10.450

Den Verkauf von Bankkundendaten hart bestrafen

Verfahrensbeitrag

Antrag der Mehrheit

Eintreten

Antrag der Minderheit

(Leutenegger Oberholzer, Birrer-Heimo, Jans, Maire Jacques-André, Marra, Pardini, Schelbert)

Nichteintreten

Proposition de la majorité

Entrer en matière

Proposition de la minorité

(Leutenegger Oberholzer, Birrer-Heimo, Jans, Maire Jacques-André, Marra, Pardini, Schelbert)

Ne pas entrer en matière

Germanier Jean-René · Mit-M · Nationalrat · Wallis · FDP-Liberale Fraktion

Au nom de la majorité de la commission, je vous demande d'entrer en matière afin d'apporter les modifications légales nécessaires à la mise en oeuvre de l'initiative parlementaire dont est issu le présent projet.

Par cette initiative déposée en juin 2010, le groupe libéral-radical proposait que l'article 47 de la loi sur les banques soit complété, afin que quiconque se procure ou procure à un tiers un avantage pécuniaire en violant le secret professionnel soit puni d'une peine privative de liberté de trois ans au moins, et d'une amende au moins équivalente à l'avantage pécuniaire obtenu. Il s'agit en fait de définir qu'une infraction qualifiée du secret professionnel soit considérée comme un crime et non plus seulement comme un délit. Cela devrait toucher non seulement les employés de banque, mais aussi tous les tiers qui ont un accès facile aux données sensibles, comme par exemple les tiers responsables de l'informatique ou de la maintenance. En instituant cette nouvelle infraction qualifiée de crime, la Suisse pourra porter plainte contre d'autres Etats qui par exemple achètent des données bancaires.

Le 18 janvier 2011, la Commission de l'économie et des redevances de notre conseil a donné suite à l'initiative par 16 voix contre 7. Le 24 juin 2013, elle a chargé l'administration, par 17 voix contre 5, d'élaborer un avant-projet d'acte allant dans le sens de l'initiative. Le 13 août 2013, la commission a décidé, par 18 voix contre 6, de charger l'administration d'élaborer un projet d'extension de l'article 47 de la loi sur les banques aux personnes qui entrent après coup en possession de données bancaires dont elles connaissent l'origine illicite et qui les utilisent à leur propre avantage. Le nouvel avant-projet a été approuvé par la commission le 29 octobre 2013, par 16 voix contre 7.

Trois lois doivent être modifiées pour pouvoir mettre en oeuvre l'initiative. Il s'agit principalement d'une modification de la loi sur les banques à l'article 47, qui précise que celui qui révèle à d'autres personnes un secret dont il a eu connaissance en raison de sa charge, en sa qualité d'organe ayant accès aux données ou d'employé, ou s'il exploite ce secret à son profit ou au profit d'un tiers, est puni d'une peine privative de liberté. Un nouvel alinéa 1bis introduit une peine privative de liberté de cinq ans au plus ou d'une peine pécuniaire celui qui obtient pour lui-même ou pour un tiers un avantage pécuniaire en ayant révélé un secret. La loi sur les bourses et la loi sur les placements collectifs sont adaptées en conséquence.

Au sein de la commission, ce débat s'est tenu parallèlement à l'évolution des normes en matière d'échange automatique d'informations. Cependant, selon la majorité de la commission, il s'agit de maintenir cette modification pour réprimer les comportements inacceptables dans le monde des affaires, malgré l'échange automatique d'informations, et pour maintenir une certaine suprématie de l'Etat de droit et la sécurité dans les affaires.

Le fait que l'échange automatique d'informations concerne la problématique fiscale et que cet échange ne sera pas établi avec tous les pays, parce que certains Etats ne répondent pas aux critères requis pour ces échanges, a également été pris en compte.

Des mesures légales sont possibles dans d'autres secteurs économiques, comme la fabrication, le commerce ou la livraison de secrets réprimés. Cela doit également être le cas dans le domaine financier.

La commission est donc entrée en matière, par 15 voix contre 6. Je vous demande de faire de même et de suivre la majorité.

Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Zur Ausgangslage dieser parlamentarischen Initiative der FDP-Fraktion, "Den Verkauf von Bankkundendaten hart bestrafen", vom 17. Juni 2010: Die WAK des Nationalrates und des Ständerates haben beschlossen, dieser Initiative Folge zu geben. Die Verwaltung erarbeitete einen Gesetzentwurf und eine Ausweitung von Artikel 47 Bankengesetz. Am 29. Oktober 2013 genehmigte die WAK des Nationalrates den Entwurf und schickte ihn in die Vernehmlassung.

Wie sieht das geltende Recht aus? Gemäss Artikel 47 Bankengesetz wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer ein Geheimnis offenbart, das ihm in seiner Funktion anvertraut worden ist oder das er in seiner Funktion wahrgenommen hat. Vom Strafbestand ist heute nicht erfasst, wer in Kenntnis des widerrechtlichen Handelns nachträglich in den Besitz von Bankkundendaten kommt und diese zum eigenen Vorteil verwendet. Analoge Regeln gibt es im Kollektivanlagengesetz, in Artikel 148, und im Börsengesetz, in Artikel 43.

Für die Kommissionsmehrheit ist die Rechtslage ungenügend, wenn es möglich ist, dass Bankkundendaten in Kenntnis der widerrechtlichen Beschaffung verwertet werden können. Die Kommissionsmehrheit will die vorhandene Gesetzeslücke schliessen. Sie schlägt nun vor, dass es unter Strafe gestellt wird, wenn jemand vorsätzlich ein unter Verletzung des Berufsgeheimnisses offenbartes Geheimnis anderen Personen weitergibt oder für sich oder einen anderen ausnützt. Die präventive Wirkung soll dadurch erhöht werden, dass ein qualifizierter, als Verbrechen ausgestalteter Tatbestand geschaffen wird. Personen, welche sich durch eine solche Handlung einen Vermögensvorteil verschaffen, werden demnach mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Aus Kohärenzgründen muss im Kollektivanlagengesetz und im Börsengesetz die gleiche Anpassung wie im Bankengesetz vorgenommen werden.

In der Vernehmlassung wurde die Vorlage grossmehrheitlich begrüsst. Eine Kommissionsminderheit lehnt die Vorlage mit dem Argument ab, dass mit dem automatischen Informationsaustausch der Anreiz zum Verkauf von Bankkundendaten massiv gesunken sei, dass diese Vorlage also nicht mehr so aktuell sei. Es gilt aber zu bedenken, dass der automatische Informationsaustausch im Steuerbereich nur mit einzelnen Staaten respektive der EU und mit entsprechenden Voraussetzungen eingeführt werden könnte.

Mit diesem Bundesgesetz über die Ausweitung der Strafbarkeit der Verletzung des Berufsgeheimnisses wird das Vertrauen in die Schweizer Bankenbranche wieder gestärkt und die globale Wettbewerbsfähigkeit unserer Banken verbessert.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 15 zu 6 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Mit der Minderheit der WAK ersuche ich Sie, auf die Vorlage nicht einzutreten. Diese Vorlage ist ein Relikt aus der Ära des längst überholten Steuerhinterziehergeheimnisses. Sie stammt aus dem Jahr 2010. In den letzten vier Jahren hat sich die Politik der Schweiz in Sachen Steuerhinterziehung, Amtshilfe usw. ganz grundsätzlich geändert. Die SP kämpft seit Jahrzehnten gegen das Steuerhinterziehergeheimnis an, und mit der Weissgeldstrategie zieht endlich auch der Bundesrat nach, leider aber nicht proaktiv, sondern immer nur unter dem Druck der internationalen Staatengemeinschaft.

Heute ist klar, dass sich die Steuerhinterziehung nicht mehr hinter dem Bankgeheimnis verstecken darf. Mit der Einführung des automatischen Informationsaustausches, Herr Kommissionssprecher deutscher Sprache, der nicht nur auf der EU-Ebene, sondern auch im Rahmen der OECD angestrebt wird, ist es auch ganz klar, dass ein Finanzplatz, der mit der Steuerhinterziehung und nicht mit exzellenten Dienstleistungen punktet, der Vergangenheit angehört.

Jetzt kommt die FDP mit dieser parlamentarischen Initiative hintennach und klammert sich noch, mit verschärften Strafbestimmungen gegen den Datenklau, daran. Was mich besonders erstaunt, ist, dass der Bundesrat hier mitmacht und diese Gesetzesvorlage noch unterstützt.

Was spricht gegen diese Vorlage?

1. Die Verschärfung der Strafbestimmungen zum Datenklau sendet ein völlig falsches Signal nach aussen. Wenn der automatische Informationsaustausch zum Standard wird, dann gibt es auch keine Daten mehr zu klauen. Denn solche Daten sind gar nicht mehr von Interesse. Folglich besteht kein Handlungsbedarf im Sinne dieser Initiative.

2. Die Strafandrohung ist völlig unverhältnismässig: Der Datenklau wird als Verbrechen geahndet.

3. Es ist auch völlig absurd zu meinen, dass damit eine abschreckende Wirkung erzielt würde. Die Motive, die zum Klau und zum Kauf von solchen Kundendaten führen, sind in der Regel nicht überwiegend finanzieller Natur. Die Staaten wollen die Steuerhinterziehung bekämpfen, das ist das Motiv.

4. Wie die "Bilanz" 2012 richtig geschrieben hat - auch Herr Grübel hat in einer Kolumne in der "Schweiz am Sonntag" darauf hingewiesen -, gehören Datenverluste und Datenverrat längst zum Bankenalltag. Mit der zunehmenden Digitalisierung des Bankgeschäftes sind der gläserne Kunde, die gläserne Kundin eine Realität, ob man das jetzt wahrhaben will oder nicht. Auch diese Gesetzesänderung wird, um die "Bilanz" zu zitieren - es ging damals um die Verschärfung des Strafmasses in Artikel 47 des Bankengesetzes -, eine "Show-Nummer ohne nennenswerte faktische Bedeutung" sein.

5. Wenn ich mir den Absender der parlamentarischen Initiative anschaue, kann ich eine gewisse Widersprüchlichkeit des Verhaltens erkennen. Das ist - ich wollte eigentlich von Verlogenheit sprechen, aber ich brauche jetzt ein netteres Wort - widersprüchliches Verhalten: Hier will man den Datenmissbrauch und den Datenklau massiv bestrafen, aber die gleiche Fraktion hat noch vor kurzer Zeit die widerrechtliche Auslieferung von Bankkundendaten der UBS-Kundinnen und -Kunden an die USA aktiv unterstützt und mit einem Gesetz nachträglich sanktioniert. Damit wird doch völlig klar: Der Datenklau ist etwas, was man unterbinden muss und kann - und zwar mit einer offensiven Strategie, indem man sich für den automatischen Informationsaustausch einsetzt und die Steuerhinterziehung aktiv bekämpft. Dann gibt es auch keinerlei Interesse mehr am Diebstahl von Bankkundendaten.

Doch Sie müssen auch anerkennen: Der gläserne Bankkunde, die gläserne Bankkundin sind längst Realität. Auch diesbezüglich sind diese parlamentarische Initiative und die Gesetzesänderung, die Ihnen jetzt vorliegt, völlig überholt.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen. Folgen Sie damit, meine Damen und Herren des Freisinns, dem zweiten Teil Ihres Slogans "Gemeinsinn und Fortschritt". Das hier ist ein Relikt der Vergangenheit.

Mörgeli Christoph · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Kollegin Leutenegger Oberholzer, Sie finden, dass der gläserne Bankkunde längst eine Realität sei. Sind Sie auch dafür, dass der gläserne Sozialhilfebezüger zur Realität wird?

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Mit Ihrem politischen Druck gegen Leute, die ihre Existenz nicht selber finanzieren können, mit dieser schändlichen Stimmungsmache gegen Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger haben Sie immer mehr dafür gesorgt, dass solche Leute an den Pranger gestellt werden. Ich verurteile das aufs Schärfste. Das ist die erste Antwort.

Die zweite Antwort ist die: Der gläserne Bankkunde, die gläserne Bankkundin sind nicht Resultate der Forderungen der SP, sondern das ist die Realität der Digitalisierung des Bankgeschäftes. Erkundigen Sie sich einmal bei Leuten, die in diesem Geschäft tätig sind - vielleicht kommt jetzt die entsprechende Antwort von Herrn Matter.

Matter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Diese parlamentarische Initiative entspricht der Vorstellung der SVP-Fraktion, dass nämlich der Verkauf oder die Weitergabe von Bankkundendaten hart bzw. härter bestraft werden soll. Um eine abschreckende Wirkung zu erzielen, soll neu ein als Verbrechen definierter qualifizierter Tatbestand geschaffen werden. Wer sich durch Verletzung eines Berufsgeheimnisses zusätzlich einen Vermögensvorteil beschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren und/oder Geldbusse bestraft.

Wir alle erinnern uns an die skandalösen Vorfälle der letzten vier Jahre, die allesamt nach demselben Muster abliefen. Ungetreue Bankangestellte haben das lukrative Geschäftsmodell entdeckt, mit krimineller Energie Bankdaten zu entwenden und diese gegen viel Geld an Dritte weiterzuverkaufen. Diese Dritten waren in zunehmendem Masse Regierungen und staatliche Behörden. Vor allem die Behörden von deutschen Bundesländern schreckten nicht davor zurück, illegal erworbene Bankdaten mit Steuergeldern zu kaufen und gewisse Steuersünder öffentlich an den Pranger zu stellen und so sämtliche Steuerzahler einzuschüchtern.

Gemäss geltendem Bankengesetz stehen die Offenbarung von Bankgeheimnissen wie auch der Versuch und die Anstiftung dazu heute zu Recht unter Strafe. Ungestraft bleibt aber bislang, wer nachträglich zu illegal beschafften Bankdaten kommt und diese vorsätzlich für sich selber ausnützt oder Dritten offenbart. Diese Lücke soll nun mit dieser Vorlage geschlossen werden, nämlich mit Festlegung einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und/oder einer Geldbusse. Ausgenommen bleibt natürlich eine Weitergabe solcher Daten an amtlich berechtigte Personen, die dem Amtsgeheimnis unterstehen.

Wir finden die entsprechende Anpassung der Gesetze sinnvoll und nötig. Wenn der Gegner der Vorlage heute behauptet, mit der Einführung des automatischen Informationsaustausches erübrige sich diese Vorlage, dann frohlockt er vielleicht etwas zu früh. Wie Sie aus der Presse erfahren konnten, kann ich Ihnen mit Freude mitteilen, dass die Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" die Zahl der notwendigen 100 000 Unterschriften klar überschritten hat.

Es ist ein starkes Zeichen für unsere Demokratie, dass der Souverän darüber entscheiden kann, ob wir in diesem Land, in der Schweiz, den gläsernen Bürger wollen oder nicht. Die SVP-Fraktion ist mit dem Bundesrat und der Mehrheit der nationalrätlichen WAK der Meinung, dass die vorgelegten Verschärfungen den Schutz der Privatsphäre und den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Bankkunden verbessern. Auch das Vertrauen der In- und Ausländer in den Schweizer Finanzplatz wird dadurch gestärkt.

Deshalb ist die SVP-Fraktion für Eintreten und Zustimmung zum Entwurf der Kommission, auch wenn nicht ganz klar ist, wer als Dritte im Sinne dieses Gesetzes zu qualifizieren ist, insbesondere ob Medienschaffende, die als Dritte illegal erworbene Bankdaten erhalten und dann publizieren, sich allenfalls strafbar machen würden.

de Buman Dominique · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP

L'initiative parlementaire du groupe libéral-radical a retenu toute l'attention et a surtout obtenu le soutien du groupe PDC/PEV dès les premiers débats au sein de la Commission de l'économie et des redevances. Pour nous, et contrairement au titre de cette initiative, il s'agit essentiellement de principes de société, pour ne pas dire de principes de morale puisque l'on ne saurait admettre que l'on devienne en quelque sorte complice d'un acte délictueux sans encourir une punition. Qu'il s'agisse de banques ou d'autres domaines professionnels, soutenir une société où le recel ou ce que l'on appellerait en allemand "profitieren" devient une bonne affaire est tout simplement insoutenable. Nous nous réjouissons particulièrement que cette initiative ait même vu son périmètre d'application s'élargir au fur et à mesure de nos débats - et c'est l'occasion de rappeler le côté génial de la procédure relative à l'initiative parlementaire, parce que même si cet instrument est en main du Parlement et est un instrument très fort, il est possible de donner suite à une initiative au stade de l'examen préalable, puis d'affiner les propositions qu'elle contient en tenant compte des avis des experts, des débats, en résumé de la démocratie qui fonctionne au sein de nos commissions et de notre enceinte. C'est donc dans cet esprit-là, avec la volonté de ne pas céder à la tentation de l'époque qui est de tout divulguer, de tout exploiter et si possible sous le couvert de l'anonymat, que notre groupe a constamment donné son appui à cette initiative parlementaire.

Quand je parlais d'élargissement du périmètre d'application, c'est que nous nous sommes rapidement rendu compte que non seulement la loi fédérale sur les banques et les caisses d'épargne devait être modifiée, mais que c'était aussi le cas d'autres législations, telle que notamment la loi fédérale sur les bourses et le commerce des valeurs mobilières. En cours de route, en raison de l'accélération de l'examen de la possibilité d'un échange automatique d'informations, est survenu le reproche que cette initiative ne serait plus d'actualité, n'aurait plus sa raison d'être. Tel n'est pas le cas, parce que l'échange automatique de renseignements a trait aux relations entre les autorités compétentes et qu'il a un caractère fiscal, alors que la relation bancaire postule encore et toujours la confiance entre le client et sa banque. C'est pour cela qu'on ne doit pas mélanger, à mon avis et à notre avis, la notion du secret bancaire fiscal et celle du secret bancaire lié à la protection de la personnalité.

Si l'on analyse cette initiative parlementaire un peu plus en profondeur, on constatera même qu'en cette période de turbulences qui voit les systèmes juridiques et politiques avoir tendance à se niveler sur le plan mondial, il y a un intérêt pour notre pays à développer le savoir-faire, à développer la place financière dans cette qualité typiquement suisse qui a fait notre réputation. Si l'on sait, à l'étranger, que, chez nous, on ne peut pas faire n'importe quoi dans la relation de confiance entre le client et sa banque, ce projet a pour but, en quelque sorte, un renforcement de cette image de stabilité et de fiabilité de ce qu'on appelle la place bancaire suisse.

Voilà pourquoi nous acceptons avec détermination et pour des questions non seulement d'image générale du pays, mais aussi de morale et économiques, le projet issu de l'initiative parlementaire du groupe libéral-radical.

Marra Ada · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Etrange, étrange, l'acharnement dont font preuve certaines formations politiques représentées dans cet hémicycle. Ainsi, au lieu de s'émouvoir de l'argent qui a été soustrait pendant des années à d'autres Etats par des ressortissants peu scrupuleux et caché dans nos banques, il en est ici qui ont tout fait, et jusqu'au dernier moment, dans une sorte de désespoir, pour ralentir ce qui était inexorable: l'échange automatique d'informations, seule méthode qui aurait réellement permis d'endiguer le phénomène des ventes de CD à des tiers.

Dans le même temps que le Parlement refusait une motion socialiste pour en venir à l'échange automatique d'informations, le groupe libéral-radical déposait l'initiative que nous traitons pour punir plus sévèrement ceux qui estimaient, pour des raisons diverses, qu'il fallait transmettre le nom des tricheurs. Et ces raisons sont parfois motivées non seulement par l'appât du gain, mais aussi par un sentiment de justice. Qui plus est, les deux commissions ont souhaité durcir la proposition d'origine qui ne qualifiait de "criminelle" que la personne qui vendait ou transmettait les données. Ainsi, avec ce projet de loi, les personnes qui utilisent ou achètent ces données seront également passibles de trois ans de prison et amendées. Toute personne qui toucherait de l'argent pour cela se voit punie par cinq ans de prison.

Comprenons-nous bien, le Parti socialiste ne soutient pas les démarches qui visent à jeter les gens en pâture sans aucune preuve de leur culpabilité. Cela a été parfois le cas avec la circulation de noms qui étaient clients de banques sans avoir enfreint aucune loi. Toutefois, le contenu de cette initiative constitue une réaction politique exagérée à la forte médiatisation dont les ventes de données bancaires à des autorités fiscales ont fait l'objet récemment.

Alors, aujourd'hui, nous nous interrogeons. pourquoi cet acharnement? faire croire aux clients potentiels de nos banques que le système est solide? Il le sera d'autant plus avec l'échange automatique d'informations. Verrouiller au maximum l'information? Certains journalistes se sont émus avec raison du fait qu'en vertu de cette loi ils ne pourraient plus faire leur travail d'enquête. Comment donner une information quand celle-ci provient certes d'un acte délictueux, mais qui n'en est pas moins vraie et importante et qu'il faut porter à la connaissance du public? Seront-ils passibles de trois ans de prison parce qu'ils auront fait leur travail? Il y a inversion du problème. Le problème ce sont les personnes qui trichent et cachent leur argent, causant à la collectivité un manque à gagner. Oui, c'est également un problème que de vendre des CD contenant des données bancaires volées, mais c'est un problème qui sera résolu avec l'échange automatique d'informations. Et la Suisse a tout intérêt à signer une convention qui va dans ce sens avec le plus grand nombre de pays, même avec ceux avec lesquels elle n'a pas conclu de convention contre les doubles impositions. Parce que, sinon, les CD contenant des données bancaires volées continueront d'être vendus à des tiers, indépendamment des peines que le Parlement s'apprête à voter. On se trompe de problème, on se trompe de solution. Le groupe socialiste estime que l'échange automatique d'informations étendu au plus grand nombre dégonflera le phénomène des données bancaires volées vendues à des tiers, parce qu'il n'aura plus lieu d'être.

C'est pourquoi nous vous demandons de ne pas entrer en matière.

Caroni Andrea · Mit-M · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Die FDP-Liberale Fraktion hat die vorliegende Verschärfung angeregt. Wir sind mit dem Resultat grosso modo zufrieden, auch wenn es etwas milder ausfiel, als ursprünglich gefordert. Entsprechend bitten wir Sie, auf die Vorlage einzutreten.

Der Diebstahl und der Missbrauch von vertraulichen Daten jeglicher Art ist verwerflich. Das gilt nicht nur, aber ganz besonders auch bei Bankkundendaten, welche die finanziellen Verhältnisse und Flüsse von Menschen beinhalten und sehr persönliche Informationen über die jeweiligen Berechtigten tragen. Wie wir heute gehört haben, ist das geltende Recht hier lückenhaft. Bestraft wird nur der Geheimnisbrecher, der Insider, der in besonderer Stellung zum Bankkunden steht, also z. B. ein Bankmitarbeiter, sowie Dritte, die ihn anstiften. Straflos bleibt, wer keine solche Stellung hat, später ans Geheimnis gelangt und dieses dann in vorsätzlicher Weise ausnützt. Die vorliegende Revision stopft nun diese Lücke. Neu kann auch dieser Dritte bestraft werden, der die Daten vom Geheimnisbrecher erhält und sie dann weitergibt, z. B. verkauft, oder selber auf irgendeine Art und Weise verwendet.

Hier stellt sich mir persönlich noch die Frage, ob wir nicht allenfalls aus Versehen eine Lücke offen gelassen haben. Wenn man nämlich den Gesetzestext liest, könnte man ihn so verstehen, dass die Kette der Verbrechen immer bei einem Insider beginnen muss, bei einem Bankmitarbeiter, der die Daten herausgibt, und dass dann die ganze Kette nach neuem Gesetz strafbar wäre. Es stellt sich die Frage, wie es sich verhält, wenn ein Aussenstehender der Erste ist, der an diese Daten kommt - z. B. ein Hacker, ein Privater oder die NSA -, und sich dann daraus eine Kette entwickelt: Würde dies auch unter den Gesetzestext fallen ? Hier wäre ich für eine Präzisierung noch dankbar. Vielleicht kann die Frau Bundesrätin oder notfalls der Ständerat dazu noch etwas sagen.

Gleichzeitig führt diese Reform als zweites Element auch noch einen qualifizierten Tatbestand der Bankgeheimnisverletzung ein. Wer sich vorsätzlich einen Vermögensvorteil verschafft, wird neu härter bestraft. Auch das ist richtig, und richtig ist es auch, dass dieselben Änderungen konsequenterweise auch im Börsengesetz und im Kollektivanlagengesetz vorgenommen werden.

Nun wird seitens der Ratslinken moniert, die Strafandrohungen seien überrissen. Dazu ist zu sagen, dass sie deutlich moderater ausfielen, als noch in der parlamentarischen Initiative gefordert, und dass der Missbrauch von persönlichen Daten wie Bankkundendaten oder auch anderen, z. B. Sozialhilfedaten, einen schweren Eingriff in die persönliche Privatsphäre und in die Persönlichkeit des Betroffenen bedeutet. Es geht ja nicht nur um die Daten von potenziellen Steuersündern, sondern es geht potenziell auch um die Daten von 8 Millionen Bankkontoinhabern in einem Land, und das in einer - ich sage es in Anführungszeichen - "Intimsphäre", denn wer unsere Geldflüsse im Einzelnen kennt, der weiss sehr viel über unser Leben. Die Strafe ist also angemessen.

Ich bin weiter sogar der Meinung, dass man die Tatbestände noch ausweiten sollte. Wir haben sie jetzt im Bankengesetz, im Börsengesetz und im Kollektivanlagengesetz. Etwas Ähnliches haben wir noch beim Schutz des Fabrikationsgeheimnisses, nämlich die Strafbarkeit des Dritten, der in verwerflicher Weise solche Geheimnisse ausnützt. Ich bin sogar der Meinung - ich spreche nur für mich persönlich -, man müsste dies auf sämtliche Geheimnisverletzungen, also auch diejenigen des Amts- und Berufsgeheimnisses, ausdehnen.

Die SP moniert weiter, mit dem automatischen Informationsaustausch würde dies alles obsolet. Das ist natürlich nicht so. Wir haben noch kein solches Abkommen, wir werden es wahrscheinlich gar nie mit allen Staaten haben. Zudem betrifft diese Strafbarkeit ja nicht nur die Steuerthematik, sondern sie schützt Bankkundendaten in jedwelchem Zusammenhang und wo auch immer. Ferner betrifft der automatische Informationsaustausch stets nur das Verhältnis zum Ausland - so wurde es uns auch immer versprochen, und dafür werden wir kämpfen."

Noch eine letzte Entkräftung: Es wurde auch immer gesagt - das hat Frau Kollegin Marra getan -, die Journalisten könnten ihre Arbeit nicht mehr machen. Hierzu ist zu sagen: Es gehört nicht zur Aufgabe von Journalisten, geheime, intime, persönliche Daten, die gestohlen wurden, in den Medien auszubreiten und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu verletzen; das gehört schlichtweg nicht zu ihrem Job.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, unserer Fraktion und der Kommissionsmehrheit zu folgen und auf die Vorlage einzutreten.

Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion

Die Fraktion der Grünen möchte, dass der Nationalrat auf diese Vorlage nicht eintritt. Nach unserer Auffassung braucht es diese Bestimmungen nicht.

Der Diebstahl und der Verkauf von Bankkundendaten sind nicht erlaubt, so, wie jeder andere Diebstahl und andere Hehlerei mit Diebesgut nicht erlaubt sind. Gemäss Artikel 47 des Bankengesetzes wird der Verkauf von Bankkundendaten strafrechtlich sanktioniert. Es handelt sich dabei um ein Offizialdelikt, das heisst, dass es von Amtes wegen verfolgt wird. Wer also diese Vorlage ablehnt, tritt nicht für die Straflosigkeit des Diebstahls von Bankkundendaten ein, sondern will einfach beim geltenden Recht bleiben.

Was spricht für eine stärkere Sanktionierung des Diebstahls von Bankkundendaten im Vergleich zum Diebstahl anderer Daten? Der Bericht der Kommission und die Stellungnahme des Bundesrates stellen diese Frage nicht, entsprechend gibt es auch keine Antworten. Es irritiert, wenn der Datendiebstahl im Finanzbereich einem verschärften Strafregime unterstellt, der Diebstahl anderer Daten aber gar nicht thematisiert wird.

Gesundheitsdaten zum Beispiel sind von grosser Bedeutung. Geraten sie in unbefugte Hände, kann dies zu enormen Nachteilen für die betroffenen Personen führen. Ein grosser Teil des Widerstands gegen elektronische Patientendossiers mit zeit- und ortsunabhängigen Zugriffsmöglichkeiten rührt genau daher. Patientendossiers mit uneingeschränktem Zugriff auf Gesundheitsdaten verdienen sicher nicht weniger Schutz als Bankkundendaten. Doch da stellen wir keine vergleichbaren Aktivitäten fest. Wir denken, das sei vor allem deshalb so, weil die Sanktionsmöglichkeiten genügen. Indessen hat keine derartige Güterabwägung stattgefunden. Genügen diese Sanktionsmöglichkeiten bei den Gesundheitsdaten, dann genügen sie auch bei den Bankkundendaten.

Ein weiterer Widerspruch ist folgender: Einerseits wird der Datendiebstahl stärker sanktioniert, andererseits werden die gleichen Daten bald völlig legal beigebracht, ja müssen beigebracht und übermittelt werden. Die Schweiz arbeitet im Rahmen der OECD aktiv an der Entwicklung eines internationalen Standards für den automatischen Informationsaustausch von Steuerdaten mit. Klar sind wir Grünen daran interessiert, Steuerdelinquenten das Handwerk zu legen. Das bewirkt mehr Steuergerechtigkeit und höhere Steuererträge, gleichzeitig können sich dann die Schweizer Finanzinstitute auf das Erbringen international anerkannter Dienstleistungen in bester Qualität konzentrieren. Das stärkt den Finanzplatz. In diesem Lichte betrachtet, wirkt die härtere Sanktionierung des Datendiebstahls wie ein Ablenkungsmanöver und eher hilflos.

Schliesslich gilt es zu beachten, dass Deutschland gerichtlich beurteilt hat, ob gestohlene und dann verkaufte, also illegal beschaffte Daten von den Steuerbehörden verwendet werden dürfen. Unser Nachbarland hat entschieden, dass dies rechtens ist. Eine stärkere Sanktionierung hat daher im Ausland kaum eine gesteigerte abschreckende Wirkung. Wenn in Zukunft allenfalls weniger Bankkundendaten gestohlen werden, hat das vor allem mit der Einführung des automatischen Informationsaustausches zu tun.

Zusammengefasst: Die grüne Fraktion widersetzt sich der Vorlage. Es fehlt eine Güterabwägung, die Datenübermittlung wird bald legal erfolgen, und eine Abschreckungswirkung bleibt vor allem eine Wunschvorstellung.

Wir beantragen, nicht auf die Vorlage einzutreten.

Maier Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Da Daten heute ja praktisch zu hundert Prozent digital versendet und eventuell auch verkauft werden, lege ich gerne meine Interessenbindung offen. Ich arbeite im Informatikbereich der Zürcher Kantonalbank. Entsprechend habe ich täglich mit immer schärferen Sicherheitsvorgaben zu tun, die wir in unserer Branche umsetzen, um eben vertrauliche Daten besser, noch besser, zu schützen. Sollte es doch einmal zu einem Missbrauch kommen, verlangt die vorliegende Gesetzesanpassung, ausgelöst durch eine parlamentarische Initiative, sehr kurz formuliert, dass der Verkauf von Bankkundendaten nicht mehr als blosses Vergehen, sondern als Verbrechen taxiert und entsprechend bestraft wird.

In der WAK-NR stimmten wir Grünliberalen bei der ganzen Erarbeitung immer mit der Mehrheit für diese Anpassung und werden dies auch im Plenum so handhaben.

Die präventive Wirkung von Artikel 47 des Bankengesetzes wird dadurch erhöht, dass ein qualifizierter, als Verbrechen ausgestalteter Tatbestand geschaffen wird. Gemäss diesem sollen Personen, die sich oder einem anderen durch die Verletzung des Berufsgeheimnisses einen Vermögensvorteil verschaffen, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wir Grünliberalen meinen, es sei unbefriedigend, dass Personen, die gestohlene Daten von Kunden eines Finanzinstituts weiterleiten oder zum eigenen Vorteil verwenden, nicht strafbar sind. Diese im gesamten Finanzmarktbereich bestehende Lücke können wir mit dieser Vorlage schliessen. Zudem soll neu strenger bestraft werden können, wer sich durch die Verletzung des Bankkundengeheimnisses oder der übrigen Berufsgeheimnisse im Finanzmarktbereich einen Vermögensvorteil verschafft.

Der Bundesrat befürwortet im Übrigen diese Vorschläge. Sie verbessern den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Kunden und stärken ihr Vertrauen in den Schweizer Finanzplatz. Damit tragen sie letztlich auch zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bei.

Auch wenn wir demnächst - was auch immer "demnächst" dann konkret heisst - wohl den sogenannten automatischen Informationsaustausch einführen werden, werden sich die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen mit der Einführung des automatischen Informationsaustauschs nicht erübrigen - selbstverständlich solange wir diesen nicht im Inland einführen. Allerdings wird es natürlich für ausländische Steuerbehörden schon unattraktiver, Daten zu kaufen, da sie ja über den automatischen Informationsaustausch die Daten erhalten und nicht mehr auf illegal beschaffte Daten zurückgreifen müssen. Im Kollektivanlagengesetz und im Börsengesetz gibt es übrigens heute bereits analoge Regeln.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.

Hassler Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD

In den letzten Jahren wurden verschiedene Fälle bekannt, in denen Bankangestellte Bankkundendaten an Dritte verkauft haben. Bei den Käufern handelte es sich meistens um ausländische Steuerbehörden. Dieses Verhalten verletzt die Persönlichkeitsrechte der Bankkunden. Der Verkauf von Bankkundendaten kann dazu führen, dass Bankkunden ihr Vertrauen in die betroffene Bank und auch in den Finanzplatz Schweiz verlieren, was sich letztlich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes und auch auf die schweizerische Volkswirtschaft ganz allgemein auswirken kann. Der Verkauf von Bankkundendaten zur Erzielung eines Gewinns ist zudem moralisch besonders verwerflich. Der Missbrauch, der Verkauf und die Weitergabe von geheimen Bankkundendaten können nicht akzeptiert werden und müssen härter bestraft werden. Es sind Massnahmen zu ergreifen, um die abschreckende Wirkung des Straftatbestandes zum Schutz der Bankkundendaten zu erhöhen.

Die Verletzung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen zum Beispiel wird heute gemäss Strafgesetzbuch mit einer hohen Strafe belegt. Die Weitergabe oder die Verwendung von widerrechtlich erworbenen Bankkundendaten muss dementsprechend auch härter bestraft werden. Bankkundendaten sind mindestens ebenso wichtig wie Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse. Diese bestehende Lücke muss geschlossen werden. Es ist richtig, dass die Weitergabe und auch der Verkauf von widerrechtlich erworbenen Bankkundendaten unter Strafe gestellt werden. Härter bestraft werden soll aber auch die Ausnützung des Geheimnisses zum eigenen Vorteil in irgendeiner Art, ohne dass das Geheimnis einem Dritten mitgeteilt wird.

Vonseiten der Minderheit, die nicht auf die Vorlage eintreten möchte, wird argumentiert, dass sich mit der Einführung des automatischen Informationsaustausches diese Strafbestimmung erübrige, weil mit dem automatischen Informationsaustausch kein Handlungsbedarf mehr bestehe. Wir sind anderer Meinung. Zum einen wird es noch einige Zeit dauern, bis der automatische Informationsaustausch eingeführt werden kann. Zum andern wird der automatische Informationsaustausch vorerst nur mit einzelnen Staaten vereinbart werden können. Es wird noch für längere Zeit Länder geben, mit denen kein automatischer Informationsaustausch vereinbart werden kann. Darum ist die Strafbestimmung nach wie vor richtig und nötig.

Wir von der BDP-Fraktion werden auf die Vorlage eintreten und in der Detailberatung durchwegs der Kommission folgen.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden

Mit der Verletzung des Bankgeheimnisses durch den Geheimnisträger und die Weitergabe und Verwendung von Bankdaten durch Dritte werden auch Persönlichkeitsrechte von Bankkundinnen und Bankkunden verletzt - ich denke, das ist unbestritten -, es wird aber auch ganz allgemein das Vertrauen in den Banken- und Finanzplatz Schweiz verletzt. Die Verletzung des Bankgeheimnisses hat also auch negative Auswirkungen auf unsere Wettbewerbsfähigkeit und auf das Image des Bankenplatzes. Das haben wir bei den Diebstählen von Bankdaten der letzten Jahre gesehen.

Der Bundesrat befürwortet die Vorlage, wie sie Ihnen vorliegt. Er befürwortet eine Ausdehnung der Strafbarkeit auf Personen, die vorsätzlich ein Bankgeheimnis, das Ihnen unter Verletzung des Berufsgeheimnisses offenbart wird, weiteren Personen offenbaren oder dann für sich selbst ausnützen. Uns scheint es auch richtig zu sein, dass Sie eine abschreckende Wirkung in dem Sinn einbauen, dass Sie einen qualifizierten Straftatbestand vorschlagen. Ich denke, das ist richtig. Wir begrüssen natürlich auch, dass nicht nur im Bankengesetz, sondern gleichzeitig auch im Kollektivanlagengesetz und im Börsengesetz entsprechende Bestimmungen aufgenommen werden. Das Ganze muss ja auch in sich kongruent sein.

Das Argument der Kommissionsminderheit, mit dem automatischen Informationsaustausch werde das alles hinfällig, man brauche diese Regelung nicht, ist wirklich zu relativieren; das wurde auch von verschiedenen Votanten gemacht. Ein für alle wichtigen Finanzplätze geltender automatischer Informationsaustausch - da stimme ich Herrn Nationalrat Caroni zu - ist ein Fernziel, das aber noch nicht morgen oder übermorgen erreichbar ist. Mit anderen Worten: Es wird noch eine gewisse Zeit brauchen, bis wir mit den für uns wichtigsten Finanzplätzen einen solchen automatischen Informationsaustausch haben. Damit habe ich auch gesagt, dass es an sich nicht die Absicht des Bundesrates und wohl auch nicht des Parlamentes ist, mit allen Ländern dieser Welt einen automatischen Informationsaustausch vorzusehen. Es braucht dann schon gewisse rechtsstaatliche Kriterien, um ein solches Instrument einführen zu können.

Schliesslich wird - wie auch gesagt wurde - die innerstaatliche Situation davon nicht berührt, denn der automatische Informationsaustausch bezieht sich auf den Austausch von Informationen über die Grenzen hinaus und nicht auf den Austausch von Informationen im Inland. Damit habe ich, Herr Nationalrat Caroni, noch einmal bestätigt, was Sie auch aufgenommen haben. Damit kann man auch sagen, dass der Anreiz, Daten zu klauen, zwar sicher gemildert, aber nicht aufgehoben wird. Man kann damit immer noch ein Geschäft machen.

Dem Bericht der Kommission entnehmen wir, dass ein qualifizierter Tatbestand vorgesehen ist. Er ist erfüllt, wenn sich der Täter durch die Verletzung eines Grundtatbestandes, d. h. alternativ durch die Offenbarung des Geheimnisses oder die Weiterleitung oder Ausnützung zum eigenen oder fremden Vorteil, einen Vermögensvorteil verschafft. Sie schreiben im Gesetz aber "und". Ich meine, es sollte dort nicht "und", sondern "oder" heissen. Wenn man schon Alternativen vorsieht, dann muss man das auch so aufnehmen. Ich würde Ihnen deshalb vorschlagen, in der entsprechenden Bestimmung, in Artikel 47 Absatz 1bis des Bankengesetzes, das "und" durch ein "oder" zu ersetzen, damit wirklich die alternative Möglichkeit besteht, denn das haben Sie eigentlich wohl so vorgesehen.

Zu den Fragen betreffend die Medien: Grundsätzlich sind auch die Medien dieser Gesetzgebung unterstellt; sie sind in diesem Sinn Dritte. Die Frage ist, ob es den Autor alleine betrifft oder auch weitere, die die entsprechenden Informationen aufnehmen. Man muss auch sagen, dass in diesem Zusammenhang immer das Strafrecht, also das Strafgesetzbuch, massgebend ist. Es sieht für die Medien Entschuldigungsgründe vor, wenn sie tätig werden. Das wird im Einzelfall zu prüfen sein. Grundsätzlich sind die Medien dieser Gesetzgebung unterstellt, es gilt aber die Einschränkung durch das Strafrecht und die möglichen Entschuldigungsgründe.

Zur Frage von Herrn Nationalrat Caroni bezüglich der Behandlung von Dritten, wenn also am Anfang der Kette nicht ein Bankmitarbeiter steht: Wenn am Anfang der Kette ein Bankmitarbeiter steht, ist sicher klar, dass auch der vierte und fünfte in der Kette von den Bestimmungen im Bankengesetz erfasst ist. Nicht erfasst sind meines Erachtens jedoch Hacker. Ein Hacker hat ja nicht primär einen Angriff auf einen Bankkunden vor - in diesem Fall vielleicht schon -, sondern beschäftigt sich auch mit anderen Daten. Hacker als solche sind nicht dem Bankengesetz unterstellt. Das Bankengesetz hat die Ausrichtung, auf der einen Seite den Gläubigerschutz und auf der anderen Seite den Funktionsschutz sicherzustellen, d. h. sicherzustellen, dass die Bankdienstleistungen und dass der Bankenverkehr funktionieren. Hacker unterstehen dem allgemeinen Strafrecht, also den allgemeinen Straftatbestimmungen, wie wir sie im StGB haben. Ob sie nun Bankdaten oder irgendwelche anderen Daten der Verwaltung hacken, sie fallen unter das Strafgesetzbuch.

Damit habe ich Ihre Fragen beantwortet. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und sie so zu verabschieden, wie sie Ihnen vorliegt.

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Frau Bundesrätin, Steuerhinterziehung ist ein Anreiz zum Datenklau; verschiedene Staaten sind auf gestohlene Daten angewiesen, um eine korrekte Steuerveranlagung durchführen zu können. Können Sie mir sagen, was der Stand des Verfahrens in Sachen Amtshilfe mit Indien ist, welches bislang gestützt auf gestohlene Daten erfolgte? Sehen Sie hier keinen gesetzlichen Änderungsbedarf?

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden

Im Steueramtshilfegesetz haben wir eine Bestimmung, wonach gestützt auf gestohlene Daten keine Amtshilfe geleistet werden kann, und zwar auch dann, wenn die Daten nicht von derjenigen Person oder von demjenigen Staat, der sie direkt gestohlen oder erworben hat, gebraucht werden, sondern von Dritten und Vierten; die Daten dürfen also auch in der Kette nicht gebraucht werden.

Der Stand der Dinge des Verfahrens mit Indien ist, dass wir keine Amtshilfe erteilen können, wenn das Gesuch aus Indien sich allein auf die gestohlenen Daten stützt. Wenn aber Gesuche eintreffen, die sich auf andere Sachverhalte oder andere Eckwerte stützen und die Voraussetzungen für ein Amtshilfegesuch erfüllen, dann können wir dem Gesuch entsprechen.

Doch konkret zu Ihrer Frage: Gestützt allein auf gestohlene Daten leisten wir keine Amtshilfe. Das können wir auch nicht tun, weil das so im Amtshilfegesetz steht.

Caroni Andrea · Mit-M · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Frau Bundesrätin, die meisten Fragen hier vorne sind ja provokativ, meine ist rein konstruktiver Natur. Es geht nochmals um die Situation des Hackens. Wir sind uns einig: Wenn ein Delikt seinen Ausgangspunkt bei einem Bankinsider nimmt, ist die ganze Kette strafbar. Wir sind uns auch einig: Die Taten eines Hackers fallen unter die allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches, vielleicht unter den Tatbestand des Eindringens in eine Datenverarbeitungsanlage. Meine Frage ist: Teilen Sie nicht auch meine Einschätzung, dass wir hier den Dritten etwas vergessen haben, der die Daten vom Hacker kriegt? Er ist als Dritter ja wieder genau gleich strafwürdig wie jener, der die Daten von einem Bankmitarbeiter hat. Würden Sie eine entsprechende Ergänzung im Ständerat beliebt machen?

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden

Ich würde auch dort sagen, Herr Caroni, dass die allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen Anwendung finden. Das Bankengesetz hat ja eine ganz bestimmte Ausrichtung, ohne dass es einen Zweckartikel hat. Aber es hat eine ganz bestimmte Ausrichtung, indem es dem Gläubigerschutz und dem Funktionieren des Bankenbereichs dient. Aber eigentlich sind all die strafrechtlichen Tatbestände grundsätzlicher Art dem Strafgesetz unterstellt. Wir können das gerne noch anschauen für die Diskussion mit dem Ständerat. Ich gehe aber davon aus, dass wir das alles mit dem allgemeinen Strafrecht erfassen können.

Portmann Hans-Peter · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Frau Bundesrätin, Kollegin Leutenegger Oberholzer hat moniert, man brauche gestohlene Daten, um wirklich an die Steuersünder heranzukommen. Meine Frage: Könnte nicht auch die Schweiz über Gruppenanfragen an die entsprechenden Daten herankommen? So, wie damals zum Beispiel die Deutschen bei der Abgeltungssteuer sagten, sie würden die Abschleicher rückwirkend mit Gruppenanfragen eruieren, könnte ja auch die Schweiz zum Beispiel in Zusammenhang mit einem automatischen Informationsaustausch die Abschleicher rückwirkend mit Gruppenanfragen eruieren. Ist das richtig? Haben wir genügend gesetzliche Möglichkeiten, um es so zu handhaben?

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden

Es ist so, dass die Voraussetzungen für Gruppenersuchen gegeben sein müssen, unabhängig davon, wie es zu diesen Gruppenersuchen kommt. Wenn man allein Daten von Abschleichern verlangt, sind das nicht Gruppenersuchen, ausser wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Es darf ja nicht eine "fishing expedition" sein, es muss konkret auf bestimmte Personen oder Institutionen ausgerichtet sein. Wir, die Schweiz, haben immer klar gesagt, dass wir selbst als Eidgenossenschaft keine gestohlenen Daten benutzen würden. Sie wissen aber, dass es Kantone gibt, die auch schon in solchen Untersuchungen Daten benutzt haben, die ursprünglich entwendet worden waren, sage ich jetzt einmal, und zu ihnen gelangt sind. Es ist vom Bundesgericht sogar anerkannt worden, dass das möglich ist. Es ist natürlich für uns nicht möglich, gestützt auf gestohlene Daten nach aussen ein Amtshilfegesuch zu stellen, wenn wir umgekehrt sagen, dass wir keine Amtshilfe leisten bei Ersuchen, die sich auf gestohlene Daten stützen.

Lustenberger Ruedi · P-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Wir stimmen über den Nichteintretensantrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer ab.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Eintreten ... 126 Stimmen

Dagegen ... 57 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Lustenberger Ruedi · P-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Bundesgesetz über die Ausweitung der Strafbarkeit der Verletzung des Berufsgeheimnisses (Änderung des Kollektivanlagen-, des Banken- und des Börsengesetzes)

Loi fédérale sur l'extension de la punissabilité en matière de violation du secret professionnel (Modification de la loi sur les placements collectifs, de la loi sur les banques et de la loi sur les bourses)

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress; Ziff. I Einleitung; Ziff. 1 Art. 148 Titel, Abs. 1 Bst. l

Antrag der Kommission: BBl

Titre et préambule, ch. I introduction; ch. 1 art. 148 titre, al. 1 let. l

Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 148 Abs. 1bis

Antrag der Kommission: BBl

Antrag des Bundesrates: BBl

Neuer Antrag der Kommission

Zustimmung zum Antrag des Bundesrates

Ch. 1 art. 148 al. 1bis

Proposition de la commission: FF

Proposition du Conseil fédéral: FF

Nouvelle proposition de la commission

Adhérer à la proposition du Conseil fédéral

Angenommen gemäss neuem Antrag der Kommission

Adopté selon la nouvelle proposition de la commission

Ziff. 2 Art. 47 Abs. 1 Bst. c

Antrag der Kommission: BBl

Ch. 2 art. 47 al. 1 let. c

Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 47 Abs. 1bis

Antrag der Kommission: BBl

Antrag des Bundesrates: BBl

Neuer Antrag der Kommission

Zustimmung zum Antrag des Bundesrates

Ch. 2 art. 47 al. 1bis

Proposition de la commission: FF

Proposition du Conseil fédéral: FF

Nouvelle proposition de la commission

Adhérer à la proposition du Conseil fédéral

Angenommen gemäss neuem Antrag der Kommission

Adopté selon la nouvelle proposition de la commission

Ziff. 3 Art. 43 Abs. 1 Bst. c

Antrag der Kommission: BBl

Ch. 3 art. 43 al. 1 let. c

Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Ziff. 3 Art. 43 Abs. 1bis

Antrag der Kommission: BBl

Antrag des Bundesrates: BBl

Neuer Antrag der Kommission

Zustimmung zum Antrag des Bundesrates

Ch. 3 art. 43 al. 1bis

Proposition de la commission: FF

Proposition du Conseil fédéral: FF

Nouvelle proposition de la commission

Adhérer à la proposition du Conseil fédéral

Angenommen gemäss neuem Antrag der Kommission

Adopté selon la nouvelle proposition de la commission

Ziff. II

Antrag der Kommission: BBl

Ch. II

Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 126 Stimmen

Dagegen ... 58 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Ich benutze an dieser Stelle gerne die Gelegenheit, um unserem Kollegen Daniel Stolz zum Geburtstag zu gratulieren. (Beifall)