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Weiterentwicklung des Dublin/Eurodac-Besitzstands. Übernahme der revidierten Rechtsgrundlagen

Lustenberger Ruedi · P-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Ich erinnere Sie daran, dass wir in der vergangenen Sommersession mit der Beratung begonnen haben und auf beide Vorlagen eingetreten sind. Wir nehmen nun die Diskussion wieder auf und beginnen mit der Detailberatung.

1. Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaates, der für die Prüfung eines Antrages auf internationalen Schutz zuständig ist (Weiterentwicklung des Dublin/Eurodac-Besitzstands)

1. Arrêté fédéral portant approbation et mise en oeuvre de l'échange de notes entre la Suisse et l'UE concernant la reprise du règlement (UE) no 604/2013 établissant les critères et mécanismes de détermination de l'Etat membre responsable de l'examen d'une demande de protection internationale (Développement de l'acquis de Dublin/Eurodac)

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1-3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, art. 1-3

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Änderung anderer Erlasse

Modification d'autres actes

Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Ich schlage Ihnen vor, dass wir den Anhang mit der Änderung anderer Erlasse in einer einzigen Debatte beraten und die vier Minderheitsanträge gemeinsam behandeln. - Sie sind damit einverstanden.

Naef Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Sie erinnern sich daran, dass die Vorlage nach Auffassung der SP massgebliche Verbesserungen gegenüber den heutigen gesetzlichen und tatsächlichen Bedingungen bringt. Ich spreche von kürzeren Verfahren, besserem Rechtsschutz und der Begleitung von minderjährigen Asylbewerbern. Nicht einverstanden sind wir mit einigen Punkten, bei denen der Bundesrat rigider sein möchte, als es die Verordnung vorsieht. Damit komme ich nun zu den Minderheitsanträgen.

Zu Artikel 64a Absatz 2 des Ausländergesetzes bzw. Artikel 107a Absatz 1 des Asylgesetzes: Hier geht es um die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht gegen eine Wegweisung bzw. gegen einen Nichteintretensentscheid mit Wegweisung. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes über die aufschiebende Wirkung soll innerhalb von fünf Tagen erfolgen, ansonsten wird die Wegweisung vollzogen. Das heisst, dass die Wegweisung vollzogen werden kann, wenn sich das Gericht - notabene ohne Verschulden des Beschwerdeführers! - nicht an die Ordnungsfrist hält. Das ist rechtsstaatlich bedenklich, wenn man sich der Tragweite einer solchen Entscheidung bewusst ist und wenn man sich vergegenwärtigt, dass nach vollzogener Wegweisung Tatsachen geschaffen wurden, deren Rückabwicklung kaum realistisch ist. Im schlimmsten Fall zeigt dies die relative Aussichtslosigkeit solcher Beschwerden. Jedenfalls aber sollte hier zugunsten der schwächeren Verfahrensteilnehmenden und der Rechtssicherheit die aufschiebende Wirkung automatisch einsetzen.

Zu Artikel 80a Absätze 2 und 3 des Ausländergesetzes betreffend Haftanordnung und Haftüberprüfung im Rahmen des Dublin-Verfahrens: Der Bundesrat sieht hier für die Überprüfung der Rechtmässigkeit und Angemessenheit der Ausschaffungshaft bei unterschiedlichen Zuständigkeiten in jedem Fall nur ein schriftliches Verfahren vor. Wir möchten hier wie im ordentlichen Verfahren auch die Überprüfung in einer mündlichen Anhörung durch eine richterliche Behörde innerhalb von 96 Stunden.

Die Folgen des Freiheitsentzuges zur Durchsetzung der Wegweisung sind nicht einfach darum weniger einschneidend, weil im Dublin-Verfahren schneller entschieden und vollzogen werden kann. Hier geht es um den massivsten Eingriff in die Persönlichkeit, den unser Rechtssystem kennt. Bei der Administrativhaft im Ausländer- und Asylrecht, bei der Untersuchungshaft im Strafverfahren oder auch bei der Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung ist es im ordentlichen Verfahren möglich, kurzfristig vorzuladen und aufgrund einer Anhörung zu entscheiden. Es ist nicht einzusehen, warum wir im Dublin-Verfahren den betroffenen Menschen diese fundamentalen Rechtsgarantien verweigern sollten.

Ich bitte Sie darum, den Antrag unserer Minderheit zu unterstützen.

Zusammenfassend noch einmal: Diese Vorlage mag abstrakt und technisch daherkommen, wir sprechen hier aber über die erwähnten fundamentalsten Eingriffe wie den Entzug der Freiheit und die Rückschiebung in prekäre Verhältnisse, sei es in einem anderen Dublin-Staat, sei es im Herkunftsland.

Ich bitte Sie aufgrund der genannten Verbesserungen zugunsten der Betroffenen und in Bezug auf die Fortsetzung der Zusammenarbeit im Rahmen des Dublin-Abkommens, die Vorlage dann schlussendlich zu unterstützen. Gleichzeitig lege ich Ihnen aber aus rechtsstaatlichen und menschlichen Gründen die Annahme unserer Minderheitsanträge ans Herz.

Mörgeli Christoph · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir werden in der Tat sofort ins kalte Wasser geworfen. Sie erinnern sich: Wir haben in der Sommersession Eintreten auf die Vorlage beschlossen, gegen die fünfzig Stimmen aus der SVP-Fraktion. Das Dublin-Nachführungsverfahren ist selbstverständlich hochproblematisch - wir haben darauf hingewiesen. Wir werden dazu mehr oder weniger gezwungen. Es ist vielleicht eine Vorstufe, bei der wir jetzt merken, was es heissen würde, wenn wir dereinst Mitglied der EU werden sollten oder die institutionelle Anbindung übernehmen würden, sprich, wenn die Schweiz zur EU-Rechtskolonie würde. Auch hier müssen wir Recht nachvollziehen. Der Nationalrat ist bei dieser Vorlage leider nicht mehr gesetzgebende Behörde, sondern lediglich gesetznehmende Behörde - das müssen Sie wissen.

Natürlich haben Sie das Volks-Ja hinter sich. Aber was hat man dem Volk damals versprochen? Vielleicht erinnern Sie sich auch daran: Man hat gesagt, wir würden weniger Asylbewerber haben. Das ist nicht eingetreten; das Gegenteil ist wahr. Man hat gesagt, wir könnten sie zurückschieben, wenn sie aus sicheren Drittländern kommen. Das ist längst nicht mehr wahr. In Wirklichkeit ist die Schweiz EU-Aussengrenze, wie wir wissen, wenn wir an das Verhalten von Italien denken. Italien ist überfordert, dessen sind wir uns bewusst.

Wir sind in der Beratung, die wir unterbrochen haben, weil wir der Meinung waren, dass es für die Frau Bundesrätin sicher wertvoll wäre, wenn sie dieser Debatte vor Ort folgen könnte. Ich habe einen Minderheitsantrag eingereicht, der von der SVP-Fraktion unterstützt wird, denn wir sind der Meinung, dass ausschliesslich Abschwächungen und Verwässerungen das Problem ganz sicher nicht lösen - diese sind in dieser Nachführung angelegt.

Der umfassende Rechtsschutz wird dafür sorgen, dass die Leute kaum mehr gehen, denn sie werden ja beraten, und die Anwälte werden während der ganzen Phase bezahlt. Und stellen Sie sich die vorgesehene Begleitung von Minderjährigen vor! Ja, glauben Sie denn im Ernst, dass sich dies nicht herumspricht und dass nachher nicht einfach die Minderjährigen über die Grenze kommen? Und zwar allein, ohne Eltern. Dann bekommen sie eine Begleitung. Sie werden zweifellos aufgenommen, und irgendwann sagt man, es sei doch nicht zumutbar, dass sie ohne Eltern hier leben, und lässt die Eltern nachziehen.

Bei Artikel 76, "Ausschaffungshaft", haben wir einen Minderheitsantrag eingereicht. Wir möchten beim alten Recht bleiben, es nicht einfach nach neuesten Vorgaben verwässern und bei der Ausschaffungshaft nicht larger und lockerer werden. Diese ist ein ganz wichtiges Mittel des Staates, um eine einigermassen sinnvolle und vom Volk getragene Asylpolitik durchzubringen.

Wir bitten Sie, die anderen, von linker Seite stammenden und weiter gehenden Anträge abzulehnen; sie sind der Sache nicht dienlich. Wir sollten im Asylwesen Ordnung schaffen und nicht die Unordnung vergrössern.

John-Calame Francine · Mit-F · Nationalrat · Neuenburg · Grüne Fraktion

Je vous invite à soutenir la minorité proposant de biffer l'article 76a alinéa 4 car il n'est pas le fruit d'une exigence de l'Union européenne, mais une proposition du Conseil fédéral qui souhaite pouvoir ordonner la détention d'un requérant qui refuse son transfert. J'espère que tous les parlementaires qui n'ont pas voulu de "Swiss finish" lors du débat ayant trait au domaine financier durant la session d'été 2014 et qui ont refusé des règles plus strictes que celles exigées, auront à coeur aujourd'hui d'être cohérents et de rejeter la proposition du Conseil fédéral qui va clairement au-delà des prescriptions de Dublin III. Tous les requérants ne sont pas des criminels et le fait que l'un d'entre eux refuse son transfert vers un autre Etat ne constitue pas un acte suffisamment grave pour que celui-ci engendre une détention pouvant aller jusqu'à six semaines si une administration le décide, voire jusqu'à trois mois si une autorité judiciaire confirme cette décision.

Le groupe des Verts est d'avis que, dans le domaine de l'asile, la Suisse doit aussi se contenter de n'appliquer que des règles imposées par les accords et ne doit pas aller au-delà de ce qui est réellement exigé par le règlement de l'Union européenne. Le nouveau règlement Dublin III a pour but de rendre le processus d'asile plus rapide, mais surtout plus juste, et de renforcer la protection des mineurs. Cette démarche est positive et le groupe des Verts salue ces quelques progrès qui tentent d'humaniser quelque peu les procédures administratives des personnes qui cherchent protection.

L'Union européenne a introduit de nouveaux délais à respecter pour les démarches liées à la procédure et a fixé les durées maximales de détention pour les requérants. Je vous rappelle que selon ce règlement la détention ne peut être ordonnée que s'il y a un risque avéré de fuite du réfugié. Si le transfert du requérant vers un autre Etat n'a pas pu être effectué dans les délais, la personne concernée devra être relâchée.

Par conséquent, je vous invite à soutenir une mise en oeuvre de ce règlement aussi respectueuse que possible des exigences de l'Union européenne et à adopter ma proposition de minorité. Toutes les exceptions formulées par le Conseil fédéral allongent la durée maximum de détention prescrite par Dublin III. Cette sévérité n'est pas admissible aux yeux du groupe des Verts. L'Union européenne a souhaité harmoniser les pratiques entre les différents Etats associés. Comment la Suisse va-t-elle justifier les dérogations qu'elle souhaite introduire dans l'application du règlement Dublin III? Le Conseil fédéral pense-t-il vraiment que l'Union européenne va une fois encore accepter que notre pays édicte des règles spéciales seulement pour démontrer qu'il est le meilleur élève du groupe en matière de sécurité même si c'est au détriment de la personne qui cherche protection?

Cette attitude consistant à toujours vouloir des règles spécifiques pour notre pays commence à irriter nos partenaires. Le groupe des Verts ne souhaite pas d'un "Swiss finish" en matière d'asile. Ce n'est pas parce que ces règles s'appliquent aux personnes les plus fragiles et les plus démunies qu'il faut être plus sévère.

Je vous invite donc à soutenir ma proposition de minorité à l'article 76a alinéa 4.

Le groupe des Verts soutiendra aussi les propositions de la minorité Naef et rejettera les propositions Mörgeli.

Friedl Claudia · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Die Schweiz braucht eine Zusammenarbeit mit den europäischen Staaten im Bereich Asyl, weil diese Herausforderung von keinem Staat allein gemeistert werden kann. Heute ist keine Alternative zu Schengen/Dublin in Sicht, auch wenn Herr Mörgeli einmal mehr etwas anderes heraufbeschwört.

In der Eintretensdebatte wurden die Zahlen genannt. In den ersten fünf Jahren konnte die Schweiz über 17 000 Personen an andere Dublin-Staaten überstellen. Im gleichen Zeitraum übernahm die Schweiz 2483 Personen. Das sind die realen Verhältnisse. Die Schweiz profitiert nachweislich von diesem System.

Die jetzige Weiterentwicklung bringt kleine Verbesserungen in den Verfahren und insbesondere bei der Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen. Ich denke, das ist ein wichtiger Teil dieser Vorlage. Die SP-Fraktion ist deshalb auf die Vorlage eingetreten.

Die SP unterstützt jedoch die Minderheitsanträge Naef und John-Calame. Damit korrigiert sie die Tendenz, dass die Schweiz in gewissen Fragen noch weiter gehen will, als es die Dublin-III-Verordnung verlangt. Die Verfahren bei den Dublin-Fällen werden mit dieser Vorlage beschleunigt. Das ist grundsätzlich gut. Es ist aber nicht richtig, bei diesen ohnehin schon raschen Verfahren die automatische aufschiebende Wirkung bei einer Beschwerde zu einer Wegweisungsverfügung zu verweigern. Der Minderheitsantrag Naef zu Artikel 64a des Ausländergesetzes und gleichlautend zu Artikel 107a des Asylgesetzes verlangt, dass diese aufschiebende Wirkung erhalten bleibt. Diese Anpassung ist mit der Dublin-III-Verordnung kompatibel. Damit kann beispielsweise ausgeschlossen werden, dass jemand ausgeschafft wird, nur weil das Bundesverwaltungsgericht sich nicht an die Bearbeitungsfrist von fünf Tagen gehalten hat.

Die SP-Fraktion unterstützt auch den Minderheitsantrag John-Calame auf Streichung von Artikel 76a Absatz 4 des Ausländergesetzes zur Haft bei Renitenz. Wir sind der Meinung, dass es rechtsstaatlich nicht tragbar ist, eine zusätzliche Haftform und damit eine Haftverlängerung einzuführen, die ohne Möglichkeit einer richterlichen Überprüfung des effektiven Tatbestandes zu einer Haft von bis zu sechs Wochen führt und dann nochmals um sechs Wochen verlängert werden kann. Das lehnen wir ab; das ist nach Dublin III auch nicht so vorgesehen.

Die SP-Fraktion unterstützt zudem den Minderheitsantrag Naef zu Artikel 80a des Ausländergesetzes. Rechtmässigkeit und Angemessenheit einer Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft sollen wie in einem normalen Verfahren durch eine richterliche Behörde innerhalb von 96 Stunden überprüft werden, und zwar in einer mündlichen Verhandlung und nicht in einem schriftlichen Verfahren. Eine Entscheidung von dieser Tragweite, nämlich Freiheitsentzug, darf nicht einfach der Verwaltungsrechtspflege des Bundes oder eines Kantons überlassen werden.

Ablehnen wird die SP-Fraktion den Minderheitsantrag Mörgeli, Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 6 des Ausländergesetzes nicht aufzuheben. Nur weil eine Person ein Dublin-Fall ist, ist das kein Grund, sie zu inhaftieren. Es muss gemäss Dublin-III-Verordnung eine Untertauchgefahr bestehen. Diese Bestimmung ist wie vom Bundesrat vorgeschlagen zu streichen.

Ich bitte Sie also, den Minderheitsanträgen Naef und John-Calame zu folgen. Auch im Asylwesen haben wir rechtsstaatlich zu handeln. Wir müssen die Regeln aufzeigen, aber mit Respekt vor den Personen und ihrem Schicksal.

Müller Walter · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie, sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen.

Damit komme ich zur Argumentation von Kollegin Claudia Friedl. Ich muss Ihnen sagen, es ist schon erstaunlich bis befremdend, was hier vonseiten der SP beantragt wird. Das Ausländergesetz wurde im Jahr 2006 in der Volksabstimmung klar bestätigt - klar bestätigt! Nun, was macht die SP heute klammheimlich? Bei einer Weiterentwicklung von Schengen/Dublin will man Volksentscheide unterlaufen. Das ist Nötigung, das ist befremdend, das ist Missachtung der Volksrechte in der Schweiz.

Ich komme damit zum Antrag der Minderheit Naef, der eben will, dass die Beschwerde wieder aufschiebende Wirkung hat. Hier komme ich wieder zu dem bereits Gesagten: Das Gegenteil haben wir in einer Volksabstimmung bestätigt.

Dann zu Artikel 76, "Ausschaffungshaft", und zum Antrag der Minderheit Mörgeli: Ich muss sagen, dieser Minderheitsantrag entspricht einem Antrag der KKJPD, einem Antrag von vielen Kantonen. Der Bundesrat hat dann beim Ausformulieren der Botschaft eine Kompensation vorgesehen. Es ist so, dass diese reine Haft so im Dublin-Verfahren nicht mehr vorgesehen ist. Es gibt diese unbedingte Haft nicht. Wenn das ein Dublin-Fall ist, dann kann man die Person nicht einfach in Haft nehmen. Aber der Bundesrat hat eine gute Lösung, die wir unterstützen: Bei unkooperativem Verhalten kann man jemanden in Haft nehmen. Das ist vielleicht nicht ganz präzis so vorgesehen. Aber es ist eigentlich verständlich. Und es ist eine klare Kompensation für diese Haft, die eben neu nicht mehr möglich ist.

Auch der Antrag der Minderheit John-Calame zu Artikel 76a will eigentlich diese Ersatzlösung wieder rückgängig machen. Das müssen wir natürlich auch klar ablehnen.

Wir sind auf der Linie des Volksentscheides. Wir achten die Volksentscheide, nicht mehr und nicht weniger. Damit empfehle ich Ihnen, sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen.

Lustenberger Ruedi · P-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt bei allen Bestimmungen die Anträge der Mehrheit.

Mörgeli Christoph · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Kollegin Friedl hat gesagt, es gebe zu dieser Vorlage und zu Dublin keine Alternative. Ich finde das problematisch. Die Demokratie ist die Staatsform der Alternativen: Es müssen immer verschiedene Lösungen möglich sein, sonst brauchen wir die Demokratie nicht. Es muss immer ein Ja oder ein Nein möglich sein, und es gibt kein Recht, die eine Seite absolut zu verteufeln. Man kann mit Argumenten operieren und gewisse Dinge widerlegen, aber es gibt nicht eine einzige Wahrheit - in der Demokratie schon gar nicht -, auch wenn wir alle glauben, wir wären im Besitz der Wahrheit.

Bereits umgesetzt ist die Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft nur bei Gefahr des Untertauchens. Bisher betrug die maximal zulässige Dauer aber 18 Monate. Diese wird jetzt massiv verkürzt. Das finden wir, wie auch die Kantone, die reagiert haben, problematisch. Die Verantwortlichen, die mit dem Problem konfrontiert sind, finden dies hochproblematisch. Neu soll also die Vorbereitungshaft maximal sieben Wochen und die Ausschaffungshaft nur noch sechs Wochen betragen. Gewiss, nach den Reaktionen hat man versucht, dem einigermassen Rechnung zu tragen, aber dass die Behörden hier ein wirklich wirksames Instrument haben, glauben wir nicht. Der Bundesrat glaubt, bei unkooperativem Verhalten könne man zusätzlich sechs Wochen aufbrummen. Wir glauben aber nicht, dass dies eine wirkliche Abschreckung, eine präventive Wirkung bringen wird.

Der Bundesrat sagt, die Voraussetzungen für eine solche Haft müssten verhältnismässig sein. Das Wort "verhältnismässig" ist ein schwieriges Wort. Wir wissen, es ist auch in der Bundesverfassung zu finden, aber es bleibt trotzdem ein schwieriges Wort. Was ist denn eigentlich "verhältnismässig"? Wissen Sie, als Kinder reizten wir in der Nachbarschaft zuweilen die Hofhunde der Bauern. Wenn sie uns dann aber bissen, rannten wir nicht brüllend nach Hause und sagten, die Hunde hätten uns unverhältnismässig gebissen. Nein, die Verhältnismässigkeit ist und bleibt schwierig, und wir glauben nicht so recht, dass die Vorgabe der Verhältnismässigkeit dann auch verhältnismässig angewandt wird.

Die neuen Schutzvorschriften für das Kindeswohl, die Begleitung durch eine Vertrauensperson, das sind hochproblematische Entscheide, und diese werden ausgenützt. Man wird uns auf der Nase herumtanzen, und man wird wie bereits andernorts die Kinder vorschicken. Sehen Sie doch dieser Gefahr ins Auge: Die Kinder werden kommen, die Kinder werden rundum begleitet, die Kinder werden betreut, und man wird feststellen, dass die Kinder ihre Eltern brauchen - und dann ist die ganze Familie da.

Wir bitten Sie also, den Antrag unserer Minderheit anzunehmen. Es ist auch die Minderheit der Praktiker und, wie ich glaube, auch die Minderheit der meisten Kantone. So gesehen, sollten wir auf diese Leute hören - wir sind ja da gelegentlich etwas abgehoben und nicht direkt mit dem Problem konfrontiert. Die SVP-Fraktion wird aber wie gesagt die übrigen Minderheitsanträge und ebenfalls die gesamte Vorlage ablehnen.

Amarelle Cesla · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Monsieur Mörgeli, vous avez parlé de l'accord de Dublin comme d'un instrument inefficace. J'aimerais savoir si vous êtes au courant du rapport annuel 2013 publié par le Bureau européen d'appui en matière d'asile. Dans son rapport 2013, le Bureau européen d'appui en matière d'asile affirme que la Suisse est, et de loin, la plus grande bénéficiaire en Europe des possibilités de renvoi de requérants d'asile vers les pays de premier asile. Sur les 30 Etats Dublin, la Suisse est la plus grande gagnante puisqu'elle est le seul Etat qui parvient grâce à l'accord de Dublin à réduire de 20 pour cent le nombre des demandes d'asile. Comment pouvez-vous continuer à affirmer, après avoir pris connaissance de ces chiffres tangibles - puisque le bénéfice net de la procédure Dublin est de 3414 transferts pour la Suisse -, que c'est un instrument inefficace?

Mörgeli Christoph · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir kennen natürlich diese offiziellen Verlautbarungen. Auch unsere Verantwortlichen heben dieses Dublin und die entsprechenden technischen Möglichkeiten in den Himmel. Aber wir sehen ja die Praxis, und wir sehen die Zahlen. Und auch diese Zahlen werden offiziell durch unsere Stellen erhoben. Diese Zahlen sehen nicht gut aus: Wir stellen heute fest, dass über sichere Drittländer Leute hereinkommen, die eigentlich nicht hereinkommen dürften und die wir nicht mehr zurückbringen können. Darum hat ja meine Partei entsprechende Überlegungen angestellt, die nur dahin gehen, dass wir - wir wollen nicht irgendetwas anderes - Dublin wirklich umsetzen. Wenigstens das sind wir dem Volk schuldig. Das haben wir dem Volk versprochen, das sollten wir jetzt tun.

Haller Vannini Ursula · Mit-F · Nationalrat · Bern · Fraktion BD

Ich habe mir überlegt, ob ich mich bei diesem Geschäft zu Wort melden will. Es gibt mir jetzt jedenfalls eine ganz wunderbare Gelegenheit, noch einmal ganz kurz zurückzublenden auf die vergangene Sommersession. Sie erinnern sich: Damals hat uns die Frau Bundesrätin hier am Mikrofon gesagt, dass sie dem italienischen Staat äusserst dankbar sei, dass er im ersten Halbjahr - dieses Jahres, wohlverstanden - 60 000 Flüchtlinge vor dem Ertrinkungstod vor Lampedusa gerettet habe. Diese Aussage hat eine Reaktion ausgelöst. Bevor Sie im Amtlichen Bulletin nachschauen, ob ich dies richtig wiedergebe, kann ich Ihnen versichern, dass es dort so steht. Herr Nationalrat Wobmann ist ans Mikrofon gekommen und hat Sie, Frau Bundesrätin, gefragt: "Frau Bundesrätin, Sie haben vorhin Italien gedankt. Ich frage mich schon, wofür Sie Italien gedankt haben. Haben Sie Italien dafür gedankt, dass es viele Asylsuchende gar nicht registriert und diese nachher einfach weiter in die Schweiz marschieren? Ist das der Anlass für den Dank?" (AB 2014 N 1252)

Sie hören: "marschieren". Ich habe mir damals überlegt, ob nicht jemand hätte hingehen müssen, um Herrn Wobmann wieder einmal in Erinnerung zu rufen, in welcher Situation wir uns befinden und zu welchem Zeitpunkt wir über alle diese Fragen diskutieren. Ich möchte Ihnen dazu sagen: Die Mitglieder der Aussenpolitischen Kommission haben eine Karte vom Juni 2014 erhalten, die darüber Auskunft gibt, wie sich die Situation in Syrien aktuell präsentiert. Wir können dort lesen, dass Irak 225 000, Jordanien 599 000, Libanon 1,1 Millionen, die Türkei 789 000 und Ägypten 138 000 Flüchtlinge aus Syrien aufgenommen haben; zum Teil sind die Leute auch im eigenen Land auf der Flucht.

Sie hören: Millionen von Menschen - wenn man die Zahlen zusammenzählt - befinden sich auf der Flucht. Ich sage Ihnen: Ich schäme mich, dass wir hier über diese ganze Thematik derart diskutieren. Es darf einfach nicht sein, dass wir unsere humanitäre Tradition, auf die wir alle so stolz sind, auf die wir uns immer gerne berufen, so einfach über Bord werfen. Mit anderen Worten: Es gilt, vermehrt mit der EU zusammenzuarbeiten. Die Dossiers - ich spreche von allen dreien - sind so richtig, wie sie sind. Wir müssen so übernehmen; alles andere ist falsch.

Ich zitiere noch einmal den Uno-Hochkommissar für Flüchtlinge: "Syrien ist zur grossen Tragödie dieses Jahrhunderts geworden - eine beschämende humanitäre Katastrophe mit Leid und Vertreibung in einem in der jüngeren Geschichte beispiellosen Ausmass. Der einzige Trost ist die Menschlichkeit, die benachbarte Länder" - ich habe Ihnen diese Länder vorhin aufgezählt - "aufbringen, indem sie so viele Menschen aufnehmen und damit deren Leben retten." Ich meine, es seien aufrüttelnde Worte, es seien Worte, die wir ernst nehmen müssten. Ich finde es beschämend, wenn wir dieser Vorlage nicht zustimmen. Ich bin aber auch der Meinung, dass wir die Signale aus der Bevölkerung ernst nehmen müssen.

Einfach zu meinen, wie Sie das vorhin gesagt haben, Herr Mörgeli, die Bevölkerung würde Ihnen Recht geben, wenn Sie sagen, wir sollten in diesen Zeiten unsere Türen nicht noch ein wenig weiter öffnen, ist ein Irrtum. Wenn man der Bevölkerung, da bin ich überzeugt, diese Zahlen bekanntgibt - und deswegen habe ich sie hier jetzt genannt -, dann werden viele sagen: Es ist richtig, dass wir hier die Menschlichkeit an oberste Stelle setzen. Diese Menschlichkeit vermisse ich bei sämtlichen Voten aus der SVP-Fraktion.

Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Geschätzte Kollegin, haben Sie unsere Voten gegen Frontex auch nachgelesen, in denen die SVP auf die Menschlichkeit hinwies?

Haller Vannini Ursula · Mit-F · Nationalrat · Bern · Fraktion BD

Es mag durchaus sein, dass die SVP von Fall zu Fall, punktuell Menschlichkeit aufflammen lässt. Hier geht es jetzt aber darum, Flagge zu zeigen, dass es uns ernst ist, dass wir bei dieser humanitären Katastrophe unsere Tradition nicht wegen ein paar Tausend Flüchtlingen mehr oder weniger, die allenfalls in die Schweiz kommen, über Bord werfen. (Teilweiser Beifall)

Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Bundesrat · Bern

Ihr Rat ist am 19. Juni dieses Jahres auf die Vorlage eingetreten. Sie haben die Detailberatung auf die Herbstsession verschoben, weil ich damals aufgrund eines Empfangs für den kroatischen Staatspräsidenten die Beratungen verlassen musste. Es freut mich, dass Ihnen meine Anwesenheit so wichtig ist, und es freut mich natürlich sehr, dass wir jetzt diese Detailberatung gemeinsam durchführen können. Ich hoffe natürlich, es hilft, dass ich hier bin.

Es gibt wegen dieser Neuerungen in der Dublin- und Eurodac-Verordnung verschiedene Anpassungen im Ausländergesetz und im Asylgesetz, und das ist jetzt eben Gegenstand dieser Vorlage. Die Schweiz hat gemäss dem Dublin-Assoziierungsabkommen bis Mitte 2015 Zeit, diese Änderungen des Ausländergesetzes und des Asylgesetzes in Kraft zu setzen.

Um der Klarheit willen: Wir müssen diese Änderungen nicht übernehmen. Wir können es auch bleibenlassen, und dann gibt es einen klar vorgegebenen Mechanismus. Über den hat unsere Bevölkerung abgestimmt, und der wurde so gutgeheissen. Man hat dann nämlich eine gewisse Zeit, um eine Lösung zu finden. Wenn die Lösung innert einer gewissen Zeit nicht gefunden wird, dann tritt Dublin für die Schweiz automatisch ausser Kraft. Dann tritt gleichzeitig automatisch auch noch Schengen ausser Kraft. Dann haben wir die Situation, wie wir sie vor Dublin hatten, nämlich dass jeder Asylsuchende, der in einem europäischen Land ein Asylgesuch stellt und dort abgewiesen wird, in der Schweiz nochmals ein Asylgesuch stellen kann. Das wäre die Situation.

Jetzt haben wir die Wahl: Entweder wir sagen, wir übernehmen diese Änderungen und passen unsere nationale Gesetzgebung an, oder wir lassen es bleiben, wie einige von Ihnen es gewünscht haben oder im Sinn haben zu tun. Dann rechnen wir damit, dass Dublin und Schengen für die Schweiz nicht mehr gelten. Nur ein Beispiel für die Folgen: Ich höre schon die Tourismusverbände, die auf die Barrikaden steigen, weil natürlich dann im ganzen Tourismus für die Schweiz ein eigenes Visum notwendig sein wird. Sie können sich vorstellen, wer dann extra noch für die Schweiz ein Touristenvisum einholt.

Ich komme jetzt zu den Minderheitsanträgen; es liegen noch fünf Minderheitsanträge aus Ihrer Aussenpolitischen Kommission vor.

Die Minderheit Naef verlangt, dass einer Beschwerde automatisch aufschiebende Wirkung zu verleihen und die Dublin-Überstellung auszusetzen sei, soweit und solange das Bundesverwaltungsgericht nicht ausdrücklich über die Gewährung der aufschiebenden Wirkung entschieden habe. Ich muss Ihnen mitteilen, dass dieses Anliegen bereits in der Vernehmlassung eingebracht wurde und wir es nicht berücksichtigen konnten. Was wir Ihnen heute beantragen, ist einfach die Regelung, die wir vor dem 1. Februar 2014 bereits hatten. Das heisst, dass wir die Verschärfung, die Sie im Rahmen der dringlichen Massnahmen vorgenommen haben, wieder rückgängig machen und wieder die Praxis haben, die wir vor dem 1. Februar 2014 hatten und mit der wir gute Erfahrungen gemacht haben. Der Bundesrat hat deshalb keinen Anlass, auf diese Regelung zurückzukommen.

Aus diesem Grund bitten wir Sie, den Antrag der Minderheit Naef hier abzulehnen.

Die Minderheit Mörgeli verlangt, dass wir auf die Streichung der Spezialausschaffungshaft bis zu 30 Tagen verzichten. Da muss ich Ihnen sagen: Die Dublin-III-Verordnung sieht eben das Kriterium der erheblichen Untertauchensgefahr als Voraussetzung für eine Haft vor. Es besteht hier kein Handlungsspielraum; das ist so. Deshalb muss der objektivierte Hafttatbestand der Spezialausschaffungshaft im Ausländergesetz gestrichen werden. Der Bundesrat hat hier aber gerade auch auf die Kritik der Kantone reagiert. Er hat hier als Alternative beziehungsweise als zusätzliche ergänzende Massnahme die Haft bei unkooperativem Verhalten vorgesehen. Das ist eine Neuerung, die wir hier einführen. Wir sind der Meinung, dass wir mit dieser Regelung jetzt gut abgesichert sind, dass wir also nach wie vor eine Haft vorsehen können, wenn eben die Gefahr des Untertauchens vorhanden ist, gleichzeitig aber auch die Haftmöglichkeit bei unkooperativem Verhalten haben. Damit sind wir immer noch im Rahmen dieser Dublin-III-Verordnung.

Das ist der Grund, weshalb wir Sie bitten, den Antrag der Minderheit Mörgeli ebenfalls abzulehnen.

Es gibt weiter eine Minderheit John-Calame. Sie möchte, dass die Haft wegen unkooperativen Verhaltens für das Dublin-Verfahren nicht eingeführt wird. Ich habe es Ihnen vorhin gesagt: Für den Bundesrat und vor allem auch für die Kantone ist diese Haft die Kompensation für die Verkürzung und die Verschärfung bei den Haftvoraussetzungen, die mit Dublin III eingeführt werden. Wir halten sie für nötig. Es kann ja nicht sein, dass jemand ausgerechnet mit unkooperativem Verhalten eine Ausschaffung verhindern kann. Das ist nicht Sinn und Zweck dieser Vorlage. Deshalb haben wir die Haft bei unkooperativem Verhalten eingeführt. Wir sind der Meinung, dass sie sich mit Dublin III vereinbaren lässt, auch wenn sie in genau dieser Form nicht vorgesehen ist und ein gewisses, allerdings vertretbares Risiko besteht, dass wir hier von der Dublin-III-Verordnung abweichen.

Deshalb möchten wir diese Bestimmung einführen und empfehlen Ihnen, den Antrag der Minderheit John-Calame abzulehnen.

Die Minderheit Naef beantragt, dass die Rechtmässigkeit und die Angemessenheit der Haft spätestens nach 96 Stunden durch eine richterliche Behörde aufgrund einer mündlichen Verhandlung zu überprüfen sind. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, den Antrag dieser Minderheit ebenfalls abzulehnen. Wir sind der Meinung, dass für die Prüfung der Rechtmässigkeit und der Angemessenheit der Haft ein schriftliches Verfahren zu bevorzugen sei. Das entspricht auch dem aktuellen Verfahren. Wir sind der Meinung, dass kein Grund besteht, hier von der bewährten Praxis abzuweichen.

Ich empfehle Ihnen also namens des Bundesrates, sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen, der Kommissionsmehrheit zu folgen und damit diese Vorlage anzunehmen.

Ich betone noch einmal: Es gab kritische Stimmen vonseiten der Kantone, wir konnten aber noch einmal miteinander diskutieren. Ich bin der Meinung, dass wir eine Lösung gefunden haben, die einerseits dem Sinn und Zweck dieser Vorlage entgegenkommt, und dass wir andererseits das tun, wozu wir uns verpflichtet haben, nämlich Veränderungen und Weiterentwicklungen zu übernehmen. Wenn wir das nicht tun, fällt das ganze Vertragswerk dahin. Insgesamt wäre das die mit Abstand schlechteste Lösung.

Wobmann Walter · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Bundesrätin, ich frage Sie heute noch einmal - ich habe das schon in der Sommersession gemacht -: Wie erklären Sie unserem Volk die Tatsache, dass Italien die meisten Asylanten gar nicht registriert und sie einfach in die Schweiz weiterleitet? Wie ist das mit dem Dublin-Abkommen vereinbar?

Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Bundesrat · Bern

Besten Dank, Herr Nationalrat Wobmann, dass ich Ihnen nochmals sagen kann, wie viele Menschen in der Zwischenzeit in Italien angelandet sind. Es sind nämlich mittlerweile über 110 000 Personen in Italien angekommen, es kommen manchmal an einem einzigen Tag mehrere Tausend Flüchtlinge in Italien an. Man muss wissen, dass Tote darunter sind, dass Kinder, schwangere Frauen, traumatisierte Menschen darunter sind; ich habe das zusammen mit den Leuten, die diese Boote entgegennehmen, gesehen. Diese Menschen kommen zu Hunderten an. Und noch einmal: Manchmal kommen an einem einzigen Tag mehrere Tausend Personen. Dass Italien hier nicht in der Lage ist - wenn Menschen in diesem Zustand ankommen -, sämtliche Personen als Erstes zu registrieren, verdient, so glaube ich, unser Verständnis. Gleichzeitig aber erwarten wir von Italien, dass es den Dublin-Regeln nachkommt und die Dublin-Regeln einhält; das habe ich immer betont. Ich habe es auch am Innenministertreffen Anfang Juli in Mailand noch einmal gesagt.

Ich habe in der Zwischenzeit auch Kontakt mit meinem Amtskollegen gehabt. Wir sind übrigens nicht die Einzigen, die das tun, von dieser Situation ist eine ganze Anzahl von weiteren europäischen Staaten betroffen. Es braucht deshalb beides: die Unterstützung von Italien und die klare Forderung an Italien, dass es seinen Dublin-Verpflichtungen nachkommt. Wir brauchen beides. Ich kann Ihnen versichern, dass in Europa mittlerweile angekommen ist, was es braucht. Diese Situation ist nämlich nicht mehr ein italienisches Problem, da ist vielmehr ganz Europa gefordert.

Pfister Gerhard · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion CVP-EVP

Ich beschränke mich auf die Argumente der Kommissionsmehrheit, die Begründungen der Minderheiten haben Sie bereits erhalten.

Zum Minderheitsantrag Naef zu Artikel 107a des Asylgesetzes: Die Mehrheit lehnt diesen Antrag ab, weil sie der Meinung ist, einerseits nahe beim geltenden Recht bleiben zu wollen. Andererseits will sie die aufschiebende Wirkung nicht automatisch gewährleisten, wie es der Antrag der Minderheit Naef fordert, sondern genau so weit anpassen, wie unmittelbar gefordert, nämlich auf Antrag des Asylbewerbers innerhalb der Beschwerdefrist. Eine automatische aufschiebende Wirkung würde dem Volkswillen in der Abstimmung über das Ausländer- und Asylgesetz weniger entsprechen. Die Kommission lehnte den Antrag, der nun als Antrag der Minderheit Naef vorliegt, mit 14 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Die Minderheit Mörgeli bei Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe b des Ausländergesetzes möchte Ziffer 6 gemäss geltendem Recht belassen, d. h., dass für die Ausschaffungshaft wie bisher gar keine Gründe nötig sind. Hier ist es aber wesentlicher Bestandteil der neuen Verordnung, dass dies nicht mehr genügt, sondern dass eine Untertauchensgefahr bestehen muss; es ist künftig nicht mehr möglich, jemanden in Haft zu nehmen, nur weil er ein Dublin-Fall ist. Die Spezialausschaffungshaft wird nicht abgeschafft, aber die Spezialausschaffungshaft ohne Angabe von Gründen. Das ist zwingender Bestandteil der neuen Verordnung. Wer das nicht will, muss konsequenterweise die ganze Verordnung ablehnen. Deshalb lehnte die Kommission den Antrag, der nun als Antrag der Minderheit Mörgeli vorliegt, mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Zum Minderheitsantrag John-Calame zu Artikel 76a des Ausländergesetzes: Das ist ein Minderheitsantrag aus der SPK, der von Kollegin John-Calame in der APK übernommen wurde. Sie möchte Absatz 4 streichen. Dieser Absatz wurde aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse eingefügt, das wurde bereits gesagt. Er geht über die Dublin-III-Verordnung hinaus, aber dies ist nötig, um einen effizienten Vollzug zu sichern. Ohne diese Regelung könnte eine Person durch renitentes Verhalten das Verfahren vollständig unterlaufen, ohne dass der betroffene Staat Gegenmassnahmen ergreifen könnte. Die maximal drei Monate sind erfahrungsgemäss nötig, um eine neue Überstellung zu organisieren. In den meisten Fällen ist die Überstellung früher durchführbar. Wenn man diesen Absatz streichen würde, würde das ganze Dublin-System unterhöhlt. Deshalb entschied sich die Kommission mit 15 zu 6 Stimmen gegen den Antrag, der nun als Antrag der Minderheit John-Calame vorliegt.

Zuletzt zum Minderheitsantrag Naef zu Artikel 80a des Ausländergesetzes: Hier ist vorgesehen, dass sich die Überprüfung der Rechtmässigkeit und der Angemessenheit bei einer Haftanordnung durch das Bundesamt für Migration nach bestimmten Artikeln des Asylgesetzes richtet. Es handelt sich dabei um ein Verfahren, welches bereits heute bei Haftanordnungen durch dieses Amt angewendet wird. Die Absätze 2 und 3 wurden eingefügt, weil es zwei Kompetenzen gibt, nämlich die des BFM und die des Kantons, je nachdem, ob sich die Person in einem Zentrum oder in einem Kanton befindet. Wird die Haft vom BFM angeordnet, gelten die Regelungen des vom Volk beschlossenen Asylgesetzes. Wird die Haft vom Kanton angeordnet, gilt das kantonale Verfahrensrecht. Der Antrag der Minderheit Naef würde das in Kraft stehende und vom Volk beschlossene Asylgesetz ändern, ohne dass dies von Dublin III gefordert wäre. Aus diesen Gründen lehnte die Kommission den Antrag, der nun als Antrag der Minderheit Naef vorliegt, mit 16 zu 8 Stimmen ab.

Lustenberger Ruedi · P-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Herr Lüscher, der Berichterstatter französischer Sprache, verzichtet auf ein Votum.

Abstimmung

Ziff. 1 Art. 64 Abs. 5

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. 1 art. 64 al. 5

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 64a

Antrag der Mehrheit

Abs. 1, 3bis

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Naef, Fehr Jacqueline, Friedl, John-Calame, Müller Geri, Nussbaumer, Sommaruga Carlo, Tornare)

Abs. 2

... Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung.

Ch. 1 art. 64a

Proposition de la majorité

Al. 1, 3bis

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Naef, Fehr Jacqueline, Friedl, John-Calame, Müller Geri, Nussbaumer, Sommaruga Carlo, Tornare)

Al. 2

... Le recours a un effet suspensif.

Abs. 1, 3bis - Al. 1, 3bis

Angenommen - Adopté

Abs. 2 - Al. 2

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 56 Stimmen

Dagegen ... 127 Stimmen

(1 Enthaltung)

Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Die Abstimmung gilt auch für Ziffer 2 Artikel 107a.

Abstimmung

Ziff. 1 Art. 75 Abs. 1bis

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. 1 art. 75 al. 1bis

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 76

Antrag der Mehrheit

Abs. 1 Bst. b Ziff. 1, 5, 6; Abs. 2, 3

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Mörgeli, Aebi Andreas, Büchel Roland, Müri, Reimann Lukas, Reimann Maximilian, Stamm)

Abs. 1 Bst. b Ziff. 6

Unverändert

Ch. 1 art. 76

Proposition de la majorité

Al. 1 let. b ch. 1, 5, 6; al. 2, 3

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Mörgeli, Aebi Andreas, Büchel Roland, Müri, Reimann Lukas, Reimann Maximilian, Stamm)

Al. 1 let. b ch. 6

Inchangé

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 132 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 52 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Ziff. 1 Art. 76a

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(John-Calame, Friedl, Nussbaumer, Sommaruga Carlo, Tornare, Tschümperlin)

Abs. 4

Streichen

Ch. 1 art. 76a

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(John-Calame, Friedl, Nussbaumer, Sommaruga Carlo, Tornare, Tschümperlin)

Al. 4

Biffer

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 126 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 56 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Abstimmung

Ziff. 1 Art. 78 Abs. 3; 80 Abs. 2bis

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. 1 art. 78 al. 3; 80 al. 2bis

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 80a

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Naef, Fehr Jacqueline, Friedl, John-Calame, Nussbaumer, Sommaruga Carlo, Tornare)

Abs. 2

Die Rechtmässigkeit und die Angemessenheit der Haft sind spätestens nach 96 Stunden durch eine richterliche Behörde aufgrund einer mündlichen Verhandlung zu überprüfen.

Abs. 3

Streichen

Ch. 1 art. 80a

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Naef, Fehr Jacqueline, Friedl, John-Calame, Nussbaumer, Sommaruga Carlo, Tornare)

Al. 2

La légalité et l'adéquation de la détention sont examinées par une autorité judiciaire dans un délai de 96 heures au plus tard, dans le cadre d'une procédure orale.

Al. 3

Biffer

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 126 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 57 Stimmen

(1 Enthaltung)

Abstimmung

Ziff. 1 Art. 81 Abs. 3, 4; 109a Abs. 2 Bst. b

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. 1 art. 81 al. 3, 4; 109a al. 2 let. b

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 17

Antrag der Kommission

Abs. 3 Bst. d

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 5

Unverändert

Abs. 6

Der Bundesrat bestimmt die Rollen, die Zuständigkeiten und die Aufgaben der Vertrauenspersonen.

Ch. 2 art. 17

Proposition de la commission

Al. 3 let. d

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 5

Inchangé

Al. 6

Le Conseil fédéral définit le rôle, les compétences et les tâches de la personne de confiance.

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 22 Abs. 1ter; 35a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. 2 art. 22 al. 1ter; 35a

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 107a

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Naef, Fehr Jacqueline, Friedl, John-Calame, Müller Geri, Nussbaumer, Sommaruga Carlo, Tornare)

Abs. 1

... ist, hat aufschiebende Wirkung.

Abs. 2, 3

Streichen

Ch. 2 art. 107a

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Naef, Fehr Jacqueline, Friedl, John-Calame, Müller Geri, Nussbaumer, Sommaruga Carlo, Tornare)

Al. 1

... traité international a un effet suspensif.

Al. 2, 3

Biffer

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Ziff. 2 Art. 108 Abs. 4; 111 Bst. d

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. 2 art. 108 al. 4; 111 let. d

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 132 Stimmen

Dagegen ... 52 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

2. Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 über die Errichtung von Eurodac sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 zur Errichtung der IT-Agentur (Weiterentwicklung des Dublin/Eurodac-Besitzstands)

2. Arrêté fédéral portant approbation et mise en oeuvre de l'échange de notes entre la Suisse et l'UE concernant la reprise du règlement (UE) no 603/2013 relatif à la création d'Eurodac et modifiant le règlement (UE) no 1077/2011 portant création de l'Agence IT (Développement de l'acquis de Dublin/Eurodac)

Titel und Ingress, Art. 1-3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, art. 1-3

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Änderung anderer Erlasse

Modification d'autres actes

Ziff. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 121 Stimmen

Dagegen ... 49 Stimmen

(11 Enthaltungen)