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Erlebnis Natur. Ohne Wölfe

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion

Möglicherweise stellen Sie sich die Frage, ob dieser Rat und die Politik nicht wichtigere Themen hätten als jenes, das ich hier aufgeworfen habe. Ich bin mit Ihnen der Meinung, dass diese Frage zu Recht gestellt ist, denn wir haben uns heute und in der Zukunft wirklich mit wichtigeren Dingen zu befassen.

Das ist der Hauptgrund für meine Motion. Wenn wir nämlich diesbezüglich nicht andere Regelungen treffen, wird es unvermeidlich so sein, dass wir uns in den nächsten Jahren mit den Wölfen in den betreffenden Gebieten, in den Medien, in der schweizerischen Öffentlichkeit und in der Politik immer wieder befassen müssen, dass das zum Dauerthema wird. Einen Vorgeschmack haben wir bereits mit den Luchsen erhalten, die diesbezüglich nicht so problematisch sind.

Mit dem "Konzept Wolf Schweiz" des Buwal sind wir auf dem besten Wege, politische, personelle wie auch finanzielle Mittel zu binden und dauernd darüber zu diskutieren. Das ist im Grunde genommen völlig unfruchtbar. Es nützt weder der Tierart Wolf wesentlich, noch wird diese Debatte der Natur im Allgemeinen irgendeinen relevanten Nutzen bringen.

Meine Motion ist ausgelöst worden durch die Vernehmlassung des Buwal zum "Konzept Wolf Schweiz". Ausgangspunkt dieses Konzeptes ist, dass Wölfe in die Schweiz einwandern werden und dass mit einer wachsenden Population zu rechnen ist. Es ist nicht eine aktive Wiederansiedlung vorgesehen, sondern eine passive Wiederbesiedlung. Für mich ist das ein Streit um Worte. Ich habe kein Problem zu sagen: Es ist eine passive Wiederbesiedlung. Im Ergebnis bleibt sich das gleich.

Gemäss dem Konzept sind drei Phasen vorgesehen. Es ist eine Einwanderungsphase vorgesehen, in der Einzeltiere kommen. Es ist dann eine Entwicklungsphase vorgesehen, in der die Fortpflanzung der Population beginnt und sich auch eine Rudelbildung ergibt. Die dritte Phase ist die Ausbreitungsphase, in der sich die Bestände in der Schweiz weiter ausbreiten sollen. Eine Prämisse des Buwal für dieses Konzept ist, dass der Wolf eine geschützte Tierart ist. Eine weitere Prämisse ist die Behauptung des Buwal, dass Wolf, Mensch und Nutztiere in der heutigen Schweiz nebeneinander Platz hätten. Die dritte Prämisse ist, dass die Schweiz einen Beitrag an die Erhaltung einer lebensfähigen Wolfspopulation leisten müsse. Als Massnahmen für die Umsetzung dieses Konzeptes ist Folgendes vorgesehen: Man will Schäden durch den Wolf vermeiden. Weiter sind Schäden, wenn es solche gibt, zu vergüten, und wenn in einem gewissen Ausmass Schaden stiftende Tiere da sind, ist vorgesehen, dass diese dann abgeschossen werden können.

Ich sage Ihnen voraus, dass dieses Konzept nicht funktionieren wird, und zwar deshalb nicht, weil der Raum in der Schweiz zu eng ist. Der vorgesehene Lebensraum für Wölfe im schweizerischen Alpenraum wird heute zu intensiv genutzt. Ein Vergleich mit anderen Ländern geht nicht an, weil unsere unproduktiven Gebiete im Vergleich zu andern Ländern in einer Höhenlage sind und während des Winters nicht als Besiedlungsraum für den Wolf dienen können. Die Wölfe werden also viel stärker - während vieler Monate - in den besiedelten Gebieten leben müssen. In Italien z. B. und in anderen Ländern ist die Höhenlage hingegen anders. Auch ein Vergleich mit dem Luchs oder dem Adler geht nicht an. Das sind Reviertiere, die sich untereinander selber verdrängen, die selber eine Regulation haben, damit die Dichte nicht zu gross wird. Im Gegensatz dazu ist der Wolf von der Art her ein Rudeltier.

Damit ein Wolf als Schaden stiftend beurteilt wird, müssten gemäss Konzept mindestens 50 Nutztiere, also im Wesentlichen Schafe und Ziegen, vom betreffenden Tier gerissen worden sein.

Dabei ist der Nachweis zu erbringen, dass dieser Wolf diese 50 Tiere gerissen hat, und es ist ein Beurteilungsverfahren mit Experten, Fachstellen der Kantone und Kommissionen vorgesehen. Die Erfahrungen zeigen allerdings, dass der Wolf mehr als 100 Nutztiere gerissen haben muss, bis man 50 Tiere nachweisen kann; das hat man jüngst beim Wolf im Bergell festgestellt.

Nun muss ich Ihnen einfach sagen - ich habe Ihnen hier symbolisch ein Schäfchen mitgebracht -, dass das Reissen des Wolfes eine brutale Tatsache ist, und ich verstehe nicht, dass angesichts dessen, was mit diesen Tieren passiert, nicht ein Aufschrei durch die Tierschutzorganisationen geht. Sie müssen einmal solche gerissenen Tiere gesehen haben, und dann verstehen Sie, warum ich das sage.

Zudem fehlt beim Wolf der natürliche Feind. Das Problem ist nun das folgende: Es ist in unseren Verhältnissen nicht möglich, dass sich der Wolf natürlich verhält. Er kann sich nicht seiner Art entsprechend verhalten, weil das Umfeld nicht mehr artgerecht ist. Man sagt zwar, der Wolf sei sehr anpassungsfähig. Natürlich passt er sich an, aber in eine Richtung, wie es keinen Sinn macht. Der Wolf, der hier einwandert, wird sich auf die leichte Beute spezialisieren. Das sind die Nutztiere; das sind auch die Tiere, die Sie einhagen, umzäunen oder behirten. Er wird seinen Jagdtrieb so ausrichten - das weiss man aufgrund von Erfahrungen -, dass er diese leichte Beute nimmt. Wenn also eine Herde Schafe da ist, wird der Wolf in eine Situation kommen, die seiner Art nicht entspricht. Er muss nicht mehr im eigentlichen Sinn jagen, sondern er findet sich vor einem "gedeckten Buffet", und wie jemand, der mit einem Buffet nicht umgehen kann, wird er nicht einen einzelnen Happen nehmen bzw. ein einzelnes Tier reissen, um seinen Hunger zu stillen, sondern er wird von Schaf zu Schaf gehen und seinen Jagdtrieb in dieser Form ausleben.

Nun müssen wir uns vorstellen, was passiert, wenn dann die Ausbreitungsphase kommt, wenn dann Rudel von Wölfen da sind. Das gibt gewaltige Probleme und Diskussionen, und wir lösen bei Nutztieren wie gesagt ein Leiden aus, das ich ethisch nicht verantworten kann. Vergessen wir nicht, dass es auch Lateralschäden gibt: Es besteht die Gefahr, dass sich jene Tiere, die nicht gerissen werden, in den Zäunen verfangen, dass sie abstürzen, dass sie Stress haben und leiden.

Ein Ratskollege hat mir gesagt, mit meiner Motion verhindere ich die Auszahlung von Subventionen; die Subventionen für die Schäden seien höher als der Markterlös für die Tiere. Das stimmt nicht, weil die Entschädigung nicht vollständig ist und weil es Lateralschäden gibt, die nicht abgegolten werden. Zudem denke ich, dass diese Haltung zynisch ist, zynisch gegenüber dem Leiden der Tiere und auch gegenüber den schafhaltenden Familien, die an ihren Tieren hängen und in ihnen auch noch einen Zuchtwert sehen. Für sie stellen diese Tiere nicht nur eine materielle Grösse dar.

Für mich ist es klar: Wenn man diese Thematik diskutiert, kommt man in die Gefahr, dass man sagt, man betrachte den Wolf gemäss dem Mythos als böses Tier. Das ist für mich überhaupt nicht so; aber wir wissen, dass es auch für Menschen Gefahrenpotenziale gibt. Es gibt dazu in der Literatur in der jüngsten Zeit Hinweise. Was mir aber vor allem zu denken gibt, das sind auch hier die Lateralschäden. Man kennt z. B. den Vorfall in Zürich, bei dem eine Frau aus Angst vor einem Hund - nicht vor einem Wolf - in die Limmat gesprungen und darin ertrunken ist, ein tragisches Ereignis. Man kann sich vorstellen, dass in den Wandergebieten, wenn die Wölfe da sind, ähnliche Situationen entstehen können. Es braucht nicht zu einem direkten Kontakt zu kommen, sondern die Menschen können dort so reagieren, dass sie Schaden nehmen - im Sinne von Lateralschäden.

In der Stellungnahme sagt der Bundesrat, der Wolf sei gemäss der Berner Konvention eine geschützte Tierart. Ich möchte nicht, dass diese Konvention gekündigt wird, sondern ich möchte, dass sich der Bund aus der Verpflichtung löst, den Wolf als geschütztes Tier zu betrachten. Damit kann nachher das Jagdgesetz entsprechend revidiert werden.

Nun stellt sich die Frage, ob wir mit einem solchen Vorbehalt allein stehen. Es sind 45 Länder, welche die Berner Konvention bisher unterschrieben haben; diese Konvention ist zwölf Seiten lang. Die Vorbehalte der Länder und die Erklärungen sind weit länger, sie sind mindestens doppelt so lang. Es haben insgesamt 22 Länder, also praktisch die Hälfte, Vorbehalte und Erklärungen angebracht. Es haben insgesamt 12 Länder den Wolf als nicht geschütztes Tier erklärt. Die Zahl dieser Länder hat in den letzten Jahren zugenommen. Deshalb werden wir auch mit den Nachbarländern Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich keine Probleme bekommen, weil auch diese Länder teilweise Vorbehalte angebracht haben: Frankreich z. B. hat auch einen Vorbehalt angebracht betreffend die Suppenschildkröte, und dies nicht aufgrund von ethischen Überlegungen, sondern aus kulinarischen Gründen. Also würden wir durchaus im Rahmen liegen und keine Probleme bekommen.

Wenn man die Botschaft vom 23. April 1980 durchsieht, wird darin auch festgehalten, dass man solche Anpassungen vornehmen kann; die Vertragsparteien können ihre Bestimmungen jederzeit ändern, sie müssen sie dem Sekretariat mitteilen, das ist auf Seite 230 der Botschaft festgelegt. Wir sind auch nicht verpflichtet, diese Tierart zu schützen, weil sie im Sinne der Konvention nicht gefährdet und keine bedrohte Tierart ist. Wir haben hier also durchaus die Möglichkeit, den entsprechenden Vorbehalt anzubringen. Wir bleiben im Rahmen dieser Konvention, und ein Vorbehalt ist international überhaupt nicht störend.

Ein letzter Punkt: Die Rahmenbedingungen haben sich seit 1980 entscheidend geändert. In der Botschaft von 1980 heisst es, diese Konvention habe keine finanziellen und personellen Auswirkungen. Das stimmt heute längst nicht mehr, für diese verschiedenen Konzepte werden Millionen von Franken ausgegeben. Auch die Umsetzung des "Konzeptes Wolf Schweiz" wird Millionen von Franken kosten, nicht nur den Bund, sondern auch die Kantone und teils die Gemeinden. Weil sich die Rahmenbedingungen geändert haben und wir nun Erfahrungen haben, auch Erfahrungen aus anderen Ländern, die diesen Vorbehalt bezüglich des Wolfes eingebracht haben, denke ich, dass es der richtige Zeitpunkt ist, dass auch die Schweiz diesen Vorbehalt in der Berner Konvention anbringt und eine entsprechende Änderung des Jagdgesetzes vornimmt. Damit werden die Wölfe zu jagdbaren Tieren wie die Hirsche, Rehe oder Gämsen, und sie hätten wie andererorts keine Sonderstellung mehr.

Das ist mein Anliegen, und ich danke Ihnen für die Überweisung meiner Motion.

Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Der Wolf hat uns in der Jugend beschäftigt, und jetzt beschäftigt er uns halt wieder - aber es ist ja immerhin zwei, drei Jahre her. Als Mitunterzeichner der Motion stehe ich nach wie vor hinter dem Anliegen von Kollege Maissen, und zwar erstens - das wurde gesagt - weil unser Land bezüglich Topographie für den Wolf nicht geeignet ist, und zweitens, weil unser dicht besiedeltes Land nichts zur Arterhaltung beitragen kann und auch nichts beitragen wird. Das ist auch nicht nötig. In den Nachbarländern gibt es genügend Wolfspopulationen. Besonders stossend - auch das ist gesagt worden - ist die Tatsache, dass der Wolf zuerst 50 Schafe gerissen haben muss, bis er abgeschossen werden darf. Das ist vor allem aus tierschützerischen Überlegungen stossend. Es handelt sich hier um Nutztiere, die sich in der Umzäunung verheddern, über Felswände stürzen oder sonst sehr oft einen qualvollen Tod, einen grauenhaften Tod sterben. Das steht im Gegensatz zur Situation beim Luchs: Der Luchs jagt seine Beute nur zum Überleben, um den Hunger zu stillen, während der Wolf in einen eigentlichen Blutrausch verfällt und wahllos Muttertiere und kleine Schafe reisst. Wenn irgendein Hund - ich will die Hundehalter nicht in Schutz nehmen - irgendwo ein Kitz oder irgendetwas reisst, dann geht eine Welle der Empörung durch dieses Land. Es werden sofort Leinenzwang und Maulkorbzwang gefordert. Ich will recht verstanden werden: Dieses Verhalten eines Hundes ist nicht zu tolerieren, aber was wir hier mit dem Wolf machen, das steht ganz im Gegensatz zu unserer Haltung, wenn es um einen Hund geht. Man wird mir nun entgegenhalten: Katzen, Vögel oder Schlangen gehen mit ihren Opfern auch nicht unbedingt human um. Nun, Katzen hält man natürlich, um die Mäuse zu dezimieren, das ist erwünscht. Aber Schafe sind im Gegensatz zu Mäusen keine Plage.

Letztlich stellt sich auch die Frage: Wollen wir in den Gebirgstälern ein Alpenreservat erhalten, wo die Tiere geschützt und die Menschen vertrieben werden? Auch diese Frage wird man sich irgendeinmal stellen müssen. Aber ein Reservat ist nicht die Zukunft der Bergler, die Bergler wollen ihre Zukunft auch in diesem Bereich selber in die Hände nehmen. Es gibt keine Region, die auf eine einschlägige Erfahrung zurückblicken kann, in der sich die Bevölkerung für ein Abschussverbot aussprechen würde. Das ist doch relevant. Was machen die Leute, welche mit diesem Problem konfrontiert sind? Es ist auch keine Frage der Entschädigung. Oder versuchen Sie einmal, eine besorgte Tierhalterin, deren Katze soeben von Ihrem bösen Hund gerissen worden ist, mit einer Hunderternote zu trösten. Sie werden mit Ihrer Hunderternote keinen nachhaltigen Erfolg haben.

Ich bin kein Freund der unbewachten Schafalpung, aber das "Konzept Wolf Schweiz" ist in der Tat das falsche Konzept. Ob wir nun den Wolf aus der Liste der schützenswerten Arten streichen oder nicht, überleben wird er so oder so nicht, wie Figura zeigt. Er fällt der Selbstjustiz zum Opfer, wenige, sehr wenige werden legal erlegt werden, und andere - oh Schreck - erleiden einen Unfall. Aber leben tun sie alle nicht mehr. Ich schlage vor, wir verwenden unsere Energie für andere, wichtigere Sachen. Das hier ist unergiebig, schafft Emotionen. Wir sollten unsere Energie wirklich für andere Themen aufsparen als für dieses hier.

Frau Forster reklamiert hinter mir; jetzt hat sie den ganzen Morgen gesprochen, und wenn andere sprechen, sagt sie, man solle sich doch bitte kürzer fassen. (Heiterkeit)

Ich bitte Sie, diese Motion zu überweisen. Ich danke auch der guten Kollegin Forster, dass sie zugehört hat.

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Es tut mir Leid, dass ich Ihre Zeit auch noch in Anspruch nehme, aber ich hatte dafür gestimmt, dass wir die Sitzung am Nachmittag fortführen. So gesehen kann ich nichts dafür, dass ich Ihre Mittagszeit weiter verkürze.

Ich bin der Meinung, dass hier bei diesem Problem ein paar Fragen offen sind. Herr Maissen und Herr Jenny haben darauf hingewiesen, dass der Wolf in den Regionen, in denen er eben wirklich erscheint, ein Problem darstellt. Es mag gemessen an anderen Problemen ein kleines sein, aber ich kann im Grunde genommen nachfühlen, dass es für die Direktbetroffenen ein echtes Problem ist. Es sind ja meistens die täglichen Probleme, die einen letztlich mehr beschäftigen als die grossen weltpolitischen Fragestellungen.

Nun bin ich der Meinung, dass Herr Maissen mit seiner Motion eigentlich im Klartext verlangt: Es darf in der Schweiz keine Wölfe haben. Das ist eigentlich der Klartext der Motion, und wenn das Klartext ist, dann muss offensichtlich diese Konvention gekündigt werden. So hat es der Bundesrat auch verstanden, denn er schreibt in seiner Antwort, er müsste die Konvention kündigen. Wenn dem so wäre, dann schiene mir - wenn wir als Land eine internationale Konvention kündigen, die übrigens Berner Konvention heisst - die Folge doch etwas unverhältnismässig.

Aber es hat in dieser Konvention etwas, was auch ich nicht verstehe. In dieser Konvention existieren nämlich zwei Listen mit Bezug auf die Tiere. Auf einer Liste sind die Gämsen, Füchse, Rehe, der Adler und auch der Luchs. Diese unterstehen einem gewissen Schutz; insbesondere sind gewisse Phasen vorgesehen, in denen sie nicht gejagt werden dürfen.

Der Wolf untersteht einem absoluten Schutz. Er ist in einer separaten Liste und untersteht einem absoluten Schutz. Warum das so ist, weiss ich nicht. Ich kann mir lediglich vorstellen, dass dannzumal, als man diese Konvention abgeschlossen hat, niemand daran gedacht hat, dass wir in der Schweiz je wieder Wölfe haben könnten, und die Frage gar nicht beachtet worden ist. Aber jetzt stellt sich offenbar das Problem.

Jetzt möchte ich den Bundesrat fragen, ob es nicht eine Zwischenlösung gäbe. Deswegen hätte ich die Motion Maissen eigentlich gerne als Postulat überwiesen. Ich habe ihm das auch gesagt, aber er hat geantwortet, er halte an der Motion fest. Wenn dem so ist, kann man nicht zwischen Motion oder Postulat wählen.

Folglich kann ich nur sagen: Für mich wäre das Postulat der richtige Weg, denn dann hätte der Bundesrat die Möglichkeit, einen Vorbehalt auszuhandeln und den Wolf in Zukunft so zu behandeln wie die anderen Tiere auch. Das würde heissen: Die Schweiz kann in der Konvention von Bern verbleiben, aber sie hat die Möglichkeit, je nach Situation in die Wolfsbestände einzugreifen, ohne ständig Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen zu müssen. Ich meine, dass das ein Modus vivendi im internationalen Zusammenleben wäre, über den man sprechen könnte.

Wenn ein Postulat in Frage käme, hätte ich persönlich eine Bitte an den Bundesrat: Es gibt offenbar dieses "Konzept Wolf Schweiz", das aber ist uns und wahrscheinlich auch einer breiteren Öffentlichkeit nicht zugänglich. Es wäre für das Parlament interessant, einmal auf zwei Seiten in einem Bericht zu lesen, was da überhaupt im Gange ist, was man erreichen will und was die ganze Geschichte kostet.

In diesem Sinne habe ich Mühe, der Motion Maissen zuzustimmen, weil sie von mir aus gesehen zu weit geht, sofern die Konsequenz tatsächlich die Kündigung der Konvention ist. Ich sehe aber das Problem und meine, es gäbe andere Wege, um es sinnvoll zu lösen.

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion

Sie müssen akzeptieren, dass ein Walliser dazu auch ein paar Worte sagt. Ich nehme an, dass Sie diese Motion Maissen nicht überweisen werden. Es geht nicht um den Wolf auf dem Üetliberg oder im Bremgartenwald. Es geht nur um den Wolf in Gebirgstälern, in welchen faule Leute hocken, Arbeiter-Bauern, die ihre Tiere nicht hüten wollen. Also haben diese Leute für den Wolf gefälligst ihre jahrhundertealte Art der Bewirtschaftung aufzugeben. Aber davon will ich nicht sprechen. Ich will auch nicht davon sprechen, dass ohne diese Kleinviehhaltung, ohne diesen Schaf- und Geissenweidgang wesentliche Teile unserer alpinen Kulturlandschaft schon längst vergandet, verbuscht oder verwaldet wären.

Mit dem Luchs habe ich keine Probleme. Für den Luchs stehe ich ein, denn dieser tötet nicht mehr Tiere, als er selber auffressen kann. Aber der Wolf ist ein mordlustiges Raubtier, das ungebremst tötet und verletzt, ein Vielfaches mehr, als es braucht, um seinen Hunger zu stillen. Ich wünsche mir, dass Sie sich diese Haustiere, diese Schafe und Lämmer, gerissen und zerfetzt, auch einmal ansehen müssten. Ich habe solche Schlachtfelder letzten Sommer im Aletschgebiet gesehen, eine Viertelstunde von Brig entfernt, wo ein einziger Wolf in einer Nacht ein Dutzend Schafe angefallen und gerissen hat. Sieben davon haben am anderen Morgen noch gelebt, still vor sich hin leidend, Stücke aus dem Rücken gerissen, die Hinterhand bis auf die Knochen aufgerissen, den Bauch aufgeschlitzt, sodass die Innereien herausgehangen haben. Ich wünsche mir, dass Sie sich solche Bilder auch einmal ansehen müssten. Ich habe eine solche Bilddokumentation hier, Sie können sie sich gerne anschauen.

Sie werden alle wohl kräftig für das Tierschutzgesetz sein, und Sie werden dafür sein, dass der Stall dieser Schafe ein grösseres Fenster hat, als er es jetzt hat. Sie werden dort alles unternehmen, aber Sie werden diese Motion nicht überweisen, denn es geht ja nicht um den Wolf am Üetliberg oder im Bremgartenwald.

Epiney Simon · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion

Je partage d'abord les préoccupations de M. Maissen, qui sont pleinement justifiées. Juste deux remarques:

1. Le "Concept Loup Suisse" a coûté 1,3 million de francs à la Confédération en 2000.

2. J'aimerais dire à M. Maissen, qui soutient la Convention alpine, que s'il continue à le faire, sa proposition est contraire à l'article 16 du Protocole d'application dans le domaine de la protection de la nature et de l'entretien des paysages.

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion

Ich möchte kurz etwas zu Frau Kollegin Spoerry sagen: Es ist ganz eindeutig so, dass man Vorbehalte zum Übereinkommen anbringen kann, ohne dieses zu künden. In der Botschaft des Bundesrates vom 23. April 1980 heisst es, dass man auch später Vorbehalte anbringen kann: "Die Vertragsparteien können jederzeit von diesen Bestimmungen, deren Anwendungsbereich genau umschrieben ist, abweichen; sie müssen indessen dem mit der Aufsicht über die Ausführung des Übereinkommens betrauten Ständigen Ausschuss alle zwei Jahre darüber Bericht erstatten" (BBl 1980 III 230). Es geht nur darum. Ich habe mir Folgendes gesagt: 12 der 45 Vertragsstaaten haben den Wolf als nicht geschütztes Tier erklärt, das muss ja seinen Grund haben. Es ist aber falsch, wenn Sie mir unterstellen, ich wolle einfach sagen, es dürfe keine Wölfe geben.

Was ich möchte, ist, dass das eidgenössische Jagdgesetz abgeändert werden kann, und zwar dergestalt, dass in Artikel 5 der Wolf - wie der Fuchs, der Dachs, der Edelmarder usw. - als jagdbares und nicht mehr als geschütztes Tier definiert wird. Aber für mich ist klar, dass es nicht irgendeine wilde Jägerei auf den Wolf geben darf. Es gibt auch gegenüber dem Wolf ein waidmännisches Verhalten. Wenn irgendwo ein Wolf herumläuft, der nicht stört, dann lassen wir ihn gewähren. Was wir aber nicht können, ist, ihn als geschütztes Tier zu behalten. Dann nämlich müssen wir solche komplizierte, extreme und kostspielige Übungen - wie im Buwal-Konzept vorgesehen - über Bundesstellen, kantonale Fachstellen, Kommissionen und Experten machen. Andernfalls regelt man es so, wie es heute in den Kantonen mit der Jagdhut, mit der Wildhut gemacht wird, wenn ein anderes Schaden stiftendes Tier auftaucht. Wenn z. B. ein Dachs grossen Schaden stiftet, wird er durch die Jagdhut erlegt.

Im Übrigen ist es so, dass jeder Wildhüter z. B. wildernde Hunde abzuschiessen hat, und beim Wolf müsste man den Beweis erbringen, dass zuerst sehr viele Tiere grosses Leid erdulden müssen, wie es Kollege Escher plastisch dargestellt hat.

Ich bitte Sie deshalb, meine Motion zu überweisen. Wir bleiben durchaus im Rahmen der Staatengemeinschaft und fallen nicht besonders auf, wenn wir diesen Vorbehalt nachträglich anbringen und das Jagdgesetz ändern. Das hat aber nichts damit zu tun, dass es dann überhaupt nirgendwo Wölfe geben kann. Wenn der Wolf artgerecht, in einem geeigneten Umfeld, lebt, habe ich überhaupt keine Probleme damit.

Leuenberger Moritz · BPR-M · Bundesrat · Zürich

Zunächst möchte ich Ihnen sehr herzlich danken, vor allem für das Lob, das Sie dem Luchs erteilt haben. Das hat in diesem Zusammenhang auch schon anders getönt, aber ich habe mich gefreut über den neuen Grundsatz "pereat lupus, fiat Luchs". (Heiterkeit) Wir fühlen uns in diesem Sinne in unserer Luchs-Politik bestärkt, denn sie ist komplett anders als diejenige betreffend den Wolf. Den Luchs haben wir bewusst in der Schweiz ansiedeln wollen, und wir haben ihm hier auch Unterstützung angedeihen lassen, schöne Umweltbedingungen, damit sich die Population des Luchses auch tatsächlich vergrössert.

Bei den Wölfen ist das anders, das muss ich betonen; es sind nur einzelne Zuwanderungen erfolgt, vor allem von Norditalien her. Es gibt keine Wolfpopulation. Der Bundesrat weiss, dass nur einzelne Tiere gekommen sind, aber zu einer Kopulation, die dann eine Population zur Folge hätte, ist es in der Schweiz noch nicht gekommen. Es geht also nur um einzelne Tiere.

Da jetzt der Wolf nach geltendem Recht in der Schweiz geschützt ist, können potenzielle Schäden an Nutztieren durch den Bund vergütet werden, und lokale Projekte zur Schadenverhütung können gezielt unterstützt werden. Deshalb haben wir das "Konzept Wolf Schweiz" entwickelt und erachten es als ein geeignetes Instrument, um die Rahmenbedingungen zu schaffen, dass der Wolf letztlich in einer geordneten Koexistenz mit den Mitbetroffenen leben kann.

Im Falle einer Überweisung der Motion könnte der Bund - das möchte ich betonen - weder Massnahmen zur Verhütung von Schäden finanzieren noch Entschädigungen für allfällige Schäden ausrichten. Ebenso wenig wäre es dem Bund fortan möglich, Beiträge zur Überwachung der Wolfsbestände zu leisten. Daraus würden den Kantonen durchaus auch Mehraufwendungen erwachsen.

Was die internationale Ebene betrifft, haben Sie gesehen, dass wir bei der Beantwortung der Motion eigentlich davon ausgegangen sind, dass uns dann nichts anderes übrig bleiben würde, als aus der Konvention auszutreten, mit all den erwähnten Folgen - die Konvention regelt ja nicht nur die Sache des Wolfes. Herr Maissen sagt jetzt, man könnte einfach nur einen Vorbehalt anbringen, aber wir betrachten das nicht als eine gangbare Regelung. Wäre der Motionär mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden gewesen, hätte ich vielleicht noch versuchen können, einen Weg zu finden.

Da aber an der Form der Motion festgehalten wird, ersuche ich Sie, den Vorstoss nicht zu überweisen.

Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für Überweisung der Motion .... 18 Stimmen

Dagegen .... 9 Stimmen