15.047
Amtshilfe in Steuersachen. Übereinkommen des Europarates und der OECD. Genehmigung
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkommens des Europarates und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen
Arrêté fédéral portant approbation et mise en oeuvre de la Convention du Conseil de l'Europe et de l'OCDE concernant l'assistance administrative mutuelle en matière fiscale
Änderung eines anderen Erlasses
Modification d'un autre acte
Art. 4 Abs. 3
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Birrer-Heimo, Jans, Landolt, Leutenegger Oberholzer, Maire Jacques-André, Marra, Pardini, Schelbert)
Festhalten
Art. 4 al. 3
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Birrer-Heimo, Jans, Landolt, Leutenegger Oberholzer, Maire Jacques-André, Marra, Pardini, Schelbert)
Maintenir
Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Ich bitte Sie, bei Artikel 4 meinem Minderheitsantrag zuzustimmen. Ich möchte einige Gründe nennen, wieso Sie am Beschluss unseres Rates festhalten bzw. dem Entwurf des Bundesrates zustimmen sollten.
Der erste Grund: Materiell wäre die Version des Ständerates kein Problem. Doch dieser Passus ist formell anders, als es der OECD-Standard formuliert. Es ist nun einfach so - unabhängig davon, ob uns das gefällt oder nicht -, dass man bei nichtstandardkonformen Formulierungen nicht weiss, ob sie in der Interpretation Probleme bereiten oder nicht und ob in der Folge auch im Rahmen der Verhandlungen mit der OECD Probleme auftauchen. Wenn es materiell keinen Unterschied gibt, formell aber nicht konform ist und somit Probleme bereiten könnte, dann sollte man nicht potenzielle Probleme schaffen, wo es nicht nötig ist.
Der zweite Grund: Artikel 4 ist in der Version des Bundesrates zwar sehr technisch formuliert, doch die Version des Ständerates beinhaltet noch eine Wertung. Es steht da noch, dass es um "berechtigte Interessen von Personen" gehe. Nun, wer interpretiert dann, was berechtigt ist und was nicht? Das wäre in diesem Fall die vollziehende Behörde, also die Verwaltung. Das heisst, dass die Behörde in einen heute gut formulierten technischen Artikel eine Wertung hineinbringen müsste, wobei sie das natürlich auch entsprechend umsetzen müsste. Das würde bedeuten, dass die Bürokratie nicht abnehmen, sondern sicher zunehmen würde. Es handelt sich also um eine bürokratische und komplizierte Lösung, die hier der Ständerat formuliert hat.
Die Formulierung des Bundesrates ist also klarer, standardkonform und weniger bürokratisch. Sie schafft somit keine potenziellen Probleme. Deshalb bitte ich Sie im Namen der Kommissionsminderheit, hier bei der Formulierung des Bundesrates zu bleiben und am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Der Ständerat hat die Ergänzung eingebracht, es wurde dort aber in der Debatte auch gesagt, dass es hier allenfalls noch Klärungsbedarf gebe.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Zu Artikel 4 Absatz 3 und zum Entwurf des Bundesrates: Wir haben mit unserem Gesetzestext schon verschiedene Interessenabwägungen vorgenommen. Der Gesetzestext ist "nur" eine Übernahme der heute geltenden Praxis. Damit wird die voraussichtliche Erheblichkeit einer Information überprüft. Das heisst, die Information muss für die Beurteilung der Situation der betreffenden Person erheblich sein, es dürfen der Amtshilfe keine triftigen Gründe entgegenstehen, also keine Berufs- und Geschäftsgeheimnisse und auch nicht der Ordre public. Es darf nicht sein, dass die Drittperson, die allenfalls betroffen ist, ein schutzwürdiges Interesse daran hat, dass die Informationen nicht weitergegeben werden. Die Drittperson hat selbstverständlich sämtliche Verfahrens- und auch Beschwerderechte innerhalb des Verfahrens.
Wir sehen in all diesen Abkommen und Konventionen vor, dass diese Informationen dem Spezialitätsprinzip zu unterstellen sind. Sie dürfen also wirklich nur für das gebraucht werden, wofür sie geliefert werden, konkret: zu Steuerzwecken und nicht für strafrechtliche oder zivilrechtliche Belange. Die Formulierung des Bundesrates entspricht dem OECD-Standard; sie entspricht den allgemeinen Formulierungen. Sie hat den von mir aufgezeigten materiellen Inhalt. Die Formulierung des Ständerates geht materiell nicht über diesen Inhalt hinaus, bringt es aber formell mit sich, dass es Schwierigkeiten gibt bei der Abgrenzung zur Formulierung, die dem Standard entspricht.
Darum bitte ich Sie wirklich, nicht irgendwelche Differenzen zu schaffen, die für uns materiell keine Differenzen darstellen. Damit würden wir uns nur wieder Probleme einhandeln, was gar nicht notwendig ist.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Die WAK hat intensiv diskutiert, was der Zusatznutzen dieser Bestimmung ist. Die Voraussetzungen, die für die Informationsübermittlung gegeben sein müssen, wie sie jetzt auch Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf erwähnt hat, wurden zur Kenntnis genommen. Ebenfalls zur Kenntnis genommen wurde die Debatte im Ständerat. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass es um den Schutz nichtbetroffener Personen geht und darum, diesen - ich zitiere - "noch ein bisschen zu konkretisieren und auszuweiten". Das wurde auch bedacht. "Es gab einzig ein paar Vorbehalte, ob allenfalls Standards geritzt werden, und diese Frage ist ein bisschen offengeblieben", so der Kommissionssprecher im Ständerat.
In der Abwägung dieser Argumente hat sich dann die WAK-NR für die Fassung des Ständerates und für diesen Zusatz ausgesprochen, und zwar hat sie den Antrag auf Festhalten mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Ich bitte Sie, der Mehrheit der WAK zu folgen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 125 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 53 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.