15.456
Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Wobmann, Binder, Giezendanner, Hurter Thomas, Killer Hans, Lehmann, Quadri, Regazzi, Rickli Natalie)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Wobmann, Binder, Giezendanner, Hurter Thomas, Killer Hans, Lehmann, Quadri, Regazzi, Rickli Natalie)
Donner suite à l'initiative
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Reimann Maximilian · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich wünsche selbstverständlich jedem und jeder in diesem Saal, dass sie auch mit 70 und weit darüber hinaus noch selber mit ihrem Auto fahren können. Individuelle Mobilität ist in unserer modernen Gesellschaft zu einem hohen Gut geworden, vor allem in ländlichen Regionen ohne gute Erschliessung durch öffentliche Verkehrsmittel. Individuelle Mobilität auch im Alter muss aber Hand in Hand gehen mit der öffentlichen Sicherheit; das ist klar und unbestritten. Doch absolute Sicherheit, das wissen wir alle, gibt es nirgends.
Damit komme ich zurück zu den 70- und über 70-jährigen Schweizer Bürgern und hier niedergelassenen Ausländern, die sich im Auto auf unseren Strassen fortbewegen. Sie gehen alle zwei Jahre - und zwar obligatorisch und auf eigene Rechnung - zum Hausarzt, um testen zu lassen, ob sie noch fahrtauglich sind. Auf den gleichen Strassen fahren aber auch Ausländer in ihren Autos, vor allem solche aus Deutschland, Österreich und Frankreich. Genau in diesen Ländern gibt es keine medizinischen Fahrtauglichkeitstests. Man fährt in Eigenverantwortung, solange es geht. Natürlich werden die Senioren vom persönlichen Umfeld beraten, insbesondere von Familienangehörigen und vom Hausarzt, aber grundsätzlich entscheiden sie selber und in Eigenverantwortung, wann sie ihren Führerschein abgeben wollen. So weit möchte ich selber nicht gehen, auch wenn diese Praxis in Deutschland, Österreich und Frankreich mit der relevanten EU-Führerscheinrichtlinie konform ist. Aber unsere Schweizer Seniorinnen und Senioren empfinden es de facto als Diskriminierung, als Diskriminierung von Alters wegen, dass sie alle zwei Jahre zum Vertrauensarzt beordert werden, ihre ausländischen Strassenkolleginnen und -kollegen hingegen nicht. Diskriminierung von Alters wegen wird von unserer Bundesverfassung ausdrücklich verboten.
Die vorberatende Kommission, vor der ich am vergangenen 16. November anzutreten hatte, sieht das anders, aber zumindest ist mein Anliegen ein Grenzfall. Diesen möchte ich nun in Minne regeln mit diesen beiden Mitteln:
1. Beim medizinischen Kontrollobligatorium soll die Altersgrenze um fünf Jahre angehoben werden, vom 70. auf das 75. Altersjahr. Das geltende Kontrollalter 70 entstammt den Siebzigerjahren des letzten Jahrhunderts. Seither ist das Schweizervolk, statistisch hieb- und stichfest erwiesen, um 6 bis 7 Jahre älter geworden, ist geistig und physisch rüstiger geworden. Eine Anpassung der Alterslimite ist hier somit mehr als angebracht.
2. Es geht auch um die Ebene der Prävention, der Sensibilisierung der älteren Automobilisten hinsichtlich ihrer Eigenverantwortung, wann sie von sich aus mit dem Autofahren aufhören sollen.
Das sind zwei sinnvolle Massnahmen, die voll und ganz auch dem Kriterium der öffentlichen Sicherheit standhalten.
Noch eine Bemerkung zum Schluss: Lassen Sie sich nicht durch aufgebauschte Medienberichte über Autounfälle mit Senioren am Steuer in die Irre führen! Es gibt solche Unfälle, das ist unbestritten. Aber sie liegen ganz klar unter den eidgenössischen Mittelwerten. Zudem verursachen auch die nichtkontrollierten Senioren-Automobilisten aus unseren Nachbarländern nicht nennenswert mehr Unfälle als die kontrollierten Eidgenossen. Der Beweis, dass der Eigenverantwortung Nachachtung verschafft wird, wäre damit erbracht.
Geben Sie also meinem ebenso vernünftigen wie sinnvollen Initiativbegehren Folge, auf dass unsere Räte in Ruhe und mit Bedacht die nächsten Schritte prüfen und angehen können!
Wobmann Walter · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wie der Initiant vorhin gesagt hat, müssen die Schweizer Fahrzeuglenker schon ab dem 70. Altersjahr eine vertrauensärztliche Kontrolle über sich ergehen lassen. Das ist für Autolenker in den Nachbarstaaten nicht der Fall. In einigen Ländern braucht es gar keine Kontrolle. Dennoch sind sehr viele ausländische Fahrzeuglenker in der Schweiz unterwegs, sodass man durchaus von einer Diskriminierung der einheimischen Lenker sprechen kann.
Vergleicht man die Unfallzahlen für Senioren ab dem 70. Altersjahr aus der Schweiz mit den entsprechenden Unfallzahlen aus den umliegenden Ländern, stellt man keine grossen Unterschiede fest. Die vertrauensärztliche Untersuchung kann somit kaum einen wesentlichen Einfluss auf die hiesigen Unfallzahlen haben.
Eigentlich stellt die von der parlamentarischen Initiative geforderte Anhebung der Altersgrenze einen Kompromiss dar. Denn es geht nicht darum, keine Kontrollen mehr durchzuführen, so, wie das in einigen Nachbarstaaten heute der Fall ist, sondern es geht lediglich um die Verschiebung der Kontrolluntersuchung vom 70. Altersjahr - die heutige Praxis - auf das 75. Altersjahr. Ohnehin ist es jedem Lenker weiterhin freigestellt, sich zu einem beliebigen Zeitpunkt und auch bei Bedarf einer Untersuchung zu unterziehen oder auch entsprechende Fahrkurse zu besuchen, was wir ganz bestimmt befürworten. Wir befürworten diese Form der Selbstverantwortung.
Ich bitte Sie, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Par voie d'initiative parlementaire, Monsieur Maximilian Reimann propose de relever l'âge de l'examen de contrôle périodique effectué par un médecin-conseil de 70 à 75 ans pour les conducteurs âgés. La commission vous invite, par 15 voix contre 9, à ne pas donner suite à l'initiative parlementaire; la proposition de la minorité Wobmann vise à y donner suite, vous venez de l'entendre.
Selon le droit actuel, tout conducteur de plus de 70 ans doit se soumettre chaque deux ans à l'examen d'un médecin-conseil pour vérifier son aptitude à la conduite. Monsieur Maximilian Reimann considère qu'il s'agit d'une discrimination insupportable et qu'il faudrait déplacer la limite à 75 ans pour la rendre supportable. Personne ne conteste, ni Monsieur Maximilian Reimann d'ailleurs, qu'en vieillissant l'aptitude à la conduite diminue et que ce phénomène est très variable d'une personne à l'autre. Certains sont en pleine forme à 85 ans, alors que d'autres souffrent déjà à 65 ans de maladies chroniques qui restreignent leur aptitude à la conduite.
Fondamentalement, on a ici un conflit entre deux intérêts légitimes. D'une part, celui de l'automobiliste de 70 ans de ne pas être atteint dans sa dignité et sa liberté en devant se soumettre à un contrôle médical; d'autre part, celui des autres participants à la circulation, y compris les piétons, qui souhaitent légitimement ne pas risquer d'être dérangés par un accident, voire blessés ou tués. C'est là qu'intervient, aux yeux de la commission, le principe de proportionnalité. L'intrusion qui consiste à se soumettre chaque deux ans à un contrôle médical n'est pas très importante.
Concrètement, une limite à 70 ans, plutôt qu'à 75 ans, signifie statistiquement 2,5 contrôles médicaux de plus dans une vie. Ce n'est pas insupportable! Inversement, un accident de la circulation peut rapidement avoir des conséquences très graves, qui pèsent toute une vie sur la victime et ses proches. Il conduira aussi à une culpabilisation de la personne qui a provoqué l'accident de circulation. Cela plaide clairement en faveur du droit en vigueur prévoyant un seuil à 70 ans.
Aux yeux de la commission, un autre aspect est très délicat. Certaines maladies dégénératives n'affaiblissent pas seulement l'aptitude à la conduite, mais aussi la lucidité. Autrement dit, la personne concernée ne se rend pas toujours compte elle-même du problème, ce qui plaide aussi pour un examen externe obligatoire. Cela constitue aussi un soulagement pour les proches qui peuvent s'appuyer sur le médecin-conseil pour obtenir le retrait du permis de conduire.
Même si beaucoup de seniors diminuent la fréquence de leurs trajets en voiture ou rendent volontairement leur permis, ce qui évite bien des accidents, nous connaissons tous des cas où il aurait été préférable que le permis soit rendu avant, et nous connaissons aussi tous des cas pour lesquels nous sommes soulagés que le médecin-conseil ait tiré la sonnette d'alarme. Le système actuel détecte souvent assez bien les problèmes, et il n'y a pas de raison de le modifier.
Au nom de la commission, qui s'est exprimée dans ce sens par 15 voix contre 9, je vous invite à ne pas donner suite à cette initiative parlementaire.
Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion
Die parlamentarische Initiative unseres Kollegen Reimann verlangt eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes in zwei Bereichen: Erstens soll das Alter zum Aufgebot von Senioren-Autofahrerinnen und -Autofahrern für die periodische vertrauensärztliche Kontrolluntersuchung vom vollendeten 70. auf das vollendete 75. Altersjahr heraufgesetzt werden. Zweitens soll der Begriff der Präventionsaktivitäten des Bundes dahingehend erweitert werden, dass auch die Sensibilisierung hinsichtlich der Eigenverantwortung von älteren Leuten beim Entscheid, wann sie von sich aus aufhören sollten, Auto zu fahren, abgedeckt wird.
Herr Reimann verweist darauf, dass die auf dem schweizerischen Strassennetz zirkulierenden älteren Automobilistinnen und Automobilisten bezüglich der medizinischen Mindestanforderungen sehr unterschiedlich behandelt werden: Die schweizerischen werden ab Alter 70 jedes zweite Jahr auf eigene Rechnung zu einer vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung aufgeboten, während beispielsweise ihre Altersgenossen aus den Nachbarländern Deutschland, Frankreich und Österreich keiner solchen Untersuchung unterstehen. Der Initiant findet das gegenüber den erwähnten ausländischen Automobilistinnen und Automobilisten auf dem schweizerischen Strassennetz diskriminierend.
In der Kommission wurden wir darauf hingewiesen, dass die einschlägige EU-Richtlinie, auf die auch der Initiant verweist, regelt, dass die Einhaltung der medizinischen Mindestanforderungen regelmässig überprüft werden soll. Dazu haben die EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, ärztliche Untersuchungen vorzuschreiben; es handelt sich dabei um eine Kann-Formulierung. 19 EU-Staaten und die Schweiz machen dies, und von den 19 EU-Staaten haben 7 Staaten die Altersgrenze beim 70. Altersjahr. In den übrigen 12 Staaten ist die Altersgrenze tiefer, in Italien beispielsweise bereits bei 50.
Mit Ausnahme der vom Initianten zitierten Länder hat offenbar eine Mehrheit der EU-Länder eine tiefere Altersgrenze. Nun ist uns klar, dass das nicht unbedingt relevant ist für unseren Entscheid. Die Mehrheit der Kommission - das Stimmenverhältnis lag bei 15 zu 9 Stimmen - ist aber der Auffassung, dass die periodische Kontrolluntersuchung nicht diskriminierend sei, auch wenn in manchen Regionen für Automobilistinnen und Automobilisten auf dem schweizerischen Strassennetz andere Altersgrenzen gelten. Nicht jede rechtsungleiche Behandlung aber ist diskriminierend. Es werden auch nicht überall dieselben Anforderungen an die Führerscheinprüfung gestellt, deshalb fühlt man sich aber nicht diskriminiert. Wir sind vielmehr der Auffassung, dass die aufgrund von Via sicura im Strassenverkehrsgesetz seit dem 1. Januar 2003 festgelegte Altersgrenze von 70 Jahren gilt und dass seither keine neuen Erkenntnisse vorliegen, die einen Handlungsbedarf zu begründen vermögen. In der Kommission ist uns auch ein Aufsatz der Abteilung Verkehrsmedizin und forensische Psychiatrie des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich vorgelegen. In diesem medizinwissenschaftlichen Aufsatz wird ausdrücklich festgehalten, dass bei den über 70-jährigen Führerausweisinhabern eine erhöhte Wahrscheinlichkeit von verkehrsmedizinisch relevanten Krankheitszuständen, insbesondere Zuständen mit Hirnleistungseinschränkungen, vorlägen.
Gestützt darauf ist die Kommission zum Schluss gelangt, dass sich eine Änderung der Altersgrenze nicht aufdränge. Wir sind zudem mehrheitlich der Auffassung, dass mit den Untersuchungen ab dem 70. Altersjahr auch Korrekturmassnahmen eingeleitet werden können, seien es Untersuchungen und Verbesserungen der Hör- und Sehfähigkeit oder sei es die Anordnung von neuerlichen Fahrstunden. Dies wird, wie wir alle wissen, sehr häufig getan. Das heisst nicht, dass man mit 70 nur einen Schwarz-Weiss-Entscheid erhält - fahrtüchtig oder nicht fahrtüchtig -, sondern es wird vielmehr versucht, die Fahrtüchtigkeit dieser Fahrer noch zu verlängern. Zudem gibt es gemäss der entsprechenden Verkehrszulassungsverordnung die Möglichkeit, dass man älteren Automobilistinnen und Automobilisten ein Rayonverbot auferlegt, das heisst, dass sie in ihrer Umgebung, in ihrer Region noch Auto fahren dürfen, nicht aber darüber hinaus.
Deswegen ist Ihre Kommission mit 15 zu 9 Stimmen der Auffassung, dass dieser Initiative keine Folge zu geben ist.
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Die Mehrheit der Kommission beantragt, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 97 Stimmen
Dagegen ... 82 Stimmen
(4 Enthaltungen)
Schluss der Sitzung um 17.10 Uhr
La séance est levée à 17 h 10