15.4260
E-Voting bis spätestens 2019 für alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion
Nous saluons la présence du chancelier de la Confédération, Monsieur Walter Thurnherr, que nous félicitons d'ailleurs pour son élection, à l'occasion de sa première participation à nos débats. Nous lui souhaitons beaucoup de succès dans ses importantes fonctions et nous nous réjouissons de l'excellente collaboration que nous saurons mettre en place entre lui et notre Parlement.
Nous abordons le premier point de notre ordre du jour, la motion 15.4260. Le Conseil fédéral propose le rejet de la motion.
Lombardi Filippo · Mit-M · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion
Wir haben vor nicht allzu langer Zeit im Parlament ein neues Auslandschweizergesetz angenommen. Es setzt einige Prioritäten, was die Auslandschweizer betrifft, zwei davon betreffen die aktive Beteiligung der Auslandschweizer am politischen Leben in der Schweiz sowie ein Thema, das wir am Mittwoch behandeln werden, nämlich das Recht auf Information und die Pflicht des Bundes, die Auslandschweizer regelmässig zu informieren.
Konzentrieren wir uns heute auf die Frage der Stimmbeteiligung. Wir wissen, dass die Zahl der Auslandschweizer stetig wächst. Es sind jetzt über 750 000 Personen. Wir wissen, dass eine bedeutende Anzahl der Auslandschweizer nicht permanent Auslandschweizer sind, sondern es sind Schweizer, die ins Ausland gehen und nur ein paar Jahre dort bleiben. Es gibt also auch eine Rückkehr von Auslandschweizern in die Schweiz zu verzeichnen. Insbesondere diese mobilen Auslandschweizer haben ein Interesse daran, sich während ihres Auslandaufenthalts weiterhin an unserem demokratiepolitischen Leben zu beteiligen. Darüber haben wir vor einiger Zeit eine Diskussion geführt. Die Anzahl der registrierten stimmberechtigten Auslandschweizer wächst auch, es sind jetzt 147 000 Personen. Man muss aber beachten, dass die Anzahl der Stimmenden in den letzten Jahren wieder abgenommen hat. Warum? Weil es für diese Auslandschweizer viel schwieriger geworden ist, sich tatsächlich an unserem demokratiepolitischen Leben zu beteiligen, weil die Zusendung der Wahlunterlagen relativ spät erfolgt, manchmal zu spät, und sie so gar nicht in der Lage sind, ihre demokratischen Rechte auszuüben.
Das sollte uns Sorgen machen. Wir würden nicht akzeptieren, dass sich einige unserer Landsleute hier im Lande aufgrund von technischen Problemen nicht an unserer Demokratie beteiligen könnten. Die gleiche Besorgnis sollten wir für die Auslandschweizer aufbringen. Sie haben - wie jeder Schweizer - das Recht, sich daran zu beteiligen.
Um das technische Problem der zu langen Zeitdauer zu lösen, die für die Hin- und Rücksendung des Materials benötigt wird, gibt es eine einzige Lösung - das wissen wir seit Jahren -: das E-Voting, die elektronische Stimmabgabe. Einige Kantone haben schon lange damit angefangen. Wir wissen, dass der Bund bestrebt war, für die Nationalratswahlen 2015 diese Möglichkeit flächendeckend für alle Auslandschweizer einzuführen. Das geht mindestens aus der Stellungnahme des Bundesrates von 2011 zur Motion Fässler Hildegard 11.3879 hervor. Darin hat der Bundesrat versichert, wir bräuchten keine Motion, wir würden es schaffen: 2015 werde es für die Auslandschweizer flächendeckend möglich sein, an den Wahlen teilzunehmen.
Noch einige Monate vor den Nationalratswahlen im letzten Jahr hat man angenommen, mindestens 70 Prozent der Auslandschweizer könnten sich an diesen Wahlen elektronisch beteiligen. Dreizehn Kantone haben diese Möglichkeit angeboten. Kladderadatsch! Wenige Monate vor den Wahlen hat die Bundeskanzlei eine Sicherheitslücke in dem System entdeckt, das von neun der dreizehn Kantone benutzt worden war, und dem Bundesrat empfohlen, diesen Kantonen die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe nicht zu gewähren.
Das Resultat war natürlich: Bei den letzten Nationalratswahlen konnten die Auslandschweizer wiederum nur in vier Kantonen ihre Stimme elektronisch abgeben. Das ist meines Erachtens eine Diskriminierung. Wir sollten etwas unternehmen, um Druck zu machen, zumal das Auslandschweizergesetz die elektronische Stimmabgabe vorsieht, damit diese Wahlbeteiligung tatsächlich ermöglicht werden kann, und zwar ab den nächsten Nationalratswahlen 2019.
Es braucht ein bisschen Druck vonseiten des Bundes, weil sich gewisse Kantone noch immer weigern, die elektronische Stimmabgabe einzuführen: Einige Kantone sind nach dem Crash des Systems des Konsortiums im letzten Jahr jetzt sehr zurückhaltend, was weitere Schritte, die Korrektur des Systems oder das Akzeptieren eines der beiden Systeme betrifft, die in vier Kantonen doch funktioniert haben und die zu übernehmen nicht so schwierig wäre.
Es braucht ein Zeichen aus der Bundesversammlung. Wir würden heute nicht mehr akzeptieren, dass einige Kantone den Frauen das Stimmrecht gewähren, andere aber nicht; damals musste das Bundesgericht eingreifen. Wir würden nicht akzeptieren, dass in einigen Kantonen per Post gewählt werden kann, in anderen nicht. Wir haben gewisse Grundsätze, die für alle Kantone gleich sind. Ich glaube, dazu gehört auch die Stimmbeteiligung der Auslandschweizer, und für die Auslandschweizer ist die elektronische Stimmabgabe ein Bedürfnis.
Deswegen ersuche ich Sie, diese Motion anzunehmen. Es ist ein Zeichen, das wir setzen. Der Zweitrat wird sich zusammen mit der Bundeskanzlei noch mit der Frage befassen können, ob der Text noch verfeinert werden muss. Aber ein Zeichen muss hier gesetzt werden: Wir wollen, dass die flächendeckende elektronische Stimmabgabe für alle Schweizer gesichert ist, weil alle Schweizer, inklusive Auslandschweizer, gleich sind.
Minder Thomas · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Es ist nicht so, dass bei den nationalen Gesamterneuerungswahlen, die vor Kurzem stattgefunden haben, in keinem Kanton ein E-Voting angeboten worden wäre, wie man vielleicht annehmen könnte. In den Kantonen Genf, Luzern, Basel-Stadt und Neuenburg wurde teilweise über das Internet gewählt. In den Kantonen Genf und Neuenburg waren es übrigens erstmals nicht nur Auslandschweizer, sondern es war auch ein Teil der im Inland wohnhaften Stimmberechtigten, der die Gelegenheit dazu hatte.
Das Konsortium Vote électronique, dem einige weitere Kantone angehören, so auch meiner, hat es leider verpasst, die erhöhten Sicherheitsanforderungen des Bundes zu erfüllen. An dieser Stelle möchte ich der Bundeskanzlei danken, dass sie ihrem Credo "Sicherheit vor Tempo" treu geblieben ist. Immerhin, auch wenn das Risiko sehr klein gewesen wäre - das gebe ich zu -, hätte die Garantie der politischen Rechte, genauer das Wahlgeheimnis, auf dem Spiel gestanden. Die Bundeskanzlei musste bekanntlich einige Kritik einstecken.
Doch es darf nicht vergessen werden, dass von den drei Systemen, die bis vor Kurzem in Betrieb waren, deren zwei grünes Licht bekommen haben: zum einen das vom Kanton Genf, das seit 2003 angewendet wird, und zum andern ein zweites System, das die Schweizer Post zusammen mit einer spanischen Firma anbietet und das derzeit vom Kanton Neuenburg genutzt wird. Es steht den anderen Kantonen, insbesondere jenen, die im letzten Sommer ihr E-Voting sistieren mussten, frei, sich nun bei einem dieser beiden anderen laufenden Systeme einzuklinken.
Diese Motion ist widersprüchlich - lesen Sie den Text bitte ganz genau: Der Motionär will einerseits, dass der Bund die Kantone gesetzlich zum Anbieten von E-Voting verpflichtet. Das wäre also ein Zwang seitens des Bundes. Im selben Atemzug spricht der Motionär aber von einer föderalistischen Lösung.
Die Kantone sollen selber regeln - das ist meine Überzeugung -, ob sie die Auslandschweizer überhaupt zu kantonalen Wahlen und Abstimmungen und somit auch zu den Ständeratswahlen zulassen möchten oder nicht. Da muss sich der Bund nicht einmischen.
Ich bitte Sie daher, diese Motion abzulehnen.
Vonlanthen Beat · Mit-M · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion
Ich bin Vertreter eines der neun Kantone, die wegen der Sicherheitsbedenken ihr System für die nationalen Wahlen 2015 nicht nutzen konnten. Zahlreiche Auslandschweizer waren also gar nicht in der Lage, beim zweiten Wahlgang der Ständeratswahlen ihre Stimmen abzugeben. Glücklicherweise waren mein Kollege Christian Levrat und ich für die Wahl nicht auf diese Stimmen angewiesen.
Generell ist das eine Situation, die für unsere im Ausland wohnenden Bürgerinnen und Bürger unwürdig und auch demokratiepolitisch geradezu stossend ist. Ich setze mich daher mit Überzeugung für die Annahme der Motion Lombardi und damit für eine baldige Einführung des E-Votings für Auslandschweizerinnen und -schweizer in allen Kantonen ein.
Den Hinweis des Bundesrates, wonach es verfrüht sei, die Kantone heute dazu zu verpflichten, bereits für die Wahlen 2019 das System einzuführen, erachte ich als nicht stichhaltig. Das Beispiel meines Kantons untermauert meine Behauptung. Freiburg hat nach dem Scheitern - oder man kann auch sagen: nach dem Debakel - des Projekts der neun Kantone innert kurzer Zeit, das heisst innert einiger Monate, ein neues System ausgewählt und wird nun bereit sein, dieses System bereits für die in diesem Jahr stattfindenden Wahlen anzuwenden. Das E-Voting für Auslandschweizer wird sogar schon für die Volksabstimmung vom 25. September 2016 möglich sein. Da ist es doch, meine ich, nicht übertrieben, für 2019, das heisst in fast vier Jahren, in allen Kantonen ein solches System einzuführen. Es stehen ja zwei mögliche Systeme, das der Post und das des Kantons Genf, bereits zur Verfügung, die ohne zu grosse Arbeit in den Kantonen umgesetzt werden können. Der partnerschaftliche Ansatz zwischen Bund und Kantonen wird damit nicht infrage gestellt. Ein gewisser Druck des Bundes wird aber dynamisierend wirken.
Die Motion Lombardi unterstreicht übrigens die Möglichkeit, dass es zwischen den Kantonen eine Zusammenarbeit gibt. Ich unterstütze diesen Vorschlag sehr, denn die erfahrenen Kantone können somit den Kantonen, die sich mit der Materie neu befassen müssen, wertvolle Unterstützung geben und sie eben von ihren Erfahrungen profitieren lassen. Die Staatsschreiberkonferenz wird dabei sicher ein Katalysator sein, und in Zusammenarbeit mit unserem neuen, sehr dynamischen Bundeskanzler wird es ein Leichtes sein, alle Kantone entsprechend zu überzeugen.
Ich bitte Sie also, die Motion Lombardi anzunehmen.
Müller Philipp · Mit-M · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Seit vielen Jahren kennen wir das E-Banking; Sie wissen, was damit gemeint ist. Ich kann mich noch an die ersten E-Banking-Systeme mit diesen piepsenden Modems erinnern, mit dieser aus heutiger Sicht uralten, aber damals doch funktionsfähigen und, wie ich meine, auch einigermassen sicheren Technologie. Das heutige E-Banking ist ohnehin sehr sicher. Angesichts der Komplexität von E-Banking-Systemen kann ich einfach nicht verstehen, dass es nicht möglich sein soll, ein E-Voting-System für den Bund einzuführen.
In der Stellungnahme des Bundesrates ist von Sicherheitslücken die Rede. Wir sind jedoch im Zeitalter der modernen Informationstechnologie; ich denke, dass man solche Sicherheitslücken schliessen kann, dass die dafür nötige Technologie vorhanden ist. Mir scheint auch, dass es sich der Bundesrat etwas einfach macht, wenn er die Verantwortung den Kantonen zuschiebt. Vielleicht ist der eine oder andere Kanton etwas gar träge oder führt E-Voting aus finanziellen Gründen nicht ein. Aber wir können es uns doch schlicht nicht leisten, dem grossen Teil der 762 000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die stimmberechtigt sind, diesen einfachen Weg, ihre Stimme abzugeben, zu verschliessen! Sie können ihre Stimme natürlich abgeben, aber es ist umständlich. Wir haben alles Interesse daran, die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer hier einzubinden.
Ich habe, wie wahrscheinlich Sie alle auch, einen Brief der Auslandschweizer-Organisation erhalten. Vielleicht kann der Bundeskanzler in seiner Stellungnahme darauf eingehen. Da steht, was den Föderalismus betrifft: "Schliesslich ist die Einführung des elektronischen Wahlsystems für die Auslandschweizer, wie sie in Artikel 18 Absatz 4 des Auslandschweizergesetzes und in Artikel 8a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vorgesehen ist, eine der Aufgaben des Bundesrates." Ich bin gespannt auf Ihre Antwort, Herr Bundeskanzler.
Ich empfehle Ihnen trotz allem, Druck zu machen. Es ist eine Motion, und eine Motion kann auch abgeändert werden. Wir kennen die Bedeutung der Motion: Sie gibt eine Stossrichtung vor. In diesem Sinne werde ich sie annehmen - es sei denn, der Bundeskanzler sei wirklich in der Lage, mich umzustimmen - und bitte Sie, dies ebenfalls zu tun.
Engler Stefan · Mit-M · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion
Ich staune etwas über die Haltung, die dieser Motion zugrunde liegt. Der Bundesrat wird damit beauftragt, die Kantone zu verpflichten, bis zu den eidgenössischen Wahlen von 2019 die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer einzuführen. Ich staune, wenn gerade unsere Kammer die Kantone in einem ihrer ureigenen Zuständigkeitsbereiche verpflichten möchte, die Umsetzung der politischen Rechte zu garantieren. Ich staune auch, zumal es bislang die Kantone waren, die in einem partnerschaftlichen Ansatz zusammen mit dem Bund die Möglichkeiten von E-Voting überhaupt erst evaluiert haben. Bedauerlicherweise - das lässt sich nicht wegdiskutieren - endete dieser Prozess im Vorfeld der letzten eidgenössischen Wahlen in einem kleineren Debakel. Aufgrund von Sicherheitsbedenken wurde nur wenigen Kantonen erlaubt, die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer mittels dieses neuen Kanals abstimmen zu lassen.
Es wurde gesagt, auch das Frauenstimmrecht sei nur auf Druck des Bundesgerichtes eingeführt worden - ich wehre mich gegen diesen Vergleich. Bei den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern ist es ja nicht so, dass sie nicht abstimmen und wählen dürfen; nur ist ihnen im Moment ein bestimmter Kanal für die Stimmabgabe teilweise noch verwehrt. Wenn der Kanton Freiburg in der Lage ist, diesen Kanal bereits bei Abstimmungen im nächsten Jahr anzubieten, ist das erfreulich und gut; ich glaube aber nicht, dass man alle Kantone in die Pflicht nehmen und ihnen vorschreiben darf, es ihm gleichtun zu müssen.
In meinem Kanton sagt man sich deshalb zu Recht, dass es an sich keinen Grund gibt, einen Unterschied zwischen Auslandschweizerinnen und -schweizern einerseits und Inlandschweizerinnen und -schweizern andererseits zu machen. Es gibt keinen Grund für eine bevorzugte Behandlung. Wenn schon E-Voting, dann soll es für alle offenstehen, auch für Inlandschweizerinnen und -schweizer. Das verlangt vertiefte Abklärungen bezüglich der Sicherheitssysteme, aber auch Abklärungen zur Frage des richtigen Zeitpunkts der Einführung dieses zusätzlichen Abstimmungskanals für alle. Aus föderalismuspolitischen Überlegungen, letztlich aber auch aus wirtschaftlichen Überlegungen ist ein Alleingang beim E-Voting nur für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer nicht gerechtfertigt. Wenn schon, soll E-Voting für alle zur Verfügung stehen, und das ist innerhalb der nächsten drei Jahre nicht machbar.
Deshalb lehne ich die Motion ab, so, wie sie im Wortlaut vor uns liegt. Nur darüber haben wir zu entscheiden. Wir haben nicht Zeichen zu setzen, sondern haben über die Forderung, wie sie der Motion zugrunde liegt, zu entscheiden. Und in dieser Form lehne ich diese Forderung ab.
Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich staune ebenso wie mein Vorredner Engler. In diesem Saal rühmen wir uns ansonsten immer, den föderalen Gedanken hochzuhalten. Wir suchen stets föderale Lösungen und lassen die Kantonshoheit hochleben. Und heute wollen wir die Kantone plötzlich in die Knie zwingen. Ich glaube, unser Herz schlägt doch ganz klar für die Kantone.
Ja, es hat Stimmsysteme gegeben - in den Kantonen Genf und Neuenburg -, die funktioniert haben. Ein anderes System hat aber eben nicht funktioniert. Aus Sicherheitsbedenken musste sein Einsatz von den betroffenen Kantonen kurz vor Spielbeginn abgebrochen werden. Das ist ganz klar: Diese Kantone sind bereit, auf ein neues System zu wechseln. Aber es gibt Kantone, die die gesetzlichen Grundlagen dazu noch nicht haben. Gehen Sie zurück in Ihre Kantone, und sagen Sie dort einmal, dass sie die gesetzlichen Grundlagen dazu schaffen sollen! Das gilt ebenso für das Tessin, Herr Lombardi! Dann, so glaube ich, kann man das machen.
Ich bin überzeugt, dass die elektronische Stimmabgabe, wenn wir jetzt die Freiheit dazu belassen, demnächst kommen wird. Ich bin überzeugt, dass die meisten Kantone sie im Jahr 2019 einführen werden und dass sie im Jahr 2024 alle Kantone eingeführt haben werden. Also, lassen wir das die Kantone frei entscheiden, und zwingen wir sie nicht in die Knie, ansonsten wird es eine halbherzige Lösung geben. Wer ist dann schuld, wenn etwas nicht funktioniert? Dann sind wir es - wir haben sie gezwungen.
Schauen wir zum föderalen Gedankengut! Halten wir die Fahne der Kantonshoheit hoch, und lehnen wir diesen Vorschlag und damit diese Motion ab!
Bruderer Wyss Pascale · Mit-F · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Engler hat gesagt, er staune über die Tonalität dieses Vorstosses. Wir können darüber staunen, zumal wir hier, wie gesagt, in der föderalistischen Kammer diskutieren. Wir können hingegen aber auch staunen angesichts der Tatsache, wie wenig weit wir punkto E-Voting gekommen sind, obwohl wir schon sehr lange darüber reden. Diese Ambivalenz spüre ich angesichts dieses Vorstosses.
Ich begrüsse die rasche Einführung von E-Voting. Wir verbessern damit den Zugang zur demokratischen Mitbestimmung, wir erweitern auch die Möglichkeiten des Zugangs, und wir stärken die Bevölkerung in der Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte; da hat Herr Engler ebenfalls Recht. Es geht nicht nur um Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer: Denken wir zum Beispiel an eine sehbehinderte Person, die aktuell auf dem herkömmlichen Weg ihre demokratischen Rechte nur mit Unterstützung wahrnehmen kann und künftig, mit E-Voting, eben selbstbestimmt und unabhängig abstimmen und wählen kann. Aber Herr Lombardi hat natürlich Recht: Es geht auch um die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer und deren Mitbestimmungsmöglichkeiten.
Das ist alles nicht neu, wir haben schon oft hier auch engagiert darüber diskutiert. Und bei aller Rücksichtnahme auf unseren Föderalismus muss auch ich sagen: Es dürfte wirklich ein bisschen schneller gehen! Aus diesem Grund gehen Forderungen, wie sie in diesem Vorstoss zum Ausdruck kommen, sicher in die richtige Richtung.
Herr Lombardi sagt, er wolle damit ein Zeichen setzen. Ich bin immer ein bisschen vorsichtig, wenn es darum geht, ein Zeichen zu setzen. Wir müssen schon noch schauen, was wir genau machen, nebst dem, dass wir ein Zeichen setzen wollen. Aber grundsätzlich sagt mein Bauch Ja zu diesem Vorstoss, zumal mir - ich muss es sagen, Herr Bundeskanzler - die Stellungnahme des Bundesrates, die Sie hier vertreten müssen, doch sehr defensiv scheint.
Jetzt habe ich gesagt, wir müssten schauen, was über dieses Zeichen hinaus gemacht wird. Ich kann mir noch nicht ganz vorstellen, was die Folge einer Annahme der Motion wäre, denn es fehlen eigentlich die gesetzlichen Grundlagen, um die geforderte Verpflichtung geltend zu machen. Zunächst müssten also die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen und müsste entsprechend eine Vernehmlassung durchgeführt werden. Erst dann kann man diese Verpflichtung, wie sie hier gefordert wird, umsetzen. Da verspricht diese Motion, um es so zu sagen, ein bisschen mehr, als sie dann wirklich halten kann. Dann frage ich mich auch, ob das wirklich das sinnvolle und effiziente Vorgehen ist. Darum sagt mein Kopf Nein, obwohl mein Bauch Ja sagt.
Herr Föhn hat vom Herzen gesprochen, das ja für die Kantone schlägt. Das Herz würde ja so ein bisschen zwischen Bauch und Kopf liegen. Es braucht tatsächlich ein beherzteres Vorgehen einiger Kantone, mehr Mut, mehr Willen, hier jetzt vorwärtszugehen. Aber es braucht auch ein beherzteres Vorgehen seitens der Bundeskanzlei, die ja gemäss Roadmap den Lead hat. Hierzu ist meine erste Frage an den Bundeskanzler: Was genau ist mit diesem Lead gemeint, den die Bundeskanzlei hier hat? Wie weit können Sie, Herr Bundeskanzler, bei der Ermutigung und dem Tempomachen gegenüber den Kantonen gehen? Denn zumindest eines zeigt diese Diskussion: Herr Lombardi ist weitaus nicht allein mit seiner Forderung, dass hier etwas mehr Tempo hereinkommen sollte.
Ich werde diese Motion deshalb nicht annehmen, weil ich meine Zweifel habe, was sie überhaupt bewirken kann. Aber ich habe auch ein bisschen Mühe, dagegen zu stimmen, es sei denn, Sie können mir aufzeigen, auf welchem anderen Weg die Beschleunigung dieses Prozesses möglich ist. Da ist auch meine Erwartung an den Bundeskanzler gross.
Bischofberger Ivo · 1VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Ein Fraktionskollege von mir, der Fraktionspräsident noch dazu, hat diesen Vorstoss eingereicht, und ich bin selber Mitglied von Educationsuisse. Normalerweise würde ich diese Motion also eigentlich unterschreiben. Was mich schlussendlich daran gehindert hat, ist die Tatsache, dass ich Ständerat bin, Standesvertreter von Appenzell Innerrhoden. Meine Wahl erfolgt nicht an der Urne, erfolgt nicht am vorgegebenen Termin der eidgenössischen Wahlen, sondern an der Landsgemeinde. Die Wahl des Standesvertreters von Appenzell Innerrhoden ist durch die Bundesverfassung garantiert: Den Kantonen steht das Recht zu, die Wahl ihrer Ständeräte so zu organisieren, wie es ihnen entspricht, und das in der Kantonsverfassung festzulegen.
Da ist meine Frage, auch an den Bundeskanzler: Kann überhaupt so vorgegangen werden, wie es der Motionär will, oder widerspricht diese Motion schlussendlich der Bundesverfassung?
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.
Lombardi Filippo · Mit-M · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion
Föderalismus ist mir auch sehr wichtig, aber hier ist er fehl am Platz. Er ist fehl am Platz, wenn man mit Verweis auf den Föderalismus Grundrechte verneint oder einen Teil der Schweizer gegenüber den anderen Schweizern diskriminiert. Das ist hier der Fall.
Es stimmt, dass der Vergleich mit dem Frauenstimmrecht etwas konstruiert ist. Trotzdem, praktisch ist die elektronische Stimmabgabe für die Mehrheit der Auslandschweizer die einzige reelle Möglichkeit, sich an unserer Demokratie zu beteiligen. Wir wissen es, die Post wird nicht besser - nicht nur in der Schweiz, auch in den anderen Ländern. In den meisten Ländern denkt sich die Post, die Menschen könnten die dringenden Dinge elektronisch abwickeln, und die Post kommt dann halt, wann sie kommt. Das ist ein weltweiter Trend. Tatsächlich hat aus genau diesem Grund die Möglichkeit der Stimmbeteiligung der Auslandschweizer in den letzten Jahren eher ab- als zugenommen. Es geht also darum, allen Auslandschweizern dasselbe Grundrecht wie den Schweizern im Inland zu gewähren.
Die Motion ist nicht widersprüchlich. Was meine ich, wenn ich sage, man müsse eine föderalistische Lösung finden? Natürlich, wir haben diese Frage hier bereits einmal diskutiert. Es gab Vorschläge, ein einziges System obligatorisch zu deklarieren. Das wollen wir nicht, das haben wir fallengelassen. Die Kantone sollen sich frei organisieren in der Frage, wie sie diese Beteiligung sichern wollen. Es gibt kein Bundessystem. Wir anerkennen die Freiheit der Kantone, ihre Systeme selbst zu wählen, im Rahmen eines Konsortiums, eines Konkordats oder wie auch immer.
Notabene: Eine Sache, die mich zu diesem Vorstoss bewegt hat, war die Ankündigung verschiedener Mitgliedkantone des alten Konsortiums, sich nach dem Nein der Bundeskanzlei bzw. des Bundesrates nicht mehr für diese Entwicklung einzusetzen. Dass sich nun gewisse Kantone, die den Schritt hin zum E-Voting schon gemacht haben, aufgrund der dabei aufgetauchten Probleme zurücklehnen, kann ich nicht verstehen. Ich glaube einmal mehr, wir müssten versuchen, etwas zu tun.
Herr Kollege Föhn sagt, er sei überzeugt, dass 2019 sowieso die Mehrheit elektronisch stimmen könne. Dieser Überzeugung war auch der Bundesrat 2011, als er die erwähnte Motion Fässler Hildegard im Nationalrat zur Ablehnung empfohlen hat: Auch damals hat der Bundesrat geschrieben, 2015 würde sowieso die Mehrheit der Auslandschweizer elektronisch stimmen können. Wir haben gesehen, was passiert ist: Das ist leider nicht der Fall gewesen.
"Sicherheit vor Tempo" ist der Grundsatz der Bundeskanzlei. Man kann natürlich die Sicherheit sehr hoch bewerten. Ich glaube aber, wir machen uns etwas vor, wenn wir glauben, das traditionelle System der Stimmabgabe sei bombensicher! Sind wir so gewiss, dass in unseren 3000 Gemeinden nicht ab und zu ein Fehler passiert, ein Ergebnis nicht stimmt? Ich habe diese Erfahrung bei meiner Wahl 1999 selber gemacht: In meiner Gemeinde waren die Zahlen falsch wiedergegeben worden, und das hat zu gewissen Diskussionen geführt. Sind wir also immer sicher, dass das alte, bewährte System überhaupt kein Problem aufweist? Natürlich gibt es mögliche Fehler, natürlich gibt es mögliche Sicherheitslücken. Deswegen: Jedes System in jeder Epoche hat seine Lücken und seine Probleme. Wir müssen damit leben, aber wir müssen vorwärtsgehen.
Frau Kollegin Bruderer Wyss, natürlich verspricht die Motion mehr, als sie halten kann. Das ist das Schicksal sämtlicher Motionen in diesem Haus: Wir verlangen etwas mit einer Motion, dann muss sie durch den Zweitrat angenommen werden und wird allenfalls modifiziert. Danach nimmt sich der Bundesrat die Zeit, eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten. In der Folge diskutieren wir die Gesetzesvorlage im Erstrat und im Zweitrat, und dann haben wir eine Differenzbereinigung. Fast nie kommt der Inhalt einer Motion dann zu hundert Prozent zur Anwendung. Aber man muss den ersten Schritt gehen, deswegen machen wir Motionen.
Ich bitte Sie, diese Motion anzunehmen.
Thurnherr Walter · BK-M · Aargau
Der Bundesrat teilt das Ziel einer möglichst raschen flächendeckenden Einführung der elektronischen Stimmabgabe. Und er kann die in der Begründung seines Vorstosses und auch jetzt nur teilweise unterdrückte Ungeduld des Motionärs gut nachvollziehen. Gerade für Auslandschweizer - ich war selbst, Herr Lombardi, einige Jahre Chef des Auslandschweizerdienstes und kenne die Auslandschweizer - stellt die elektronische Stimmabgabe eine grosse Vereinfachung dar.
Es verhält sich tatsächlich so wie von Ihnen geschildert: Kurz vor den Wahlen 2015 mussten die neun Kantone des Konsortiums auf den Einbezug des elektronischen Stimmkanals verzichten, sodass nur vier Kantone den im Ausland lebenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die elektronische Stimmabgabe anbieten konnten. Bevor man jedoch jetzt alle Kantone gesetzlich verpflichtet, bis 2019 ein E-Voting einzuführen, gilt es aus Sicht des Bundesrates, folgende Elemente zu bedenken:
1. Die Ursache für den Abbruch des Angebots der elektronischen Stimmabgabe in den Konsortiumskantonen war ein technischer Fehler. Dieser hatte insbesondere zur Folge, dass das Wahl- und Stimmgeheimnis nicht garantiert werden konnte. Es lag also nicht am fehlenden Willen oder an der gleichgültigen Einstellung der betroffenen Kantone - es hat jetzt so etwas durchgeschimmert. Natürlich war der Abbruch der Übung beklagenswert. Aber es war von Anfang an klar, dass erstens technische Probleme in der Versuchsphase möglich sind und zweitens Sicherheit an erster Stelle steht. Die betroffenen Kantone nun dafür verantwortlich zu machen, dass sie genau diese Prioritätenordnung eingehalten haben, wäre doch nicht korrekt. Hätten die Konsortiumskantone den elektronischen Stimmkanal anbieten können, wäre 2015 bereits für die Mehrheit der registrierten Auslandschweizer Stimmberechtigten das E-Voting möglich gewesen.
Im Übrigen: Selbst trotz dem Übungsabbruch bei den Konsortiumskantonen konnten 2015 doch 10 000 Auslandschweizer Stimmberechtigte mehr elektronisch wählen als 2011. Erstmals in der Geschichte der Nationalratswahlen konnten über 90 000 Wählerinnen und Wähler in der Schweiz ihre Stimme elektronisch abgeben.
Herr Lombardi, Sie haben bei dieser Gelegenheit auch gesagt, die Anzahl der abgegebenen Stimmen nehme ab, weil die Stimmabgabe technisch immer schwieriger werde. Es ist aber nicht so, dass bei den Kantonen, die den elektronischen Stimmkanal angeboten haben, die Stimmbeteiligung hoch geblieben ist. Sie ist bei allen Kantonen zurückgegangen. Hier den Zusammenhang mit dem E-Voting herzustellen, finde ich etwas gefährlich.
2. Bis heute haben 14 Kantone Erfahrungen mit dem dritten, eben dem elektronischen Stimmkanal gesammelt. Es wurde bereits gesagt, dass aber in immerhin sechs Kantonen - und dazu gehört, wie Sie wissen, auch Ihr Kanton, Herr Lombardi - die kantonalen Rechtsgrundlagen für die elektronische Stimmabgabe nicht bestehen. In den Kantonen Tessin, Zug, Jura, Nidwalden, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden liegen die erforderlichen Rechtsgrundlagen nicht vor. Wenn also die vorliegende Motion angenommen würde, dann müsste - da hat Frau Bruderer Wyss völlig Recht - Ihnen der Bundesrat eine Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vorlegen. Bis eine solche Revision verabschiedet und in Kraft wäre, würden mindestens zwei, drei Jahre vergehen. Da die Kantone ihre rechtlichen Grundlagen - da ist auch Herr Vonlanthen etwas angesprochen, Sie haben erfahren, wie das ist - in der Regel nicht auf Vorrat ändern, wäre davon auszugehen, dass sie wahrscheinlich erst dann eine entsprechende Grundlage schaffen dürften. Dann müssten sie auch noch die technischen und organisatorischen Vorarbeiten und Tests durchführen. Bis die Auslandschweizer Stimmberechtigten diesen dritten Stimmkanal dann brauchen könnten, dürften selbst im günstigsten Fall die Wahlen 2019 Vergangenheit sein. Kurz gesagt, der Bundesrat hält die Motion für kaum umsetzbar.
3. Der Bundesrat denkt auch, dass es bei der Umsetzung des Vorhabens, Vote électronique einzuführen - übrigens nicht nur für Auslandschweizer, sondern mit universeller Verifizierbarkeit auch für Inlandschweizer -, zusätzlicher Anstrengungen aufseiten einiger Kantone bedarf. Zudem, das sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt, ist die Schweiz immer noch das einzige Land, das flächendeckend die voraussetzungslose briefliche Stimmabgabe kennt. Der Bundesrat wollte diese 1976 mit dem Bundesgesetz über die politischen Rechte einführen. Das Parlament verpflichtete die Kantone 1994 dazu. Jedoch erst ab 2004 boten alle Kantone für eidgenössische Abstimmungen den brieflichen Stimmkanal an. Erst seit 2014 gilt dies auch im letzten Kanton für alle kantonalen Urnengänge. Das alles betrifft ein technisch doch ziemlich viel einfacheres System als das für die elektronische Stimmabgabe. Es braucht eben auch hier Akzeptanz und Vertrauen. Wie in anderen Politikbereichen auch ist es zuweilen ratsam, die zugegebenermassen verständliche Ungeduld gegen ein sichereres, stetiges und dafür zeitraubendes Verfahren abzuwägen.
4. Die zurzeit bestehenden Voraussetzungen sind günstig dafür, dass der Prozess in Richtung E-Voting beschleunigt werden kann. Es stehen den Kantonen momentan zwei gute Systeme zur Verfügung, jenes des Kantons Genf, welches bereits für vier Kantone den elektronischen Stimmkanal anbietet, und jenes der Post, welche dieselbe Dienstleistung demnächst für den Kanton Neuenburg und ab Herbst für den Kanton Freiburg erbringt. Wir erwarten, dass sich jetzt so viele Kantone wie möglich für eines der beiden Systeme entscheiden.
Frau Bruderer Wyss hat eine Frage zur Roadmap gestellt. Diese enthält tatsächlich eine ein bisschen euphemistische Formulierung. Es heisst da, die Kantone seien bei ihrem Vorgehen hier völlig frei, und zwei, drei Zeilen weiter unten, die Bundeskanzlei leite den Prozess. Ich habe mich bereits mit Vertretern verschiedener Kantone getroffen und werde mich im April mit Vertretern aller Kantone treffen. Ich teile die Auffassung des Motionärs, dass mit dieser Roadmap nichts überstürzt wurde, wie er es in der Begründung seiner Motion geschrieben hat. Ich bin auch einverstanden damit, dass man da und dort etwas stossen und schubsen muss. In der Zusammenarbeit mit den Kantonen lohnt es sich aber auch, Rücksicht auf die etwas langsameren zu nehmen. Etwas nicht zu überstürzen ist immer noch besser als zu stürzen und noch viel besser als abzustürzen. Insbesondere deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen.
Zu den Fragen von Herrn Philipp Müller: Die Banken betreiben ein sicheres elektronisches System, auf jeden Fall behaupten sie das. Die zwei Systeme der Post und des Kantons Genf halten wir ebenfalls für sicher. Das Auslandschweizergesetz, auf das der erwähnte Brief der Auslandschweizer-Organisation Bezug nimmt, ist eine Subventionsgrundlage, noch keine Verpflichtung. Die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung ist genau das, was diese Motion verlangt. Was die Verantwortung der Kantone betrifft: Ja, die Verantwortung liegt bei den Kantonen, das ist so geregelt. Allerdings würde - dies an die Adresse von Herrn Bischofberger - die Landsgemeinde durch diese gesetzliche Verpflichtung nicht ausgehebelt. Ein Verfassungsbruch wäre es nicht, aber es müsste eine gesetzliche Verpflichtung eingeführt werden; es geht dabei um das Bundesgesetz über die politischen Rechte.
Herr Lombardi fragt, ob wir sicher sind, dass das alte System keine Fehler aufweist. Da möchte ich darauf aufmerksam machen, dass ein Fehler bei der brieflichen Stimmabgabe in einer Gemeinde doch noch etwas anderes wäre, als wenn ein Server in einem System, das die Hälfte der Schweiz bedienen würde, einen Fehler aufweisen würde. Hier besteht zu Recht das Primat der Sicherheit. Das wollen wir auf jeden Fall durchziehen, auch wenn wir jetzt gegenüber den Kantonen etwas beschleunigend auftreten wollen.
Ich bitte Sie aber, ein bisschen Verständnis für jene Kantone zu haben, die bis anhin eine andere Prioritätenordnung hatten. Ich versuche wirklich, sie davon zu überzeugen, dass man auf diesem Weg vorwärtsmachen muss. Aber eine gesetzliche Verpflichtung würde ich jetzt an Ihrer Stelle nicht machen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 18 Stimmen
Dagegen ... 22 Stimmen
(2 Enthaltungen)