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Nächtliches Alkoholverbot im öffentlichen Verkehr
Vogler Karl · Mit-M · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP
Meine Motion verlangt, das Personenbeförderungsgesetz dahingehend zu ändern, dass die Konsumation von Alkohol von 21 Uhr bis 8 Uhr in den Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs mit Ausnahme von Speisewagen sowie auf Bahnhofsanlagen und bei Bushaltestellen verboten ist.
Alkoholexzesse, Pöbeleien, Gewalttätigkeiten und Respektlosigkeiten gehören leider immer wieder zum Alltag. Sehr viele Menschen leiden unter dieser Entwicklung. Immer wieder, ja, tagtäglich wird der Ruf laut, endlich wirksame Massnahmen gegen diese Entwicklung einzuleiten. Ich erinnere etwa an entsprechende Forderungen des Schweizerischen Städteverbandes im Rahmen der Revision des Alkoholgesetzes. Allein, die Politik tut sich mit entsprechenden konkreten Massnahmen ausserordentlich schwer, obwohl sie selber immer wieder nach solchen ruft.
Wenn Sie heute meiner Motion zustimmen, so leisten Sie einen kleinen Beitrag zur Lösung der geschilderten Probleme. Sie helfen insbesondere mit, die hohe Qualität des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz zu erhalten, indem die Sicherheit, zumindest die gefühlte Sicherheit, der Reisenden erhöht wird sowie Belästigungen, Lärm, Pöbeleien, Sachbeschädigungen und das Littering in den Zügen und den Bahnhöfen reduziert werden. Wenn der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu meiner Motion schreibt, ein Alkoholverbot ab 21 Uhr in den Zügen und den Bahnhofsanlagen schiesse über das Ziel hinaus, sei also unverhältnismässig, so muss ich umgekehrt die Frage stellen, was höher zu gewichten ist: die Reisequalität der Benutzer des öffentlichen Verkehrs, deren Sicherheit sowie die Reduktion der Sachbeschädigungen und des Litterings oder die Freiheit, in den Bahnhöfen und den Zügen in der Nacht dem Alkohol zu frönen? Wenn der Bundesrat weiter schreibt, bereits heute könne im Einzelfall gegen Betrunkene durchgegriffen werden, so stimmt das. Entsprechendes wird aber kaum je durchgesetzt und ist in der Öffentlichkeit nicht einmal bekannt.
Wenn man die geschilderten Probleme tatsächlich angehen will, so muss der Konsum von Alkohol ab 21 Uhr in der Nacht in den Zügen, Bussen sowie in den Bahnhofsanlagen und an den Bushaltestellen untersagt werden, so, wie das übrigens bei verschiedenen städtischen Verkehrsbetrieben, und zwar nicht nur in der Nacht, längst gang und gäbe und eine Selbstverständlichkeit ist.
Wenn der Bundesrat weiter feststellt, ein flächendeckendes Alkoholverbot sei kaum durchsetzbar, so halte ich dem entgegen, dass in einem Rechtsstaat davon ausgegangen wird und ausgegangen werden muss, dass Verbote grundsätzlich eingehalten werden. Andernfalls können wir den Rechtsstaat gleich aufgeben und vor gewissen Entwicklungen einfach kapitulieren.
Ich ersuche Sie daher, der Motion zuzustimmen und ein Zeichen für mehr Sicherheit und Sauberkeit im öffentlichen Verkehr und gegen Gleichgültigkeit und Verslumung im öffentlichen Raum zu setzen.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Herr Nationalrat Vogler, Sie greifen ein Thema auf, das sicher viele bewegt und das allgemein bekannt ist. Trotzdem glauben wir, dass ein generelles Verbot des Konsums von Alkohol zwischen 9 Uhr abends und 8 Uhr morgens in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs nicht zielführend ist.
Es gibt heute schon rechtliche Möglichkeiten, dass ein Transportunternehmen eigene Bestimmungen, strengere Bestimmungen erlassen kann. So haben die SBB beispielsweise ein Alkoholverkaufsverbot in den Bahnhöfen nach 22 Uhr festgelegt. Trotzdem finden Sie natürlich in den Zügen der SBB und auf Bahnhofsarealen regelmässig Kundinnen und Kunden, die schon alkoholisiert sind oder mit Alkohol in der Sporttasche oder anderswo den Zug besteigen. Das können die SBB mit diesem Verbot leider nicht verhindern.
Deshalb glauben wir: hehre Intention, aber in der Praxis nicht umsetzbar.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 24 Stimmen
Dagegen ... 151 Stimmen
(12 Enthaltungen)