15.5406
Eine gesundheitsschädigende Luftverschmutzung diskreditiert die KEV
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Zur Frage 1: Das Holzkraftwerk der Axpo Tegra AG in Domat/Ems hatte wegen des Wegfalls der geplanten Grosssägerei in den vergangenen Jahren Schwierigkeiten, die bei der Stromproduktion anfallende Wärme sinnvoll und gesetzeskonform zu verwerten. Als eine Massnahme für bessere Wärmenutzung können auf dem Gelände der Axpo Tegra Holzschnitzel getrocknet werden, wobei Staubemissionen unumgänglich sind. Das Baugesuch für die Holzschnitzeltrocknungsanlage ist zwar eingereicht, die Baubewilligung jedoch noch nicht erteilt worden. Die neue Holzschnitzeltrocknung muss die Anforderungen der Luftreinhalte-Verordnung erfüllen. Es ist Sache der kantonalen Vollzugsbehörden, aufgrund der Art der Anlage und der grossen Abgasvolumina Auflagen zu erlassen, um die Emissionen nach dem Stand der Technik zu minimieren.
Zur Frage 2: Die Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 gibt einen minimalen Wärmenutzungsgrad vor, der erreicht werden muss, damit der Kraftwerkbetreiber für den produzierten Strom die kostendeckende Einspeisevergütung erhält. Mit der Holzschnitzeltrocknung kann ein Teil der Wärme, die bisher an die Umgebung abgegeben wurde, genutzt und damit die Mindestanforderung an die Wärmenutzung besser eingehalten werden.
Semadeni Silva · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, ich verstehe, was Sie sagen. Aber die Tatsache, dass mit KEV-Geldern eine Trocknungsanlage gefördert wird, die die Luftverschmutzung in der Gegend stark zunehmen lässt, kann ich nicht verstehen. Es kann doch nicht zutreffen, dass das mit einer umweltfreundlichen Förderung der erneuerbaren Energien übereinstimmt.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ich nehme an, wir sind uns einig, dass Holz eine einheimische erneuerbare Energiequelle und somit die KEV richtig ist, im Bereiche der Wärme sogar sehr erwünscht. Das andere hat nichts mit der KEV zu tun, sondern mit der Luftreinhalte-Verordnung. Deren Vorgaben müssen selbstverständlich erfüllt sein, und wie ich gesagt habe, ist das im Moment bei den kantonalen Behörden in Prüfung. Es wird geschaut, ob das so ist. Auf jeden Fall sind es zwei unterschiedliche Instrumente.