10.049
Bundesgesetz über Banken und Sparkassen (Sicherung der Einlagen). Änderung
Gadient Brigitta M. · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD
Nach Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung der Bundesversammlung vom 3. Oktober 2003 über die Redaktionskommission sind erhebliche Textänderungen in jedem Rat durch eine Vertreterin oder einen Vertreter der Redaktionskommission vor der Schlussabstimmung zu erläutern.
Der Ständerat hat am 15. September 2010 beschlossen, das Bundesgesetz über die Änderung des Bankengesetzes nach Artikel 165 Absatz 1 der Bundesverfassung als dringlich zu erklären. Gemäss diesem Artikel ist ein dringlich erklärtes Gesetz aber zugleich zu befristen.
Mit Schreiben vom 18. November 2010 an die Präsidenten der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates und des Nationalrates hat die Redaktionskommission auf das Erfordernis der Befristung hingewiesen. Die Redaktionskommission hat nun diese rechtlich-formelle Anpassung im Schlussabstimmungstext vorgenommen.
Abstimmung
1. Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Verstärkung des Einlegerschutzes)
1. Loi fédérale sur les banques et les caisses d'épargne (Renforcement de la protection des déposants)
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Entwurfes ... 194 Stimmen
(Einstimmigkeit)