14.063
Asylgesetz. Neustrukturierung des Asylbereichs
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Asylgesetz
Loi sur l'asile
Art. 6a Abs. 2; 24a Abs. 1, 1bis, 3; 26 Abs. 3; 26c; 37 Abs. 1; 45 Abs. 2; 46 Abs. 2; 80 Abs. 4; 102k Abs. 1 Bst. c; 102m Abs. 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 6a al. 2; 24a al. 1, 1bis, 3; 26 al. 3; 26c; 37 al. 1; 45 al. 2; 46 al. 2; 80 al. 4; 102k al. 1 let. c; 102m al. 4
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Diener Lenz Verena · Mit-F · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Wir sind in der glücklichen Lage, dass wir Ihnen heute in der Differenzbereinigung eigentlich keine Differenzen zum Nationalrat mehr beantragen. Ihre Kommission hat in zwei frühmorgendlichen Sitzungen noch einmal sehr intensiv die kleinen Unterschiede zwischen der Fassung des Nationalrates und der Fassung unseres Plenums verglichen. Wir haben uns - an der ersten Sitzung mit der Frau Bundespräsidentin und an der zweiten Sitzung dann auch noch mit der Verwaltung - noch einmal im Detail mit Verfahrensfragen und Begrifflichkeiten auseinandergesetzt und uns gefragt, ob es sich lohnt, an unserer Version festzuhalten oder ob es sinnvoll ist, dass wir uns hier dem Nationalrat anschliessen.
Der Nationalrat hat in der Gesamtabstimmung mit 99 zu 53 Stimmen bei 12 Enthaltungen dieser Gesetzesrevision zugestimmt. Wir sind zum Schluss gekommen, dass wir den Differenzen, die der Nationalrat geschaffen hat, folgen können, weil sie zum Teil redaktioneller Art sind, weil sie zum Teil Präzisierungen sind, aber an unserer Stossrichtung in der Substanz nichts mehr ändern. In Anbetracht der Zeit und der grossen Energievorlage, die wir noch zu besprechen haben, verzichte ich darauf, im Detail noch einmal auf diese kleinen Unterschiede zurückzukommen.
Falls ein Kommissionsmitglied oder ein Mitglied des Rates aber noch Fragen hat, stehen ich wie auch die Bundespräsidentin selbstverständlich zur Verfügung.
Minder Thomas · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Erlauben Sie mir als Kommissionsmitglied eine kurze Schlussbemerkung zur bearbeiteten Vorlage, die nun in die Schlussabstimmung gelangt. Diese Asylgesetzrevision ist eine der grössten der letzten Jahre; denken wir nur an die Bundeszentren, die Enteignungsmöglichkeit, die Kosten von 548 Millionen Franken, das getaktete Verfahren oder den unentgeltlichen Rechtsschutz. Diese Revision geht stark von einem funktionierenden Dublin-System aus. Zurzeit funktioniert jedoch weder das Dublin- noch das Schengen-System, und wohin die Entwicklung geht, ist heute noch nicht erkennbar. Löst allenfalls bald ein europäisches Kontingentierungssystem das Dublin-System ab, oder bricht Schengen gar auseinander?
Die Idee von Schengen war jene einer sicheren Aussengrenze und von offenen Innengrenzen, doch zurzeit erkennen wir gerade das Gegenteil. Die Idee von Dublin war jene einer Erstregistrierung im ersten Dublin-Staat und der Möglichkeit einer Rückführung in diesen Staat, aber auch dieser Grundpfeiler funktioniert zurzeit bewiesenermassen nicht. Mit Blick auf die geo- und migrationspolitische Lage befürchte ich also, dass wir mit dieser Asylgesetzrevision noch nicht das Ei des Kolumbus gefunden haben, obwohl sie so angekündigt wurde, und dass diese Revision schon bald von neuen Realitäten überrollt wird.
Ist es bei dieser Ausgangslage, just zu diesem Zeitpunkt, wirklich richtig, grünes Licht für die 548 Millionen Franken zu erteilen? Wäre es nicht klüger, wenn wir in den nächsten zwei, drei Monaten beobachten würden, was im EU-Raum passiert? Ich habe mir überlegt, ob ein Antrag auf Sistierung der Schlussabstimmung das Richtige wäre. In anderen Bereichen, etwa bei Volksinitiativen, haben wir die Schlussabstimmung auf später verschoben. Nun, ich habe davon abgesehen. Ich habe davon abgesehen, weil dies für einige von uns die letzte Session sein wird. Da möchte man bekanntlich möglichst viel unter Dach und Fach bringen.
Dennoch sei die Schlussbemerkung erlaubt, dass diese Revision massgeblich von einem funktionierenden Schengen/Dublin-System ausgeht. Da aber das Fundament gleich beider Systeme stark wackelt, steht auch unsere Revision auf tönernen Füssen.
Ich erlaube mir daher eine Frage an Sie, Frau Bundespräsidentin: Was ist Ihre Einschätzung betreffend das Funktionieren des Dublin-Systems in den nächsten zwölf Monaten? Haben Sie einen Plan B, falls Dublin komplett auseinanderbricht?
Sommaruga Simonetta · BPR-F · Bundesrat · Bern
Ich gehe gerne auf das Votum von Herrn Ständerat Minder ein. Es ist in der Tat so, dass in Europa im Moment sehr viel in Bewegung ist. Das Problem einer Flüchtlingskrise kann - und ich glaube, das ist mittlerweile allen klar - nicht von einem einzelnen Staat gelöst und angegangen werden. Es kann hier keine nationalen Lösungen geben, es gibt nur eine gemeinsame Antwort auf das, was sich zurzeit in Europa abspielt. Deshalb ist das Dublin-System nicht am Ende, aber es steht unter Druck, und es muss gestärkt werden. Das ist die gemeinsame Überzeugung, und um diese ringt man im Moment in Europa fast Tag und Nacht, weil es schwierig ist, diese Solidarität von allen einzufordern. Der Verteilschlüssel wird jetzt zuerst im Rahmen von sogenannten Notmassnahmen diskutiert, indem man eine gewisse Anzahl von schutzbedürftigen Personen, die in grosser Zahl in Griechenland, in Italien und jetzt zum Teil auch in Ungarn ankommen, auf alle europäischen Staaten verteilt. Das ist eine Stärkung des Dublin-Systems. Man sagt, die Staaten, die zufälligerweise geografisch an der Aussengrenze sind, können diese Situation nicht alleine bewältigen, es brauche hier Solidarität.
Ich will nicht verhehlen - ich habe es auch schon gesagt - dass man es in Europa in den letzten Jahren verpasst hat, eine gemeinsame europäische Asylpolitik aufzubauen. Jetzt müssten wir aber mit der heutigen Situation umgehen, und deshalb ist dieser Verteilmechanismus die richtige Antwort auf die heutige Situation. Es gibt die Diskussion in Europa, dass man einen solchen Verteilmechanismus permanent einführt, im Moment ist man aber weit davon entfernt. Man versucht notfallmässig, solche Umverteilungsprogramme auf die Beine zu stellen und eine solidarische, gemeinsame Antwort zu geben. Der Bundesrat hat letzten Freitag entschieden, dass die Schweiz unter der Voraussetzung, dass das überhaupt beschlossen wird und dass dann auch die Registrierung an den Aussengrenzen funktioniert, bereit ist, sich an den Umverteilungsprogrammen zu beteiligen.
Sie haben gefragt, Herr Minder, ob die Neustrukturierung über die Asylgesetzrevision die richtige Antwort sei. Das Ei des Kolumbus gibt es in diesem Politikbereich sowieso nicht; das haben wir auch nie gesagt. Aber was diese Asylgesetzrevision, diese Neustrukturierung bringt, sind rasche und faire Verfahren: damit diejenigen, die Schutz bekommen, hierbleiben können, sich möglichst rasch integrieren, Arbeit suchen, die Sprache lernen, wissen, dass sie hierbleiben können, und damit diejenigen, die nicht schutzbedürftig sind, wissen, dass sie wieder gehen müssen und dass das auch vollzogen wird. Das dient der Glaubwürdigkeit der Asylpolitik, und das ist auch ein klares Signal der Schweiz, dass offensichtlich unbegründete Asylgesuche in unserem Asylsystem nichts zu suchen haben. Wenn Sie die Zahlen anschauen, sehen Sie, dass wir heute in unserem Asylsystem bereits aufgrund der getroffenen Massnahmen in diese Richtung einen höheren Anteil von Schutzbedürftigen haben und einen tiefen Anteil von offensichtlich unbegründeten Asylgesuchen. Das dient der Glaubwürdigkeit des Asylsystems.
Genau das ist der Inhalt dieser Vorlage. In diese Richtung wollen wir weiterarbeiten, und Sie schaffen jetzt die Grundlage, dass wir genau das tun können: Schutzbedürftigen Schutz geben. Diejenigen, die den Schutz nicht brauchen und nicht bekommen, sollen rasch wissen, dass sie wieder gehen müssen.
Ich glaube, die Glaubwürdigkeit des Asylsystems ist etwas vom Wichtigsten, was wir der Bevölkerung schuldig sind und was die Politik organisieren muss. Auf aussergewöhnliche Situationen müssen wir vorbereitet sein. Sie haben auch lesen können, dass wir intensiv daran sind, uns mit den Kantonen, mit dem Grenzwachtkorps, mit dem VBS, mit allen Beteiligten auf allfällige Notsituationen vorzubereiten; das ist auch die Aufgabe der Politik.
Wenn Sie erlauben, Herr Präsident, möchte ich noch ganz kurz etwas zu den Differenzen sagen. Es gibt zwei Differenzen, die wichtig waren und bei denen Ihre Kommission jetzt dem Nationalrat zugestimmt hat, was auch der Bundesrat unterstützen kann. Einmal geht es bei Artikel 24a um die Zuweisungen in die besonderen Zentren. Da hat der Nationalrat gesagt, es müsse eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen, um dann aber automatisch eine solche Zuweisung vorzunehmen. Gleichzeitig - das hat der Nationalrat ebenfalls beschlossen - soll, damit verbunden, eine Ein- oder Ausgrenzung beschlossen werden, es sollen sogenannte Rayonverbote ausgesprochen werden. Diese müssten aber mit einer Verfügung beschlossen werden, und diese kann auch angefochten werden; damit haben wir auch den Rechtsweg geöffnet. Ich glaube, das ist eine sinnvolle und gute Kombination, die auch dem Prinzip der Verhältnismässigkeit Rechnung trägt.
Die zweite Differenz betrifft Artikel 37 und Artikel 102k. Hier hat der Nationalrat beschlossen, dass bei den Dublin-Verfahren die Rechtsvertretung bei einem ablehnenden Entscheid nicht mehr zum Entwurf Stellung nehmen soll. Das bedeutet, dass wir die Verfahrensdauer von fünf auf drei Tage verkürzt haben. Das ist so möglich, wenn dieser Schritt der Stellungnahme wegfällt. Das ist zu verkraften. Bei den beschleunigten Verfahren haben wir hingegen nach wie vor den Rechtsschutz, der notwendig ist, um diese raschen Verfahren rechtsstaatlich auch sicher durchzuführen.
Ich glaube, diese beiden wesentlichen Änderungen - die anderen sind kleinere Änderungen - sind sinnvoll. Wir haben sie unterstützt. Ich bin Ihrer Kommission dankbar, dass sie diese ebenfalls mitträgt.
Cramer Robert · Mit-M · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion
Mon intervention porte sur les articles 102k, 102m ainsi que sur l'article 37. La problématique soulevée par ces articles a été évoquée tout à l'heure par Madame la présidente de la Confédération Sommaruga. Dans le projet, le Conseil fédéral a recherché une forme d'équilibre. D'une part, il vise, à l'article 37, à réduire de cinq à trois jours ouvrables les délais de notification de décision. D'autre part, il prévoit, aux articles 102k et 102m, d'instaurer l'automaticité de l'assistance juridique pour les personnes faisant l'objet d'une procédure Dublin.
Le Conseil national s'est montré favorable à la réduction du délai de cinq à trois jours, rejoignant en ce sens la législation actuelle. Quand bien même je suis d'avis qu'il est un peu chimérique d'exiger des délais aussi courts et que l'on verra bien qu'il sera difficile de respecter ces délais d'ordre, on peut éventuellement s'en accommoder.
Par ailleurs, le Conseil national a modifié le projet du Conseil fédéral sur la question de l'octroi automatique de l'assistance juridique dans la perspective d'un recours. Supprimer cette possibilité d'assistance automatique par un juriste est une erreur. Non seulement c'est une erreur par rapport aux grands principes du droit selon lesquels on a le droit d'être défendu, mais l'expérience montre aussi que la volonté de réduire les droits des personnes faisant l'objet d'une procédure ne permet de loin pas d'accélérer ces procédures. Au contraire, cela les ralentit.
Cela les ralentit parce que cela crée de la confusion, cela crée des premiers recours qui sont mal fondés, et que les juges permettent ensuite de compléter. On croit aller vite, mais en fait on va beaucoup plus lentement en diminuant les droits des personnes concernées. C'est particulièrement regrettable lorsque l'on voit la situation dans laquelle nous nous trouvons actuellement, qui montre bien que les procédures Dublin ne sont plus ces procédures automatiques qui tombaient sous le sens, dans lesquelles il suffisait d'identifier le pays d'où venait le requérant. Actuellement les choses sont bien plus complexes et on s'aperçoit que, y compris dans les procédures Dublin, un examen est souvent nécessaire. Voilà ce que je souhaitais dire.
J'ai bien compris aussi, dans le cadre des travaux de commission, que l'assistance juridique existera toujours, que c'est un droit constitutionnel, mais je pense qu'on est en train de mettre en place un système qui fonctionnera beaucoup moins bien que celui proposé par le Conseil fédéral. Cela dit, j'ai aussi compris, à travers les travaux de la commission, que l'on souhaitait boucler la révision de cette loi, que, finalement, une forme de chemin avait été trouvé par le Conseil national et qu'il ne fallait pas se montrer trop perfectionniste. Je renonce donc à déposer une proposition d'amendement formelle.
Diener Lenz Verena · Mit-F · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Wir haben uns für dieses Thema wirklich zweimal nochmals Zeit genommen und haben uns damit auseinandergesetzt. Die Differenzbereinigung zwischen zwei Räten bedingt eben einfach auch, dass man bereit ist, einen Schritt in die Richtung der anderen Seite zu tun. Das haben wir im Bewusstsein gemacht, dass der rechtliche Ablauf immer noch gewahrt ist, mit gewissen Veränderungen und damit auch mit einer Verkürzung der Zeit, die für die Bearbeitung zur Verfügung steht. Wir haben aber keinen Minderheitsantrag gehabt, und darum glaube ich, dass wir uns hier im Rahmen der Differenzbereinigung dem Nationalrat anschliessen können.
Sommaruga Simonetta · BPR-F · Bundesrat · Bern
Nur kurz: Beim Dublin-Verfahren wird nicht entschieden, ob jemand Asyl bekommt oder nicht, sondern es wird nur entschieden, welches Land zuständig ist, um das Asylverfahren durchzuführen. Das ist schon ein wesentlicher Unterschied. Deshalb sind wir der Meinung, dass es hier vertretbar ist, weil es eben klar ist, dass dabei nicht über Asyl oder kein Asyl entschieden wird, sondern darüber, welcher Staat für das Asylverfahren zuständig ist. Der Bundesrat wollte hier eine andere Lösung, aber deshalb können wir uns anschliessen.
In diesem Sinn ist es, nach unserer Meinung, auch vertretbar, dass man hier auf einen ablehnenden Entscheid keine Stellungnahme des Rechtsvertreters mehr einholt, aber nur deswegen. Wir sind aber froh, dass beim beschleunigten Verfahren - da hätten wir darauf beharrt - diese Rechtsvertretung bis zum Schluss des erstinstanzlichen Entscheids dann auch wirklich gewährleistet sein muss.
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Änderung anderer Erlasse
Modification d'autres actes
Ziff. 1 Art. 74 Abs. 1bis; 86 Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ch. 1 art. 74 al. 1bis; 86 al. 1
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Le président (Hêche Claude, président): L'objet est ainsi prêt pour le vote final.