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Schliessen von Steuerlücken bei schweizerischen Unternehmen mit Offshore-Gesellschaften
Kiener Nellen Margret · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Die sozialdemokratische Fraktion beantragt Ihnen, folgende Motion anzunehmen: Wir fordern das Schliessen von Steuerlücken bei Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, welche Offshore-Gesellschaften mit ihren Gewinnen oder Erträgen beliefern, dies zum Schaden der Steuerpflichtigen der öffentlichen Haushalte in der Schweiz.
Ich bin froh, dass wir diese Motion behandeln können. Sie wurde am 19. März 2014 aufgrund damaliger Vorkommnisse in der Schweiz eingereicht. Ich muss schon sagen, gerade angesichts der Diskussion über die Motion Schelbert können wir jetzt nicht so tun, als wenn das etwas Neues und Grösseres geworden wäre, denn in der Schweiz waren diese Verlagerungen schon vor 2014 langjährige Praxis. Folgendes ist aber in anderen Ländern anders als in der Schweiz - und das ist die Begründung für die Motion der sozialdemokratischen Fraktion -: Andere Länder haben in den letzten zehn Jahren längst einschneidende Besteuerungsmassnahmen ergriffen, und zwar mittels der sogenannten "Controlled Foreign Corporations"-Gesetzgebungen, in der Fachsprache CFC-Gesetzgebungen genannt. So haben z. B. unsere Nachbarländer Massnahmen ergriffen, etwa Deutschland mit der Hinzurechnungsbesteuerung oder Frankreich mit Artikel 209 B des "Code général des impôts"; auch die USA haben messerscharfe Regelungen gegen solche aktiven oder gar aggressiven Steuervermeidungsstrukturen geschaffen im "Subpart F income defined" des IRC, ihres Steuergesetzes.
Die Wirkung dieser Gesetzgebung in den Ländern, die ich jetzt erwähnt habe, besteht darin, dass sich per Saldo weder eine Steuer- noch eine Zinsersparnis ergibt, wenn passive Einkünfte wie eben Zinsen oder Gewinne in niedrig oder nichtbesteuerte Offshore-Gesellschaften exakt zu diesem Zweck verlagert werden. Damit haben diese Länder, also Deutschland, Frankreich und die USA, die wir jetzt beispielhaft aufführen - es gibt natürlich weitere - dieser aggressiven Steuervermeidung gesetzlich einen Riegel vorgeschoben. Der Bundesrat antwortet uns aber, dass noch kein konkreter gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe, auch aufgrund des Standes des Projekts "Base Erosion and Profit Shifting" (Beps). Wir haben jetzt natürlich nachgeschaut, was in der Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III kommt. Da hat der Bundesrat auf Seite 5191 z. B. die Massnahme der Stärkung der Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung erklärt: Das wäre genauso eine der Massnahmen im Rahmen dieser Austrocknung der Offshore-Finanzplätze. Aber in der Fahne, die wir nächsten Mittwoch hier beraten werden, finde ich keine Massnahme. Da geht auch unsere Frage an Sie, Herr Bundesrat: Wann kommt endlich und zum Glück die Beps-Vorlage, an deren Vorbereitung Sie sind? Werden Sie dort ähnlich scharfe, klare Steuervermeidungsbestimmungen einführen, wie das Deutschland, Frankreich und die USA beispielsweise schon seit Jahren praktizieren?
Der Schweiz entgehen aufgrund dieser mangelnden Deltabesteuerung seit Jahren Hunderte von Millionen Steuerfranken auf Bundesebene, auf Kantonsebene und dann auch bei den Gemeinden. Und dann muten wir unseren steuerpflichtigen Menschen, darunter den Familien mit Kindern, noch zu, dass in der Volksschule, bei der Spitex, bei der Bildung und im Bereich Gesundheit Kürzungen erfolgen und der Abbauhammer angewendet wird, während solche Steuervermeidungspraktiken noch durch die schweizerischen Steuergesetze direkt legitimiert werden!
Die SP-Fraktion bittet Sie um Annahme dieser Motion.
Matter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Kollegin Kiener Nellen, hier geht es ja um eine legale Steueroptimierung. Haben Sie ein Problem mit Steueroptimierung?
Kiener Nellen Margret · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Ich habe ein grosses Problem mit Offshore-Steuervermeidungsstrukturen, Herr Matter. Es war nicht vorgestern, als ich mit zwanzig Jahren aus dem Ausland in die Schweiz zurückkehrte und zu 50 Prozent als Sekretärin in einer Treuhandgesellschaft arbeitete, dort Arbeit annahm. Ich blieb drei Monate dort. Wissen Sie, was mein Auftrag als kleine Sekretärin in einer schweizerischen Treuhandgesellschaft war? Den ganzen Tag musste ich das Geschäftsmodell "Verschieben von Kapital nach Panama" umsetzen, ausschliesslich Panama war das Geschäftsmodell. Verschoben wurde Kapital aus der Schweiz zur Gründung von steuerbefreiten Aktiengesellschaften und Stiftungen in Panama. Das war anno 1973. Die Dimensionen haben sich seither "ver-x-facht". Das ist meine Kenntnis der Offshore-Steuervermeidungsstrukturen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen. In der ganzen Beurteilung des Beps-Bereiches sind es insgesamt fünfzehn Pakete, die zurzeit diskutiert werden. Sechs davon haben eine Verbindlichkeit und müssen durch die OECD-Staaten umgesetzt werden. Daran arbeiten wir. Die meisten der Pakete, die wichtigen, sind aber erst in Form von Empfehlungen gehalten, und wie diese Empfehlungen umgesetzt werden sollen, ist im Moment in internationaler Diskussion. Wir beobachten diese Umsetzung aus unserer Sicht, und wir müssen sie insbesondere in Bezug auf unsere Konkurrenzstandorte beobachten. Wie setzen wir diese Empfehlungen um, und wie setzen wir nachher um? Es bestehen in diesen Fragen noch keine internationalen Standards oder Regeln, die akzeptiert sind, sondern hier ist eine Masse in Bewegung, weshalb es uns noch nicht erlaubt ist vorzuprellen. Aber wir müssen uns auf unsere wichtigsten Konkurrenzstandorte ausrichten, wenn wir darangehen, die Empfehlungen umzusetzen.
Diese Umsetzung wird wohl noch einige Zeit beanspruchen, weil hier sehr divergierende Meinungen bestehen. Der Bundesrat ist so vorgegangen, dass er im September des letzten Jahres mein Departement beauftragt hat, auf Ende dieses Jahres einen Bericht über die Weiterentwicklung des Schweizer Unternehmenssteuerrechts abzuliefern und darin aufzuzeigen, welche Entwicklungen international laufen und gelaufen sind und welche Anpassungen daher aus unserer Sicht Sinn machen. Wir werden also in diese Richtung gehen.
Wir können uns keine internationalen Alleingänge leisten. Aber wir müssen auch nicht in vorauseilendem Gehorsam Standards festsetzen, die dann unsere grössten Konkurrenten später nicht nachvollziehen. Wir sind in diesen internationalen Prozess eingebunden. Wir beurteilen das Geschehen laufend und werden dann entsprechende Massnahmen ergreifen.
Die Annahme der Motion würde uns aber zwingen, rascher fortzuschreiten und dann auch allenfalls Nachteile in Kauf zu nehmen.
Abstimmung
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 57 Stimmen
Dagegen ... 140 Stimmen
(0 Enthaltungen)