10.538
Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Antrag der Mehrheit
Festhalten (= Nichteintreten)
Antrag der Minderheit
(Baumann, Föhn, Germann, Recordon)
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates (= Eintreten)
Proposition de la majorité
Maintenir (= Ne pas entrer en matière)
Proposition de la minorité
(Baumann, Föhn, Germann, Recordon)
Adhérer à la décision du Conseil national (= Entrer en matière)
Zanetti Roberto · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
Wir haben uns mit dieser Frage in der vergangenen Sommersession intensiv auseinandergesetzt. Ich kann mich deshalb kurzfassen, sodass wir den Zeitplan einhalten und möglichst noch vor dem Mittag beschliessen können.
Das Cassis-de-Dijon-Prinzip besagt, dass nach den Vorschriften der EU hergestellte Produkte auch in der Schweiz in Verkehr gebracht werden können. Für Lebensmittel bedarf es allerdings zusätzlich einer Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass sich die Nachfrage nach solchen Bewilligungen eigentlich in engen Grenzen hält. Die Zahl der erteilten Bewilligungen lag, Stand Sommersession, bei, glaube ich, vier Dutzend; vielleicht kann der Herr Bundesrat noch ganz aktuelle Zahlen nennen. Jedenfalls liegt die Zahl in dieser Grössenordnung von rund 50 Bewilligungen. Es ist also nicht ein grosser Run auf diese Bewilligungen.
Die parlamentarische Initiative, die hier zur Debatte steht, will nun, dass man die Lebensmittel ausdrücklich vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehme. Es wird im Wesentlichen mit der Qualitätsproblematik für Landwirtschaftsprodukte aus der Schweiz argumentiert, es wird die fehlende Reziprozität beklagt, und man stellt fest, dass die Preiswirkung relativ bescheiden ist, und bemängelt einen grossen Vollzugsaufwand.
Unser Rat hat am 17. Juni 2015 mit 28 zu 16 Stimmen bei 1 Enthaltung Nichteintreten beschlossen, und dies, obwohl sich auch die Mehrheit der Kommission und die Mehrheit des Rates bewusst sind, dass die Wirkung vielleicht nicht ganz so gross ist, wie man das ursprünglich erwartet hat. Immerhin muss man feststellen, dass der Gegenbeweis - die Antwort auf die Frage, was ohne die Einführung dieses Prinzips passiert wäre - nicht angetreten werden kann. Wir sind uns auch bewusst, dass es tatsächlich gewisse Missverständnispotenziale, also Verwechslungsgefahren, gibt. Doch der Bundesrat hat uns da versichert - Herr Bundesrat Schneider-Ammann hat das in der Plenumssitzung wie auch in den Kommissionssitzungen bekräftigt -, dass man hier auf dem Verordnungsweg aktiv werden will, sobald die Geschichte vom Tisch ist, um die Verwechslungsgefahren und Missverständnispotenziale zu beseitigen.
Im Wesentlichen wurde im Rahmen der Plenumsdebatte in der Sommersession darauf hingewiesen, dass unsere Konsumentinnen und Konsumenten mündig seien und dass man ihnen die Wahlfreiheit bei der Frage lassen solle, ob sie hochwertige Schweizer Produkte zum entsprechenden Preis oder ausländische Produkte wollen, die nicht in allen einzelnen Bereichen unseren Standards entsprechen, aber entsprechend günstiger sind. Das Hauptproblem war: Jetzt aus dem Cassis-de-Dijon-Prinzip bezüglich Lebensmitteln auszusteigen wäre ein falsches Zeichen zur falschen Zeit. Im Moment sind Abschottungssignale nach aussen suboptimal. Wahrscheinlich würde auf den realen Warenmärkten gar nicht wahnsinnig viel passieren, aber das Signal nach aussen, das Signal auch gegenüber Investorinnen und Investoren könnte allenfalls fatale Wirkungen haben.
Deshalb beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission - die Kommission entschied mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung -, am seinerzeitigen Nichteintretensentscheid festzuhalten. Wenn das Plenum entsprechend Beschluss fassen würde, wäre die Geschichte vom Tisch. Nach einem zweimaligen Nichteintreten wäre die Vorlage klinisch tot, erledigt.
Baumann Isidor · Mit-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP
Der Sprecher für die Mehrheit hat sich sehr kurz gehalten. Ich bemühe mich, mich ähnlich kurz zu halten, umso mehr, als es hier um verschiedenste Wiederholungen geht, und dies, obwohl ich unzählig viele stichhaltige Argumente aufzählen könnte, welche für Sie das Eintreten und die Zustimmung zum nationalrätlichen Beschluss eigentlich unumgänglich machen würden.
In einem Punkt sind wir uns wahrscheinlich alle einig, dass nämlich das Cassis-de-Dijon-Prinzip - das hat selbst der Bundesrat in der Beratung teilweise so gesagt - nicht das gebracht hat, was versprochen worden ist. Es hat nicht die erhoffte Wirkung für die Konsumenten. Was auch gewichtet werden muss: Unserem Export bringt es kaum Vorteile. Nicht zuletzt war die Einseitigkeit bei der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips ein Konstruktionsfehler.
Darum sind die Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip auszunehmen. Selbst der Bundesrat sagte an der Kommissionssitzung, diese Autonomie habe uns zwar rein materiell nicht viel gebracht, aber auch nicht geschadet. Es hat also nicht geschadet und nicht viel gebracht. Ich möchte dem Schaden vorbeugen. Das Argument, der EU gegenüber kein Zeichen zu setzen, kann ich zwar verstehen. Ich könnte umgekehrt aber auch argumentieren, dass man gegen innen, sprich in der Schweiz gegenüber den Konsumenten, ein Zeichen setzen könnte, indem man bereit ist, Dinge, die eingeführt wurden, viel kosten und die Versprechen nicht einhalten, wieder zu korrigieren.
Ich ergänze dazu: Kantonschemiker mussten feststellen, dass verschiedene Produkte, die unter dem Cassis-de-Dijon-Prinzip in die Schweiz gelangen, unseren Vorstellungen nicht entsprechen. Sie überschreiten bei den Pestizidrückständen die Grenzwerte und würden so als Schweizer Produkte nicht toleriert. Auch andere Gehalte sind zu hoch, und unsere Lebensmittelverordnungen würden das nicht zulassen. Wir wissen heute zudem, dass eine Lebensmittelverordnung in der Vernehmlassung ist, die viel weiter geht. Damit wird die Differenz zu diesen Produkten aus der EU noch grösser.
Einen weiteren Punkt gewichtend muss man auch feststellen - und das sind Aussagen des Bundesrates -, dass man einerseits beim Bund mit der Aufhebung des Cassis-de-Dijon-Prinzips 400 Stellenprozente einsparen könnte und andererseits verschiedenste zusätzliche Aufwände in den Kantonen wegfallen würden.
Als Letztes noch zur Stellungnahme der Kantone: Immerhin 16 Kantone und der Verband der Kantonschemiker der Schweiz sind ebenfalls für den Ausstieg aus dem Cassis-de-Dijon-Prinzip. Hier in diesem Saal zählt ja oftmals die Meinung der Kantone sehr viel. Würden wir der Meinung der Kantone, wie sie aufgezeigt wurde, entsprechen, dann wäre das Abstimmungsergebnis klar, und wir würden auf diese Vorlage eintreten.
Recordon Luc · Mit-M · Ständerat · Waadt · Grüne Fraktion
La question posée par le principe du "Cassis de Dijon" n'a pas été comprise dans toute son ampleur. En effet, il s'agit d'un principe qui n'apporte rien au porte-monnaie des consommateurs; on n'a rien pu démontrer de positif. En revanche, dans de nombreux cas, cela apporte des problèmes et des dangers, notamment de santé publique, dont souffre précisément le consommateur.
Cela nécessite un certain nombre de contrôles, assez bureaucratiques. Ce n'est pas pour rien que les chimistes cantonaux s'en plaignent amèrement. Enfin, du point de vue de la tactique de la négociation, l'introduction unilatérale de ce principe nous a privés d'une monnaie d'échange dans toute négociation, qui peut être difficile, avec l'Union européenne, comme l'a d'ailleurs montré le débat de tout à l'heure sur les deux motions que nous avons traitées avec le Département fédéral des affaires étrangères sur le futur de nos relations avec l'Union européenne.
Il y a vraiment une batterie de raisons pour lesquelles il faut renoncer à ce principe, à tout le moins dans le domaine agricole. Je vous prie donc de vous rallier à la position du Conseil national et de donner suite à cette initiative parlementaire.
Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP
Mit grossen Erwartungen und auch Hoffnungen wurde das Cassis-de-Dijon-Prinzip damals eingeführt. Die Ernüchterung hat sich schnell eingestellt, und sie war breit: grosser Aufwand, wenig Wirkung, wenig Ertrag. Für mich zentral, dass ich für Eintreten bin und somit die Minderheit unterstütze, war aber vor allem die Stellungnahme der bereits genannten 16 Kantone, die dafür sind, dass man dieser parlamentarischen Initiative Folge gibt und die Lebensmittel ausnimmt.
Ich bitte Sie deshalb, auch in Anbetracht des Aufwandes, den wir den Kantonen zumuten, und in Anbetracht der Wirkung und des Nutzens, einen wichtigen Schritt im Sinne der Vereinfachung zu tun. Haben Sie den Mut, zu zeigen, dass man auch zurückgehen und sich eingestehen kann, dass etwas keine Wirkung hat und dass der Aufwand gross ist!
Die Kantone votieren, wie gesagt, in ihrer grossen Mehrheit für diese parlamentarische Initiative, und ich bitte Sie, das auch zu tun.
Schneider-Ammann Johann N. · VPBR-M · Bundesrat · Bern
Ich bitte Sie einmal mehr im Namen des Bundesrates, auf die Vorlage nicht einzutreten.
Ich habe wiederholt gesagt, dass wir Zeichen setzen: Wir setzen Zeichen, dass wir offen bleiben wollen, dass wir eine Offenmarktpolitik verfolgen oder eben nicht. Wir setzen Zeichen bezüglich der Wahlfreiheit, auch wenn das Cassis-de-Dijon-Prinzip bisher tatsächlich wenig messbare Wirkung gehabt hat. Ich bleibe bei meiner Aussage, die ich in der Kommission gemacht habe, dass es nicht wirklich genützt hat, dass es aber auch nicht geschadet hat. Es ist trotzdem wichtig, dass wir ein Zeichen setzen an uns alle, dass wir Wahlfreiheit, auch Wahlfreiheit im Lebensmittelbereich wollen.
Vielleicht haben wir einen Aspekt etwas zu wenig gut miteinander diskutiert, nämlich folgenden: Rein durch die Tatsache, dass das Cassis-de-Dijon-Prinzip existiert, hat es vielleicht doch eine gewisse Wirkung gehabt, indem sich zusätzliche Preiserhöhungen und eine zusätzliche Teuerung nicht ergeben haben.
Ein weiterer Aspekt, weshalb Ihnen der Bundesrat beliebt macht, das Zeichen richtig zu setzen und nicht auf die Vorlage einzutreten, ist der Einkaufstourismus.
Es gibt Kritik am Cassis-de-Dijon-Prinzip, ich erwähne diese auch sehr bewusst hier im Plenum noch einmal. Es ist einmal die Kritik unter dem Stichwort Qualitätsstrategie. Sie wissen aber, dass der Bundesrat im Jahr 2012 die THG-Verordnung angepasst hat und dass es kein Problem mehr ist, das Cassis-de-Dijon-Prinzip neben der Qualitätsstrategie zu verfolgen.
Es gibt dann das Stichwort der Irreführung der Konsumenten. Auch diesen Punkt haben wir in der Kommission intensivst miteinander diskutiert. Der Bundesrat hat wiederholt gesagt - und ich bestätige das einmal mehr -, dass er, wenn Sie nicht auf die Vorlage eintreten, die THG-Verordnung noch einmal anpassen und dort die Deklarationspflicht präzisieren wird, und zwar in Bezug auf alle Produkte, die nach ausländischen Vorschriften von hiesigen Herstellern für den hiesigen Markt hergestellt werden.
Dann zum TTIP EU/USA, auch hierzu eine Bemerkung in aller Kürze: Es ist nicht so, dass, wenn dieses Abkommen zustande käme, automatisch infolge des Cassis-de-Dijon-Prinzips die amerikanischen Produkte plötzlich auch bei uns auftauchen würden. Erstens haben wir das Cassis-de-Dijon-Prinzip autonom eingeführt, sodass wir auch die Berechtigung haben, autonom zu sagen, was hier im Land angeboten werden darf. Zweitens hat die Europäische Union immer wieder betont, auch ganz aktuell wieder, dass sie, wenn dieses TTIP zustande kommt, bei ihren Vorschriften bleiben will. In jedem Fall muss ein Produkt, das infolge des Cassis-de-Dijon-Prinzips zu uns kommt und amerikanischen Ursprungs wäre, zuerst in der Europäischen Union Konformität erlangt haben und dort eingeführt sein. Es besteht also keine Gefahr, dass wir diesbezüglich irgendwie zu Schaden kommen könnten, wenn dieses TTIP zwischen der Europäischen Union und den USA etabliert würde.
Sie haben vorhin von den vier Stellen gesprochen, Herr Ständerat Baumann. Nehmen Sie mir bitte ab, dass diese vier Stellen nicht ausschliesslich für dieses Dossier bereitgestellt wurden und die entsprechenden Mitarbeitenden auch nicht ausschliesslich für dieses Dossier im Einsatz sind. Wir suchen auch innerhalb unserer Kapazitäten die Flexibilität. So gesehen, kann man mit diesen vier Personen dann, wenn es nötig ist, die Cassis-de-Dijon-Fragen bearbeiten, aber daneben auch andere Fragen, wenn keine spezifischen Cassis-de-Dijon-Abklärungen zu machen sind.
Ich bitte Sie also, nicht auf die Vorlage einzutreten. Ich bitte Sie, ein Zeichen für die Offenheit unserer Volkswirtschaft zu setzen. Es ist nicht ein Zeichen gegen die Landwirtschaft.
Jüngst habe ich mit landwirtschaftsnahen Investoren gesprochen, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Einweihung des Nespresso-Standorts in Romont. Da wird dann deutlich zum Ausdruck gebracht, dass dieses Land mit seinen Rahmenbedingungen auf einem heiklen Kurs sei, weil die Verunsicherung bei möglichen Investoren grösser geworden sei. Letztlich wollen wir ja hier Unternehmen wie Nespresso. Deshalb müssen wir aufzeigen können, dass wir eine Politik betreiben, die das Land genügend offen hält und nicht das Land abzuschotten versucht. Das ist das Zeichen, das volkswirtschaftlich wichtig ist. Und noch einmal: Es ist kein Zeichen gegen die Landwirtschaft, in keiner Art und Weise.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 23 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 18 Stimmen
(1 Enthaltung)
Le président (Hêche Claude, président): Le conseil ayant décidé une deuxième fois de ne pas entrer en matière, le projet est définitivement caduc.