probleme, wobei das absolut normal ist: Die Probleme fangen ja zum Glück nicht schon zu Beginn an, sondern sie kommen mit dem Bau der Tunnels, auch geologische Probleme, Mehrkosten, Terminprobleme treten erst während des Baus zutage. Auch ob der Kostenvoranschlag seriös ist, beginnt man erst zu merken, wenn man gegen das Ende der jeweiligen Bauvorhaben rückt. Differenzen in Bezug auf Werkvertrag und Abrechnung, Nachträge usw. kommen erst während des Baus zum Vorschein, das wissen alle, die - und das sind die meisten hier - irgendwann einmal ein Eigenheim realisiert haben.

Was man zum heutigen Zeitpunkt sagen darf, ist, dass die Differenzen zwischen dem ursprünglichen Kostenvoranschlag und den jeweiligen Offerteingaben, die jetzt kommen, unerheblich sind; das ist eine gewisse Beruhigung. Wir konnten ja nicht wissen, was die Fülle der Tunnelbauvorhaben, die auf uns zukommt, für Auswirkungen auf die Preissteigerung haben wird. In der Regel wird ja bei steigender Nachfrage der Preis höher. Wenn wir nur einen hier in Europa haben, der die Restauration für diesen Saal vornehmen kann, dann wird das auf den Preis Auswirkungen haben. Das Gleiche befürchteten wir natürlich beim Bau der verschiedenen Tunnels. Aber beim jetzigen Stand kann man sagen, dass diese Preissteigerung nicht eingetroffen ist, und zwar aus dem einfachen Grunde: Die Ausländer drängen in die Schweiz. Jeder hatte den Eindruck, er müsse sich vom ersten Kuchen etwas abschneiden, damit er seinen Fuss drin hat, damit er Folgeaufträge holen kann. Wer baut denn letztlich die Tunnels in der Schweiz? Sind es Koreaner, sind es Italiener, oder sind es die Emmentaler? Ich würde meinen, es sei eine Mischung. Der Grossteil der Konsortien wird von Ausländern beherrscht, der Ausländeranteil beträgt in der Regel 60 bis 70 Prozent. Es hat jetzt grössere Konsortien, die wirklich von Schweizern dominiert werden, aber in der Regel sind sie von Ausländern dominiert. Aber das ist normal; die Schweizer hätten die Kapazitäten nicht, um diese vielen Tunnels zu bauen.

Wir hatten verschiedene Probleme in arbeitsrechtlicher Hinsicht, aber auch das ist normal.

Es wird natürlich von der Presse hochgespielt, wenn bei 20 oder 30 Bauunternehmungen zwei - eher kleine - Missbräuche konstatiert werden. Das wird dann in der Presse hochgespielt. Bei den Bauarbeiten am Stollen in Sedrun wurden die Mindestlöhne nicht eingehalten. Aber mit Bezug auf die anderen Missbräuche, wenn man überhaupt von Missbräuchen sprechen kann, wurde nur versucht, in zwei Schichten von zwei Mal 12 Stunden zu arbeiten statt den arbeitsrechtlich vorgeschriebenen Schichten von drei Mal 8 Stunden. Das ist an und für sich legitim. Aber die Hüter des Gesetzes - das sind natürlich die Mitbewerber - schauen peinlichst genau, ob die Vorschriften eingehalten werden. Sie reagierten recht sensibel und auch schnell und sind darum besorgt, dass mit gleich langen Spiessen gekämpft wird, was ja auch richtig ist.

Ein Wort zu den Kosten. Gemäss Stand 31. Dezember 2000 sind folgende Kosten nicht im Neat-Gesamtkredit enthalten: Bauzinsen von rund 80 Millionen Franken, Änderungskosten beim Übergang von der Wust zur Mehrwertsteuer von 28 Millionen Franken. Die Teuerung schlägt mit 2,1 Milliarden Franken zu Buche. Das ist auf den ersten Blick massiv und enorm, aber der Kredit basiert ja auf Berechnungen aus dem Jahre 1991. Das entspricht einer Teuerung in der Grössenordnung von jährlich 1,5 Prozent. Das relativiert natürlich die Summe von 2,1 Milliarden Franken. Wenn man den Produktionskostenindex zu Rate zieht, kommt man auf die gleiche Teuerung. Von daher erstaunt die sehr grosse Übung ein wenig, die bezüglich des Neat-Teuerungsindexes veranstaltet worden ist: Ganze Heerscharen von Professoren und Spezialisten sind zur Berechnung dieser Teuerung beigezogen worden. Mit dem einfachen Vergleich des Betrages, der bezahlt worden wäre, wenn der Auftrag 1991 vergeben worden wäre, mit den heutigen Kosten, wäre man mit einer Abweichung von ungefähr vier oder fünf Promille genau auf die gleiche Zahl gekommen. Aber wir haben nun die Sicherheit, dass die Teuerung etwa den Realitäten entspricht.

Die Zusatzkosten bezüglich Bestellungsänderungen, höherer Sicherheit usw. bewegen sich ebenfalls im Rahmen, wobei man immer den Finger in den Wind halten muss: Vorsicht ist am Platze. Denn in Bezug auf Bestellungsänderungen und auf höhere Sicherheitsstandards sind schnell eine oder zwei Milliarden Franken "verbuttert". Auch das Sparpotenzial der laufenden Kompensationsplanung liegt unter den Erwartungen, aber das ist keine Überraschung.

Die Ingenieure und Bauherrenvertreter weigern sich, bessere Vorschläge mit einzubeziehen. Man könnte ja die Frage stellen: "Warum habt ihr das nicht schon früher gemerkt?" Auch haben wir immer wieder diskutiert, ob nun ein einschaliges Tunnelsystem reicht oder ob es wirklich die De-Luxe-Ausführung eines zweischaligen Tunnelsystems braucht. Nachdem ganz Europa einschalige Systeme baut, ist man hier bei den zweischaligen geblieben. Aber das liegt an unserem System. Die Ingenieure haben kein Interesse daran, grosse Verantwortung und grössere Risiken zu übernehmen. Es ist auch so: Ausser Scham und Häme ernten sie nichts. Die Kosten respektive die Honorare werden tiefer, und sie tragen zusätzliche Risiken. Das ist mit ein Grund dafür, dass wir in der Schweiz nach wie vor praktisch alles vergolden; das ist eine Tatsache. Sie sprechen zwar immer von Sparpotenzial und Einsparungen, aber in der Wirklichkeit wird das nicht nachvollzogen.

Termine: Die Achse Gotthard ist zeitkritisch. Die Inbetriebnahme könnte sich um zwei Jahre verschieben, aber das ist nichts Aussergewöhnliches. Man versucht nun mit Beschleunigungsmassnahmen, neuen Programmen, diesen zeitkritischen Ablauf wieder in die rechten Bahnen zu leiten. Ansonsten ist man überall im Programm; man ist zufrieden.

Was fehlt, und das wird sich in Zukunft noch verstärken, sind qualifizierte Ingenieure. Die wenigen Ingenieure, die entlassen werden, wechseln in lukrative Branchen, Informatik usw. Diesen Missstand werden wir in den nächsten Jahren spüren.

Ebenfalls zu Diskussionen Anlass gegeben hat die Eckhöhe beim gebauten, beim ausgebauten Lötschbergtunnel. Da geht ja das Gerücht um, die Eckhöhe sei zu tief, man müsste das Rollmaterial "herabsetzen" oder etwas anderes tun. Wir sind daran, das zu prüfen. Ich glaube nicht, dass es uns in der Schweiz passiert, dass die Spuren im Tunnel gewechselt werden müssen, weil die Eckhöhen nicht reichen sollten. Dann hätten diese Ingenieure und Erbauer den Sparauftrag wirklich allzu ernst genommen; das kann es ja nicht sein. Da sind verschiedene Untersuchungen im Gange. Bis jetzt ist es noch nicht erhärtet, dass die 2,5 Meter oder die 2,55 Meter breiten Lastwagen nicht durch den Tunnel kommen; nicht beim neu zu bauenden Tunnel, sondern beim schon bestehenden Tunnel, der schon ausgebaut ist. Ich hoffe es nicht. Aber wir sind jetzt daran, das zu prüfen.

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion

Ich präzisiere vorab, dass ich das folgende Votum nicht als Kommissionssprecher abgebe. Auf den ersten Blick mögen meine folgenden Ausführungen sehr lokalspezifisch erscheinen, jedoch sind sie von grösserer gesamtschweizerischer Relevanz.

Ich komme zur Linienführung der Neat im Kanton Uri. Im Zusammenhang mit der Neat hat der Bundesrat vor rund einem Jahr für den Abschnitt Uri einen Sachplan genehmigt. Wie im Kanton Uri die Begeisterung auf diesen Entscheid war, brauche ich hier nicht zu erklären. Der Bundesrat hat bei seinem damaligen Entscheid - im Sinne eines "Handausstreckens" - jedoch zugesagt, dass die Grundlagen für die Optimierung der Zufahrtsstrecken im Kanton Uri zu vertiefen seien. Im Weiteren hat er festgehalten, dass die Auflageprojekte für die Teilabschnitte Erstfeld auch zu optimieren und zu erarbeiten seien.

Was nun gegenwärtig von der Alptransit Gotthard AG (ATG) als Auflageprojekt vorbereitet wird, wird weder von den Behörden noch von der Bevölkerung als wesentliche Optimierung empfunden.

Ihnen ist bekannt, Herr Bundespräsident, dass sämtliche betroffenen Gemeinden, der Regierungsrat und breite Kreise ihre grundsätzliche Opposition bereits vor der Auflage angemeldet haben. Einerseits nimmt die Lage des Tunnelportals auf mögliche Optionen keine Rücksicht, andererseits wurde die Unterquerung des Flusses Schächen nicht einmal geprüft. Von einer Berücksichtigung dieses Anliegens spreche ich nicht einmal.

Stattdessen wird die Zufahrtslinie auf einem 6 Meter hohen Damm - plus 2 Meter Lärmschutzwände - auf 2 Kilometer Länge durch die Landschaft zum Tunnel geführt. Da darf man nicht erstaunt darüber sein, dass bei einer solchen Lösung selbst die Regierung nicht mehr mitmacht. Man kann doch mit Recht feststellen, dass es im Rahmen des Projektes "Bahn 2000" im Interesse der Bevölkerung und der Landschaft möglich ist, Flüsse zu unterqueren - und im Kanton Uri ist dies für die Planer nicht einmal einer Prüfung wert!

Sie werden vielleicht sagen, dass man in fünf von sieben Bereichen eine Einigung erzielt hat. Es geht aber nicht nur um die Anzahl der Differenzen, sondern auch um die Gewichtung der einzelnen Differenzen.

Warum werfe ich heute hier diese Frage auf? Es wurde vom Kommissionsreferenten von der Neat-Aufsichtsdelegation bereits kurz angesprochen. Die fragliche Planauflage betrifft den so genannten zeitkritischen Abschnitt des ganzen Projektes. Wenn das Verfahren so weiterläuft, ist eine weitere Verzögerung absehbar. Für diese Verzögerung hat nicht Uri, sondern haben andere die Verantwortung zu übernehmen. Ich unterstreiche hier ausdrücklich, dass wir alle ein Interesse an einer möglichst schnellen Realisierung der Neat haben. Wir möchten uns auch wieder einmal mit einem anderen Thema auseinander setzen. Wir fordern einfach, dass alle, die in unserem Kanton für irgendein Projekt planen, unsere Interessen ernster nehmen.

Folgende Fragen stehen deshalb im Raum: Sind der Bundesrat und das Departement bereit, sich direkt, noch vor der Planauflage, einzuschalten, um mit der Urner Regierung einen weiteren Scherbenhaufen zu verhindern? Sind der Bundesrat und das Departement bereit, alle Verwaltungsstellen anzuweisen, jetzt wirklich alle Anstrengungen zu unternehmen, damit eine auch für Uri verträgliche Lösung erarbeitet wird?

Die ATG hatte einmal für heute Abend eine öffentliche Informationsveranstaltung vorgesehen. Auf diese Veranstaltung wurde auch in den Medien hingewiesen. Diese Veranstaltung wurde jedoch inzwischen von der ATG abgesagt, und zwar kurzfristig. Wie beurteilt der Departementschef diese Informationspolitik und diesen Rückzug? Finden auch Sie, dass dies nicht gerade eine vertrauensfördernde Massnahme der ATG ist? Als Ergänzung kann ich heute Morgen anfügen: Erst gestern erreichte die Urner Regierung die Information, dass die Behörden des Kantons heute vor den Medien über das Auflageprojekt orientiert werden - und nicht erst nach den Medien. Auch dieses Vorgehen spricht eigentlich für sich.

Meine Ausführungen sind von einer echten Sorge getragen, deshalb habe ich sie heute auf den Tisch dieses Hauses gelegt. Es sind Lösungen zu suchen, und alle haben nach Lösungen zu ringen, die auch von den Betroffenen als Verbesserung angesehen werden.

Ich danke Ihnen, Herr Bundespräsident Leuenberger, wenn Sie auf die von mir aufgeworfenen Fragen kurz eingehen.

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich möchte Herrn Jenny für den Rapport der GPK danken. Zum Votum von Herrn Stadler möchte ich noch Folgendes anfügen: Ein Problem, Herr Bundespräsident, haben wir im Zusammenhang mit der Realisierung der Neat am Gotthard, nämlich die Frage der Zeit, die zeitkritischen Vorgaben. Herr Stadler hat bereits darauf hingewiesen.

Wir müssen auch in der Diskussion um den Lastwagenstau am Gotthard aufpassen: Bei der Verlagerungspolitik gibt es natürlich einen wichtigen Zusammenhang mit dem Zeitpunkt der Realisierung der Gotthardröhre. Natürlich stehen auch die Kosten in einem Zusammenhang mit den zeitkritischen Lösungen am Gotthard. Sie sagen zwar, Herr Bundespräsident, auf der Zeitachse sei alles noch in Ordnung und wir könnten aufholen; aber nach dem Stand der Dinge rechne ich persönlich bereits mit ein bis zwei Jahren Verspätung am Gotthard. Das hat mit der Verlagerungspolitik - mit der ganzen Problematik, wie wir sie heute schon kennen - etwas zu tun. In Ergänzung zu dem, was Herr Kollege Stadler gesagt hat, ist es mein Anliegen, dass wir bei der Realisierung am Gotthard die Zeitachse im Auge behalten. Auch Herr Jenny hat darauf hingewiesen, dass am Gotthard - im Gegensatz zum Lötschberg - die Sache zeitkritisch wird; dass dies in Bezug auf die Kosten und in Bezug auf die Verkehrspolitik - Stichwort Verlagerungspolitik - Probleme aufwerfen könnte. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie das im Auge behalten.

Im Übrigen kann ich Herrn Stadler versprechen, dass die Neat-Aufsichtsdelegation die Sache mit der Linienführung im Kanton Uri auch anschauen wird. Unser Interesse - oder vor allem mein Interesse - ist es, dass es dort endlich zu einem definitiven Entscheid kommt, damit wir im Hinblick auf die Zeitachse vorwärts machen können.

Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Ich möchte der GPK dafür danken, dass sie sich auch mit dieser ganzen Frage der Transitpolitik befasst hat, und namentlich Herrn Stadler für seinen Rapport, der die verschiedenen Massnahmen, welche in diesem Zusammenhang ergriffen werden sollten oder könnten, aufgelistet hat.

Ich habe eine dringliche Interpellation eingereicht und möchte daher nicht die gesamte Diskussion jetzt schon führen. Ich hoffe allerdings, dass das Büro die Dringlichkeit erklären wird, damit wir in dieser Session noch darüber debattieren können.

Ich möchte aber trotzdem einige grundsätzliche Bemerkungen in dieser Hinsicht machen. Wir sind in der ganzen Transitpolitik in der Situation einer Spannung zwischen zwei Polen. Einerseits haben wir den Alpenschutzartikel, der uns sagt, dass wir den Transitverkehr praktisch limitieren müssen, und zwar den Verkehr zwischen Grenze und Grenze durch die Alpen. Das ist auf der einen Seite eine verkehrsbeschränkende Massnahme. Auf der anderen Seite haben wir das Landverkehrsabkommen, das mit den 34 Tonnen respektive später 40 Tonnen einen Verkehrszuwachs generiert und im Übrigen auch einen Grundsatz der freien Wahl der Verkehrsmittel enthält. Das ist eine verkehrsgenerierende Situation. In dieser an sich unlösbaren Situation der Spannung - Alpenschutzartikel in der Bundesverfassung einerseits und Landverkehrsabkommen anderseits - haben wir als Parlament versucht, im Rahmen der flankierenden Massnahmen einen Ausgleich zu finden: die Verlagerungspolitik mit dem Verlagerungsgesetz. Lassen Sie mich dazu ganz klar sagen - und damit liegt auch meine Interessenbindung offen -: Wir von der Astag bzw. vom Transportgewerbe stehen hinter dieser Verlagerungspolitik. Sie ist in unserem eigenen Interesse. Diese Verlagerung ist notwendig, und es gibt keine Alternative zur Verlagerungspolitik.

Wir haben in der heutigen Situation allerdings ein Problem, und das ist die Asynchronität der Ereignisse. Wir haben die Verkehrszunahme heute, und die Verlagerungsmöglichkeit ist heute noch nicht gegeben. Bei aller Anerkennung der Anstrengungen der SBB müssen wir leider feststellen, dass die gesamte Verlagerung im Prinzip eben wirklich nur in Richtung Schiene gehen kann und dass die entsprechenden Angebote noch nicht vorhanden sind. Sie werden es in ausreichendem Ausmasse über Jahre hinweg noch nicht sein, sodass wir eigentlich in der Situation stehen, dass wir für die Lösung der aktuellen Probleme zu Massnahmen greifen können sollten, ohne dass wir dadurch in den Ruch verfallen, die gesamte Verlagerungspolitik im Kern zu gefährden oder umdrehen zu wollen.

Es sollte möglich sein, auch über Massnahmen zu sprechen, welche konkret im Moment so aussehen, als ob sie gegen die Verlagerung gingen, aber das im klaren Bewusstsein, dass das nur punktuelle und gegenwärtig zur Lösung aktueller Probleme taugliche Massnahmen sind, ohne dass man die generelle Verlagerungspolitik überhaupt infrage stellen will.

In diesem Zusammenhang wird dieser Rat nicht darum herumkommen, eines Tages über eine auf Krisensituationen beschränkte, kurzfristige, örtlich und zeitlich beschränkte Lockerung des Nachtfahrverbotes mindestens so lange zu sprechen, als andere Möglichkeiten gefunden sind, diese unhaltbaren Situationen auf der A2 zu lösen; immer in der Betonung, dass das Massnahmen kurzfristiger Art zur Problemlösung sind, Notmassnahmen, und keine Änderung der generellen Verlagerungspolitik ist.

Darf ich noch eine Frage an Herrn Bundespräsident Leuenberger betreffend die rollende Landstrasse anfügen? In diesem Zusammenhang wird herumgeboten und erzählt, dass die Kapazitäten zu klein seien, und zwar wegen der Dimensionierung des Lötschbergtunnels. Der Lötschberg ist auf eine Höhe von 4 Metern bei einer Spurbreite von 2,5 Metern bei den Lastwagen ausgelegt; aber die Normbreite beträgt in Europa bei gewissen Fahrzeugen 2,55 und bei Spezialfahrzeugen - namentlich Kühlfahrzeugen - sogar 2,6 Meter. Somit würden die entsprechenden Ausbauten, also die 4 Meter Höhe im Zentralfeld, nicht genügen. Ich wäre dankbar um eine Aussage darüber, welche Massnahmen ergriffen werden können, um diese Situation zu beheben.

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir haben im März 2001 von der Geschäftsprüfungskommission einen Bericht über die Probleme bei der Vorbereitung und Organisation der Landesausstellung erhalten. Dieser Bericht ist an den Bundesrat zur Stellungnahme bis Ende Juni 2001 geleitet worden. Ich nehme an, dass wir dann irgendwann einmal Gelegenheit bekommen, auch hierüber zu debattieren. Nachdem nun heute bereits über Teile dieses Berichtes berichtet worden ist, gestatte ich mir doch einige kurze Bemerkungen zu diesem Thema.

Wir haben 1999 beschlossen, die Expo.01 in die Expo.02 überzuführen. Seitdem wird intensiv am Projekt Expo.02 gearbeitet. Es bestehen für mich eigentlich keine Zweifel daran, dass es ein interessantes und attraktives Projekt geben wird, allerdings ein Projekt, das gegenüber den ursprünglichen Absichten stark reduziert, dafür massiv verteuert worden ist. Aber es wird sicher alles daranzusetzen sein, dass dieses Projekt erfolgreich abgeschlossen werden kann. Dies alles entbindet uns nicht davon, das Geschehene aufzuarbeiten und die Verantwortlichkeiten zu klären. Es entbindet uns auch nicht davon, all das für die Expo.02 Versprochene mit der effektiven Entwicklung in Einklang zu bringen, zu überprüfen und auch transparent zu machen.

Ich möchte jetzt nicht den ganzen Bericht kommentieren, aber ich stehe schon unter dem Eindruck, dass man hier einen Bericht erarbeitet hat, nur um etwas zu tun. Es fehlt meiner Meinung nach der klare Wille, Fehlleistungen offen zu legen. Man hat die Abklärungen auch entsprechend sehr stark eingeschränkt, nämlich auf die Bundesorgane, auf den Bundesrat und auf die Delegierten, die in diese Organe delegiert wurden. Man hat sich dann "auf die Zukunft" gestürzt nach dem Motto: "Machen wir ein Gesetz für die Zukunft, vergessen wir die Vergangenheit." Ich glaube, das kann nicht genügen. Eine Aufarbeitung drängt sich meiner Meinung nach auf. Ich erwähne hier nur drei Punkte: Es wird die Gesamtverantwortung festgestellt, aber man beschränkt die Abklärungen, wie bereits dargelegt, auf die Tätigkeit des Bundesrates und der Delegierten. Es ist auch da nur ein Teil - die Fragen der Arbeitsvergebungen - angesprochen worden. Man findet sehr wenig über die Fragen, ob Verantwortungen wahrgenommen wurden und ob Konsequenzen nötig sind.

Es fehlt auch ein Abschnitt über die Bundesprojekte. Der Bund hat ja auch Budgets erstellt, hat Projekte skizziert. Wenn wir heute Kosten dieser Projekte und ursprüngliche Absichten betrachten, stellen wir fest, dass wir grosse Abweichungen haben. Es fehlt auch eine klare Transparenz des öffentlichen Engagements. Wir finanzieren heute Expo-Projekte über unterschiedliche Kanäle. Ich habe nichts dagegen, aber ich meine, dass wir diese Dinge transparent machen müssen.

Ich habe etwas Mühe, wenn man sagt, dass die GPK eben keine Informationsrechte hatte, um weiter zu gehen. Man muss sich natürlich schon Fragen stellen, wenn man eine solche Aussage liest. Ursprünglich hatten wir einen Beitrag von 130 Millionen Franken beschlossen. Heute werden wir wahrscheinlich über 700 Millionen zahlen. Zahlungsrechte gibt es also offensichtlich. Es ist mir unverständlich, dass man gegenüber den Kantonen keine Informationsrechte durchsetzen kann, wenn man sich in diesem Ausmass engagiert. Hier, meine ich, wäre mehr möglich gewesen.

Ich möchte hier nicht viele Zitate aus diesem Bericht vorlesen, aber eines doch. Es heisst bezüglich der eingeschränkten Prüfung der GPK: "Damit ist aber auch schon gesagt, dass diese Untersuchung eine eingehende Projekt- und Managementanalyse durch die Projektverantwortlichen .... nach Projektabschluss nicht ersetzen kann." Ich habe mich gefragt, wer denn diese Projektverantwortlichen sind. Wenn ich es richtig interpretiere, dann ist es halt immer noch dieser Verein, der ja hier ausgeklammert wird. Es sind immer noch die gleichen Leute, die diese Verantwortung tragen. Ich habe etwas Mühe, wenn die Verantwortlichen am Schluss die eigenen Verantwortlichkeiten abklären müssen. Man könnte sehr bösartig sagen, dass man bei der Swissair auch nicht den alten Verwaltungsrat mit der Sonderprüfung beauftragt hat. Hier meine ich, dass diese Verantwortlichkeiten in dieser Form nicht geklärt werden können. Ich möchte hier keine weiteren Ausführungen machen. Ich wünsche mir, dass es gelingt, trotz all dieser Vorgeschichten, eine gute Expo.02 zu organisieren.

Ich erhoffe mir, dass die GPK nach Vorliegen der Stellungnahme des Bundesrates die parlamentarischen Aufsichtsfunktionen auch bezüglich der Aufarbeitung der vergangenen Geschichten noch vertieft und dass wir Gelegenheit bekommen, einmal über dieses ganze Geschäft hier etwas vertiefter debattieren zu können.

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Erlauben Sie mir zwei, drei Bemerkungen zur Verkehrspolitik. Ich versuche, auf das einzugehen, was Herr Schmid hier ausgeführt hat.

Ich bin ausserordentlich froh darüber, dass Herr Schmid, auch in seiner Eigenschaft als Astag-Präsident, die Richtigkeit der Verlagerungspolitik unterstrichen hat, und ich bin froh, dass wir uns in diesem Punkt die Hand reichen können und wirklich über alle Bänke hinweg das gleiche Ziel anstreben. Herr Schmid hat angekündigt, dass möglicherweise noch eine Debatte zu diesem Thema stattfinden wird.

1. Hier und heute müsste eigentlich festgestellt werden, Herr Bundespräsident Leuenberger, was denn die tieferen Ursachen dieser ungeliebten Staus sind. Ist es primär eine Verkehrszunahme? Sind es primär Zollprobleme? Wo liegen denn eigentlich die Gründe? Die öffentlich abgegebenen Erklärungen von verschiedenen Stellen lassen da recht unterschiedliche Deutungen zu.

2. Diese Frage ist auch von Herrn Schmid angesprochen worden: Was ist denn mit dem Bahnangebot? Ist es rechtzeitig? Ist es genügend vorhanden? Vielleicht wäre hier auch ein klärendes Wort dazu zu sprechen, weshalb die Rola, auf die einige von uns in dieser Übergangsphase grosse Hoffnungen gesetzt haben, erst nächsten Montag offiziell in Betrieb genommen werden kann und nicht gleichzeitig mit dem teilweisen Inkrafttreten höherer Lastwagen-Gewichtslimiten eröffnet werden konnte.

Wichtig ist auch - ich habe auch Interessen, ich vertrete nämlich das Bahnpersonal -: An dieser Stelle darf man festhalten, dass mindestens das Personal der betroffenen Bahnen in diesen vergangenen Monaten erheblich mehr geleistet hat, als es vertraglich oder auch nur moralisch geschuldet hätte, und wirklich alle denkbaren, möglichen Beiträge geleistet hat, um zu transportieren, was das Zeug hält.

Dabei sind Spätfolgen einer meines Erachtens verfehlten Personalpolitik bei einzelnen Bahnen zum Ausdruck gekommen: Man hat jahrelang - übrigens mit Billigung des Bundesrates - nur auf Personalabbau geschaut und es dabei versäumt, Personal auszubilden, das längere Ausbildungszeiten hat.

Darauf werden wir vielleicht später in einer Debatte zurückkommen, in der ich Herrn Schmid dann ganz klar widersprechen muss. Das ist, wenn er die Frage hier stellt: Könnte denn nicht vorübergehend das Nacht- und Sonntagsfahrverbot für Camions zur Problemlösung gelockert werden? Vorübergehend, habe ich gesagt. Sie stellen die Frage, und ich bin so vorsichtig wie selten im Leben. Ich möchte hier ganz klar sagen, wenn ich mich an die ganzen Abstimmungen, namentlich auch über die bilateralen Verträge, erinnere: Dort hat das Landverkehrsabkommen neben der Personenfreizügigkeit eine ganz, ganz wichtige Rolle gespielt.

Ich denke, dass jene - das sind die meisten von uns -, die damals diese bilateralen Abkommen vertreten haben, immer und immer wieder auf gewisse Eckpfeiler unserer Verkehrspolitik hingewiesen haben: die Verlagerung - damit wir noch einmal das Gemeinsame betonen -, aber auch diese schweizerische Spezifität, die Einhaltung des geltenden Nacht- und Sonntagsfahrverbotes. Hier liegen schlicht und einfach keine Experimente drin.

Ich wäre sehr froh, wenn der Herr Bundespräsident namentlich zur Frage der Verkehrszunahme bzw. der Verursachung durch Zollprobleme noch etwas sagen könnte.

Leuenberger Moritz · BPR-M · Bundesrat · Zürich

Ich danke Ihnen für die Vorarbeiten, die Sie zur Behandlung des Geschäftsberichtes geleistet haben, und auch für die Präsentation Ihrer Arbeit und die Würdigung unserer Arbeit. Ich habe während der Debatte bemerkt, wie sehr unser Regierungssystem eigentlich schon einer gewissen Departementalisierung folgt. Wir befolgen jetzt zum zweiten Mal das System, dass der Bundespräsident den gesamten Geschäftsbericht vertritt, und ich konnte feststellen, dass Sie in Bereichen, die nicht mein Departement betreffen, in Ihrer Geschäftsprüfungsarbeit eigentlich fast detaillierter vorgegangen und weiter gegangen sind, als es mir, einem Vorsteher eines anderen Departementes, möglich ist. Das bringt unser System mit sieben Bundesräten und rotierendem Präsidium eben mit sich, und das birgt sicher auch eine gewisse Gefahr, dass sich zum Teil das Kollegium als oberste Instanz immer wieder die Mühe geben muss, über die Arbeiten auch in allen anderen Departementen zu wachen. In einem halben Jahr bin ich zwar bereits nicht mehr Präsident. Aber ich meine, mein Nachfolger ist es dann schon zum zweiten Mal und kennt alles etwas besser.

Während Sie zu anderen Departementen gesprochen haben, habe ich die Notizen, die aus diesen Departementen gekommen sind, gelesen und zum Teil sehr komplizierte Ausführungen gesehen, etwa: "Unsere Arbeit hat sich bewährt." Es wird jetzt erwartet, dass ich das alles vorlese: "Es hat sich alles bewährt." Das ist etwas heikel. Deswegen bin ich sehr froh, dass Sie diese grundsätzliche Arbeit geleistet haben, und ich danke Frau Leumann, dass sie das umfassend dargelegt hat.

In einem Punkt erlaube ich mir, ihre Ausführungen zu ergänzen. Ich nehme dabei auch auf eine Bemerkung von Herrn Stadler Bezug. Sie haben gesagt, dass die Geschäftsberichte von Post, SBB und Swisscom der GPK nicht rechtzeitig zur Verfügung gestanden hätten. Das ist ein Teil der Wahrheit. Die ganze Wahrheit ist aber die, dass ich Ihnen schriftlich schon das letzte Jahr angekündigt habe: Wenn Sie diesen Terminplan einhalten, dann kommen wir mit den Berichten dieser drei Unternehmungen ein paar Tage zu spät; und ich habe um ein Gespräch nachgesucht. Das ist dann nicht zustande gekommen. Ich möchte das einfach betont haben. Es ist nicht einfach ein Verschlafen oder eine Nachlässigkeit. Wir haben rechtzeitig gesagt, dass das anders hätte geplant werden müssen.

Immerhin haben wir jetzt eine Lösung gefunden. Die drei Unternehmen müssen sich künftig anders organisieren, sodass eine Behandlung auch dieser drei Berichte während der Sommersession möglich ist und nicht, wie in diesem Jahr, in der Herbstsession; das als Vorbemerkung. Im Übrigen werde ich mich jetzt darauf konzentrieren, die Fragen, die Sie einzeln bei den Themenblöcken gestellt haben, zu behandeln.

Zunächst einmal zur Aussenpolitik, welche Frau Langenberger näher untersucht hat. Die Mitglieder des Expertenpools sollen in erster Linie in Uno- und OSZE-Missionen zum Einsatz kommen, können jedoch auch im Rahmen anderer Organisationen oder internationaler Ad-hoc-Missionen sowie für bilaterale Projekte eingesetzt werden. Was diesen Expertenpool angeht, hat der Bundesrat festgestellt, dass im Jahre 2000 zwischen sechzig und siebzig Experten und Expertinnen zur Verfügung standen und auch gleichzeitig im Einsatz stehen konnten. Mit dem neu geschaffenen Pool wird ein gleichzeitig im Einsatz stehendes Kontingent von bei Bedarf bis zu hundert Expertinnen und Experten ermöglicht. Nötigenfalls kann also schon jetzt auf hundert aufgestockt werden. Ende letzten Jahres hat der Bundesrat darüber hinaus den Posten eines Botschafters für Konfliktbearbeitung geschaffen.

Was Ihre Frage zum Zivildienst in friedensfördernden Aktionen im Ausland angeht: Die Zivildienst Leistenden könnten im Bereich der Friedensförderung eingesetzt werden. Die Revision des Zivildienstgesetzes macht deshalb Schritte in diese Richtung. Der Zivildienst hat den Vorteil langer Einsätze und des gezielten Rückgriffs auf berufliche Qualifikationen. Er kommt dann nicht sofort zum Einsatz, sondern erst etwa in einem Monat. Das EVD hat die Voraussetzungen dafür kürzlich mit einer neuen Verordnung geschaffen. Das heisst aber nicht, dass die Zivildienst Leistenden hier nicht komplementär tätig werden könnten. Das schon heute bestehende diesbezügliche Engagement des Zivildienstes könnte tatsächlich erweitert werden. Die entsprechende Motivationslage sollte man im Interesse aller Beteiligten nutzen. Ein Ziel der Geschäftsstelle Zivildienst wäre, den neuen Expertenpool des EDA zu unterstützen und ihm qualifizierte, nicht zu junge Zivildienst Leistende zur Verfügung zu stellen. Es gibt heute schon - das möchte ich betonen - Einsätze, im Inland unter dem Titel Sozialwesen, im Ausland als Teil der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe.

Frau Langenberger hat ausdrücklich die Frage gestellt, ob es möglich wäre, die Friedenskonferenz in Palästina durch die Schweiz im Speziellen zu unterstützen. Der Aussenminister hatte in der Kommission Ihres Rates gesagt, die Guten Dienste der Schweiz stünden diesbezüglich zur Verfügung. Ich muss mich - diplomatisch, wie ich in einer solchen Angelegenheit schon sein sollte - dieser vorsichtigen Formulierung anschliessen und darauf hinweisen, dass ein lautstarkes Vorprellen vonseiten der Schweiz beim heutigen Stand international vielleicht nicht unbedingt so verstanden werden könnte, wie es die Absicht, die dahinter wäre, in Tat und Wahrheit ist.

Wir sind bereit, alles zu tun, um den Friedensprozess zu unterstützen. Unsererseits speziell vorzuprellen ist nicht unbedingt angezeigt. Wir sind jedoch bereit, die Guten Dienste zur Verfügung zu stellen.

Was Ihre andere Frage angeht: Rekrutierung der Mitglieder des Expertenpools aus dem Kreis der Zivildienst Leistenden? Hier muss ich ebenfalls darauf hinweisen: Das ist eine spezialisierte Expertengruppe, während der Zivildienst sich an alle Schweizerinnen und Schweizer richtet, unabhängig von der Qualifikation, und das schafft gewisse Probleme. Deswegen kann die Frage nicht einfach generell bejaht werden.

Herr Briner hat sich dem Finanzdepartement gewidmet. Er hat eigentlich alle Bereiche bereits umfassend dargelegt. Ich kann ergänzen, was zunächst einmal Nove-it angeht: Der Terminplan für die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung muss bis zu einem Jahr erstreckt werden, dies wegen fehlendem qualifiziertem Personal. Sonst ist es aber so, dass die Ziele erreicht werden können. Wenn ich da in den Notizen lese, es könne eine Effizienzsteigerung um 23 Prozent erreicht werden, dann muss ich etwas schmunzeln, vielleicht sind es auch 22,9 Prozent. Man glaubt immerhin daran, dass die Effizienz gesteigert werden kann, und ich bin froh, dass Sie auch daran glauben. (Heiterkeit) Im Sinne einer Selffulfilling Prophecy ist es vielleicht möglich, dass sie tatsächlich gesteigert wird. Davon nehme ich erleichtert Kenntnis.

Verzögerungen könnten noch im Bereich der Harmonisierung der Infrastruktur entstehen, wenn sich bei der Umsetzung einzelne Systeme nicht mehr oder weniger problemlos integrieren liessen. Solche Verzögerungen werden jedoch nur ganz wenige Teilbereiche betreffen und nicht den Programmfortschritt insgesamt infrage stellen. Ebenso möchte ich darauf hinweisen, dass sich die Akzeptanz von Nove-it in den Departementen und in den Ämtern jetzt verbessert hat. Es ist halt so, dass es zuerst etwas Widerstand gibt, wenn etwas Neues kommt, aber dann gewöhnt man sich sehr rasch daran. Das Vertrauen zwischen Leistungsbezügern und Leistungserbringern ist aber in den meisten Departementen bereits etabliert.

Sie haben sich auch nach dem Stand der Arbeiten beim neuen Finanzausgleich erkundigt und gleichzeitig dazu geäussert. Ich möchte nur auf die Aussprache verweisen, welche Herr Bundesrat Villiger am 29./30. Mai 2001 mit den kantonalen Finanzdirektoren hatte. Es lässt sich festhalten, dass das Modell akzeptiert wird, dass es als Modell funktioniert, und es ist nun an der Zeit, die Entscheide zu fällen. Am Fahrplan kann festgehalten werden. Im Herbst wird der Bundesrat die Botschaft zu den nötigen Verfassungsartikeln und zum Finanzausgleichsgesetz verabschieden. Die Volksabstimmung könnte demgemäss im Jahre 2003 stattfinden.

In der so genannten Gesamtabstimmung, die am 29./30. Mai 2001 in Genf vorgenommen wurde, haben achtzehn Finanzdirektoren für die Zielsetzung, die Grundzüge und Instrumente des neuen Finanzausgleich gestimmt, drei Kantonsvertreter - aus Zürich, Zug und dem Jura - haben sich der Stimme enthalten. Wir hoffen, dass das eine vorläufige Enthaltung ist; wir müssen das noch sehen. Ein Stand, nämlich der Kanton Genf, hat Nein gestimmt. Das ist die neueste Entwicklung. Wir gehen aber davon aus, dass der neue Finanzausgleich unter diesen Umständen tatsächlich möglich sein wird und auch für die Kantone akzeptabel ist.

Herr Briner, Sie haben sich im Namen der GPK auch zur Problematik des Zigarettenschmuggels geäussert. Hier kann ich mich nur Ihren Ausführungen anschliessen und möchte nochmals sagen: Die Schweiz gibt den ausländischen Zollbehörden Amtshilfe im Zollbereich, und hier gibt sie täglich Auskunft. Gestützt auf ein Zusatzprotokoll zum Freihandelsabkommen mit der EG können jedoch keine Zwangsmassnahmen durchgeführt werden. Die Schweiz gewährt aber dann Rechtshilfe, wenn das ausländische Verfahren eine Widerhandlung betrifft, die in der Schweiz als Abgabebetrug in Fiskalsachen qualifiziert wird. Bei der organisierten Kriminalität stellt sich in der Regel ein Abgabebetrug dar, und die Zollverwaltung hat daher auf entsprechende Gesuche hin - wenn die Voraussetzungen erfüllt waren - auch stets Rechtshilfe geleistet.

Die Rechtshilfeleistung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Beschlagnahme und Übermittlung von Akten und anderen Beweismitteln und auf die Einvernahme von Personen. Was die Schätzung der Höhe des Zigarettenschmuggels angeht, haben Sie sich ebenfalls geäussert. Es sind dieselben Zahlen, die der Vertreter des Finanzdepartementes in der GPK auch angegeben hat.

Sie haben sich ebenfalls zur Expo.02 geäussert, und da wurde in der Diskussion eine Bemerkung durch Herrn Brändli gemacht, die ich nicht kommentieren muss. Ich kann mich der Hoffnung, die Herr Brändli hier zum Ausdruck gegeben hat, nur anschliessen.

Herr Hess Hans hat sich zur parlamentarischen Oberaufsicht über die Bundesgerichte geäussert. Ich habe mit Interesse von den Diskussionen der Legislative und der Judikative Kenntnis genommen. Wenn ich mich jetzt äussere, dann handelt es sich dabei um einen dritten Standpunkt, nämlich denjenigen der Exekutive. Ich bin eigentlich immer der Meinung gewesen, die Gewaltentrennung bedeute nicht, dass der Bundesrat sich unter gar keinen Umständen zur Rechtsprechung der Judikative äussern dürfe. Wenn Sie vonseiten der Legislative Bedenken bezüglich eines Bundesgerichtsurteils äussern, ist das Ihr gutes Recht. Ich finde: Die Gewaltentrennung bedeutet auch, dass man sich zwar in den Bereich der anderen Gewalt nicht einmischen darf, aber dass man durchaus kommentieren darf. Insofern kann ich Ihre Auffassung verstehen, dass es fraglich ist, ob jemand in der Sache selbst legitimiert sein müsse, um das Willkürverbot geltend zu machen. Ich hatte früher als Anwalt mit diesen Bereichen viel zu tun.

Aber, wie gesagt, jetzt ist der Entscheid des Bundesgerichtes diesbezüglich da, und als Entscheid haben wir ihn zu akzeptieren. Wir können ihn ja kommentieren und sagen, wir, die wir die neue Verfassung gemacht haben, stellen uns hier eigentlich etwas anderes vor. Da würde ich auch wieder meinen: Steter Tropfen höhlt den Stein. Aber ich akzeptiere selbstverständlich den Entscheid, den das Bundesgericht diesbezüglich erlassen hat.

Sie haben sich, Herr Stadler, zum Koordinationsdefizit in Wissenschaft und Forschung geäussert. Da habe ich im Besonderen gemerkt, dass vielleicht nicht immer alle Departemente über die Finessen der anderen Departemente so auf dem Laufenden sind wie die GPK, die darüber rapportiert. Ich selbst kann mich Ihren diesbezüglichen Bemerkungen anschliessen. Hier konnte ich den Notizen entnehmen, dass sich alle Neuerungen bewährt haben. Ich halte das jetzt zuhanden des Amtlichen Bulletins auch fest.

Ich habe Sie nicht falsch interpretiert, wenn ich davon ausgehe, dass Ihr eigentliches Herzblut doch eher bei der Verlagerungspolitik liegt, und diese fällt auch in mein Departement. Deswegen bin ich hier vielleicht etwas mehr gefordert.

Herr Leuenberger und Herr Schmid haben sich nach den Ursachen der jetzigen Staus von Lastwagen auf der A2 erkundigt. Die Ursachen liegen einerseits in der normalen Verkehrszunahme, die prozentual genau gleich gross wie in den letzten Jahren ist, und andererseits in den Kapazitäten des Zolls. Die Kapazitäten des Zolls sind deswegen eingeschränkter geworden, weil mehr beladene Lastwagen die Grenze überschreiten. Das ist an sich ein Resultat unserer Verlagerungspolitik und der LSVA. Wir wollten ja auch Leerfahrten und Halbleerfahrten vermeiden. Wenn die Einführung der LSVA jetzt zu dem von uns immer vorausgesagten qualitativen Sprung der besseren Auslastung führt, ist das an und für sich richtig.

Aber es ist zu einem Problem beim Zoll gekommen. Die Frage, ob voraussehbar gewesen wäre, dass dies zu einer Problematik beim Zoll führt, ist sicher zu bejahen. Immerhin sei im Zusammenhang mit einer anderen Diskussion, derjenigen um die Volksinitiative "Avanti - für sichere und leistungsfähige Autobahnen", auch festgehalten, dass die Staus nicht vor dem Gotthardtunnel entstanden sind, sondern bei den Zollanlagen.

Das Ergebnis der Aussprache zwischen dem Bund und den A2-Kantonen, nach dem Sie sich erkundigt haben, liegt im Wesentlichen darin, dass die Kantone bereit sind, insgesamt 1400 Abstellplätze auf der A2 zur Verfügung zu stellen. Der Bund wäre bereit gewesen und hat das zur Diskussion gestellt, Ausstellplätze neben der Autobahn zur Verfügung zu stellen. Angeboten hätten sich dafür die Flugplätze Ambri und Buochs und auch eine Stelle im Kanton Baselland.

Die Kantone wollen das nicht. Sie sagen, man solle durchaus sehen, dass es auf der A2 eine gewisse Stauproblematik und Passierschwierigkeiten gebe. Ich habe das dort eine "verkehrspolitische Verelendungstheorie" genannt, worauf die Kantonsvertreter bestätigten: Ja, das meinen wir so, wir wollen nicht den Eindruck erwecken, unsere Autobahnen seien staufrei, mit dem Ergebnis, dass noch mehr Lastwagen hereinkommen. Das war das Ergebnis dieser Aussprache; wir nehmen das zur Kenntnis und können uns dem vorläufig auch anschliessen.

An den Zollämtern in Basel und Chiasso sollen bauliche Massnahmen geplant werden, damit eine Triage des Transit- und Importverkehrs erreicht werden kann. Das tönt furchtbar einfach - ich habe mich auch immer wieder danach erkundigt und gemeint, es sei doch eigentlich sehr einfach, am Zoll abzuklären, wer die Schweiz passieren will und wer nur Import betreibt. Das scheint aber nicht so einfach zu sein, weil sich das Problem erst unmittelbar beim Zoll selber zeigt; man müsste dann einen Transitlastwagen bei Überlastung der A2 wieder zur Umkehr bewegen. Gut, da braucht es bauliche Massnahmen, aber ich muss auch sagen: Wir müssen vielleicht nicht nur die Probleme suchen, die einer besseren Lösung im Wege stehen, sondern in erster Linie sollten wir nach Lösungen suchen. Deshalb möchte ich für diese Arbeitsgruppe des Bundes und der Kantone auch aussenstehende Fachleute in Bereichen der Logistik usw. beiziehen. Da haben wir noch eine Arbeit vor uns, die jetzt aufgegleist werden muss. Die Task Force, die vor Ostern eingesetzt wurde, um einen Kollaps an Ostern selbst zu verhindern, hat ihre Arbeit getan, aber jetzt sind noch weitere, innovative Lösungen zu suchen.

Auf bestimmten Streckenabschnitten der A2 soll ein Überholverbot für Lastwagen eingeführt werden. Das war auch ein Ergebnis des Gespräches mit den Vertretern der A2-Anliegerkantone. Das können wir allerdings nicht auf der ganzen Länge der A2 durchsetzen, aber auf bestimmten Strecken kann man das machen. Dieselben Massnahmen haben auch Österreich und Italien ergriffen, und sie werden eingehalten. Deshalb müssen wir das auch einführen.

Was das Nachtfahrverbot angeht, war es der klare und eindeutige Wille aller Kantone, dass dieses nicht geritzt werden soll. Ich weiss, dass es rein theoretisch die Auffassung gibt, es wäre doch am einfachsten, gerade das Umgekehrte zu machen: die Lastwagen nachts fahren zu lassen und am Tag nicht; am Tag hätten dann die Personenwagen freie Fahrt. Holland macht das beispielsweise so.

Aber: Das war Teil der flankierenden Massnahmen zu den bilateralen Abkommen. Ich habe mich auch dafür eingesetzt. Wenn wir beim Auftauchen der ersten Schwierigkeiten sagen würden, wir stellten diese Abkommen infrage, wäre dies auch gegen Treu und Glauben. Ich möchte deswegen am Nachtfahrverbot festhalten, umso mehr, als der Lärmschutz entlang der Autobahn ja noch nicht fertig gebaut ist. Sollte er dereinst auf der ganzen A2 in einer Art und Weise eingeführt sein, dass es überhaupt keinen Lärm mehr gibt, könnte man sich ja so etwas überlegen. Aber das ist im Moment nicht der Fall.

Wir prüfen auch den so genannten Feiertagsparallelismus. Ich will betonen, Herr Schmid, dass wir dabei nur von einem Transitverbot sprechen. Natürlich sprechen wir nicht davon, dass der gesamte Lastwagenverkehr während eines Feiertages in Italien automatisch auch in der Schweiz untersagt werden soll. Da haben Sie uns durchaus überzeugt; das geht nicht. Aber nur für den Transit sollte es meines Erachtens rechtlich möglich sein, nach dem Prinzip in majore minus: Wenn der Bundesrat schon in der ganzen Schweiz an einem Feiertag den Lastwagenverkehr verbieten könnte, dann könnte er es auch nur auf einer Teilstrecke. Das wäre meine Auffassung, aber das bleibt noch genauer juristischer Prüfung vorbehalten.

Eine Beschränkung der Einfahrt von Lastwagen - unglücklicherweise wurde zum Teil das Wort Kontingentierung verwendet - können wir aus rechtlichen Gründen nicht durchführen. Wir können einzig nach einer Separierung des Import- und des Transitverkehrs darauf schauen, dass nach dem Tropfenzählerprinzip nur so viele Lastwagen hereingelassen werden, dass es nicht zu unsäglichen Staus kommt. Das wird die gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen - vielleicht unter Beizug externer Experten - noch prüfen.

Wir wollen nicht von einer Sofortmassnahme zur nächsten springen, sondern wir wollen langfristig eine Verlagerungspolitik umsetzen. Das Schwergewicht der Massnahmen liegt bei der Schiene, und da geschieht einiges. Sie wissen, dass Sie selbst 2,85 Milliarden Franken für elf Jahre zur Verfügung gestellt haben; das sind durchschnittlich 259 Millionen Franken pro Jahr. Dieser Betrag ist etwa zweimal so gross wie der vorher zur Verfügung gestandene Betrag. Der Bund hat im Jahr 2000 den Güterverkehr bereits mit 187 Millionen Franken subventioniert, für das Jahr 2001 sind rund 300 Millionen Franken und für das Jahr 2002 dann 335 Millionen Franken budgetiert. Dieses Geld wird verwendet für Trassenpreisreduktionen beim Kombiverkehr und beim Wagenladungsverkehr, für Bestellungen im Kombiverkehr, für die Rola am Gotthard und, ab 11. Juni 2001, auch am Lötschberg sowie für Zuschüsse an den Bau von Terminals und Anschlussgeleisen.

Zu Ihrer Frage, Herr Schmid, die Rola betreffend. Die Trassenpreisverbilligungen werden auf drei Arten weitergegeben:

1. durch einen Bonus für den akquirierten Neuverkehr;

2. durch eine Verbilligung für den gefährdeten Verkehr;

3. durch verschiedene Massnahmen in qualitativer Hinsicht in Zusammenarbeit mit den Kunden.

Für die Rola am Lötschberg werden 15 Millionen Franken ausgegeben. Die RAlpin AG, die die Rola am Lötschberg mit einer Eckhöhe von 4 Metern und einer Breite von 2,5 bis 2,55 Metern betreiben wird, ist gegenwärtig sehr aktiv. Dieses Konzept wird an der Messe "Transport Logistic" in München vorgestellt. Das sind die Masse, und sie können eingehalten werden.

Das Jahr 2000 war für die Bahnen durchaus ein gutes Jahr: Im Güterverkehr verzeichneten die SBB ein Wachstum von 10 Prozent, die BLS von rund 12 Prozent und die Hupac von über 14 Prozent.

Wir haben bei dieser Verlagerungspolitik darauf hingewiesen, dass wir in dieser Zeit in eine schwierige Übergangsphase kommen. Wir sind jetzt in dieser Übergangsphase. Unsere Politik besteht auch in internationalen Bemühungen, zum Beispiel darin, dass Deutschland eine Art LSVA einführt, dass Holland eine Art LSVA einführt, und die beiden Länder machen das. Damit kann uns eine Verlagerung auf die Schiene durchaus gelingen. So viel zur Verlagerungspolitik.

Als Übergang zur Frage von Herrn Stadler bezüglich der Planauflage im Kanton Uri vielleicht Folgendes, Herr Büttiker: Eine Verspätung für den Gotthardtunnel steht nur zur Diskussion, wenn jetzt im Kanton Uri eine Einsprache gegen die Planauflage erfolgt. Das kann zu einer Verspätung von einem bis zwei Jahren führen. Herr Stadler hat jetzt schon vorsorglich gesagt, wenn sie eintrete, sei der Bundesrat schuld, weil er an dieser Planauflage festhalte. Man könne dann auch sagen, die Einsprachen seien schuld. Aber was den Bau selbst angeht, also abgesehen vom Problem Uri, besteht keine Verspätung, wie mir meine Leute versichern.

Ich selbst bin mit der holländischen Verkehrsministerin "im Loch" gewesen, aber da kann man eigentlich nicht so gut überprüfen, wie weit die Arbeiten vorangeschritten sind. Aber dort haben mir alle Leute bestätigt, man sei absolut im Termin, das Problem sei die Planauflage.

Jetzt zu dieser Planauflage: Der Bundesrat hat letztes Jahr die Linienführung im Kanton Uri beschlossen und bekannt gegeben. Wir haben hier ja auch schon einmal ausführlich darüber diskutiert. Der Beschluss des Bundesrates ist mit den Ausführungen konform, die in der Neat-Botschaft gemacht wurden.

Denken Sie daran, dass die Neat-Vorlage, wie sie dann dem Parlament und schlussendlich Volk und Ständen vorlag, eine Veränderung der ursprünglichen Vorlage war, die unter anderem deswegen viel, viel teurer war, weil sehr viel mehr Tunnels durch die ganze Schweiz vorgesehen waren. Die zweite Neat-Vorlage bestand erstens einmal in einem Abspecken - es wurden verschiedene Tunnelstrecken herausgenommen - und zweitens in einer Etappierung. Einzelne Projekte wie z. B. der Monte Ceneri oder der Zimmerbergtunnel werden später realisiert. Das ist zwar für eine rasche, vollständige und einwandfrei funktionierende Transitstrecke von Nachteil, das wissen wir auch. Deswegen möchten wir gerne Hand bieten, wenn man Lösungen findet, den Monte-Ceneri-Tunnel beispielsweise vorher in Betrieb zu nehmen.

Es hat aber auch dazugehört, dass auf einzelnen Strecken - das betrifft Bellinzona, aber auch den Kanton Uri - von Tunnelvarianten Abstand genommen wurde. Darüber haben wir lange diskutiert. Der Bundesrat hat sich bei seiner Linienführung unter anderem daran orientiert.

Es gibt auch andere Gründe, die darin bestehen, dass die Geologie keine andere Lösung zulässt. Andererseits würde ein ganz langer Tunnel enorme technische Probleme auslösen. Das wäre dann ein noch viel längerer als der jetzt schon längste Tunnel. Das würde auch Sicherheitsprobleme auslösen. Das ist dermassen langfristig, dass wir - auch wenn wir zugesagt haben, dieses Problem seriös weiterzustudieren - in der Zwischenzeit wenigstens die beschlossene Zufahrtsstrecke bauen müssen.

Eine oberirdische Querung des Schächenbachs gehört auch zum Entscheid. Eine Unterfahrung wurde aus verschiedenen Gründen abgelehnt: Grundwasserschutz, Hochwasserschutz, ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis bezüglich des Umweltschutzes. Wir haben gesehen, dass die Unterquerung der Emme bei der Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist, auf welche verwiesen worden ist, jetzt aus Umweltsicht sehr negativ abschneidet. Heute würden wir sie wohl nicht mehr in dieser Form realisieren.

Dem Wunsch des Kantons Uri nach einer neuen Strassenverbindung nach Attinghausen wurde vom Bundesrat entsprochen. Der Projektperimeter wurde hierfür Richtung Norden über den Schächen erweitert. Nun ist es so, dass am heutigen Tag die Behörden des Kantons Uri orientiert werden und dass nachher die Projektauflage erfolgt. Es können Einsprachen und Rechtsmittel ergriffen werden.

Andererseits müssen wir darauf verweisen, dass wir hier dem ursprünglichen Entscheid von Volk und Ständen sowie dieses Rates gefolgt sind. Wir wissen ja, dass dies für den Kanton Uri eine enorme Belastung darstellt. Deswegen haben wir nun unter der Leitung des Bundesamtes für Raumentwicklung begonnen, eine Konzentration aller Infrastrukturen in diesen Kantonen so vorzunehmen, dass eine teilweise Entlastung in Gebieten, die jetzt belastet sind, erfolgen kann. Die Arbeiten sind angelaufen - ich hoffe sehr, zu Ihrer Zufriedenheit. Wir wollen ja nicht eine andere Politik verfolgen, kaum dass wir die Planauflage veröffentlicht haben. Die Verantwortlichkeit zur Projektierung liegt bei der Alptransit Gotthard AG (ATG), nicht beim Bund. Es ist Sache meines Departementes bzw. des Bundesamtes für Verkehr, im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens zu klären, ob das Auflageprojekt den massgebenden Bestimmungen entspricht.

Ich kann Ihnen eine Abwägung sämtlicher sich gegenüberstehender Interessen durch die beteiligten Bundesbehörden garantieren. Sollte sich zeigen, dass das Auflageprojekt anzupassen ist, werden diese Anpassungen von uns angeordnet werden.

Mein Departement ist für das Auflageprojekt die Genehmigungsbehörde. Wir sind in keiner Weise vorgefasst und wollen eine unbefangene Beurteilung gewährleisten können. Deshalb können im heutigen Zeitpunkt auch keine Anweisungen an die Verwaltung erfolgen. Wenn schon, werden solche Anordnungen aufgrund der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens an die ATG erfolgen.

Ich gebe zu, dass die in den vergangenen Tagen praktizierte Informationspolitik der ATG nicht vollständig zu überzeugen vermag. Ich gebe den Vertretern des Kantons Uri Recht, dass sie einen Anspruch darauf haben, vor den Medien über das Auflageprojekt informiert zu werden. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass die ATG die betroffene Bevölkerung anlässlich von fünf Veranstaltungen über das Auflageprojekt informieren wird. Insofern erachte ich die Informationen der ATG als ausreichend. Das entspricht im Übrigen etwa dem, was an der Lötschbergachse erfolgte und dort auch akzeptiert wurde.

Ich wollte noch schnell Herrn Schmid antworten. Er ist aber ohnehin nicht mehr da.

Verfahrensbeitrag

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

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