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Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitex betreffend Mehrwertsteuer
Joder Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich möchte meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Präsident von Spitex privée Suisse, dem Verband der privaten Spitex-Anbieter der Schweiz.
Die Motion verlangt erstens eine Gleichstellung der privaten Spitex mit der öffentlichen Spitex betreffend Mehrwertsteuer. Zweitens verlangt die Motion eine Befreiung der privaten Spitex von der Mehrwertsteuer, weil auch die öffentliche Spitex von der Mehrwertsteuer befreit ist.
Bei den hauswirtschaftlichen Leistungen der Spitex besteht gemäss geltendem Recht eine klare Rechtsungleichheit. Nach Artikel 21 des Mehrwertsteuergesetzes ist die öffentliche Spitex von der Mehrwertsteuer ausgenommen, während die private Spitex die Mehrwertsteuer zu bezahlen hat. Begründet wird diese ungleiche Behandlung mit der Gemeinnützigkeit. Man geht automatisch und wie selbstverständlich davon aus, dass die öffentliche Spitex gemeinnützig ist. Diese Beurteilung ist falsch und entspricht nicht der Wirklichkeit. Der wesentliche Bezug der öffentlichen Spitex zur Öffentlichkeit ist, dass die öffentliche Spitex von der Öffentlichkeit im Rahmen eines Leistungsvertrags Subventionen erhält. Dies hat aber nichts mit Gemeinnützigkeit zu tun.
Es kann nun nicht sein, dass man Subventionen bekommt, deshalb gemeinnützig ist und aus diesem Grund keine Mehrwertsteuer bezahlen muss. Weil die öffentliche Spitex Subventionen erhält, hat sie es nicht nötig, einen Gewinn zu erwirtschaften und diesen auszuschütten. Dafür, dass sie keinen Gewinn erwirtschaften muss, wird die öffentliche Spitex zusätzlich mit dem Erlass der Mehrwertsteuer belohnt - eine verkehrte Welt! Am Markt tritt die öffentliche Spitex sehr aktiv auf.
Es gibt keinen Grund, die gleiche Leistung betreffend Mehrwertsteuer ungleich zu behandeln. Bei den Krankenpflegeleistungen und bei der Grundpflege haben wir die Gleichstellung zwischen öffentlicher und privater Spitex. Es gibt keinen Grund, diese Gleichstellung bei den hauswirtschaftlichen Leistungen nicht vorzunehmen. Die heutige Rechtslage verletzt den Grundsatz der Wettbewerbsneutralität der Mehrwertsteuer, der in Artikel 1 des Mehrwertsteuergesetzes stipuliert ist.
Ich bitte Sie, meine Motion anzunehmen.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen.
Herr Nationalrat Joder hat darauf hingewiesen, dass im Mehrwertsteuerbereich die öffentlich-rechtlichen und die privatrechtlichen Spitex-Organisationen weitgehend gleichgestellt sind. Eine Ausnahme, das hat er erwähnt, besteht in Bezug auf die hauswirtschaftlichen Leistungen, die bei den privaten Organisationen nicht von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind; die privaten Organisationen können aber im Unterschied zu den gemeinnützigen Spitex-Organisationen die Vorsteuer abziehen. Sie haben auch die Möglichkeit, die Pauschalbesteuerung zu wählen, und sind insofern nicht benachteiligt, wie das Herr Nationalrat Joder sagt.
Im Übrigen ist es auch so, dass die privaten Organisationen, die hauswirtschaftliche Leistungen erbringen, mit anderen Marktteilnehmern in Konkurrenz stehen. Es ist ja nicht einzusehen, warum man privaten Organisationen für hauswirtschaftliche Leistungen, Putzinstituten zum Beispiel, einen anderen Ansatz geben sollte als diesen privatrechtlichen Spitex-Organisationen. Man kann nicht immer weitergehen und auf der einen Seite sagen, dass wir eine Vereinfachung im Mehrwertsteuerrecht möchten, und auf der anderen Seite dann praktisch in jeder Session wieder neue Ausnahmen kreieren, die ihrerseits wieder zu Ungleichheiten führen. Ich denke, das macht keinen Sinn, vor allem nach der langen Diskussion, die wir in diesem Bereich bereits geführt haben.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 78 Stimmen
Dagegen ... 101 Stimmen
(14 Enthaltungen)