09.3142
Eigentum stärken, Energie sparen, Eigenmietwert senken
Müller Philipp · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Mit dieser Motion verlangt die Fraktion der FDP-Liberalen, dass jemand, der an seinem Gebäude energetische Sanierungen vornehmen will, einen steuerlichen Anreiz dazu erhält. Heute ist ja die Situation so, dass nach einer wertvermehrenden Sanierung, wie sie energetische Sanierungen in der Regel sind, sowohl der Eigenmietwert als auch der Steuerwert der sanierten Liegenschaft erhöht werden. Damit wird steuerlich bestraft, wer dafür besorgt ist, dass seine Liegenschaft weniger Energie verbraucht.
Entgegen der Stellungnahme des Bundesrates verlangt die Motion nicht, dass der Eigenmietwert zeitweise gar nicht mehr besteuert wird. Verlangt wird lediglich während einer angemessenen Zeitdauer eine teilweise Befreiung von der Eigenmietwertbesteuerung. Diese Formulierung lässt in der Ausführung auch die Möglichkeit zu, dass für eine gewisse Zeit auf die Erhöhung des Eigenmietwertes verzichtet wird, nachdem die Liegenschaft energetisch saniert worden ist. Gleiches gilt auch für den Steuerwert: Der Motionstext lässt auch zu, dass der Steuerwert für eine gewisse Zeit zumindest nicht erhöht wird, nachdem eine Liegenschaft saniert worden ist.
Die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme monierte Doppelentlastung, da ja die Sanierungskosten steuerlich abzugsfähig sind, ist nicht zutreffend. Die Sanierungskosten sind ja effektiv ausgewiesene Auslagen des Gebäudeeigentümers, während sowohl der Eigenmietwert als auch der Steuerwert eine Besteuerung eines fiktiven Einkommens oder eines fiktiven Vermögens sind.
Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist der in der Stellungnahme des Bundesrates aufgeführte angebliche Widerspruch zu diversen vom Parlament überwiesenen Vorstössen, welche einen Systemwechsel verlangen. Mit diesem Systemwechsel soll ja der Eigenmietwert gänzlich abgeschafft werden, während im Gegenzug die Abzugsfähigkeit der Hypothekarzinsen aufgehoben werden soll. Wird der Eigenmietwert abgeschafft - umso besser! Es bleibt aber immer noch der Steuerwert, der von der vorliegenden Motion ebenfalls oder vor allem erfasst wird.
Völlig abwegig ist auch das immer wieder verwendete Argument des Mitnahmeeffekts. Es ist kaum je eruierbar, wer eine Sanierung einzig wegen steuerlicher Anreize vornimmt und wer diese auch ohne derartige Anreize ausführen lassen würde. Entscheidend ist letztlich, dass überhaupt saniert wird. Diesbezüglich herrscht in der Schweiz grosser Nachholbedarf.
Dieses Parlament ist sich wohl einig, dass energetische Sanierungen eine der effizientesten Methoden sind, um Energie zu sparen. Gesparte Energie ist bekanntlich auch die sauberste Energie. Nicht einig ist sich das Parlament aber über den Weg, wie energetische Sanierungen gefördert werden sollen. Die FDP ist klar der Ansicht, dass steuerliche Anreize der richtige Weg sind. Mit einer verzögerten Anhebung des Eigenmietwerts und des Steuerwerts entstehen dem Staat keine zusätzlichen Kosten. Bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Sanierungskosten ist zudem immer zu bedenken, dass Sanierungen Umsatz, Löhne und Einkommen generieren, die wiederum versteuert werden müssen. Es ist daher falsch, bei Steuerabzügen in diesem Bereich einfach von Mindereinnahmen auszugehen.
Ich bitte Sie daher, diese Motion zu unterstützen.
Widmer-Schlumpf Eveline · VPBR-F · Bundesrat · Graubünden
Ich habe die Motion vor mir liegen, und hier steht: "Demnach wird, wer wertvermehrende energetische Sanierungen an seinem Grundeigentum tätigt", und jetzt kommt die Passage, "während einer angemessenen Zeitdauer teilweise von der Eigenmietwertbesteuerung befreit." Das ist schlicht nicht möglich. Es gibt eine klare bundesgerichtliche Rechtsprechung, wie der Eigenmietwert im Verhältnis zur vergleichbaren Marktmiete geregelt ist. Und es heisst dort ganz klar, dass er nicht unter 60 Prozent gehen darf, damit er noch bundesrechts- und verfassungskonform ist. Es ist selbstverständlich so, dass jeder Abzug auch wieder eine Entlastung für den Eigentümer ergibt, der sich dann weniger Eigenmietwert anrechnen lassen muss. Aber wenn man so weit gehen will, muss man auch den Mut haben, einen Systemwechsel zu vollziehen; wenn man den Eigenmietwert abschaffen will, muss man dann auch sämtliche Abzüge abschaffen. Das wäre an sich der richtige Weg, den man hier vorschlagen müsste.
Die Motion ist zwar klar formuliert, aber wenn ich jetzt den Erwägungen von Herrn Nationalrat Müller zugehört habe, hat sich das wieder etwas relativierend angehört. Wenn Sie die Motion anschauen, sehen Sie, dass man sie so nicht umsetzen kann, wie sie hier vorgeschlagen ist.
Ich möchte Sie bitten, die Motion abzulehnen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 102 Stimmen
Dagegen ... 63 Stimmen