13.103
Bundesgesetz über die politischen Rechte. Änderung
Lustenberger Ruedi · P-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP
Bundesgesetz über die politischen Rechte (Nationalratswahlen)
Loi fédérale sur les droits politiques (Election du Conseil national)
Art. 85
Antrag der Mehrheit
Streichen
Antrag der Minderheit
(Heim, Amarelle, Glättli, Gross Andreas, Leuenberger-Genève, Masshardt, Schenker Silvia, Streiff, Tschümperlin)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 85
Proposition de la majorité
Biffer
Proposition de la minorité
(Heim, Amarelle, Glättli, Gross Andreas, Leuenberger-Genève, Masshardt, Schenker Silvia, Streiff, Tschümperlin)
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Heim Bea · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
In Artikel 85 Absatz 1 geht es um die Wahlbeobachtung. Das ist ein Vorschlag des Bundesrates: Es soll eine Beobachtung der Urnengänge durch eine Vertretung der Stimmberechtigten ermöglicht werden. Nun, die Schweiz hat ja eine reiche Erfahrung mit internationalen Wahlbeobachtungen. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) sieht vor, dass die Mitgliedstaaten gesetzliche Grundlagen für Wahlbeobachtungen durch die OSZE schaffen. Sie empfiehlt in ihren Schlussberichten zu den Wahlbeobachtungen bei den eidgenössischen Gesamterneuerungswahlen von 2007 und 2011, die Schweiz solle in ihrer Gesetzgebung über die politischen Rechte ausdrücklich die Beobachtung der Schweizer Wahlen durch einheimische, neutrale sowie internationale Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter ermöglichen. Der Entwurf des Bundesrates entspricht dem.
Gibt es irgendeinen Grund, gegen diesen Vorschlag zu sein? Wir meinen: Nein, im Gegenteil. Unser Rat hat vorhin klare Regeln für den Umgang mit knappen Abstimmungsresultaten - leider, aus SP-Sicht - abgelehnt. Das wäre eine vertrauensbildende Massnahme gewesen. Eine alternative vertrauensbildende Massnahme wäre es, gesetzlich die Möglichkeit zu verankern, die Urnengänge zu beobachten. Ist das etwas Neues? Nein, die meisten Kantone kennen irgendeine Form der Beobachtung schon heute.
Warum befürworten wir es, dass dies gesetzlich verankert wird? Die Schweiz entsendet Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter in OSZE-, EU- und OAS-Wahlbeobachtungsmissionen. Da wäre es wohl richtig und auch ein richtiges Zeichen, wenn die Schweiz Wahlbeobachtenden aus dem Ausland ebenfalls Zugang gewähren würde.
Innenpolitisch ist die Beobachtung von Urnengängen durch einheimische Stimmberechtigte als organisatorisch einfache Massnahme möglich und, wie gesagt, auch vertrauensbildend - ebenfalls als Alternative zu Nachzählungsregeln, wie sie unser Rat leider abgelehnt hat.
Was der Bundesrat vorschlägt, ist machbar und sinnvoll. Wir haben gar nichts zu befürchten. Ich bin überzeugt, dass wir in der Schweiz nicht nur jeder Beobachtung standhalten, sondern sogar die Beobachtenden von unserer Art der Demokratie überzeugen können.
Deshalb empfiehlt Ihnen die SP-Fraktion, dem Antrag des Bundesrates auf Wahlbeobachtungen stattzugeben.
Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion
Wir empfehlen Ihnen, bei der Mehrheit zu bleiben. Wir haben schlicht und einfach den Eindruck, wir bräuchten keine vertrauensbildenden Massnahmen. Es besteht kein Anlass zur Annahme, dass unsere Wahlbüros inkorrekt handeln. Auch die Ablehnung der Nachzählungsregel gemäss Antrag der Minderheit Gross Andreas rechtfertigt das nicht. Wir haben jetzt dort die Regel eingeführt, dass solche Vorkommnisse bei sehr knappen Verhältnissen beim Glaubhaftmachen von Unregelmässigkeiten überprüfbar sind. Das genügt. Es wird der absolute Ausnahmefall bleiben.
Wir brauchen keine Beobachter, die implizit das Misstrauen verkörpern, dass etwas schieflaufen könnte, dass also in unseren Wahlbüros Unregelmässigkeiten relativ häufig vorkämen. Das brauchen wir nicht, und deswegen lehnen wir diesen Minderheitsantrag ab.
Gross Andreas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Ich bitte Sie, hier dem Bundesrat zu folgen und dem Antrag der Minderheit Heim zuzustimmen.
Es geht überhaupt nicht um Misstrauen, Herr Fluri. Es geht auf der einen Seite um Folgendes: Wenn die Kantone nicht schon solche Vertretungen haben, wie wir sie hier aufzählen, dann muss die Beobachtung durch Stimmberechtigte gewährleistet werden, um sicherzustellen, dass Transparenz besteht und dass nichts Gegenteiliges hinter verschlossenen Türen passiert.
Auf der anderen Seite - das betrifft Absatz 2 -, hält man Gegenrecht für das, was man seit zwanzig Jahren beansprucht. Seit zwanzig Jahren beobachten Schweizer in jüngeren Demokratien und in entstehenden Demokratien Wahlen im Rahmen von Organisationen wie der OSZE oder des Europarates. Diese Leute, die wir beobachten, werden eingeladen, bei uns das Gleiche zu tun - nicht in dem Sinne, dass sie uns kontrollieren wollen, sondern in dem Sinne, dass sie von uns lernen können, indem sie sich dafür interessieren und sehen, wie gut das organisiert ist. Gerade wenn etwas gut organisiert ist, gibt es keinen Grund, diese Beobachtung nicht zuzulassen.
Diese Ablehnung, Herr Fluri, ist enorm provinziell und eigensüchtig. Wenn Sie glauben, Sie hätten eine gute Demokratie, weshalb laden Sie dann nicht Leute ein, die Sie beobachten wollen? Wenn wir das für uns bei ihnen beanspruchen, weshalb dürfen sie dann bei uns nicht das Gleiche auch tun? Es wäre verheerend, wenn wir hier diesen Artikel nicht unterstützen würden. Die Schweiz würde sich dann einmal mehr von einer guten Beziehung mit anderen Organisationen abschneiden.
Casanova Corina · BK-F · Graubünden
Die Bestimmung hat einen engen Zusammenhang mit der Frage der Nachzählung, die wir heute Morgen debattiert haben. Die Nachteile einer starren Nachzählungsregel auf Bundesebene lassen sich durch Wahlbeobachtungen beseitigen, zumindest teilweise. Es gibt ja Kantone, die dieses Instrument schon kennen, und der Bundesrat hat sich davon auch inspirieren lassen - Sie sehen dies anhand der Möglichkeiten, die Artikel 85 vorsieht.
Die OSZE hat in ihren Berichten 2007 und 2011 auch empfohlen, dass bei uns Wahlbeobachtungen im Gesetz festgeschrieben werden. Diesen Empfehlungen ist der Bundesrat nachgekommen. Es geht hier nicht um Misstrauen, sondern darum, dass auch weitere vertrauensbildende Massnahmen vorgesehen werden können, nun gerade deshalb, weil man jetzt für die Nachzählungen darauf verzichtet hat.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Bundesrat und der Minderheit zu folgen.
Joder Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Minderheit Heim beantragt, den Kantonen zu ermöglichen, eine Beobachtung der Urnengänge durch eine Vertretung der Stimmberechtigten einzuführen. Die Kommission lehnte diesen entsprechenden Antrag mit 10 zu 9 Stimmen ab.
Die Mehrheit macht geltend, dass solche Beobachtungsorgane die ordnungsgemässe Abwicklung beim Auszählen beeinträchtigen könnten und das Stimmgeheimnis gefährdet sein könnte. Es gibt Kantone, in denen mit der Auszählung schon begonnen werden kann, während die Urnen noch offen sind. Somit wären Beobachter bei der Auszählung anwesend, während noch abgestimmt wird. Dadurch könnte die Wahrung des Stimmgeheimnisses beeinträchtigt werden.
Als weiterer Grund macht es gesetzgeberisch keinen Sinn, in einem Bundesgesetz eine Grundlage dafür zu schaffen, dass der Bundesrat internationale Organisationen einladen kann, um vor Ort die Gesamterneuerungswahlen des Nationalrates zu beobachten. Wenn der Bundesrat dazu eine ausländische Delegation oder auch die OSZE einladen will, kann er dies auch ohne eine entsprechende Verankerung im Gesetz tun. Wir sind dafür zuständig - und nicht die OSZE. Wenn wir den Eindruck haben, eine gesetzgeberische Lösung sei nicht angebracht, dann sollten wir darauf verzichten.
Es gibt noch einen weiteren Grund. Der Titel des Artikels 85 lautet: "Beobachtung der Urnengänge". Dieser Titel steht im Widerspruch zu Absatz 1 Buchstabe c, wonach "der Urnendienst und die Auszählbüros mit Vertretern verschiedener Parteien besetzt werden", damit bei der Auszählung die gegenseitige Kontrolle gewährleistet ist. Die Aufgabe der Auszählbüros ist nicht das Beobachten der Urnengänge, sondern die korrekte Ermittlung der Resultate.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Heim abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.
Moret Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Tout en acceptant le principe de l'observation, la majorité de la commission propose que cet article soit biffé. Les différentes réglementations cantonales permettent déjà de mettre en place l'observation des scrutins. Le Conseil fédéral a même déjà invité des organisations internationales. Cet article n'amène donc aucune plus-value.
La commission vous recommande, par 10 voix contre 9, de biffer l'article 85.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 105 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 68 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Lustenberger Ruedi · P-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP
Art. 87 Abs. 1, 1bis; Ziff. II; III
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 87 al. 1, 1bis; ch. II; III
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 175 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(3 Enthaltungen)