12.5507
Neues Namensrecht. Kosten
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Ich gehe davon aus, dass Sie folgende Konstellation ansprechen, Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer: Ein Paar hat vor dem 1. Januar 2013 geheiratet, und dabei hat einer der beiden Ehegatten seinen Namen verändert. Nach dem 1. Januar 2013 möchte dieser Ehegatte wieder seinen Ledignamen tragen. Dafür kann er auf dem Zivilstandsamt eine Erklärung abgeben und bezahlt eine Gebühr von 75 Franken. Auf Wunsch stellt das Amt ein entsprechendes Zivilstandsdokument aus, das 30 Franken kostet. Die Frage nach den Kosten der erforderlichen neuen Personaldokumente kann ich Ihnen nicht abschliessend beantworten. Eine Identitätskarte kostet beispielsweise 65 Franken; ein Pass kostet 140 Franken. Bestellt man eine Identitätskarte zusammen mit einem Pass, bezahlt man total 148 Franken. Das bedeutet, die Kosten fallen je nach Bedürfnis auch unterschiedlich hoch aus.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Den Sachverhalt haben Sie mit Ihrer Annahme korrekt geschildert. Wenn ich noch den Fahrausweis hinzunehme, den man ja dann allenfalls auch ändern lassen muss, kommen sicher Kosten von rund 300 Franken zusammen. Sind Sie bereit, Frau Bundesrätin, sich dafür einzusetzen, dass der Namenswechsel, mit dem die Rechtsgleichheit ja erst verwirklicht wird, zum Nulltarif erfolgen kann? Sind Sie bereit, die dazu nötigen Massnahmen zu ergreifen?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Besten Dank, Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer. Ich hätte das sehr gerne getan, wir haben aber eine Gebührenverordnung. Wir sind verpflichtet, anfallende Kosten auch entsprechend zu verrechnen. Wir hatten hier keinen Handlungsspielraum, keine Möglichkeit, diese Gebühren zu erlassen. Deshalb sind wir auch gefordert, diese Gebühren zu verlangen. Die Gebühr von 75 Franken für die Namensänderung entspricht einem halbstündigen Aufwand. Wir rechnen mit 150 Franken Kosten pro Stunde, und diese 75 Franken entsprechen 30 Minuten Aufwand.
Der Bundesrat hatte hier wirklich keine Möglichkeit, diese Gebühren vollständig zu erlassen.