14.046
Bundesgesetz über den Wald. Änderung
Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion
Bundesgesetz über den Wald
Loi fédérale sur les forêts
Art. 21a
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Hösli, Cramer, Eberle, Müller Damian, Noser, Schmid Martin)
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 21a
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Hösli, Cramer, Eberle, Müller Damian, Noser, Schmid Martin)
Adhérer à la décision du Conseil national
Bischofberger Ivo · 1VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Der Nationalrat hat das vorliegende Waldgesetz in der letzten Woche zum zweiten Mal beraten und bei allen noch hängigen Differenzen an seiner Version festgehalten. Somit bestehen bei insgesamt vier Artikeln Differenzen: bei Artikel 21a in Verbindung mit Artikel 56, bei Artikel 34a, Artikel 34b und Artikel 38a.
Zu Artikel 21a: Die bei der letzten Behandlung in unserem Rat zu diesem Artikel gemachten Ausführungen erscheinen der Mehrheit der Kommission nach wie vor eminent wichtig, denn es ist leider eine traurige Tatsache, dass sich im Wald immer wieder Unfälle mit forstlich nicht oder zu wenig ausgebildeten Arbeitskräften ereignen. So besagt die Unfallstatistik der Suva, dass die registrierten Forstbetriebe jährlich über 300 Unfälle pro 1000 Vollbeschäftigte vermerken. Das bedeutet, dass wir im Bereich der Waldarbeit rund dreimal mehr Unfälle haben als im Durchschnitt aller anderen Suva-versicherten Betriebe.
So wird hier im Gesetzentwurf zur besseren Gewährleistung der Arbeitssicherheit im gesamten Schweizer Wald neu die Pflicht eingeführt, dass im Auftrag ausgeführte Holzerntearbeiten im Wald nur nach Absolvierung einer vom Bund anerkannten Ausbildung ausgeführt werden dürfen. Diese Pflicht gilt für die vom Auftragnehmer für Holzarbeiten eingesetzten Arbeitskräfte.
Holzerntearbeiten, welche ausserhalb von direkten Auftragnehmer- und Arbeitgeberverhältnissen ausgeführt werden, wie zum Beispiel Holzerntearbeiten im eigenen Privatwald, sind von der Ausbildungspflicht nicht erfasst, und das soll auch so bleiben. Für die Umsetzung soll in den Übergangsbestimmungen von Artikel 56 Absatz 3 eine Frist von bis zu fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes beibehalten werden.
Bei Artikel 21a hat die Kommission mit 7 zu 6 Stimmen entschieden. Die Mehrheit beantragt Ihnen, am Entscheid unseres Rates vom 3. Dezember 2015 festzuhalten.
Hösli Werner · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Ausbildung ist für die Holzereibetriebe schon sehr zwingend geregelt, und auch in den landwirtschaftlichen Ausbildungen werden heute Holzerkurse durchgeführt - die Bauern sind ja eine relativ grosse Holzergruppe in unserer Gesellschaft. Es kommt eigentlich niemandem in den Sinn, einfach Leute ohne Ausbildung in den Wald zu schicken. Auch die Suva macht viel und nimmt zusammen mit anderen Unfallversicherern die Verantwortung im eigenen Interesse wahr.
Aber vergessen Sie bei all dem nicht, dass Holzen einfach eine sehr gefährliche Tätigkeit ist! In zum Teil steilstem Gelände, in Windwürfen oder bei ineinander verhangenen Bäumen nach einem harten Winter ist oftmals an sehr vieles gleichzeitig zu denken. Zudem ist jung und beweglich sein gerade im steilen Gelände von Vorteil. Wer viel im Holz ist, weiss: Glück braucht es allemal! Weil es gefährlich ist, passieren auch Profis immer wieder schwere Unfälle; das werden wir nicht verhindern können. Die Sensibilisierung ist wichtig, und diese ist jetzt schon wirklich gut. Auch die Branche macht eine gute Arbeit. Wir sollten da jetzt nicht regulatorisch überschiessen und bald jedem, der für die Gartendurchforstung bei seinem Nachbarn eine Motorsäge in die Hand nimmt, einen Kursbesuch vorschreiben.
Ich bitte Sie also, hier dem Nationalrat zu folgen.
Berberat Didier · Mit-M · Ständerat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion
Je vous demande de suivre la majorité de la commission. Dans la mesure où les travaux forestiers sont des travaux dangereux, pour ne pas dire très dangereux, l'idée est d'avoir une sensibilisation à ces risques et une formation, qui peut être basique, afin d'éviter au maximum les accidents.
Je souhaiterais poser une question à Madame la conseillère fédérale. L'idée n'est pas que chaque paysan ou chaque bûcheron possède un doctorat en foresterie, l'idée est d'avoir une formation qui permette d'éviter au maximum les risques. Si cet article était accepté, quel serait le niveau de formation demandé? S'agit-il d'une formation basique de quelques jours voire de quelques heures? La crainte existe qu'on ait en fin de compte une formation très longue et très exigeante, mais ce n'est pas le but recherché. Le but n'est pas d'avoir une formation professionnelle complète comme un CFC. L'idée est d'avoir un certain nombre d'heures de cours pour sensibiliser les personnes qui procèdent à des travaux forestiers aux règles essentielles de sécurité. J'aimerais que Madame la conseillère fédérale nous rassure sur ce point, et rassure les personnes qui craignent qu'on fasse de la "surqualité" ou de la "surqualification".
Cramer Robert · Mit-M · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion
Quelques mots pour compléter l'intervention faite tout à l'heure par Monsieur Hösli. Comme l'a dit ce dernier, il va de soi que personne ne souhaite qu'il y ait des accidents en forêt et qu'il faut faire tout son possible pour les éviter.
Le problème que pose le projet du Conseil fédéral avec la notion de formation reconnue par la Confédération, c'est l'ajout d'exigences à l'exercice des travaux de ceux qui récoltent du bois. Il en découle bien sûr une bureaucratie supplémentaire, mais au-delà de cela, il en découle, à mon sens, un obstacle supplémentaire à l'intégration par le travail.
Nous vivons dans un pays où on ne pourra bientôt plus exercer une seule profession sans avoir besoin de papiers, de documents ou de toutes sortes d'attestations, cela toujours pour de bonnes raisons. En l'occurrence, il s'agit ici de la sécurité de ceux qui pratiquent ces professions. Dans d'autres cas, c'est la sécurité du public qui est concernée. Enfin, pour une raison ou pour une autre, on exclut du marché de l'emploi celles et ceux qui ne sont pas qualifiés. En procédant ainsi, nous ne faisons pas une bonne action pour notre pays. Nous sommes en train de créer des grandes catégories d'assistés sociaux, en refusant simplement aux gens un travail parce que, pour une raison ou pour une autre, ils ne sont pas scolaires ou ne sont pas aptes à obtenir des documents, à passer des examens.
Alors bien sûr, on va nous dire tout à l'heure que cette formation reconnue par la Confédération sera une formation de quelques heures ou de quelques jours. Cela sera peut-être vrai dans un premier temps, mais je vous donne rendez-vous dans cinq ou dix ans, et vous verrez que cette "formation reconnue par la Confédération" sera une formation s'étalant sur plusieurs mois, exigeant des gens qu'ils soient capables de lire des documents administratifs, de rédiger, etc., ce qui signifie très concrètement des exclusions supplémentaires du marché du travail.
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Das ist eine Differenz zwischen den Räten, die bis heute besteht. Ich bitte Sie, bei Ihren Beschlüssen zu bleiben.
Herr Ständerat Hösli hat zu Recht gesagt, Holz und Holzfällerarbeiten seien gefährlich. Deshalb braucht es auch eine gute Ausbildung. Wir haben gemäss Statistik im Schnitt dreimal mehr Unfälle im Forstbereich als in den anderen Suva-versicherten Bereichen. Bei einem Unfall entstehen im Schnitt 26 000 Franken an Kosten; ein Kurs kostet den Kursteilnehmer 200 Franken. Wir wissen seit dem Sturm Lothar, als diese Kurse eingeführt wurden, dass man damit Unfälle reduzieren kann. Es macht volkswirtschaftlich Sinn, hier mit der verbesserten Ausbildung die Anzahl Unfälle und damit eben auch die entstehenden Kosten in diesem Bereich zu reduzieren.
Die Zielgruppe sind denn auch nicht die Forstarbeiter, die diese Ausbildung haben: Es sind die sehr vielen Hobby-Holzerntearbeiter, die wir in diesem Bereich haben. Die Zielgruppe sind Personen ohne forstliche Ausbildung, die sporadisch gegen Entgelt für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer arbeiten. Wir stellen immer wieder fest, dass es in gewissen Gemeinden Feuerwehrleute oder zivildienstleistende Personen gibt, die hierfür eingesetzt werden, und genau dann passieren die Unfälle.
Diese Kurse gibt es gemäss Artikel 34 der Waldverordnung schweizweit seit Lothar. Sie sind zu 80 Prozent von Bund und Kantonen subventioniert. Sie dauern zwei bis drei Wochen, Herr Ständerat Berberat. Die Kosten, die dann dem Auszubildenden noch bleiben, belaufen sich auf etwa 200 Franken. Der Rest ist wie heute subventioniert. Wir glauben auch nicht, dass das ein Hindernis ist, dass viele nicht mehr im Wald beschäftigt werden können, es sind vielmehr sowieso Gruppierungen, die nur sporadisch eingesetzt werden, die nicht festangestellt sind. Wenn wir Kosten und Nutzen einander gegenüberstellen, dann, so muss ich sagen, ist das eine sehr klare Rechnung. Das und auch die Erfahrungen aufgrund der Unfallquoten - diese sind im Detail für gelernte und ungelernte Fachkräfte ausgewiesen - hat uns dazu geführt, uns für eine solche Ausbildung auszusprechen. Diese reduziert schliesslich nicht nur menschliches Leid, sondern auch Kosten.
Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 26 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 17 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion
Art. 34a
Antrag der Kommission
Festhalten
Art. 34a
Proposition de la commission
Maintenir
Bischofberger Ivo · 1VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
In der letzten Beratung hat unser Rat Folgendes deutlich festgehalten: "Mit diesem Artikel werden nämlich die Ressourcenpolitik und die erforderlichen Massnahmen im Bereich von Innovation und Information sowie im Bereich der vermehrten Verwendung von Holz bewusst und dauerhaft im Waldgesetz verankert. Dabei zielt die Ressourcenpolitik Holz im Besonderen darauf ab, dass Holz aus Schweizer Wäldern nachhaltig bereitgestellt und ressourceneffizient verwendet wird." (AB 2015 S 1155)
Die Ausgangslage hat sich für die Kommission denn auch nicht geändert. Die Version unseres Rates, "der Bund fördert den Absatz und die Verwendung von nachhaltig produziertem Holz", nimmt das Anliegen des Nationalrates vollends auf, denn unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit ist das Schweizer Holz besonders gut positioniert. Zudem ist die Frage meines Erachtens eigentlich nur rhetorischer Natur: Ist es Ziel und Absicht der Absatzförderung des Bundes, allenfalls die Absatzförderung von ausländischem Holz zu unterstützen?
Zudem vermeidet die Version des Ständerates einen möglichen Konflikt mit den geltenden WTO-Richtlinien. Bereits in der ersten nationalrätlichen Debatte wurde festgehalten, dass diese vorgesehene explizite Verankerung der Absatzförderungsmassnahmen zugunsten von Schweizer Holz klar und eindeutig gegen das Nichtdiskriminierungsverbot des WTO-Rechts verstösst. Warum sollen wir also ohne Not einen diesbezüglichen Konflikt provozieren, wenn wir mit der Fassung des Ständerates das eigentliche Kernziel ebenfalls erreichen?
Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen bitte ich Sie im Namen der einstimmigen Kommission, bei Artikel 34a am Beschluss unseres Rates vom letzten Dezember festzuhalten.
Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 34b
Antrag der Kommission
Titel, Abs. 1
Festhalten
Antrag Ettlin Erich
Titel
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 1
Der Bund fördert bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb von Bauten und Anlagen mit Bundesfinanzierung soweit geeignet die Verwendung von nachhaltig produziertem Holz.
Art. 34b
Proposition de la commission
Titre, al. 1
Maintenir
Proposition Ettlin Erich
Titre
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 1
La Confédération encourage l'utilisation de bois produit selon les principes du développement durable, dans la mesure où celle-ci s'y prête, lors de la planification, de la construction et de l'exploitation des bâtiments ou installations financés par des fonds publics.
Bischofberger Ivo · 1VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Dieser Artikel ist in unserem Rat in der vergangenen Wintersession an der Sitzung vom 3. Dezember eingehend und ausführlich diskutiert worden. Darum beschränke ich mich auf folgende drei Punkte:
1. Mit Blick auf Absatz 1 der ständerätlichen Fassung kommt klar zum Ausdruck, dass das Begehren nicht generell den Bauten und Anlagen mit öffentlicher Finanzierung gilt, sondern lediglich den Bauten und Anlagen des Bundes. In Absatz 1 wird zudem geklärt, dass der Bund bei eigenen Bauten und Anlagen die Verwendung von nachhaltig produziertem Holz, soweit geeignet, fördern soll - dies auch im Sinne von Artikel 34a -, und zwar bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb. Der Bund legiferiert also für sich. Die Bauten unter kantonaler Federführung sind nicht betroffen, selbst wenn sie Bundesgelder brauchen, auch nicht jene auf kommunaler Ebene.
2. Die Formulierung ist nicht ganz neu, denn der Bundesrat hatte sie seinerseits bereits im Jahr 2007, im Entwurf zur Revision des Waldgesetzes, Geschäft 07.033, so aufgenommen.
3. Wir erreichen mit dieser Formulierung, wie bereits bei Artikel 34a ausgeführt, dass die Problematik des Nichtdiskriminierungsgebotes gemäss WTO-Recht nicht tangiert wird.
Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen beantrage ich Ihnen im Namen der einstimmigen Kommission, bei Artikel 34b an der Fassung unseres Rates festzuhalten.
Zum Einzelantrag Ettlin Erich werde ich mich nachher noch äussern.
Ettlin Erich · Mit-M · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion
Ich habe meinen Antrag im Sinne eines Kompromissvorschlages eingereicht. Die Holzverwendung ist - das haben wir natürlich immer wieder gehört - ein wichtiges Anliegen, das, glaube ich, unbestritten ist. Holz unterstützt den Klimaschutz und ist wichtig zur Erreichung unserer energiepolitischen Ziele. Wir dürfen mit Freude feststellen, dass die Verwendung von Holz stark angestiegen ist, und das ist ja gut. Aber leider müssen wir gleichzeitig feststellen, dass die Nutzung und Verwendung von Holz aus dem Schweizer Wald seit zehn Jahren stagniert. Wir nutzen nur etwa 70 Prozent des Holzes, das wir in unseren Wäldern nutzen könnten. Der Frankenschock hat die Marktchancen des Schweizer Holzes weiter verschlechtert.
Wir müssen daher ein starkes Zeichen für die Verwendung von Schweizer Holz setzen, denn Holz fällt bei der Pflege unserer Wälder als Rohstoff und Energieträger an. Wenn wir dieses Holz gut verwenden, leisten wir einen Beitrag daran, dass die Waldpflege sichergestellt ist und die Wälder ihre Leistung zum Schutz vor Naturgefahren und zur Erhaltung der Artenvielfalt dauerhaft erfüllen. Wir leisten auch einen Beitrag, damit ein wertvoller Rohstoff, der vor unserer Haustüre wächst, weniger aus dem Ausland importiert werden muss. Wir sichern Arbeitsplätze und Wertschöpfung in der Schweiz, besonders - das ist mein Anliegen - in den Randregionen.
Die Regelung des Nationalrates schlägt eine Umsetzung der parlamentarischen Initiative von Siebenthal 12.477, "Verwendung von Schweizer Holz in Bauten mit öffentlicher Finanzierung", im vollen Wortlaut vor, indem sie sich auf alle Bauten mit öffentlicher Finanzierung bezieht. Zudem sieht der vom Nationalrat beschlossene Wortlaut die ausdrückliche Nennung von Schweizer Holz im Gesetzestext vor.
Der Ständerat hat in seiner letzten Lesung den Geltungsbereich auf eigene Bauten und Anlagen begrenzt und den Begriff "Schweizer Holz" durch "nachhaltig produziertes Holz" ersetzt.
Mein Kompromiss sieht nun vor, den Geltungsbereich des Artikels im Sinne der parlamentarischen Initiative von Siebenthal und im Sinne einer wichtigen Stärkung der Verwendung von Schweizer Holz für alle Bauten mit Bundesfinanzierung anzuwenden. Die vom Ständerat in der letzten Lesung beschlossene Fassung berücksichtigt diese Ziele nur ungenügend.
Mit der Ausweitung auf alle vom Bund finanzierten Bauten verteuern wir diese nur unwesentlich. Die Preisdifferenz zwischen nachhaltig produziertem Schweizer Holz und Importholz macht, gerechnet auf die gesamten Kosten eines Bauwerkes, höchstens ein paar Prozente aus. Andererseits soll die vom Nationalrat vorgeschlagene ausdrückliche Nennung von "Schweizer Holz" im Gesetzestext, welche mit WTO-Recht unverträglich ist, durch Verwendung der Bezeichnung "nachhaltig produziertes Holz" ersetzt werden, wie es der Ständerat schon in der letzten Lesung beschlossen hat.
Der Schweizer Wald zeichnet sich seit bald 150 Jahren durch eine nachhaltige Bewirtschaftung aus. Durch eine gebührende Berücksichtigung der Nachhaltigkeit bei der Beschaffung von Holz für Bauten mit Bundesfinanzierung, z. B. indem man entsprechende Vergabekriterien bei Ausschreibungen verwendet, werden die Voraussetzungen geschaffen, dass vermehrt Schweizer Holz zur Anwendung kommt, ohne dass dies ausdrücklich und WTO-rechtswidrig im Gesetzestext steht.
Ich bin überzeugt, dass wir mit diesem Vorschlag dem Nationalrat so weit entgegenkommen können, dass die Differenz zwischen den Räten bereinigt und gleichzeitig das dringend nötige starke Zeichen zur vermehrten Verwendung von Schweizer Holz gesetzt werden kann.
Bischofberger Ivo · 1VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Ich habe drei Bemerkungen. Der Antrag, wie ihn Kollege Ettlin eingereicht hat, stand gestern Morgen in unserer Kommission zur Diskussion. Er lag uns vor, und es ist klar festgehalten worden, was Sie auf dem Antragsblatt sehen: Der Titel gemäss Antrag Ettlin Erich wäre, gemäss Nationalrat, "Verwendung von Holz bei Bauten mit Bundesfinanzierung", dies im Gegensatz zum Titel unserer Variante "Bauten und Anlagen des Bundes". Wir haben uns gefragt: Was heisst das konkret?
Ich möchte Ihnen aus der breiten Palette nur ein Beispiel kurz darlegen. Die Formulierung nach dem Antrag von Kollege Ettlin würde heissen, dass beispielsweise für eine Stallbaute, damit sie mit 10 000 Franken Investitionskredit subventioniert würde, nur Schweizer Holz verwendet werden dürfte. Das heisst im Klartext: Diese Baute könnte allenfalls bis zu 50 000 Franken Mehrkosten verursachen. Wegen dieser Konsequenz ist die Kommission klar davon überzeugt, dass wir am Beschluss unseres Rates vom 3. Dezember 2015 festhalten sollen.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Kommission, den Antrag von Kollege Ettlin abzulehnen.
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Der Antrag ist gut gemeint und sympathisch, aber im Vollzug wahrscheinlich relativ aufwendig. Es ist so, "Bauten und Anlagen mit Bundesfinanzierung" heisst: praktisch alle landwirtschaftlichen Gebäude, Schallschutzmauern, Hochschulbauten oder alles, was die SBB machen. Es gibt also relativ viele Anlagen, die vom Bund mitfinanziert sind. Stellen Sie sich das nur schon bei der Submission vor! Wir müssten also dann eigentlich sagen, dass ein Bauer, wenn er eine Scheune bauen will, von Anfang an auf Schweizer Holz setzen muss, und das müsste dann von der Baubewilligungsbehörde oder vom Bund kontrolliert werden. Ich müsste wahrscheinlich eine Abteilung "Holznachweis" auftun usw. Es ist im Vollzug also relativ aufwendig.
Sie schränken den Auftrag an den Bund zwar ein, Herr Ständerat Ettlin, indem Sie festhalten: "... soweit geeignet die Verwendung von nachhaltig produziertem Holz." Das lässt grundsätzlich ein wenig Spielraum dafür, dass wir auf Verordnungsebene vieles wieder als ungeeignet qualifizieren und herausnehmen könnten, aber dann muss ich mich am Schluss fragen, was der Antrag noch bringen würde. Es ist ein bisschen die Situation, dass der Vollzug, wenn wir alle Bauten mit Bundessubvention auch noch einrechnen, relativ aufwendig, kompliziert und bürokratisch wird. Insofern ist die bisherige Version des Ständerates die geeignetere, um dem Anliegen, diese Holzförderung möglichst zu unterstützen, Rechnung zu tragen. Dass wir auch politisch ein klares Signal aussenden, ist erwünscht; wir haben dazu einen neuen Förderartikel. Aber wir sollten die Sache hier nicht noch einengen und komplizierte, vollzugstechnisch schwierige Versionen beschliessen.
Insofern scheint uns eine solche Bestimmung problematisch - sie mag vielleicht am Schluss, wenn sich die Räte immer noch nicht einigen, ein Kompromiss sein. Aber ich muss einfach darauf aufmerksam machen, dass es für uns im Vollzug dann aufwendig ist. Sie haben auch bei uns betreffend die Stellen plafoniert. Ich muss immer darauf hinweisen, dass alles, was vollzugstechnisch Aufwand gibt, mehr Stellen heisst - und gleichzeitig sagen Sie: "Zack! Cut bei 35 000 Vollzeitstellen!" Dann ist mein Kopf ab, aber ich möchte ihn gerne behalten. (Heiterkeit)
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 35 Stimmen
Für den Antrag Ettlin Erich ... 7 Stimmen
(1 Enthaltung)
Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion
Art. 38a
Antrag der Mehrheit
Abs. 1 Bst. g, 2
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Luginbühl, Berberat, Bischofberger, Bruderer Wyss, Vonlanthen, Zanetti Roberto)
Abs. 1 Bst. g, 2
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag Ettlin Erich
Abs. 1 Bst. g
g. die Anpassung oder die Wiederinstandstellung von Erschliessungsanlagen, soweit sie im Rahmen von Gesamtkonzepten für die Bewirtschaftung des Waldes erforderlich sind, auf den Wald als naturnahe Lebensgemeinschaft Rücksicht nehmen und Übererschliessung verhindert wird.
Art. 38a
Proposition de la majorité
Al. 1 let. g, 2
Maintenir
Proposition de la minorité
(Luginbühl, Berberat, Bischofberger, Bruderer Wyss, Vonlanthen, Zanetti Roberto)
Al. 1 let. g, 2
Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition Ettlin Erich
Al. 1 let. g
g. l'adaptation ou la remise en état d'équipements de desserte pour autant qu'ils soient indispensables à la gestion de la forêt dans le cadre de concepts généraux, qu'ils respectent la forêt en tant que biocénose naturelle et que tout suréquipement en matière de desserte soit évité.
Bischofberger Ivo · 1VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Auch hier liegen einerseits Mehrheit und Minderheit vor, das sehen Sie auf der Fahne, und auch hier haben wir andererseits einen Einzelantrag Ettlin Erich.
Mit diesem Artikel hat sich die Kommission schwergetan. Sie sehen es am Abstimmungsergebnis: es betrug 7 zu 6 Stimmen, das stellen Sie mit Blick auf die Fahne fest. Ich selber gehöre der Minderheit an; Kollege Werner Luginbühl wird sie vertreten. Als Kommissionssprecher begründe ich den Antrag der Kommissionsmehrheit.
Nachdem ich die Protokolle aus Kommission und Rat zu diesem Thema studiert habe, sehe ich, dass die Kommission sich - zusammengefasst - in folgenden Punkten einig ist:
1. Die Erschliessung der Wälder ist als minimale Infrastruktur eine elementare Voraussetzung für eine moderne und effiziente Nutzung und Pflege der Wälder.
2. Die Erfahrungen der letzten dreizehn Jahre, seit sich der Bund nicht mehr an den Kosten beteiligt, haben gezeigt, dass ein eigentlicher Sanierungsstau besteht und die Holznutzung stagniert. Es ist ebenso ein Faktum, dass das Holz als nachwachsender Rohstoff nur etwa zu 70 Prozent genutzt wird, weil der Zugang nicht wirtschaftlich ist.
3. Die Holzernte ist auch aus Sicht der Klimapolitik von nicht geringer Bedeutung, denn in der nationalen Klimapolitik lässt sich der Bund die positive CO2-Bilanz des Waldes international anrechnen und spart damit einiges, weil weniger Emissionszertifikate gekauft werden müssen.
4. Wir haben auch darüber diskutiert und entsprechend festgehalten, dass die Förderung der Erschliessung ausserhalb des Schutzwaldes durch "Finanzhilfe" geschieht und somit für die Kantone nicht verpflichtend ist. Dagegen gibt es für die Erschliessung im Schutzwald weiterhin "Abgeltungen". Somit sind allfällige Bedenken eines Geldabflusses aus dem Schutzwald in den Nichtschutzwald wegen zusätzlicher gesetzlicher Verpflichtungen der Kantone unbegründet.
Entscheidend für die Mehrheit der Kommission ist aber im Kern die Frage der einschlägigen finanziellen Unterstützung für Erschliessungen ausserhalb des Schutzwaldes durch den Bund. Gegen die Wiederaufnahme der Bundesförderung sprechen vor allem ordnungspolitische Argumente im Rahmen des NFA: Die Streichungen der Bundesleistungen sind differenziert und aufgrund finanzpolitischer Überlegungen erfolgt. So wurde der Neubau von Erschliessungsanlagen ausserhalb des Schutzwaldes im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 als Subventionstatbestand gestrichen. Die Finanzhilfe für die Optimierung und Wiederinstandstellung von Walderschliessungen fiel später, im Rahmen der NFA-Vorlage 2006, weg, als aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln eine Priorisierung vorgenommen werden musste.
Parallel zu diesen Prozessen waren damals in der Waldwirtschaft zwar Liberalisierungsmassnahmen vorgesehen, so zum Beispiel die Lockerung des Kahlschlagverbotes, die Einführung einer Holzschlagbewilligung und minimale Bewirtschaftungsgrundsätze. Dazu kam es aber nicht, da die Räte 2008 auf die Teilrevision des Waldgesetzes nicht eintraten, mit dem diese Massnahmen hätten umgesetzt werden sollen.
Entsprechend hält die Mehrheit der Kommission, ordnungspolitisch konsequent, am NFA-System fest und will die bisherigen Regeln zwischen Bund und Kantonen nicht ändern. Der NFA betrifft Grundprinzipien, welche die Kommissionsmehrheit hochhält, deshalb will sie in diesem Bereich keine Aufgaben der Kantone neu dem Bund übergeben.
Entsprechend bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, an der Fassung unseres Rates festzuhalten und dem anlässlich der Sitzung vom letzten Dezember gefassten Beschluss zu folgen.
Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD
Die Revision des Bundesgesetzes über den Wald hat unter anderem folgende zwei Hauptzielsetzungen: erstens Förderung der Holznutzung, zweitens Stärkung der Waldwirtschaft. Wo finden Sie, wenn Sie in diesen Gesetzentwurf einsteigen, griffige und wirksame Massnahmen zur Förderung der Holznutzung und zur Stärkung der Schweizer Waldwirtschaft? Möglicherweise geht es Ihnen wie mir: Ich habe keine gefunden. Gleichzeitig hat sich die bereits seit Jahren schwierige Situation der Schweizer Waldbesitzer und der Waldwirtschaft seit Beginn dieser Revisionsarbeiten weiter massiv verschlechtert. Holz ist zwar beispielsweise im Baubereich im Trend - leider vor allem das ausländische. Die Preise für das Holz liegen heute auf einem ruinös tiefen Niveau. Damit nimmt die Nutzung dieser wertvollen einheimischen Ressource weiter ab, was auch aus energiepolitischer und ökologischer Sicht unsinnig ist. Ein grosser Teil der heute noch etwa 12 000 Stellen in der Waldwirtschaft ist akut gefährdet. Nun kann man der Minderheit und auch den Kantonen, das heisst den kantonalen Forstdirektoren - Sie haben ja den entsprechenden Brief erhalten -, schon vorwerfen, sie rüttelten an der vereinbarten Aufgabenteilung. Diesen Vorwurf können wir nicht einfach vom Tisch wischen.
Aber die Aufgabenteilung ist keine statische Angelegenheit. Es ist nicht so, dass der Bundesgesetzgeber seit 2008 an dieser Aufgabenteilung nichts geändert hätte. Das Bundesparlament hat neue Verbundaufgaben geschaffen. Es hat den Kantonen Lasten übertragen, und vor allem hat es mit einer Vielzahl neuer Regelungen dafür gesorgt, dass den Kantonen, bedingt durch Prüfungs-, Kontroll- und Umsetzungsaufgaben, beträchtliche personelle und finanzielle Mehraufwendungen entstanden sind. Werfen Sie wieder einmal einen Blick in den Monitoring-Bericht Föderalismus, und Sie werden sehen, dass wir einiges an Sünden begangen haben. Angesichts dieser Entwicklung und dieser Fakten nun so zu tun, als ob es hier um ein Herzstück des NFA ginge, scheint mir doch etwas übertrieben zu sein. Etwas muss auch noch gesagt werden: Wir schaffen keine neue Verbundaufgabe. Denn im Bereich des Schutzwaldes handelt es sich ja schon um eine Verbundaufgabe. Wir weiten sie wieder etwas aus, wie wir das früher schon getan haben. Es müssen keine neuen Strukturen aufgebaut werden; es genügt, die bestehenden Strukturen allenfalls anzupassen. Wenn die Situation es erfordert, muss es möglich sein, auch auf einmal getroffene Entscheide zurückzukommen.
Immerhin liegt der erwähnte Entscheid schon acht Jahre zurück, und immerhin kommt es ab und zu vor, dass das Parlament Beschlüsse wieder erwägt und dann anders entscheidet. Angesichts der Beiträge kann eine bessere Erschliessung zwar nur ein kleiner, aber doch ein wirksamer Beitrag zur Verbesserung der Situation und zu einer verbesserten Erreichung der Ziele dieser Revision sein.
In diesem Sinn bitte ich Sie, die starke Minderheit zu unterstützen und damit auch einen Schritt auf den Nationalrat zuzugehen.
Ettlin Erich · Mit-M · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion
Auch hier meine ich es gut, es ist ein Kompromissvorschlag. Die Erschliessung der Wälder als minimale Infrastruktur ist eine elementare Voraussetzung für eine moderne und effiziente Nutzung und Pflege der Wälder; ich glaube, das wurde schon mehrfach betont. Wir müssen feststellen: Diese Infrastruktur ist zunehmend veraltet und sanierungsbedürftig. Der Sanierungsstau wurde von Kollege Bischofberger erwähnt.
Die Kantone und die Waldeigentümer können diese Infrastrukturkosten nicht alleine tragen. Das ist auch ein Grund, warum die Holznutzung stagniert. Dass vor unseren Türen nachwachsendes Holz nur zu etwa 70 Prozent genutzt wird, weil der Zugang nicht wirtschaftlich ist, ist unsinnig. Volkswirtschaftlich vergeben wir damit ein grosses Potenzial, und auch da wieder - das betrifft meine Herzensangelegenheit - gerade in den Randregionen.
Die Holzernte ist auch aus Sicht der Klimapolitik ein Gebot der Stunde. Für die nationale Klimapolitik lässt sich der Bund die positive CO2-Bilanz des Waldes international anrechnen und spart damit jährlich mehrere Millionen Franken, indem weniger Immissionszertifikate gekauft werden müssen. Nur wenn das CO2 zuerst im Wald gebunden und dann im verbauten Holz eingelagert wird, ist das Optimum erreicht.
Gegen die Wiederaufnahme der Bundesförderung von Erschliessungen ausserhalb des Schutzwaldes wurden ja vor allem finanzpolitische Argumente ins Feld geführt; wir haben die Ausführungen gehört. Aber mit einer besseren Walderschliessung ist es möglich, die Waldpflege und -nutzung günstiger auszuführen, ebenso die Prävention und die Bewältigung von Waldschäden ausserhalb des Schutzwaldes. Aber auch nötige Lichtungen im Wald für die Artenvielfalt von Fauna und Flora können effizienter abgewickelt werden.
Diese Arbeiten und die damit verbundenen Waldleistungen werden mit weniger Bundesmitteln erbracht werden können. Wenn wir also künftig Erschliessungen auch ausserhalb des Schutzwaldes fördern, wird die finanzielle Lastenverteilung für den Bund keinesfalls aus dem Lot gebracht.
Es gibt, wie Sie wissen, auch Argumente vonseiten des Natur- und Landschaftsschutzes gegen diese Bundesförderung. Der Antrag berücksichtigt diese, indem er klare Grenzen setzt. Es sollen nicht mehr im grossen Umfang neue Strassen erstellt werden, sondern es geht darum, die Erschliessungen an zeitgemässe Holzerntetechniken anzupassen. Studien haben gezeigt, dass es dafür nicht mehr, sondern in der Summe weniger Strassen braucht. Wenn neue zeitgemässe Waldstrassen gebaut werden, können meist alte, untaugliche Wege ausgelassen werden. Dafür braucht es Gesamtkonzepte, wie sie der Antrag fordert, im Rahmen derer auch darauf zu achten ist, dass Übererschliessungen vermieden werden.
Abschliessend sei erwähnt, dass die Förderung der Erschliessung ausserhalb des Schutzwaldes über eine Finanzhilfe erfolgen soll und somit für die Kantone nicht verpflichtend ist. Dagegen bleibt es bei der Erschliessung im Schutzwald weiterhin bei einer Abgeltung. Somit sind allfällige Bedenken bezüglich eines Geldflusses aus dem Schutzwald in den Nichtschutzwald oder Ängste wegen zusätzlicher Verpflichtungen der Kantone unbegründet.
Berberat Didier · Mit-M · Ständerat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion
Je fais partie de la forte minorité et je ne commenterai pas les propos de Monsieur Luginbühl, notamment concernant les questions de péréquation et de rapport financier entre les cantons et la Confédération.
Je vous demande d'accepter cette proposition de minorité, tout comme la proposition Ettlin Erich, à l'alinéa 1 lettre g, qui demande l'ajout suivant à la formulation proposée par le Conseil national: "... et que tout suréquipement en matière de desserte soit évité". Tout le monde estime qu'il ne serait pas normal, d'un point de vue environnemental, de construire des routes de desserte tous les 200 mètres ou presque. Il est important que la forêt puisse vivre et se développer, mais aussi que les gens puissent l'exploiter. Ainsi, le fait de dire que l'on souhaite éviter tout suréquipement en matière de desserte va plutôt dans le sens d'une meilleure protection de l'environnement.
Ma question concerne le texte français. Dans la version du Conseil national il est question, à l'alinéa 1 lettre g, de "la construction ou l'acquisition", tandis que la proposition Ettlin Erich mentionne seulement "l'adaptation". Est-ce voulu, ou est-ce une question de traduction? A part cette question, qu'il me paraît important de régler, je pense qu'il serait judicieux de reprendre l'ajout proposé par Monsieur Ettlin Erich dans la proposition de minorité, afin d'éviter tout suréquipement en matière de desserte.
Hösli Werner · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.
Kollege Luginbühl hat dargelegt, dass es beim NFA schon zu anderen Sündenfällen gekommen ist. So etwas mag innerhalb von sieben Jahren geschehen. Aber ich denke, das ist kein Grund zu sagen: Jetzt begehen wir nur noch Sündenfälle. Das wäre wahrscheinlich ein falscher Umkehrschluss.
Wir haben ordnungspolitisch eine klare Regelung festgelegt. Wir haben vor einem Jahr in diesem Saal harte Kämpfe über die Verteilung der Gelder im NFA geführt. Ich finde es wirklich ein bisschen bedenklich, wenn man jetzt kommt und sagt: Das spielt ja keine Rolle, wir begehen jetzt weitere Sündenfälle. Und gleichzeitig bearbeiten wir Programme, die die Entflechtung der Aufgaben von Bund und Kantonen vorsehen, weil man merkt, dass man zu viele Programmvereinbarungen machen muss und dass damit zu viel bürokratische Arbeit anfällt. Von daher bitte ich Sie schon, bezüglich der Aufgabenteilung klar Stellung zu beziehen.
Ich finde es nicht ganz logisch, auch vonseiten der Kantone nicht, dass das jetzt zu einem solchen Problem hochstilisiert wird. Wir sprechen, zumindest in der Theorie, von 6 bis 8 Millionen Franken, und es gibt 26 Kantone. Teilen Sie einmal den Betrag von 6 bis 8 Millionen Franken durch die Zahl der Kantone! Da müssen wir uns schon fragen: Haben wir keine grösseren Probleme, als diese Aufgabenteilung dermassen infrage zu stellen? Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist, Kollege Ettlin hat es gesagt: Nur 70 Prozent des Holzes, das genutzt werden könnte, wird genutzt, weil der Absatz fehlt. Und der Umkehrschluss von Kollege Ettlin ist: Wir erschliessen noch mehr Wälder. Das geht für mich überhaupt nicht auf. Wir müssen, wenn schon und wenn es zu einer Differenzbereinigung kommt, wirklich beim Absatz und bei der Nutzung des Schweizer Holzes ansetzen - nicht bei der Erschliessung von Wäldern, die wir vornehmen, obwohl wir das Holz nicht nutzen können.
Wenn wir schon etwas machen wollen, dann müssen wir wirklich bei Artikel 34a dem Nationalrat in irgendeiner Form entgegenkommen. Das wäre dann wirklich der sinnvollere Weg. Es wäre auch nicht dermassen abwegig. Wir sprechen jetzt im Rahmen der Energiestrategie von der Stützung der Wasserkraft. Da machen wir wirklich fast alles möglich, was ja ordnungspolitisch unmöglich ist. Schweizer Holz könnte man unter diesem Aspekt dann auch in irgendeiner Weise fördern. Das müsste man dann aber meiner Meinung nach halt wirklich im Rahmen der Differenzbereinigung machen. Wenn schon, müsste man bei Artikel 34a ansetzen und sollte nicht jetzt bei Artikel 38a einen ordnungspolitischen Sündenfall begehen. Man weiss ja, dass jetzt nicht einmal alles Holz genutzt werden kann, weil der Absatz fehlt.
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Weil es so schön ist, dass ich einmal gleicher Meinung bin wie Kollege Hösli und ihn einmal unterstützen kann, möchte ich die Möglichkeit hier nicht vorbeigehen lassen.
Ich bitte Sie auch, den Antrag der Minderheit und den Antrag Ettlin Erich abzulehnen, und zwar aus dem ganz simplen und einfachen Grund, dass in der Aufgabenteilung zum NFA bestimmt ist, dass der Schutzwald Bundesaufgabe ist und der Nutzungswald Aufgabe der Kantone. Kollege Luginbühl, man kann schon daran rütteln und hin und wieder Sünden begehen. Das Problem ist einfach, dass das immer auf Kosten der Geberkantone geht, und das ist einfach nicht in Ordnung - auch wenn es aus Ihrer Sicht nur um sieben Milliönchen geht. Das summiert sich bei diesen dauernden Sündenfällen. Deshalb ist diese Aufgabenteilung wichtig, und irgendwann muss auch einmal der Grundsatz "Pacta sunt servanda" gelten. Es darf nicht dauernd mit irgendwelchen - sage ich jetzt einmal - Unterzügen am NFA gleichsam geknabbert werden, worauf die Geberkantone dann den Rest bezahlen müssen. Das möchte ich Ihnen hier ans Herz legen.
Wenn Walderschliessung und Waldnutzung, so, wie das Kollege Ettlin geschildert hat, wichtig und richtig sind, dann sollen die Kantone das bezahlen. Die haben ja auch die Wälder. Sogar der Kanton Basel-Stadt hat Wälder, stellen Sie sich das vor! Auch wir bezahlen die Nutzung selber, also können Sie das auch so machen.
Bischofberger Ivo · 1VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Die Diskussion hat gezeigt, wo die kritischen Punkte sind. Wir haben das Thema der ursprünglichen Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen, die im Waldgesetz verankert ist, auch in der Kommission behandelt. Wir haben nachher die Änderungen seit 2003 gesehen. Wir haben jetzt den Status quo, aber wir haben auch über die Gefahr einer Übererschliessung eine Diskussion geführt. Der Antrag Ettlin Erich, wie er jetzt eingereicht worden ist, lag in dieser Form der Kommission zur Beratung nicht vor. Wenn ich darauf hinweisen darf: Die Textänderung ist klar. Wir finden im ursprünglichen Text des Nationalrates die Formulierung "Erstellung oder Anschaffung", und wir lesen hier im Antrag Ettlin Erich jetzt den Begriff "Anpassung". Es geht also nicht um eine Erweiterung, sondern um "die Anpassung oder die Wiederinstandstellung von Erschliessungsanlagen", wie sie jetzt bereits vorliegen, also gemäss Status quo. Es ist hier auch explizit die Verhinderung einer allfälligen Übererschliessung enthalten. Es ist, wie Herr Ettlin ausgeführt hat, ein Kompromissantrag. Aber in der Fahne aufgeführt sind die Anträge der Kommissionsmehrheit und einer Minderheit.
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Es ist so, wie gesagt worden ist: Im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 wurden die Erschliessungsstrassen ausserhalb des Schutzwaldes als Subventionstatbestand ausgeschlossen. Im Rahmen des NFA hat man das einfach so beibehalten. Mit gutem Grund: Die Kosten für die Erschliessung innerhalb des Schutzwaldes sind doppelt so hoch wie jene für die Erschliessung ausserhalb. Der Bund trägt also sowieso den höheren Teil der Kosten für die Walderschliessung.
Die Erschliessung ausserhalb des Schutzwaldes liegt im ureigenen Interesse der Waldeigentümerin; das ist in der Regel ja die öffentliche Hand. Es ist unbestritten: Eine gute Walderschliessung ermöglicht es, dass die Transportkosten mit modernen Holzerntemaschinen reduziert werden können. Wenn für eine gute Erschliessung gesorgt ist, für Strassen, die auch die Tonnagen der neuen, schweren Maschinen ertragen, reduzieren sich die Erntetransportkosten. Somit macht es absolut Sinn, dass man auch eine gute Erschliessung ausserhalb des Schutzwaldes vornimmt.
Die Situation in den Kantonen ist sehr unterschiedlich: Es gibt Kantone, die da null Probleme haben, die einen Plan erstellen, investieren und für eine gute Erschliessung sorgen. Es gibt offenbar aber auch Kantone, in denen hier Nachholbedarf besteht. Aber eben: Es ist Sache der Kantone.
Es ist zu Recht gesagt worden: Wenn man hier den Bund dazu verpflichten will, eine neue Aufgabe und einen neuen Subventionstatbestand zu schaffen, so ritzt das wirklich den Grundsatz des NFA. Ich finde, da geht es schon um ein Prinzip. Wenn Sie Prinzipien leichtfertig immer wieder aufweichen, sind es irgendwann dann eben keine Prinzipien mehr.
Der Kostenpunkt kann kein Argument sein. Herr Ständerat Hösli hat meines Erachtens zu Recht dargelegt: Die Kantone sollten das schultern können, da man diese 8 Millionen Franken weiterhin auf 26 Kantone verteilt. Sie sollten das übernehmen, zumal die öffentliche Hand in der Regel ja auch Waldeigentümerin ist. Insofern glaube ich: Diese Situation zu ändern ist keine gute Idee. Es geht nicht um die Kosten, es geht effektiv um eine klare Zuteilung der Aufgaben an Bund und Kantone.
Ich bitte Sie deshalb, auf Ihrer Linie zu bleiben und der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.
Abstimmung
Abs. 1 Bst. g - Al. 1 let. g
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag Ettlin Erich ... 27 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 10 Stimmen
(6 Enthaltungen)
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag Ettlin Erich ... 22 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 21 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 34 Stimmen
Dagegen ... 10 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Abs. 2 - Al. 2
Angenommen gemäss Antrag der Minderheit
Adopté selon la proposition de la minorité
Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion
Art. 56 Abs. 3
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Hösli, Cramer, Eberle, Müller Damian, Noser, Schmid Martin)
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 56 al. 3
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Hösli, Cramer, Eberle, Müller Damian, Noser, Schmid Martin)
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité