02.436
Vereinfachung der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Verhinderung von Missbräuchen durch eine Präzisierung des Verbandsbeschwerderechtes
Pelli Fulvio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die FDP-Fraktion wird diese Missbrauchsbekämpfungsvorlage unterstützen. Diese Vorlage löst jedoch das Problem der Vereinbarkeit zwischen demokratischen Entscheiden und Verbandsbeschwerderecht - insbesondere zwischen Volksentscheiden und Verbandsbeschwerderecht - nicht. Wir Freisinnigen werden deshalb darauf zurückkommen, und zwar zum Zeitpunkt, wo die Initiative der Zürcher FDP in diesem Rat zu behandeln sein wird.
Hämmerle Andrea · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Die SP-Fraktion stimmt der Revision des Umweltschutzgesetzes zu, stellt aber Folgendes klar:
1. Das Parlament hat eine riesige Untersuchungs-, Überprüfungs- und Revisionsarbeit geleistet, allen voran die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen. Alle tatsächlichen oder auch nur vermuteten Mängel des geltenden Rechtes wurden überprüft und auch geheilt. Weitergehende Anträge zur Abschwächung des Verbandsbeschwerderechtes wurden in beiden Räten eingereicht und nach langen Diskussionen abgelehnt - zu Recht. Die Umweltschutzorganisationen sind zwar nicht begeistert über diese Gesetzesrevision, sie dürfen aber feststellen, dass dieses für den Schutz der Umwelt sehr wichtige Instrument in seiner Substanz erhalten bleibt.
2. Der Bundesrat hält zu Recht fest, dass es sich bei dieser Vorlage um einen indirekten Gegenvorschlag zur FDP-Volksinitiative handelt. Weiterer Handlungsbedarf besteht für das Parlament nach dieser grossen Übung in Sachen Verbandsbeschwerderecht nicht mehr. Wer jetzt noch von neuen Gegenvorschlägen spricht, der fantasiert an der Realität vorbei.
3. Die Volksinitiative der FDP Zürich - oder FDP Schweiz - zur faktischen Abschaffung des Verbandsbeschwerderechtes ist umweltpolitisch verantwortungslos und staatsrechtlich mehr als fragwürdig. Vernünftigerweise muss sie als untauglich zurückgezogen werden. Ansonsten muss sie vom Parlament zur Ablehnung empfohlen werden. Das Volk wird diesem missratenen Vorstoss sicher eine Absage erteilen.
Die Vorlage, über die wir heute abstimmen, ist ein tauglicher Kompromiss, der allen Interessen Rechnung trägt. Mehr liegt nicht drin. Weitergehende Übungen sind nur noch als wahltaktisch motivierte Zwängerei zu begreifen.
Vischer Daniel · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ich rede zur gleichen Vorlage Umweltrecht, Verbandsbeschwerderecht. Wir haben diese Revision nicht gesucht. Das Verbandsbeschwerderecht ist ein wichtiger Eckstein im ganzen Umwelt- und Raumplanungsrecht. Das bleibt es auch nach dieser Revision. Dank der grossen Arbeit nicht zuletzt des Ständerates wurden sinnvolle Modifizierungen vorgenommen. Das betrifft vor allem die Vereinbarungen. In diesem Sinne erhielt das Gesetz eine zusätzliche Innovation. Beide Räte haben klug gehandelt, indem sie unserer verfassungsmässigen Ordnung treu geblieben sind und auch im Rahmen des Verbandsbeschwerderechtes festgehalten haben, dass Bundesgesetze demokratischen Entscheidungen unterer Ordnung vorgehen. Alle Gelüste diesbezüglichen Demokratismus sind mit Recht abgelehnt worden. Unsere Rechtsordnung basiert auf der Einheit zwischen Rechtsstaat und Demokratie, und das sind eben zwei Säulen und nicht eine.
Im Lichte dieser Erwägungen ist auch klar, dass die Volksinitiative, die schon genannt worden ist, schief in der Landschaft steht. In der Auseinandersetzung um das Verbandsbeschwerderecht wurde klar, dass dieser Rat nicht will, dass Demokratismus vor Rechtsstaat kommt, dass Raum- und Umweltrecht durch untergeordnete demokratische Entscheide ausgehöhlt werden können. In diesem Sinne hat der Bundesrat wohl recht, wenn er dieses Gesetz als indirekten Gegenvorschlag sieht. Sehen wir also getrost in die Zukunft. Es wurde viel geredet, und es kam etwas Sinnvolles heraus. Ich glaube, weitere Diskurse über dieses Thema sind nicht nötig.
Aeschbacher Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion
Unsere Fraktion stimmt zu, auch wenn erstens die Einschränkungen, die dieses Gesetz jetzt bringt, von der Sache her und gemäss den Untersuchungen, die durchgeführt wurden, nicht notwendig gewesen wären, schon gar nicht in diesem Umfang.
Zweitens besteht das Problem, das man hier zu lösen versuchte, vor allem darin, dass die Fristen, bis solche Verfahren durchgeführt sind, viel zu lange sind. In dieser Hinsicht haben wir in diesem Gesetz keine entsprechenden Bestimmungen geschaffen, die hier Abhilfe schaffen würden; das Problem bleibt weiterhin bestehen. Wer das Verbandsbeschwerderecht abschaffen will, der soll ja nicht diese langen Fristen antasten, denn diese langen Fristen sind es, die den Ärger machen und die Investitionen hemmen, was man dann verärgert auf die Organisationen, die Umweltverbände, zurückspiegeln kann. Das ist unfair, und das ist unkorrekt!
Drittens stelle ich auch fest: Die Effizienz, die in diesem Verfahren nicht zum Tragen gekommen ist, wird auch immer wieder von den Parteien, die gegen das Verbandsbeschwerderecht sind, ins Feld geführt. Es ist ja sehr eigenartig: Zum einen ist das Verfahren durch verschiedenste Anträge verlängert worden. Zum anderen - das möchte ich Ihnen vor allem sagen - ist dieses Verfahren etwa das fünfte oder sechste zur Abschaffung oder zur Einschränkung der Verbandsbeschwerde. Ich frage Sie: Was ist das für ein Demokratieverständnis, und wie ordnet man sich demokratisch und rechtsstaatlich zustandegekommenen Entscheiden unter, wenn man jedes Jahr, nach jeder Entscheidung, gleich wieder mit einer parlamentarischen Initiative kommt - die lauert bereits dort hinten, die ist eingereicht - oder wenn man dann einfach eine Volksinitiative macht? Das ist doch kein Demokratieverständnis und hat mit Effizienz überhaupt nichts mehr zu tun.
Abstimmung
Bundesgesetz über den Umweltschutz
Loi fédérale sur la protection de l'environnement
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Entwurfes .... 176 Stimmen
Dagegen .... 13 Stimmen