14.019

Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft). Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag

Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion

2. Bundesgesetz über den Umweltschutz

2. Loi fédérale sur la protection de l'environnement

Detailberatung - Discussion par article

Le président (Rossini Stéphane, président): Nous allons traiter maintenant le projet 2, la loi fédérale sur la protection de l'environnement, c'est-à-dire le contre-projet indirect à l'initiative populaire "pour une économie durable et fondée sur une gestion efficiente des ressources (Economie verte)". Nous sommes déjà entrés en matière sur ce projet lors de la session d'été, le 18 juin 2015. Nous passons aujourd'hui à la discussion par article.

En ce qui concerne le déroulement des débats, l'objet a été divisé en deux blocs. Leur composition fait l'objet d'un document qui vous a été distribué.

Verfahrensbeitrag

Block 1 - Bloc 1

Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Wir haben hier einen grossen Block vor uns. Deshalb werde ich mich auf einige Artikel konzentrieren, und Kollege Schilliger, der ebenfalls Minderheiten vertritt, wird dann noch zum Rest sprechen, damit wir die Zeit optimal nutzen können.

Vielleicht ist es gerade gut, dass man noch einige Worte zu Artikel 2a über das Subsidiaritätsprinzip verliert; dieses sollte im ganzen Umweltschutzgesetz viel mehr Beachtung finden. Es wäre eigentlich angezeigt, beim Umweltschutzgesetz eher zu deregulieren anstatt zu regulieren, wie das in dieser Vorlage der Fall ist. Das Leitprinzip der Branchenvereinbarungen bzw. der freiwilligen Massnahmen müsste eigentlich vorherrschen; wir sehen ja z. B. gerade beim Recycling, wo wir traumhafte Werte erreichen, dass freiwillige Massnahmen und Branchenlösungen eben besser sind als staatliche Regulierungen, die alles vorschreiben.

Ich möchte zum Subsidiaritätsprinzip noch etwas sagen: Es wird schon immer behauptet, man habe die Subsidiarität in den Artikeln, die dann nachfolgen, im Auge, und die Subsidiarität werde gelebt - nur, wenn ich die Vorlage des Bundesrates anschaue, sehe ich einfach diametral das Gegenteil. Drei konkrete Beispiele:

1. Der Bund will die Plattform Grüne Wirtschaft betreiben - der Bund, nicht die Wirtschaft.

2. Der Bund will quantitative Ressourcenziele festlegen; es ist keine Branchenlösung vorgesehen, sondern der Bundesrat will das bestimmen.

3. Der Bund verlangt eine Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe und Produkte bis in die hintersten Zipfel der Produktions- und Vertriebsmärkte.

Das sind alles Dinge, die der Bund einfach von oben herab bestimmt. Die Subsidiarität kommt in dieser Vorlage sicher zu kurz.

Dann haben wir verschiedene Artikel, die im Detail wirklich problematisch sind. Ich beginne mit dem Artikel 10h. Der Artikel 10h ist einer der brisantesten Artikel in dieser Gesetzesberatung. Man hat die Plattform Grüne Wirtschaft erstellt, die ich bereits einleitend erwähnt habe. Sie ist natürlich massiv in die Kritik geraten. Ich hatte in Jahresberichten des Bafu schon gelesen, dass man eine Plattform Grüne Wirtschaft betreibe, obwohl wir hier im Saal noch nicht einmal das Gesetz dazu gemacht hatten. Ich habe in anderen Hochglanzbroschüren gelesen, dass man eine Plattform Grüne Wirtschaft habe, obwohl nicht einmal eine gesetzliche Grundlage dafür existiert. Hier muss ich sagen: Die Verwaltung ist schon etwas hyperaktiv. Ich habe entsprechende Vorstösse eingereicht, denn es ist unverzeihlich, dass die Verwaltung aktiv wird, bevor man in diesem Rat überhaupt die entsprechende Gesetzesgrundlage geschaffen hat.

Artikel 10h Absatz 2 wird wichtig sein, damit diese Plattform Grüne Wirtschaft vom Bund losgelöst wird: Wenn schon, dann soll die Wirtschaft sie betreiben. Es gibt beispielsweise mit der Energieagentur der Wirtschaft eine Stelle, die sich kompetent darum kümmern könnte. So braucht es keine einzige Stelle, kein einziges Papier im Bafu. Ich traue dem Bafu eine zielführende Umsetzung nicht zu.

In Artikel 10h Absatz 3 geht es um die berühmt-berüchtigten Ressourcenziele. Erlauben Sie mir, dazu einige Worte mehr zu verlieren, weil es wirklich wichtig ist. Der zentrale Punkt dieser Vorlage ist ja einerseits das Festlegen quantitativer Ressourcenziele und andererseits, in den folgenden Bestimmungen, die Rückverfolgbarkeit all dieser Ressourcen und Produkte. Wenn man das zusammennimmt, ist dies eigentlich eine gigantische planwirtschaftliche Übung, die auf alle Verbände beziehungsweise vor allem auf alle Unternehmen zukommt.

Ich möchte Ihnen einige Beispiele nennen. Am Anfang des Jahres muss sich hierzu das Parlament oder der Bundesrat - je nachdem, wie das dann ausgestaltet wird - dann irgendwie einigen, wie viel Zement, Metall, Textilien usw. verbraucht werden dürfen. Quantitative Ressourcenziele definieren heisst festlegen, wie viele Tonnen und wie viele Kubikmeter es sein werden - das ist Quantität. Wir müssen darüber hinaus irgendwie in den Griff kriegen, wie man Recycling-Produkte in den quantitativen Ressourcenzielen bewertet. Das wird nicht ganz einfach sein. Das heisst dann, dass alle Industrieverbände, die diese Vorlage übrigens deutlich ablehnen, anmelden müssen, wie viele Materialien sie brauchen wollen. So muss dann zum Beispiel die MEM-Industrie irgendwie anmelden, wie viel Stahl, wie viel Kupfer und wie viele andere Materialien sie verwenden will. Das ist wirklich eine Übung, die kaum zu bewältigen ist.

Ich habe mir die Mühe gemacht, auch noch einmal nachzusehen, wovon zum Beispiel die Wirtschaftsentwicklung genau abhängt. Man sagt ja zum Beispiel "doctor copper" - Doktor Kupfer. Der Kupferpreis, die Kupferpreisentwicklung ist zum Beispiel ein Indiz dafür, wie sich die Wirtschaft in den kommenden Jahren entwickeln wird. Es ist ja interessant, dass ausgerechnet die Preise einer Ressource ganz offensichtlich vorgeben, wie sich die Wirtschaft in den nächsten Jahren entwickeln wird. Hier machen wir jetzt aber das Umgekehrte. Wir müssen zuerst irgendwie bestimmen, wie viel wir von einer Ressource brauchen - und dann wissen wir ja immer noch nicht, wie sich die Wirtschaft entwickeln wird.

Deshalb meine Frage an Bundesrätin Leuthard: Angesichts der Tatsache, dass der Euro-Franken-Kurs jetzt ja total anders ist als vor einigen Jahren und damit die Exportindustrie unter Druck kommt und in einem Jahr weniger Ressourcen gebraucht werden, hätten wir zu Beginn des Jahres, mit dem anfänglichen Euro-Kurs, irgendeine Ressourcenpolitik im Glashaus gemacht, die die Realität nicht widerspiegelte. Dann hätten wir jetzt irgendwie freie Ressourcen, die hier sind und nicht verwendet werden können, weil die Wirtschaft eingebrochen ist. Wie wollen Sie dieses Problem lösen? Sie müssen immer im Voraus bestimmen, wie viele Ressourcen Sie dann brauchen wollen.

Oder ein anderes Beispiel, aus Ihrem Departement, Frau Leuthard: Sie waren in Ihrem Departement für die Neat verantwortlich. Jetzt gibt es, zum Beispiel, eine Volksabstimmung zur Neat. Für den Bau der Neat werden grosse Quantitäten an Beton, Stahl, Steinen, Kupfer usw. verwendet. Plötzlich sagt die Bevölkerung aber Nein zur Neat. Dann brauchen Sie diesen Stahl, diese Steine, dieses Kupfer und diesen Beton nicht. Was machen Sie dann? Oder die neue Gotthardröhre würde an der Urne abgelehnt: Dann brauchen Sie Millionen von Kubikmetern Beton plötzlich nicht mehr. Die Ressourcenzielrechnung haben Sie aber gemacht, bevor die Volksabstimmung stattgefunden hat.

Das wird dann die Realpolitik sein, wenn sich der Bundesrat zur Frage der Ressourcenziele äussern muss. Das ist einfach Hokuspokus. Aber eines ist sicher: In allen Bundesämtern, in den Kantonen, in den Industrien - überall braucht es dann ein Reporting, braucht es Informationen, wie viel an Ressourcen gebraucht werden soll oder nicht.

Zur Schlussfrage, die sich dann noch stellt: Was machen Sie, wenn die quantitativen Ressourcenziele nicht eingehalten werden? Verbieten Sie der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie im nächsten Jahr dann irgendwie die Produktion? Oder sagen Sie, dieses oder jenes Bauwerk könne man dieses Jahr jetzt nicht erstellen, weil es zu viel Beton oder Stahl verbrauche? Ich weiss nicht genau, was diese Regulierung soll. Ich bin der klaren Meinung: Hier wird eine Regulierung auf Vorrat gemacht, die dann andere und nicht Sie umsetzen müssen, wobei auch minutiös Daten gesammelt werden müssen. Das kann nicht zielführend sein, und das muss auf jeden Fall abgelehnt werden.

Betreffend das Mikromanagement enthält die Vorlage noch andere Dinge, Trouvaillen wie zum Beispiel die Massnahmen zur Optimierung der Lebensdauer von Produkten, welche von einer Minderheit Girod gefordert werden. Dort frage ich mich, ob die ganze Wirtschaft bei jedem Produkt die Ausgestaltung der Lebensdauer irgendwie rechtfertigen muss. Ich bin gespannt auf die Argumentation dazu, wie man das genau regulieren sollte.

Bei Artikel 30b Absatz 2bis gibt es ein gefährliches Präjudiz: Dort will man für einzelne Verpackungsmaterialien Sammelquoten bzw. Sammelpflichten vorschreiben. Ich darf einfach daran erinnern: Wir haben in der UREK zigfach über Sammelpflichten, über das Pfand, über andere derartige Dinge diskutiert. Ich bin da zusammen mit der FDP-Liberalen Fraktion einfach sehr vorsichtig. Wenn man hier Sammelpflichten für einzelne Güter einzuführen beginnt, dann ist es nicht weit bis zum Punkt, an dem wir für die ganze PET-, Alu-, Papier- oder Glassammlung dann ebenfalls irgendwelche Pflichten vorsehen, Quoten noch in die Höhe treiben oder Pfänder einführen. Die Vorstösse dazu liegen Ihnen vor. Frau Semadeni hat wieder einen solchen Vorstoss eingereicht; es gibt zig Vorstösse für Sammelpflichten, mit denen man das ganze subsidiäre System wieder verwässern kann, sodass der Bund dann wieder bestimmt, wie eine Sammlung zu machen ist und wie eben nicht. Das ist ein gefährliches Präjudiz. Wie gesagt, die Vorstösse dazu existieren. Soweit sie noch nicht existieren: Ich zweifle nicht an der diesbezüglichen Kreativität der Parlamentarierinnen und Parlamentarier.

Das Letzte, was ich noch ansprechen möchte, ist die ganze Abfallplanung, die hier vorgesehen ist. Es gibt da sehr gute Anträge, um das dann noch etwas zu entschlacken. Bei Artikel 31 und vor allem bei Artikel 32abis haben wir die Möglichkeit, eine wesentlich bessere Lösung zu finden, als sie vom Bundesrat vorgesehen wird. Es ist bei dieser Vorlage ja leider so - und ich habe so etwas in den letzten acht Jahren wirklich noch nicht erlebt -: Wir müssen hier im Parlament eine Vorlage irgendwie zurechtbiegen, die völlig übertrieben und fernab der Realität ausgearbeitet wurde. Ich habe während Vorberatungen zuvor noch nie gehört, dass selbst die Verwaltung eigentlich froh darum gewesen ist, dass der Ständerat schon einige Korrekturen gemacht hat. Ich weiss nicht, wie es Ihnen dabei gegangen ist. Aber es spricht schon nicht für die Qualität dieser Vorlage. Die Qualität ist mangelhaft, auch wenn wir sie hier verbessern.

Deshalb werden wir Ihnen klar beantragen, das Ganze in der Gesamtabstimmung abzulehnen.

Knecht Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Der Unternehmens- und Produktionsstandort Schweiz braucht nicht ständig neue Regeln, sondern gute und stabile Rahmenbedingungen. Dies gilt im aktuellen Umfeld des starken Frankens und der schwachen Konjunktur ganz besonders. Deshalb steht dieser Gegenvorschlag, auf den wir bedauerlicherweise eingetreten sind, quer in der Landschaft. Vor diesem Hintergrund ersuche ich Sie nun um Unterstützung meiner Minderheitsanträge. Ich begründe dies nun detailliert wie folgt:

Bei Artikel 10e Absätze 1 und 3 ersuche ich Sie mit meiner Minderheit um Streichung, das heisst, am geltenden Recht ist festzuhalten. Mit der Aufnahme des Zusatzes "ressourceneffizientes" Verhalten für die Beratung gemäss Fassung der Mehrheit bei Absatz 3 wird die Tätigkeit der Umweltfachstellen weiter ausgebaut. Die logische Folge ist, dass die Anzahl Stellen durch die Ausweitung des Tätigkeitsbereichs ebenfalls anwachsen wird. Das führt zu zusätzlichen Kosten und auch - was vor allem zu befürchten ist - zu weiteren Eingriffen in persönliche Bereiche der Bevölkerung. Zudem bin ich der Meinung, dass die Öffentlichkeit heute absolut ausreichend informiert ist und es keinen weiteren Ausbau bei diesen Umweltschutzfachstellen braucht.

Bei Artikel 10h beantragen wir, die Minderheit V, die Streichung von Absatz 2. Eine Plattform Grüne Wirtschaft erachte ich nicht als nötig. Es bestehen heute für den Bund und die Wirtschaft bereits genügend Möglichkeiten zusammenzuarbeiten. Eine neue Schnittstelle braucht es somit nicht - dies nur schon wegen der damit nötig werdenden zusätzlichen Mittel und Stellen.

Bei Artikel 30d spreche ich für die Minderheit II und beantrage die Streichung dieses Artikels. Das aktuell geltende Recht ist klar und genügt völlig. Unser Land ist heute schon führend in Bezug auf die Verwertung von Abfällen. Die freiwilligen Massnahmen der Branchen zeigen ja Wirkung. Die neuen Vorgaben führen nur zu einem massiven administrativen und finanziellen Mehraufwand. Überregulierungen, zusätzlichen Vorschriften und Zwangsmassnahmen werden Tür und Tor geöffnet. Solche Vorschriften und Zwänge zum Nachteil des Werkplatzes Schweiz gilt es abzulehnen.

Bei den Artikeln 30h sowie 31 Absatz 2 möchten wir am geltenden Recht festhalten. Damit kann auf weitere Vorschriften für Abfallanlagen verzichtet werden.

Und noch zum letzten Minderheitsantrag, zu Artikel 32abis Absatz 1: Die vorgezogene Entsorgungsgebühr ist zweckgebunden zur Finanzierung der Entsorgung der entsprechenden Abfallfraktion zu verwenden. Werden nun noch die Vollzugskosten belastet, verteuert dies die betroffenen Produkte. Gerade in grenznahen Regionen schwächt dies die Wettbewerbsfähigkeit zusätzlich. Zum heutigen Zeitpunkt macht mir diese zusätzliche Verteuerung Sorge; deshalb bitte ich um Streichung des Artikels und Festhalten am geltenden Recht.

Vogler Karl · Mit-M · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP

In Absatz 1 von Artikel 10h wird deklariert, dass Bund und Kantone die natürlichen Ressourcen zu schonen haben. Für ein rohstoffarmes Land wie die Schweiz ist bei Betrachtung der Ressourceneffizienz enorm wichtig, wie hoch der Ressourcenverbrauch bei den importierten Produkten ist. Mehr als die Hälfte der Umweltbelastung, die der Schweizer Konsument verursacht, fällt nämlich im Ausland an. Berücksichtigen wir diese Belastung im Ausland nicht, wie das der Ständerat vorsieht, dann greift dieses Gesetz also nicht einmal zur Hälfte. Weiter gilt es festzustellen: Wenn wir die Berücksichtigung der im Ausland angefallenen Umweltbelastung streichen, dann streichen wir die Wirksamkeit jenes Teils des Gesetzes, welcher die Binnenwirtschaft stärkt. Denn nur, wenn die im Ausland zwar billigen, aber ressourcenverschleissenden Prozesse mitberücksichtigt werden, haben die in der Schweiz nachhaltig produzierten, aber vielleicht etwas teureren Produkte gleich lange Spiesse. Oder anders gesagt: Die alleinige Betrachtung der Umweltbelastung im Inland führt zum falschen Anreiz, vermehrt im Ausland zu produzieren.

Es ist allerdings klar, dass die Integration der Belastung im Ausland zu einem grossen Bürokratieaufwand führen kann. Es ist in Zeiten globaler Lieferketten und rasch wechselnder Handelsbeziehungen tatsächlich nicht einfach, diese Belastung im Detail zu erheben. Deshalb macht die Minderheit I (Müller-Altermatt), die ich hier vertrete, einen Kompromissvorschlag. Der Absatz soll so formuliert werden, dass die Belastung "über den gesamten Lebenszyklus" massgeblich reduziert wird. Damit soll erreicht werden, dass diejenigen Umweltschutzmassnahmen getroffen werden, welche entlang der gesamten Wertschöpfungskette am meisten bringen - dies im Interesse der Schweizer Wirtschaft inklusive Landwirtschaft. Es ist aber auch im Interesse des Handels, welcher die Produkte aus dem Ausland importiert. Der Handel wird nicht zu ineffizienten Massnahmen und unnötiger Bürokratie gezwungen, sondern kann sich auf diejenigen Massnahmen fokussieren, die tatsächlich etwas bringen.

Es liegt nun zu dieser Bestimmung auch der Einzelantrag Schneider-Schneiter vor, welcher genau in diese Richtung zielt. Unsere Kollegin möchte sich auf die "ökologisch kritischen" Rohstoffe beschränken. Das entspricht einem weiteren Entgegenkommen gegenüber der Wirtschaft und ihren Verbänden. Weiter hinten in der Vorlage, bei Artikel 35f, wird der Begriff "ökologisch kritisch" aufgenommen und auch konkretisiert. Es handelt sich - Sie sehen das auch in der Botschaft - beispielsweise um Torf, Baumwolle, Soja, Palmöl, Kaffee, Kakao, Fisch und Meeresfrüchte. Mit dem Einzelantrag Schneider-Schneiter wird das Anliegen der Minderheit derart konkretisiert, dass diejenigen Massnahmen ergriffen werden, welche am meisten bringen.

Deshalb ziehe ich den Antrag der Minderheit I mit dem Einverständnis von Herrn Müller-Altermatt zurück und bitte Sie, stattdessen den Einzelantrag Schneider-Schneiter zu unterstützen.

Markwalder Christa · 1VP-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Präsidentin (Markwalder Christa, erste Vizepräsidentin): Der Antrag der Minderheit I (Müller-Altermatt) zu Artikel 10h Absatz 1 ist zurückgezogen worden.

Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion

Ich darf zwei Minderheitsanträge vertreten. Bevor ich einsteige, noch Folgendes: Es gilt immer wieder zu beachten, dass im Umfeld der heutigen Frankenstärke die Schweiz nicht mit zusätzlichen Regulierungen belastet werden darf. Es besteht die Gefahr der Deindustrialisierung in der Schweiz. Eine Verlagerung der Produktion ins Ausland würde dem ökologischen Umfeld der Schweiz vermutlich kaum dienlich sein. Diese Perspektive muss man bei der Betrachtung von einzelnen zusätzlichen Regulierungen immer mit einbeziehen. Es gibt die Vergleichserhebung der Europäischen Umweltagentur: Es ist bekannt, dass die Schweiz die Rangliste der Ressourcenproduktivität anführt. Jetzt wollen wir mit neuen Gesetzen Gefahr laufen, dass die Produktion ins Ausland verschoben wird, in Länder, wo der Nutzungsgrad schlechter ist.

Ich komme zu meiner Minderheit II zu Artikel 10h Absatz 1: Es besteht eine Differenz zwischen der bundesrätlichen und der ständerätlichen Fassung. Meine Minderheit unterstützt die ständerätliche Fassung. Es geht darum, dass in diese Bestimmung die Erfassung möglicher Umweltbelastungen von Produkten im Ausland eingebaut werden soll, doch das lehne ich ab. Der Kommission und den meisten Leuten ist bekannt, dass diese Erfassung kaum möglich sein dürfte. Nach welchen Regeln eine solche Umweltbelastung im Ausland überhaupt erfasst und bewertet werden müsste, ist nirgends umschrieben. Die Verordnung, die folgen wird, lässt grüssen. Man muss auch betrachten, dass es ein Risiko beinhalten würde, wenn die Produkte nicht mehr in der Schweiz fertiggestellt, sondern als fertige Produkte eingekauft und hier gehandelt würden. Ich frage mich, wo man dann auf die Ressourceneffizienz Einfluss nehmen wollte. Diese Regel würde die Wirtschaft wesentlich belasten. Die Nachweiserbringung betreffend Ressourceneffizienz im Ausland wäre dann eben delegiert. Das Bafu hätte dann den glorreichen Auftrag, die Werte anhand einer grossen Erfassung zusammenzutragen und zu monitorisieren. Die Stellen, die dafür geschaffen werden müssten, sind vorprogrammiert.

Aus diesem Grund bitte ich Sie, bei Artikel 10h Absatz 1 die ständerätlichen Fassung zu unterstützen.

Zu Artikel 30d: Hier geht es um die Verwertung von Produkten. Produkte sollen sinnvoll weiterverwendet werden; dies macht die Wirtschaft heute schon sehr intensiv. Genau aus diesem Grund steht ja die Schweiz im europäischen Umweltrating vorne.

Meine Minderheit I will diesen Gesetzesartikel der Vorlage entschlacken. Es darf nicht sein, dass die Verwertung allein als Nutzen zuoberst steht, sondern man soll auch die Betrachtung des Kosten-Nutzen-Aufwands mit einbeziehen. Es kann sein, dass eine energetische Verwertung den besseren Wert aufweist - auch in ökologischer Hinsicht - als eine Produkteverwertung.

Den Detaillierungsgrad, wie er in Absatz 1 enthalten ist, hat Herr Grunder in seinem Einzelantrag auch aufgenommen. Wir als FDP-Vertreter können diesen Einzelantrag als Ersatz meines Minderheitsantrages I akzeptieren. Er nimmt vor allem auch die Verhältnismässigkeit auf und sagt im Prinzip, dass die Abfallverwertung auch "für einen Betrieb im Einzelfall wirtschaftlich tragbar" sein soll. Es ist eine Art KMU-Schutz, denn nicht jedes KMU kann jede Verwertung bis in jedes Detail vollziehen. Gerade die KMU-Wirtschaft ist in der Schweiz sehr prägend und sehr erfolgreich und für die Gesamtwirtschaft ein sehr grosser Wert.

Der Antrag der Minderheit I zu Absatz 2 dieses Artikels 30d bleibt aber bestehen. Bei Absatz 2 will die Mehrheit, dass bei den stofflichen Verwertungen auch Qualitätsansprüche bestehen. Die Produkte, die aus der Verwertung kommen, sollen unseres Erachtens jedoch am Markt eine Zukunft haben, sie sollen markttauglich sein. Diese Produkte sollen auch - das ist das Wichtigste - ohne staatliche Unterstützung, also ohne zusätzlichen Subventionsbeitrag am Markt, ihre Abnehmer finden. Es kann nicht sein, dass wir Gefahr laufen, über die Produkteverwertung neue Subventionstatbestände zu generieren.

Die Absätze 3 bis 6 von Artikel 30d sind gemäss dem Antrag meiner Minderheit I zu streichen, denn hier begibt man sich in diesem Gesetz sonst auf die Stufe einer Definition der Produkte. Wir sind der Meinung, dass diese Regelung in eine Verordnung aufgenommen werden sollte. Ich frage mich, was passiert, wenn wir schon hier im Gesetz solche Regelungen haben, die auf die Stufe der Verordnung gehören. Ich habe Angst, dass sich mit dieser Verdoppelung die Regelungsdichte in der entsprechenden Verordnung nochmals erhöhen würde.

Aus diesem Grund unterstützen wir bei Artikel 30d Absatz 1 den Einzelantrag Grunder, bei Absatz 2 gemäss Vorlage die Minderheit I (Schilliger) und bei den Absätzen 3 bis 6 die Streichung gemäss Minderheit I.

Chevalley Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grünliberale Fraktion

Monsieur Schilliger, vous parlez de valorisation énergétique par le biais de l'incinération des déchets. Durant l'été, à quoi sert la chaleur produite par l'incinération des déchets?

Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion

Einerseits ist die Verständigung hier vorne extrem schwierig, andererseits haben Sie Fachausdrücke auf Französisch verwendet, die ich nicht verstanden habe. Die Frage geht offenbar aber in die Richtung, warum es Kehrichtverbrennung, also energetische Nutzung, im Sommer gibt. Die Kehrichtverbrennungsanlagen existieren, und die Kehrichtverbrennungsanlagen positioniert man ja dort, wo es daneben eben industrielle Nutzung gibt. Aus diesem Grund wurde eine solche Anlage z. B. in Perlen bei Luzern positioniert.

Hausammann Markus · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir gehen wahrscheinlich gemeinsam davon aus, dass im Bafu schon mehr als genug Leute angestellt sind. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, ob Sie mit der Nichtberücksichtigung der Umweltbelastung im Ausland nicht die einheimische Produktion schlechterstellen als die Importe?

Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion

Bei allem Verständnis für das Anliegen muss ich dennoch feststellen: Es ist nicht umsetzbar. Es ist nicht möglich, die Ressourceneffizienz für im Ausland produzierte Güter zu berücksichtigen. Wie wollen Sie die Produktion von Gütern, die in die Schweiz kommen, bewerten und beurteilen, was im Ausland passiert? Wollen Sie Inspektorate aufbauen? Wollen Sie vor Ort nachschauen, was dort vorhanden ist? Das funktioniert doch nicht! Gerade beim Recycling von Elektronikgeräten, von welchen sehr viele in die Schweiz importiert werden, ist die Schweiz ja führend. Das wurde gerade heute wieder in einem Zeitungsartikel - ich habe ihn nicht hier vorne - deklariert.

Also: Machen wir nicht Gesetze und neue Aufgaben in Bereichen, die in der Schweiz eigentlich schon funktionieren. Dafür besteht keine Notwendigkeit. Und Handlungsdruck ist auch nicht vorhanden.

Gasser Josias F. · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Grünliberale Fraktion

Kollege Schilliger, meine Frage geht in die gleiche Richtung. Ich möchte jetzt eine präzise Antwort hören. Sind Sie der Überzeugung, dass das Weglassen der Umweltbelastung des Auslands letztlich gegen eine ressourceneffiziente Schweizer Volkswirtschaft ist? Nur das möchte ich wissen. Die andere Frage, ob die Berücksichtigung umsetzbar ist oder nicht, haben Sie ja bereits beantwortet.

Ich kann Ihnen ein Beispiel sagen: Wenn ich Zement einkaufe, und dieser Zement im Ausland eben billiger ist, dann wird mir von den Schweizer Zementherstellern immer wieder gesagt, dass wir in der Schweiz eben viel umweltfreundlicher produzieren. Das ist für sie klar ein Nachteil.

Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion

Kollege Gasser, ich müsste nun die Gegenfrage stellen: Wie wollen Sie diesen Mangel an Umweltverträglichkeit aus dem Ausland dann preislich differenzieren? Es ist doch in der heutigen Wirtschaft üblich, dass man auch deklariert, woher die Produkte kommen. Das sind ja in der Schweiz gerade die Verkaufsargumente. Das Schweizer Label ist ja eines der Labels, die in der Schweiz am meisten Erfolg haben. Wenn da der Produzent nachweist, dass er einen kurzen Weg hat, dass er ökologisch gut ist, dass er Labels einhält, dann hat er Verkaufsgründe, dann hat er Produktvorteile. Dort ist die Chance zu suchen und nicht bei der Umweltbelastung und der Regulierung bezüglich des Auslands.

Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Zuerst möchte ich eine grundsätzliche Bemerkung zu dieser Debatte machen: Es ist bedauerlich, dass wir für eine so wertvolle Vorlage nur so wenig Zeit haben. Das führt dazu, dass x Minderheitsanträge in einem einzigen Block begründet werden müssen. Auch begünstigt es eine sachliche Diskussion nicht eben. Eine solche wäre jedoch angebracht; dann würde man vielleicht auch nicht über Umsetzungsfantasien sprechen, wie Herr Wasserfallen es tut, die mit der Vorlage nichts zu tun haben.

Nun komme ich zu meinen Minderheitsanträgen: Bei Artikel 10h vertrete ich die Minderheit III. Hier geht es darum, ein Ziel für das Jahr 2050 zu setzen und zu sagen, dass die Wirtschaftsweise dazu beitragen soll, die Grenzen der ökologischen Belastbarkeit des Planeten einzuhalten. Das ist eigentlich fast selbsterklärend: Wir haben nur einen Planeten, wir müssen innerhalb dieser Grenzen wirtschaften. Es ist eine Frage der Zeit; früher oder später machen die Ökosysteme die Übernutzung nicht mehr mit, und wir müssen unseren Verbrauch natürlicher Ressourcen und unsere Ressourceneffizienz anpassen.

Klare Ziele zu haben ist auch wirtschaftlich sinnvoll. Die EU hat solche Ziele; in der EU gibt es genau diese Formulierung. Klare Ziele zu haben ist für die Unternehmen, die langfristig denken, wichtig; damit können sie ihre Innovation und ihre Forschungsaktivitäten anpassen. Es gibt ihrer Arbeit auch Planbarkeit. Die sauberen Technologien sind eine grosse Chance. Hier vorne wird getan, als sei es die Stärke der Schweiz, billig zu produzieren. Die Stärke der Schweiz ist es doch, besser zu produzieren. Die Stärken der Schweiz sind doch Innovation und bessere Produkte. Der Cleantech-Aspekt von Produkten bietet grosse Chancen. Cleantech ist der Markt mit dem weltweit grössten Wachstum. Wenn wir da mitmachen, ist das für die Wirtschaft eine Chance. Deshalb ist es wichtig, bereits heute klare Ziele zu formulieren.

Ich komme zu meiner Minderheit bei Artikel 30a: Dort beantrage ich die Formulierung "Massnahmen zur Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten". Das ist ökologisch gesehen wichtig. Es geht darum, dass immer noch sehr viele Produkte so hergestellt werden - mit Absicht oder nicht, das ist zum Teil schwer nachzuweisen -, dass sie schon nach kurzer Nutzungsdauer kaputtgehen. Wir haben für Produkte im alten Umweltschutzgesetz zwar klare Massnahmen für die Energieeffizienz beschlossen, nämlich Angaben, Labels usw., aber für die Ressourceneffizienz, die für die Lebensdauer und damit für die Gesamtökobilanz der Produkte teilweise viel wichtiger ist, haben wir bisher keine Massnahmen beschlossen. Mit meiner Minderheit verlange ich deshalb, dass wir das hier tun.

Ein Punkt wäre zum Beispiel eine bessere Deklaration der erwarteten Betriebsstunden; die Zahlen sind den Produzenten bekannt. Für diesen Minderheitsantrag und für diese Vorlage allgemein ist es natürlich ein grosser Vorteil, dass die Schweiz qualitativ hochstehende Produkte herstellt. Wenn man Massnahmen ergreift, die dafür sorgen, dass solche Produkte begünstigt werden, nützt das der Schweizer Wirtschaft. Ich denke zum Beispiel an Jura-Kaffeemaschinen. Wenn man die Ressourceneffizienz angeben müsste, wäre klar, dass diese Maschinen viel besser sind als Konkurrenzprodukte, weil sie viel effizienter sind und eine längere Lebensdauer haben. Das wäre ganz im Sinne der Schweizer Wirtschaft.

Nun zu meiner Minderheit I zu Artikel 30b: Hier geht es um die Wiederverwertung. Meine Minderheit I schlägt wie der Bundesrat vor, dass es eine Sammelpflicht gibt. Wieso braucht es eine Sammelpflicht? Wir haben ja eigentlich Erfahrungen mit den unterschiedlichen Systemen. Bei elektronischen Produkten beispielsweise haben wir die Sammelpflicht. Diese führt einfach zu einem garantierten Abnahmepreis. Sie führt dazu, dass das Recycling eigentlich nicht abhängig ist von der Schwankung der Preise dieser Materialien, die natürlich dem Wert der Materialien nicht gerecht werden.

Ich nenne hier das Beispiel der Recyclingfirma Keller Recycling in Hinwil: Sie schafft wertvolle regionale Arbeitsplätze und ist auch daran, diese Plastikmaterialien, die hier zur Diskussion stehen, freiwillig zu recyclen. Das hat bis vor Kurzen eigentlich auch nicht schlecht funktioniert, weil der Erdölpreis recht hoch war. Mit der Reduktion des Erdölpreises ist es jetzt sehr schwierig. Da wäre der grosse Vorteil der Sammelpflicht, dass es eigentlich diese garantierte Abnahme gäbe. Die Bevölkerung ist bereit, diese Materialien zu sammeln, die Unternehmen sind bereit, sie entgegenzunehmen. Wenn wir sie einfach verbrennen, dann heisst das - das muss man sehen -, dass man in China produziert und in der Schweiz verbrennt oder deponiert. Das schafft natürlich keine lokale Wertschöpfung und keine lokalen Arbeitsplätze.

Ich bitte Sie deshalb hier, meiner Minderheit I zuzustimmen.

Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Ich spreche zum Antrag der Minderheit IV zu Artikel 10h Absatz 2. Es geht um die Frage der Plattform Grüne Wirtschaft. Ich vertrete die Minderheit, die an der Formulierung des Ständerates festhalten und keine Differenz schaffen möchte.

Der schonende Umgang mit Rohstoffen bedingt einen gesellschaftlichen Lernprozess und Verhaltensänderungen. Es reicht bei Weitem nicht aus, die Umweltbelastung der Schweiz langfristig zu senken. Um das Ziel einer natur- und ressourcenverträglichen Wirtschaftsweise zu erreichen, möchte der Bund zusammen mit Kantonen, Gemeinden, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft in engem Austausch Massnahmen konkretisieren. Der Bundesrat will den partnerschaftlichen Dialog, die Vernetzung zwischen den Akteuren sowie freiwillige Massnahmen und gemeinsame Aktionen ermöglichen und fördern. Zudem will er den Dialog über mögliche Regulierungsschritte führen, sofern freiwillige Massnahmen zur Schonung der Ressourcen nicht den gewünschten Effekt erzielen. Das ist der Zweck der Plattform Grüne Wirtschaft.

Die Plattform Grüne Wirtschaft war in der Vernehmlassung kaum bestritten; ihre Einführung wurde grossmehrheitlich begrüsst, seitens der Kantone, der Mehrheit der Parteien und der Mehrheit der Wirtschaft. Ich sehe eine riesige Chance, nämlich die Möglichkeit, dass mit dem Einbezug der Wirtschaft Konflikte frühzeitig erkannt und die gemeinsamen Herausforderungen gemeistert werden können.

Meine Minderheit will an der Fassung des Ständerates festhalten. Sie lautet, dass der Bund diese Plattform betreibt - "betreibt" im Sinne von Initiieren, Finanzieren, aber nicht nur im Sinne von Unterstützen, d. h. Finanzieren. Die Mehrheit hat eine Kann-Bestimmung beschlossen. Sie möchte, dass der Bundesrat eine solche Plattform "unterstützt". Wir nehmen im Gesetz aber Bezug auf diese Plattform. Die Initiierung und der Betrieb der Plattform durch den Bund machen darum Sinn. Er würde dies anstelle eines von Eigeninteressen geprägten Verbandes tun, der dann, basierend auf diesem Gesetzesartikel, Unterstützung einfordern könnte. Dies würde der Glaubwürdigkeit der Plattform schaden und die Akzeptanz der erarbeiteten Ziele schwächen.

Ich bitte Sie deshalb, der Formulierung des Ständerates zuzustimmen.

Chopard-Acklin Max · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Ich spreche zu Artikel 10h Absatz 3. Vorneweg eine grundsätzliche Bemerkung: Eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung ist nur in einer gesunden Umwelt und mit vernünftigem Ressourcenmanagement möglich. Es gilt daher, Ressourcen zu schonen und deren Nutzung zu optimieren - das vorneweg.

Der Bundesrat sieht gemäss Artikel 10h Absatz 3 eine regelmässige Berichterstattungspflicht über den Verbrauch natürlicher Ressourcen und die Entwicklung der Ressourceneffizienz vor. Er zeigt dabei auch weiteren Handlungsbedarf auf.

Ich bitte Sie daher, bei Artikel 10h Absatz 3 der Minderheit VI (Chopard-Acklin) und somit der ursprünglichen Variante des Bundesrates zuzustimmen.

Denn es macht Sinn, dass der Bundesrat dem Parlament regelmässig über den Verbrauch natürlicher Ressourcen und die Entwicklung der Ressourceneffizienz berichtet. Eine nachhaltige und ressourceneffiziente Entwicklung ist ja auch ein zentrales Anliegen dieser Vorlage insgesamt. Dazu gehört, dass die Entwicklung verfolgt und allfälliger Handlungsbedarf zur Schonung der Ressourcen in einem Bericht aufgezeigt werden. Ich bitte Sie daher wirklich, dem Antrag der Minderheit VI (Chopard-Acklin ) zuzustimmen und den Antrag der Minderheit VII (Wasserfallen) auf Streichung abzulehnen. Mit der Streichung gingen Sie noch hinter die heute bereits geltende Praxis zurück.

In diesem Zusammenhang möchte ich schon noch Folgendes festhalten: Diese Umweltgesetzrevision ist bereits sehr stark entschlackt, und Sie, meine Kollegen Wasserfallen und Knecht, wollen diesem gerupften Huhn auch noch die Haut abziehen. Das finde ich gar nicht gut. Damit schaden Sie der Umwelt und längerfristig auch der Wirtschaft.

Grunder Hans · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD

Sie wissen es: Die BDP-Fraktion hat für diese Gesetzesrevision nicht sehr viel Herzblut. Es ist ein Murks. Auch wir haben gewisse Bedenken, dass da ein Bürokratiemonster entsteht. Nicht zuletzt deshalb habe ich noch einen Einzelantrag eingereicht.

Es ist für uns etwas erstaunlich, dass bereits im November des letzten Jahres eine Vernehmlassung über die Totalrevision der Verordnung durchgeführt worden ist, dies mit der Absicht, diese auf den 1. Januar 2016 bereits in Kraft zu setzen. Und das bei der Ausgangslage, dass wir das Gesetz noch gar nicht zu Ende beraten haben. Auf dieser Basis einen solch ehrgeizigen Zeitplan zu haben ist doch etwas erstaunlich. Vielleicht kann die Frau Bundesrätin noch etwas dazu sagen. Die Verordnung hat uns zudem schon etwas Kopfzerbrechen bereitet, weil dort halt bereits bewiesen wird, dass die Bürokratie dann richtig losgehen wird und die Auslegung des Gesetzes doch ein wenig seltsam ist.

Aus diesem Grund machen wir beliebt, dass bei Artikel 30d - damit komme ich jetzt zu diesem Einzelantrag, der im Zusammenhang zum Konzept der Minderheit Schilliger steht - der Absatz 1 präzisiert werde. Wir verlangen, dass die stoffliche Verwertung nur dann geschehen muss, wenn dies nach dem Stand der Technik, im Einzelfall für einen Betrieb möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Mit diesem Antrag wird also eine punktuelle Neuformulierung von Artikel 30d Absatz 1 vorgeschlagen. Zweck des Antrages ist es, im Bereich der Abfallverwertung die drei Kriterien technische Machbarkeit - also Stand der Technik -, betriebliche Möglichkeit und wirtschaftliche Tragbarkeit auf Gesetzesebene zu verankern. Diese drei Kriterien sind übrigens im Umweltschutzgesetz bereits ausdrücklich vorgesehen, im Bereich des Emissionsschutzes, nämlich in Artikel 11 Absatz 2. Es handelt sich dabei um ein bewährtes Prinzip. Deshalb beantrage ich, diese Bestimmung so zu ändern.

Bei den anderen Bestimmungen werden wir vorwiegend die Anträge der Kommissionsmehrheit unterstützen, wobei bei Artikel 10e auch von uns der Antrag der Minderheit Knecht unterstützt wird. Wie schon gesagt, unterstützen wir auch das Konzept der Minderheit Schilliger.

Killer Hans · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die SVP-Fraktion hat bereits bei der Diskussion zum Eintreten zu diesem Gesetz in der vergangenen Sommersession ihre sehr kritische und ablehnende Haltung zu dieser Gesetzesänderung deklariert. Wir sind dezidiert dagegen, dass neue, einschränkende Regelungen zum Verhalten unserer Wirtschaft zur Umwelt gemacht werden. Unsere Wirtschaft braucht keine neuen Administrativ- und Kontrollaufgaben, im Gegenteil. Man proklamiert - auch auf Wahlpodien -, die Wirtschaft von unnötigem Ballast verschonen, entlasten zu wollen, und dann geht man dauernd hin und beschliesst mehrheitlich genau das Gegenteil.

Unser Land, unsere Wirtschaft ist im internationalen Vergleich bezüglich Umweltverhalten und Recycling-Kreislauf sehr gut positioniert. Es gibt viele gute Beispiele dafür: Glas, Metall, Papier, PET, mineralisches Recycling usw. Wir gehen davon aus, dass das Schliessen eines Ressourcenkreislaufes auch einen ökonomischen Wert haben soll. Wenn eine solche Wertschöpfung auch tatsächlich vorhanden ist, sind die einzelnen Wirtschaftsbereiche ohne staatlichen, behördlichen Druck bereit und motiviert, sich dafür zu engagieren und auch in solche Verfahren zu investieren.

Selbstverantwortung hat uns im internationalen Vergleich auf unsere gute Position in Bezug auf Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung geführt. Und das wollen wir von der SVP auch weiterhin so praktizieren. Im Sinne dieser Argumentation werden wir alle Minderheitsanträge unterstützen, welche in der Regel Vereinfachungen und weniger Regulierungen bedeuten.

Wir möchten die Formulierung bei Artikel 10h Absatz 1 auf die Umweltbelastungen beschränken, welche in unserem Land anfallen. Wir möchten keine Plattform Grüne Wirtschaft, weder in der Muss- noch in der Kann-Version. Wir werden demzufolge bei Artikel 10h Absatz 2 die Minderheit V (Knecht) unterstützen. Demzufolge lehnen wir die Anträge der Minderheiten I (Müller-Altermatt), III (Girod) und IV (Bertschy) ab. Auch haben wir kein Verständnis für zusätzliche Verwaltungstätigkeit bezüglich des Ressourcenverbrauchs gemäss Artikel 10h Absatz 3. Wir lehnen den Antrag der Minderheit VI (Chopard-Acklin) ab und folgen der Minderheit VII (Wasserfallen). Ebenfalls sind wir gegen die bei Artikel 30a von der Minderheit Girod geforderte Massnahme zur Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten; das ist Planwirtschaft.

Zum Thema Sammlungen in Artikel 30b: Wir sehen keine Notwendigkeit für das Neuerlassen von Zielen für den Rücklauf von Verpackungen, weder mit der Kann-Version des Ständerates noch mit der Version bezüglich Wirkungseffizienz der Kommissionsmehrheit. Bereits das geltende Recht regelt diese Sachlage genügend, wie die positiven Entwicklungen in diversen Bereichen zeigen.

Das Umweltschutzgesetz ist die gesetzliche Grundlage für die Verordnungen im Bereich Umwelt bzw. Recycling-Kreislauf. Es gibt eine entsprechende Detailregelung für den Abfallbereich; das ist die Technische Verordnung über Abfälle (TVA). Diese Verordnung ist seit etwa acht Jahren in Revision. Sie hatte verwaltungsintern eine schwierige Entwicklungsphase, um es gelinde auszudrücken. Sie wäre eigentlich bereit für die Inkraftsetzung. Nun ist aber mit dem Umweltschutzgesetz die Gesetzesgrundlage ebenfalls kurz vor dem Revisionsende.

Im Bereich von Artikel 30d werden im Gesetz die Verwertungspflicht für Abfälle und der Stand der Technik im Grundsatz definiert. Der Bundesrat sieht vor, die Verwertung zur Pflicht zu machen, wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Um hier in Bezug auf Absichten in der Verordnung Rechts- und Investitionssicherheit zu schaffen und den Unternehmen Planungssicherheit zu geben, scheint uns der Einzelantrag Grunder der richtige Weg zu sein. Dieser definiert klarer, dass im Einzelfall der Stand der Technik und die wirtschaftliche und betriebliche Tragbarkeit zu berücksichtigen sind, dass also eben der Einzelfall zu beurteilen ist. Wir werden diesen Antrag Grunder unterstützen und bitten Sie, dies auch zu tun. Wir verhelfen damit den in diesem Bereich tätigen Unternehmen zur Gewissheit, dass die von ihnen durchgeführten Investitionen Bestand haben.

Die Regelungen zu den Kehrichtverbrennungsanlagen in den Artikeln 30h und 31 sind etwas umstritten. Diese Anlagen sind mittlerweile sehr oft Energieproduktionsanlagen. Sie sind sehr kapitalintensiv und brauchen eine gesicherte Auslastung. Hier wäre eine übergeordnete Kapazitätsplanung sinnvoll. Damit würde erreicht, dass solche teuren und mit öffentlichen Geldern erstellten Anlagen sinnvolle Betriebsauslastungen erreichen könnten. Mit Artikel 30h Absatz 1 und Artikel 31 soll der Bund eine Genehmigungskompetenz erhalten. Dies ist in unserer Fraktion nicht ganz unbestritten. Mir scheint es aber sinnvoll zu sein.

Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Offen gesagt: Wenn ich an den Verlauf der Beratung dieses Geschäftes und an die Ausführungen von Kollege Killer denke, die ich jetzt auch angehört habe, fühle ich mich im falschen Film oder, ein bisschen anständiger gesagt, in einer verkehrten Welt: Eigentlich wollen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten eine Umweltschutzgesetzgebung, die konkrete Standards und verlässliche Regulierungen enthält. Wofür ich mich jetzt hier einsetze, ist eine ziemlich abgespeckte Umweltschutzgesetzgebung. Diese Gesetzesrevision rückt die Freiwilligkeit, die Subsidiarität und die Verhältnismässigkeit aller Massnahmen in den Vordergrund. Aber nicht genug - denn Economiesuisse und die sogenannten bürgerlichen Wirtschaftsvertreter können dieser äusserst zahmen Gesetzesrevision nicht zustimmen. Gebetsmühlenhaft pflegen sie Worthülsen wie "Planwirtschaft" oder "Hokuspokus", wie vorhin Kollege Wasserfallen, "Bürokratiemonster", wie die Kollegen Vogler und Grunder, oder "Zwangsmassnahmen" wie Kollege Knecht.

Mir scheint, dass die ausgegebene Devise wie folgt lautet: Es darf vor den Wahlen nicht sein, was nicht sein darf! Wir Sozialdemokraten müssten uns eigentlich selbstkritisch die Frage stellen: Ist bei dieser Überbetonung der Freiwilligkeit in der Vorlage überhaupt noch genügend Fleisch am Knochen, sodass wir ihr zustimmen können? Ist das Monster vielleicht nur ein Papiertiger?

Wir sagen Ja zur Vorlage, weil wir im Gegensatz zu den Gegnern auch in der Umweltschutzpolitik pragmatisch und undogmatisch voranschreiten wollen. Dazu ein paar Punkte:

1. Das wichtige Thema der Ressourceneffizienz muss in unsere Umweltschutzgesetzgebung Eingang finden. Das bestehende Umweltschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1983 und nimmt diese Thematik nicht auf.

2. Eine gute Umweltschutzgesetzgebung hat ein klares Ziel. Leider ist dieses Ziel nicht mehr im Gesetz zu finden, ausser wenn Sie dem Antrag der Minderheit III (Girod) zu Artikel 10h Absatz 1bis folgen. Wenn Sie den Wortlaut des Bundesrates und des Antrages der Minderheit III vergleichen, dann merken Sie, was das bedeutet: Der Bundesrat bleibt im Allgemeinen, will massgebliche Reduktionen der Umweltbelastung, aber niemand weiss, was das ist. Es gibt eine ökologische Belastbarkeit unseres Planeten. Nur die Minderheit III (Girod) will das anerkennen und das Ziel der Ressourcenschonung verankern.

Ich bitte Sie daher namens der SP-Fraktion, der Minderheit III (Girod) den Vorzug zu geben.

3. In dieser Logik liegt auch der Antrag der Minderheit VI (Chopard-Acklin), der klare Ziele mit der Berichterstattung verbindet. Nicht einmal einen regelmässigen Bericht über den Verbrauch der natürlichen Ressourcen wollen die Vertreter der FDP und der SVP. Nichts tun, nichts analysieren, nichts berichten und darlegen - das ist eine Art Pseudoumweltschutz, welcher in der Schweiz nur noch, wie gesagt, von der FDP und der SVP getragen wird.

4. Weiter geht es auch um die Verwertung von bestimmten Abfällen gemäss Artikel 30b. Hier kann man das Gesetz gar nicht wirtschaftsfreundlicher gestalten. Wirkungseffizienz und die wirtschaftlichen Auswirkungen müssen berücksichtigt werden, wenn Sammelpflichten vorgeschrieben werden.

Ich weiss nicht, was die Kollegen Wasserfallen, Schilliger und Knecht sich denken, wenn sie das alles streichen wollen, denn dann sind die Wirkungseffizienz und die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen bei einer Anordnung nicht mehr im Gesetz enthalten. Das Gesetz will, dass Massnahmen dort getroffen werden, wo der grösstmögliche Umweltnutzen erzielt werden kann. Dies ist selbstverständlich nicht bei Klein- und Kleinstbetrieben der Fall, sondern bei Grossbetrieben. Ich verstehe die Kollegen so, dass sie mit ihren Streichungsanträgen einfach nicht wirtschaftsfreundlich legiferieren wollen.

5. Ebenfalls bedeutsam ist in diesem Block die Bestimmung zu den Kehrichtverbrennungsanlagen. Die Mehrheit will konsumentenfreundlich sein und festlegen, dass nur so viele Abfallanlagen gebaut und betrieben werden, wie es sie in unserem Land wirklich braucht. Die Bestimmung ist einfach: Es dürfen keine Überkapazitäten bewilligt werden. Die Minderheit Knecht will auch das nicht. Das verstehen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten gar nicht mehr. Es wäre das Schlimmste, wenn wir den Leuten auch noch Geld aus dem Sack zögen für Abfallanlagen, die es gar nicht braucht.

Ich bitte Sie daher, bei Artikel 30h den Antrag der Minderheit Knecht abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.

Vogler Karl · Mit-M · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP

Es ist bekannt, dass diese Vorlage eine wechselhafte Geschichte hinter sich hat. Heute geht es nun darum, zu entscheiden, ob wir bereit sind, ein über 30-jähriges Gesetz an neue Erkenntnisse, Entwicklungen und Notwendigkeiten anzupassen oder ob wir im Umweltrecht in einer Zeit verharren wollen, wo Ressourcenschonung und Ressourceneffizienz kein oder kaum ein Thema und keine umweltpolitischen Ziele waren.

Die Mehrheit unserer Fraktion hat sich nach intensiver Diskussion dafür ausgesprochen, dass die Schweiz ein modernes Umweltrecht braucht, ein Umweltrecht, das die Themen Ressourcen und Ressourceneffizienz verankert. Natürliche Ressourcen sind begrenzt und entsprechend sorgfältig zu nutzen - die geschlossenen Stoffkreisläufe seien als Stichwort genannt.

Nun hört man natürlich immer wieder Stimmen, die sagen, für Ressourceneffizienz brauche es gar keine neuen Vorschriften, für Ressourceneffizienz sorge die Wirtschaft selber und im eigenen Interesse und die Schweiz verfüge bereits heute über eine gute Umweltbilanz. Das mag in grossen Teilen zutreffen, aber die Schweiz weist nicht darum eine gute Umweltbilanz aus, weil sie nichts gemacht hat, sondern weil in der Vergangenheit immer wieder gehandelt worden ist: weil in der Vergangenheit Kehrichtverbrennungsanlagen anstelle von Abfalldeponien verlangt und gebaut wurden; weil im Bereich der Verunreinigung der Gewässer reguliert wurde oder etwa weil gefährliche Stoffe verboten wurden. Diesen erfolgreichen Weg gilt es pragmatisch weiterzuverfolgen. Entsprechend ist im Umweltschutzgesetz das Prinzip der Ressourceneffizienz zu verankern, in Kenntnis dessen, dass die Schweiz in diesem Bereich heute klare Defizite aufweist.

Damit verbunden gilt es, die Wirtschaft für diese Thematik zu sensibilisieren und an ihre Eigenverantwortlichkeit zu appellieren. Regulierung soll erst subsidiär greifen, wenn die Kaskade der freiwilligen Massnahmen versagt - und das nach der Entschlackung der Vorlage durch den Ständerat und weiteren anzustrebenden Anpassungen durch unseren Rat unter möglichster Vermeidung von unnötiger Bürokratie. Anders gesagt: Es gilt, die Wirtschaft mit möglichst wenig Bürokratie für Zeiten knapper werdender natürlicher Ressourcen fit zu machen. Langfristig führt daran kein Weg vorbei. Je schneller sich unsere Gesellschaft darauf einstellt, desto eher werden wir zu den Gewinnern gehören und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz stärken.

Ich habe es gesagt: Die Mehrheit unserer Fraktion will eine moderne, zukunftsgerichtete Umweltschutzgesetzgebung, aber auch eine solche ohne unnötige Bürokratie und ohne unnötige Kosten für unsere Unternehmen. Dementsprechend wird unsere Fraktion bei Block 1 die Minderheit Knecht bei Artikel 10e Absätze 1 und 3, Artikel 30d, Artikel 30h, Artikel 31 Absatz 2 sowie Artikel 32abis Absatz 1 wie auch den Einzelantrag Schneider-Schneiter zu Artikel 10h Absatz 1 unterstützen.

Bei den übrigen Bestimmungen wird unsere Fraktion den Anträgen der Mehrheit folgen, und in der Gesamtabstimmung wird sie der Vorlage zustimmen.

Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Ich teile meine Redezeit mit Frau Chevalley und möchte rasch auf Artikel 10h eingehen. Das Umweltschutzgesetz wurde zuletzt in den Achtzigerjahren revidiert. Es hat eine nationale Sichtweise, und es ist zum Teil stark überholt. Es fehlt eine verankerte langfristige Zielsetzung zur Schonung der Ressourcen und zur Verbesserung der Ressourceneffizienz. Artikel 10h legt diese als Ziel fest, als Ziel für Bund und Kantone.

In den dreissig Jahren seit der letzten Revision ist viel passiert. Die Globalisierung hat dazu geführt, dass längst nicht mehr alle Phasen des Lebenszyklus eines Produktes im gleichen Land anfallen. Mehr als die Hälfte der Umweltbelastung, die sich aus dem Schweizer Konsum ergibt, fällt im Ausland an. Es macht keinen Sinn, die Umweltinformationen bereitzustellen und die Umweltberichte, diese Reportings, zu erstellen - darum geht es in Kapitel 4 des geltenden Gesetzes - und einen zentralen Bereich der Umweltbelastung auszublenden. Das ist vergleichbar mit der Berichterstattung über das Bruttoinlandprodukt: Wir lassen auch nicht ganze Branchen oder Regionen weg, von denen wir wissen, dass sie besonders relevant sind. Wenn wir eine Berichterstattung wollen, die Sinn macht, gilt es auch, die Umweltbelastung der im Inland konsumierten Produkte über den gesamten Lebenszyklus zu berücksichtigen. Ich bitte Sie, an diesem Grundsatz festzuhalten.

Chevalley Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grünliberale Fraktion

Les différentes propositions de minorité à l'article 10e visent à supprimer la nécessité d'informer les citoyens de manière objective sur la protection de l'environnement, l'état des nuisances et bien d'autres problématiques qui touchent chaque citoyen de ce pays. Là, j'ai peine à comprendre que l'on refuse d'informer sur des faits, alors que cela permet à chacun d'avoir un comportement responsable. Peut-être que l'UDC préfère l'adage disant "bienheureux l'ignorant"; pour ma part, je préfère celui qui dit: "un homme averti en vaut deux".

L'autre incompréhension se situe à l'article 10h alinéa 2, où certains refusent de mettre en place une plate-forme sur l'économie verte que nos entreprises appellent de leurs voeux. Là aussi, on voit qui soutient les milieux économiques dans ce Parlement. D'ailleurs des ratings récents l'ont déjà montré.

A l'article 30a, la proposition de la minorité Girod incarne le libéralisme, car le libéralisme ce n'est pas le laissez-faire, mais c'est bien la responsabilité. Mettre sur le marché des produits dont l'obsolescence est programmée n'est pas un droit mais un manque de responsabilité indigne d'entreprises qui se disent libérales. Nous soutiendrons donc cette proposition de minorité.

Ce n'est pas la première fois que nous discutons de la problématique de l'incinération des déchets dans ce Parlement. Il est, par exemple, complètement absurde d'imaginer qu'il n'y ait aucune coordination dans la planification de la construction d'usines d'incinération dans ce pays. Cela signifie que chaque canton fait ce qu'il veut sans se demander ce que fait son voisin. On a abouti dans la région lémanique à une surcapacité d'incinération, ce qui amène plusieurs de ces usines à devoir importer des déchets de l'étranger. Au lieu de féliciter les habitants de ce pays en diminuant les nuisances d'une usine d'incinération grâce à leur assiduité au tri, nous leur disons : "Pas de bol, l'usine perd de l'argent si elle n'a rien à brûler, et il faut donc aller chercher des déchets à l'étranger." Quant aux fumées de ces déchets, rassurez-vous, elles sont bien sûr pour eux.

L'arnaque de l'incinération est de faire croire qu'il y a valorisation lorsque l'on brûle ces déchets. Si une certaine partie de l'énergie est certes transformée, dans certains cas en électricité, la très grande partie de la chaleur est perdue. Dans les usines qui disposent d'un chauffage à distance, la chaleur est certes récupérée, mais que se passe-t-il l'été lorsque les besoins de chaleur sont bien inférieurs à la production? Eh bien, on chauffe les oiseaux! C'est pourquoi il faut absolument mettre la priorité sur la valorisation des matières et garder l'incinération comme dernier recours.

D'ailleurs, que faisons-nous des mâchefers issus de l'incinération? Rappelons que près de 30 pour cent du poids des déchets incinérés ressortent de l'usine et n'ont pas disparu comme par enchantement.

La proposition de la minorité Schilliger prévoit elle aussi de réaliser la valorisation matière mais sans soutien de l'Etat. J'en appelle au même bon sens concernant les usines d'incinération et les centrales nucléaires: à quand la fin du soutien de l'Etat? Dommage que ce discours ne soit qu'à sens unique.

Hormis les coûts de la valorisation matière, il y a aussi l'aspect géostratégique. Aujourd'hui, la Chine détient plus de 90 pour cent du marché des terres rares. Et pourtant, nos déchets regorgent de ces éléments et nous continuons à ne pas prendre au sérieux le risque que ce monopole fait peser sur notre industrie. Une valorisation matière des métaux rares est non seulement écologique, mais également un gage géopolitique de ne pas dépendre d'une seule nation pour notre approvisionnement.

Les vert'libéraux soutiendront une position progressiste et libérale lors des différents votes.

Buttet Yannick · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP

Madame Chevalley, vous avez répété à deux reprises que, l'été, les usines d'incinération chauffaient les oiseaux. Ne savez-vous pas qu'un stockage des déchets est effectué, de manière à les valoriser pleinement durant la période d'hiver?

Chevalley Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grünliberale Fraktion

Bien sûr Monsieur Buttet, je le sais, puisque j'ai visité ces usines. Ces stockages, pendant l'été, et en particulier pendant les canicules, ne sont pas très agréables pour le voisinage - imaginez-vous, stocker des poubelles, cela génère des odeurs pour le moins insupportables! En définitive, il va falloir quand même brûler ces déchets. On ne peut donc pas arrêter complètement ces usines, vous le savez très bien, Monsieur Buttet, on ne peut pas dire aux gens: "Ne produisez pas de déchets, s'il vous plaît, pendant l'été, parce que nous ne savons pas où les mettre!" A ce moment-là, on pourrait aussi demander aux gens de garder leurs poubelles pendant l'été et de nous les donner pendant l'hiver!

Mahrer Anne · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion

La révision de la loi sur la protection de l'environnement est indispensable. Vouloir encore la vider de sa substance, c'est considérer l'économie avec les lunettes du passé, et les passéistes semblent encore bien présents dans cette salle. L'optimisation des ressources est une question de bon sens: nous n'avons pas de planète B!

Je m'exprimerai pour ce premier bloc essentiellement sur les articles 10h et 30d. L'article 10h est effectivement dans l'intérêt de notre économie. Plus de 70 pour cent de notre impact écologique est réalisé à l'étranger par l'importation de matières premières et de produits finis. La révision de la loi sur la protection de l'environnement permettra d'agir à la source. L'optimisation des ressources, en les revalorisant en Suisse, est particulièrement importante pour les collectivités publiques. Cela vient d'être dit, c'est à l'étranger que le potentiel de réduction de notre impact est le plus important. Il s'agit de favoriser l'importation de produits bénéficiant de standards internationaux, sur la base de mesures volontaires et de conventions d'objectifs. Ces changements sont donc favorables à l'économie suisse, qui, aujourd'hui, subit une concurrence déloyale venant de l'étranger, les prix ne tenant pas compte des atteintes à l'environnement. Les producteurs suisses sont soumis à des exigences de durabilité, qui augmentent les prix des produits, alors que les produits équivalents, vendus à moindre prix, ne répondent pas aux mêmes critères. Je citerai à titre d'exemple l'industrie suisse du bois, industrie durable, dont les produits sont en concurrence avec le bois importé, issu de coupes illégales, venant de pays du Sud.

Nous soutiendrons donc la proposition de la minorité III (Girod).

Quant à l'article 30d alinéa 1, on est là dans le principe de l'économie circulaire. Les déchets deviennent des matières premières utiles; le produit d'une activité devient la matière première d'une nouvelle activité, par exemple les métaux; les milieux du recyclage y sont favorables. C'est bon pour l'économie et l'environnement.

Nous soutiendrons la proposition Grunder.

Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Ich spreche nur zu Artikel 10h. Hier geht es um die Berücksichtigung der im Ausland verursachten Umweltbelastung. Die Mehrheit der Kommission hat weislich entschieden, diese zu berücksichtigen, wie das der Bundesrat vorschlägt.

Ich möchte begründen, warum man den Antrag der Minderheit II (Schilliger), die das nicht möchte, ablehnen muss. Es geht um die Wirkungseffizienz unserer Umweltpolitik. Wir haben in der Umweltpolitik immer mehr Situationen, in denen es nicht reicht, nur die in der Schweiz verursachte Umweltbelastung anzuschauen. Nehmen wir beispielsweise die Fahrzeuge, den Entscheid, ob die Karosserie aus Aluminium oder aus Stahl sein sollte. Wenn man nur den Verbrauch der Fahrzeuge anschaut, denkt man natürlich sofort: Aluminium ist besser. Schaut man aber ebenfalls die Ökobilanz der Materialien an, sieht man, dass auch Stahl durchaus eine gute Lösung ist. Dasselbe gilt für den Ersatz von Geräten: Der frühzeitige Ersatz eines Laptops kann für die Energieeffizienz, für den Energieverbrauch in der Schweiz gut sein, aber wenn man den ökologischen Rucksack des Gerätes berücksichtigt - das ist halt meistens im Ausland verursachte Umweltbelastung -, kann das anders aussehen. Dasselbe gilt für die Beurteilung der produzierenden Wirtschaft: Wenn wir eine Stahlfabrik in der Schweiz beurteilen - wie wollen wir sie beurteilen, wenn wir die Umweltbelastung des von ihr produzierten Stahls nicht mit der Umweltbelastung von importiertem Stahl vergleichen? Dieses Prinzip ist wissenschaftlich eigentlich völlig akzeptiert, und es wäre wirklich an der Zeit, dass es auch im Umweltschutzgesetz gebührend berücksichtigt würde.

Man muss auch sagen: Im Einzelnen haben SVP und FDP das schon anerkannt. Nehmen wir das Thema Dreckstromabgabe: Wenn auf dem importierten Strom eine CO2-Abgabe erhoben wird, geht es doch genau um das Prinzip, dass man auch die im Ausland verursachte Umweltbelastung berücksichtigt, weil man verstanden hat, dass es für die Schweizer Wirtschaft ein Nachteil ist, wenn man das nicht macht. Und das Gleiche gilt für die Agrotreibstoffe, die "bio fuels": Es ist ja klar, dass es nicht sinnvoll ist, für die Schweizer Landwirtschaft Vorschriften zu haben, bei Importen die Umweltbelastung aber nicht zu berücksichtigen.

Es ist also wirtschaftlich - nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich - völlig sinnvoll, die im Ausland verursachte Umweltbelastung zu berücksichtigen und damit der Kommissionsmehrheit zu folgen. Es ist eben nicht so, dass das die Deindustrialisierung fördern würde, im Gegenteil: Gerade die produzierende Industrie wird durch die Berücksichtigung der im Ausland verursachten Umweltbelastung entlastet, weil man nicht nur die Umweltbelastung der Unternehmen in der Schweiz anschaut, sondern auch die Umweltbelastung ihrer Mitbewerber, ihrer Konkurrenz im Ausland.

Wichtig ist aber Folgendes: Natürlich ist das hier einfach einmal ein grundlegendes Prinzip. Daraus leiten sich weder die Deklarationspflicht noch konkrete Massnahmen ab. Es geht einmal um ein Prinzip, das dann in den Massnahmen, welche wir in Block 2 besprechen, womöglich berücksichtigt werden sollte. Diese Leitidee wäre aber wichtig für das Umweltschutzgesetz, gerade bei wirtschaftlicher Betrachtung.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Ich bin schon immer wieder erstaunt, mit welcher Verve hier dieses Gesetz bekämpft wird, mit Argumenten, die schon äusserst oberflächlich sind. Da muss ich sagen, dass man die Vorlage nicht genau kennt. Ich erlaube mir deshalb, nochmals auch ein paar Bemerkungen zur Geschichte der Umweltschutzgesetzgebung zu machen:

Es ist ja nicht so, dass das eine Gesetzgebung ist, die wir, wie das ZGB, seit über hundert Jahren kennen. Das heutige USG ist aus dem Jahre 1983. Wir hatten in der Zeit vorher auch die Meinung: Ja, wirtschaften soll man, leben soll man, und es gibt dabei relativ wenig Einschränkungen. Dann hatten wir aber das Abfallproblem. Es gab damals illegale Deponien, die Sondermülldeponie Kölliken war in Betrieb. Man hat dann festgestellt, dass man - ups - wohl doch Regeln braucht, auch wenn das die Wirtschaft nicht so gern gesehen hat. Selbstverständlich wusste man schon damals, dass man im Umweltschutzbereich nicht einfach sagen kann: Ja, der Staat handelt nur subsidiär, es gibt ihn schon, aber primär soll die Wirtschaft selber die Probleme lösen. Das funktionierte eben nicht. Die Sondermülldeponie Kölliken, dieses Jahr endlich saniert, kostete den Steuerzahler schlussendlich 1 Milliarde Franken, weil das USG eben noch nicht in Kraft war, weil es keine Regulierungen gab, weil man entsorgte. Viele Gemeinden haben dasselbe gemacht.

Im Bereich Lärm ist es dasselbe. Der Lärm ist ein Element, das in unserer Bevölkerung natürlich auch mit dem aufkommenden Verkehr, mit der Verdichtung, an Bedeutung zugenommen hat. Auch hier gibt es halt eine Sensibilität, dass man regulieren muss. Auch hier hätten wir, wenn es nur nach der Wirtschaft gehen würde, keine Lärmschutzgesetzgebung. Aber das geht doch nicht!

Denken Sie an den Brand von Schweizerhalle mit den sehr weitreichenden Folgen. Auch das führte dann eben wieder zur Regulierung. Man hat gesagt, dass man für den Fall, dass es brennt, schon wissen will, was für Chemikalien in einer Firma lagern, und dass die Feuerwehr das auch wissen muss. Die Folge war Regulierung.

Wir haben das USG so aufgebaut: In der Regel haben wir immer dann, wenn die Situation eben unerträglich wurde, gesagt, dass wir eine Regulierung brauchen - vom Lärm-, Luft- und Gewässerschutz bis hin zu Abfallbeseitigung, zu den Chemikalien usw. So ist das USG entstanden. Der Schutzgedanke ist heute im USG noch elementar.

Jetzt versuchen wir, und das hat einfach ein Teil der Wirtschaft immer noch nicht begriffen, einen Paradigmenwechsel zu machen. Der Schutz ist selbstverständlich immer noch wichtig, aber es ist jetzt viel wichtiger, von der Abfallwirtschaft, in der wir heute noch leben, wegzukommen und hin zu einer Kreislaufwirtschaft zu gelangen. Dies ist international völlig unbestritten. Schon die Rio-Konferenzen vor zehn Jahren haben das als Uno-Vollversammlungsbeschluss verinnerlicht. Es macht Sinn, weil sich Ressourcen, seien es Boden, Metalle oder andere Elemente wie Energie, verteuern. Der Planet hat mehr Menschen zu bewältigen, mehr an Wachstum, und zwar mit den natürlichen Ressourcen, die halt endlich sind. Insofern macht es Sinn, sich darauf einzustellen, von der Abfallwirtschaft wegzukommen und zu einer mehr in Kreisläufen denkenden Wirtschaft überzugehen. Viele Unternehmen sind auf diesem Weg. Auch hier geht es wieder darum, vernünftig und subsidiär zu regulieren und das zu tun, was nötig ist. Aber nichts tun würde sich auch wieder auswirken - nicht heute, aber eben später, und zwar in höheren Kosten, die dann sehr oft eben wieder der Steuerzahler zu bewältigen hätte.

Auf diesen Weg wollen wir uns mit diesem Gesetz machen. Wenn Sie das ablehnen, kommt die Rechnung einfach in ein paar Jahren - Sie haben dann Zeit verloren. Denn eines habe ich jetzt in all diesen Jahren in der Politik gelernt: dass Freiwilligkeit schon gut ist, ohne einen gewissen Druck aber gar nichts geht. Insofern bin ich nach wie vor davon überzeugt, dass dieses Gesetz wichtig ist. Wir haben damit keine Bürokratie. Das, was man uns noch als bürokratisch vorwerfen konnte, hat der Ständerat schon eliminiert. Insofern ist dieser Vorwurf - wenn Sie die heutige Vorlage anschauen - unberechtigt.

Kommen wir zu den einzelnen Anliegen: Bei Artikel 2a haben wir die Minderheit Wasserfallen. Sie möchte dort das allgemeine Subsidiaritätsprinzip verankern. Herr Wasserfallen, hier haben Sie die Sache nicht zu Ende gedacht. Wir haben in der Verfassung den Auftrag des Bundes, die Bürger und die Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu schützen. Das steht in der Verfassung! Mit einem Subsidiaritätsprinzip, das generell den ganzen USG-Bereich betreffen würde, würden Sie diese Verfassungsbestimmung verletzen. Selbst bei wichtigen Schutzaufträgen wie zum Beispiel der Lärmbekämpfung könnte der Bund nur noch einschreiten, wenn es keine Branchenlösung gäbe - viel Glück! Wie wollen Sie im Bereich des Strassenlärms nur schon eine Branchenlösung hinkriegen? In einigen Bereichen liesse sich Ihre Idee vielleicht umsetzen, hier wäre es eventuell noch möglich. Aber das Subsidiaritätsprinzip generell für den gesamten Wirkungsbereich der Umweltschutzgesetzgebung hier zu verankern entspräche aus unserer Sicht schon klar nicht dem Verfassungsauftrag.

Wir haben hier, in dieser Revision - ich betone das nochmals: Bitte lesen Sie das! - das Subsidiaritätsprinzip stark verankert. In Artikel 41a ist klar bestimmt, dass vor dem Erlass von Massnahmen freiwillige Massnahmen der Wirtschaft geprüft werden müssen. Wenn diese vorliegen, reisst sich niemand um eine Regulierung, auch das Bafu nicht. Ich weiss, dass das Bafu für viele ein Schreckgespenst ist, aber ohne Vorstösse und ohne Vorgaben aus Gesetzen haben wir keine Lust, quasi unnötige Gesetzgebung zu betreiben. Es wird uns ja immer vorgeworfen, dass das Bafu beim Gewässerschutz unnötig legiferiere. Entschuldigung, aber das Gesetz hat das Parlament gemacht, nicht das Bafu! Es ist auch Ihre und nicht die bundesrätliche Version, die bei der "Motion Plastiksäckli", also bei der Motion de Buman 10.3850, "Stopp der Verschmutzung durch Wegwerf-Plastiksäcke", vorliegt. Es ist eine Regulierung, keine Branchenlösung! Das ist auch eine Sache des Parlamentes und nicht des "bösen" Bafu - ich muss hier auch ein bisschen meine Leute verteidigen. Man macht immer der Verwaltung den Vorwurf, sie würde regulieren. Wir machen aber nichts ohne Auftrag des Parlamentes. Sie kontrollieren jede Verordnung, und das ist ja auch richtig so. Solche Vorwürfe muss ich also doch stark relativieren.

Deshalb bitte ich Sie hier klar, den Minderheitsantrag zu Artikel 2a abzulehnen.

Kommen wir zu Artikel 10h: Hier bitte ich Sie, die Minderheit II (Schilliger) zu unterstützen. Im Ständerat war das schon eine klare Diskussion. Ich habe bereits im Erstrat gesagt, dass es an sich sinnvoll sei, dass man auch die im Ausland verursachten Umweltbelastungen, die grauen Emissionen usw., berücksichtigt. Das wäre eigentlich die transparente, faire, korrekte Beurteilung. Wir verfügen aber im Moment auch nicht über genügend Daten, insofern wäre das momentan wirklich eine Belastung für die Wirtschaft. Deshalb sind wir einverstanden, dass man mit der Version des Ständerates und der Minderheit II hier nur die Reduktionsleistungen im Inland berücksichtigt.

Jetzt haben wir dazu auch noch den Einzelantrag Schneider-Schneiter, der auf dem Antrag der Minderheit I (Müller-Altermatt) aufbaut und hier noch eine gewisse Justierung gegenüber der Wirtschaft vornimmt. Damit könnten wir grundsätzlich leben. Mir ist es natürlich am liebsten, wenn man keine Differenz mehr zur Fassung des Ständerates hat. Diese Formulierung wäre aber dann für mich auf der Ebene eines Rückfalls.

Artikel 10h Absatz 2: Hier bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit V (Knecht) auf Streichung abzulehnen. Ich möchte hier nochmals festhalten, dass schon in der Vernehmlassung die grossmehrheitliche Zustimmung zu diesem Thema zeigte, dass das einem Bedürfnis der Wirtschaft entspricht und eben Fortschritte im nichtregulatorischen, freiwilligen Bereich favorisiert werden. Die Plattform Grüne Wirtschaft will nichts anderes als das. Man kann auch hundert runde Tische einberufen, wie das sonst der Fall ist. Mir ist es egal, wie Sie das benamsen, aber man muss sich zusammensetzen und schauen, was man - die einzelnen Verbänden, einzelne Branchen, einzelne Sektoren der Wirtschaft - miteinander erreicht. Wir tun das ja seit Langem auf freiwilliger Basis, ohne Grundlage in einem Gesetz. Nichts anderes wollen wir hier in Zukunft. Die Plattform erlaubt dann eben auch den Zugang zu Daten, den man der Wirtschaft ermöglicht, und sie erlaubt, die Diskussion möglichst unbürokratisch umzusetzen.

Wir kommen zu Artikel 10h Absatz 3. Hier bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit VII (Wasserfallen) abzulehnen und dem Antrag der Mehrheit, gemäss Beschluss des Ständerates, oder eventuell dem Antrag der Minderheit VI (Chopard-Acklin), gemäss dem Entwurf des Bundesrates, zuzustimmen.

Bei Artikel 30a zum Thema Vermeidung bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Girod abzulehnen. Gemäss dem Bericht zum Postulat 12.3777 werden Massnahmen zur Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer im Dialog mit den betroffenen Akteuren festgelegt. Deshalb erachten wir hier eine Gesetzesgrundlage als unnötig. Es wäre also eine Verschlankung, wenn Sie beim geltenden Recht blieben.

Wir kommen zum Sammeln von Abfällen. Herr Schilliger hat betont, wie gut wir in den Rankings sind. Ja, aber wir sind auch Nummer 1 im Ranking, wenn es um die Abfallmenge pro Kopf geht. Da stehen wir in Europa einsam an der Spitze, und zwar nicht mit ein bisschen, sondern mit massivem Abstand.

Deshalb ist für uns in diesem Gesetz auch das Thema Abfallwirtschaft ein sehr wichtiges. Ich sage bewusst "Abfallwirtschaft", denn in diesem Bereich haben wir auch zuerst mit Vorschriften darüber, was wir sammeln, begonnen. Das funktioniert heute mit den Gemeinden und auch mit der Wirtschaft hervorragend. Es war aber auch eine Regulierung, die die Wirtschaft am Anfang selbstverständlich nicht wollte. Heute auch vom Gewerbe akzeptiert, ist sie ein Erfolgsmodell. Mit Abfall lässt sich heute Geld verdienen. Seit diesem Sommer gibt es in Frauenfeld die erste Plastikflaschen-Sortieranlage, eine Hightech-Anlage. Da hat ein Unternehmen investiert, das ist Zukunftsmusik. Das Unternehmen ist froh um dieses Gesetz, denn heute gibt es noch viele Plastikflaschen, die verbrannt und nicht wieder zurückgeführt werden. Hier haben wir neue Unternehmen mit Arbeitsplätzen in diesem Bereich, weil man festgestellt hat, dass das schlussendlich eine geldwerte und eine sinnvolle Entwicklung ist.

Beim PET konnten wir allein 2013 in der Schweiz 38 000 Tonnen rezyklieren, das spart 30 Millionen Tonnen Erdöl. Wenn wir das jetzt generell auf Plastik, auf den Kunststoffbereich erweitern können, dann bedeutet das wieder weniger fossile Energie. Das ist gut fürs Klima, es ist im Sinne der Kreislaufwirtschaft, und damit entstehen Arbeitsplätze.

Nehmen Sie das Auto-Recycling - das ist auch ein Bereich, der in den letzten Jahren zugelegt hat. Er ist privatwirtschaftlich geführt. Diese Firmen zerschreddern heute etwa die Hälfte der anfallenden Unfallwagen oder schrottreifen Fahrzeuge. Mehr als die Hälfte wird aber exportiert, weil das im Ausland zum Teil billiger ist. Die Firmen sind froh hier. Man kann diese Schredderanlagen hier besser auslasten. Die Auslastung ist natürlich auch wieder vom regulatorischen Umfeld abhängig. In der EU hat man eine Vorgabe mit einer Rezyklierquote, man geht dort also viel weiter als hier. Deshalb staune ich immer ein bisschen, wenn dann gesagt wird, wir seien unglaubliche Bürokraten. Ich würde Ihnen viel Glück wünschen, wenn Sie einmal in Deutschland in diesem Auto-Recycling-Business tätig wären. Dann würden Sie sehen, was Bürokratie ist.

Deshalb empfehle ich auch hier bei Artikel 30b Absatz 2bis den Antrag der Minderheit II (Wasserfallen) zur Ablehnung und den Antrag der Minderheit I (Girod) oder den Antrag der Mehrheit zur Zustimmung. Die sind sehr nahe beieinander, da müssen Sie sich politisch entscheiden.

Bei Artikel 30d, beim Thema Verwertung, habe ich vorhin Herrn Grunder zugehört. Er hat auch gesagt, das sei ein bisschen viel, das sei ein Bürokratiemonster, er sei da ein bisschen skeptisch. Aber Herr Grunder, was verlangen Sie jetzt mit Ihrem Einzelantrag? Einzelfallprüfung! Was gibt es Aufwendigeres und Bürokratischeres als die Einzelfallprüfung? Herr Grunder, ich glaube, das Problem dieses Widerspruchs müssen Sie noch ein bisschen lösen. Wir haben hier bei der Verwertung immer einen Durchschnittswert, den wir zugrunde legen, es ist nicht der beste Fall und nicht der ineffizienteste. Wir haben den ineffizienten Einzelfall, den wir dann prüfen und, ja, noch ein bisschen verschönern, und wir haben den völlig produktiven, effizienten Fall, und dazwischen passiert nichts. Also, vielleicht überlegen Sie nochmals, was in Ihrem Antrag anders und besser ist als im Antrag der Minderheit I (Schilliger)!

Herr Schilliger, da sind Sie natürlich ein bisschen ein Schlaumeier. Sie sagen, Sie seien mit Ihrem Minderheitsantrag nahe beim Antrag Grunder, das sei fast dasselbe. Aber Sie lassen natürlich die Wahl offen zwischen stofflicher und energetischer Verwendung. Da ist dann der Einzelantrag Grunder konsequenter.

Genau das will ja der Ständerat nicht. Wenn Sie die Wahl zwischen stofflicher Verwertung oder energetischer Verwertung offenlassen, dann spielt eigentlich nur der Preis eine Rolle - seien wir ehrlich. Das entspricht dann auch nicht einer sinnvollen Kaskade von Verwertungsmodellen. Deshalb ist hier die Mehrheit auf dem richtigen Weg. Ihr Antrag entspricht ja auch der Fassung des Bundesrates. Sie könnten also dieses Problem hier lösen und die Differenz wegschaffen. Die Anträge der Minderheiten I (Schilliger) und II (Knecht) empfehle ich Ihnen deshalb zur Ablehnung.

Zu den Abfallanlagen in Artikel 30h: Hier schaffen Sie eine gewichtige Differenz zum Ständerat, indem Sie in Absatz 1 Buchstabe a noch das Problem mit den Überkapazitäten hineinpacken. Ich habe sehr viel Verständnis dafür, weil wir ja schon im Rahmen der Diskussion um den Gewerbekehricht festgestellt haben, dass wir in der Schweiz Überkapazitäten haben. Es ist für die Kantone relativ schwierig, eine Kehrrichtverwertungsanlage zu schliessen, auch wenn sie nicht ausgelastet ist. Insofern kann man diese Diskussion vielleicht im Ständerat nochmals aufnehmen.

Artikel 31 ist auch noch Gegenstand dieses ersten Blockes: Bei Artikel 31 Absatz 2 bitte ich Sie natürlich sehr, dem Antrag der Minderheit Knecht zuzustimmen, weil es wirklich nicht nötig ist, dass wir, gemäss Mehrheit, die Abfallplanung der Kantone noch genehmigen. Die Kantone machen das sehr gut. Es gibt eine gute Zusammenarbeit, und wir erhalten diese Planungen. Eine Genehmigung durch den Bund bringt keinen Mehrwert, sondern hätte wieder eine Aufstockung der Ressourcen des Bafu zur Folge. Das ist meiner Ansicht nach für die Zielerreichung nicht von Nutzen.

Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Frau Bundesrätin, ich bin zwar kein Schlaumeier, aber ich weiss, dass auch in der Bundesverfassung in den Artikeln 5 und 5a die Subsidiarität und die Verhältnismässigkeit staatlichen Handelns ein Thema sind - das nur als Vorbemerkung.

Da Sie ja die Vorlage viel besser verstehen als wir alle - ich habe die Botschaft übrigens gelesen -, möchte ich Sie zu Artikel 10h Absatz 3, zu dem Sie ja überhaupt nichts gesagt haben, also zu den Ressourcenzielen, fragen, was für Indikatoren, Ziele und Massnahmen Sie bei Nichterreichung dieser Ressourcenziele dann vorgesehen haben; in Ihrer Botschaft steht diesbezüglich nämlich etwas drin.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Sie haben ja dort auch ein bisschen ein Schreckgespenst an die Wand gemalt und gesagt, wir wären unglaublich kreativ bei dem, was wir da alles an Vorgaben machen würden. Wir haben heute, Herr Nationalrat, einen Umweltbericht. Ich habe jetzt nur die Taschenstatistik mitgebracht. Das existiert also. Sie finden darin nicht hundert verschiedene Elemente. Wir haben in der Kommission gesagt - auch als Sie diese Neosys-Studie diskutiert haben -: Wir beginnen mit zwei, drei, vier Elementen, die einschenken, die relevant sind. Sie kennen diese, sie sind festgehalten. Das geht durch die Beratung des Bundesrates, es geht ... - Nein, Herr Wasserfallen, Sie kennen diese Elemente, und ich lasse mich wirklich nicht auf eine unsinnige hypothetische Diskussion ein.

Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion

Frau Bundesrätin, Sie haben unseren hohen Grad an Warenkonsum und unseren hohen Grad an Auto-Recycling-Exporten erwähnt. Meine Frage: Sind Sie nicht auch der Meinung, dass die hohe Wohlstandsquote der Schweiz bei solchen Aussagen eine Mitberücksichtigung verdienen würde?

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Das spielt sicher eine Rolle, aber das allein würde nicht erklären, weshalb doch auch im Wohlstand lebende Staaten wie z. B. Grossbritannien mehr als einen Drittel weniger Abfall haben. Die USA sind auch nicht gerade ein Land, in dem die Leute in Armut leben. Die Schweiz ist trotz Wohlstand ein Land, das durch sehr viel Abfall auffällt. Ich glaube, Wohlstand spielt immer eine Rolle, da gebe ich Ihnen Recht, aber er erklärt nicht die Spitzenposition der Schweiz und vor allem nicht den grossen Abstand zu den anderen europäischen Staaten.

Gasser Josias F. · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Grünliberale Fraktion

Wenn ich das richtig mitbekommen habe, haben Sie gesagt, dass Sie bei Artikel 10h durchaus mit der Minderheit II (Schilliger) leben können. Es geht da um die Frage, ob im Ausland verursachte Umweltbelastungen mitberücksichtigt sind. Wenn ich die Argumentation richtig verstanden habe, sagen Sie, dass hier einfach die Daten fehlen. Meine Frage: Wir haben das genau gleiche Problem bei der BSP- und der BIP-Zählung - wir versuchen mit Sozialindikatoren usw. zu arbeiten. Es heisst ja nicht, dass man auf einen wichtigen Aspekt verzichten muss, nur weil man jetzt und heute die Datenbasis nicht hat. Können Sie mir Ihre Aussage nochmals begründen?

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Wenn Sie die Umweltbelastung korrekt messen wollen, dann müssten Sie tatsächlich eine Gesamtbilanz haben, und diese liegt nicht vor. Es ist dasselbe wie im CO2-Bereich: Wir messen, was im Inland anfällt, obwohl wir natürlich vieles importieren, bei dem die CO2-Belastung im Ausland anfällt. Also müssten Sie auch dort mit einer transparenten, korrekten Messmethodik eigentlich immer auch den Auslandanteil messen. Das heisst aber: Wir müssten hier jedes Produkt unterscheiden und erfassen können, und das ist im Moment einfach nicht möglich.

Viele Unternehmen beginnen, indem sie diesen Weg freiwillig beschreiten, auch als Marketingelement; das finde ich gut. Im Moment ist es für uns aber effektiv nicht möglich, das umzusetzen. Materiell haben wir zwar keine Differenz, aber Gesetze müssen ja dann auch funktionieren und umgesetzt werden. Deshalb bieten wir Hand zu der Lösung, dass es im Moment wahrscheinlich richtig ist, hier einmal auf den Auslandanteil zu verzichten und mit dem Rest zu beginnen. Das ist ja schon ein Fortschritt gegenüber heute.

Grunder Hans · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD

Frau Bundesrätin, Sie haben mich etwas herausgefordert. Eines würde mich interessieren: Im Umweltschutzgesetz Artikel 11 Absatz 2 - ich habe es erwähnt - steht in Bezug auf den Emissionsschutz genau die gleiche Formulierung bezüglich Einzelfallbeurteilung. Können Sie mir erklären, was hier der Unterschied zwischen dem Emissionsschutz und der Abfallverwertung ist? Warum soll das hier nicht gehen?

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Dort geht es um die Grossanlagen. Die brauchen in der Regel auch eine Bewilligung. Dort regeln Sie schon mit der Bewilligung den Einzelfall, das ist eine limitierte Zahl. Aber in Artikel 30h geht es um Tausende von Anlagen. Das ist der Unterschied.

Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Etwas erstaunlich ist, Frau Bundesrätin, dass der Bundesrat selber vorgeschlagen hat, die Umweltbelastung im Ausland und die Massnahmen zu berücksichtigen. Auch wenn man nur den ersten Teil nimmt, könnte man argumentieren, dass es sehr aufwendig ist, nur schon die Umweltbelastung im Inland zu dokumentieren.

Ist es nicht vielmehr so, dass es hier um einen Grundsatz geht, aus welchem noch keine detaillierten Forderungen an Unternehmen abgeleitet werden?

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Es geht schon auch um den Aufwand, und es geht natürlich um die Einführung eines Prinzips. Wir sagen: Wir führen Ressourceneffizienz ein, und wir versuchen die Umweltbelastung besser zu verstehen und zu erfassen. Die Schwierigkeit ist effektiv, dass es bei vielen Produkten eine globale Lieferkette gibt. Am ehesten sehen Sie das bei den Lebensmitteln. Wir hatten diesen Lasagne-Skandal. Da hat man gesehen, woher der Teig kommt und woher das Fleisch. Das sind Lieferketten, die zum Teil nur sehr schwer nachvollziehbar sind. Natürlich müsste dann jeder, der solche Produkte herstellt oder auf den Markt bringt, die ganze Lieferkette kennen und damit auch die Umweltbelastung korrekt zuweisen. Das ist einfach Zukunftsmusik. So weit sind wir nicht. Es wäre wichtig, dass man die Umweltbelastung aller einzelnen Ingredienzien oder Zulieferteile, die das Endprodukt ausmachen, misst. Das wäre effektiv ein grosser Aufwand. Deshalb sagen wir: Im Moment ist das "too much", deshalb verzichten wir einmal auf die Erfassung dieser Umweltbelastung, die alles berücksichtigt, was im Ausland anfällt.

Thorens Goumaz Adèle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

J'aimerais revenir sur certains points et faits précis, beaucoup de prises de parole créatives ayant eu lieu parmi mes préopinants. Pour commencer, il est important de souligner le fait qu'il s'agit d'une modernisation de la loi sur la protection de l'environnement, qui date des années 1980. Les enjeux majeurs suivants sont pris en compte dans le cadre de cette modernisation.

Tout d'abord, il est pris en compte qu'aujourd'hui nous n'avons plus seulement des problèmes de pollution, mais également des problèmes de surexploitation des ressources. Ce point ne figure pas dans la loi sur la protection de l'environnement. Cela peut certes paraître extrêmement surprenant, mais la loi est complètement inadaptée à ce jour. Cet élément sera donc intégré dans la loi.

De plus, le concept d'économie circulaire est maintenant traité dans la loi. Pourquoi les entreprises et l'économie ne doivent-elles pas avoir peur de l'économie circulaire? J'aimerais vous donner des exemples. Dans le contexte de l'économie circulaire, on traitera de la revalorisation du phosphore et des métaux. Cette revalorisation ne sera pas faite par les entreprises, mais par les secteurs de la gestion des déchets, puisque les métaux seront récupérés dans les usines d'incinération et le phosphore dans les stations d'épuration. Il s'agit donc d'une prestation supplémentaire de la part de collectivités publiques qui sont responsables de la gestion des déchets, au profit de l'économie.

Actuellement, les usines d'incinération brûlent et donc gaspillent, chaque année, des métaux précieux par millions de francs. En outre, le phosphore est une substance dont l'agriculture est extrêmement dépendante. Les agriculteurs devraient tous défendre la révision, puisqu'il s'agit de revaloriser le phosphore pour leur plus grand bénéfice. Je le répète: ce ne sont pas les agriculteurs qui devront prendre en charge cette revalorisation, mais les collectivités publiques et le secteur de la gestion des déchets.

Autre point important: la prise en compte des impacts environnementaux à l'étranger. Cela a déjà été mentionné à plusieurs reprises. 70 pour cent de notre impact sur l'environnement et les ressources a lieu à l'étranger. Ce n'était évidemment pas le cas dans les années 1980. Il faut donc adapter nos législations à ce nouvel enjeu. C'est également favorable à notre économie, puisque cela permet de lutter contre l'éco-dumping. Pourquoi l'industrie du bois est-elle favorable à la révision? Tout simplement parce qu'elle en a assez d'être concurrencée par du bois importé, issu de coupes illégales, qui peut bien sûr être mis sur le marché à bien moindre prix que le bois que nous produisons en Suisse conformément à nos prescriptions de durabilité.

Nous sommes le deuxième conseil. Cet objet a déjà été massivement simplifié par le Conseil des Etats. Les inquiétudes de l'économie ont déjà été prises en compte. J'aimerais citer plusieurs articles qui ont été biffés de la loi et dont certains d'entre vous continuent à parler; ils ne sont plus d'actualité.

Dans cette loi, il n'y a plus d'information aux consommateurs parce que cela a été jugé trop compliqué, trop lourd pour l'économie. Dans cette loi, il n'y a plus d'obligation de rendre des comptes de la part des entreprises pour les matières premières.

Le dernier point qui est encore discuté aujourd'hui, que certaines entreprises craignent, c'est la question de la traçabilité de l'objet. Il y a une proposition de minorité, mais la majorité de la commission vous recommande de biffer cet article. Donc ces craintes ne sont plus fondées.

Les milieux économiques concernés soutiennent cette loi. Je trouve extrêmement surprenant de lire dans des lettres de lobbying d'Economiesuisse que des secteurs économiques, qui ne sont en rien concernés par cette loi, s'expriment négativement; par exemple le secteur des chaussures, des télévisions ou des radios. Les secteurs concernés la soutiennent.

Je ne vais pas revenir sur tous les articles. A l'article 2a, la minorité Wasserfallen veut réintroduire, encore une fois, la notion de subsidiarité dans la loi. Elle y est déjà inscrite à deux reprises, et elle est même le fondement de cette révision. En effet, elle favorise les mesures volontaires, puis les conventions d'objectifs et, en dernier ressort, lorsqu'on n'a pas pu obtenir quelque chose de convaincant avec les deux premières actions, des prescriptions. Donc la subsidiarité est déjà ancrée dans la révision de la loi; elle en est même son fondement. Il n'est donc pas nécessaire de l'inscrire une fois de plus.

Pour ce qui concerne l'article 10e alinéas 1 à 3, il s'agit d'informer et de conseiller sur la préservation des ressources. Actuellement, il y a déjà de la part de l'administration des activités d'information et de conseil dans le domaine des prérogatives actuelles de la loi sur la protection de l'environnement, donc la lutte contre les pollutions. Il s'agit simplement de compléter cette information et ce conseil, en y intégrant aussi la question de l'exploitation des ressources.

L'article 10h traite des atteintes à l'environnement causées à l'étranger. La majorité de la commission vous demande de soutenir la prise en compte de l'impact environnemental à l'étranger dans le cadre de la révision de cette loi. C'est la première adaptation majeure de cette loi qui date des années 1980. C'est un point fondamental. Pour mémoire, 70 pour cent de notre impact a lieu à l'étranger.

Il est intéressant d'aller dans ce sens pour trois raisons. Tout d'abord, il faut des mesures efficaces. Si notre impact est réalisé en large partie à l'étranger, on doit pouvoir prendre des mesures pour le réduire; c'est ce que nous faisons à l'article 35f, dont je vous parlerai tout à l'heure. Ensuite, c'est important pour notre économie, puisque cela permet de régler le problème de l'éco-dumping pour les secteurs où nous avons une concurrence déloyale via des produits importés. Enfin, c'est le coeur de la modernisation de cette loi.

Nous avions une proposition de minorité I (Müller-Altermatt) qui a été retirée en faveur de la proposition individuelle Schneider-Schneiter. La commission vous recommande d'en rester à la version du Conseil fédéral qui parle explicitement de l'impact à l'étranger. La proposition Schneider-Schneiter, qui reprend l'idée de cycle de vie, est une alternative à la notion d'impact à l'étranger. Nous avons déjà discuté de cette notion de cycle de vie en commission, cela revient au même, mais cette notion introduit dans la loi ce nouveau concept scientifique sur l'analyse de l'impact des produits et des matières premières. La proposition Schneider-Schneiter précise en outre qu'on ne parle ici que des produits et des matières premières particulièrement dommageables, particulièrement contestables pour l'environnement. Ce n'est pas un problème de le dire ici, mais c'est une précision qui se trouve déjà dans la partie sur les mesures à l'article 35f. Cela n'apporterait donc rien de nouveau dans la loi, cela préciserait encore la limitation de la loi aux produits qui ont vraiment un impact sur l'environnement, ce qui est logique: cela n'a aucun sens, si on veut préserver nos ressources, de prendre des mesures sur des produits ou des matières premières qui n'ont pas d'impact sur l'environnement.

Nous vous recommandons de soutenir la ligne défendue par le Conseil fédéral et, à défaut, celle suivie par la proposition Schneider-Schneiter, mais dans tous les cas de maintenir dans la loi la prise en compte de l'impact à l'étranger de l'utilisation des ressources naturelles, dimension fondamentale de la modernisation de la loi.

Quelques mots au sujet de la plate-forme sur l'économie verte. Il s'agit d'un point central pour la subsidiarité et ce sont les entreprises elles-mêmes qui souhaitent cette plate-forme. Cela permet justement de prendre des mesures volontaires plutôt que d'édicter des prescriptions. Il est donc important de suivre la majorité de la commission sur ce point. La commission a opté pour une formulation de l'article favorisant le fait que l'économie plutôt que l'administration soit le moteur de cette plate-forme.

En ce qui concerne les rapports et objectifs, le Conseil fédéral publie déjà des rapports, cela a été dit par Madame la conseillère fédérale Leuthard. Ce n'est rien de nouveau puisqu'il s'agit simplement de compléter les rapports avec une nouvelle dimension, à savoir les ressources. Je vous rappelle que des objectifs sont fixés dans toute politique publique, faute de quoi il ne s'agit pas d'une politique publique sérieuse. Nous fixons donc déjà des objectifs dans les politiques publiques environnementales, mais c'est aussi le cas des politiques publiques sociales ou économiques. Vouloir mener une politique publique sans fixer d'objectifs reviendrait tout simplement à manquer de sérieux. Je vous encourage à soutenir la possibilité de mener une politique publique sérieuse en matière de gestion des ressources en fixant des objectifs. Cela n'a rien à voir avec une économie planifiée, nous sommes là dans la créativité la plus totale, qui n'a rien à voir avec la loi.

Je vous encourage aussi à vous prononcer en faveur de la possibilité d'avoir des accords avec la branche en ce qui concerne les emballages dont il est question à l'article 30b alinéa 2bis. Les emballages relèvent d'un domaine marqué par un important gaspillage de ressources et les consommateurs sont très sensibles à cette problématique. La formulation que vous propose la majorité de la commission est plus modérée que celle qui était initialement prévue dans le projet de loi. En effet, elle considère qu'il faut des accords avec la branche et non pas des prescriptions.

Enfin, je souhaite aborder la question de la coordination en matière d'élimination des déchets, dont nous avons un petit peu moins parlé. La majorité de la commission s'est prononcée en faveur de la prise en compte du risque de surcapacité, qui est avéré dans nos installations d'élimination des déchets. Je pense qu'il s'agit d'un point important qu'il faut maintenir dans la loi.

Je vous recommande donc, en la matière, de suivre la majorité de la commission.

Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP

Wir haben vorhin eine sehr grundsätzliche Diskussion gehört, wir haben aus relativ grosser Flughöhe noch einmal gehört, warum man für oder gegen diese Vorlage ist. Als Kommissionssprecher möchte ich Sie darum bitten, diese Flughöhe ein bisschen herunterzunehmen und den Fokus auf die einzelnen Anträge zu richten, die uns vorliegen. Ich bin sicher, die einzelnen Anträge können jenen, die hier sehr kritisch sind, doch noch das eine oder andere bieten.

Wir haben im ersten Block über siebzehn Minderheitsanträge zu befinden. In den allermeisten dieser Minderheitsanträge geht es um ein- und dieselbe Frage, nämlich darum, ein Gleichgewicht herzustellen zwischen dem Willen, ein wirkungsvolles Gesetz zu machen, ein Gesetz welches Schindluderei und Trittbrettfahrerei verhindert, und der Angst vor Bürokratie und Verwaltungsmanie. Letztlich sind das - das haben wir vorhin eindrücklich gehört - nur Glaubensfragen. Ihre Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen nun aber in der Summe, da bin ich sicher, einen sehr ausgewogenen Kompromiss vor. Sie können das schon daran erkennen, dass die Minderheiten manchmal aus der einen und manchmal aus der anderen Glaubensrichtung kommen. Ich kann Ihnen auch verraten, dass die Abstimmungen in der Kommission in aller Regel sehr knapp waren. Zwei Ausnahmen gab es, nämlich zu den Themen Ecodesign und Lebensdauer; das war der Kommissionsmehrheit dann doch deutlich zu planwirtschaftlich.

Die erste Minderheit, die Minderheit Wasserfallen zu Artikel 2a, nimmt die andere grosse Fragestellung auf: Wie gehen wir mit Subsidiarität um? Der Gesetzentwurf will diese prinzipiell, die Kommission verlangt sie auch. Ich sage es zuhanden der Materialien auch gerne noch einmal: Sie will ein Kaskadensystem verankern: Eine Branche soll von sich aus Massnahmen ergreifen und sie durchsetzen. Erst wenn das nicht gelingt, wenn eben Trittbrettfahrer auftauchen, die nicht mitmachen, oder wenn die Durchsetzung durch die Branche misslingt, dann soll der Bund einschreiten oder - wie meistens formuliert - einschreiten können. Wir werden später, beispielsweise bei Artikel 35f, dieses Kaskadensystem noch durchexerzieren.

In diesem Zusammenhang muss ich noch auf Folgendes hinweisen: Es wurde vorhin verschiedentlich aus der Bundesratsvorlage zitiert. Ich bitte um Ehrlichkeit - die Vorlage, die wir jetzt vor uns haben, ist nicht mehr die Bundesratsvorlage, die Verwaltungsvorlage. So wurde zum Beispiel die Rückverfolgbarkeit gestrichen. Sie wurde bereits vom Ständerat gestrichen, und auch die Mehrheit Ihrer Kommission hat die Rückverfolgbarkeit aus der Vorlage gestrichen. Es wurden weiter die Sammelpflichten zitiert. Bei den Sammelpflichten hat der Ständerat bereits eine Kann-Formulierung eingeführt, das heisst, dass der Bundesrat, wenn es von der Branche aus nicht klappt, Ziele für die Sammlung und die Reduktion der Umweltbelastung von Verpackungsmaterial festlegen kann. Die Mehrheit hat dies übernommen. Einzig die Minderheit Girod will noch Sammelpflichten, aber diesen Minderheitsantrag kann man ja ablehnen, wenn man das nicht möchte.

Die Minderheit Wasserfallen möchte das Prinzip der subsidiären Kaskadenwirkung ganz vorne im Umweltschutzgesetz, bei Artikel 2a, verankern. In Bezug auf die Ressourcen spricht tatsächlich nichts dagegen. Das Problem ist einzig, dass das Umweltschutzgesetz nicht nur die Ressourcenfrage behandelt, sondern bis jetzt alles andere ausser der Ressourcenfrage, nämlich zum Beispiel auch Lärmschutz, Luftreinhaltung und Gewässerschutz. Und in diesen Bereichen kann man unmöglich auf eine Branche abstellen, wenn man das Gesetz vollziehen will. Luft, Wasser und - Gott sei Dank - der Lärm haben keine Branche. Deshalb ist der Minderheitsantrag in Bezug auf die heutige Fragestellung zwar gut gemeint, für das Umweltschutzgesetz als Ganzes aber unmöglich anwendbar und deshalb abzulehnen.

Hochrelevant ist Artikel 10h, von diesem haben wir viel gehört. Hier scheiden sich die Geister an der Frage, welche der vorgeschlagenen Lösungen denn nun für die Schweizer Wirtschaft die beste sei. Die Ausgangslage ist klar: 70 Prozent der Umweltbelastung, welche der schweizerische Konsum verursacht, fällt im Ausland an. Der Bundesrat wollte deshalb diese Belastung im Zielartikel mit einbeziehen. Der Ständerat kippte diese Bestimmung mit Verweis auf die schwierige Datenerhebung und die Verwaltungsübung. Dieser Meinung schliesst sich die Minderheit II (Schilliger) an. Die Minderheit I (Müller-Altermatt) - jetzt eben vertreten durch den Einzelantrag Schneider-Schneiter - befürchtet vielmehr, dass die Schweizer Wirtschaft, wenn lediglich die Umweltbelastung im Inland berücksichtigt wird, ungleiche Spiesse erhält. Sie will deshalb bei den ökologisch kritischen Rohstoffen - wir wissen, welche das sind - über die gesamte Lebensdauer eine Verbesserung der Ressourceneffizienz erreichen. Sie erachtet dies als Königsweg für die Schweizer Wirtschaft.

Die Mehrheitsfassung schliesslich ist jene des Bundesrates, die ich Ihnen im Namen der Kommission beliebt mache. Die Mehrheit sieht keine Gefahr der überbordenden Bürokratie oder der Verwaltungskosten und will versuchen, auch bei der Umweltbelastung im Ausland anzupacken. Diese Version protegiert die Schweizer Wirtschaft am stärksten, das ist klar, und ich empfehle Ihnen hier eben die Mehrheitsfassung.

Absatz 2 desselben Artikels behandelt die Plattform Grüne Wirtschaft. Die Kommissionsmehrheit möchte diese Plattform nicht einfach durch den Bund betreiben, sondern im Sinne der Subsidiarität durch den Bund unterstützen lassen. Sie geht also weniger weit als der Ständerat und der Bundesrat. Sie erachtet die Plattform aber dennoch als wichtiges Instrument.

Ähnlich ist es bei Absatz 3, wo es um die Berichterstattung geht. Dort ist zu betonen, dass die Streichung des Absatzes bedeuten würde, dass wir hinter das geltende Recht gingen. Der Bundesrat müsste wahrscheinlich einen Abschnitt des Umweltberichtes, den er schon verfasst hat, wieder streichen, und das können wir dem Bundesrat eigentlich gar nicht vorschreiben. Wir haben in der Kommission wenig über die Ressourcenziele diskutiert, welche heute viel zu reden gaben. Gemäss der Mehrheitsvariante unterbreitet der Bundesrat nun Vorschläge - Vorschläge - zu quantitativen Ressourcenzielen. Es ist also eine sehr geringe Kompetenz, welche wir hier erteilen, und da muss ich jetzt schon noch sagen: Artikel 10h ist immer noch ein Zielartikel, es geht nicht um Massnahmen. Es wurde behauptet, man müsse dann alles rapportieren; es wurde sogar gesagt, man müsse dann noch vorher kalkulieren, wie viel Beton man für den Gotthardtunnel brauche. Das stimmt so nicht. Es ist ein Zielartikel, Massnahmen stehen keine darin. Alles, was wir gemäss Mehrheit im Text schreiben, ist, dass Vorschläge unterbreitet werden. Das ist auch schon alles.

Ein letztes Wort zum Thema Verwertung in Artikel 30d; dieses Thema gab auch viel zu reden. Der Bundesrat schlägt hier eine Verwertungskaskade vor. Wo möglich und sinnvoll, sollen Abfälle stofflich verwertet werden. Wo eine stoffliche Verwertung aus technischen, ökonomischen oder ökologischen Gründen keinen Sinn macht, soll eine energetische Verwertung vorgenommen werden. Das heisst nichts anderes, als dass wertvolle Rohstoffe verbrannt werden. Und weil zu viele Rohstoffe verbrannt werden - in diesem Ranking sind wir wie gehört wirklich schlecht -, fand auch die Mehrheit der Kommission, dass man die Priorisierung der stofflichen vor der energetischen Verwertung ins Gesetz schreiben sollte. Die Minderheit I (Schilliger) hebelt diese Kaskade aus, indem sie in Absatz 1 "stofflich oder energetisch" schreibt und die beiden Verwertungsarten gleichsetzt. Herr Schilliger hat das vorhin, clever wie er ist, nicht betont. Das bringt aber natürlich im Sinne der Ressourceneffizienz wirklich gar nichts mehr.

Der Einzelantrag Grunder präzisiert den Antrag von Bundesrat und Mehrheit. Er ist primär terminologischer, gesetzestechnischer Natur. In der Kommission wurde nicht in diese Richtung diskutiert, ich kann diesen Antrag deshalb nicht beurteilen. Die Absicht von Herr Grunder war wohl einfach die, das Risiko einer Eigendynamik auf der Verordnungsstufe einzudämmen. Er wurde hier kritisiert, es hiess, diese Einzelfallprüfung ergäbe einen wahnsinnigen Aufwand. Herr Grunder hat sich bereits gerechtfertigt. Ich muss zu seiner Ehrenrettung sagen, dass die drei Kriterien, die er anwendet, im Umweltschutzgesetz im Emissionsbereich vorkommen.

Ich verzichte auf weitere Ausführungen und möchte einfach in der Summe noch einmal betonen: Die Kommission präsentiert ein ausgewogenes Resultat mit einem möglichst schlanken und doch noch wirkungsvollen Gesetz.

Ich bitte Sie in diesem Sinne, bei diesen Bestimmungen der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion

Titel und Ingress; Ziff. I Einleitung

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule; ch. I introduction

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 2a

Antrag der Minderheit

(Wasserfallen, Bourgeois, Brunner, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Schilliger, Wobmann)

Titel

Subsidiaritätsprinzip

Abs. 1

Gesetzliche Regelungen werden nur erlassen, wenn freiwillige Branchenvereinbarungen nicht zustande kommen.

Abs. 2

Der Bundesrat kann im Einverständnis mit den Branchen Massnahmenpläne und dergleichen erarbeiten; diese orientieren sich an den Aspekten der Nachhaltigkeit, der Wirkungseffizienz, der wirtschaftlichen Tragbarkeit und der Verhältnismässigkeit.

Art. 2a

Proposition de la minorité

(Wasserfallen, Bourgeois, Brunner, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Schilliger, Wobmann)

Titre

Principe de subsidiarité

Al. 1

Des réglementations légales peuvent être édictées uniquement lorsque aucun accord sectoriel sur une base volontaire n'est conclu.

Al. 2

Le Conseil fédéral peut, d'entente avec les secteurs, élaborer notamment des programmes de mesures axés sur les principes de durabilité, d'efficacité, de faisabilité économique et de proportionnalité.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 97 Stimmen

Dagegen ... 91 Stimmen

(5 Enthaltungen)

Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion

Art. 10 Abs. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 10 al. 1

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 10e Abs. 1, 3

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Knecht, Brunner, Killer Hans, Müri, Parmelin, Rösti, Schilliger, Wasserfallen, Wobmann)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 10e al. 1, 3

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Knecht, Brunner, Killer Hans, Müri, Parmelin, Rösti, Schilliger, Wasserfallen, Wobmann)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 117 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 74 Stimmen

(1 Enthaltung)

Verfahrensbeitrag

Gliederungstitel vor Art. 10h

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre précédant l'art. 10h

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 10h

Antrag der Mehrheit

Abs. 1

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 2

In diesem Rahmen kann der Bund eine Plattform Grüne Wirtschaft unterstützen. Er arbeitet dabei mit den Kantonen ...

Abs. 3

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit I

(Müller-Altermatt, Bertschy, Buttet, Jans, Lohr, Vogler)

Abs. 1

... um damit auch die Umweltbelastung der im Inland konsumierten Produkte über den gesamten Lebenszyklus massgeblich zu reduzieren.

Antrag der Minderheit II

(Schilliger, Brunner, Grunder, Killer Hans, Knecht, Müri, Pezzatti, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)

Abs. 1

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit III

(Girod, Badran Jacqueline, Chopard-Acklin, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz)

Abs. 1bis

Sie tragen damit zu einer Wirtschaftsweise bei, welche bis zum Jahr 2050 die Grenzen der ökologischen Belastbarkeit des Planeten nicht mehr überschreitet.

Antrag der Minderheit IV

(Bertschy, Badran Jacqueline, Chopard-Acklin, Girod, Jans, Lohr, Müller-Altermatt, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz)

Abs. 2

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit V

(Knecht, Brunner, Killer Hans, Müri, Parmelin, Rösti, Wobmann)

Abs. 2

Streichen

Antrag der Minderheit VI

(Chopard-Acklin, Badran Jacqueline, Bertschy, Girod, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz)

Abs. 3

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit VII

(Wasserfallen, Bourgeois, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Parmelin, Pezzatti, Rösti, Schilliger, Wobmann)

Abs. 3

Streichen

Antrag Schneider-Schneiter

Abs. 1

Gemäss Minderheit I, aber:

... um damit auch die Umweltbelastung der im Inland konsumierten ökologisch kritischen Rohstoffe und Produkte über den gesamten Lebenszyklus massgeblich zu reduzieren.

Art. 10h

Proposition de la majorité

Al. 1

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 2

La Confédération peut soutenir à ces fins une plate-forme sur l'économie verte. Ce faisant, elle collabore avec les cantons ...

Al. 3

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité I

(Müller-Altermatt, Bertschy, Buttet, Jans, Lohr, Vogler)

Al. 1

... afin de réduire de manière déterminante et sur l'ensemble de leur cycle de vie les atteintes à l'environnement des produits consommés en Suisse.

Proposition de la minorité II

(Schilliger, Brunner, Grunder, Killer Hans, Knecht, Müri, Pezzatti, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)

Al. 1

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité III

(Girod, Badran Jacqueline, Chopard-Acklin, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz)

Al. 1bis

Ils contribuent ainsi à créer une économie qui ne dépasse plus les limites des capacités écologiques de la planète d'ici 2050.

Proposition de la minorité IV

(Bertschy, Badran Jacqueline, Chopard-Acklin, Girod, Jans, Lohr, Müller-Altermatt, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz)

Al. 2

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité V

(Knecht, Brunner, Killer Hans, Müri, Parmelin, Rösti, Wobmann)

Al. 2

Biffer

Proposition de la minorité VI

(Chopard-Acklin, Badran Jacqueline, Bertschy, Girod, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz)

Al. 3

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité VII

(Wasserfallen, Bourgeois, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Parmelin, Pezzatti, Rösti, Schilliger, Wobmann)

Al. 3

Biffer

Proposition Schneider-Schneiter

Al. 1

Selon minorité I, mais:

... afin de réduire de manière déterminante et sur l'ensemble de leur cycle de vie les atteintes à l'environnement des matières premières et des produits contestables au point de vue écologique consommés en Suisse.

Abstimmung

Abs. 1 - Al. 1

Le président (Rossini Stéphane, président): La proposition de la minorité I (Müller-Altermatt) a été retirée en faveur de la proposition Schneider-Schneiter.

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag Schneider-Schneiter ... 96 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 95 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Minderheit II ... 95 Stimmen

Für den Antrag Schneider-Schneiter ... 93 Stimmen

(5 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 1bis - Al. 1bis

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit III ... 73 Stimmen

Dagegen ... 120 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 2 - Al. 2

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 118 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit IV ... 75 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 123 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit V ... 68 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 3 - Al. 3

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 121 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit VI ... 72 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 98 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit VII ... 91 Stimmen

(4 Enthaltungen)

Verfahrensbeitrag

Art. 30a Bst. d

Antrag der Minderheit

(Girod, Bertschy, Chopard-Acklin, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz)

d. Massnahmen zur Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten ergreifen.

Art. 30a let. d

Proposition de la minorité

(Girod, Bertschy, Chopard-Acklin, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz)

d. prendre des mesures visant à optimiser la durée de vie et d'utilisation des produits.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 72 Stimmen

Dagegen ... 120 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Verfahrensbeitrag

Art. 30b Abs. 2bis

Antrag der Mehrheit

... Er berücksichtigt dabei die Wirkungseffizienz und die wirtschaftlichen Auswirkungen.

Antrag der Minderheit I

(Girod, Badran Jacqueline, Bertschy, Chopard-Acklin, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz)

... Umweltbelastung von Verpackungsmaterial festlegen und Sammelpflichten vorschreiben, wenn dies notwendig ist, um deren Verwertung sicherzustellen. Er berücksichtigt dabei das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen.

Antrag der Minderheit II

(Wasserfallen, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Parmelin, Pezzatti, Rösti, Schilliger, Wobmann)

Streichen

Art. 30b al. 2bis

Proposition de la majorité

... Il tient compte de l'exigence d'efficacité et de l'impact économique.

Proposition de la minorité I

(Girod, Badran Jacqueline, Bertschy, Chopard-Acklin, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz)

... atteintes à l'environnement liées à ces derniers et prescrire leur collecte obligatoire si celle-ci est nécessaire pour garantir leur valorisation. Il tient alors compte du rapport entre les coûts et l'utilité.

Proposition de la minorité II

(Wasserfallen, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Parmelin, Pezzatti, Rösti, Schilliger, Wobmann)

Biffer

Abstimmung

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 119 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I ... 74 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 101 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II ... 92 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Verfahrensbeitrag

Art. 30d

Antrag der Mehrheit

Abs. 1

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 2

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates, aber:

...

c. ... Knochenmehl und Speisereste.

Abs. 3

... eine andere Entsorgung. Die energetische Verwertung muss vorwiegend auf Schweizer Gebiet stattfinden.

Abs. 4-6

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit I

(Schilliger, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Parmelin, Pezzatti, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)

Abs. 1

Abfälle müssen stofflich oder energetisch verwertet werden, wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist sowie die Umwelt weniger belastet als eine andere Entsorgung.

Abs. 2

Die stofflich verwerteten Materialien müssen dem Verwendungszweck entsprechende Qualitätsansprüche erfüllen und am Markt ohne staatliche Unterstützung nachgefragt werden. Die stoffliche Verwertung muss die Umwelt weniger belasten als die Herstellung neuer Produkte.

Abs. 3-6

Streichen

Antrag der Minderheit II

(Knecht, Brunner, Müri, Parmelin, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)

Unverändert

Antrag Grunder

Abs. 1

Abfälle müssen stofflich verwertet werden, wenn dies nach dem Stand der Technik, im Einzelfall betrieblich möglich und für einen Betrieb im Einzelfall wirtschaftlich tragbar ist, sowie die Umwelt weniger belastet als eine andere Entsorgung und die Herstellung neuer Produkte.

Schriftliche Begründung

Mit dem Antrag wird eine punktuelle Neuformulierung von Artikel 30d Absatz 1 (Verwertung von Abfällen) vorgeschlagen. Zweck des Antrages ist es, im Bereich der Abfallverwertung die drei Kriterien technische Machbarkeit (Stand der Technik), betriebliche Möglichkeit und wirtschaftliche Tragbarkeit auf Gesetzesebene zu verankern. Diese drei Kriterien sind im Umweltschutzgesetz bereits ausdrücklich im Bereich des Emissionsschutzes vorgesehen, nämlich in Artikel 11 Absatz 2. Es handelt sich dabei um ein bewährtes Prinzip im Umweltschutzbereich. Es macht deshalb Sinn, im Bereich der Abfallverwertung dieselben Kriterien zu verwenden. Gerade für KMU wird damit Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen. Mit der vorgeschlagenen Formulierung wird auch klargestellt, dass für die Beurteilung der betrieblichen Möglichkeiten und der wirtschaftlichen Tragbarkeit Verhältnismässigkeitsüberlegungen massgeblich sein müssen, es ist also eine Einzelfallbeurteilung erforderlich. In der Vernehmlassungsvorlage der Totalrevision der TVA ist die Definition des Begriffs "Stand der Technik" vorgesehen. Diese Definition vermischt aber die Kriterien der technischen Möglichkeit und der wirtschaftlichen Tragbarkeit und erwähnt das dritte Kriterium der betrieblichen Möglichkeit gar nicht.

Art. 30d

Proposition de la majorité

Al. 1

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 2

Adhérer au projet du Conseil fédéral, mais:

...

c. ... la poudre d'os et les restes d'aliments.

Al. 3

... une autre filière d'élimination. La valorisation énergétique doit avoir lieu en priorité sur le territoire suisse.

Al. 4-6

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité I

(Schilliger, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Parmelin, Pezzatti, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)

Al. 1

Les déchets doivent faire l'objet d'une valorisation matière ou énergie lorsque la technique le permet, que cela est économiquement supportable et que la valorisation pollue moins l'environnement qu'une autre filière d'élimination.

Al. 2

Les matériaux qui font l'objet d'une valorisation matière doivent remplir des exigences de qualité correspondant à l'objectif de valorisation et doivent pouvoir être proposés sur le marché sans soutien de l'Etat. La valorisation matière doit moins polluer l'environnement que la production de nouveaux produits.

Al. 3-6

Biffer

Proposition de la minorité II

(Knecht, Brunner, Müri, Parmelin, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)

Inchangé

Proposition Grunder

Al. 1

Les déchets doivent faire l'objet d'une valorisation matière dans la mesure où l'état de la technique et les conditions d'exploitation le permettent et pour autant que cela soit économiquement supportable, et que la valorisation pollue moins l'environnement qu'une autre filière d'élimination et la production de nouveaux produits.

Abstimmung

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag Grunder ... 149 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I ... 41 Stimmen

(3 Enthaltungen)

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Minderheit I/Grunder ... 117 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 74 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Abstimmung

Dritte Abstimmung - Troisième vote

Für den Antrag der Minderheit I/Grunder ... 123 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II ... 55 Stimmen

(15 Enthaltungen)

Verfahrensbeitrag

Art. 30e Abs. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag Knecht

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 30e al. 2

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition Knecht

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Art. 30h

Antrag der Mehrheit

Abs. 1

...

a. die Errichtung und der Betrieb notwendig sind und keine Überkapazitäten geschaffen werden; und

...

Abs. 2, 3

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Knecht, Brunner, Buttet, Müller-Altermatt, Müri, Parmelin, Pezzatti, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 30h

Proposition de la majorité

Al. 1

...

a. l'aménagement et l'exploitation de l'installation sont nécessaires et ne créent pas de surcapacités; et

...

Al. 2, 3

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Knecht, Brunner, Buttet, Müller-Altermatt, Müri, Parmelin, Pezzatti, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit/Knecht ... 120 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 73 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Verfahrensbeitrag

Art. 30g Titel

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 30g titre

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 31 Abs. 2

Antrag der Mehrheit

Sie übermitteln ihre Abfallplanung dem Bund. Der Bund hat die Abfallplanung zu genehmigen.

Antrag der Minderheit

(Knecht, Brunner, Buttet, Müller-Altermatt, Müri, Parmelin, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)

Unverändert

Art. 31 al. 2

Proposition de la majorité

Ils communiquent leurs plans de gestion des déchets à la Confédération. La Confédération approuve les plans de gestion des déchets.

Proposition de la minorité

(Knecht, Brunner, Buttet, Müller-Altermatt, Müri, Parmelin, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)

Inchangé

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 113 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 78 Stimmen

(1 Enthaltung)

Verfahrensbeitrag

Art. 32abis Abs. 1

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Knecht, Bourgeois, Brunner, Killer Hans, Monnard, Müri, Parmelin, Rösti, Schilliger, Wasserfallen, Wobmann)

Unverändert

Art. 32abis al. 1

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Knecht, Bourgeois, Brunner, Killer Hans, Monnard, Müri, Parmelin, Rösti, Schilliger, Wasserfallen, Wobmann)

Inchangé

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 113 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 78 Stimmen

(1 Enthaltung)

Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion

Art. 32b Abs. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 32b al. 1

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Verfahrensbeitrag

Block 2 - Bloc 2

Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Ich spreche zum Antrag der Minderheit I zu Artikel 35f. Hier geht es um den Kern der Vorlage, um Anforderungen an das Inverkehrbringen von Rohstoffen und Produkten. Ökologisch geht es darum - das ist eine Vorlage, die in der EU schon umgesetzt wurde -, dass Holz aus illegalem Holzschlag, aus Urwaldabholzung, eigentlich nicht mehr importiert wird. Das ist einer der ökologischen "Rucksäcke" von importierten Produkten, welcher sehr relevant ist. Es geht aber auch um ähnliche Produkte und ökologisch sehr kritische Stoffe wie z. B. um Fisch aus überfischten Meeren oder auch um die Art der Plantagen beim Thema Palmöl, was wiederum auch mit dem Urwald zu tun hat.

Nun zur Wirtschaft: Zuerst ist einmal zu sagen, dass der Ständerat hier eine Entschlackung vorgenommen hat. Was jetzt bleibt, ist aber wichtig für die Wirtschaft und nützt der Wirtschaft, weil es Ökodumping verhindert. Wenn wir z. B. die Holzwirtschaft nehmen, verhindert diese Fassung unter anderem, dass sie von Holzprodukten konkurrenziert wird, welche unter Bedingungen hergestellt wurden, die alles andere als nachhaltig sind. Aber auch im Lebensmittelbereich verhindert diese Fassung Ökodumping.

Der Artikel reduziert auch die Bürokratie. Wenn wir ihn nicht übernehmen und z. B. der Minderheit II (Knecht) folgen würden, würde das bedeuten, dass beim Export von Hölzern in die EU nicht sichergestellt wäre, dass diese nicht aus illegalen Abholzungen stammen, und dass die Exporteure zusätzliche Formulare usw. ausfüllen müssten, weil sie eigentlich wie eine Art unsicherer Drittstaat behandelt würden. Es ist also eine Reduktion der Bürokratie, wenn man hier bei diesen Mindeststandards mitmacht, und das ist gerade für den Export wichtig. Interessant ist, wenn wir von der Wirtschaft sprechen, dass ausgerechnet Lignum, aber auch die betroffene Lebensmittelbranche, also Migros, Coop und auch die Swiss Catering Association, von der wir vor Kurzem ebenfalls einen Brief erhalten haben, für die Fassung des Ständerates bzw. meine Minderheit sind. Sie sagen auch ausdrücklich, man solle meine Minderheit, also die Minderheit I, unterstützen.

Bei Absatz 2bis geht es ja darum, dass dem Bund gewisse Informationen geliefert werden. Nun werden da zum Teil Geschichten erzählt, was für Ökobilanzen hier gemacht werden müssten. Ich bitte Sie einfach, diesen Absatz zu lesen. Wenn man den Absatz liest, wird einem klar, dass man nur deklarieren muss, welche Rohstoffe nach international anerkannten Standards angebaut oder hergestellt werden. Das weiss ein Importeur. Auch die Swiss Catering Association schreibt aktuell, dass das ein geringer Aufwand sei. Eine der liberalsten Formen der Umweltpolitik sind Information und Deklaration. Bereits das führt zu einem fairen Wettbewerb, der schon viele Probleme löst. Deshalb ist es wichtig, hier meiner Minderheit zu folgen.

Ich komme zum nächsten Antrag meiner Minderheit, zum Thema Ecodesign in Artikel 35i. Hier geht es darum, dass man in dieser Vorlage auch die Förderung von diesbezüglichen positiven Ansätzen aufnimmt. Wir sehen bei der Energiepolitik - z. B. beim Gebäudeprogramm -, dass das sehr gut funktioniert. Der Bund hat mit dem Bundesamt für Energie immer auch solche positiven Ansätze gefördert. Das fehlt bei der Ressourceneffizienz bis heute. Mit dem Minderheitsantrag zum Ecodesign würde das explizit aufgenommen. Ich bitte Sie, das zu unterstützen.

Dann zu meinem letzten Minderheitsantrag, bei dem es um Artikel 49b geht. Nun haben ja SVP, CVP und FDP zusammen ein Programm gemacht, einen Zwölf- oder Dreizehnpunkteplan. Ein Punkt davon war, dass die öffentliche Beschaffung wenn möglich Schweizer Produkte berücksichtigen solle. Mindestens die FDP sollte wissen, dass man gemäss WTO nicht einfach "Schweizer Produkte" sagen kann. Man kann aber sagen - und das beantrage ich hier -, dass die öffentliche Beschaffung stärker auf ökologische Kriterien achten solle. Das ist auch ein Anliegen, das zum Beispiel von der Papierfabrik Utzenstorf unterstützt wird, also von jenen, die eigentlich ökologisch produzieren. Das sind Hersteller von Schweizer Produkten. Wenn man das Anliegen hier explizit aufnimmt, ist dies auch eine Unterstützung der Schweizer Wirtschaft. Ich bitte Sie deshalb, auch diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Alle drei Minderheitsanträge sind dazu da, dass es ökologisch wie auch wirtschaftlich eine Verbesserung gibt. Das wäre mit dieser Vorlage möglich.

Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Monsieur Girod, comme ancien président de l'Association suisse des scieries et de l'industrie du bois, et comme propriétaire d'une scierie, je devrais être content de votre intervention. Mais je crois qu'elle ne sert vraiment à rien. Savez-vous quelle part représentent les bois que vous voulez protéger, les bois exotiques, par rapport au volume total des bois? Elle est de l'ordre du pour mille.

Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Sie sprechen wahrscheinlich meine Minderheit I zu Artikel 35f an. Hier ist es natürlich schon so, dass das Volumen wohl klein ist. Aber wenn Sie das nicht mitmachen und in der EU ist es umgesetzt, dann ist für Hölzer aus der Schweiz, die exportiert werden, nicht klar, ob diese Standards erfüllt sind oder nicht. Das führt dazu, dass die Exporteure solcher Holzwaren zusätzlichen administrativen Aufwand haben. Und auch wenn es schlussendlich nur ein kleiner Teil ist - es geht darum, gegenüber den Konsumenten klarzumachen, dass das Holz, das in der Schweiz angeboten wird, nicht aus dem Urwald kommt. Diese Einzelfälle - es sind ja immer wieder Einzelfälle, die man aufzeigt - betreffen nur eine kleine Menge. Das wäre auch eine Beruhigung für die Branche. Deshalb ist ja die Branche, sind Lignum Holzwirtschaft Schweiz und alle Betroffenen eigentlich für diese Bestimmung. Es ist ja interessant: In diesem Gesetz verhält es sich umgekehrt proportional zur Betroffenheit, ob man dafür ist oder nicht.

Knecht Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Auch mit meinen weiteren Anträgen ziele ich darauf ab, sämtliche unnötigen Kosten zu verhindern, denn im heutigen wirtschaftlichen Umfeld führt wegen der Aufwände bezüglich Deklaration und Information jede neue staatliche Vorgabe zu Bürokratie und zu Mehrkosten bei den Unternehmungen. Eine zusätzliche Berichterstattung über das Inverkehrbringen von Rohstoffen und Produkten ist auch gar nicht notwendig.

Im Übrigen erachte ich das ganze 7. Kapitel - um es einmal etwas freundlicher auszudrücken und nicht von KMU-Feindlichkeit zu sprechen - als KMU-unfreundlich. Die KMU haben nicht die Marktmacht und auch nicht die Möglichkeit, sich die verlangten Informationen über den Anbau und die Herstellungsprozesse zu beschaffen. Ich befürchte, diese Bestimmung würde bewirken, dass KMU vom Markt verdrängt würden. Gerade in der Lebensmittelbranche, da kenne ich mich aus, ist man besonders sensibilisiert. Die Branche geht davon aus, dass eine Ökobilanz pro Produkt rund 25 000 Franken kosten würde. Es braucht also hohe Verkaufszahlen, um diese wiederkehrenden Kosten aufzufangen. Vor allem bei regionalen Produzenten mit kleineren Stückzahlen ist deshalb die Gefahr gross, dass ihre Produkte immer teurer und schliesslich vom Markt verdrängt werden.

Mir ist bewusst, dass ich mit dieser Begründung insbesondere auf den ursprünglichen Entwurf des Bundesrates ziele. Der Beschluss des Ständerates ist abgeschwächt, es wird eine Einschränkung auf das Inverkehrbringen von Holz vorgenommen; beim Holz haben sich, wie übrigens auch bei vielen anderen Produkten, Standards durchgesetzt, deren Einhaltung Voraussetzung für den Export sind. Der Artikel kommt auf den ersten Blick zahm daher, und es wird auch gesagt, die Branche wolle diese Regelung.

Diese Aussage könnte zur Zustimmung verleiten. Wenn wir dies machen, ist es meines Erachtens aber ein kleinerer Dammbruch. Denn mit den gleichen Argumenten werden wir früher oder später - und darum habe ich meine Einleitung vor allem auf den bundesrätlichen Entwurf bezogen - einen neuen Gesetzesartikel vorliegen haben, der eine Ausweitung auf weitere Produkte enthält. Der Bürger ist, meine ich, mündig genug und sensibilisiert, um zu erkennen, was für ihn gut ist. Es braucht keine staatliche Intervention. Und die Wirtschaft muss sich ja ohnehin auf die Bedürfnisse des Marktes einstellen, weil sie ansonsten mit ihren Produkten weg vom Fenster ist.

Also: Wehret den Anfängen! Ich bitte um Unterstützung des Antrages meiner Minderheit II.

Bei Artikel 39 beantrage ich die Streichung von Absatz 3. Wir wollen hier keinen Blankocheck für den Beitritt zu nationalen oder internationalen Organisationen erteilen. Meistens ist es ja dann so, dass die Schweiz den Musterschüler spielt und beschlossene Standards voreilig in eine Gesetzesrevision einfliessen lässt, während andere Länder nicht mitmachen. Eine Wettbewerbsverzerrung ist so vorprogrammiert.

Ich danke Ihnen, wenn Sie auch meine weiteren Minderheitsanträge unterstützen.

Rytz Regula · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Geschätzter Kollege Knecht, Sie haben gesagt, dass für die KMU diese zusätzlichen Regelungen und diese Bemühungen in Richtung einer ressourceneffizienten Wirtschaft nicht einfach umzusetzen seien. Wie erklären Sie sich dann den Umstand, dass wir jetzt auch im Vorfeld dieser Diskussion von sehr vielen betroffenen Firmen dazu aufgefordert worden sind, diese Gesetzesrevision zu unterstützen, sie sogar gegenüber den Abschwächungen des Ständerates noch zu verschärfen und dafür zu sorgen, dass die Branche diesen Rahmen hat, um ihre Bemühungen auch so umzusetzen, dass einzelne schwarze Schafe diese Regelungen nicht ausser Kraft setzen können? Die Branchen, die betroffen sind, auch die KMU, stehen hinter diesen Gesetzesänderungen. Deshalb wundert es mich ein bisschen, weshalb Sie davon ausgehen, in deren Namen zu sprechen.

Knecht Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Kollegin Rytz, ich weiss nicht, auf welches Papier Sie sich berufen. Ich habe auch ein Papier. Es gibt sehr viele Branchen, die das ganze Gesetz bekämpfen, die auch diesen Artikel bekämpfen. Ich habe mein Beispiel auf die Lebensmittelbranche bezogen. Die Lebensmittelbranche ist nicht dafür. Das ist meine Ausgangslage. Darum bitte ich Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.

Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Sie sagen, die Lebensmittelbranche sei nicht dafür. Jetzt haben wir das Beispiel Catering, da geht es ja auch um Lebensmittel, würde ich sagen; Migros und Coop verkaufen ja auch Lebensmittel. Ich glaube, so können Sie das nicht sagen.

Knecht Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich bleibe dabei: Die Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittelindustrien (Fial) zum Beispiel, lehnt die Vorlage auch ab. Ich habe es gesagt, ich komme aus dieser Branche. Ich habe auch von anderen Branchen entsprechende Rückmeldungen. Die grosse Sorge betrifft einfach - das habe ich in meinem Votum aufgezeigt - die hohen Kosten, die entstehen, wenn man eine Ökobilanz für ein Produkt machen muss. Das ist vor allem für die kleineren Anbieter eine zu grosse Hürde.

Chopard-Acklin Max · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Ich spreche zu Artikel 35h; es geht dabei um die Frage der Rückverfolgbarkeit.

Damit die Einhaltung von Standards sichergestellt ist, kann der Bundesrat Hersteller, Importeure und Händler verpflichten, eine vor- und eine nachgelagerte Stelle zu dokumentieren. Damit soll die Rückverfolgbarkeit von Produkten und Rohstoffen ermöglicht werden. Die Pflicht zur Offenlegung beschränkt sich dabei einzig um eine Stufe vorwärts und eine Stufe rückwärts; das ist wirklich moderat.

Artikel 35h erachte ich als notwendig; denn nur so kann die effektive Einhaltung entsprechender Vorgaben und Standards sauber dokumentiert und nachvollzogen werden. Mit der Zustimmung zum Antrag der Minderheit Chopard-Acklin unterstützen Sie die Gewährleistung der aus ökologischer Sicht wichtigen Rückverfolgbarkeit. Die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit ist übrigens auch im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten.

Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Minderheit Chopard-Acklin zuzustimmen und Artikel 35h nicht zu streichen.

Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Ich spreche zu Artikel 41a, zum Thema Zusammenarbeit mit den Organisationen der Wirtschaft, und vertrete die Minderheit, die der Formulierung des Ständerates bzw. des Bundesrates zustimmen möchte. Der Geist dieser Vorlage ist das Subsidiaritätsprinzip, dass also der Staat nur dann reguliert, wenn alles Freiwillige nicht funktioniert. Wir wollen zuerst auf freiwillige Massnahmen setzen. Das ist wichtig. Wenn das funktioniert, wird der Bund auch nicht tätig. Erst wenn diese freiwilligen Massnahmen nicht greifen, werden Branchenvereinbarungen gefördert. Das ist schon im geltenden Recht so. Wir haben heute in Absatz 3 bereits das Instrument der freiwilligen Massnahme stehen. Bundesrat und Ständerat haben das lediglich so ergänzt, dass auch Vereinbarungen mit den Organisationen der Wirtschaft aufgenommen werden können und Zielvereinbarungen mit Unternehmen oder Organisationen möglich sind. Das ist eine Kann-Bestimmung. Die macht Sinn und entspricht dem Geist dieser Vorlage.

Ich möchte Ihnen deshalb wirklich beliebt machen, bei der Minderheit zu bleiben und das Subsidiaritätsprinzip zu stärken.

Müri Felix · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich komme zu Artikel 49a gemäss Bundesrat, zum Thema der Informations- und Beratungsprojekte: "Der Bund kann im Rahmen seiner Aufgaben Informations- und Beratungsprojekte zur Schonung der Ressourcen und zur Verbesserung der Ressourceneffizienz unterstützen. Die Finanzhilfen dürfen 40 Prozent der Kosten nicht übersteigen." Der Ständerat möchte als letzten Satz Folgendes: "Die Finanzhilfen dürfen 30 Prozent der Kosten nicht übersteigen." Wir sind der Meinung, man sollte das streichen. Ressourceneffizienz ist Sache der Wirtschaft, nicht Sache des Staates, und gehört schon gar nicht in ein Gesetz. Auch Beratungsprojekte brauchen keine finanzielle Hilfe vom Staat. Sie sind auch Sache der Wirtschaft, und auch das gehört schon gar nicht in ein Gesetz.

Ich bitte Sie, meinem Streichungsantrag zuzustimmen.

Chevalley Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grünliberale Fraktion

Comment ne pas se soucier de ce que l'on va mettre sur le marché suisse? Comment fermer les yeux sur la surpêche et la déforestation? Comment osez dire aujourd'hui que nous ne le savons pas?

En gros, j'ai l'impression que certains aimeraient plutôt dire qu'ils ne veulent pas le savoir, car le fait de savoir les obligerait moralement à modifier leur comportement, et ils n'ont rien à faire de ce qui se passe chez les autres. Le problème, c'est que ce qui se passe chez les autres aura aussi des implications un jour chez nous; nous ne pourrons pas dire alors que nous ne le savions pas.

Prenons l'exemple du bois. Nous avons des forêts que nous avons de la peine à exploiter car les coûts d'exploitation sont élevés. A la place d'encourager la consommation de bois local, on préfère laisser importer du bois dont on ne connaît pas la provenance. Ainsi, nous provoquons une concurrence déloyale avec nos propres ressources qui, elles, sont gérées de manière durable. Expliquez-moi où est l'intérêt de notre économie?

Même Monsieur Grin - qui n'est malheureusement pas dans la salle, mais je me ferai un plaisir de lui transmettre mon texte - a demandé dans une motion que soit obligatoirement mentionné, sur l'étiquette de composition des produits agroalimentaires, le fait que ceux-ci contiennent de l'huile de palme, afin que les consommateurs disposent d'une bonne information.

La loi demande aux différents acteurs concernés par ces matières sensibles du point de vue environnemental - on peut penser au soja, au bois, à l'huile de palme ou aux poissons -, dans un premier temps, de s'organiser par branche. Si ce n'est pas possible, la Confédération va encourager des conventions par branche. Et, enfin, si et seulement si cela ne marche toujours pas, le Conseil fédéral pourra imposer le respect de labels internationaux déjà existants. Le Conseil fédéral ne pourra pas inventer des standards sortis de nulle part. D'autre part, lorsque l'on parle de standards, ce sont vraiment des standards minimums qui ne contiennent pas des objectifs impossibles à atteindre. La preuve en est que de nombreuses entreprises ont déjà adopté ces standards sans que cela mette en péril leur activité économique.

On le voit bien, la balle est dans le camp de l'économie. On ne peut pas faire une loi plus libérale que cela. L'alternative serait de ne pas avoir de loi, et là, ce serait l'anarchie. Nous ne sommes pas des anarchistes, nous sommes des libéraux progressistes, et c'est dans ce sens que nous soutiendrons les différentes propositions de majorité et de minorité allant dans ce sens.

Killer Hans · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Auch bei diesem Block 2 werden wir die Minderheiten unterstützen, die die Vorlage vereinfachen - so bei Artikel 35f, wo an das Inverkehrbringen von Rohstoffen und Produkten überbordende Anforderungen mit Regulierungen für Nachweise und Kontrollen gestellt werden könnten. Auch bezüglich der Sorgfaltspflicht für das Inverkehrbringen von Rohstoffen und Produkten, Artikel 35g, möchten wir keine neuen Vorschriften. Die bisherige Gesetzgebung hat sich bewährt und hat uns auf einen sehr guten Stand in der Ressourcenbewirtschaftung gebracht. Wir erkennen hier auch keinen Bedarf.

Den Antrag der Minderheit Chopard-Acklin zu Artikel 35h lehnen wir ab und unterstützen die Lösung des Ständerates, nämlich das Streichen der Bestimmung. Diese Neuerung wäre eine klassische zusätzliche administrative Aufgabe für die Wirtschaft, die wir doch alle nicht wollen.

Den Antrag der Minderheit Girod zu Artikel 35i, mit dem ein Ecodesign eingeführt und vom Bund unterstützt werden soll, lehnen wir ab. Der Bund braucht keine neuen Aufgaben und Ausgaben, die aktuelle Zeit ist dafür nicht geeignet.

Bei Artikel 39 Absatz 3 möchte der Bundesrat die Kompetenz, nationalen und internationalen Organisationen beizutreten und entsprechende Umweltvorschriften zu fördern. Wir bitten Sie, diese Verwaltungsausweitung zu verhindern und den Antrag der Minderheit Knecht zu unterstützen.

Bei Artikel 41a wird die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen mit den betroffenen Organisationen der Wirtschaft festgelegt. Hier werden wir die Mehrheit unterstützen und den Antrag der Minderheit Bertschy ablehnen. Die Regelung, wie sie die Mehrheit will, ist sachgerecht und ausreichend.

Bei Artikel 49a schliesslich, nach der Definition für Forschung und Ausbildung in Artikel 49, werden wir von der SVP die Minderheit Müri unterstützen, welche die Grenze für Finanzhilfen durch den Bund nicht im Gesetz festlegen will.

Die zusätzliche Schaffung eines Artikels 49b, welcher für die öffentliche Beschaffung neue Anforderungen zur Reduktion der Umweltbelastung will - das beantragt die Minderheit Girod -, lehnen wir ab. Die öffentliche Hand nimmt auch ohne diesen neuen Artikel eine Vorbildfunktion wahr. Wir lehnen auch diesen Antrag der Minderheit Girod ab.

Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Ich möchte mich im Namen der SP-Fraktion zu zwei Anträgen in Block 2 äussern: Die Minderheit I (Girod) beantragt bei Artikel 35f im Wesentlichen, dass bei kritischen Rohstoffen und Produkten die international anerkannten Standards als Basis für unsere Umweltgesetzgebung dienen sollen. Insbesondere geht es darum, ob man auch vorschreiben darf, dass diese Standards bei der Beschaffung eingehalten werden. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn die Unternehmen nicht freiwillig nach den besagten Standards beschaffen, also eigentlich ihre unternehmerische Eigenverantwortung nicht wahrnehmen. Als Beispiel wird hier immer wieder der Import von illegal geschlagenem Holz erwähnt. Eine Regulierung könnte im Sinne der Anpassung an die Timber-Regulation der Europäischen Union erfolgen. Diese vernünftigen Massnahmen führen schlussendlich zu einem Abbau von technischen Handelshemmnissen und helfen der Schweizer Wirtschaft, gegenüber dem Ausland den Anschluss zu wahren. Dies ist nur ein Beispiel dafür, dass diese Anpassungen im Umweltschutzgesetz den Wirtschaftsstandort nicht bedrohen und auch nicht schwächen, sondern, ganz im Gegenteil, ihn sogar stärken. Der Ständerat hat das eingesehen.

Ich bitte Sie auch im Namen unserer Fraktion, dem Ständerat zu folgen, indem Sie bei Artikel 35f der Minderheit I (Girod) zustimmen.

Der zweite Antrag, zu dem ich mich äussern möchte, ist der Antrag der Minderheit Bertschy, gemäss Beschluss des Ständerates, zu Artikel 41a, der den Vollzug regelt. Der Ständerat weist auch hier einen sehr wirtschaftsfreundlichen Weg, indem zuerst Branchenvereinbarungen und freiwillige Massnahmen getroffen werden sollen und erst dann Ausführungsvorschriften mit den sinnvollen und notwendigen Branchenregeln zum Tragen kommen. Ich bitte Sie, auch diesen äusserst pragmatischen Ansatz zu unterstützen und ihn nicht noch weiter abzuschwächen.

Zusammenfassend stelle ich fest: Die Modernisierung des Umweltschutzgesetzes soll schlussendlich zu mehr Schonung der Ressourcen führen und durch die Berücksichtigung von Stoffkreisläufen einen ganzheitlichen und modernen Umweltschutz ermöglichen. Das neue Gesetz geht in diese Richtung. Es deckt nicht nur die Entsorgung ab, sondern auch die Herstellung sowie die Herkunft von Rohstoffen und Produkten. Unsere Fraktion glaubt, dass diese Gedanken einem modernen, umfassenden Umweltschutz entsprechen und auch die Interessen der Wirtschaft aufnehmen. Eine Unternehmens- und Wirtschaftspolitik, die unsere Ressourcen nicht schont, hat unsere Unterstützung nicht mehr verdient. Das Gesetz geht, wenn Sie es nicht noch weiter abschwächen, in die richtige Richtung. Es passt auch in unsere Zeit.

Grunder Hans · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD

Ich mache es kurz: Wir unterstützen bei Block 2 praktisch überall die Mehrheit - ausser bei Artikel 49b, "Öffentliche Beschaffung". Dort unterstützen wir den Antrag der Minderheit Girod. Wir finden ihren Ansatz gut. Wir stehen immer wieder vor der Problematik, vor allem in den Kantonen, dass man ökologische Kriterien nicht einführen kann. Wenn wir mit dieser Formulierung die Tür etwas öffnen, damit man das dort machen kann, sollten das eigentlich die Vertreter der Wirtschaft und auch die Wirtschaftsparteien in diesem Saal unterstützen. Das ist ein guter Antrag für die KMU, auch wenn der Absender "grün" ist.

Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion

Unsere Haltung zu diesen Mehrheits- und Minderheitsanträgen können wir eigentlich relativ einfach deklarieren: Wir lehnen überall die Minderheitsanträge ab, ausser bei Artikel 35f den Antrag der Minderheit II (Knecht); diese Minderheit werden wir unterstützen. Insgesamt lehnt die Wirtschaft Zusatzregulierungen ab. Uns ist bekannt, dass es Einzelmeldungen gibt, deren Vertreter bei bestimmten Artikeln eine Verschärfung, eine Ausweitung oder eine Präzisierung erwarten. Aber wir nehmen auch zur Kenntnis, dass es sich zum Teil um einen Branchenschutz handelt, der oft zulasten der Kleinbetriebe, der KMU-Wirtschaft geht. Solche Schutzgedanken muss man immer in den Rahmen einer Gesamtbetrachtung stellen. Eine Mehrbelastung für die gesamte Wirtschaft rechtfertigt sich nur, wenn auch ein Vorteil für die gesamte Wirtschaft und ebenfalls für die Gesellschaft entsteht.

Die Schweizer Wirtschaft ist bereits grün. Mehrfach ist der Schweiz bestätigt worden, dass sie punkto Ressourcenverbrauch und Ressourcenschonung vorbildlich handelt. Die Unternehmen in unserem Land haben viel dazu beigetragen, dass wir im Umweltranking regelmässig die vordersten Plätze belegen. Diese Plätze, diese Positionen wurden erreicht - wir haben auch Beispiele von der Frau Bundesrätin bezüglich neuen Ideen zu PET-Flaschen usw. gehört -, ohne dass man das Umweltschutzgesetz revidiert hat. Lassen Sie der Innovation, lassen Sie dem sorgsamen, wirtschaftlich orientierten, eben dem sorgsamen Umgang mit den Ressourcen eine Chance. Lassen Sie die Wirtschaft in einer innovativen Art weiterarbeiten! Wir brauchen nicht neue Gesetze, wir brauchen keine weiteren Regulierungen; die Wirtschaft arbeitet heute schon gut.

Fässler Daniel · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP

Ich spreche für die CVP/EVP-Fraktion zu Block 2, und ich komme direkt auf die einzelnen Anträge zu diesem Block zu sprechen.

Bei Artikel 35f unterstützen wir den Antrag der Kommissionsmehrheit und lehnen sowohl den Antrag der Minderheit I (Girod) als auch der Minderheit II (Knecht) ab. Die schweizerische Wald- und Holzwirtschaft steckt schon seit längerer Zeit in grossen Schwierigkeiten. Diese wurden durch die Veränderung des Euro-Kurses seit Januar dieses Jahres noch akzentuiert. Die Politik ist daher gefordert, die Rahmenbedingungen für Schweizer Holz zu verbessern. Sie werden nächste Woche bei der Beratung der Revision des Waldgesetzes Gelegenheit haben, sich zusammen mit der CVP/EVP-Fraktion für die Wald- und Holzwirtschaft einzusetzen. Sie können dies aber auch schon bei dieser Vorlage tun, indem Sie dem Bundesrat die Kompetenz geben, den Import von ausländischem Holz an Mindestbedingungen zu knüpfen.

Ich lade Sie in diesem Sinne ein, bei Artikel 35f dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

Bei Artikel 35g unterstützt die CVP/EVP-Fraktion ebenfalls den Antrag der Kommissionsmehrheit. Die Vorschriften zum Inverkehrbringen von Rohstoffen und Produkten in Artikel 35f machen nämlich nur Sinn, wenn die damit befassten Unternehmen die gebotene Sorgfalt anwenden müssen.

Klar zu weit geht uns aber die Forderung der Minderheit Chopard-Acklin zu Artikel 35h. Wir sind mit dem Ständerat und der Kommissionsmehrheit der Auffassung, dass die Absicht des Bundesrates, die Unternehmen zur Rückverfolgbarkeit verpflichten zu können, nicht unterstützt werden darf. Damit würde eine Bürokratie aufgezogen, die abzulehnen ist. Wir unterstützen daher auch bei Artikel 35h den Antrag der Kommissionsmehrheit. Das Gleiche gilt bei Artikel 35i: Den dort von der Minderheit Girod eingebrachten Antrag mit dem Titel "Ecodesign" lehnen wir ab.

Nun komme ich zum Thema völkerrechtliche Vereinbarungen: Bereits das geltende Recht gibt dem Bundesrat in Artikel 39 die Kompetenz, im Bereich des Umweltschutzrechts völkerrechtliche Vereinbarungen abzuschliessen. Die mit dem neuen Absatz 3 vorgesehene Ergänzung ist daher nur folgerichtig. Wenn der Bundesrat völkerrechtliche Vereinbarungen abschliessen kann, soll es ihm auch möglich sein, nationalen oder internationalen Organisationen beizutreten oder mit solchen Organisationen zusammenzuarbeiten. Den Antrag der Minderheit Knecht, die diese Kompetenz streichen möchte, lehnen wir daher ab. Wir folgen auch in diesem Punkt der Kommissionsmehrheit.

Bei den in Artikel 41a geregelten Branchenvereinbarungen zieht die CVP/EVP-Fraktion jene Lösung vor, mit der dem Prinzip der Subsidiarität am besten nachgelebt wird. Es lässt sich durchaus darüber streiten, ob dies die Lösung der Kommissionsmehrheit oder diejenige der Kommissionsminderheit ist. Unsere Fraktion ist der Meinung, dass der Antrag der Minderheit Bertschy und damit die Version des Ständerates den Vorzug verdient. Wir geben dem Bundesrat damit zwar die Möglichkeit, Ausführungsvorschriften zu erlassen, verpflichten ihn aber immerhin, dabei freiwillige Massnahmen der Wirtschaft zu prüfen und Branchenvereinbarungen in das Ausführungsrecht zu übernehmen.

Zu guter Letzt unterstützen wir bei Artikel 49a und 49b jeweils den Antrag der Kommissionsmehrheit und lehnen damit die Anträge der Minderheiten Müri bzw. Girod ab, auch wenn, das möchte ich doch noch gesagt haben, für die von der Minderheit Girod eingebrachte Idee durchaus Sympathie vorhanden ist.

Ich fasse zusammen: Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt bei Block 2 mit einer Ausnahme die Anträge der Kommissionsmehrheit. Die Ausnahme betrifft Artikel 41a.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Hier in diesem zweiten Block haben wir jetzt ja auch den zweiten Teil der Ziele. Im ersten Block geht es um die Ressourceneffizienz und hier im zweiten tatsächlich um die Reduktionsleistungen betreffend die Umweltbelastung.

Sie haben im Einverständnis mit dem Ständerat alles, was zu Information und Berichterstattung gehört, gestrichen - okay, dann kommen wir halt zum Inverkehrbringen von Rohstoffen und Produkten. Bei Artikel 35f Absatz 1 geht es eigentlich um den Spezialfall Holz, und in Absatz 2 finden Sie dann die generelle Bestimmung. Ich möchte nochmals sagen: Es sind beides Kann-Formulierungen. Es kommt also zum Ausdruck, dass das subsidiäre Möglichkeiten sind: Der Bundesrat kann hier ans Inverkehrbringen von Produkten Anforderungen stellen, dafür Massnahmen fordern oder sogar eine Bewilligungspflicht einführen.

Gemäss Antrag der Minderheit II (Knecht) soll Absatz 1 gestrichen werden. Herr Knecht, ich war heute froh, dass Sie angedeutet haben, Sie sähen die Probleme des Holzhandels. Dieser hat tatsächlich ein Problem: Im europäischen Raum gilt die EU-Holzhandelsverordnung, und diese fordert andere, die sich am Holzhandel mit EU-Staaten beteiligen wollen, eben auf, Bestimmungen zu haben, welche das Inverkehrbringen regeln. Auch die Sorgfaltspflichten sind nachher zwingend für den Bereich des Holzhandels. Sie wissen, wie viel Holz auch importiert wird, für die Bauwirtschaft, für die Energiewirtschaft usw. Diese Branchen hätten dann nachher einfach ein Problem. Das wäre dann echt ein neues Handelshemmnis, das Sie schaffen würden. Hier will der Bundesrat im Einklang mit dem Ständerat, der sich sehr intensiv mit dieser Situation befasst hat, eben schauen, dass es keine Differenzen zu dieser europäischen Holzhandelsverordnung gibt. Die Wirtschaft erhält Möglichkeiten; wenn freiwillige Massnahmen der Branche nicht greifen, kann der Bundesrat hier aber eine Kompetenz begründen.

In den Absatz 2 hat die Mehrheit der Kommission "in Abstimmung mit den wichtigsten Handelspartnern" eingefügt; sonst ist Absatz 2 gemäss Mehrheit weitgehend in Einklang mit dem bundesrätlichen Entwurf. Eine solche Einfügung kann man natürlich vornehmen. Ich weiss noch nicht genau, was unter "den wichtigsten Handelspartnern" zu verstehen ist; das müsste man definieren. Es gilt dann - und das in einem souveränen Staat - wahrscheinlich immer das Motto: Wir machen nichts, bevor die EU legiferiert. Das ist für einen souveränen Staat nicht wahnsinnig angenehm, in dem sonst bei jeder Gelegenheit betont wird: Wir sind eigenständig, wir sind nicht am Gängelband der Europäischen Union. Aber genau das will die Mehrheit Ihrer Kommission hier verankern. Man kann damit leben, aber ich möchte schon darauf hinweisen, dass das gegenüber der ständerätlichen Formulierung eine Erschwernis darstellt und auch nicht gerade Ausdruck von viel Selbstbewusstsein ist.

Absatz 2bis ist für den Vollzug von Artikel 35f zentral. Damit kann man Transparenz schaffen, wenn freiwillige Massnahmen nicht zustande kommen oder nicht greifen. Der Aufwand für die Unternehmen kann als verhältnismässig bezeichnet werden. Die Kleinstbetriebe sind gemäss dieser Vorlage sowieso ausgenommen, sie haben durch diese Berichterstattungspflicht also gar keine Mehrbelastung.

Auch für Absatz 3 gilt: Eine Streichung stellt die EU-Anerkennung der Schweizer Holzhandelsregelung infrage, und sie verunmöglicht den für den Vollzug notwendigen Datenaustausch. Das sage ich auch an die Adresse derjenigen in diesem Saal, die irgendwie mit dem Holzhandel verbandelt sind.

Auch bei Artikel 35g, der die Sorgfaltspflicht regelt, geht es um ein zwingendes Element, wenn man weiterhin im Import-Export-Geschäft mittun will, nämlich um die Einhaltung von Mindestanforderungen.

Zu Artikel 35h, er betrifft die Rückverfolgbarkeit, habe ich schon im Ständerat gesagt: Im Sinne der Verfolgbarkeit der ganzen Wertschöpfungskette ist es an sich wünschenswert, Kenntnis davon zu haben, wo ein Produkt oder wo Teile eines Produktes tatsächlich hergestellt und verschifft wurden. Wir haben in Gesprächen mit einzelnen Branchen aber auch gesehen, dass die Rückverfolgbarkeit, wie ich schon bei Block 1 gesagt habe, zum Teil nur sehr, sehr schwer zu erreichen ist; für die Textilindustrie etwa sind das grosse Hürden.

Deshalb bitte ich Sie, sich hier mit der Mehrheit dem Ständerat anzuschliessen. Ich bitte Sie, das auch bei Artikel 35i zu tun, wo die Minderheit Girod das Ecodesign beantragt.

Nochmals auch zur Minderheit Girod zu Artikel 35i: Wir haben mit Artikel 49 USG ja bereits heute auch die Möglichkeit der Technologieförderung. Deshalb ist es unnötig, mit diesem Artikel 35i weiter legiferieren zu wollen.

Bei Artikel 39 Absatz 3 bitte ich Sie nochmals, Ihre Mehrheit zu unterstützen. Denn es ist natürlich wichtig, international zusammenzuarbeiten. Beim Thema des Inverkehrbringens vorhin haben Sie ja gerade gewollt, dass man international zusammenarbeitet. Das sagt hier ausnahmsweise sogar Economiesuisse.

Dann kämen wir noch zu Artikel 41a: Hier bitte ich Sie, die Minderheit Bertschy zu unterstützen und somit diese Regelung gemäss Ständerat und Bundesrat zu beschliessen. Erstens gibt es damit eine Differenz weniger, und zweitens macht das Sinn. Der angepasste Artikel 41a zu den Branchenvereinbarungen würde es dem Bund künftig erlauben, Vereinbarungen direkt mit Unternehmen und direkt mit Organisationen der Wirtschaft abzuschliessen. Damit wäre ein wichtiges Instrument geschaffen, um gerade detaillierte Regelungen, Verordnungen usw. zu vermeiden. Es gäbe also auch hier eigentlich weniger Bürokratie, wenn Sie dem Entwurf des Bundesrates, dem Beschluss des Ständerates und der Minderheit Bertschy zustimmen.

Dann noch zu Artikel 49a: Beim Thema Informations- und Beratungsprojekte bitte ich Sie, auch der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Herr Nationalrat Müri, gerade die jetzt den ganzen Morgen erwähnte Frankenstärke ist ein guter Grund, dass der Bund hier Finanzhilfen gewähren können soll - wie bei der KTI. Dort wird die Unterstützung ja auch auf der Basis einer Kann-Formulierung gewährt, niemand wird dazu gezwungen. Auch hier haben wir eine Kann-Formulierung, und diese macht Sinn: Wenn es irgendwo staatliche Stützungen braucht, ist es gerade hier im Innovationsbereich. Hier ist es in aller Regel sinnvoll, dass man solche Projekte vom Bund her unterstützt.

Dann noch zu Artikel 49b, zur Minderheit Girod: Auch hier bitte ich Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen. Das öffentliche Beschaffungsrecht sollte im Beschaffungsgesetz und nicht im USG geregelt werden. Es ist immer ein bisschen schwierig, wenn man in einzelne Gesetze noch Regulierungen aufnimmt, die eigentlich im Grundgesetz - hier also im Beschaffungsgesetz und eben nicht im USG - zu regeln wären.

Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu

Schluss der Sitzung um 12.50 Uhr

La séance est levée à 12 h 50