12.4034

Flexible Anwendung der Lex Koller

Amherd Viola · Mit-F · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP

Die Motion verlangt vom Bundesrat die Ausarbeitung eines Entwurfes zur flexiblen Anwendung der Lex Koller. Der Entwurf soll vorsehen, dass auf begründetes Gesuch eines Kantons eine Erhöhung der Bewilligungskontingente für den Erwerb von Ferienwohnungen und Wohneinheiten, insbesondere für Aparthotels, möglich ist.

Die Lex Koller wurde in den Achtzigerjahren erlassen, um eine Überfremdung von Grund und Boden zu verhindern. Heute wird sie zum Teil als Mittel gegen Zersiedelung, Immobilienspekulation, Preissteigerung und Geldwäscherei angesehen. Dies sind tatsächlich Probleme, die ernsthaft diskutiert werden müssen; die Lex Koller ist aber das falsche Instrument zu ihrer Bekämpfung. Die Probleme einzig auf gewisse Nationalitäten und die Frage des Wohnsitzes zu reduzieren, wie das mit der Lex Koller passiert, ist falsch.

Was Gemeinden und Kantone heute brauchen, ist eine sachliche Neubeurteilung der Situation. Sie sind bereits stark unter Druck, ihre Zukunftsplanung grundsätzlich zu überdenken. Sie brauchen dazu eine gewisse Aktionsfreiheit, damit sie weiterhin gezielt auf die jeweiligen lokalen und regionalen Herausforderungen reagieren können. Weil die regionalen Bedürfnisse in unserem Land sehr unterschiedlich sind, müssen die Regeln zum Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland kantonal, regional und kommunal abgestimmte Bedingungen erfüllen, ganz im Sinne unseres bewährten föderalistischen Systems. Ich knüpfe da an das Votum der Frau Bundesrätin zur vorherigen Motion an. Sie hat den Föderalismus heraufbeschworen und schön und eindrücklich aufgezeigt, dass gewisse Kompetenzen eben den Kantonen vorbehalten bleiben müssen. Ich hoffe, dass sie in der vorliegenden Sache gleich argumentiert und die Motion zur Annahme empfiehlt.

Gerade im ländlichen Raum ist eine solche Aktionsfreiheit nötig, weil dort der Tourismus eine grosse wirtschaftliche Bedeutung hat. Genau dort muss die lokale Situation berücksichtigt werden können. Ausländische Direktinvestitionen in den Wohnungsbau können Arbeitsplätze schaffen oder erhalten, und sie können das an verschiedenen Tourismusorten knappe Angebot an Mietwohnungen vergrössern. Die Erfahrungen zeigen zudem, dass Wohnungen in ausländischem Eigentum häufiger vermietet werden als jene im Eigentum von Schweizer Bürgern. Mehr warme Betten wären die Folge, das wäre im Interesse aller Beteiligten.

Ich bitte Sie in diesem Sinne, die Motion anzunehmen.

Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Frau Nationalrätin Amherd, nebst dem, dass die Forderung jetzt ein bisschen anachronistisch ist, ist es ja bereits jetzt so, dass erstens für Ferienwohnungen Ausnahmekontingente bestehen, die jederzeit erhöht werden können, wenn Bedarf da ist, und es zweitens Ausnahmebestimmungen gibt. Diese werden grosszügig ausgelegt. Nehmen wir das Projekt von Samih Sawiris; da ist in wenigen Tagen eine Ausnahmebewilligung ausgestellt worden. Ist Ihnen das bewusst?

Amherd Viola · Mit-F · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP

Es ist mir bewusst, dass es Ausnahmebestimmungen gibt wie zum Beispiel für das Resort in Andermatt. Das sind ganz spezielle Situationen. Das ist die erste solche Ausnahme, die ich kenne, und das wird wahrscheinlich für lange Zeit auch die letzte sein. Sie haben nicht mein ganzes Votum gehört, sonst würden Sie mir jetzt dann wahrscheinlich auch zustimmen.

Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Bundesrat · Bern

Die Kantone sollen gemäss dieser Motion ein grösseres Bewilligungskontingent für den Erwerb von Ferienwohnungen durch Ausländer beantragen können, als das bis anhin der Fall war. Das ist der eigentliche Inhalt dieser Motion.

Ich möchte dazu Folgendes bemerken: Heute legt der Bundesrat die jährlichen Bewilligungskontingente der siebzehn Kantone fest, die solche Bewilligungen erteilen können. Dabei darf er die gesetzliche gesamtschweizerische Höchstzahl von 1500 Kontingentseinheiten pro Jahr nicht überschreiten. Vor sieben Jahren erhöhte der Bundesrat die Höchstzahl auf diese gesetzliche Limite, weil die damalige Höchstzahl von 1420 Einheiten pro Jahr jeweils ausgeschöpft wurde. Nutzniesser dieser Erhöhung waren die Kantone Tessin, Waadt, Wallis und teilweise auch Bern, und zwar aus folgendem Grund: Nichtgenutzte Kontingentseinheiten können kurz vor dem Verfall noch auf jene Kantone übertragen werden, die ihr Kontingent schon ausgeschöpft haben. Seit 2009 profitiert nur noch der Kanton Wallis von einem solchen Zusatzkontingent, und das, obwohl er mit 330 Einheiten schon heute das grösste ordentliche kantonale Kontingent erhält. Es besteht also schon heute ein System, um die kantonalen Kontingente flexibel umzuverteilen und damit auch dem Föderalismus Rechnung zu tragen.

Etwas Wichtiges kommt hinzu: In fast allen Kantonen ist der Erwerb von Ferienwohnungen durch Ausländerinnen und Ausländer rückläufig. Das gesamtschweizerische Kontingent von 2008 wurde noch vollständig ausgeschöpft, jenes von 2009 noch zu etwas über 90 Prozent. Die Ausschöpfungsquote fiel dann aber auf rund 75 Prozent und im Jahr 2012 sogar auf 68 Prozent. Von 2013 kann ich Ihnen noch keine abschliessenden Zahlen nennen, denn die nichtgenutzten Einheiten können eben wie gesagt noch auf das laufende Jahr übertragen werden.

Auch im Kanton Wallis hat sich die Lage stark geändert. Über Jahre hat er sein ordentliches Kontingent und das Zusatzkontingent, insgesamt 495 Einheiten, jeweils ausgeschöpft. Doch vor rund einem Jahr konnten erstmals alle Gesuche, die teilweise schon seit Langem eingereicht worden waren, umgehend bewilligt werden. Es standen also genügend Kontingentseinheiten zur Verfügung. So brauchte der Kanton Wallis per Ende 2013 nur noch 28 der 165 erhaltenen Einheiten des Zusatzkontingentes.

Somit herrscht heute in keinem Kanton mehr Mangel an Kontingentseinheiten. Zudem besteht wie gesagt nötigenfalls die Möglichkeit, Kontingentseinheiten zwischen den Kantonen umzuverteilen. Schon aus diesem Grund ist es nicht angezeigt, die gesetzliche gesamtschweizerische Höchstzahl zu erhöhen. Sie wissen ja, in welcher Entwicklung wir stehen; ich habe Ihnen die entsprechenden Zahlen genannt. Sollte einmal ein Kanton behaupten, wirklich zu wenige Kontingentseinheiten zu haben, ist dann auch noch an den Sinn eines Kontingents zu erinnern: Er besteht ja gerade darin, die Zahl der Bewilligungen zu beschränken. Folglich muss bei einer zu grossen Nachfrage nach Bewilligungen ein Teil davon eben verweigert werden. Das ist ja Sinn und Zweck dieser ganzen Kontingentspolitik.

Das ist der Grund, warum ich Ihnen diese Motion - auch im Anschluss an die Föderalismusdiskussion zum vorhergehenden Vorstoss - mit gutem Gewissen zur Ablehnung empfehlen kann.

Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Geschätzte Frau Bundesrätin, man liest mindestens jede Woche in der "NZZ" vom Anlagenotstand, den wir hier in der Schweiz haben, notabene von Anlageproblemen unserer Pensionskassen, von privaten und sonstigen, institutionellen Anlegern. Würden Sie mir beipflichten, dass in der Schweiz zu viel Anlagekapital in den Immobilienmarkt drängt und wir nur schon deshalb nicht zusätzlich ausländisches Kapital nötig haben, zumal es dann sowieso die Immobilienpreise verteuern würde?

Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Bundesrat · Bern

Besten Dank für diese Frage, Frau Badran. Genau diese Frage haben wir ja auch im Rahmen einer Motion, die Sie eingereicht haben, intensiv diskutiert. Die Motion wurde dann zwar abgelehnt. Weil dieses Thema aber weiterhin aktuell ist, behält sich der Bundesrat vor, punktuelle Anpassungen der Lex Koller an die heutigen Bedürfnisse zu prüfen.

Die Empfehlung des Bundesrates, die heute zur Debatte stehende Motion abzulehnen, steht aber mit diesen Überlegungen in Einklang, da gibt es keinen Widerspruch. Die Frage, die Sie angesprochen haben, steht also immer noch im Raum, und der Bundesrat wird sie selbstverständlich weiterhin prüfen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 22 Stimmen

Dagegen ... 159 Stimmen

(7 Enthaltungen)