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Genehmigung von Kapitalaufstockungen des IWF durch das Parlament

Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion

Diese Parlamentarische Initiative verlangt im Hinblick auf eine vermehrte Mitwirkung des Parlamentes in der Aussenpolitik, wie sie in der neuen Bundesverfassung und in Artikel 47bis des Geschäftsverkehrsgesetzes verankert ist, dass Kapitalaufstockungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom Parlament genehmigt werden. Bisher konnte der Bundesrat in eigener Kompetenz über die Teilnahme der Schweiz an diesen Kapitalerhöhungen entscheiden. Er war einzig verpflichtet, die Bundesversammlung vorgängig darüber zu informieren.

Die mit der Mitgliedschaft im IWF verbundenen finanziellen Leistungen werden von der Schweizerischen Nationalbank erbracht. Sie beeinflussen den Bundeshaushalt nicht. Die Teilnahme der Schweiz an Quotenerhöhungen des IWF erfolgte demzufolge bisher in enger Zusammenarbeit des Bundesrates mit der Nationalbank.

Der Grund, weshalb das Parlament bei den Quotenerhöhungen - im Gegensatz zu den Entwicklungsbanken - nicht mitbestimmen konnte, liegt darin, dass bei den Entwicklungsbanken das Parlament Rahmenkredite sprechen musste, wogegen der Währungsfonds durch die Nationalbank finanziert wird.

Verschiedene Vorstösse im Nationalrat haben gezeigt, dass die geltende Fassung des Mitwirkungsgesetzes zu gewissen Missverständnissen führen kann. Aufgrund der Aktualitäten haben auch das Interesse, die Sensibilität der Öffentlichkeit und des Parlamentes an den Tätigkeiten des IWF zugenommen. Das Wachstum der Weltfinanzmärkte und die vermehrte Liberalisierung haben im Wesentlichen zu zwei Folgen geführt:

Zum einen wurden dadurch grosse Wachstumspotenziale geschaffen, die zu mehr Wohlstand führen. Zum anderen ist auch die Krisenanfälligkeit gestiegen. Damit hat sich die Bedeutung des IWF erhöht. Der Weltwährungsfonds hat neben einer Feuerwehrfunktion hauptsächlich eine Präventivfunktion. Er muss die Länder begleiten und zu Politiken anregen, die die Stabilität der Währungsordnung fördern und nicht etwa gefährden.

Die Schweiz als Welthandelsland hat ein grosses Interesse daran, hier konstruktiv mitzuarbeiten. Der Bundesrat hat seine ursprüngliche Haltung revidiert; er begrüsst die parlamentarische Mitwirkung in dieser Sache. Er erklärt sich daher mit der beantragten Gesetzesänderung einverstanden, so wie er auch das Parlament an grundlegenden Entscheiden der schweizerischen Politik im IWF beteiligen will.

Klar sein muss uns indessen, dass eine Mitbestimmung bei der Quotenerhöhung eine entsprechend hohe Verantwortung des Parlamentes in sich birgt. Aus heutiger Sicht wird es sich die Schweiz nicht leisten können, an einer Quotenerhöhung des IWF nicht teilzunehmen. Dies hätte unmittelbar eine Reduktion ihres Stimmengewichts zur Folge und würde den Einfluss der Schweiz auf den IWF und die Weltbank vermindern. Als kleine, offene Volkswirtschaft mit einem bedeutenden Finanzsektor müssen wir alles unternehmen, um diesen Einfluss zu erhalten bzw. noch auszubauen. Die Regierung ist deshalb auch bemüht, in dieser Hinsicht mehr zu unternehmen. Wir dürfen nicht vergessen, dass der Kapitalanteil der Schweiz einem kontinuierlichen Erosionsprozess unterworfen ist - wie heute Morgen die Präsenz im Ständerat -, weil das schweizerische Wirtschaftswachstum deutlich unterhalb des weltwirtschaftlichen Wachstums liegt.

Die Wirtschaftskraft ist aber der wichtigste Bestandteil bei der Formulierung der Quotenformel. Wir müssen also alles unternehmen, dass wir die künftigen Kapitalerhöhungen mitmachen. Auch ist die Schweiz zu klein, als dass sie ihre Zustimmung zu Kapitalerhöhungen von bestimmten Konditionen abhängig machen könnte. Anders als den USA, die für die Frage der Quotenerhöhung eine Sperrminorität haben, bleibt uns nichts anderes übrig, als mitzumachen. Das heisst nicht, dass das Parlament zur IWF-Politik nichts sagen soll; der Ansprechpartner ist jedoch der Bundesrat und nicht der IWF direkt.

Vom Zeitpunkt, zu dem wir zu einer Quotenerhöhung aufgefordert werden, bis zum Zeitpunkt, zu dem wir diese genehmigen müssen, verstreicht eine kurze Zeit. Damit unsere Mitgliedschaft beim IWF weiterhin im Interesse unseres Landes wahrgenommen werden kann, ist der Bundesrat auf die Zusammenarbeit mit dem Parlament angewiesen. Diese neue Kompetenz bedeutet nun, dass man in unseren Räten über wichtige Traktanden der Weltfinanz- und Weltwährungsordnung und deren Entwicklung rechtzeitig und gründlich informiert wird und dass darüber eine Debatte stattfinden kann. Damit durch die parlamentarische Debatte und Beschlussfassung keine Verzögerungen eintreten, wird sich unsere Agenda am Zeitplan des Gouverneurrates des IWF zu messen haben.

Ihre Aussenpolitische Kommission beantragt Ihnen einstimmig, dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods zuzustimmen.

Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern

Ich kann es kurz machen, weil Ihr Kommissionspräsident die Problematik zutreffend geschildert hat. Ich will nur eine Bemerkung dazu machen, warum der Bundesrat seine Haltung geändert hat.

In der Tat wäre die Mitwirkung des Parlamentes hier nicht nötig, denn die Finanzierung erfolgt über die Nationalbank, und die Verfassung gibt dem Bundesrat eine aussenpolitische Kompetenz. Früher war das auch keine Thematik, die das Parlament besonders faszinierte. Ich war am Anfang meiner Amtszeit als Finanzminister immer etwas darüber enttäuscht, wie wenig Interesse für diese wichtigen Fragen überhaupt bestanden hat. Natürlich ist es nicht immer angenehm, wenn das Parlament Fragen stellt, aber wenn es keine stellt, ist es einem auch unheimlich.

So gesehen hat sich die Lage geändert. Die Institutionen von Bretton Woods, vor allem der IWF, wurden damals noch bei fixen Wechselkursen gegründet, um das durchsetzen zu können. Mit dem Fall der Wechselkurse war man zuerst nicht ganz sicher, ob es den IWF noch braucht und in welcher Form. Jetzt aber, mit der Liberalisierung der Kapitalmärkte und der daraus resultierenden Krisenanfälligkeit, hat dieser Fonds plötzlich wieder eine grosse Bedeutung erhalten.

Wie Ihr Kommissionspräsident gesagt hat, ist für die Welthandelsnation Schweiz die Stabilität der Weltwährungsordnung von ganz entscheidender Bedeutung; es liegt in unserem ureigensten Interesse, dass wir mitreden können. Deshalb war es auch so wichtig - das war eine grosse Leistung meines Vorgängers -, dass wir über das Mittel einer Ländergruppe auch im Exekutivdirektorium vertreten sein können und einen direkten Einfluss haben. Dieser ist aber mit unserer kleinen Quote begrenzt.

Das alles - diese wieder gestiegene Bedeutung und auch unsere Einflussmöglichkeit - führt dazu, dass es der Bundesrat begrüsst, wenn Sie sich mit der Problematik der Institutionen von Bretton Woods vertieft befassen.

Eine Quotenerhöhung ist natürlich eine Vorlage, mit der Sie faktisch gezwungen werden, die Problematik anzuschauen. Das begrüssen wir. Das ist der Grund dafür, dass wir umgeschwenkt sind. Wir glauben, dass das Gesamtinteresse angehoben wird, wenn Sie bei einer materiellen Vorlage mitbestimmen können, und dass es auch dem Bundesrat einen besseren Eindruck gibt, wie Sie die Probleme dieser Institutionen von Bretton Woods sehen, damit wir das in unsere Meinungsbildung einbeziehen können.

Man kann die Meinungsbildung zu konkreten Sachfragen im Exekutivdirektorium nicht über das Parlament festlegen, wie das auch schon gefordert worden ist. Die Entscheide werden dort manchmal so rasch gefällt, dass es schwierig ist, Bern noch mit einzubeziehen. Manchmal ist es sogar für mich schwierig, davon früh genug zu hören, um noch eine Meinungsbildung vornehmen zu können. Plötzlich findet eine Sitzung statt. Aber die Grundstossrichtung sollten Sie immer wieder diskutieren und uns mitteilen.

Es stimmt natürlich auch, was Herr Briner gesagt hat, dass Sie faktisch nicht sehr viel mitzubestimmen haben. Eine Quotenerhöhung kommt vielleicht nur alle zehn Jahre vor, und im Moment braucht der IWF keine liquiden Mittel; es wird nicht so rasch gehen. Vielleicht gibt es Anpassungen der Quoten.

Aber ein Nichtmitmachen bei einer Erhöhung wäre natürlich gleichbedeutend mit dem Rückzug aus dem Direktorium. Das ist völlig klar, denn wir müssen dafür sorgen, dass wir immer am Maximum sind, und hoffen, dass mit den Jahren dieses Maximum überhaupt noch genügt, um unsere Position zu rechtfertigen. Aber es spielt an sich keine Rolle, ob das einem Zwang gleichkommt oder nicht; es ist ein politischer Entscheid, der diskutiert und gefällt werden muss.

Das ist der Grund dafür, warum wir im Prinzip, entgegen unserer früheren Meinung, diese parlamentarische Mitbestimmung heute begrüssen. Ich kann Ihnen namens des Bundesrates Zustimmung empfehlen.

Cottier Anton · 1VP-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesgesetz über die Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods

Loi fédérale concernant la participation de la Suisse aux institutions de Bretton Woods

Detailberatung - Examen de détail

Titel und Ingress, Ziff. I, II

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule, ch. I, II

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 18 Stimmen

(Einstimmigkeit)

Schluss der Sitzung um 12.40 Uhr

La séance est levée à 12 h 40