13.059
Gewässerschutzgesetz. Änderung
Bischofberger Ivo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Worum geht es? Die vorliegende Botschaft zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes verfolgt das Kernziel, die schädlichen Spurenelemente, also Substanzen von Medikamenten, Hormonen, Bioziden, Kosmetika oder Pestiziden, zu eliminieren. Der Handlungsbedarf ist ausgewiesen, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren, denn die aktuelle Konzentration einiger organischer Spurenstoffe beeinträchtigt die Fischgesundheit und gefährdet die Fortpflanzung der Fische sowie andere Lebewesen im Bereich der Wasserfauna und -flora. Auch die Trinkwasserressourcen können durch Einträge von Mikroverunreinigungen Schaden nehmen.
Auf diese Situation wurde durch Massnahmen bei ausgewählten zentralen Abwasserreinigungsanlagen reagiert. Zur Verankerung dieser Massnahmen in der Gesetzgebung wurde von Ende 2009 bis April 2010 vom UVEK eine Anhörung zur Änderung der Gewässerschutzverordnung durchgeführt. Dabei anerkannten über achtzig Angehörte, dass das Problem der Mikroverunreinigungen über einen Ausbau ausgewählter Abwasserreinigungsanlagen gelöst werden muss. Die zentrale Forderung der Kantone und weiterer betroffener Kreise war verständlicherweise, dass für den geplanten Ausbau eine gesamtschweizerische und möglichst verursachergerechte Finanzierungslösung gefunden werden solle. Aufgrund dieser Forderung beschloss unsere UREK im August gleichen Jahres die Kommissionsmotion 10.3635, "Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser", welche sodann von unserem Rat in der Herbstsession 2010 und vom Nationalrat in der Frühjahrssession 2011 angenommen wurde und die es heute nach der Zustimmung zum revidierten Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer schliesslich abzuschreiben gilt.
Damit die Mikroverunreinigungen in ausreichendem Masse aus dem Wasser eliminiert werden können, müssen rund 100 der über 700 Abwasserreinigungsanlagen in der Schweiz speziell auf- und ausgerüstet werden. Um das realisieren zu können, ist eine entsprechende Finanzierung zwingend. Für die Investitionen in diese Abwasserreinigungsanlagen hat man vonseiten des zuständigen Departementes eine Studie über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten gemacht, die auch die Wirkung der zusätzlichen Reinigungsstufe zum Inhalt hatte. Entsprechend wurden als Finanzierungslösung sodann folgende Varianten geprüft: Es wurde eine Abgabe auf Produkten geprüft, die problematische Stoffe enthalten; sie hätte aber vollzugstechnisch einen unverhältnismässigen Aufwand zur Folge. Es wurde eine Variante zur Finanzierung aus Steuermitteln geprüft: Diese hätte jedoch keinen direkten Bezug zur Einleitung solcher organischer Spurenstoffe und würde deshalb nicht dem Verursacherprinzip entsprechen.
Schliesslich entschied man sich bei breiter Zustimmung seitens der Kantone, der Industrie, der Fachverbände und der Forschung für die Variante des Verursacherprinzips, was die angeschlossenen Einwohner, inklusive Gewerbe und Industrie, angeht. Diese Variante scheint punkto Verursachergerechtigkeit und Vollzugsaufwand die praktikabelste Lösung zu sein. Weil sich das Massnahmenpaket auf grosse Abwasserreinigungsanlagen und auf Abwasserreinigungsanlagen an Fliessgewässern mit einem hohen Anteil an gereinigtem Abwasser beschränkt, sind nur bestimmte, insbesondere dichtbesiedelte Regionen in der Schweiz betroffen, wo dementsprechend auch Mehrkosten für die Massnahmen anfallen. Hält man sich diese Variante vor Augen, müsste bei der geltenden Rechtslage die Bevölkerung in den betroffenen Regionen für diese Massnahmen aufkommen, obwohl letztlich alle Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landes Verunreinigungen durch organische Spurenstoffe verursachen.
Um dieser Ungerechtigkeit entgegenzuwirken und eine grössere Verursachergerechtigkeit sicherzustellen, soll eine gesamtschweizerische Abwasserabgabe zur Finanzierung von Massnahmen bei Abwasserreinigungsanlagen eingeführt werden. Diese Abgabe würde vom Bund erhoben und wäre zeitlich befristet - nach aktuellen Berechnungen sollten bis 2040 alle betroffenen Anlagen saniert sein. Danach könnte die Abgabe ersatzlos gestrichen werden. Die Inhaber der Abwasserreinigungsanlagen würden die Abgabe ihrerseits dann ganz oder teilweise über die Abwassergebührenreglemente in den Gemeinden verrechnen. Der Bund gewährt aus der zu schaffenden Spezialfinanzierung Abgeltungen von 75 Prozent an die Erstellung und Beschaffung von entsprechenden Anlagen und Einrichtungen.
Die Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen soll über die nächsten zwanzig Jahre stattfinden und wird voraussichtlich rund 1,2 Milliarden Schweizerfranken kosten. Dazu muss bei allen Abwasserreinigungsanlagen der Schweiz eine durchschnittliche Abgabe von jährlich höchstens 9 Franken pro angeschlossene Einwohnerin respektive angeschlossenen Einwohner erhoben werden. Durch die nun vorgeschlagene Änderung des Gewässerschutzgesetzes wird erstens die dazu notwendige Gesetzesgrundlage geschaffen und zweitens eine zweckgebundene Spezialfinanzierung initiiert, die den Ausbau ausgewählter Abwasserreinigungsanlagen erlaubt.
Die Minderheit Imoberdorf beantragt bei Artikel 61 zusätzlich zu den Massnahmen zur Elimination von organischen Spurenstoffen auch Massnahmen zur Nitrifikation. Das heisst, sie fordert, die bakterielle Oxidation von Ammoniak zu Nitrat in den Abwasserreinigungsanlagen sei mit Bundesgeldern zu unterstützen. Zu dieser Minderheit werde ich mich dann in der Detailberatung nochmals äussern.
In der Gesamtabstimmung herrschte Einstimmigkeit. Ihre Kommission beantragt mit 10 zu 0 Stimmen, dem vorliegenden Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Schliesslich verlangt unsere Kommission auch einstimmig, die Motion 10.3635, "Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser", abzuschreiben.
Im Sinne dieser Ausführungen beantragt Ihnen Ihre vorberatende Kommission mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf das vorliegende Geschäft einzutreten.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Das Geschäft ist in der Sache offensichtlich unbestritten. Die Revision ist sehr sinnvoll, denn die Schweiz hat mit ihren Abwasserreinigungsanlagen über die Jahrzehnte ein qualitativ hervorragendes System aufgebaut. Unsere Gesellschaft muss sich aber auch neuen Phänomenen stellen. Ich spreche von den Mikroverunreinigungen, die natürlich vor allem durch Medikamente verursacht werden. Unsere Gesellschaft wird älter, wir konsumieren entsprechend Medikamente, und Spuren davon finden sich im Abwasser wieder. Die zusätzliche Reinigungsstufe, die wir zur Eliminierung solcher Spurenelemente einbauen wollen, war deshalb auch in der Vernehmlassung unbestritten. Die Änderung entspricht einem Vorstoss Ihres Rates aus dem Jahre 2010.
Die Schwierigkeit bei der Umsetzung dieser an sich unbestrittenen Massnahme war die folgende: Wie können wir die Abwasserreinigungsanlagen zum Einbau einer solchen neuen Reinigungsstufe bewegen, und wie finanzieren wir diese? Es hat sich relativ schnell gezeigt, dass eine solche Vorgabe des Bundes nur über eine gesamtschweizerische Lösung bei den Abwasserreinigungsanlagen umgesetzt werden kann. Mit einer gesamtschweizerischen Abwasserabgabe, die der Bund bei den Abwasserreinigungsanlagen erhebt, wollen wir die zusätzliche Reinigungsstufe finanzieren. Mit dieser Abwasserabgabe wird es möglich sein, die notwendigen Investitionen zu tätigen, den Abwasserreinigungsanlagen Zeit zu geben - bis etwa zum Jahr 2040, in dem die Abgabe wieder abgeschafft werden kann - und die Umsetzung zu begleiten. Mit der Erhöhung der Abwassergebühren und einer Mitfinanzierung durch uns alle - durch die Einwohnerinnen und Einwohner und durch die Industrie- und Gewerbebetriebe - haben wir dem Verursacherprinzip Rechnung getragen.
Die zu erwartenden Investitionskosten für alle betroffenen Abwasserreinigungsanlagen - es braucht die zusätzliche Reinigungsstufe ja nicht überall, wie der Kommissionssprecher zu Recht ausgeführt hat - werden rund 1,2 Milliarden Franken betragen. Das klingt nach sehr viel, entspricht aber de facto nur etwa 9 Prozent des Wiederbeschaffungswertes aller Abwasserreinigungsanlagen.
Pro Jahr werden diese Investitionen auf rund 45 Millionen Franken veranschlagt. Wenn man diesem Betrag die heutigen jährlichen Gesamtkosten für die Abwasserentsorgung bei den Abwasserreinigungsanlagen gegenüberstellt, so sind das 2,2 Milliarden Franken, die mit den Gebühren abgewickelt werden. Auch in dieser Hinsicht ist der Aufschlag - eben diese 45 Millionen Franken pro Jahr - über die Gebühr verhältnismässig.
Wir haben deshalb vor, mit den Abwasserreinigungsanlagen dieses System aufzugleisen, sobald diese Gesetzgebung in Kraft ist. Die Abwasserreinigungsanlagen werden in ihrem Investitionsentscheid selbstverständlich frei sein. Das Programm ist dann einfach für 40 Jahre offen, und wir hoffen, dass ab dann alles abgesetzt sein wird. Ich glaube, es ist eine sinnvolle Aufgabe, die zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung der Qualität unseres Wassers dient.
Insofern bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.
Germann Hannes · P-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer
Loi fédérale sur la protection des eaux
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 60a Titel
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 60a titre
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Bischofberger Ivo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Nur ganz kurz: Im 3. Kapitel, dem Kapitel zur Finanzierung des Gewässerschutzgesetzes, wird, wie auf Seite 2 der Fahne ersichtlich, nebst dem bisherigen Artikel 60a zu den Abwasserabgaben, für welche die Kantone sorgen müssen, neu ein ergänzender Artikel 60b über die Abwasserabgaben eingeführt, welche der Bund erhebt. Daher erhält der bisherige Artikel 60a neu die Sachüberschrift "Abwasserabgaben der Kantone".
Germann Hannes · P-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Angenommen - Adopté
Art. 60b
Antrag der Kommission
Abs. 1-3, 5
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 4
... Erhebung der Abgabe. Die Abgabe entfällt spätestens am 31. Dezember 2040.
Art. 60b
Proposition de la commission
Al. 1-3, 5
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 4
... perception de la taxe. La taxe est supprimée au plus tard le 31 décembre 2040.
Bischofberger Ivo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Hier kann ich namentlich auf die Tabelle "Schätzung der finanziellen Auswirkungen der Spezialfinanzierung" auf Seite 5563 der Botschaft verweisen. Bei der vorgeschlagenen Spezialfinanzierung ist es notwendig, zu Beginn der Abgabenerhebung den maximalen Abgabesatz zu erheben. Zu einem späteren Zeitpunkt kann der Abgabesatz sukzessive reduziert werden. Nach Abschluss des Ausbaus der Abwasserreinigungsanlagen wird keine Abgabe mehr erhoben.
Absatz 4 verpflichtet den Bundesrat, den Abgabesatz festzulegen, der den jeweils zu erwartenden Kosten entspricht, und damit gesetzvertretendes Verordnungsrecht zu erlassen. Das heisst also, dass Massnahmen, mit deren baulicher Umsetzung nicht innert zwanzig Jahren nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen begonnen wurde, nicht abgeltungsberechtigt sind. Daher werden nach der Finanzierung der letzten Massnahmen auch keine weiteren Kosten anfallen, und die Erhebung der Gebühr wird damit voraussichtlich spätestens 2040 eingestellt.
Konsequenterweise wird daher mit der Formulierung dieses zweiten, ergänzenden Satzes nichts anderes eingefügt als die definitive Fixierung des Enddatums der Erhebung der Kosten.
Germann Hannes · P-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Angenommen - Adopté
Art. 61
Antrag der Mehrheit
Titel
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Imoberdorf, Cramer)
Titel
Stickstoffbehandlung und -elimination bei Abwasseranlagen
Abs. 1 Bst. a
a. Anlagen und Einrichtungen zur Nitrifikation oder Denitrifikation bei zentralen Abwasserreinigungsanlagen, soweit sie der Elimination von Spurenstoffen oder der Erfüllung völkerrechtlicher Vereinbarungen oder von Beschlüssen internationaler Organisationen dienen, welche die Reinhaltung von Gewässern ausserhalb der Schweiz bezwecken;
Abs. 2
Die Höhe der Abgeltungen richtet sich nach der Menge Stickstoff, die durch die Massnahmen nach Absatz 1 behandelt wird.
Art. 61
Proposition de la majorité
Titre
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Imoberdorf, Cramer)
Titre
Traitement et élimination de l'azote dans les installations d'évacuation et d'épuration des eaux
Al. 1 let. a
a. installations et équipements servant à la nitrification ou à la dénitrification dans les stations centrales d'épuration des eaux usées, dans la mesure où ils permettent d'éliminer les composés traces ou de respecter des accords internationaux ou des décisions d'organisations internationales visant à lutter contre la pollution des eaux en dehors de Suisse;
Al. 2
Le montant des indemnités est fixé en fonction de la quantité d'azote traitée grâce aux mesures prévues à l'alinéa 1.
Bischofberger Ivo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Hier finden wir den eingangs bereits erwähnten Antrag der Minderheit. Im Namen der Mehrheit Ihrer Kommission bitte ich Sie, dem bundesrätlichen Entwurf zuzustimmen.
Warum? In Artikel 61 wird die Sachüberschrift "Stickstoffelimination bei Abwasseranlagen" des geltenden Rechts erweitert und neu von der Minderheit in die Formulierung "Stickstoffbehandlung und -elimination bei Abwasseranlagen" gefasst. In Absatz 1 Litera a und in Absatz 2 beantragt die Minderheit, zusätzlich zu den Massnahmen zur Elimination von organischen Spurenstoffen auch Massnahmen zur Nitrifikation respektive Denitrifikation in den Abwasserreinigungsanlagen zu unterstützen. Dieses Thema liegt eigentlich ausserhalb der vorliegenden Gesetzesrevision. Entsprechend ausführlich haben wir uns auch in der Kommission darüber unterhalten.
Die Nitrifikation ist ein Thema aus den Sechziger- respektive Siebzigerjahren des letzten Jahrhunderts und war Bestandteil aller Bestrebungen des Bundes zur Stickstoffelimination, vorab natürlich in vielen ländlichen Gebieten. Dabei hatte der Bund die Nitrifikation am Anfang der Gesetzgebung bis 1997 als Teil dieser Anstrengungen zur Verbesserung der Wasserqualität - und weil bei den Anlagen ohne Nitrifikation die Betriebskosten höher sind - auch entsprechend subventioniert. Gewisse Abwasserreinigungsanlagen respektive Kantone haben davon Gebrauch gemacht, andere jedoch nicht. Die Offerte dauerte gegen vierzig Jahre. Verschiedene Kantone, u. a. Zürich, Bern, Aargau, St. Gallen und Thurgau haben mit Blick auf die Nitrifikation explizit Standards vorgeschrieben, andere jedoch nicht. Die Subventionierung wurde 1997 eingestellt, als man feststellte, dass die Kantone eigene Programme und Standards entwickelt hatten, um die genannten Probleme in den Griff zu bekommen.
Jetzt verlangt eine Anzahl Kantone, dass man mit einer Subventionierung neu beginnen soll; Sie alle haben die diesbezüglichen Schreiben erhalten. Zu diesem Begehren haben wir in der Kommission eine Vertretung der betroffenen Kantone angehört. Nach den intensiv geführten Diskussionen ist die Mehrheit der Kommission aber überzeugt, dass diese neue Subventionierung der falsche Weg wäre. Denn wenn wir uns in dieser Thematik quasi auf Feld 1 zurückbegeben würden, würden alle Kantone, welche im Laufe dieser Entwicklung über all die Jahre auf eigene Kosten investiert haben, verständlicherweise mit Rückforderungen aufwarten, und genau das würde dem Prinzip der Gesetzgebung, des Angebotes und einer gewissen Verursachergerechtigkeit zuwiderlaufen.
Es geht bei dieser Vorlage aber schwerpunktmässig um die Elimination von Spurenstoffen, und diesbezüglich wurde uns in der Kommission von den Fachleuten glaubwürdig versichert, dass, um dieses Ziel zu erreichen, eine Nitrifikation nicht notwendig sei. Der beabsichtigte Reinigungseffekt wird auch ohne diese Stufe erreicht.
Aus all diesen Überlegungen lehnt Ihre Kommission eine Ausdehnung des Geltungsbereiches dieses Gesetzes ab und beantragt Ihnen mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.
Imoberdorf René · Mit-M · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP
Zuerst zwei, drei Worte zur Ausgangslage: Dass das Problem der Spurenstoffe durch die Einrichtung einer zusätzlichen Behandlungsstufe bestimmter Abwasserreinigungsanlagen gelöst werden muss, ist unbestritten - vorausgesetzt, die entsprechende Finanzierung ist gesichert. Das hat sich auch in der Vernehmlassung gezeigt. Der gezielten Optimierung einzelner Abwasserreinigungsanlagen zur Elimination von Spurenstoffen steht jedoch der Umstand entgegen, dass sich die bestehenden Anlagen in ihren technischen Merkmalen unterscheiden, und zwar je nach den Anforderungen, die in der Region, wo sie stehen, gelten. Mit der vorliegenden Form des Entwurfes werden die etwa 30 Abwasserreinigungsanlagen in der Romandie, die Mikroverunreinigungen behandeln müssen, stark benachteiligt.
Warum diese Benachteiligung der Kläranlagen in der Westschweiz? Damit die Abwasserreinigungsanlagen in der Lage sind, Mikroverunreinigungen optimal und einigermassen kostenverträglich zu behandeln, sollten sie zunächst einmal für die Nitrifikation bzw. Denitrifikation eingerichtet werden. Ich spreche in der Folge der Einfachheit halber nur mehr von Stickstoffbehandlung oder von biologischer Reinigungsstufe. Wie der Kommissionssprecher bereits sagte, hat der Bund die Stickstoffbehandlung, also die biologische Reinigungsstufe, bis 1997 zu 20 bis 40 Prozent subventioniert. Zwar wurde die Abschaffung dieser Bundessubvention rechtzeitig angekündigt, aber die Westschweizer Kantone verzichteten darauf, für den Erhalt von Subventionen Projekte zu lancieren. Warum dies? Die meisten Grosskläranlagen in der Romandie waren gesetzlich gar nie zu einer Stickstoffbehandlung verpflichtet, da ihre Wasserleitungen letztlich stets in einen See münden und die gesetzlichen Grenzwerte durch die hohe Verdünnung auch ohne Stickstoffbehandlung eingehalten werden können. Dadurch hat der Bund Subventionen eingespart.
Die Stickstoffbehandlung in den Kläranlagen war und ist aber zum Schutz der Nordsee notwendig; die Subventionierung durch den Bund wurde eingerichtet, damit ein entsprechendes internationales Übereinkommen eingehalten werden kann.
Diese Kläranlagen verfügen also heute über eine biologische Reinigungsstufe, die vom Bund subventioniert wurde. Die Kläranlagen der Romandie befinden sich aber im Einzugsgebiet der Rhone oder an Zuflüssen zu grossen Seen und haben darum nie von solchen Subventionen profitiert. Sie sollen nun auf eigene Kosten die Stickstoffbehandlung einführen, damit die nun verlangte Eliminierung der Spurenstoffe optimal und einigermassen kostenverträglich möglich ist.
Ich möchte nun ein paar Bemerkungen zu Argumenten der Mehrheit machen, die sich gegen eine Subventionierung der Anlagen für die Stickstoffbehandlung ausspricht:
1. Der Antrag der Minderheit betrifft klar ein Thema, das Gegenstand der Gesetzesrevision ist, weil die Stickstoffbehandlung vom Bafu als Voraussetzung für die Behandlung von Mikroverunreinigungen empfohlen wird.
2. Die Wiedereinführung dieser Subvention würde keine Ungleichbehandlung darstellen. Es stimmt zwar, dass die Stickstoffbehandlung seit 1997 nicht mehr vom Bund subventioniert wird, doch das Argument, die beantragte Abänderung des Entwurfes führe zu einer Ungleichbehandlung, ist nicht zutreffend. Vielmehr würde die Abänderung zu einer Wiederherstellung der Gleichbehandlung führen, nämlich jener Mehrheit der Kläranlagen, die sich die Stickstoffbehandlung subventionieren lassen konnte, und jener Kläranlagen, die diese Finanzierung nun aufgrund der neuen Bestimmungen über die Mikroverunreinigungen nachzuholen haben.
Benachteiligt würden einzig jene Kläranlagen, die zwischen 1997 und heute eine Stickstoffbehandlung eingerichtet haben. Dabei handelt es sich aber nur um eine kleine Anzahl von Anlagen. Solche gibt es auch in der Westschweiz, z. B. in Martinach. Der Gesetzentwurf in der vom Bundesrat vorgelegten Form bringt eine offensichtliche Ungleichbehandlung von etwa 30 Abwasserreinigungsanlagen der Romandie mit sich, denn diese Abwasserreinigungsanlagen wurden nicht subventioniert, weil sie gemäss derzeit geltendem Gewässerschutzgesetz gar nicht zur Stickstoffbehandlung verpflichtet waren. Das habe ich eingangs schon dargelegt: Die Abänderung gemäss Minderheit will den Status quo ante wiederherstellen, sodass die Abwasserreinigungsanlagen, die neuerdings mit einer Stickstoffbehandlung ausgestattet werden müssen, um Mikroverunreinigungen zu eliminieren, nach wie vor mit Bundessubventionen rechnen dürfen. Somit wird eine faire Subventionierung für alle Abwasserreinigungsanlagen, die Mikroverunreinigungen zu behandeln haben, ermöglicht.
3. Das Argument der Mehrheit, die Stickstoffbehandlung sei keine Grundvoraussetzung für die Eliminierung von Mikroverunreinigungen, ist nur teilweise richtig. Rein technisch, das muss man zugeben, kann die zusätzliche Behandlungsstufe zur Eliminierung von Spurenstoffen auch ohne vorgängige Stickstoffbehandlung eingerichtet werden. Doch das Bafu empfiehlt, eine Behandlung der Mikroverunreinigungen erst vorzunehmen, nachdem eine weitgehende biologische Reinigung stattgefunden hat. Sinn dieser Empfehlung ist es, die durch den Chemikalienbedarf entstehenden Betriebskosten zu senken und einen übermässigen Energieverbrauch zu verhindern. Die Empfehlung des Bafu für eine vorgängig vorzunehmende Stickstoffbehandlung ist ganz im Sinne von Artikel 10 des Gewässerschutzgesetzes, der verlangt, dass die Kantone für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen sorgen.
Noch einmal: Es mag wohl stimmen, dass die Eliminierung von Mikroverunreinigungen ohne vorgängige biologische Reinigungsstufe möglich ist, doch entstünden dadurch wesentlich höhere Behandlungskosten. Eine solche Vorgehensweise stünde im Widerspruch zu den Bestimmungen des Gewässerschutzgesetzes, den Empfehlungen des Bafu und den energiepolitischen Zielen des Bundesrates. Daher sollte man konsequent sein und nur Anlagen zur Behandlung von Mikroverunreinigungen errichten, die allen Empfehlungen für den Umwelt- und Energiebereich entsprechen. Also sind die Anlagen vom Bund auf allen Behandlungsstufen - Stickstoff und Mikroverunreinigungen - zu subventionieren.
Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Diese Ausweitung der Vorlage und auch die Ausweitung der Subvention muss ich ablehnen. Ich bitte Sie, hier der Kommissionsmehrheit zu folgen.
1. Offenbar haben wir einen Expertenstreit; das wurde schon in der Kommission gesagt, Herr Ständerat Imoberdorf hat darauf hingewiesen. Wir gehen davon aus, dass eine Nitrifikation für die Spurenstoffelimination ganz klar nicht notwendig ist. Auch ohne diese spezifische Stufe wird der verlangte Reinigungseffekt bezüglich der Spurenstoffe erreicht. Wir haben zu dieser Frage Experten beigezogen, insbesondere den Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA), die Eawag, das eines der weltweit renommiertesten Wasserforschungsinstitute ist, und auch Unternehmen aus der Privatwirtschaft, die in diesem Bereich tätig sind. Insofern stehen hier also nicht die rund 100 Abwasserreinigungsanlagen zur Debatte, sondern deren 20; nur um die geht es hier, diese haben die Nitrifikation nicht gemacht. Wenn es nicht nötig ist, dann muss man es nicht subventionieren.
2. Es wird hier behauptet, man sei seinerzeit diskriminiert worden und man müsse das jetzt aufheben. Das wäre ja ein berechtigter Grund, Diskriminierung haben wir nicht gerne. Hierzu muss ich zunächst sagen, dass wir tatsächlich eine schweizweite Subventionierung der Nitrifikation von 1960 bis 1997 hatten. Eine solche Subvention geschah im Sinne von "Take it or leave it", indem der Bund ein Angebot machte, das man nutzen konnte. Unabhängig davon, ob für Bauern, Eigentümer einer Abwasserreinigungsanlage oder Besitzer einer Fotovoltaikanlage: Subventionen sind immer ein Angebot. Wer bei Ablauf einer Frist nicht profitiert und nicht investiert hat, hat das halt verpasst; das ist manchmal so. Es haben viele investiert, weil man dadurch für die Bevölkerung Betriebskosten senken konnte. Das haben einige nicht gemacht. Doch das ist nunmehr vorbei, das ist Vergangenheit, das ist Geschichte. Der Bund hat dann nochmals, von 1997 bis 2005, ein konzises Programm zur Stickstoffelimination im Einzugsgebiet des Rheins umgesetzt. Da waren nur gewisse Abwasserreinigungsanlagen betroffen, bei welchen die Nitrifikation gemäss Gewässerschutzverordnung noch nicht vorgeschrieben war.
Auch hier waren nicht alle Abwasserreinigungsanlagen betroffen. Weil ich nicht gerne höre, dass die Kantone oder die Bevölkerung benachteiligt sind, habe ich mir dann auch aufzeigen lassen, wer in dieser Zeit wie viele Subventionen erhalten hat. Im Schnitt hat der Bund Beträge an die Abwasserreinigungsanlagen bezahlt - ich sage es jetzt halt, auch wenn das gewisse Kantone nicht gerne hören -, die ungefähr bei 90 Franken pro Einwohner lagen. Im Kanton Wallis, im Kanton Neuenburg, im Kanton Jura und im Kanton Freiburg lag man pro Einwohner über dieser durchschnittlichen Subventionsgrösse. Also kann man nicht sagen, man sei diskriminiert worden; man hat pro Einwohner sogar eine höhere Subvention erhalten.
3. Wenn man sagt, dass man diesen Subventionstatbestand doch wieder öffnet, muss ich auf diejenigen Abwasserreinigungsanlagen verweisen, die man in diesen vergangenen 16 Jahren selber, freiwillig, renoviert und saniert hat. Dort wurden Investitionen ohne Bundessubventionen getätigt. Es wurde freiwillig gemacht. Viele Kantone haben den Standard vorgeschrieben. Wir würden damit diese Abwasserreinigungsanlagen natürlich massgeblich diskriminieren. So, wie ich die Politik kenne, müssten Sie dann in einer der nächsten Sessionen für diejenigen Kantone, die in diesen vergangenen 16 Jahren freiwillig saniert haben, den Subventionstopf auch anpassen.
Deshalb empfehle ich Ihnen dringend, beim Entwurf des Bundesrates mit der Elimination von organischen Spurenstoffen bei Abwasseranlagen zu bleiben. Verlassen wir uns auch auf die Experten, Herr Ständerat Imoberdorf! Wenn die sagen, die Stickstoffbehandlung sei nicht nötig, haben Sie nämlich auch kein Problem mit allfälligen zusätzlichen Kosten. Sie dürfen die Experten dann sicher beim Wort nehmen.
Germann Hannes · P-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 22 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 15 Stimmen
(1 Enthaltung)
Art. 61a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 36 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(1 Enthaltung)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Art. 84; Ziff. II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 84; ch. II
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 37 Stimmen
Dagegen ... 1 Stimme
(0 Enthaltungen)
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales
Angenommen - Adopté