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Gesamtkonzept für die Erneuerung der Bundesfinanzordnung
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Ich glaube, die nächsten Geschäfte machen wir etwas kürzer.
Hier liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Ihre Kommission beantragt Ihnen, den Vorstoss als Postulat zu überweisen.
Der Nationalrat hat am 2. Oktober 2000 die Ziffern 1 und 2 als Motion und die Ziffer 3 als Postulat überwiesen. Ihre Kommission hat sich an ihrer Sitzung vom 1. März 2001 eingehend mit der Erneuerung der Bundesfinanzordnung auseinander gesetzt. Sie liess sich durch Herrn Bundesrat Villiger über den Stand der Arbeiten bezüglich der neuen Finanzordnung informieren und übernahm schliesslich weitgehend die Ansicht des Bundesrates. Die neue Finanzordnung soll also in ihrer Konzeption in erster Linie die notwendigen Einnahmen für den Staat sichern und demzufolge eine Fortschreibung der bisherigen Finanzordnung beinhalten. Von einer umfassenden Neugestaltung soll demnach abgesehen werden.
Die Kommission unterstützt in der Stossrichtung klar die Anliegen der Motion. Sie ist aber mit dem Bundesrat der Ansicht, dass die Forderungen der Motion auf Gesetzesebene zu realisieren sind, dies sowohl hinsichtlich der Änderung bei der Unternehmensbesteuerung wie auch für die Verlagerung von direkten zu indirekten Steuern, aber auch bei der Änderung der Familienbesteuerung und der Wohneigentumsbelastung.
Ihre Kommission ist der Ansicht, die Überweisung des Vorstosses als Motion würde bedeuten, dass diese Anliegen in die neue Finanzordnung und damit in die Bundesverfassung aufzunehmen wären; eine solche Regelung auf Verfassungsebene will jedoch - wie erwähnt - die Kommission nicht.
Nochmals ist aber zu betonen: Die Kommission steht hinter dem Anliegen dieser von der CVP-Fraktion im Nationalrat eingereichten Motion.
Abschliessend bitte ich Sie, dem Antrag der Kommission zuzustimmen.
Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern
Nur kurz zur Bundesfinanzordnung, zu Ihrer Information: Wir werden hier eine schlanke Vorlage in die Vernehmlassung geben, weil wir ja alle wichtigen Steuerreformen, die grossen Änderungen bis und mit einer Kapitalgewinnbesteuerung - eine Kapitalgewinnbesteuerung wäre sogar theoretisch möglich, das haben Sie vorhin gehört -, auf dem Gesetzesweg machen können. Das heisst, wir müssen bei der Bundesfinanzordnung das Schwergewicht darauf legen, dass wir die Verfassungsgrundlage für die wichtigen Bundessteuern erhalten können.
Die Motion verlangt auch das Setzen ökologischer Anreize. Sie haben gestern eine Initiative zur Ablehnung empfohlen, die sich damit befasst hat. Der Bundesrat will eben ausdrücklich nicht zum jetzigen Zeitpunkt mit einer ökologischen Steuer kommen, nachdem das Volk kürzlich Nein gesagt hat. Auch das ist ein sachlicher Grund, den Vorstoss nicht als Motion entgegenzunehmen, weil er im Moment politisch schief in der Landschaft stünde.
Im Übrigen ist der Bundesrat auch der Meinung, die Stossrichtung der Motion sei richtig; die Stabilisierung der Steuerquote ist ein Anliegen im Finanzleitbild des Bundesrates. Die Verlagerung von direkten auf indirekte Steuern ist ein schwierigeres Problem, das zu diskutieren wäre. Aber das Ziel, Familien aus dem Mittelstand steuerlich zu entlasten, haben wir ja mit der Botschaft über die Familienbesteuerung dem Parlament vorgelegt; es ist jetzt an Ihnen, auf diesem Weg weiterzugehen. Bei der Unternehmensbesteuerung sind wir im Moment massvoll; wir haben vorhin über ein Problem gesprochen, das noch zu diskutieren geben wird. Alles das spricht dafür, jetzt nicht eine zwingende Motion zu überweisen, die in der Stossrichtung richtig ist, aber doch nicht millimetergenau passt. Deshalb bin ich der Kommission dankbar, dass sie der Umwandlung der Motion in ein Postulat zustimmt. Der Bundesrat ist der Meinung, die Form des Postulates sei richtig, weil er damit auch ein Zeichen setzen will, dass er die Stossrichtung akzeptiert.
Saudan Françoise · P-F · Ständerat · Genf · Freisinnig-demokratische Fraktion
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat