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Gesundheitsmanagement beim Bund

Schenker Silvia · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Wenn sich in den letzen Jahren eine Erkenntnis durchgesetzt hat, dann diese: Arbeitnehmende, die aufgrund von Krankheit oder anderen Einschränkungen ihre Leistungsfähigkeit teilweise oder ganz verlieren, müssen möglichst früh erkannt und unterstützt werden. Nur so kann ein zu langer Unterbruch der Erwerbstätigkeit vermieden werden. Damit erhöht sich die Chance, eine drohende Invalidität zu vermeiden. Diese Erkenntnis wurde dann auch der Erarbeitung der neuen Instrumente in der Invalidenversicherung zugrunde gelegt.

Allen, die sich mit der Materie befassen respektive in der Praxis in diesem Bereich tätig sind, ist eines klar: Den Arbeitgebenden kommt in diesem Zusammenhang eine wichtige Funktion zu. Neben den Betroffenen selber können und müssen sie eine massgebliche Rolle bei der frühen Erfassung von gefährdeten Arbeitnehmenden spielen. Die IV-Stellen arbeiten, seitdem die 5. IV-Revision in Kraft ist, intensiv daran, die Arbeitgebenden mit dieser Botschaft zu erreichen. Meines Wissens wurde und wird auch viel Geld darin investiert, den Arbeitgebenden ihre Bedeutung in diesem Prozess bewusst zu machen. Der Bund ist mit seinen etwa 35 000 Arbeitnehmenden einer der grössten Arbeitgeber. Ich kann es nicht verstehen, dass der Bund nicht alles daran setzt, die von mir eben beschriebene wichtige Rolle in diesem Prozess zu übernehmen. Es wurde viel Geld in die Entwicklung eines Gesundheitsmanagementsystems investiert. Das Projekt liegt gemäss der Antwort des Bundesrates auf mein Postulat nun in der Schublade und kann angeblich aus dieser wieder hervorgezogen werden.

Ich bin wirklich erschüttert über die Antwort des Bundesrates. Wie kann er sich nur die Chance entgehen lassen, als grosser Arbeitgeber Vorbildfunktion auszuüben und aufzuzeigen, wie man es richtig macht? Wie kann das BSV von Arbeitgebenden glaubwürdig verlangen, dass diese sich bei der Früherkennung und Früherfassung von Personen mit Leistungseinschränkungen engagieren, wenn innerhalb der Bundesverwaltung nicht so gehandelt wird?

Ich bitte Sie, mein Postulat anzunehmen und damit den Weg konsequent weiterzugehen, den Sie mit der Verabschiedung der 5. IV-Revision gegangen sind. Ich bitte den Bundesrat, sich seiner Vorbildfunktion als grosser Arbeitgeber bewusst zu werden und sich entsprechend zu verhalten.

Merz Hans-Rudolf · BPR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.

Wir haben im letzten Jahr einzelne Projekte aus diesem ganzen Themenbereich aktiv bearbeitet und aufgegleist. Sie sind derzeit also in Bearbeitung. Wir werden uns auch in diesem Jahr noch verstärkt einer neuen Stossrichtung für das Gesundheitsmanagement beim Bund annehmen.

Die Massnahmen, die letztes Jahr eingeleitet worden sind, sind einmal die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes; das war für uns ein wichtiges Thema. Wir wollen dieses Jahr auch entsprechende personelle und finanzielle Ressourcen in diese Umsetzung hineingeben. Das ist ein Teil dessen, was ja auch die Postulantin verlangt.

Dann haben wir uns mit der Standardisierung der Zeitwirtschaft beschäftigt. Hier geht es auch um An- und Abwesenheitsmanagement und letztlich um gewisse Führungskennzahlen im Zusammenhang mit der Gesundheit von Mitarbeitenden. Das hängt indirekt zusammen.

Als drittes haben wir den Bereich des Case Management: Unter der Leitung des Eidgenössischen Personalamtes (EPA) hat eine interdepartementale Arbeitsgruppe entsprechende Ziele erarbeitet; wir sind an deren Umsetzung.

Zum weiteren Vorgehen: Sie können damit rechnen, dass das EPA noch im Verlauf dieses Jahres neue Stossrichtungen und weitere punktuelle Massnahmen zur Einführung eines Gesundheitsmanagements beim Bund erarbeiten wird. Das ist für dieses Jahr vorgesehen, und deshalb, Frau Nationalrätin, müssen Sie nicht mehr erschüttert sein; Sie werden dann entsprechende Resultate sehen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 56 Stimmen

Dagegen ... 118 Stimmen