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Anpassung des Gewässerschutzgesetzes an die heutige Nutztierhaltung
Aebi Andreas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Palette ist heute gross. Es geht bei mir nicht um die SRG, sondern der schönen Frühlingsstimmung entsprechend um Jauche, Gülle, Mist und deren Vermischung. Konkret geht es um die Anpassung des Gewässerschutzgesetzes an die heutige Nutztierhaltung.
Gemäss der aktuellen Rechtsgrundlage - diese Rechtsgrundlage stammt aus dem Jahre 1991, sie wurde also vor 24 Jahren geschaffen - darf das häusliche Abwasser eines Landwirtschaftsbetriebes anstelle einer Einleitung in die öffentliche Kanalisation zusammen mit der Gülle landwirtschaftlich verwertet werden, wenn auf dem Betrieb ein erheblicher Rindvieh- oder Schweinebestand gehalten wird. Dieser ist auch klar umschrieben, es handelt sich hier um acht Grossvieheinheiten. Die Haltung von Schafen, Ziegen, Pferden, Hühnern usw. hat jedoch in der Schweiz in den letzten zwanzig Jahren stark zugenommen. Es gibt keinen Grund mehr, die Gewässerschutzbestimmungen nur auf Rindvieh- und Schweinehaltungen zu beschränken. Daher ist meiner Meinung nach das Gewässerschutzgesetz an die heutige Nutztierhaltung anzupassen, und die geltenden Bestimmungen für die landwirtschaftliche Verwertung des Abwassers sind auf alle Nutztierhaltungen auszuweiten.
Ich nehme ein Beispiel: Ich selber habe eine Bauernfamilie im oberen Emmental besucht. Sie hatte früher viele Kühe. Heute sind es noch sechs Kühe, aber 150 Milchschafe. Wir haben den Besuch gemacht, weil dieser Familie jetzt verboten wird, diese Gülle zu mischen. Das heisst für diese Familie, einen ARA-Anschluss nach Langnau zu machen, und das kostet sie 80 000 Franken. Sie sind noch auf einem Moränenhügel, das heisst für sie, dass sie frisches Wasser zukaufen muss. Anwesend bei diesem Besuch waren der ganze Gemeinderat und Dr. Flückiger vom Inforama Emmental, ein Jauche-Doktor; er hat auf diesem Gebiet den Doktortitel gemacht.
Ich möchte jetzt auf die bundesrätliche Stellungnahme eingehen:
1. Zuerst heisst es in der bundesrätlichen Stellungnahme, dass menschliche Fäkalien die Ursache für die Verbreitung von Krankheiten sind. Da kann ich nur sagen: Absolut einverstanden, das wollen wir nie und nimmer, Frau Bundesrätin. Die Mischung muss stimmen, wir wollen keine andere Mischung.
2. Weiter heisst es: "Diese Befreiung von der Anschlusspflicht dient dazu, eine Synergie auszunutzen: Damit die Nährstoffe der Gülle von den Kulturen besser ausgenutzt und 'Verbrennungen' an den Kulturen vermieden werden können, muss der Gülle Wasser zugesetzt werden. Erfolgt dies mit dem sowieso anfallenden häuslichen Abwasser, kann Frischwasser eingespart werden." Das ist auf den erwähnten Betrieb bezogen essenziell wichtig. Wenn das nicht gemacht werden kann, dann braucht es den ARA-Anschluss, der 80 000 Franken kostet, und den Wasserzukauf. Dieser Betrieb liegt in einem topografisch steilen Gebiet, das heisst, dass man diesen Schafmist nicht mit einem Mistzetter ausführen kann, sondern dass er flüssig ausgeführt werden muss. Diese Leute machen das nicht nur gut, sondern sogar hervorragend.
3. Der Bundesrat schreibt weiter, dass das Ganze natürlich technisch schon schwierig sei, es müsse eine künstliche Gülle aufbereitet werden. Ich habe mit Herrn Dr. Flückiger die zwei Herren getroffen, die das geschrieben haben, und die Argumente waren dann plötzlich nicht mehr haltbar. Wir stellen fest, dass sich die Technik auch in der Landwirtschaft in den letzten 25 Jahren massiv geändert hat. Dieses Gesetz ist ja 25 Jahre alt. Also, wenn es technisch nicht geht, kann man natürlich die Gülle auch nicht ausbringen, dann ist das Ganze sowieso obsolet.
4. In der letzten, ganz spannenden Bemerkung spricht man vom Kontrollaufwand: "Die Ausnahme von der Anschlusspflicht wurde im Gesetz an einen landwirtschaftlichen Rindvieh- und Schweinebestand gebunden" - unglaublich, die heutige Agrarpolitik läuft anders! -, "da die üblichen Aufstallungssysteme für Rinder- und Schweinehaltung sicherstellen, dass bei einem erheblichen Tierbestand dauerhaft genügend Gülle für das nötige Mischverhältnis mit dem häuslichen Abwasser anfällt. Auf diese Weise wird auch der Verwaltungs- und Kontrollaufwand klein gehalten. Durch die Aufbereitung von festem Schaf-, Pferde- oder Ziegenmist zu einer künstlichen Gülle unter der Beimischung häuslichen Abwassers würde der Kontrollaufwand wesentlich erhöht." Was heisst das, Frau Bundesrätin? Ich habe ja jährliche Kontrollen, die kritisiere ich nicht; die Kontrolleure können alles sehen. Jetzt würde diese Kontrolle bei dieser Oberemmentaler Bauernfamilie noch kontrollieren: "Jawohl, 150 Schafe da, Bioschafmist verrottet, Gülle beigemischt, die Mischung stimmt, keine Gewässerschutzprobleme, dreimal Hut ab!" Das möchte man hier verbieten - das kann es doch nicht sein in der heutigen Agrarpolitik.
Wenn ich das Ganze einfach zusammenfasse, dann kann ich Ihnen versichern:
1. Wir haben keine Gewässerschutzprobleme, denn die Mischung der Gülle stimmt.
2. Der Kontrollaufwand ist minim, denn der Kontrolleur ist so oder so jährlich mehrere Male im Betrieb.
3. Die Synergien stimmen. Das häusliche Abwasser wird wie bis anhin mit Schweine- und Rindergülle sinnvoll verwertet, und es wird nicht Trinkwasser beigemischt, weil ja das häusliche Abwasser verwertet wird.
4. Die ganze Sache ist ja für die erwähnte Familie fast existenziell. Muss man da für 80 000 Franken eine ARA-Leitung nach Langnau bauen, dann ist die Existenz dieser Bauernfamilie für längere Zeit infrage gestellt. Sie müsste ja zusätzlich noch Trinkwasser heimführen, damit die bestehende Gülle auch richtig vermischt ist, weil das häusliche Abwasser nicht mehr da ist.
Darum, stimmen Sie dieser Motion zu. Ich bin Ihnen dankbar und auch viele Bauernfamilien, die effizient, gut und ein wenig anders arbeiten als vor 25 Jahren.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Herr Nationalrat, ich kenne diesen Fall nicht; ich kann also nicht zur Frage Stellung nehmen, weshalb es nicht möglich war, eine Lösung zu finden. Ich glaube, es ist aber auch ein bisschen schwierig, aufgrund einzelner Fälle ein ganzes Gesetz zu ändern.
Primär ist es so, dass die Anschlusspflicht für viele Landwirtschaftsbetriebe einen Kostenpunkt darstellt; das ist so. Die Anschlusspflicht gilt aber für alle Liegenschaften innerhalb der Bauzone sowie auch für Liegenschaften ausserhalb der Bauzone, wenn eine Kanalisation erstellt wurde oder ein Anschluss an die Kanalisation zweckmässig und zumutbar ist. Dort geht es vor allem um das Kriterium, was zumutbar ist und was allenfalls zu einer Befreiung von der Anschlusspflicht und von diesen Kosten führt. Hier gibt es eine reiche Rechtsprechung, von den Kantonen bis hin zum Bundesgericht.
Deshalb glaube ich, dass Ihr Vorstoss ein bisschen in diese Richtung zielt. Sie haben ihn so formuliert, mit einem konkreten Textvorschlag, dass dann auch keine Ausnahmen mehr möglich wären. Man müsste ihn - wenn überhaupt - komplett umformulieren, denn es braucht eine Grundregel, und es braucht Ausnahmemöglichkeiten. Sie haben auch formuliert, dass auf dem Betrieb ein erheblicher Bestand an Nutztieren gehalten werden müsse. Das lässt eigentlich keine Ausnahmen zu. Es scheint uns eben auch problematisch zu sein, dass man damit das Gewässerschutzgesetz ziemlich aufweichen würde. Deshalb glaube ich, dass man beim Grundsatz bleiben sollte.
Ich stimme Ihnen aber zu, dass man im Einzelfall dann sicher auch praktikable Lösungen finden muss. Man sollte aber nicht gänzlich von der Anschlusspflicht absehen, wenn irgendwo ein erheblicher Bestand an Nutztieren gehalten wird - was auch immer das heissen soll. In dem von Ihnen geschilderten Einzelfall haben Sie die Zahl Acht genannt. Ich weiss nicht, ob das die richtige Zahl ist; das müssten Fachleute bestimmen.
Aebi Andreas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ja, Frau Bundesrätin, es ist richtig: Ein erheblicher Nutztierbestand, das sind acht Düngergrossvieheinheiten, das können acht Kühe sein oder etwa 50 Milchschafe. Das muss so sein, zu dem stehe ich auch, sonst haben wir Gewässerschutzprobleme. Aber jetzt die konkrete Frage: Sind Sie mit mir nicht einig, dass das Gewässerschutzgesetz aus dem Jahre 1991, bald 25-jährig, nach all dem, was die letzten 25 Jahre in der Landwirtschaft gelaufen ist - Technisierung, Modernisierung, wir sind alle intelligenter und besser geworden -, unbedingt überarbeitet werden muss?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Wir haben die Pflicht, die Gesetze regelmässig anzupassen. Eine Revision des Gewässerschutzgesetzes wurde aber im Parlament behandelt, im Zusammenhang mit der Initiative der Fischer. Ich weiss nicht, ob man diesen Artikel damals auch angeschaut hat. Damals bestand aber die Gelegenheit dazu; das war vor vier, fünf Jahren. Man hätte damals diesen Artikel revidieren können, wenn man das gewollt hätte.
Ich nehme aber Ihren Auftrag, das mal anzuschauen und meine Leute daran arbeiten zu lassen, gerne entgegen. Dafür brauche ich aber keine Motion; da ist es gescheiter, wenn Sie mir die Fälle schildern, in denen diese Bestimmung in der Praxis problematische Auswirkungen hatte. Das ist der bessere Weg. Es ist jetzt nicht der richtige Zeitpunkt dafür, das ganze Gesetz aufzuweichen. Legen Sie mir die Fälle mit den konkreten Auswirkungen vor, dann werden wir das anschauen.
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Frau Bundesrätin, ich sehe einerseits die Anliegen von Herrn Aebi, die in den Fällen, die er geschildert hat, berechtigt sind; andererseits sehe ich auch Ihren Punkt, dass die Motion etwas zu konkret formuliert ist. Aber besteht nicht die Möglichkeit, dass der Zweitrat vielleicht entsprechende Anpassungen vornimmt, damit das Anliegen aufgenommen wird, ohne dass es gerade so konkret formuliert ist?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Das kann man immer tun. Wenn Sie die Motion annehmen, werden wir uns im Zweitrat sicher dafür einsetzen, eine bessere Formulierung zu finden. Das ist eine Möglichkeit, das ist dann Ihr politischer Entscheid.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 144 Stimmen
Dagegen ... 32 Stimmen
(17 Enthaltungen)