12.021

Agrarpolitik 2014-2017

Graf Maya · 1VP-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion

1. Bundesgesetz über die Landwirtschaft

1. Loi fédérale sur l'agriculture

Block 5 (Fortsetzung) - Bloc 5 (suite)

Präsidentin (Graf Maya, erste Vizepräsidentin): Wir fahren in unserer Debatte mit der Begründung der Anträge der Minderheiten zu Block 5 weiter, die wir am vergangenen 19. September begonnen haben.

Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Die Minderheit bei Artikel 73 Absatz 1 Buchstabe a will darauf verzichten, die Biodiversitätsbeiträge nach Zonen abzustufen. Die Gründe sind folgende:

Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, diese Beiträge nach Zonen abzustufen, und zwar so, dass die Talzone höhere Beiträge erhält als die Bergzone. Diese Zonenabstufung der Grundbeiträge ist abzulehnen, sie ist nicht begründbar; im Gegenteil, die betreffenden Flächen im Berggebiet sind meist artenreicher und aufwendiger zu bewirtschaften. Wenn schon, sollte es gerade umgekehrt sein.

Doch hier wird eben deutlich, dass wir von einem Direktzahlungssystem, welches wirklich Leistungen abgilt, noch entfernt sind. Die Konzeption sieht nicht vor, dass die Leistung entschädigt wird, sondern dass die Opportunitätskosten entschädigt werden - das heisst der Ertragsausfall, welcher bei einer Umstellung anfällt. Dieser Ertragsausfall ist im Talgebiet grösser als im Berggebiet - so einfach kommt diese Zonenabstufung zustande. Das ist nicht richtig. Nur weil das Berggebiet geringere Opportunitätskosten für Biodiversitätsförderflächen aufweist und die Anteile dieser Flächen in den Bergzonen III und IV bereits hoch sind, ist das kein Grund, diese Leistungen schlechter zu entschädigen. Eine Zonenabstufung dieser Beiträge kürzt die Beiträge für das Berggebiet.

Die Minderheit beantragt Ihnen daher, diese Zonenabstufung zu streichen.

Ich komme zum Minderheitsantrag zu Artikel 73 Absatz 3: Wir beantragen Ihnen, den Kantonsanteil von 20 Prozent für die Vernetzung der Biodiversitätsförderflächen zu streichen und den Bundesanteil von höchstens 80 auf 100 Prozent zu erhöhen. Die Gründe dafür sind einfach: Zum einen ist die Landwirtschaftspolitik eine nationale Aufgabe. Es widerspricht den Bestimmungen des neuen Finanzausgleichs, nationale Aufgaben zu definieren und kantonale Kofinanzierungen vorzugeben. Zum andern ist bereits für die Landschaftsqualitätsbeiträge eine kantonale Kofinanzierung vorgesehen. Bei diesen Beiträgen macht sie noch Sinn - ausser aus dem eben genannten Grund. Das macht eher Sinn, weil die Landschaftsqualitätsbeiträge sich auf wenige Projekte beschränken, welche zudem regional individuelle Vorgehensweisen nötig machen, und weil diese Projekte auf die Unterstützung der Regionen und der Kantone angewiesen sind. Die Vernetzungsbeiträge für Biodiversitätsförderflächen werden aber schweizweit nach sehr ähnlichen Standards ausgerichtet. Darum lässt sich aus den beiden genannten Gründen eigentlich keine kantonale Kofinanzierung rechtfertigen.

Grin Jean-Pierre · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Madame Bertschy, vous voulez supprimer la part de 20 pour cent que les cantons versent dans le cadre des réseaux. Alors, est-ce que vous voulez les prendre sur l'enveloppe globale des paiements directs? Ceci entraînerait une diminution de la part des paiements directs aux agriculteurs.

Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Herr Kollege, wenn wir den Kantonsanteil reduzieren, wird der Direktzahlungsanteil insgesamt nicht kleiner, sondern die Kantone tragen einfach nichts zur Finanzierung bei. Das ist insofern aber auch richtig, als die Landwirtschaftspolitik, wie ich Ihnen vorhin gesagt habe, eine nationale Aufgabe ist.

Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion

Mein erster Minderheitsantrag betrifft Artikel 73 und befasst sich mit den Biodiversitätsbeiträgen. Es lohnt sich, hier genauer hinzuschauen. Zwar ist die Förderung der Biodiversität nicht etwas Neues - das gibt es heute schon -, trotzdem: Die gesetzliche Grundlage wird frisch konzipiert, in dieser Form ist der ganze Artikel neu. Absatz 1 Buchstabe c in der Lesart des Bundesrates bzw. Buchstabe b des bundesrätlichen Entwurfes will Biodiversitätsbeiträge nur zur Förderung der Vernetzung ausrichten. Der Minderheitsantrag sieht vor, dass die Direktzahlungen der Aufwertung und Neuschaffung von Biodiversitätsförderflächen dienen.

Es gilt hier, Berg- und Tallandwirtschaft zu unterscheiden. Im Talgebiet ist die Biodiversität tief. Sie liesse sich mit einfachen Neuschaffungen erhöhen, indem beispielsweise Hochstamm-Obstgärten oder Hecken gepflanzt würden, die Neuansaat von Blumenwiesen vorgesehen würde und Tümpel geschaffen würden. Diese Elemente brauchen wenig Fläche, haben jedoch eine starke Wirkung auf die Biodiversität. Anders im Berg- und Sömmerungsgebiet: Rund 1000 Hektaren Nutzfläche und Sömmerungsfläche gehen der Landwirtschaft jedes Jahr durch Nutzungsaufgabe verloren. Als Grund wird meist genannt, dass die Beiträge für die erschwerte Bewirtschaftung dieser Flächen zu gering seien im Vergleich zu den Beiträgen für hofnähere Flächen.

Im heutigen Direktzahlungssystem fehlt ein Anreiz, um die intensive Handarbeit, die zur Offenhaltung der Flächen nötig ist, zu leisten. Der Minderheitsantrag schafft in Berg und Tal den Anreiz, neue Flächen dieser Art zu schaffen und bestehende aufzuwerten. Das grösste Hindernis stellt nun noch die finanzielle Beteiligung der Kantone dar. Die Verantwortung soll ganz dem Bund übertragen werden. Ich stimme deshalb auch für den Antrag der Minderheit Bertschy.

Mein zweiter Minderheitsantrag betrifft Artikel 75, der die Beiträge für Produktionssysteme regelt. Diese werden gefördert, wenn sie besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind. Bei Absatz 1 Buchstabe c geht es um Beiträge für besonders tierfreundliche Produktionsformen. Hier möchte die Minderheit einfügen, dass das Belassen von Hörnern ebenfalls dazuzählt.

In der Werbung für die Milch begegnen uns oft Kühe, die sensationelle Fähigkeiten haben: Sie jonglieren mit Bällen, sie können fliegen usw. Immer tragen sie Hörner - das ist Imagepflege. In der Praxis dagegen sind hörnertragende Kühe immer rarer geworden. Begründet wird das mit einem höheren Verletzungsrisiko. Das wollen wir nicht schlichtweg verneinen. Sicher aber spielen auch Kostengründe eine Rolle. Hornlose Tiere brauchen weniger Platz im Stall und müssen weniger betreut werden. Tatsächlich aber belegen zahlreiche Bauernhöfe, dass man auch im Laufstall behornte Kühe halten kann. Hörner sind beim Vieh nicht ohne Funktion. Es braucht sie für die Körperpflege, und sie prägen sein Sozialverhalten mit. Für eine Abgeltung spricht, dass in Freilaufställen mehr Platz nötig und der Bezug zum behornten Tier intensiver ist. Verschiedene Organisationen unterstützen das Anliegen, so etwa VKMB oder KAG-Freiland.

Bei Artikel 76 Absatz 1 geht es um die Beiträge zur Förderung der Ressourceneffizienz. Mit unserem Antrag wird der Ausstoss klimaschädlicher Gase thematisiert. Der Anteil der Schweizer Landwirtschaft an den Gesamtemissionen beträgt heute rund 11 Prozent. Der Anteil ist nach einem Rückgang in den Neunzigerjahren eher wieder gestiegen. Von daher rechtfertigt sich eine gesetzliche Bestimmung, die sich der Sache echt annimmt. Heute dominieren einzelbetriebliche Massnahmen. Das genügt nicht. Es ist wichtig und nötig, dass die Massnahmen überbetrieblich koordiniert und optimiert werden. Die Verwaltung ist in anderen Bereichen - zum Beispiel bei der Biodiversität - zum gleichen Schluss gekommen. Hier basiert die Entwicklung von Massnahmen auf regionalen Konzepten. Ein analoges Vorgehen ist auch bei den klimaschädlichen Gasen notwendig.

Ganz wichtig wird sein, die Auswirkungen der Ressourceneffizienzprogramme im Bereich Klimaschutz genau zu prüfen. Staatlich geförderte Klimaschutzmassnahmen dürfen nicht zulasten der Umwelt gehen. Massnahmen, die zum Beispiel einen höheren Einsatz von Pestiziden nötig machen, dürfen nicht gefördert werden. Der Fokus muss auf Massnahmen liegen, die dem Klima, der Umwelt und der nachhaltigen Produktion von Lebensmitteln zugutekommen.

Wir bitten Sie, die Minderheitsanträge zu unterstützen.

Parmelin Guy · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Monsieur Schelbert, vous avez parlé de la problématique de la lutte contre les gaz nocifs. Vous avez affirmé qu'il y avait de nouveau une augmentation des gaz produits par l'agriculture, des gaz issus des animaux. Savez-vous que ce sont les programmes de détention respectueuse des animaux, donc plus d'animaux en plein air, plus de stabulation libre, qui sont responsables de cela? Maintenant qu'on a imposé ces programmes, avec raison, pour le bien-être des animaux, vous voulez punir encore les agriculteurs? N'est-ce pas à la société de prendre en charge ce genre d'effet annexe?

Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion

Unsere Gesellschaft produziert viel zu viele Abgase, und mit zu den Verursachern gehört die Landwirtschaft. Die Probleme sind gross, ich habe es geschildert. Die Landwirtschaft muss ebenfalls ihren Beitrag leisten. Auch wenn wir in der Landwirtschaftspolitik jetzt tendenziell in eine Richtung gehen, die auf weniger Tierintensität ausgerichtet sein wird, ist es doch so, dass die Beschlüsse dazu noch nicht gefasst sind. Ich halte dafür, dass wir Korrekturen allenfalls dann vornehmen, wenn die Entwicklung der Landwirtschaftspolitik tatsächlich in die Richtung geht, wie sie der Bundesrat vorschlägt - aber ich weiss, dass Sie dem persönlich ja opponieren.

Hausammann Markus · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kollege Schelbert, ich habe eine Frage zu Ihrer Ergänzung "einschliesslich Belassung von Hörnern". Wollen Sie das zur Voraussetzung für die tierfreundlichen Produktionsformen machen, oder soll das ein eigenes Programm werden?

Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion

Es ist nicht die Meinung, dass künftig Hörner quasi obligatorisch erklärt werden sollen, sondern diese Förderung soll im Rahmen eines kleinen Beitrages erfolgen. Der Vorschlag geht in Richtung von einem Franken pro Kuh und Hörner pro Tag in einer separaten Einrichtung. Die Belassung von Hörnern soll auf diese Weise gefördert werden. Es geht nicht um eine Konkurrenzierung der bestehenden Produktionssystembeiträge, und es geht auch nicht um eine Verabsolutierung.

von Siebenthal Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich nehme Stellung zu zwei Anträgen zu Artikel 71, zuerst zum Antrag der Kommission zu Absatz 1 Buchstabe bbis: "zusätzlich einen abgestuften Beitrag nach Anteil Mähwiesen in Steillagen". Dieser Antrag verlangt, dass ein Betrieb, wenn sich ein sehr hoher Anteil seiner gesamten Mähwiesen in sehr steiler Lage befindet, eine zusätzliche Abgeltung erhält. Ein Betrieb in dieser Lage hat nicht die Möglichkeit, seine Fläche beliebig auszudehnen, denn die Bewirtschaftung dieser Flächen ist sehr arbeitsintensiv. Wenn wir diese Flächen auch in Zukunft bewirtschaftet haben wollen, braucht es eine zusätzliche Unterstützung.

Ich bitte Sie, wie die WAK diesem Antrag zuzustimmen.

Jetzt komme ich noch zum Antrag der Minderheit Fässler Hildegard zu Absatz 2: Diese Minderheit will, dass Sömmerungsbeiträge unter der Voraussetzung der täglichen Tierkontrolle oder anderer geeigneter Schutzmassnahmen ausgerichtet werden. Die Kontrolle und Überwachung der gesömmerten Tiere ist im Tierschutzgesetz geregelt. Die Sömmerung von unbeaufsichtigten Tieren ist klar untersagt. Dieser Antrag würde zu zusätzlichem Verwaltungs- und Kontrollaufwand führen. Wenn wir die Alpwirtschaft erhalten wollen, dürfen wir nicht noch mehr Auflagen einführen. Wir haben schon heute Alpkontrollen. Wenn etwas nicht stimmt, werden sofort Massnahmen getroffen. Ich kann Ihnen sagen: Die Älpler kontrollieren und pflegen ihre Sömmerungstiere mit grossem Einsatz, und das an vielen Orten unter anspruchsvollen Bedingungen. Schenken wir den Älplern doch weiterhin Vertrauen, und stimmen wir der Mehrheit zu.

Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, den Minderheitsantrag Fässler Hildegard abzulehnen.

Grin Jean-Pierre · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Les contributions à la sécurité de l'approvisionnement devraient devenir l'élément central de ce nouveau système de paiements directs. Pour pouvoir assurer les différentes prestations d'intérêt général, les exploitations agricoles doivent non seulement exister et disposer des infrastructures dont elles ont besoin, mais les exploitants doivent aussi disposer d'une solide formation professionnelle. Pour cela, les contributions à la sécurité de l'approvisionnement assurent une certaine stabilité et sécurité, sans empêcher les structures d'évoluer. Il est donc nécessaire d'augmenter les contributions à la sécurité de l'approvisionnement et de diminuer les contributions de transition.

La minorité Aebi Andreas à l'article 72 demande de considérer l'intensité de l'exploitation pour les surfaces fourragères; je vous recommande d'accepter cette proposition. Dans les grandes cultures, il faudrait fixer le niveau des contributions de manière à inciter quelque peu la production. Pour les céréales fourragères, une contribution spécifique devrait être introduite pour rendre cette culture au niveau local plus attractive, au détriment des importations qui ont très fortement augmenté ces dernières années.

La proposition de la minorité Schelbert à l'article 73, qui demande la création de nouvelles surfaces de biodiversité, est à rejeter, car il est nécessaire de garder un maximum de surfaces pour la production. Saviez-vous par exemple que, dans notre pays, il y a déjà plus de 125 000 hectares de surfaces de compensation écologique assurant la biodiversité, alors que les céréales panifiables couvrent à peine 120 000 hectares? Vouloir aller plus loin serait dommageable pour notre sécurité alimentaire.

Dans l'intérêt de la sécurité des éleveurs et des animaux vivant en groupe, il n'y a pas lieu de bannir la pratique de l'écornage fait de manière indolore. Je vous demande donc de rejeter également la proposition de la minorité Schelbert à l'article 75.

A l'article 73 alinéa 3, la part cantonale de 20 pour cent sur les surfaces de promotion de la biodiversité est à maintenir pour deux raisons. Premièrement, il est normal que les cantons, qui jouent un rôle déterminant dans la concrétisation des projets de mise en réseau, participent aussi à leur financement. Deuxièmement, ces paiements devraient être pris dans l'enveloppe des paiements directs généraux, ce qui diminuerait les montants globaux pour les agriculteurs.

Je vous demande donc de rejeter à cet article la minorité Bertschy.

Maire Jacques-André · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion

Les articles regroupés dans ce bloc de discussion constituent, comme cela a été relevé dans le débat d'entrée en matière, l'essentiel du changement de philosophie prévu avec cette nouvelle politique agricole.

En effet, le remplacement des contributions pour animaux par des paiements directs orientés sur des prestations précises est à nos yeux la valeur ajoutée principale de la nouvelle Politique agricole 2014-2017.

Les propositions qui visent à maintenir un lien entre les contributions à la sécurité de l'approvisionnement et la charge en bétail reviennent à conserver un modèle dont les dysfonctionnements sont avérés. Ces dernières années, nous avons pu constater ces dysfonctionnements, en particulier dans le marché du lait où le prix a baissé en raison de la surproduction.

Par conséquent, certaines propositions, qui partent sans doute d'une bonne intention pour soutenir les agriculteurs, risquent de faire baisser le revenu de beaucoup d'entre eux. De plus, les paiements directs liés aux animaux risquent aussi de détourner un certain nombre de paiements des régions de montagne vers les grandes exploitations de plaine. Nous avons reçu plusieurs documents qui tendent à démontrer le contraire. Mais, c'est logique: si les grandes exploitations de plaine ont plus d'animaux, elles auront plus de paiements directs et ce sera autant d'argent qui ne pourra pas soutenir d'autres prestations, en particulier pour les paysans de montagne.

Parallèlement à ces paiements directs qui seraient maintenus pour les animaux, on risque de devoir intervenir de façon totalement contradictoire pour soutenir ensuite un marché du lait qui serait victime de la surproduction.

Donc, je vous appelle à la cohérence. Si nous voulons éviter ces distorsions du marché, éviter cette surproduction de lait qui demande ensuite des corrections du marché, il faut renoncer aux paiements directs pour les animaux.

La ligne fixée par le Conseil fédéral et la majorité de la commission aux articles 72 à 77 doit donc être privilégiée, et le groupe socialiste vous propose d'améliorer encore les solutions en suivant les minorités Jans, Bertschy et Schelbert.

Mais, dans cette logique, il est très important de repousser la minorité Aebi Andreas à l'article 72, qui vise encore une fois à maintenir des contributions liées au nombre d'animaux.

Le reste de ces articles est dans la pleine logique de l'article constitutionnel puisque les différents articles qui sont proposés octroient des prestations liées à chacun des objectifs énumérés à l'article 104 de la Constitution. Donc, encore une fois, nous soutenons vraiment la ligne du Conseil fédéral et de la majorité.

De plus, pour permettre aux agriculteurs d'adapter leur exploitation au nouveau système - parce que nous sommes bien conscients que nous demandons là un changement parfois important -, il est essentiel de maintenir un soutien financier pour que les familles paysannes puissent continuer à vivre dans des conditions décentes pendant cette phase de transition. Dans ce sens, nous soutenons sans réserve les contributions de transition qui sont prévues. Et, pour qu'elles incitent réellement au changement, la minorité Jans à l'article 77 alinéa 3 vous propose de les limiter dans le temps pour que ce soit bien un accompagnement à la transition, une incitation au changement, mais qu'on ne s'installe pas dans cette situation transitoire.

Par ailleurs, ces contributions de transition ont l'avantage de prévoir, au niveau de la fortune et du revenu, un seuil au-dessus duquel elles ne seraient pas accordées. Cela nous semble tout à fait justifié.

En conclusion, nous vous invitons vraiment, pour respecter la cohérence du projet qui nous est soumis, à soutenir la position du Conseil fédéral et de la majorité de la commission, et à améliorer un certain nombre de dispositions liées à des prestations précises.

Graf Maya · 1VP-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion

Hier in den Artikeln 71 bis 77 sind wir bei den Kernpunkten dieser Agrarreform. Es geht um die vom Parlament explizit gewünschte Neuausrichtung des Direktzahlungssystems in zielgerichtete Instrumente, die transparent sind und unsere Landwirtschaft zukunftsfähig und nachhaltiger machen. Dies entspricht auch Artikel 104 der Bundesverfassung, welcher Versorgungssicherheit, dezentrale Besiedlung, Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und Kulturlandschaftspflege gleichwertig postuliert.

Das Kernstück dieser Reform ist die Abschaffung der Tierbeiträge in Artikel 72, die zu einer Fehlentwicklung geführt haben. Die Bauernfamilien spüren den Preiszerfall bei Milch und Fleisch selbst schmerzlich. Die Verschuldung nimmt zu, denn immer grössere Investitionen und mehr Tiere sollen den Preiszerfall auffangen. Dies ist eine Abwärtsspirale, nicht nur für die betroffenen Bauernbetriebe, sondern auch für die Allgemeinheit, die die Verwertung der Überproduktion bezahlen muss, aber auch für die Ökologie, denn je intensiver die Produktion, desto mehr negative Folgen für Umwelt und Trinkwasser. Zudem: Pro Jahr eine Million Tonnen Sojaimport aus Ländern, wo die Bauern selbst um Land kämpfen - das kann wahrlich nicht das Ziel unserer Schweizer Landwirtschaftspolitik sein.

Der Status quo ist also für niemanden ein Gewinn und schon gar keine Zukunftsperspektive. Es ist daher unverständlich, dass die Minderheit Aebi Andreas bei den Versorgungssicherheitsbeiträgen diese Bindung an den Tierbesatz wieder fordert und der Bauernverband versucht, eine Trennung von produzierender und pflegender Landwirtschaft heraufzubeschwören. Das ist nicht richtig, es ist unsinnig. Unsere Landwirtschaft hatte schon immer den Auftrag, für Qualitätslebensmittel aus standortgerechter Produktion mit möglichst wenig Ressourcenverbrauch zu sorgen. Ernährungssicherheit und Nachhaltigkeit sind Schwesterbegriffe.

Wir Grünen wundern uns insbesondere auch über die Mehrheit der CVP, die für uns bis heute immer auch als Vertreterin der Berggebiete galt. Wer den hohen Tierbesatz belohnt, leistet dem Berggebiet einen Bärendienst. Die Direktzahlungen würden weiterhin mehrheitlich in die intensive Milch- und Fleischproduktion im Tal fliessen.

Mit dem Systemwechsel und den Massnahmen - wie verbesserte Sömmerungs- und Hangbeiträge, neue Alpungsbeiträge, angepasste Biodiversitätsbeiträge, Beiträge für die Mähnutzung bei Steilhängen - kommen dem Berggebiet mehr Direktzahlungen zu; somit wird eine Perspektive für die Zukunft geschaffen. Wer also etwas für das Berggebiet tun will, muss für das neue Direktzahlungsmodell des Bundesrates stimmen, also der Mehrheit der Kommission folgen.

Noch etwas zur Behauptung, die produzierende Landwirtschaft würde aufgegeben: 71 Prozent der Direktzahlungen sind auch nach dem neuen Modell eng produktionsgebunden, und 14 Prozent haben die Produktion als Voraussetzung. Das sind 85 Prozent der gesamten Direktzahlungen. Es kann also keine Rede von weniger Produktion sein, aber es kann die Rede von einer besseren Produktion sein, und das ist dringend nötig. Wir müssen den Bauernfamilien Perspektiven eröffnen und einen Markt schaffen, wo die Konsumenten und Konsumentinnen das bekommen, was sie wollen: gesunde und natürliche Lebensmittel.

Dass genau dies wirtschaftlich erfolgreich ist, beweist die wachsende Zahl an Bio-Bauernbetrieben, an erfolgreichen marktorientierten Mutterkuhhaltern, beweisen die IP-Suisse und all diese produzierenden Bauernfamilien. Sie begrüssen übrigens das neue Direktzahlungssystem und wollen auch die Tierbeiträge abschaffen. Sie machen doch immerhin mehr als die Hälfte aller Bauernbetriebe aus.

Die grüne Fraktion beantragt Ihnen aus all diesen Gründen, alle Minderheitsanträge, mit denen die neuen Gefässe für Direktzahlungen bekämpft werden, insbesondere bei Artikel 72, abzulehnen. Die anderen Minderheitsanträge, die die Direktzahlungsbeiträge an mehr ökologische Leistungen binden wollen, wird die grüne Fraktion unterstützen.

Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Frau Graf, Sie argumentieren, der Kompromissantrag der Minderheit I (Aebi Andreas) verursache eine Intensivierung bei der Tierhaltung. Sie wissen ja auch genau, dass auf einem Betrieb drei oder mehr als drei Düngergrossvieheinheiten pro Hektar gehalten werden müssten, um von einer Überproduktion zu sprechen. Wie begründen Sie diesen - Ihrer Meinung nach - Fehlanreiz, wenn Sie doch genau wissen, dass bei bis zu zwei Grossvieheinheiten keine intensive Tierhaltung erfolgt?

Graf Maya · 1VP-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion

Ich habe davon gesprochen, dass wir mit dieser Reform die Weichen neu stellen wollen, weg von den Tierbeiträgen hin zu diesem Direktzahlungssystem, das die Weichen stellt, und weg auch von dieser Intensivierung. Die negativen Folgen habe ich erwähnt.

Nun ist es so, dass der Antrag der Minderheit I (Aebi Andreas) diese Tierbeiträge behalten will. Er wählt als Kompromiss eine Mittellösung, aber es ist nicht die richtige Weichenstellung. Wir müssen uns heute entscheiden, diese Weiche zu stellen. Dann können wir diese Probleme wirklich miteinander angehen.

Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Kollegin Graf, Sie haben mehrfach von der Erhaltung der Tierbeiträge gesprochen. Anerkennen Sie nicht, dass es sich beim Minderheitsantrag Aebi Andreas nicht einfach um einen Antrag auf Erhaltung handelt, sondern um einen Kompromiss zwischen der Bundesratslösung und dem Status quo - um einen Kompromiss, der durchaus auch der zu starken Intensivierung in gewissen Zonen Rechnung tragen will, indem man sagt, der Basisbeitrag werde ab dem Mindesttierbesatz bis zu einem Maximaltierbesatz erhöht?

Graf Maya · 1VP-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion

Ich kenne diese Zahlen schon. Es ist natürlich nicht ganz der Rückgang zum heutigen System, Sie wählen einen Mittelweg. Heute müssen wir beschliessen - das ist uns ganz wichtig -, dass wir diese Reform wirklich so durchführen, mit dem neuen Direktzahlungssystem, wie es die Mehrheit, wie es der Bundesrat will; dass wir diese Tierbeiträge eben nicht mehr als Mass nehmen, sondern dass wir mit dem neuen System diese neuen Töpfe haben, die transparent sind, die uns auch eine Neuausrichtung für die Betriebe, die heute Schwierigkeiten haben, erlauben. Ich denke, diese Weichenstellung ist heute zentral. Selbstverständlich geht es dann weiter.

Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion

Kollegin Maya Graf, ist es nicht so, dass genau das, was uns die SVP und auch Kreise aus der CVP als Mittelweg verkaufen, weiterhin zu Milchseen und Butterbergen, also zu einer massiven Überproduktion führen wird?

Graf Maya · 1VP-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion

Ich habe gesagt, dass wir heute - ich denke, in dieser Analyse sind wir uns einig - zu viel Milch und zu viel Fleisch haben. Wir haben einen Preiszerfall, und wir haben viele Bauernfamilien, die wirklich um die Existenz kämpfen. Es gibt heute also eigentlich eine Möglichkeit, diesen Bauernfamilien eine Perspektive zu geben. Es muss mit weniger Tieren, vor allem im Talgebiet, gehen.

Ich möchte auch noch etwas zum Kalorienverbrauch sagen. Wir werden zukünftig nicht weniger Kalorien produzieren, gleich viel, aber ... (Zwischenruf des Präsidenten: Sie müssen nur die Frage beantworten, Frau Graf!) Gut, ich werde es meiner Ratskollegin persönlich sagen.

Landolt Martin · Mit-M · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD

Es geht bei diesem Block, namentlich bei den Versorgungssicherheitsbeiträgen, um eine zentrale Frage dieser Vorlage, nämlich insbesondere um die Frage, ob und inwiefern das bisherige Anreizsystem angepasst werden soll. Die BDP wird in dieser Frage die Mehrheit unterstützen, weil wir glauben, dass Korrekturbedarf besteht.

Das bisherige System hat zu einer Rekordproduktion geführt, was in der Konsequenz zu tieferen Preisen geführt hat. Das ist ein logischer Markteffekt, der die Wirkung der damals gutgemeinten Anreize zu einem grossen Teil verpuffen lässt. Es geht also nicht einmal unbedingt um diesen ominösen Spagat zwischen Produktion und Ökologie, denn schon in der Produktion allein führt der ökonomische Mechanismus des heutigen Systems zu sinkenden Preisen. Es wäre deshalb falsch, eine höhere Produktion zwingend mit höheren Erträgen gleichzusetzen.

Die Forderung, Versorgungssicherheitsbeiträge weiterhin an den Tierbesatz zu binden, bedeutet faktisch ein indirektes Festhalten an den Tierbeiträgen und hat gesamthaft einen Rückgang des bäuerlichen Einkommens zur Folge. Natürlich bleibt die Lebensmittelproduktion die wichtigste Funktion der Landwirtschaft - aber nicht die einzige. Wenn die Landwirtschaft rund einen Drittel unserer Fläche entscheidend mitgestaltet, muss es doch möglich sein, rund 15 Prozent der künftigen Direktzahlungen an ökologischen Aufgaben zu orientieren. Nicht ganz zu Unrecht wird ja auch seitens der Landwirtschaft immer wieder mit allgemeinen Aufgaben zugunsten von Landschaft und Ökologie argumentiert, wenn wir in diesem Saal jeweils über Marktöffnungen oder Freihandelsabkommen diskutieren. Diese Argumentation darf aber nicht völlig ausgeklammert werden, wenn es jetzt darum geht, das bisherige Anreizsystem genau in diese Richtung anzupassen und weiterzuentwickeln.

Dass Korrekturbedarf besteht, ist nicht die Schuld der Landwirtinnen und Landwirte. Sie haben bewiesen, dass sie gute Unternehmer sind und das Beste aus dem bestehenden System machen. Aber wir müssen die bestehenden Anreize überdenken und anpassen.

Ich habe bereits in der Eintretensdebatte darauf hingewiesen, dass es durchaus Beispiele von subjektiv Betroffenen geben wird, die mit diesem Systemwechsel zumindest in der ersten Phase schlechter fahren. Absolut falsch wäre es nun, einen Graben zwischen Profiteuren und Verlierern heraufzubeschwören. Es ist allerdings eine Tatsache, dass sich die Heterogenität innerhalb der Landwirtschaft, die Unterschiede zwischen Bergbauern und Grossbetrieben im Flachland im bisherigen System zu deutlich gezeigt haben, und zwar auch im finanziellen Bereich. Unterschiede sind nichts Schlechtes, aber es gehört zum Erfolgsrezept schweizerischer Solidarität, diese Unterschiede in einer Bandbreite zu halten, die vertretbar ist. Die heutigen Unterschiede sind schwer zu erklären.

Ich habe auch darauf hingewiesen, dass wir als Parlament gefordert sind, die Agrarpolitik als Gesamtheit zu betrachten, die alle Betriebsarten, Betriebsgrössen und alle Regionen umfasst. In dieser gesamtheitlichen Betrachtung lässt sich feststellen, dass das künftige Sektoreinkommen mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit um über 100 Millionen Franken höher ausfällt als mit dem Antrag der Minderheit. Das kann doch aus einer ganzheitlichen Betrachtung so falsch nicht sein.

Deshalb wird die BDP-Fraktion die Mehrheit unterstützen, und ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun.

Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Im Namen der grünliberalen Fraktion spreche ich zu Block 5. Hier zeigt sich, ob wir nun tatsächlich eine neue Agrarpolitik einläuten können oder ob die Reform gescheitert ist.

Ich möchte noch einmal festhalten, warum Tierbeiträge nicht nur ökonomisch ineffizient und ökologisch extrem schädlich sind und den Verfassungszielen zuwiderlaufen, sondern auch dem Bauernstand insgesamt direkt schaden. Die grössten Verlierer mit diesem Minderheitsantrag Aebi Andreas zu Artikel 72 wären aber das Berggebiet und die Erschwernislagen, genau jene Bauernfamilien, die schon jetzt deutlich geringere Einkommen haben - Bauernfamilien, mit welchen der Bauernverband gern für seine Anliegen wirbt, obwohl er hier im Rat eine Politik betreibt, die gegen sie zielt.

Die tierbezogenen Direktzahlungen führen dazu, dass deutlich mehr Tiere gehalten werden, als dies ohne diese Zahlungen der Fall wäre. Die Folgen davon sind eine Überproduktion in der Schweiz, Futtermittelimporte im grossen Stil aus dem Ausland, ein Preiszerfall aufgrund der Rekordmengen von Milch und Fleisch, welcher die Einkommen der Bauernbetriebe reduziert, sowie massive Umweltbelastungen durch die zu intensive Bewirtschaftung. Wir können absolut nicht verstehen, warum der Staat angesichts der Rekordproduktion und im Wissen um die schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt weiterhin Anreize zur Haltung von möglichst vielen Kühen und Rindern setzen und diese schädlichen Zahlungen weiterhin ausrichten sollte. Unsere Landwirtschaft ist nur zukunftsfähig, wenn im Talgebiet der Ackerbau Priorität hat und im Berggebiet, das zur Tierhaltung keine Alternative hat, die Tierhaltung im Vordergrund steht.

Man könnte meinen, was die Minderheit Aebi Andreas hier fordert, komme den Berg- und Erschwernisgebieten zugute. Das Gegenteil ist aber der Fall. Wenn Sie den Basisbeitrag nach dem Tierbesatz erhöhen, verliert das Berggebiet auch noch wesentliche Direktzahlungssummen ans Talgebiet. Das ist darum der Fall, weil die Minderheit Aebi Andreas erstens keine Abstufung nach der Höhenzone vorsieht: Pro Hektare würde ein Bauer im Talgebiet gleich viele Tierbeiträge erhalten wie einer im Berggebiet. Damit wird der erschwerten Bewirtschaftungsweise, welche heute über die TEP-Beiträge abgegolten wird, keine Rechnung getragen.

Der zweite Grund liegt darin, dass im Berggebiet die meisten Betriebe die Förderlimite erreicht haben, im Talgebiet hingegen, wo viel Ackerbau betrieben wird, ein grösserer Anteil der Betriebe von dieser Limite entfernt ist. Das würde dazu führen, dass im Talgebiet die Tierhaltung direktzahlungsgetrieben nochmals zunehmen würde, damit man die maximal möglichen Direktzahlungen abholen könnte. Angesichts der Überproduktion im Milchsektor ist das geradezu grotesk.

Der dritte Punkt ist: Diese rund 300 Millionen Franken Tierbeiträge gemäss Minderheit Aebi Andreas sollen aus dem Topf der Übergangsbeiträge finanziert werden. Aktuell würde ein überproportionaler Anteil der Übergangsbeiträge dem Berggebiet zugutekommen. Profitieren würden davon vor allem kleinere Betriebe, da diese pro Fläche höhere gemeinwirtschaftliche Leistungen erbringen können. Wenn diese 300 Millionen Franken anders verteilt werden, verlieren die Bauern in Berg- und anderen Gebieten mit Erschwernissen überproportional und werden die innovativen Bauern, welche umstellen wollen, ebenfalls bestraft. Damit fahren die Berg- und anderen Gebiete mit Erschwernissen sowohl einkommens- wie auch direktzahlungsmässig sogar noch schlechter als heute.

Die Verfassung gibt vor, dass der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und die Pflege der Kulturlandschaft zu den Zielen der Schweizer Landwirtschaftspolitik gehören. Aus Steuergeldern Zahlungen auszurichten, welche diesen Zielen entgegenlaufen, ist für uns nicht tragbar. Wenn Sie an solchen schädlichen, mit der Verfassung nicht zu vereinbarenden Anreizen festhalten wollen, lassen sich die jährlichen Direktzahlungen in Höhe von 2,8 Milliarden Franken für uns schlicht nicht mehr rechtfertigen. Die Grünliberalen werden in diesem Fall die Gesetzesrevision und den Zahlungsrahmen ablehnen. Ich bitte Sie wirklich, hier keine Schritte in die Vergangenheit zu unternehmen und diese Reform nicht scheitern zu lassen.

Die Anpassung der Direktzahlungen nützt nicht nur der Umwelt, sie erhöht auch das Sektoreinkommen der Landwirtschaft gegenüber dem Ist-Zustand um über 100 Millionen Franken. Eine Abstufung der Versorgungssicherheitsbeiträge nach dem Tierbesatz würde das Sektoreinkommen gegenüber dem Status quo aber um 20 Millionen Franken senken und die Ziellücken im Umweltbereich weiter vergrössern. Wenn Sie also auf positive Umwelteffekte und höhere Einkommen nicht verzichten wollen und die Betriebe in den Berg- und anderen Gebieten mit Erschwernissen wirtschaftlich nicht weiter schwächen möchten, lehnen Sie bitte den Antrag der Minderheit Aebi Andreas ab.

Aebi Andreas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Bertschy, Sie haben mich angesprochen. Ich möchte auf keinen Fall das Berggebiet gegen das Talgebiet ausspielen oder umgekehrt. Die Problematik sehe ich im Hügelgebiet; das betrifft die Mehrzahl der Betriebe, sie haben weder Sömmerungszuschläge noch andere Zuschläge. Was empfehlen Sie einem 16-Hektaren-Betrieb im Emmental auf 800 Metern über Meer, der zwanzig Kühe hat? Wie soll er sich für die Zukunft ausrichten, damit er bei den Beiträgen den Gleichstand bewahren kann?

Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Ja, geschätzter Herr Kollege, ich kann Ihnen selbstverständlich keine Empfehlung abgeben, was ein bestimmter Betrieb jetzt im Einzelfall machen soll. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir 300 Millionen Franken mehr zur Verfügung haben, wenn wir auf diese Tierbeiträge verzichten. Diese Mittel können für Sömmerung, als Beiträge für das Bio- und Extenso-Produktionssystem, für Hang- und Erschwernisabgeltung genutzt werden, für Biodiversität und Ressourceneffizienz. Und mit diesen Beiträgen können sich die Bauern ihr Einkommen erhalten.

Ritter Markus · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP

Artikel 72 scheint es tatsächlich in sich zu haben. Selten habe ich so viele falsche Propheten durch die Wandelhalle ziehen sehen, die versucht haben, Nebelpetarden zu zünden, um den Nationalrat zu beeinflussen. Diese Einflüsterer haben nun auch Anklang im Parlament gefunden, und ihre Botschaften werden hier verbreitet.

Die Botschaft des Bundesrates umfasst 270 Seiten; sie ist sehr gründlich abgefasst. Mir scheint es, als ob die Entscheidungsträger die Botschaft nicht gelesen haben und sich in den Grundzügen der Agrarpolitik auch nicht auskennen. Das tut mir ein bisschen weh.

Worum geht es bei diesem Artikel 72? Niemand will, dass die Tierbeiträge weitergeführt werden. Ich möchte das wiederholen: Niemand will Tierbeiträge, weder der Bundesrat noch die Minderheit I (Aebi Andreas). Dass sie das wolle, ist nämlich die erste falsche Behauptung, die in diesem Saal immer wieder vorgebracht wird. Das muss aufhören!

Worum geht es? Der Bundesrat schlägt einen Flächenbeitrag auf dem Grünland für die Versorgungssicherheit in der Höhe von 900 Franken je Hektare vor, wenn raufutterverzehrende Tiere - das sind z. B. Rinder, Schafe oder Ziegen - gehalten werden. Es geht nicht um Schweine oder Hühner - das ist die zweite falsche Behauptung -, sondern es geht nur um raufutterverzehrende Tiere. Ausserdem muss der Mindesttierbesatz 60 Prozent der Förderlimite betragen. Die Förderlimite entspricht der Grösse, die ein Betrieb auf der eigenen Fläche ernähren kann. Selbst der Bundesrat schlägt einen solchen Beitrag vor. Dieser Beitrag wird ausgerichtet, wenn 60 Prozent der Limite erreicht werden. Ich bitte den Bundesrat, dem Parlament seinen Vorschlag zu erklären. Selbst der Bundesrat macht einen solchen Vorschlag; über diesen Vorschlag wurde hier bisher nicht geredet.

Worum geht es beim Antrag der Minderheit I (Aebi Andreas)? Die Minderheit I sieht einen Zusatzbeitrag vor, der ebenfalls als Flächenbeitrag und nicht als Tierbeitrag ausgerichtet werden soll. Nochmals - das ist ganz wichtig -: Hier legt der Bundesrat die Grenzen fest. Der Bundesrat bestimmt also, wie ein solcher Beitrag aussehen soll. Er legt, gemäss dem Antrag der Minderheit I, den Mindesttierbesatz und den Maximaltierbesatz fest. Weder der Antrag der Minderheit I noch sonst irgendwer macht Vorgaben. Es wird der Bundesrat sein, der mit der Verordnung zu entscheiden hat, in welchem Ausmass hier entsprechende Beiträge ausgerichtet werden sollen. Hier ist es die Idee, dass am Schluss nicht 60 Prozent honoriert werden, sondern dass in Richtung 80 Prozent bezüglich der Beiträge für die Fläche gegangen wird. Damit können wir die Tiere, die gehalten werden, selbst im Berggebiet problemlos ernähren.

Erlauben Sie mir zu erwähnen, dass die Förderlimite zwischen Talgebiet und Berggebiet abgestuft ist. Im Talgebiet können wir pro Hektare zwei Kühe halten; z. B. in der Bergzone 4 sind es noch 0,7 Kühe pro Hektare. Das ist also sehr stark abgestuft. Wichtig ist, und das ist ein Ziel, das wir verfolgen, dass die Tiere wirklich von der eigenen Fläche ernährt werden können. Das hat nichts mit Kraftfutterimporten, nichts mit Überproduktion zu tun, sondern wir wollen die Flächenbeiträge für Tiere gewähren, die mit der eigenen Fläche auch gefüttert werden können.

Warum bitte ich Sie zuzustimmen? Es ist ein Kompromissantrag zwischen dem, was wir heute haben, was niemand mehr will, und dem, was der Bundesrat vorschlägt. In der Schweiz sind wir bis heute mit Kompromissen gut gefahren. Es ist ein zusätzliches Instrument, dessen Ausgestaltung der Bundesrat bestimmt. Ich bitte Sie hier, dem Bundesrat zu vertrauen, dass er auch mit der Formulierung des Minderheitsantrages I (Aebi Andreas) das Richtige tun wird. Ich bitte Sie, auch zu beachten, dass der Bundesrat in der Verordnung die Höhe der entsprechenden Mittel festlegen wird.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Minderheiten Aebi in den Absätzen 1 und 2 und ansonsten die Mehrheit zu unterstützen. Zu Artikel 71 wird noch mein Kollege Dominique de Buman sprechen.

Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion

Kollege Ritter, im Antrag der Minderheit Aebi Andreas zu Absatz 1 Buchstabe a steht, die Beiträge umfassten einen Basisbeitrag je Hektare zur Erhaltung der Produktionskapazität und dieser werde für die Grünfläche nach dem Tierbesatz erhöht - nach dem Tierbesatz! Vorher haben Sie gesagt, es gehe nur um die Fläche und nicht um die Tiere. Der Antrag der Minderheit Aebi Andreas beinhaltet für mich etwas anderes. Welchen Antrag meinen Sie, oder wo haben Sie etwas anderes gelesen?

Ritter Markus · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP

Wir reden vom gleichen Minderheitsantrag, von der gleichen Formulierung. Es ist so, dass der Bundesrat den Basisbeitrag vorgeschlagen hat. Er schlägt ihn vor, wie ausgeführt: 900 Franken pro Hektar, wenn bei der Haltung der raufutterverzehrenden Nutztiere 60 Prozent der Förderlimite erreicht werden. Das ist hier in der Botschaft nachzulesen. Was der Bundesrat schreibt, glaube ich einfach mal so.

Die Idee des Minderheitsantrages Aebi Andreas ist, dass der Bundesrat die Möglichkeit hat, diesen Basisbeitrag zu erhöhen. Wie stark er diesen erhöht, ist Sache der Auslegung in der Verordnung des Bundesrates. Unsere Idee ist es, bis maximal 80 Prozent der Förderlimite zu gehen, damit eben, wie gesagt, sämtliche Tiere trotzdem vom eigenen Futter, von der eigenen Fläche ernährt werden können.

de Buman Dominique · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP

Je vous demande d'appuyer la proposition de la minorité Ritter à l'article 71 alinéa 4. Il s'agit d'un cas particulier qui tient à notre fédéralisme et à nos différentes formes d'agriculture. Il y a des zones, notamment dans le canton de Vaud, qui sont concernées par l'estivage de bêtes sur des alpages qui ne sont pas forcément situés dans le canton même, voire qui se trouvent, dans le cas particulier, sur territoire étranger. Il ne s'agit pas d'innover, mais de respecter la tradition qui est ininterrompue depuis 1982, année de référence habituellement retenue. Il n'y a pas de raison, par conséquent, de pénaliser dans la nouvelle Politique agricole 2014-2017 ces régions qui ont un vécu et qui ont un certain succès économique.

Personnellement, je connais un tout petit peu cette situation, étant membre de la Société fribourgeoise d'économie alpestre. Nous ne sommes pas concernés par le cas vaudois, mais nous sommes solidaires de cette économie de montagne qui a aussi besoin de notre soutien fédéral.

Je vous demande par conséquent de soutenir la proposition de la minorité Ritter à l'article 71 alinéa 4.

Germanier Jean-René · Mit-M · Nationalrat · Wallis · FDP-Liberale Fraktion

Dans ce bloc de discussion, nous abordons un concept de paiements directs, surtout à l'article 72 qui est au coeur de la réforme de la Politique agricole 2014-2017.

Quelle est la définition des paiements directs? Nous, dans les milieux paysans, avons une conception claire et cela est reconnu: nous nous accordons à dire que c'est le paiement d'une prestation et non pas une subvention. Une prestation d'intérêt général, une prestation d'entretien du territoire, une prestation nécessaire au pays est justement rémunérée. Les paiements directs sont un système de soutien des prestations de nos agriculteurs, un système de soutien reconnu et incontesté au niveau international; c'est d'ailleurs la raison pour laquelle ces paiements sont très solides pour le futur.

A l'article 72, la minorité Aebi Andreas revendique une exception à ce principe des paiements directs par vache. Le paiement direct n'est pas, et ne doit pas, être un soutien à la production ou même à la surproduction. Une majorité du groupe libéral-radical a soutenu la prime de transformation du lait en fromage. C'est encore un soutien au marché, mais qui va dans le sens de la création de valeur ajoutée, ce n'est pas un paiement direct.

Ich darf auch einige Worte auf Deutsch sagen, weil ich der einzige Sprecher für die FDP-Liberale Fraktion bin: Die FDP-Liberale Fraktion hat die Verkäsungszulage von 15 Rappen klar unterstützt. Direktzulagen sind aber keine Produktionsunterstützung.

Le groupe libéral-radical vous demande de suivre la majorité de la commission et le Conseil fédéral à cet article. Cette proposition permet de préserver l'attractivité naturelle des surfaces herbagères avec des animaux et par là de contribuer à une agriculture productive, aussi dans les zones de collines et de montagne. Cette proposition permet de différencier le soutien selon la difficulté d'exploitation: il y a clairement un soutien plus fort en montagne, alors que la minorité Aebi Andreas, à l'article 72, s'oriente vers une production intensive, beaucoup plus facile dans les zones de plaine, on le comprend.

La proposition de la majorité permet d'éviter les effets incitatifs visant à augmenter le nombre d'animaux en octroyant des primes selon l'effectif bovin. Il sera toujours possible d'avoir plus d'animaux sur une surface, mais sans supplément de paiements directs. Et cette augmentation du nombre d'animaux est logique, dans le sens d'une orientation vers le marché en fonction des besoins de production. Ces besoins de production sont logiques, mais ils n'ont pas à être soutenus par les paiements directs et par un soutien au marché, ce qui est différent. Il est normal de ne pas inciter à augmenter les effectifs ou le nombre de vaches, qui bien souvent peuvent être nourries avec du fourrage importé.

Monsieur Andreas Aebi nous a expliqué qu'il ne trouvait pas juste qu'un paysan qui exploite une surface herbagère avec 20 vaches ne touche pas plus que son collègue qui exploite la même surface avec 10 vaches. Cette façon de voir les choses ne correspond pas à l'esprit même des paiements directs. Ces paiements ne peuvent pas être une incitation à la production ou à la surproduction. Avec le même raisonnement, on pourrait dire qu'il n'est pas juste qu'un vigneron qui produit 10 000 litres à l'hectare ne touche pas plus qu'un autre qui en produit 5000, qu'un arboriculteur qui produit 40 tonnes de fruits à l'hectare ne touche pas plus qu'un autre producteur qui en produit 20. Et ce raisonnement serait valable pour tous les secteurs de production. Pourquoi dès lors ne pas instaurer une progressivité, comme le demande la minorité Aebi Andreas, pour les céréales, les betteraves et tous les secteurs de production? Pourtant, tous les agriculteurs reçoivent des paiements à la surface pour des prestations, mais sans progression en fonction de leur production. Et heureusement, car de nouveaux problèmes pourraient se présenter en matière de surproduction! Cette exception demandée par la minorité Aebi Andreas n'est pas équitable vis-à-vis des autres secteurs de l'agriculture, j'en suis convaincu.

Le Conseil fédéral, en transformant la prime à la vache en prime par surface herbagère, a tenu compte des craintes exprimées lors de la consultation. Il a considéré qu'une prime unique à l'hectare favoriserait une trop grande extensification et une démobilisation de la fonction productive. C'est pour cela d'ailleurs que l'effectif minimum est calculé pour un montant qui correspond à la surface herbagère et à 900 francs par vache. La capacité de produire est soutenue, puisque, pour les surfaces destinées à la biodiversité, cette contribution sera réduite de moitié.

Cette minorité Aebi Andreas qui demande une adaptation du paiement à la surface herbagère, une exception dans le système pour l'effectif bovin, est une porte ouverte à d'autres demandes allant dans le même sens ou concernant d'autres secteurs de l'agriculture.

Au nom du groupe libéral-radical, je vous demande de suivre la majorité aux articles 71 à 77.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Sie haben vor einer Woche dem Konzept der Direktzahlungen in Artikel 70 und damit auch den Landschaftsqualitätsbeiträgen zugestimmt. Ein Kernstück der Reform haben Sie also ohne Abstriche unterstützt. Das ist für die heutige Diskussion zweifellos eine gute Ausgangslage.

Heute geht es darum, dass wir nicht auf halbem Wege stehenbleiben. Heute geht es, wie es jetzt mehrfach gesagt wurde, vor allem um den zentralen Artikel 72. Der Bundesrat schlägt vor, die heutigen Tierbeiträge in flächenbezogene Versorgungssicherheitsbeiträge umzulagern. Weshalb diese Änderung? Die heute über die Tierbeiträge eingesetzten Mittel in der Höhe von 860 Millionen Franken intensivieren die Produktion, und das hat bekanntlich viele negative Auswirkungen: die Überproduktion und die tiefen Preise im Milchsektor, die steigenden Kraftfutterimporte, die Beeinträchtigung der natürlichen Ökosysteme, die hohen Kosten und letztlich die tieferen Einkommen. Das sind die wesentlichen Stichworte, die den Bundesrat dazu bewegten, Ihnen einen Versorgungssicherheitsbeitrag anstelle der bisherigen Tierbeiträge vorzuschlagen.

Obwohl das bundesrätliche Konzept der Versorgungssicherheitsbeiträge bereits in der Vernehmlassung von vielen Organisationen und Kantonen unterstützt wurde, ist der Bundesrat nach der Vernehmlassung den bäuerlichen Anliegen noch einmal entgegengekommen. Erstens haben wir die Mittel für die Versorgungssicherheit erhöht. Es stehen jetzt pro Jahr 1,1 Milliarden Franken, das sind fast 40 Prozent der Direktzahlungen, für dieses Instrument zur Verfügung. Zweitens haben wir das Anliegen aufgenommen, die Beiträge nach Nutzungsintensität abzustufen. Auf Ökoflächen gibt es im Vergleich zum intensiven Grünland nur noch die halben Versorgungssicherheitsbeiträge. Und drittens sieht der Bundesrat ein zusätzliches, tiergebundenes Element vor, nämlich die Alpungsbeiträge, für die noch einmal 100 Millionen Franken vorgesehen sind. Der Bundesrat hat einen grossen Schritt auf die Landwirtschaft zu gemacht, ohne die Vorteile des Systemwechsels infrage zu stellen.

Dabei muss es jetzt allerdings bleiben. Der Minderheitsantrag Aebi Andreas käme erstens einer Fortführung der heutigen Tierbeiträge gleich und würde zweitens noch deutlich mehr Mittel dafür vorsehen. Fakt ist, dass mit dem Entwurf des Bundesrates mehr Geld für die Grünlandnutzung eingesetzt wird als mit den heutigen Tierbeiträgen. Wir verlangen dabei weiterhin eine Tierhaltung und geben den Landwirten gleichzeitig mehr unternehmerische Freiheit. Der einzelne Landwirt bestimmt also, wie viele Tiere er über den Mindesttierbesatz künftig haben will.

Es geht also nicht um die Frage "Produktion - ja oder nein?", sondern es geht darum, welche Intensität man will. Der Bundesrat will eine angemessene Intensität, die das natürliche Produktionspotenzial in der Schweiz optimal nutzt. Wir wollen mit dem eigenen Gras Milch und Fleisch produzieren, und wir wollen die Umwelt nicht unnötig belasten. Genau das erreichen wir mit dem Entwurf des Bundesrates. Ich sage es noch einmal: Wir erreichen damit auch das Ziel, die Einkommen in der Landwirtschaft zu verbessern.

Damit komme ich ganz kurz zu den einzelnen Artikeln:

Bei Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe bbis geht es um die Steilhanganteile für Mähwiesen. Ihre einstimmige Kommission hat sich klar dafür ausgesprochen, ein weiteres berggebietsspezifisches Instrument, insbesondere zugunsten der kleineren Betriebe, vorzusehen. Ich stemme mich nicht dagegen und verzichte auf eine Abstimmungsempfehlung. Ich halte allerdings fest, dass wir die Umsetzung im Rahmen der Hangbeiträge vornehmen werden.

Bei Artikel 71 Absatz 2 gibt es einen Minderheitsantrag zum Thema Tierkontrollen und Schutzmassnahmen im Sömmerungsgebiet. Diese Ergänzung der Minderheit Fässler Hildegard zielt einseitig auf die Schafhaltung, insbesondere auf jene mit dem freien Weidegang. Sie ist unnötig, da bereits im Tierschutzgesetz geregelt ist, dass eine Tierhaltung ohne regelmässige Kontrollen unzulässig ist. Seit 2003 wird die Schafsömmerung mit Behirtung und Umtriebsweide gezielt mit höheren Beiträgen unterstützt und gefördert. Für Schafe im freien Weidegang werden lediglich 10 Rappen pro Tier und Sömmerungstag bezahlt, gegenüber 30 Rappen für behirtete Schafe. Zudem tragen auch Schafe, die im freien Weidegang gesömmert werden, zur Offenhaltung des Kulturlandes im Sömmerungsgebiet bei. Ich bitte Sie also, bei Artikel 71 Absatz 2 mit der Mehrheit zu stimmen.

Zu Artikel 71 Absatz 4 und zum Minderheitsantrag Ritter zu den Alpungsbeiträgen für Tiere, die im Ausland gesömmert werden: Derzeit ist die Bestossung der Schweizer Alpen rückläufig, wir wissen das. Die Gewährung von Alpungsbeiträgen für die Sömmerung im Ausland wäre in diesem Sinne kontraproduktiv. Eine Kontrolle, ob die Tiere nach den gleichen Anforderungen wie in der Schweiz gehalten werden und ob allenfalls zusätzlich EU-Beiträge fliessen, wäre nicht möglich. Im Gegensatz zu den angestammten Flächen nach Artikel 72 Absatz 3 gibt es kein Register für die angestammte Sömmerung. Der Aufbau eines solchen Registers würde einen grossen administrativen Aufwand mit sich bringen.

Das sind die Gründe, aus denen ich Sie bitte, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.

Ich komme noch einmal zu Artikel 72 und zu den dortigen Minderheitsanträgen: Ich habe mich zu diesem Schlüsselartikel bereits geäussert und halte mich deshalb sehr kurz.

Der Antrag der Minderheit I (Aebi Andreas) ist kein Kompromiss. Mit der Minderheit I verharren wir beim Status quo, oder es wird bezüglich Intensivierung sogar noch schwieriger. Die Milchmenge würde ausgedehnt, die Konsequenzen für die Preise kennen wir. Davon müssen wir jetzt wegkommen. Grundsätzlich, da bin ich überzeugt, will auch der Schweizerische Bauernverband davon wegkommen. Auch bezüglich der Einkommen schneidet die Lösung gemäss Minderheit I schlechter ab als die Weiterführung der heutigen Tierbeiträge. Das Sektoreinkommen käme um rund 130 Millionen Franken tiefer zu liegen als mit dem Entwurf des Bundesrates. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das in Kauf nehmen wollen. Eine konsequente Umsetzung des bundesrätlichen Entwurfes führt in den Bereichen Einkommen und Ökologie zu besseren Ergebnissen und ist daher im Interesse der Gesellschaft und sicherlich auch der Landwirtschaft selbst.

Zum Minderheitsantrag III (Jans): Auf Biodiversitätsförderflächen ist im Gegensatz zu anderen Flächen kein Mindesttierbesatz als Voraussetzung für den Erhalt von Versorgungssicherheitsbeiträgen vorgesehen. Da dort tiefe Anforderungen bestehen, soll für die Erhaltung der Versorgungssicherheit auch ein tieferer Basisbeitrag ausgerichtet werden. Die tiefere Basis bei den Versorgungssicherheitsbeiträgen wird allerdings kompensiert durch die Erhöhung der Biodiversitätsbeiträge. Ich bitte Sie also, eine ganzheitliche Betrachtung vorzunehmen. Bei den Biodiversitätsbeiträgen gibt es mehr Mittel, deshalb sind die abgestuften Flächenbeiträge zu akzeptieren.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit und damit dem Bundesrat zu folgen.

In Artikel 73 Absatz 1 soll gemäss Minderheit die Beitragsabstufung nach Zonen aufgehoben werden. Diese Abstufung betrifft nur Flächen ohne spezifische Qualität; bei Flächen mit Qualität oder Vernetzung soll die heutige Abstufung nach Zonen aufgehoben werden. Insbesondere in den Bergzonen 3 und 4 sind die Anteile der Biodiversitätsförderflächen an der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit heute 21 Prozent bzw. 33 Prozent bereits sehr hoch. Deshalb sollen die Anreize nicht generell für alle Flächen erhöht werden, sondern spezifisch für Flächen mit Qualität.

Auch hier bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.

Zu Artikel 73 Absatz 1 Buchstabe c, zum Aufwertungsbeitrag gemäss Minderheit Schelbert: Dieser Beitrag war ursprünglich vorgesehen. Mit dem von der Mehrheit beantragten Verzicht darauf wird der in der Vernehmlassung geäusserten Forderung nach einer Vereinfachung des Direktzahlungssystems Rechnung getragen. Die Beiträge für Biodiversitätsflächen mit Qualität bieten zudem einen hohen Anreiz, sodass es sich für die Landwirte auch so lohnt, bestimmte Aufwertungen vorzunehmen.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.

Zur Kofinanzierung der Vernetzung gemäss Artikel 73 Absatz 3 und zum Minderheitsantrag Bertschy: Bei den Vernetzungsprojekten besteht in der Ausgestaltung der Massnahmen ein regionaler Spielraum. Die Vernetzung ist zudem ein projektbezogenes Instrument. Ohne Kofinanzierung ginge es primär darum, finanzielle Mittel vom Bund abzuholen; die Qualität der Vernetzungsprojekte würde darunter leiden. Die Vernetzung ist eine klassische Verbundaufgabe, weshalb eine finanzielle Beteiligung der Regionen weiterhin angezeigt ist. Es ist zudem festzuhalten, dass die heutigen 20 Prozent Kofinanzierung bei der Vernetzung im sektorübergreifenden Bereich sehr tief sind. Normalerweise liegt das Finanzierungsverhältnis bei 50 zu 50.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.

Zu Artikel 75 Absatz 1 Buchstabe c, betreffend die Hörner: Ich gebe gerne zu, dass ich durchaus Sympathien für Kühe mit Hörnern habe. Dass wir aber für jede behornte Kuh noch zusätzlich Bundessubventionen bezahlen sollen, geht mir dann doch etwas weit. Es ist nämlich wissenschaftlich nicht belegt, dass das Tierwohl von Kühen und Ziegen mit Hörnern grösser ist als das Tierwohl von unbehornten Artgenossen.

Folgen Sie also bitte auch hier der Mehrheit.

Zu Artikel 76, betreffend die Klimagasreduktion: Die vom Bundesrat vorgesehene Formulierung in Artikel 76 ist sehr umfassend. Die Förderung der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen beinhaltet die Reduktion des Ausstosses klimaschädlicher Gase; ich spreche von Methan, Lachgas, CO2. Das Anliegen, Herr Nationalrat Schelbert, ist also mit der weitgefassten Formulierung des Bundesrates grundsätzlich abgedeckt.

Ich bitte Sie, dem Bundesrat und der Mehrheit zu folgen.

Zu Artikel 76 Absatz 2: Mit der von der Mehrheit der Kommission beantragten Änderung könnten nicht nur ressourcenschonende Techniken, sondern auch betriebliche Verfahren mit Ressourceneffizienzbeiträgen unterstützt werden. Unter solchen Verfahren können nicht weiche Faktoren im Sinne der guten landwirtschaftlichen Praxis verstanden werden. Unterstützungswürdige betriebliche Verfahren müssen über die Anforderungen der geltenden Gesetzgebung hinausgehen sowie vollziehbar und vor allem auch kontrollierbar sein. Beispiele für betriebliche Verfahren in diesem Sinne wären der Einsatz von stickstoffreduziertem Futter oder die Nachtweide.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.

Zu Artikel 77 Absatz 3, betreffend die Befristung der Übergangsbeiträge: Verzichten Sie auf die von der Minderheit Jans beantragte Befristung, da heute nur geschätzt werden kann, wie sich die Beteiligung bei den leistungsbezogenen und insbesondere bei den ökologisch motivierten Direktzahlungen entwickelt. Ich schlage Ihnen also vor, dass wir das neue Direktzahlungssystem jetzt vier Jahre laufenlassen und dann schauen, wie sich die Beteiligung bei den einzelnen Programmen und bei der Zielerreichung entwickelt hat. Wenn es dann nötig ist, können wir in der nächsten Periode darüber sprechen, ob zeitliche Limiten gesetzt werden sollen.

Zum Einzelantrag Schläfli: Ich erinnere daran, dass Sie der Ausrichtung von Landschaftsqualitätsbeiträgen zugestimmt haben. Die Agrarpolitik 2014-2017 ersetzt die pauschalen Zahlungen durch zielgerichtete Massnahmen. Für die Förderung der Landschaftsqualität ist die Ausrichtung eines pauschalen Beitrags wirkungslos, weil den regionalen Verhältnissen nicht Rechnung getragen werden könnte. Mit der beantragten Pauschale würde der allgemeine Flächenbeitrag wieder eingeführt. Das ist für die Offenhaltung in der Talzone nicht notwendig und zur Förderung der Landschaftsvielfalt auch nicht geeignet.

Ich bitte Sie also, diesen Einzelantrag abzulehnen.

Die Artikel 71 bis 77 im Entwurf des Bundesrates sind auf die Herausforderungen der Zukunft ausgerichtet. Insbesondere mit der Umlagerung der Tierbeiträge kann eine nachhaltige Nutzung des Grünlands und damit die Milch- und Fleischproduktion in der Schweiz langfristig sichergestellt und sogar gestärkt werden.

Deshalb bitte ich Sie, in diesem Block 5 dem Entwurf des Bundesrates und der Mehrheit zuzustimmen.

Müller Walter · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

Herr Bundesrat, Sie haben die unternehmerische Freiheit explizit erwähnt. Ich möchte Ihnen dazu zuhanden der Materialien eine präzise Frage stellen: Eine der wenigen Möglichkeiten, die unternehmerische Freiheit zu gestalten, ist die überbetriebliche Zusammenarbeit. In der Tierproduktion kann das zum Beispiel heissen, dass sich der eine Betrieb auf die Futtermittelproduktion konzentriert und der andere sich auf die Tier- bzw. Milchproduktion konzentriert. Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen der Verordnung solch pragmatischen Zusammenarbeitsformen - ohne explizite Zusammenschlüsse - Rechnung zu tragen?

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich bin gerne bereit, im Zuge der Verordnung solchen pragmatischen - so haben Sie es gesagt - Zusammenschlüssen die nötige Beachtung zu geben. Ich habe meinerseits, zum Beispiel in der Westschweiz, Zusammenarbeitsformen gesehen, die heute schon funktionieren. Wenn es der Optimierung der Strukturen und des eingesetzten Kapitals dient und dann noch alle Aspekte berücksichtigt, die wir mit der neuen Agrarpolitik 2014-2017, mit dem neuen Direktzahlungssystem erreichen wollen, dann bin ich umso mehr bereit, das im Verordnungskontext genau anzuschauen.

Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Bundesrat, finden Sie es - auch aus wissenschaftlicher Optik - nicht etwas gewagt, von diesen mehr als 100 Millionen Franken an Mehreinkommen für die Bauern zu sprechen, wissend, dass die Modellrechnungen doch sehr stark auch von den Annahmen abhängen und dass das in Abhängigkeit von den Preisen stark schwanken kann? Wir haben auch von Herrn Kollege Noser letzte Woche gehört, dass die Preise ja nicht steigen können. Das Modell geht aber von steigenden Preisen in der tierischen Produktion aus.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Das ist selbstverständlich richtig: Wir haben Annahmen getroffen - Sie kennen sie -, und aufgrund dieser Annahmen ist modelliert worden. Deshalb kommen wir zur Aussage "130 Millionen Franken mehr Sektoreinkommen". Würden sich die angenommenen Werte komplett verändern, wäre das Resultat ein anderes. Die getroffenen Annahmen wurden aber gründlich geprüft; sie basieren auf langer Erfahrung und auf der nach unserer Einschätzung wahrscheinlichsten Entwicklung.

Fässler Daniel · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP

Herr Bundesrat, in der Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 wird der Erhalt unserer Kulturlandschaft als Schwerpunktziel definiert. Zur Kulturlandschaft gehören auch Menschen und Tiere. Die von Ihnen angestrebte Streichung der tierbezogenen Beiträge hätte nach meiner Auffassung im voralpinen Bereich einen deutlichen Abbau von Tierbeständen und eine extensivere Bewirtschaftung zur Folge. Dies würde sich negativ auf die bäuerliche Kultur und das echte gelebte Brauchtum auswirken. Auch der im ländlichen Raum wichtige Tourismus würde dies negativ zu spüren bekommen, denn mit Tieren aus einer Mutterkuhhaltung würde kein Alpaufzug mehr stattfinden, und das Betreten der Weiden auch auf Wanderwegen würde gefährlicher. Meine Frage an Sie: Warum wurde diesem volkswirtschaftlichen Aspekt mit der Agrarpolitik 2014-2017 nicht Rechnung getragen?

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Diesem volkswirtschaftlichen Aspekt und auch dem touristischen und kulturellen Aspekt wird sehr wohl Rechnung getragen. Es ist richtig, die Streichung der tierbezogenen Beiträge würde einen gewissen, bescheidenen Abbau bei der Zahl der Tiere bedeuten. Das ist unbestritten. Aber es geht ja darum, dass wir Fehlentwicklungen korrigieren können, und zwar insgesamt in den Bereichen Milchmarkt, Milchpreis. Ich erinnere Sie daran, dass für die Bergregion eine ganze Anzahl zusätzlicher Instrumente vorgesehen ist, die mithelfen, die Hügelzone und die Bergzone kulturlandschaftlich so auszugestalten, dass sie weiterhin Freude machen; letztlich darf das, zum Beispiel auch beim Tourismus, keine negativen Einwirkungen haben.

Gschwind Jean-Paul · Mit-M · Nationalrat · Jura · Fraktion CVP-EVP

Monsieur le conseiller fédéral, le Conseil fédéral propose donc de supprimer une bonne partie des UGB dans le but de diminuer la production animale, la production de viande de 8 pour cent. Or, contrairement au marché laitier, le marché de la viande n'est pas saturé en Suisse. Ce qui va se produire, la consommation ne baissant pas, c'est que ce sont les importations de viande étrangère qui vont augmenter, de la viande qui est produite dans des conditions bien souvent opaques.

Ne pensez-vous pas, en agissant de la sorte, à savoir en important davantage de viande, que vous menacez la sécurité alimentaire des consommateurs?

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Die erste Zielsetzung ist, dass wir das Gleichgewicht im Land finden - es geht um die Milch, es geht um Fleisch. Es ist dann natürlich eine Frage der Nachfrage, wie viel Fleisch zusätzlich importiert werden muss. Das überlassen wir dem Markt.

Parmelin Guy · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ma question concerne l'alinéa 3 de l'article 73, à savoir le cofinancement par les cantons des mesures de mise en réseau. Ne pensez-vous pas qu'en vertu de cet alinéa, vu les difficultés financières que connaissent certains cantons, ils renoncent à cofinancer la mise en réseau? Ne pensez-vous pas que, selon les régions, on ait finalement des agriculteurs "à deux vitesses" et que cela soit surtout les cantons à forte capacité financière qui se lancent et qui soutiennent ce genre de mesures, finalement au détriment de régions qui en auraient effectivement besoin? Est-ce que cela ne devrait pas être la Confédération qui prenne ça en charge, et elle seule?

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich habe es vorhin erwähnt: Ein normales Kofinanzierungsverhältnis bedeutet eine 50-zu-50-Verteilung der Kosten. Ich gehe daher davon aus, dass die Kantone ihren deutlich bescheideneren Beitrag in der zur Diskussion stehenden Vernetzungsfrage künftighin auch leisten werden.

Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Wir haben Herrn Jans nicht aufgerufen, um den Antrag seiner Minderheit zu Artikel 77 Absatz 3 zu begründen. Ich bedaure, Herr Jans, dass Ihre Reklamation erst jetzt kommt, bin aber grosszügig und gebe Ihnen das Wort.

Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Es tut mir leid; ich dachte, Sie würden mich vielleicht in den nächsten Block nehmen. Aber offenbar war das ein Missverständnis.

Ich möchte nochmals, und ich erlaube mir das, hier begründen, warum die Übergangsbeiträge zu befristen sind. Wenn Sie übrigens diese Tierhalterbeiträge gemäss Bauernverband annehmen, dann werden diese Übergangsbeiträge massiv schrumpfen. Das heisst, alle anderen Beitragsklassen werden langfristig geschmälert werden. Das heisst wiederum, dass wir weniger Beiträge für alle Leistungen haben, die andere Landwirte erbringen, die weniger Tiere halten.

Warum soll man diese Übergangsbeiträge befristen? Übergangsbeiträge sind per se zu befristen, sonst sind es keine Übergangsbeiträge. Das ist auch eine Frage der Definition. Mit meinem Minderheitsantrag sage ich, es solle während maximal sechs bis zehn Jahren sein, dass man überhaupt solche Übergangsbeiträge ausbezahlt. Das ist meines Erachtens eine sehr moderate Forderung. Ich sage damit, dass es mindestens sechs Jahre dauern kann, aber maximal zehn Jahre. Das ist wichtig.

Es ist eben unglaublich wichtig, dass diese Umstellung passiert. Wir haben - und ich möchte das noch einmal in aller Klarheit in Erinnerung rufen - grosse ökologische Probleme. Unsere Mittellandseen müssen belüftet werden, weil zu viele Nährstoffe hineinkommen. Wir importieren Soja aus dem Ausland von einer Fläche, die fast so gross ist wie die Ackerfläche in der Schweiz. Wir haben Überschüsse im Stickstoffbereich von 100 000 Tonnen jährlich. Das führt letztlich zu Problemen bei der Luft, bei der Überdüngung von ökologischen Flächen, das führt zu einem Rückgang unserer Artenvielfalt. Es wäre jetzt eben angezeigt, dass wir dieses Reförmchen an die Hand nehmen, das will, dass wir in diesem Bereich mit unserer Landwirtschaftspolitik weniger Übel anrichten.

Deshalb bitte ich Sie, diesem Minderheitsantrag zu Artikel 77 zuzustimmen.

Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Ich stelle fest, dass Herr Jans den Antrag seiner Minderheit zu Artikel 77 Absatz 3 bei unserer letzten Beratung bereits begründet hatte. Es ist im Amtlichen Bulletin so vermerkt; Sie können selbst nachschauen. Ich streite aber nicht mehr darüber und gebe den Berichterstattern das Wort.

Hassler Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD

Die Argumente des Bundesrates und auch die der Kommissionsmehrheit wurden von Herrn Bundesrat Schneider-Ammann ausführlich dargelegt. Ich beschränke mich darum aus Sicht der Kommission auf Artikel 72, den Schlüsselartikel.

Die Kommission hat bei diesem Artikel der Lösung des Bundesrates mit einer deutlichen Mehrheit von 16 zu 9 Stimmen zugestimmt. Warum hat die Kommission das mehrheitlich so gemacht? Es ging darum, die zwei Modelle, dasjenige des Bundesrates und dasjenige gemäss Antrag Aebi Andreas, gegeneinander abzuwägen. Es ist so, dass die Auswirkungen dieser Anträge auf das Einkommen in der Landwirtschaft miteinander verglichen werden mussten. Die Kommission hat auch einen Bericht vom Bundesrat verlangt, der Auskunft darüber geben sollte, wo die Mittel mit der Lösung des Bundesrates gegenüber dem heutigen Modell dann zusehends hinfliessen. Dieser Bericht hat klar zum Ausdruck gebracht, dass die Berglandwirtschaft mit der Lösung des Bundesrates gestärkt wird. Wir möchten Sie daran erinnern, wie die Einkommenssituation heute ist - wir haben gerade auch eine neue Auswertung der Einkommenssituation in der Landwirtschaft -: Die Bergbauernbetriebe verdienen pro Familienarbeitskraft ziemlich genau die Hälfte von dem, was ein Talbauernbetrieb entsprechend verdient. Also ist hier sicher Handlungsbedarf gegeben, dass man die Berglandwirtschaft mit dieser Vorlage etwas stärkt.

Es ist richtig, wenn man sagt, dass die Minderheit Aebi Andreas nicht mehr reine Tierbeiträge vorschlägt. Aber der Tierbesatz spielt eine Rolle für die Ausrichtung der Versorgungssicherheitsbeiträge. Heute haben wir gemäss Botschaft Versorgungssicherheitsbeiträge, die mit 900 Millionen bis zu 1 Milliarde Franken alimentiert werden. Es geht also schon sehr viel zu den Versorgungssicherheitsbeiträgen. Das Modell der Minderheit Aebi Andreas - es ist nicht in Zahlen festgehalten - möchte weitere 300 Millionen Franken zu den Versorgungssicherheitsbeiträgen lenken. Diese Beiträge stärken vor allem das Mittelland, weil die Produktion dort intensiver ist als im Berggebiet. Darum steht das der Intention, das Berggebiet zu stärken, entgegen. Es ist auch so, dass, wenn man weitere 300 Millionen Franken in die Versorgungssicherheitsbeiträge steckt, weniger Mittel für andere Programme zur Verfügung stehen - für graslandbasierte Produktionssysteme, für Landschaftsqualitätsbeiträge, die wir beschlossen haben, auch für die Stärkung der Biodiversität. Das sind Programme, die auch für die ländlichen Gebiete, für die Hügel- und Berggebiete sehr interessant wären.

Darum sind die Folgen für das Berggebiet schwierig - nicht in erster Linie wegen der Versorgungssicherheitsbeiträge, sondern weil das ganze Paket etwas auseinandergerissen wird. Das ganze System der neuen Direktzahlungen würde verzerrt. Darum ist die Kommissionsmehrheit zum Schluss gekommen, dass die Variante des Bundesrates die richtige ist, um die Landwirtschaft weiterzuentwickeln.

Darbellay Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP

Nous abordons le deuxième bloc de dispositions concernant les paiements directs, avec onze minorités et une proposition Schläfli. La commission ne s'est pas formellement prononcée sur cette dernière, mais une proposition identique avait été déposée. Elle a été ensuite retirée après que la commission a rejeté la proposition de biffer les contributions à la qualité du paysage.

La première proposition de minorité, celle de la minorité Fässler Hildegard à l'article 71 alinéa 2, propose de ne plus verser de contributions d'estivage, notamment pour les moutons, s'il n'y a pas un contrôle quotidien. Dans les dispositions de la loi sur la protection des animaux, ces questions sont déjà suffisamment réglées. En plus, depuis 2003, des contributions incitatives sont prévues pour que le comportement, si on veut, des agriculteurs qui détiennent des moutons aille dans la bonne direction. Ainsi, si vous gardez vos moutons avec un berger, vous avez droit à des contributions nettement supérieures; si vous travaillez avec un pacage tournant, donc avec des parcs, vous avez aussi droit à une contribution qui est nettement plus incitative. Par conséquent, cette proposition doit être rejetée. Elle l'a été en commission par 16 voix contre 7 et 1 abstention.

La proposition de la minorité Ritter à l'article 71 alinéa 4 propose, par analogie avec ce que l'on fait dans le cas des surfaces agricoles utiles, de payer aussi des contributions d'estivage pour des surfaces qui sont exploitées par tradition à l'étranger. Il s'agit ainsi de tenir compte de la diversité de l'agriculture suisse, notamment de l'Arc jurassien où vous avez une proximité naturelle et une tradition de l'estivage à l'étranger. De l'autre côté, la majorité, même si la décision a été serrée, pense qu'il n'y a pas ici à ajouter une incitation supplémentaire à aller faire son estivage à l'étranger alors que nous avons déjà suffisamment de peine à exploiter les pâturages suisses.

A l'article 72 alinéas 1 et 2, c'est la mère des batailles: c'est cette fameuse minorité Aebi qui nous fait tellement suer, discuter, qui fait aussi tellement travailler les lobbyistes. Le Conseil fédéral propose ici de changer de système, de se détourner des contributions traditionnelles pour les UGB consommant du fourrage grossier et pour la garde des animaux dans des conditions difficiles et de passer à un système qui est uniquement basé sur la surface. La minorité Aebi propose une forme de "compromis" qui voudrait aussi tenir compte de la charge en bétail, avec un échelonnement entre un minimum et un maximum, de manière à se dire que la contribution à la sécurité de l'approvisionnement doit aussi tenir compte de la production effective, qu'elle soit laitière ou de viande. C'est là un sujet que vous trancherez. La commission a pris sa décision à une majorité relativement nette de 16 voix contre 9. Il y a une cohérence à garder ce niveau de contributions à la sécurité de l'approvisionnement: soit on reste purement sur la voie proposée par le projet du Conseil fédéral, soit on donne véritablement un signal en direction d'une agriculture productive.

Je ne m'étendrai pas sur les propositions de minorité II (Jans) et III (Jans). Nous avons ici des variantes ainsi que des questions de détail qu'il faut trancher pour savoir si on tient aussi compte d'une charge minimale lorsqu'il s'agit de prairies artificielles ou encore de surfaces de promotion de la biodiversité.

A l'article 73 alinéa 1 lettre a, Madame Bertschy propose de ne plus tenir compte de la zone dans l'échelonnement des contributions à la biodiversité. Par 17 voix contre 7, la commission vous propose de rejeter cette proposition défendue par la minorité Bertschy.

En effet, l'échelonnement selon la zone ne concerne pas les surfaces sans qualité spécifique. Il est en effet inutile de donner autant d'argent aux agriculteurs qui sont en altitude, puisque l'incitation ne doit pas être aussi importante. Il s'agit tout simplement d'un calcul d'opportunité. Lorsqu'on a envie de promouvoir la biodiversité en zone de plaine, il faut octroyer un peu plus d'argent afin que les agriculteurs changent d'option.

A l'article 73 alinéa 3, il y a de nouveau une minorité Bertschy. Il s'agit ici de la question du cofinancement cantonal, de la part de 20 pour cent que les cantons devraient mettre dans la balance pour les contributions à la biodiversité. La question est simple: il s'agit de savoir si les cantons ont la possibilité de le faire, s'ils ont la volonté de le faire. On peut imaginer des cantons à faible capacité financière mais avec de grosses possibilités de favoriser la biodiversité. Est-ce que ceci sera suffisant? La question se pose véritablement.

La commission vous propose, à une très faible majorité de 12 voix contre 11, de rejeter la proposition défendue par la minorité Bertschy qui prévoit de biffer la disposition concernant le cofinancement cantonal.

A l'article 75 alinéa 1 lettre c, la minorité Schelbert propose d'octroyer des paiements directs seulement si l'on renonce à l'écornage. En tant que grand ami de la race d'Hérens, qui est l'une des races les plus nobles, je crois que cette proposition n'est pas très raisonnable et qu'il faut tenir compte de la diversité des risques de blessures et des problèmes que peuvent poser les vaches lorsqu'elles ne sont pas écornées. Cette demande est particulière; des labels privés devraient ici entrer en jeu, mais pas des mesures étatiques.

A l'article 76 alinéa 1, la proposition défendue par la minorité Schelbert, rejetée en commission par 16 voix contre 9, prévoit que l'on tienne aussi compte de la réduction de l'émission de gaz nocifs pour le climat. Cet article est déjà très complet. Il encourage une utilisation durable des ressources. Il signifie que nous voulons aussi réduire les émissions de gaz à effet de serre. Cette proposition est inutile.

Je termine par la proposition défendue par la minorité Jans à l'article 77 alinéa 3, rejetée en commission par 15 voix contre 10. Elle souhaite limiter dans le temps les contributions de transition. Ce n'est pas possible de le faire aujourd'hui, puisque le nouveau système prévoit un Meccano très clair où, à chaque fois que des agriculteurs participeront à des programmes écologiques par exemple - et ce sont des programmes uniquement volontaires -, eh bien on va progressivement diminuer les contributions de transition. Donc il n'est pas possible de fixer un délai aujourd'hui.

Pour l'instant, on décide de ces mesures pour la période 2014 à 2017. Nous devrons encore nous entretenir au sujet de la période 2018 à 2021, pour déterminer s'il y a lieu de maintenir ces contributions ou non. Mais il serait prématuré d'en limiter la durée aujourd'hui déjà.

Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 71

Antrag der Mehrheit

Abs. 1

...

bbis. zusätzlich einen abgestuften Beitrag nach Anteil Mähwiesen in Steillagen;

...

Abs. 2, 3

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Fässler Hildegard, Birrer-Heimo, Jans, Leutenegger Oberholzer, Marra, Pardini, Schelbert)

Abs. 2

... wird, wobei Sömmerungsbeiträge unter der Voraussetzung der täglichen Tierkontrolle oder anderer geeigneter Schutzmassnahmen ausgerichtet werden.

Antrag der Minderheit

(Ritter, Baader Caspar, Darbellay, de Buman, Flückiger Sylvia, Hassler, Hausammann, Marra, Müri, Rime, Rösti)

Abs. 4

Der Bundesrat richtet Alpungsbeiträge für Tiere aus, die traditionsgemäss auf im Ausland bewirtschafteten Flächen gesömmert werden.

Antrag Schläfli

Abs. 1

Zur Erhaltung einer offenen und vielfältigen Kulturlandschaft ...

a1. einen Basisbeitrag je Hektare zur Abgeltung der vielfältigen Kulturlandschaft;

...

Schriftliche Begründung

Der Landschaftsschutz ist eine Aufgabe der Landwirtschaft, welche in Artikel 104 der Bundesverfassung verankert ist. Heute wird diese allgemeinwirtschaftliche Aufgabe hauptsächlich durch den allgemeinen Beitrag pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche abgegolten. Im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 wird dieser gestrichen und teilweise durch Kulturlandschaftsbeiträge ersetzt. Dieser neue Beitrag strebt in der vom Bundesrat formulierten Version die Aufrechterhaltung einer offenen Kulturlandschaft und das Verhindern von Waldeinwuchs an, insbesondere in Gebieten mit schwierigen klimatischen oder topografischen Bedingungen. Die Ausrichtung dieser Beiträge wird demnach auf die Hügel- und Bergzonen beschränkt. Gemäss Bundesrat kann die Aufrechterhaltung einer offenen Landschaft mit gegenüber heute deutlich tieferen Beträgen sichergestellt werden. So wird ein grosser Teil der heutigen Flächenbeiträge mit der Agrarpolitik 2014-2017 für Übergangsbeiträge eingesetzt. Dieser schnelle Wechsel schwächt die Pflege der Kulturlandschaft in der Schweiz, insbesondere im Talgebiet, und vernachlässigt einen wichtigen Aspekt unserer Landschaft, nämlich ihre Vielfalt. Der Grossteil der Schweizer Bevölkerung lebt in der Talzone. Daher ist es sehr wichtig, eine vielfältige und offene Landschaft auch in den Talregionen zu erhalten, zum direkten und beinahe täglichen Nutzen der grossen Mehrheit der Schweizer Bevölkerung. Die vorgeschlagene Anpassung erlaubt eine teilweise Entgeltung der Landwirtinnen und Landwirte bei Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises und eine Abfederung der daraus entstehenden Mehrkosten. Wenn auch in der Schweiz 98 Prozent der Betriebe mit dem ökologischen Leistungsnachweis konform sind, ist dies anderswo in der Welt nicht selbstverständlich. Im Rahmen der Revision der gemeinsamen Agrarpolitik der EU wird die Einführung von Anforderungen, die in mancher Hinsicht weniger zwingend sind als der ökologische Leistungsnachweis, vehement kritisiert. Der ökologische Leistungsnachweis hat ausserdem eine positive Auswirkung auf die Landschaftsvielfalt; z. B. sind in der Fruchtfolge mindestens vier Kulturen gefordert, 7 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche müssen mit ökologischen Ausgleichsflächen kompensiert werden, und in Bezug auf den Bodenschutz sind gewisse Anforderungen zu befolgen. Durch diesen Ansatz können die Leistungen der Landwirtschaft zugunsten der Landschaft objektiv, einfach und mit sehr wenig administrativem Aufwand abgegolten werden. Somit kann die schwierige Frage "Welche Landschaft verdient Unterstützung?" umgangen werden, da der ökologische Leistungsnachweis für die Ausrichtung des Basisbeitrages für die Kulturlandschaft genügt. In diesem Sinne ist es wichtig, den Zweck der Kulturlandschaftsbeiträge näher zu definieren. Diese sollen nicht nur der Erhaltung einer offenen Landschaft dienen, sondern auch die Vielfältigkeit fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es wichtig, einen Hektarbeitrag für die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche in der Schweiz hinzuzufügen. Die Finanzierung dieses Beitrages kann über einen Transfer der Mittel, ausgehend vom Übergangsbeitrag, erfolgen.

Art. 71

Proposition de la majorité

Al. 1

...

bbis. en plus, une contribution échelonnée selon la part en prairies de fauche en forte pente;

...

Al. 2, 3

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Fässler Hildegard, Birrer-Heimo, Jans, Leutenegger Oberholzer, Marra, Pardini, Schelbert)

Al. 2

... d'estivage; mais les contributions d'estivage ne sont octroyées que si un contrôle quotidien des animaux est effectué ou que si d'autres mesures de protection appropriées sont prises.

Proposition de la minorité

(Ritter, Baader Caspar, Darbellay, de Buman, Flückiger Sylvia, Hassler, Hausammann, Marra, Müri, Rime, Rösti)

Al. 4

Le Conseil fédéral alloue des contributions d'alpage pour les animaux qui sont estivés, par tradition, sur des surfaces exploitées à l'étanger.

Proposition Schläfli

Al. 1

... de maintenir un paysage cultivé ouvert et diversifié. Ces ...

a1. une contribution de base par hectare pour rémunérer la diversité du paysage;

...

Abstimmung

Abs. 1 - Al. 1

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 158 Stimmen

Für den Antrag Schläfli ... 22 Stimmen

Abstimmung

Abs. 2 - Al. 2

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 110 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 74 Stimmen

Abstimmung

Abs. 4 - Al. 4

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 80 Stimmen

Dagegen ... 99 Stimmen

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 184 Stimmen

(Einstimmigkeit)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Verfahrensbeitrag

Art. 72

Antrag der Mehrheit

Abs. 1, 3

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 2

Für die Grünfläche werden die Beiträge nur ausgerichtet ...

Antrag der Minderheit I

(Aebi Andreas, Baader Caspar, Darbellay, Flückiger Sylvia, Hassler, Hausammann, Müri, Rime, Ritter, Rösti)

Abs. 1

...

a. einen Basisbeitrag je Hektare zur Erhaltung der Produktionskapazität, dieser wird für die Grünfläche nach dem Tierbesatz erhöht;

...

Abs. 2

Für die Grünfläche werden die Beiträge ausgerichtet, wenn ein Mindesttierbesatz erreicht wird. Der Basisbeitrag wird ab dem Mindesttierbesatz bis zu einem Maximaltierbesatz erhöht. Der Bundesrat legt den minimalen und den maximalen Besatz an raufutterverzehrenden Nutztieren sowie die Beitragsabstufung innerhalb der festgelegten Minimal- und Maximalgrenzen fest. Er kann vorsehen, dass für Kunstwiesen und Biodiversitätsförderflächen kein Mindesttierbesatz erreicht werden muss, und für Biodiversitätsförderflächen einen tieferen Basisbeitrag festlegen.

Antrag der Minderheit II

(Jans, Bertschy, Birrer-Heimo, de Buman, Fässler Hildegard, Hassler, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Marra, Meier-Schatz, Pardini, Schelbert)

Abs. 2

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates, aber:

... erreicht wird und ein Höchsttierbesatz nicht überschritten wird. Der Bundesrat legt den minimalen und maximalen Besatz fest.

Antrag der Minderheit III

(Jans, Bertschy, Birrer-Heimo, de Buman, Fässler Hildegard, Hassler, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Marra, Meier-Schatz, Pardini, Schelbert)

Abs. 2

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates, aber:

... kein Mindesttierbesatz erreicht werden muss. (Rest streichen)

Art. 72

Proposition de la majorité

Al. 1, 3

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 2

Adhérer au projet du Conseil fédéral

(la modification ne concerne que le texte allemand)

Proposition de la minorité I

(Aebi Andreas, Baader Caspar, Darbellay, Flückiger Sylvia, Hassler, Hausammann, Müri, Rime, Ritter, Rösti)

Al. 1

...

a. une contribution de base par hectare, visant à maintenir la capacité de production, celle-ci est augmentée selon l'effectif bovin sur les surfaces herbagères;

...

Al. 2

Concernant les surfaces herbagères, les contributions ne sont octroyées que si une charge minimale de bétail est atteinte. La contribution de base est augmentée à compter de l'effectif minimum jusqu'à un effectif maximum. Le Conseil fédéral fixe l'effectif minimum et l'effectif maximum en animaux de rente consommant des fourrages grossiers ainsi que l'échelonnement des contributions à l'intérieur de la fourchette fixée. Il peut prévoir qu'en ce qui concerne les prairies artificielles et les surfaces de promotion de la biodiversité l'effectif minimum n'a pas besoin d'être atteint et il peut fixer une contribution de base plus basse pour les surfaces de promotion de la biodiversité.

Proposition de la minorité II

(Jans, Bertschy, Birrer-Heimo, de Buman, Fässler Hildegard, Hassler, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Marra, Meier-Schatz, Pardini, Schelbert)

Al. 2

Adhérer au projet du Conseil fédéral, mais:

... bétail est atteinte et que si une charge maximale n'est pas dépassée. Le Conseil fédéral fixe la charge minimale et la charge maximale.

Proposition de la minorité III

(Jans, Bertschy, Birrer-Heimo, de Buman, Fässler Hildegard, Hassler, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Marra, Meier-Schatz, Pardini, Schelbert)

Al. 2

Adhérer au projet du Conseil fédéral, mais:

... les surfaces de promotion de la biodiversité. (Biffer le reste)

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Der Antrag der Minderheit II (Jans) wurde zurückgezogen.

Abstimmung

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 100 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I ... 80 Stimmen

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 104 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit III ... 80 Stimmen

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 187 Stimmen

(Einstimmigkeit)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Verfahrensbeitrag

Art. 73

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Bertschy, Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Marra, Schelbert)

Abs. 1 Bst. a

a. einen nach Art und Qualitätsniveau der Biodiversitätsförderfläche abgestuften Beitrag ...

Antrag der Minderheit

(Schelbert, Birrer-Heimo, Bertschy, Fässler Hildegard, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Marra, Pardini)

Abs. 1 Bst. c

c. einen nach Art der Biodiversitätsflächen abgestuften Beitrag je Hektare zur Aufwertung und Neuschaffung von Biodiversitätsförderflächen.

Antrag der Minderheit

(Bertschy, Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Marra, Meier-Schatz, Pardini, Schelbert)

Abs. 3

Streichen

Art. 73

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Bertschy, Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Marra, Schelbert)

Al. 1 let. a

a. une contribution par hectare, échelonnée selon le type et le niveau de qualité de la surface de promotion de la biodiversité ...

Proposition de la minorité

(Schelbert, Birrer-Heimo, Bertschy, Fässler Hildegard, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Marra, Pardini)

Al. 1 let. c

c. une contribution par hectare, échelonnée selon le type de surface de promotion de la biodiversité, pour la valorisation et la création de nouvelles surfaces de promotion de la biodiversité.

Proposition de la minorité

(Bertschy, Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Marra, Meier-Schatz, Pardini, Schelbert)

Al. 3

Biffer

Abstimmung

Abs. 1 Bst. a - Al. 1 let. a

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 110 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 75 Stimmen

Abstimmung

Abs. 1 Bst. c - Al. 1 let. c

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 74 Stimmen

Dagegen ... 112 Stimmen

Abstimmung

Abs. 3 - Al. 3

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 104 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 82 Stimmen

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 187 Stimmen

(Einstimmigkeit)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Verfahrensbeitrag

Art. 74

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Walter, Baader Caspar, Flückiger Sylvia, Hausammann, Müri, Rime, Ritter)

Streichen

Art. 74

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Walter, Baader Caspar, Flückiger Sylvia, Hausammann, Müri, Rime, Ritter)

Biffer

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 186 Stimmen

(Einstimmigkeit)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Verfahrensbeitrag

Art. 75

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Schelbert, Bertschy, Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Pardini)

Abs. 1 Bst. c

c. ... Produktionsformen einschliesslich Belassung von Hörnern.

Art. 75

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Schelbert, Bertschy, Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Pardini)

Al. 1 let. c

c. ... respectueux des animaux, y compris la renonciation à l'écornage.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 102 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 63 Stimmen

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 184 Stimmen

(Einstimmigkeit)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Verfahrensbeitrag

Art. 76

Antrag der Mehrheit

Abs. 1, 3

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 2

... ressourcenschonenden Techniken oder betriebliche Verfahren gewährt ...

Antrag der Minderheit

(Schelbert, Bertschy, Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Maire Jacques-André, Meier-Schatz, Pardini)

Abs. 1

... Produktionsmitteln sowie zur Reduktion des Ausstosses klimaschädlicher Gase werden Ressourceneffizienzbeiträge ausgerichtet.

Art. 76

Proposition de la majorité

Al. 1, 3

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 2

... de techniques ou de processus d'exploitation permettant de préserver les ressources ...

Proposition de la minorité

(Schelbert, Bertschy, Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Maire Jacques-André, Meier-Schatz, Pardini)

Al. 1

... le sol, l'eau et l'air, d'améliorer l'utilisation efficiente des moyens de production et de réduire l'émission de gaz nocifs pour le climat.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 109 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 76 Stimmen

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 187 Stimmen

(Einstimmigkeit)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Verfahrensbeitrag

Art. 77

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Jans, Bertschy, Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Maire Jacques-André, Pardini, Schelbert)

Abs. 3

... dem Systemwechsel aufwies. Die Anpassungsbeiträge werden über eine Dauer von maximal sechs bis zehn Jahren ausgerichtet.

Art. 77

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Jans, Bertschy, Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Maire Jacques-André, Pardini, Schelbert)

Al. 3

... changement de système. Les contributions de transition ne sont octroyées que pour une durée d'au maximum six à dix ans.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 108 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 75 Stimmen

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 187 Stimmen

(Einstimmigkeit)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu

Schluss der Sitzung um 12.50 Uhr

La séance est levée à 12 h 50