14.061

Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG)

Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion

Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel

Loi fédérale sur les infrastructures des marchés financiers et le comportement sur le marché en matière de négociation de titres et de dérivés

Le président (Rossini Stéphane, président): La proposition de la minorité Darbellay à l'article 103 alinéa 3 est présentée par Monsieur de Buman. La proposition de la minorité Caroni au titre précédant l'article 116a et aux articles 116a et 116b est présentée par Monsieur Noser.

de Buman Dominique · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP

Il reste très peu de propositions de minorité dans cette loi sur l'infrastructure des marchés financiers, l'intention générale étant d'arriver à une solution et la mise sous toit de la loi pour les votes finaux de vendredi.

A l'article 103 alinéa 3, il s'agit des opérations entre contreparties non financières. Le Conseil national avait introduit la disposition selon laquelle une opération entre des contreparties non financières ne devait pas être déclarée, position que la commission vous propose de maintenir et qui reste opposée à celle définie par le Conseil des Etats hier.

Une forte minorité de la commission vous propose de vous rallier à la position du Conseil des Etats et du Conseil fédéral afin que soit conservée la logique du système. En effet, vouloir introduire une exception pour les petites contreparties non financières constitue une sorte de cassure dans la logique de la loi. Il y a un risque, de l'avis de la minorité de la commission, partagé par le Conseil fédéral, de ne pas avoir l'équivalence reconnue - vous le savez - par l'ordre financier international.

Si près du but, nous estimons que cette divergence ne vaut absolument pas la peine d'être maintenue et qu'elle est même dangereuse. Pour cette raison, cette forte minorité de la commission vous invite à vous rallier à la position du Conseil des Etats pour ce qui constitue un des derniers points restant en suspens.

Noser Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Ich bitte Sie im Namen einer starken Minderheit, die von Herrn Caroni angeführt wird, bei den Artikeln 116a und 116b am Antrag auf Streichen festzuhalten. Warum? Die inhaltliche Diskussion wurde geführt, aber bitte gestatten Sie mir trotzdem einen Satz. Ich möchte hier noch einmal deutlich sagen: Es wird gesagt, Spekulationen würden dazu führen, dass die Preise steigen. Effektiv ist es so, dass es sehr viele Studien gibt, die das Gegenteil "beweisen". Es gibt auch Studien, die "beweisen", dass Spekulationen preissteigernd wirken; es gibt also auch Studien, die das Gegenteil sagen. Ich bin mir überhaupt nicht sicher, ob der Handel und der Markt wirklich preistreibend wirken oder doch nicht. Es braucht nämlich sehr viel Transparenz im Handel, damit Missstände nicht ausgenützt werden können. Es könnte also durchaus auch sein, dass die Wirkung gegenteilig ist.

Diese Diskussion haben wir geführt. Aber ich möchte zwei, drei formale Punkte anfügen und damit begründen, warum ich der Ansicht bin, dass Sie hier der Minderheit der Kommission folgen sollten. Es ist richtig - die Frau Bundesrätin hat Recht -: In den USA und in der EU gibt es Diskussionen über die Frage, ob solche Limiten eingeführt werden sollen. Das ist richtig. Es gibt auch den Plan der EU, das bis zum Jahr 2017 zu tun. Auch das ist richtig. Hingegen ist nicht richtig, was Herr Zanetti in der Debatte des Ständerates gesagt hat; er hat gesagt, wir müssten das jetzt im autonomen Nachvollzug tun. Aber wenn wir das jetzt tun, machen wir keinen autonomen Nachvollzug, sondern einen Vorvollzug. Wir wären das einzige Land auf dieser Welt, in welchem per 1. Januar 2016 ein Gesetz in Kraft wäre, das der Regierung die Kompetenz gäbe, Positionslimiten zu beschliessen. Dabei wird das Argument genannt: Wenn die USA und die EU Positionslimiten beschliessen würden, müssten wir dieses Gesetz revidieren - was als nicht gut dargestellt wird. Jetzt bitte ich Sie einfach, sich bewusst zu sein: Wir haben in diesem Gesetz sehr viele Bestimmungen. Wir wissen auch, dass in der EU und in den USA schon wieder viele Dinge in Diskussion sind. Es kann sein, dass Sie heute hier diese Positionslimiten beschliessen, aber dieses Gesetz in zwei Jahren trotzdem überarbeiten müssen. Das weiss im Moment niemand. Es ist einfach so, dass sehr viele Dinge unbekannt sind.

Dem Risiko, dass wir in ein, zwei Jahren das Gesetz vielleicht revidieren müssen, stelle ich etwas anderes gegenüber, nämlich erstens einmal unseren geordneten Gesetzgebungsprozess - dieser Antrag wurde im Laufe des Verfahrens eingereicht und ging nicht durch die Vernehmlassung -, und zweitens, das bitte ich Sie schon zu bedenken, werden die Standortförderer dieser Welt natürlich mit Freude jede Firma darauf hinweisen, dass die Schweiz am Vorvollzug sei. Wenn Sie dann noch den Inhalt der Bestimmung anschauen und diese gewichten, dann ist mal festzuhalten, dass es im Moment keinen Warenderivathandel in der Schweiz gibt; einen solchen Handel gibt es nicht, der findet in London und in den USA statt. Die Schweizer Firmen, die mit solchen Dingen handeln, handeln in London und in den USA und unterstehen also EU- oder US-Recht. Das heisst, Artikel 116a käme nur zum Zug, wenn eine solche zentrale Gegenpartei in die Schweiz käme und hier einen solchen Handel aufziehen würde. Auch da wäre der Bundesrat nicht im Vollzugsnotstand, denn ein solcher Wechsel bräuchte eine Bewilligung. Man kann durchaus sagen, dass die Bewilligung erst dann erteilt würde, wenn diese Bestimmung in Kraft wäre - so viel Zeit gibt es, solche Bewilligungen werden nicht in sechs Monaten erteilt.

Es gibt keinen Grund dafür, dass wir hier von unserem normalen Gesetzgebungsprozess abweichen sollten; es gibt keinen Grund dafür, dass wir das erste Land sein sollten, das Positionslimiten einführt, und es gibt keinen Grund, warum wir heute dem Ständerat folgen sollten. Wir können gut der Minderheit unserer Kommission folgen.

Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Ich spreche zu Artikel 148. Sie finden dort einen Minderheitsantrag zur Frage, ob es für Leute, die bei der Meldepflicht fahrlässig handeln, Bussen gibt. Wir bitten Sie, dieser starken Minderheit zu folgen. Es ist die einzige Abweichung vom Ständerat, die die SP-Fraktion hier beantragt. Wir sind der Meinung, dass fahrlässiges Handeln bestraft werden muss, falls das Gericht zum Schluss kommt, dass es in systematischer Weise geschieht und eben zu einer Untergrabung der Meldepflicht führt. Denn vorsätzliches Handeln, das unbestrittenermassen strafbar ist, wird sich praktisch nie nachweisen lassen. Für diesen Fall bitten wir Sie, die Variante, die der Nationalrat beim ersten Umgang gewählt hat, nochmals zu unterstützen. In der Zwischenzeit hat der Nationalrat, angeführt von Herrn Caroni, versucht, einen Kompromiss zu finden. Dieser Kompromiss ist aber im Ständerat gescheitert; er ist überhaupt auf kein Verständnis gestossen und wird dort offenbar als unbrauchbar taxiert.

Aus unserer Sicht war aber eigentlich der erste Vorschlag des Nationalrates ein Kompromiss, denn wir schlagen maximal 100 000 Franken Busse vor. Der Bundesrat hatte hingegen eine Million Franken als maximale Busse verlangt. Wir sind da also schon deutlich entgegengekommen und meinen, dass dort etwa, bei 100 000 Franken, die Lösung oder der Kompromiss liegen würde.

Nun erlaube ich mir noch, Ihnen im Namen der SP-Fraktion zu empfehlen, bei Artikel 103 der Minderheit Darbellay zu folgen. Hier geht es eben um die Frage der Äquivalenz. Wir meinen, dass ein unnötiges Problem geschaffen wird, wenn wir diese nicht einhalten.

Zum Schluss noch zu den Positionslimiten: Herr Noser hat gesagt, dass die Positionslimiten ja gar nicht nötig seien; die Preise, die Spekulation, oder, sagen wir einmal, die Derivategeschäfte im Bereich der Rohwaren würden auf mittlere oder lange Frist nicht zu Preissteigerungen führen. Seine Einschätzung kann durchaus zutreffend sein. Allerdings liegt der Grund dafür, dass man Positionslimiten einführt, einerseits nicht nur in einer langfristigen Preisentwicklung, sondern in einer kurzfristigen. Denn meines Wissens sagen die Untersuchungen, dass die Derivategeschäfte zu den Preisschwankungen und Preisausschlägen beigetragen haben, und das kann problematisch sein, vor allem wenn es sich um Lebensmittel handelt. Andererseits geht es darum, Herr Noser, Marktmanipulation zu verhindern oder zu vermeiden, die "over the counter" tatsächlich stattgefunden hat. Das sind eigentlich die zwei Motive für die Einführung von Positionslimiten.

Ich fand interessant zu lesen, was der Ständerat dazu gesagt hat: Auch die Minderheit, z. B. Herr Hefti von der FDP, hat sich dort so geäussert hat, dass sie nicht grundsätzlich dagegen sei, sondern dass es um das Verfahren gehe: Man möchte also ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren mit Anhörungen usw. Aber was wird dann bei diesem Verfahren herauskommen, wenn wir - und darin sind sich eigentlich alle Experten einig - in einem Jahr diese Geschichte in einer Feuerwehrübung einführen müssen? Genau das! Der Bundesrat wird diese Kompetenznorm bestimmen, und er wird dann zusätzlich noch Ausführungsbestimmungen erlassen, die dann sowieso in die Vernehmlassung gehen. Die Betroffenen können sich also noch zusätzlich äussern. Die wichtigsten haben das schon getan; sie können sich mit dieser Kompetenznorm einverstanden erklären, die Branche hat nichts dagegen. Es ist dann letztlich eine Frage der effizienten Verhandlungen, wenn wir jetzt die Einführung dieser Positionslimiten dem Bundesrat überlassen respektive die entsprechende Kompetenznorm erlassen.

Ich habe keinerlei Befürchtung, dass der Bundesrat auch dann, wenn das international nicht kommen sollte, wie Herr Noser schon jetzt prognostiziert, Positionslimiten erlassen würde. Das ist ein völlig unrealistisches Szenario.

Hier geht es darum, dass wir jetzt ein effizientes Verfahren wählen, dass wir uns dem Ständerat und damit auch der Mehrheit der Kommission anschliessen und die Kompetenz zur Einführung dieser Positionslimiten dem Bundesrat geben.

Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wie Sie auf der soeben ausgeteilten Fahne sehen, wurden jetzt in der Kommission doch zahlreiche Differenzen bereinigt. Die Situation war so, dass der Ständerat nach unserer letzten Abstimmung an all seinen Beschlüssen festgehalten hat. Wir haben jetzt den ersten Schritt getan; wir sind bei mehr als der Hälfte der Differenzen auf den Kurs des Ständerates eingeschwenkt. Wir möchten entsprechend den Ständerat bitten, es uns gleichzutun und bei der nächsten Runde der Differenzbereinigung bei gewissen Differenzen auf unseren Kurs einzuschwenken.

Die erste aufrechterhaltene Differenz, die noch verbleibt, besteht bei Artikel 103 Absatz 3. Es geht hier um Geschäfte zwischen nichtfinanziellen Gegenparteien. Bei dieser Differenz bitten wir Sie, an unserer Position festzuhalten. Bei unserer Position handelt es sich bereits um einen Kompromiss, den wir damals im Nationalrat eingebracht haben. Bitte stimmen Sie hier dem Antrag der Mehrheit zu, und halten Sie an dem vom Nationalrat beschlossenen Kompromiss fest.

Die zweite Differenz besteht bei den Positionslimiten für Warenderivate. Auch diesbezüglich wurde in diesem Saal schon ausführlich referiert. Es geht hier, nochmals kurz zusammengefasst, darum, nicht auf Vorrat zu legiferieren. Mein Vorredner hat soeben davon gesprochen, dass es eine effiziente Legiferierung sei, wenn wir hier die Kompetenz an den Bundesrat delegieren würden. Es kann schon sein, dass es effizienter ist, wenn wir unsere Gesetzgebungskompetenz direkt an die Exekutive delegieren. Aber so sollte man nicht Gesetze schreiben; wir sind die Gesetzgeber, wir sollten die Hoheit über die Gesetzgebung behalten. Entsprechend bitte ich Sie, hier der Minderheit Caroni zu folgen und die Artikel 116a und 116b zu streichen. Wir wollen nicht, dass der Bundesrat in eigener Kompetenz solche Positionslimiten einführen kann. Wenn sich die internationale Entwicklung eines Tages in diese Richtung bewegen sollte, kann uns der Bundesrat noch früh genug einen Antrag stellen. Entsprechend können wir als Parlament dann reagieren.

Die dritte und letzte Differenz finden Sie auf Seite 9 der Fahne, bei Artikel 148. Es geht hier um die Verletzung der Meldepflichten. Auch hier hatten wir in diesem Rat ursprünglich einen Kompromissantrag behandelt. Dieser Kompromissantrag wurde in der Kommission nicht mehr aufgegriffen, wie Sie auf der Fahne sehen. Es gibt jetzt nur die Möglichkeit, dem Ständerat zu folgen oder zum ursprünglichen Beschluss des Nationalrates mit einer Busse von 100 000 Franken zurückzukommen. Hier bitte ich Sie, auch diese Differenz auszuräumen und dem Ständerat zu folgen.

Maier Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Ich möchte Ihnen noch rasch die Position der Grünliberalen bekanntgeben. Wir sind froh, dass es uns heute Morgen in der Kommission gelungen ist, doch einige Differenzen zu bereinigen. Ich möchte Ihnen vor allem noch beliebt machen, bei Artikel 148 - dort geht es um die Strafbestimmungen - die Minderheit zu unterstützen.

Der Nationalrat hat ja Anfang dieser Woche versucht, bei diesem Artikel mit einem Kompromissantrag eine Brücke zum Ständerat zu bauen. Leider hat der Ständerat diese Einladung nicht angenommen und die Brücke nicht betreten. Wir haben heute Morgen versucht, diese Brücke aufrechtzuerhalten, aber es macht leider keinen Sinn mehr. Wir als Grünliberale schlagen Ihnen daher jetzt vor, bei Artikel 148 die Minderheit zu unterstützen und nicht dem Ständerat zu folgen. Die materiellen Gründe haben wir x-fach diskutiert. Fakt ist, dass wir, wenn wir dem Ständerat folgen, den ganzen Absatz 2 von Artikel 148 streichen. Es geht dabei um die Fahrlässigkeit. Wir meinen, es sei falsch, so radikal vorzugehen und die Fahrlässigkeit in diesem Bereich ganz aus dem Gesetz zu streichen. Aus diesem Grund bleibt uns im Moment nichts anderes übrig, als zur ursprünglichen Version des Nationalrates zurückzugehen. Auch das ist ein guter Schritt, wenn wir dort die Busse von einer Million auf 100 000 Franken reduzieren.

Dann haben wir noch eine Minderheit bei Artikel 103 Absatz 3, bei den kleinen nichtfinanziellen Gegenparteien. Dort haben wir an unserem Kompromiss festgehalten. Auch darauf ist der Ständerat leider nicht eingegangen und hat die Brücke nicht betreten. Wir hoffen, dass der Ständerat das in der dritten Runde noch tun wird. Wir bitten Sie, die Brücke aufrechtzuerhalten und damit dem Ständerat zu ermöglichen, wenigstens in einem Punkt doch noch auf die Seite des Nationalrates hinüberzukommen.

Caroni Andrea · Mit-M · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Sie haben schon bei einigen Vorrednern einen sanften Frust vernommen, dass sich der Ständerat in der letzten Runde keinen Zentimeter bewegen wollte. Wir haben uns bewegt, wir haben in der Kommission von sechs Differenzen drei bereits ausgeräumt und reden jetzt noch von den verbleibenden drei.

Kurz zu Artikel 103 Absatz 3, zur Meldepflicht für die nichtfinanziellen Gegenparteien: Uns scheint unser Kompromiss nach wie vor der beste Weg zu sein. Es ist nachvollziehbar, dass finanzielle Gegenparteien eine Meldung machen müssen; das ist klar. Es ist bis zu einem gewissen Grad nachvollziehbar, dass grosse nichtfinanzielle Gegenparteien, wenn sie untereinander Geschäfte machen, auch eine Meldung machen müssen. Es sind insofern auch Profis, als sie per Definition gross sind und daher grosse Volumen an Derivaten generieren.

Die dritte Kategorie, nämlich die kleinen nichtfinanziellen Gegenparteien, sind weder "finanziell", wie es der Name sagt, noch haben sie grosse Volumen. Sie machen also ab und zu, vielleicht sogar nur selten unter sich solche Geschäfte. Diese Fälle bieten für die Systemstabilität null Gefahr. Die Meldepflicht ist aber eine unverhältnismässig grosse Belastung für diese Unternehmen, weil sie mit dieser Pflicht ja auch nur selten konfrontiert wären, ihr aber dennoch nachkommen müssten. Ich bin mit meiner Fraktion guten Mutes, dass es der Verwaltung gelingt, wenn wir diesen positiven kleinen Swiss Finish zur administrativen Erleichterung hier einbauen, dies im Äquivalenzverfahren zu verkaufen. Denn wie gesagt, es ist für die Systemstabilität ja kein Problem.

Zu Artikel 116a, den Positionslimiten, hat mein Kollege Ruedi Noser schon alles gesagt; wir unterstützen hier die Minderheit Caroni.

Schliesslich zu Artikel 148, zu den Strafbestimmungen: Es ist schade, dass der Ständerat unseren Kompromissvorschlag, wenn man dem Protokoll glauben darf, nicht ganz verstanden hat, aber wir haben jetzt auf diesen Vorschlag verzichtet und sprechen uns für eine einfache Lösung aus. Meine Fraktion unterstützt, auch wenn man das auf der Fahne so nicht sieht, die Minderheit Jans. Der Antrag der Minderheit Jans sieht schon eine dramatische Reduktion der Sanktionsandrohung von einer Million Franken gemäss Entwurf des Bundesrates auf neu nur noch 100 000 Franken vor; das ist um den Faktor 10 weniger als gemäss Bundesrat. Aber an diesem Minimum sollten wir festhalten, denn es geht hier um zentrale Informationen für den Kapitalmarkt und für das Vertrauen seiner Teilnehmer in diesen.

Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion

Le président (Rossini Stéphane, président): Le groupe des Verts soutient la proposition de la majorité aux articles 116a et 116b et la proposition de la minorité à l'article 148 alinéa 2.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden

Bei Artikel 103 Absatz 3, der Pflicht zur Meldung, möchte ich Sie bitten, der Minderheit und damit dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen.

Schauen Sie, die Frage ist nicht, ob nichtfinanzielle Gegenparteien klein oder gross sind; es besteht eine Meldepflicht, und dieser sollten sie sich unterziehen. Eine Einschränkung für die kleinen können wir bei den Risikominderungspflichten vorsehen. Das haben wir auch getan, denn dort ist es gerechtfertigt; dort haben wir auch keine Probleme mit der Äquivalenz. Die Meldung hingegen ist zwingend, und zwar für alle Unternehmen.

Darum möchte ich Sie bitten, hier der Minderheit zu folgen und damit dem Ständerat und dem Bundesrat.

Über die Positionslimiten haben wir intensiv diskutiert. Etwas möchte ich richtigstellen, weil hier etwas anderes gesagt wurde: Die USA haben eine Regulierung für Positionslimiten; sie sind dabei, sie im Derivatemarkt umzusetzen. Die EU hat auch bereits Grundsatzregelungen für Positionslimiten. Die einzelnen Staaten erlassen jetzt die Ausführungsgesetzgebung; sie sind verpflichtet, sie im Jahr 2017 umzusetzen. Nun fragt sich einfach, wie wir uns hier verhalten wollen.

Ebenfalls nicht richtig ist die Aussage, dass wir bereits Positionslimiten haben, wenn die Rahmenbestimmung, wie wir sie vorschlagen, eingeführt wird. Das stimmt nicht. Wir müssen dann die Positionslimiten, selbstverständlich im Rahmen einer Vernehmlassung, auf Verordnungsstufe definieren, und zwar genau im Rahmen der internationalen Entwicklung. Schauen Sie, hin und wieder schaut man tatsächlich mit guten Gründen voraus. Wir sehen, was 2016/17 Fakt sein wird. Jetzt kann man entweder den Kopf in den Sand stecken, oder man kann die notwendigen Vorbereitungsarbeiten machen und damit den administrativen Aufwand vermindern und die finanziellen Konsequenzen reduzieren. Ich möchte Sie wirklich bitten, hier diese Lösung zu übernehmen und damit nicht zuletzt auch unseren Finanzintermediären die Möglichkeit zu geben, äquivalent zu sein. Bereits die Aufnahme dieser paar Grundsätze in das Gesetz wird es ihnen ermöglichen, eine Äquivalenzanerkennung zu erhalten und am Wettbewerb teilnehmen zu können. Unsere Unternehmen haben viele Schwierigkeiten - schaffen wir hier eine kleine Erleichterung.

Bei der fahrlässigen Verletzung von Meldepflichten in Artikel 148 Absatz 2 möchte ich Sie bitten, der Minderheit und dem Nationalrat zu folgen und damit, wie Sie es ursprünglich beschlossen haben, auf 100 000 Franken zu gehen. Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern, dass diese Bestimmung auf Antrag der WAK Ihres Rates so formuliert wurde. Sie ist nach wie vor richtig. Ich möchte Sie bitten, der Minderheit zu folgen.

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Wie bereits gesagt worden ist: Es gibt wenige Differenzen zum Beschluss des Ständerates. Es verbleiben faktisch noch zwei Differenzen - folgt man den Anträgen der Kommissionsmehrheit -, und zwar in Artikel 103 in Bezug auf die Meldepflicht für kleine nichtfinanzielle Gegenparteien und in Artikel 148, wo es um die Frage des Fahrlässigkeitstatbestandes geht.

Wie haben wir heute Morgen in der Kommission die übrigen Differenzen ausgeräumt?

Bei Artikel 90 Absatz 1bis und bei Artikel 90a mit dem Teilnehmerprivileg folgt die WAK-NR dem Ständerat; es gibt hierzu keinen Minderheitsantrag. Auch bei Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe a - hier geht es um die Frage, ob öffentlich-rechtliche Institutionen den Vorschriften in Bezug auf die Derivate unterstehen sollen oder ob es hier eine Ausnahme geben soll - folgt die WAK-NR dem Ständerat; es gibt keinen Minderheitsantrag. Damit gilt, wie es der Bundesrat beantragt hat, die Ausnahmebestimmung für Bund, Kantone und Gemeinden.

Bei Artikel 103 Absatz 3 geht es um die Meldepflicht bei Transaktionen. Der Bundesrat hatte beantragt, eine generelle Meldepflicht zu verankern; dem ist der Ständerat gefolgt. Mit 13 zu 12 Stimmen beantragt die WAK-NR, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten, wonach es eine Ausnahmeregelung für kleine nichtfinanzielle Gegenparteien geben soll. Die Minderheit Darbellay beantragt, es sei dem Beschluss des Ständerates, der dem bundesrätlichen Entwurf entspricht, zuzustimmen und keine Meldepflicht zu verankern. Im Namen der Kommissionsmehrheit - die Kommission hat, wie gesagt, mit 13 zu 12 Stimmen beschlossen - ersuche ich Sie, an der Ausnahmebestimmung festzuhalten.

Wir kommen jetzt zu den Positionslimiten: Hier ist die WAK-NR dem Ständerat gefolgt - der Ständerat hat an seinem Beschluss festgehalten -, und zwar mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung. Ich möchte nochmals festhalten, dass es sich nicht um eine weltweit singuläre Norm handelt, sondern dass die USA bereits Positionslimiten kennen. Die EU-Staaten sind daran, solche zu regeln. Die Positionslimiten sind auf 2017 zu erwarten. Im Entwurf des Bundesrates gibt es nicht einmal eine Festlegung von Positionslimiten. Wir schaffen allein eine Kompetenznorm für den Bundesrat, der zur Sicherung der Äquivalenz solche Positionslimiten einführen kann. Es wurde mehrfach betont: Bevor Positionslimiten eingeführt werden, wird ein Vernehmlassungsverfahren zum entsprechenden Vorschlag durchgeführt. Ich bitte Sie, schauen Sie voraus, sichern Sie damit ab, dass wir nicht ständig Gesetzesänderungen machen müssen, und folgen Sie der Mehrheit der WAK-NR, die mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen hat.

Dann kommen wir noch zu Artikel 148 Absatz 2: Es geht hier um die Frage der Strafbarkeit der Fahrlässigkeit bei Meldepflichtverletzungen. Hier hatte unsere Kommission bzw. der Nationalrat einen Kompromissantrag von Herrn Caroni befürwortet. Wir haben heute Morgen in der WAK-NR bei der Differenzbereinigung nochmals verschiedene Fassungen durchdiskutiert. Dabei stand die ursprüngliche Fassung der WAK-NR, nämlich die Bussandrohung von 100 000 Franken - die Million steht gar nicht mehr zur Diskussion -, dem Kompromissantrag Caroni gegenüber. Dabei obsiegte der Kompromissantrag Caroni mit 13 zu 12 Stimmen. Nachher stand der Kompromissantrag dem Beschluss des Ständerates, nämlich überhaupt keine Fahrlässigkeitsbestimmung aufzunehmen, gegenüber. Hier war das Resultat der Abstimmung wie folgt: Der Kompromissantrag unterlag dem Streichungsantrag mit 6 zu 12 Stimmen. Der ursprüngliche Kompromissantrag steht damit nicht mehr zur Diskussion, sondern wir haben jetzt eine Minderheit, die verlangt, dass wir zum ursprünglichen Beschluss des Nationalrates zurückkehren, dass wir die Fahrlässigkeit weiterhin mit einer Bussandrohung von 100 000 Franken als strafbar erklären, gegenüber der Mehrheit, die dem Streichungsantrag des Ständerates folgen will. Es gibt in Bezug auf diese Auseinandersetzung keine Abstimmungsempfehlung der WAK-NR, wir haben über diese Alternativen heute Morgen in der WAK-NR nicht diskutiert.

Jetzt noch zu Artikel 156, zu den Übergangsbestimmungen: Wir sind bei den Absätzen 1 und 2 dem Ständerat gefolgt. Damit schaffen wir eine Ausnahmeregelung. Diese Bestimmung sichert die Gleichbehandlung der SIX mit der Berner Börse; das bedeutet dieser Beschluss faktisch.

Darbellay Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP

Nous en sommes à la dernière navette du traitement de la loi sur l'infrastructure des marchés financiers, juste avant la Conférence de conciliation. Le Conseil des Etats a maintenu sa position pour toutes les divergences, à l'unanimité pour toutes les divergences sauf une, celle concernant la disposition sur les limites de positions, où le Conseil des Etats a tranché par 21 voix contre 13. Vous voyez donc que la position de l'autre conseil est hiératique, qu'il s'agit très souvent d'adopter des équivalences qui sont des standards internationaux en la matière. Je vous enjoins, dans la plus grande partie des cas, de suivre la majorité de la commission de manière à éliminer ces divergences.

Je commence par l'article 90 alinéa 1bis et l'article 90a. Il s'agit de la question de savoir si certains participants au marché, si certains créanciers pourraient être privilégiés. C'est une question politique qu'il s'agit de trancher. Le Conseil des Etats est unanime en la matière et votre commission a décidé de rejoindre la position du Conseil des Etats par 17 voix contre 7. La question politique est la suivante: si on privilégie un créancier, ce risque est reporté sur d'autres. Par conséquent, on doit se demander si c'est une bonne chose que de privilégier certains créanciers ou s'il faut répartir le risque sur tout le monde de manière équitable.

L'article 93 alinéa 1 lettre a concerne la question des collectivités. Est-ce que certaines collectivités publiques, par exemple les cantons ou les communes, peuvent être exclues du champ d'application de cette loi? C'est une réglementation qui existe notamment dans l'Union européenne. La commission, par 18 voix sans opposition et 7 abstentions, a décidé de suivre le Conseil des Etats, à savoir d'exclure du champ d'application de cette loi toutes les collectivités publiques, qu'il s'agisse d'une commune, d'un canton ou de la Confédération.

L'article 103 alinéa 3 concerne l'obligation d'annoncer au référentiel central. Cette réglementation existe aux Etats-Unis et dans l'Union européenne. Il s'agit donc d'une équivalence pour ce qui est des annonces. On peut vouloir vivre avec le syndrome du village gaulois, mais je pense qu'en matière de standards internationaux, les huit dernières années d'histoire économique et financière de la Suisse nous ont enseigné qu'il valait mieux appliquer les standards internationaux et nous distinguer sur d'autres points.

Les articles 116a et 116b concernent les limites de positions. Gouverner, c'est prévoir. Les recommandations du G-20 en la matière sont claires. La plupart des pays, notamment les Etats membres de l'Union européenne et les Etats-Unis, sont en train de mettre en oeuvre ces recommandations. Nous mettrions ainsi en place une norme qui donne une compétence au Conseil fédéral qui pourrait ensuite, le cas échéant, introduire des limites de positions. Je pense que gouverner, c'est prévoir et que, par conséquent, il s'agirait ici de faire ce pas. Le Conseil des Etats est en faveur de ces limites de positions. Il s'est exprimé par 21 voix contre 13 dans ce sens. La commission, par 13 voix contre 10 et 1 abstention, vous recommande de le suivre.

Je passe à l'article 148 alinéa 2 qui concerne les violations dans le cadre des procédures d'annonce. Le Conseil des Etats est unanime en la matière. La commission a procédé par deux votes. Elle s'est d'abord prononcée sur la proposition de compromis défendue par Monsieur Caroni, qu'elle a acceptée avec une voix de différence. Dans un deuxième vote, elle a accepté la proposition de suivre le Conseil des Etats, à savoir biffer la disposition prévoyant une amende de 100 000 francs en cas d'acte par négligence. Là aussi, je vous enjoins de suivre la majorité de la commission et de rejeter la proposition de la minorité Jans.

A l'article 156 alinéas 1 et 2, relatif aux mesures transitoires, le Conseil des Etats est unanime. On a parlé de la position de monopole de "SIX Group", le Conseil des Etats a été unanime sur cette question et nous l'avons suivi sans opposition et sans vote.

Verfahrensbeitrag

Art. 90 Abs. 1bis; 90a; 93 Abs. 1 Bst. a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 90 al. 1bis; 90a; 93 al. 1 let. a

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 103 Abs. 3

Antrag der Mehrheit

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Darbellay, Birrer-Heimo, de Buman, Hassler, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maire Jacques-André, Meier-Schatz, Pardini, Ritter, Schelbert, Tschümperlin)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 103 al. 3

Proposition de la majorité

Maintenir

Proposition de la minorité

(Darbellay, Birrer-Heimo, de Buman, Hassler, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maire Jacques-André, Meier-Schatz, Pardini, Ritter, Schelbert, Tschümperlin)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 93 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 86 Stimmen

(3 Enthaltungen)

Verfahrensbeitrag

Gliederungstitel vor Art. 116a; Art. 116a, 116b

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Caroni, Aeschi Thomas, Egloff, Flückiger Sylvia, Germanier, Matter, Noser, Pieren, Rime, Schneeberger, Walter)

Festhalten

Titre précédant l'art. 116a; art. 116a, 116b

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Caroni, Aeschi Thomas, Egloff, Flückiger Sylvia, Germanier, Matter, Noser, Pieren, Rime, Schneeberger, Walter)

Maintenir

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 92 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 92 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Mit Stichentscheid des Präsidenten

wird der Antrag der Mehrheit angenommen

Avec la voix prépondérante du président

la proposition de la majorité est adoptée

Verfahrensbeitrag

Art. 148 Abs. 2

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Jans, Birrer-Heimo, de Buman, Hassler, Leutenegger Oberholzer, Maire Jacques-André, Meier-Schatz, Pardini, Ritter, Schelbert, Tschümperlin)

Wer fahrlässig handelt, wird mit Busse bis zu 100 000 Franken bestraft.

Art. 148 al. 2

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Jans, Birrer-Heimo, de Buman, Hassler, Leutenegger Oberholzer, Maire Jacques-André, Meier-Schatz, Pardini, Ritter, Schelbert, Tschümperlin)

Si l'auteur agit par négligence, il est puni d'une amende de 100 000 francs au plus.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 115 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 72 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Verfahrensbeitrag

Art. 156 Abs. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 156 al. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté