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Aufhebung der zolltariflichen Begünstigung der Importe von gewürztem Fleisch

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Antrag der Mehrheit

Eintreten

Antrag der Minderheit

(Fetz, Levrat)

Nichteintreten

Proposition de la majorité

Entrer en matière

Proposition de la minorité

(Fetz, Levrat)

Ne pas entrer en matière

Baumann Isidor · Mit-M · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion

Die parlamentarische Initiative "Aufhebung der zolltariflichen Begünstigung der Importe von gewürztem Fleisch" wurde im März 2010 eingereicht. Sie verlangt Folgendes: Die Rechtsgrundlagen seien dahingehend zu ändern, dass Fleischzubereitungen, z. B. gewürztes Fleisch, die in Kapitel 16 des Zolltarifes eingereiht sind und Fleisch aus dem Kapitel 2 des Zolltarifs konkurrenzieren, auch in Kapitel 2 eingereiht werden.

Die Begründung lautet folgendermassen: Die Importe von gewürztem Fleisch haben stark zugenommen. Dieses Fleisch wird heute in Kapitel 16 klassiert und zu einem tiefen Ausserkontingentszollansatz importiert, während der übliche Ausserkontingentszollansatz für unter Kapitel 2 eingeführtes Fleisch wesentlich höher ist. Das gewürzte Fleisch wird heute sogar günstiger importiert als innerhalb des Zollkontingentes eingeführtes Fleisch aus Kapitel 2. Diese Importe führen zu negativen Auswirkungen bei den Schlachtviehproduzenten und bei den Schlacht- und Zerlegebetrieben. Damit sind gerade jene Akteure der Fleischwirtschaft tangiert, die in die Schweizer Fleischproduktion investieren und Arbeitsplätze in der Schweiz schaffen. Diese Akteure werden also zusätzlich benachteiligt. Zudem werden die Bestrebungen der Branche unterlaufen, den Schweizer Fleischmarkt bedürfnisgerecht mit Importen innerhalb der Zollkontingente zu versorgen.

Für den Fall, dass das, was ich zu den Kapiteln 2 und 16 des Zolltarifs gesagt habe, nicht verständlich gewesen sein sollte, versuche ich eine kurze Erklärung abzugeben: Kapitel 16 beinhaltet Bestimmungen zu Würzfleisch, eingerieben oder nur mit Pfefferkörnern bestreut - was abwaschbar sein soll und scheinbar eine Zweckentfremdung ermöglicht. In Kapitel 2 ist unter anderem Fleisch eingereiht, das frisch, gekühlt oder gefroren, geräuchert, gesalzen oder getrocknet ist. Diese zwei Bereiche unterscheiden sich wesentlich im Preis: Das Würzfleisch kann für Fr. 6.35 pro Kilo importiert werden, das andere, das sogenannte normale Fleisch, zum Tarif von 22 Franken pro Kilo.

Mit dieser parlamentarischen Initiative befasste sich die WAK-NR am 18. April 2011 zum ersten Mal. Sie entschied mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Dann entschied die WAK-SR, der Initiative keine Folge zu geben. Infolgedessen beantragte die WAK-NR Ihrem Rat mit 14 zu 10 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Der Nationalrat stimmte aber nicht im Sinne der Kommission, sondern gab der Initiative Folge. Darauf stimmte auch die WAK-SR mit 6 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen für Folgegeben. Nun war wieder die WAK-NR am Zug. Sie beauftragte die Verwaltung, einen Bericht zu erstellen, in welchem Möglichkeiten und Konsequenzen der Umsetzung der parlamentarischen Initiative aufgezeigt werden. Es folgte eine weitere Sitzung der WAK-NR. Sie entschied, einen Gesetzentwurf mit einem erläuternden Bericht in die Vernehmlassung zu geben.

Das Ergebnis der Vernehmlassung war folgendes: 23 Kantone antworteten, wobei sich 17 Kantone für und 6 Kantone gegen die Initiative aussprachen; von den vier politischen Parteien, die antworteten, waren zwei dafür, zwei waren dagegen; bei den drei Dachverbänden, die eine Stellungnahme abgaben, gab es ein Ja, ein Nein und eine Enthaltung; bei weiteren 22 Organisationen war die Positionierung relativ klar, 16 stimmten der Initiative zu, und 6 lehnten sie ab.

Infolgedessen beantragte die WAK-NR Ihrem Rat Zustimmung zur Vorlage. Der Bundesrat hingegen beantragte, auf die Vorlage nicht einzutreten, insbesondere mit der Begründung der WTO-Konformität, die eigentlich gesichert bleiben muss. Der Nationalrat folgte aber seiner Kommission und stimmte der Vorlage mit 125 zu 43 Stimmen bei 10 Enthaltungen zu.

Somit musste sich die WAK-SR am 18. November dieses Jahres einmal mehr mit diesem Geschäft befassen. Sie hörte einen Vertreter der Schwesterkommission an, und zwar im Beisein von Vertretern aus der Verwaltung. Die Kernbotschaft aus der Schwesterkommission war: Der Nationalrat will nichts anderes, als dieses Zollschlupfloch beim Würzfleisch, das zu Missbrauch führt, schliessen.

Die Notifizierung habe vor zwanzig Jahren stattgefunden und sei aufgrund der Entwicklung aus heutiger Sicht ein Fehler. So wurden im Jahre 2003 rund 10 Tonnen dieser Fleischsorte importiert. Heute sind es 1700 bis 1900 Tonnen. Dabei gehen - und das sind Berechnungen, die auch von der Verwaltung bestätigt wurden - rund 25 bis 30 Millionen Franken an Zolleinnahmen verloren.

Jedoch wurde die Kommission darauf aufmerksam gemacht, dass unsere Zolltarife auf einem internationalen Schema basieren. Es sei ein harmonisiertes System, das in einem internationalen Abkommen festgehalten sei. Die Zollansätze werden im Rahmen der WTO festgelegt. Im konkreten Fall wurden die Ansätze im Jahr 1995, im Rahmen der WTO-Umsetzung der Uruguay-Runde, festgelegt. An unserem Sitzungstag tagte - das war ein Zufall - auch der gemischte Ausschuss zum Agrarabkommen Schweiz-EU. Dieser habe unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass die EU diese Verschärfung des Importregimes nicht ohne Gegenmassnahme oder Gegenforderung hinnehmen werde. Ein Thema in der Kommission war auch eine nachhaltige Betroffenheit der Hersteller von Trockenfleisch. Hier wurde darauf hingewiesen, dass es für den Import für die Trockenfleischherstellung einen Sondertarif gibt, und dieser könnte auch geändert, sprich sogar gesenkt werden.

In Abwägung zwischen Schlupfloch, Verwendungsmissbrauch, Ungleichbehandlung und Verlust von Zolleinnahmen von 25 bis 30 Millionen Franken gegenüber dem verbleibenden Restrisiko WTO und Agrarabkommen Schweiz-EU ist Ihre Kommission auf die Vorlage mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung eingetreten. Sie hat ebenfalls mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen. Eine Minderheit folgt den Überlegungen des Bundesrates. Die Mehrheit empfiehlt Ihnen aber, der Vorlage zuzustimmen.

Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Zusammen mit dem Bundesrat bitte ich Sie, auf die Vorlage nicht einzutreten. Warum? Schlicht und einfach deshalb, weil das Risiko, dass in anderen Ländern Gegenmassnahmen gegen unsere eigene Landwirtschaft eingeleitet werden, im Vergleich zu den Vorteilen der vorgeschlagenen Problemlösung viel zu gross ist.

Die vorgeschlagenen Anmerkungen zum Zolltarif bewirken, dass gewürztes Fleisch anstatt in Kapitel 16 neu in Kapitel 2 des Zolltarifs eingereiht wird. Damit würde die Schweiz direkt Artikel II Absatz 1 Buchstaben a und b des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens Gatt verletzen, weil in Kapitel 2 höhere Zollansätze gelten. Die Schweiz umginge damit die mit der WTO eingegangenen Verpflichtungen. Das Risiko, beim Schlichtungsorgan der WTO eingeklagt zu werden, schätzen die Experten als hoch ein. Ebenso halten sie es für unwahrscheinlich, dass sich die Schweiz gegen eine solche Klage erfolgreich wehren könnte - einfach deshalb, weil die Faktenlage gegen die Schweiz spricht. Die Schweiz wird diesen Entscheid veröffentlichen müssen. Was passiert dann? Sie können davon ausgehen, dass die Bauernverbände und die Agroindustrie in den anderen Ländern Europas und erst recht in Brasilien, von wo wir sehr viel Rindfleisch importieren, genauso gut organisiert sind wie unsere Organisationen hier in der Schweiz und sofort bei der WTO intervenieren würden. Wenn es dann zu keiner Einigung mit der WTO käme, was sehr wahrscheinlich wäre, dann könnten und würden die anderen Länder unilateral Zölle auf Schweizer Produkten erhöhen.

Das Streitthema ist bereits, wie auch der Kommissionssprecher gesagt hat, letzten Monat im Gemischten Ausschuss zum Agrarabkommen zwischen der Schweiz und der EU traktandiert worden. Dort hat man unmissverständlich darauf hingewiesen, dass man diesen Akt nicht hinnehmen will. Das heisst, dass das Risiko von Gegenmassnahmen sehr hoch ist.

Es ist bei der WTO immer so: Wenn es Gegenmassnahmen gegenüber anderen Ländern gibt, dann werden diese immer in erster Linie in der gleichen Branche erhoben und erst in zweiter Linie auch in anderen Branchen. Das heisst, es wird zuerst andere Teile der Landwirtschaft treffen, an erster Stelle wohl den Käse- und Weinexport, also ausgerechnet jenen Teil der Landwirtschaft, dem es mit innovativen Produkten gelungen ist, ansehnliche Exporte zu generieren.

Und wozu dieses ganze Risiko? Um 1,3 Prozent der Rindfleischproduktion und 0,04 Prozent der Kalbfleischproduktion zu schützen! Für diesen winzigen Vorteil für die Fleischbranche würden wir riskieren, dass anderen Bereichen der Landwirtschaft grosse Nachteile entstehen. Erklären Sie das mal den Winzern und den Käseproduzenten beziehungsweise den Milchbauern!

In der Kommission wurde vor allem das "Import-Trickli" kritisiert: Das qualitativ hochstehende Fleischstück mit Pfefferkörnern wird billig importiert, nachher gewaschen und als Appenzeller "Moschtbröckli" oder "Bündnerfleisch mit Migrationshintergrund" verkauft. Nun ist es aber so, ich habe mich informieren lassen: Diese parlamentarische Initiative stammt ja aus dem Jahr 2010, und unterdessen ist gerade das Pfefferfleisch, das so stark kritisiert wird, als ungewürztes Fleisch deklariert worden, also in das andere Kapitel eingefügt worden. Das heisst, das Hauptproblem ist gelöst, der Handlungsbedarf ist kaum mehr gegeben. Es geht jetzt um noch weniger Würzfleisch.

Auch das Argument der Marktverzerrung ist in der Kommission stark betont worden, und es hat mich nicht überzeugt. Wenn man sieht, wie hoch der Selbstversorgungsgrad mit Fleisch in der Schweiz ist, dann kann es wegen dieser winzigen Menge importierten Würzfleisches gar keine Marktverzerrung geben.

Ich habe einmal nachgeschaut, wie viel das ist. Am gesamten Konsum von Rindfleisch beträgt der Inlandanteil 84 Prozent. Beim Schweinefleisch sind es über 94 Prozent und beim Kalbfleisch sagenhafte 97,5 Prozent. Da kann man ja jetzt nicht mit Marktverzerrung kommen, besonders wenn man dann noch bedenkt, dass das Bundesamt für Landwirtschaft jeden Monat mehr Importkontingente zulassen muss, weil eben die Eigenproduktion die Nachfrage nicht stillen kann - natürlich vor allem bei den Edelstücken. Pro Monat werden zwischen 400 und 750 Tonnen Edelstücke Rindfleisch freigegeben. Das müssen Sie sich einmal vorstellen. Jetzt sagen einige von Ihnen, der Kommissionssprecher hat das auch gesagt, dass das immerhin 20 bis 30 Millionen Franken Zolleinnahmen für den Staat gibt. Das stimmt. Was Sie aber nicht sagen, ist, wer diese Millionen bezahlen muss. Das sind nämlich die Schweizer Konsumenten und die Gastronomie, genau jene Branche, die unter dem starken Franken am meisten leidet, die allein in diesem Jahr bereits 4 Milliarden Franken ans Ausland verloren hat.

Zum Schluss noch ein Wort zum Tierschutz, weil das in der Kommission eine grössere Debatte gab. Mir ist ja der Tierschutz auch sehr wichtig, das wissen einige Kolleginnen und Kollegen. Unabhängig davon, ob es um Katzen, Hunde, Haifischflossen oder Eidechsen geht, ich bin immer für den Tierschutz - selbstverständlich auch bei den Nutztieren in der Schweiz. Nur deshalb bin ich übrigens bereit, so hohe Preise für Schweizer Fleisch zu bezahlen, weil ich weiss, dass bei uns der Tierschutz deutlich besser ist. Doch das Argument sticht einfach nicht. Alles importierte Fleisch wird zwar auf seine Qualität überprüft, aber die schweizerischen Tierschutzbestimmungen haben darauf keinen Einfluss. Es ist also vollkommen egal, ob das Fleisch unter Kapitel 2 oder unter Kapitel 16 importiert wird - es untersteht einfach nicht den Tierschutzbestimmungen. Das ist also kein Argument, das man hier anbringen kann. Importiertes Fleisch generell, egal ob gewürzt oder ungewürzt, untersteht nicht dem Tierschutz.

Wenn ich die Argumentation alles in allem überblicke, dann möchte ich Ihnen Folgendes sagen. Ich habe mir erlaubt, hier ein bisschen ausführlicher zu sein, und zwar einfach, ich sage es Ihnen offen, damit Sie später nicht sagen können, Sie hätten es nicht gewusst. Die Faktenlage spricht eindeutig gegen die parlamentarische Initiative. Das Hauptproblem Pfefferfleisch ist gelöst. Für die winzige Menge von noch betroffenem Fleisch lohnt es sich nicht, das grosse Risiko der Retorsionsmassnahmen einzugehen. Deshalb bitte ich Sie, auf die Vorlage nicht einzutreten. Wenn Sie es dennoch tun, schiesst sich die Landwirtschaft ins eigene Knie. Die Leidtragenden werden mit hoher Wahrscheinlichkeit die Winzer und die Milchbauern sein. Denn beim Export von Wein und Käse wird es wohl zuerst Retorsionsmassnahmen geben. Damit würde der Slogan der Fleischbranche - "Alles andere ist Beilage" - einen ganz anderen Ton erhalten.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich habe dem Votum von Frau Fetz sehr aufmerksam zugehört. Es war interessant, haben Sie doch Bezug genommen auf den Tierschutz und die WTO.

Zur WTO kann ich Ihnen einfach sagen: Was soll die WTO dagegen haben, dass wir bereit sind, Schlupflöcher am Zoll zu stopfen? Wenn wir zuschauen, wie unter Umgehung bestehender Zollkapitel Fleisch in unser Land gebracht wird, das scheinbar gewürzt ist und nachher anderweitig auf den Markt kommt, kann die WTO nichts dagegen haben. Wir haben die Pflicht, gegen solchen Machenschaften vorzugehen. Und wenn Sie hier zustimmen, wird dieses Schlupfloch gestopft. Darum geht es. Es geht auch um die Glaubwürdigkeit bei der Durchsetzung unserer Importbestimmungen.

Nun, zum zweiten Stichwort, dem Tierschutz bzw. den Anliegen der Konsumenten. Ich bin mir nicht sicher, ob die Konsumenten gerne getäuscht werden. Ich verweise auf den Tier- und den Konsumentenschutz, die ein grosses Interesse haben müssen, dass dieses Schlupfloch geschlossen wird. Die rund 400 Tonnen Würzfleischimporte sind eben aus Sicht des Tier- und des Konsumentenschutzes nicht nur marktschädigend, sondern unterlaufen die Bemühungen, rosa bis rötliches Kalbfleisch von korrekt gefütterten und gehaltenen Kälbern am Markt zu positionieren. "Das weisse Importwürzfleisch vom Kalb stammt samt und sonders von fehlernährten, anämischen Kälbern" - das heisst von Tieren mit wenig roten Blutkörperchen. Und weiter heisst es im Schreiben des Schweizer Tierschutzes, das möglicherweise auch Sie erhalten haben: "Demgegenüber ist die Erzeugung von weissem Kalbfleisch in der Schweiz seit 2013 nicht mehr möglich."

Es wird dort noch auf verschiedene andere Aspekte hingewiesen wie eben auf die fehlende Tierschutzgesetzgebung, zum Beispiel in Brasilien, wo viel Fleisch herkommt. Aber auch die EU verfügt über Tierschutzrichtlinien, die nicht mit den unsrigen standhalten können. Die geltenden Tierschutzvorschriften für Kälber und Schweine sind in der EU wesentlich larger als beispielsweise in der Schweiz. Bei uns ist ja die Kälbermast in Einzelhaltung oder auf Vollspaltenböden nicht zulässig, in der EU hingegen ist sie erlaubt. Auch die Heuzufütterung und Stroh, was in der EU nicht vorgeschrieben ist, sind in der Schweiz hingegen aus Gesundheitsgründen Pflicht. Dies ist ein zusätzliches Argument.

Ich glaube nicht, dass die WTO etwas dagegen haben kann, wenn wir ein Schlupfloch stopfen, wenn wir Betrug verhindern. Auch aus Tierschutzgründen müssen wir auf den Entwurf zu dieser parlamentarischen Initiative eintreten. Ich bitte Sie, das zu tun und ihm ohne grosses Aufheben zuzustimmen. Es wird sich in der EU deswegen nicht ein Sturm der Entrüstung bilden.

Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Fetz hat mich auch ziemlich herausgefordert. Ich verstehe ihre Argumentation nicht. Sie kann so lange sprechen, wie sie will; sie wird uns nicht überzeugen können. Wir können sehr wahrscheinlich auch so viele Argumente vorbringen, wie wir wollen; wir werden umgekehrt Frau Fetz nicht überzeugen können. Dem ist so. Aber was sie herausgelassen hat, geziemt sich nicht. Solche Aussagen entbehren jeglicher Grundlage. Vor allem sollte man die Fakten nicht verdrehen und so lange zurechtbiegen, bis sie einem passen. Das gilt insbesondere, was den Tierschutz betrifft. Wir sprechen jetzt von der Kälbermast, wir könnten aber auch von anderen Aspekten des Tierschutzes sprechen. Bei der Fütterung, Herr Germann hat es gesagt, sind die Unterschiede natürlich gewaltig. Bei uns muss Heu dazugefüttert werden, an anderen Orten ist das überhaupt nicht der Fall. Auch die Lagerung ist nicht zu vergleichen.

Dann hat Frau Fetz die Gegenmassnahmen angesprochen. Ich nehme an, dass die Schweiz gegenüber Brasilien und gegenüber der EU ein relativ kleiner Fisch ist und dass die WTO deshalb nicht Zeter und Mordio schreien wird. Ich glaube, es wird ohne grosse Komplikationen abgehen. Herr Germann hat es richtig gesagt: Wer kann etwas dagegen haben, dass Zollschlupflöcher gestopft werden? Hier haben wir einerseits ein Zollschlupfloch, andererseits wissen wir ganz genau, dass sogenannt gewürztes Fleisch in die Schweiz importiert und die Würze dann hier abgewaschen wird. Wenn ein bisschen Pfeffer darauf gestreut worden ist, wird es also als gewürztes Fleisch importiert, und in der Schweiz wird der Pfeffer wieder abgewaschen. Frau Fetz, das wissen Sie haargenau. Sie müssen nicht so tun, als ob.

Dann komme ich zur Vernehmlassung: Schliesslich haben 17 Kantone deutlich zugestimmt, und zwar mit genau dieser Begründung - ich zitiere aus der Vernehmlassung -: Ohne Anpassung gebe es negative Auswirkungen auf die Schlachtvieh- und Fleischmärkte, ein Torpedieren des Schweizer Tierschutzniveaus, eine Aushebelung der Schweizer Marktordnung, Mindereinnahmen. Das sind die Gründe dieser 17 Kantone. Nur 6 Kantone waren gegen diesen Kommissionsvorschlag; damit wir das auch noch auf dem Tisch haben.

Zu allerletzt noch: Wen trifft es in der Schweiz vor allem, wenn wir das weiter so zulassen, wie es heute ist? Es trifft vor allem die Berglandwirtschaft. Gerade die Berglandwirtschaft betreibt Kälbermast, weil ihr gar nichts anderes übrigbleibt. Besonders im Winter: Wie wollen diese Berglandwirte, zuoberst im Bisistal und im Muotatal, ihre Milch abliefern? Keine Chance, absolut keine Chance! Sie sind doch auf die Kälbermast angewiesen.

Setzen wir doch auf regionale Produkte, und konkurrenzieren wir sie nicht durch ausländische Billigware. Ich sage dem "Billigware", weil sie so daherkommt, da für sie niemals die Auflagen erfüllt werden müssen, die unsere Schweizer Produzenten erfüllen müssen. Setzen wir auf die regionalen Produkte, und treten wir auf diese Vorlage ein und stimmen ihr zu!

Zanetti Roberto · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Ich fasse mich sehr, sehr kurz, schliesse bei der Frage von Kollege Föhn an und frage: Wer leidet, wenn Sie diese Änderung vollziehen? Es wird zum Teil eben genau die gleiche Region betreffen, nämlich in der Gastro- und in der Tourismusbranche. Mir liegen Schreiben von Hotelleriesuisse, von Gastrosuisse und vom Schweizerischen Gewerbeverband vor, die uns ersuchen, diesem Vorhaben nicht zuzustimmen.

Die Gastro- und die Tourismusbranche leiden. Da haben wir zwei Möglichkeiten. Wir können erstens jeweils in der Budgetdebatte die entsprechenden Fördergelder erhöhen, diesen Branchen aber mit Handelshemmnissen das Leben erschweren. Das finde ich einen eher unliberalen Ansatz. Ich möchte mich auch mal wie ein Wirtschaftsliberaler fühlen. Deshalb wähle ich die zweite, die liberale Variante und sage: keine Erhöhung der Fördergelder für den Tourismus, dafür aber auch kein Aufbau von Handelshemmnissen. Frau Fetz hat zudem aufgezeigt, um welche Mengen es hier geht. Es geht da eben um null Komma irgendwas Prozente; das ist eine rein ideologisch aufgeladene Debatte.

Darum bitte ich Sie, nicht einzutreten und die Wirtinnen und Wirte, die Hotelières und Hoteliers weiterhin mögliche Kostensenkungen ins Auge fassen zu lassen. Ich danke Ihnen, wenn Sie nicht nur an das weisse Kalbfleisch, sondern auch an die weissen Kochschürzen in den schweizerischen Restaurants und Hotels denken.

Baumann Isidor · Mit-M · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion

Ich habe bei meiner Berichterstattung wenig über den Antrag der Minderheit gesagt, nicht zuletzt auch aufgrund einer kurzen Absprache mit der Minderheitssprecherin, wonach sie dann die Argumente liefern werde.

Ich bin ein wenig erstaunt darüber, wie ausführlich und wie breit die Minderheit ihre Argumente vorgetragen hat, auch wenn das absolut legitim ist. Darum möchte ich der Minderheit gerne ein paar Rückmeldungen geben, die Ihnen vielleicht helfen können, sich für die Gesamtabstimmung ein Urteil zu bilden.

Ich bin erstaunt, dass man das Risiko von Gegenmassnahmen durch die EU höher gewichtet als die Problematik des Schlupfloches. Bei den Diskussionen zum Finanzplatz Schweiz hatte die Schlupflochthematik für die Mitglieder der Minderheit einen ganz anderen Stellenwert: Dort wollte man jedes Schlupfloch schliessen. Hier geht es um Massnahmen, die nicht zuletzt auch für die Bundeskasse wirksam sind.

Ich staune auch darüber, dass die Minderheit sich so grosse Sorgen um die Landwirtschaft macht, dass sie sich so grosse Sorgen macht, sie könnte sich selbst ins Bein schiessen. Den ersten Beweis dafür, dass dies wirklich ernstgemeint ist, können Sie schon heute liefern, indem Sie dann der Budgeterhöhung für die Landwirtschaft zustimmen. Wenn Sie das tun, wird man spüren, dass es Ihnen mit den Sorgen um die Landwirtschaft wirklich ernst ist.

Im Übrigen hat die Kommission den Schweizerischen Bauernverband angehört, und dieser hat in seinem Vortrag gesagt, dass er dieses Schlupfloch schliessen will. Wir haben auch ein Schreiben des Bauernverbandes auf dem Tisch, in dem er noch einmal empfiehlt, dieses Schlupfloch zu schliessen.

Die Minderheit hat auch Prozente genannt: Es geht um 1,4 Prozent der Rindfleischproduktion. Es sind aber Edelstücke, und bei Edelstücken sind die Verhältnisse anders als beim Mischpreis für Schweizer Produkte auf dem Markt. Wenn diese Edelstücke in Konkurrenz zum günstigeren Import stehen, dann kann für das Fleisch keine Mischrechnung mehr gemacht werden, und das Schweizer Fleisch ist somit in allen Bereichen noch teurer.

Der Selbstversorgungsgrad wurde angesprochen. Selbstverständlich ist er zum Teil hoch, darum schmerzt es umso mehr; wenn der Selbstversorgungsgrad hoch ist, schmerzen Importe zu tiefen Zolltarifen viel, viel mehr. Im Schreiben des Tierschutzverbandes, der zugleich noch den Konsumentenschutz erwähnt, wird uns empfohlen, auf diese Vorlage einzutreten. Wenn man dieses Schreiben betrachtet, dann sieht man, dass es selbstredend nicht zutrifft, dass Brasilien betroffen sein wird, wie Sie, Frau Fetz, gesagt haben. Das Fleisch, insbesondere das Kalbfleisch, kommt zum grössten Teil aus dem EU-Raum; aus dem brasilianischen Raum kommt das Rindfleisch. Ich habe erwähnt - das war ein Anliegen der Kommission -, dass spezifisch für den Rindfleischimport und die Veredelung in der Schweiz zu Trockenfleisch ein Sondertarif zur Verfügung steht, der angepasst werden kann.

Darum, meine ich, sind die Argumente und die Instrumente auf dem Tisch, und wir können dieser Vorlage zustimmen. Damit können wir der Bundeskasse mehr Mittel zur Verfügung stellen, ein Schlupfloch schliessen und nicht zuletzt unserer Landwirtschaft in verschiedenen Bereichen entgegenkommen.

Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Nur kurz: In Bezug auf den Tierschutz gibt es hier - glaube ich - ein gewaltiges Missverständnis, dem auch der Verband der Tierschützer unterlegen hat. Wir vergleichen in dieser Vorlage nicht schweizerisches Fleisch mit ausländischem Fleisch. Vielmehr unterscheiden wir ausschliesslich bei importiertem Fleisch danach, ob es in die eine oder in die andere Zollkategorie fällt. Es handelt sich dabei aber weiterhin um importiertes Fleisch, womit es auf jeden Fall nicht in Bezug auf Tierschutz überprüft wird. Das hat offenbar auch der Tierschutzverband nicht begriffen. Darum sage ich das.

Zweitens habe ich eine Frage an die Frau Bundesrätin; vielleicht könnten Sie darauf näher eingehen: Meiner Ansicht nach ist gemäss den Unterlagen der Verwaltung die Pfefferkörnerproblematik gelöst, weil dieses Fleisch bereits in einem anderen Kapitel abgehandelt ist.

Und ein letzter Punkt, Kollege Föhn: Ich verbitte mir, hier von Ihnen unterstellt zu bekommen, dass ich Fakten verdrehen würde. Das geht zu weit und ist unziemlich! Die Fakten stammen alle aus den Unterlagen der Verwaltung - damit das ein für alle Mal klar ist!

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden

Was will diese Initiative? Sie will, dass die Einreihungsvorschriften im Zolltarif geändert werden und gewürztes Fleisch mit den gleich hohen Zöllen belastet wird wie frisches Fleisch. Ich werde dann noch zur folgenden Frage kommen: Es wurde verschiedentlich von Zollschlupfloch gesprochen. Aber auch wenn man es x-mal sagt: Es ist kein Zollschlupfloch; ich komme noch darauf zurück.

Heute ist es so, dass der Zollansatz 638 Franken je 100 Kilogramm brutto beträgt und dass dieser Zollansatz dem WTO-gebundenen maximalen Zollansatz entspricht. Das ist bei gewürztem Rind- und Kalbfleisch der Fall. Es ist so, die Pfefferkörnerproblematik - wenn man das so sagen kann - wurde tatsächlich bereits gelöst. Hier geht es noch um die Frage, wie gewürztes und nichtgewürztes Fleisch zolltarifarisch behandelt wird. Ob es richtig ist, den Import von gewürztem Fleisch zu erschweren oder zu verhindern, ist eine Frage, die man sich stellen kann. Aber die Frage ist dann auch, wie weit das zulässig ist. Vor allem wurde heute gesagt, dass es zunehmend ein Problem sei.

Wir haben ja einen Bericht der WAK-NR, das ist also nicht ein Bericht des Bundes oder irgendetwas. Es geht hier auch nicht um eine Mischmenge. Vielmehr wird hier geschrieben - und ich gehe davon aus, dass das richtig ist, wenn es aus der WAK-NR kommt -: "Bezogen auf den gesamten Konsum von 119 253 Tonnen Fleisch von Tieren der Rindviehgattung machte 2013 der Anteil des eingeführten gewürzten Rindfleischs der Tarifnummer 1602.5099 (1500 Tonnen) knapp 1,3 Prozent aus. Von den gesamten Rindfleischimporten waren rund 6,4 Prozent gewürztes Fleisch."

Beim Kalbfleisch ist der Inlandanteil am gesamten Konsum von Kalbfleisch seit 2010 von 97 Prozent auf 97,6 Prozent im Jahr 2013 gestiegen. Der Konsum von Inlandkalbfleisch steigt. Zum Glück steigt er, es ist auch qualitativ das beste Fleisch, das man haben kann. Dann heisst es: "Gemessen am Gesamtkonsum von Kalbfleisch hat die inländische Produktion anteilmässig mehr zugenommen als der Import." Zum Kalbfleisch wird auch Folgendes gesagt: "Im Vergleich zu den anderen Fleischarten" weise das Kalbfleisch nach wie vor "den höchsten Selbstversorgungsgrad" aus. Das ist eine gute Entwicklung, eine willkommene Entwicklung in der Landwirtschaft; das steht im Bericht der WAK-NR. Die Frage, ob es in den letzten Jahren in die falsche Richtung gegangen sei, ist mit Blick auf die Prozentanteile von Importfleisch am Gesamtkonsum beantwortet.

Dann zur Frage, ob es sich um ein Zollschlupfloch handle oder nicht: Wir haben diese Einreihung von gewürztem Rind- und Kalbfleisch unter die Tarifnummer 1602.5099 mit diesem Ansatz von 638 Franken je 100 Kilogramm brutto, wie er genannt worden ist. Das ist im Rahmen der bestehenden Regelungen absolut korrekt und wird auch korrekt so gehandhabt. Es besteht hier weder Chaos, noch gibt es hier ein Zollschlupfloch oder sonst was. Es ist eine Regelung, die sich auf gewürztes Fleisch bezieht; das wollte man so. Und es gibt daneben die Regelung für nichtgewürztes Fleisch. Man spricht hier also über zwei Sachverhalte: Das eine ist die rechtskonforme Verzollung bezüglich der Frage, ob es gewürztes oder nichtgewürztes Fleisch ist. Das andere ist dann die Forderung, dass gewürztes Fleisch stärker mit Zöllen belastet werden soll. Aber das hat doch nichts zu tun mit Zollschlupfloch oder mit Missbrauch oder mit dem, was ich heute alles gehört habe! Vielmehr ist das eine Frage, wie man das belasten will.

Es gibt kein Zollschlupfloch: Wir haben klare Regeln für gewürztes Fleisch, wir haben klare Regelungen für nichtgewürztes Fleisch. Die Frage ist nur, ob man das will oder ob man das gewürzte Fleisch höher belasten möchte, als es heute belastet ist. Hier spielt dann eben die Frage mit, wie das im internationalen Kontext zu sehen ist und wie das in Übereinstimmung mit den WTO-Regelungen steht. Hier kann man mit Sicherheit sagen, dass uns eine neue Regelung, also eine Anpassung in dem Sinne, wie Sie das in der Mehrheit möchten, Schwierigkeiten bringen wird.

Es ist natürlich nicht so, dass es einen Aufschrei geben wird oder einen Sturm der Entrüstung, wie Herr Ständerat Germann gesagt hat. Nein, es wird keinen Sturm der Entrüstung geben. Vielmehr wird es punktuell zu einer Erschwerung für bestimmte Waren führen, die in das EU-Ausland geliefert werden oder überhaupt geliefert werden können, sei das Wein, sei das Käse. Es wird einfach so sein, dass auf der Gegenseite dann verlangt wird, dass wir in anderen Bereichen eine Zollsenkung machen oder bei gewissen Agrarprodukten allenfalls höhere Zollkontingente einführen. Anders gesagt: Irgendwo wird das dann ausgeglichen. Das wird das Ausland nicht einfach akzeptieren.

Man kann den Bereich des gewürzten Fleisches etwas mehr schützen und dafür in Kauf nehmen, dass es in anderen Bereichen schwieriger wird. Man kann das wollen oder nicht. Es ist schon wichtig, dass die Exportmärkte offen sind, ganz allgemein für den schweizerischen Handel, für die schweizerische Wirtschaft, und natürlich auch für die landwirtschaftlichen Produkte. Die Wirtschaft, daran möchte ich Sie auch erinnern, ist natürlich der Auffassung, dass man diesen Schritt nicht machen soll, um sich nicht wieder zusätzliche Schwierigkeiten bei anderen Waren einzuhandeln, die eben auch mit Zöllen belastet sind.

Ich möchte Sie bitten, nicht auf die Vorlage einzutreten. Entgegen dem, was man landläufig meint, ist ja nicht eine Entwicklung ins Negative festzustellen. Vielmehr hat gerade beim Kalbfleisch der Inlandanteil zugenommen, weil man sich bewusst ist, dass das schweizerische Kalbfleisch gutes Fleisch ist, dass es qualitativ besseres Fleisch ist. Daher meine ich, gibt es wirklich keinen Grund, sich hier zusätzliche Schwierigkeiten einzuhandeln - wir haben genügend andere.

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Le président (Comte Raphaël, président): Nous votons sur la proposition de non-entrée en matière de la minorité Fetz.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Eintreten ... 29 Stimmen

Dagegen ... 13 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Zolltarifgesetz

Loi sur le tarif des douanes

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I-III

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule, ch. I-III

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 27 Stimmen

Dagegen ... 12 Stimmen

(3 Enthaltungen)