14.5301
Simulcasting. Missstände bei der Erhebung von Radiohörerzahlen
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Simulcasting im Radiobereich - das gleichzeitige Ausstrahlen identischer Inhalte über mehrere Radiosender - ist dem Bundesrat seit Längerem aus Einzelfällen bekannt und hat in der Vergangenheit keine Probleme verursacht. Die Messung von Nutzungsdaten im Radio- und Fernsehbereich in der Schweiz obliegt kraft Radio- und Fernsehgesetz der Stiftung Mediapulse. Deren Medienwissenschaftliche Kommission - eine unabhängige Expertenkommission - prüft, ob die Nutzungsdaten einwandfrei erhoben wurden. Dem Bundesrat liegen bis anhin keine Hinweise dieser Expertenkommission vor, welche auf eine Verletzung des gesetzlichen Auftrags bei der Messung der Radionutzung schliessen lassen würden. Über mehrere Stunden andauerndes Simulcasting stellt aber in der Tat eine Herausforderung für ein Audio-Messsystem dar, was Mediapulse erkannt hat.
Aus diesem Grund analysiert Mediapulse derzeit die Situation in den dafür vorgesehenen Gremien gemeinsam mit Vertretern der Radiobranche und der Forschung. Das Bakom verfolgt die Entwicklung aufmerksam.
de Courten Thomas · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Besten Dank, Frau Bundesrätin. Mir reicht Ihre Antwort in dem Sinne nicht ganz, als das Messsystem von Mediapulse technisch die korrekte Erfassung ermöglichen würde. Entsprechende Berechnungen liegen auf dem Tisch, auch auf dem Ihres Bundesamtes. Können Sie einen Zeitplan nennen und uns sagen, wie die Überprüfung von Mediapulse, die Sie vorhin erwähnt haben, vonstattengehen soll? Bis wann können wir damit rechnen, dass der gesetzliche Auftrag von dieser Institution richtig erfüllt wird?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Mediapulse ist eine Stiftung mit einer unabhängigen Expertenkommission. Das Bakom übt die Aufsicht aus. Es ist an Mediapulse, allfällige Anpassungen im Messsystem vorzunehmen. Suchen Sie das Gespräch! Sie sind ja in diesem Geschäft auch direkt involviert. Insofern ist das der richtige Weg. Die Aufsicht käme dann ins Spiel, wenn effektiv in Zusammenhang mit der Publikation Missstände vorhanden wären. Im Vorfeld erfüllen wir unsere Aufsichtspflicht, indem wir das Geschäft begleiten und mit Mediapulse auch die Schritte besprechen respektive uns über das informieren lassen, was abläuft. Aber zuständig ist und bleibt im Moment Mediapulse, und deshalb äussere ich mich im Moment auch nicht zu einem Zeitrahmen. Das ist Sache der Kommission.