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Lärmschutzmassnahmen bei Strassen nach 2018

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Le président (Comte Raphaël, président): Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.

Lombardi Filippo · Mit-M · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion

Lärmschutzmassnahmen bei Strassen sind eine wichtige Aufgabe des Staates. Wir wissen, dass viele unserer Mitbürger unter Strassenlärm leiden, und ich bin froh, dass der Bundesrat in seiner Stellungnahme schreibt: "Der Bundesrat pflichtet dem Motionär grundsätzlich bei, dass die Lärmbekämpfung ... eine Daueraufgabe ist."

Eine Daueraufgabe wird in einem gewissen Rahmen angegangen. Zuständig sind die Kantone beziehungsweise die Städte und die Gemeinden. Seit der Neugestaltung des Finanzausgleichs beteiligt sich der Bund an diesen Sanierungsmassnahmen im Rahmen von Programmvereinbarungen. Das System hat sich bewährt, und ich bin auch froh, dass der Bundesrat in seiner Stellungnahme schreibt, dass mit 172 Millionen Franken bis jetzt Investitionen in der Höhe von rund 650 Millionen Franken ausgelöst worden seien. Es haben sich an der Realisierung dieser Massnahmen also auch andere beteiligt. Das ist der Grundsatz für die Beteiligung des Bundes an solchen Kantons- oder Gemeindeaufgaben. Es geht darum, nur den kleineren Teil der gesamten Anstrengungen zu übernehmen und mit dem Beitrag doch etwas zu bewirken.

Die Lärmschutzverordnung (LSV) schreibt nun vor, dass das heutige System nur bis zum 31. März 2018 gilt. Danach, sagt der Bundesrat, wolle er andere Formen der Unterstützung durch den Bund bzw. andere Massnahmen prüfen; das habe er schon in seinen Stellungnahmen zu den Postulaten Barazzone 14.3161 und 15.3840 gesagt. Das ist alles gut.

Was schlage ich aufgrund der Probleme, die mir Kantone und Städte signalisiert haben, vor? Ich schlage vor, dass die Programmvereinbarungen, die gemäss LSV bis zur Frist Ende März 2018 abgeschlossen worden sind, auch danach gelten sollen. Das heisst, dass der Bund die Programmvereinbarungen, die bis zur erwähnten Frist abgeschlossen worden sind, einhalten soll.

Die Sorge der Kantone und der Städte - Sie haben in diesem Sinne eine Empfehlung der BPUK und des Städteverbandes erhalten - ist die, dass sie Vereinbarungen mit dem Bund treffen, welche aufgrund von höherer Gewalt, sagen wir es so, also aufgrund von Planungsschwierigkeiten beziehungsweise der ewigen Problematik der Schweiz - Einsprachen und Rekurse -, nicht realisiert, dass diese Vereinbarungen also aufgrund dieser externen Faktoren kaum bis zur Frist gemäss LSV eingehalten werden können. Was wird dann passieren? Der Bund wird sich zurückziehen und diese Vereinbarungen nicht mehr einhalten wollen. Das ist gegenüber den Städten und Kantonen nicht fair und entspricht auch nicht der Idee, dass der Bund künftig mit anderen Formen der Unterstützung beteiligt werden soll. Das ist alles gut, aber die Vereinbarungen, die bis zur Frist gemäss LSV abgeschlossen werden, sollen auch eingehalten werden.

Die heutige Situation, wenn der Bund nach der geltenden Frist vorgehen will, könnte sogar zu absurden Folgen führen. Das heisst, Städte und Kantone, die bis zum Ablauf der Frist gewisse Vorbereitungs- und Planungsarbeiten usw. realisiert und gewisse Bundesbeiträge erhalten haben, könnten sogar dazu verpflichtet werden, diese Beiträge zurückzuzahlen, wenn die Massnahmen wegen Rekursen nicht bis zum 31. März 2018 realisiert werden können. Es geht also darum, eine pragmatische Lösung zu finden.

Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme eine meines Erachtens irreführende Aussage, wenn er äussert, er sei gegen eine Verlängerung der Sanierungsfrist. Ich schlage keine Verlängerung der Sanierungsfrist vor: Ich möchte nur, dass die bestehende Sanierungsfrist gemäss LSV im Rahmen der erwähnten Vereinbarungen voll ausgeschöpft werden kann.

Ich bitte Sie deswegen, meine Motion zu unterstützen.

Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau

Ja, der Lärmschutz ist eine wichtige Sache, da sind wir uns wirklich einig, und grundsätzlich ist der jeweilige Eigentümer der Strasse auch für die Lärmsanierung zuständig. Jetzt ist es so: Die Kantone wären also für ihre Kantonsstrassen und deren Lärmsanierungen zuständig. 2008 haben wir trotzdem eine gesetzliche Grundlage geschaffen, einerseits mit dem Zeithorizont der Sanierungsfrist und andererseits dahingehend, dass man aufgrund der Programmvereinbarungen den Kantonen vonseiten des Bundes trotzdem eine finanzielle Unterstützung bezahlt.

Beim Bund sind wir bei den Nationalstrassen bis auf etwa 100 Kilometer im Fahrplan; wir werden auch ein bisschen, ein bis anderthalb Jahre, in Verzug sein. Die Kantone sind aber massiv in Verzug bei den Lärmschutzmassnahmen. Deshalb haben wir ab 2018 keine Grundlage, weder für die Fortsetzung der Arbeiten noch für die Subventionierung. Sie verlangen eben indirekt schon eine Verlängerung der Sanierungsfrist, Herr Lombardi, weil es nach Ihrer Formulierung möglich wäre, dass ein Kanton dann einfach die Projekte in eine Vereinbarung hineinnähme, obwohl kein Plan, kein Sanierungskonzept und schon gar keine Baubewilligung bestünden. Das ist schon eine Umkehr des Konzepts und indirekt eine Verlängerung der Sanierungsfrist.

Deshalb ist das für uns ein bisschen problematisch. Diese Regelung ist seit 2008 den Kantonen bekannt: Man wusste, dass die Frist auslaufen würde, und man wusste, dass das Geld dann auch verfallen würde, wenn bis dahin keine Projekte vorhanden sind. Weil wir generell beim Thema Strassenlärm neue Möglichkeiten suchen müssen, haben wir in unserer Stellungnahme zum Postulat Barazzone 14.3161 gesagt, dass wir direkt bei den Lärmquellen weiterschauen müssen, wie wir den Lärm reduzieren können. Die Tür für wirksame Massnahmen bleibt somit im Hinblick auf die Kantone offen, nicht aber für eine Verlängerung der Subventionierung. Deshalb scheint uns das der geeignetere Weg zu sein, als einfach irgendwo die Subventionierungsfrist zu verlängern. Die entsprechenden Mittel sind auch nicht im Finanzplan eingestellt.

Lombardi Filippo · Mit-M · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion

Ich spreche ungern nach der Bundesrätin, aber sie sagt, im Finanzplan seien diese Mittel nicht vorgesehen. Ja, aber der Verzug ist eben meistens nicht die Schuld der Kantone oder der Städte. Wir kennen die Problematik der Rekurse; man kann so gute Projekte haben, wie man will, aber sie können fünf Jahre blockiert werden. Daran sind die Kantone und die Städte doch nicht schuld. Aber aufgrund dieser Verspätung sind bis jetzt weniger finanzielle Mittel ausgegeben worden, als 2008 angenommen worden war. Deswegen hat - unter uns gesagt - der Bund etwas gespart, sogar relativ viel gespart. Demzufolge ist es nicht falsch, wenn wir jetzt eine entsprechende Grundlage schaffen. Mit der Motion wird verlangt, dass der Bundesrat die Grundlage dafür schafft, dass diese Mittel auch später noch ausbezahlt werden, weil sie grundsätzlich versprochen worden sind.

Wir können auch von Anreizen sprechen: Mit dieser Regelung schafft der Bund Anreize, damit etwas gemacht wird. Aber die Motion jetzt abzulehnen gibt den Anreiz, nichts mehr zu tun! Wenn ein Kanton oder eine Stadt jetzt mit der Planung anfängt, wird das entsprechende Projekt sowieso nicht bis 2018 realisiert. Wir geben also, wenn wir die Motion ablehnen, den Anreiz, nichts mehr zu tun und abzuwarten, bis vielleicht eine neue Lösung vom Bund kommen könnte, wie in der Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat Barazzone 14.3161 gesagt wurde. Wenn wir hingegen sagen, dass die bis 31. März 2018 geschlossenen Vereinbarungen auch später noch respektiert werden, gibt das gewissen Kantonen und Städten noch einen Anreiz, ihre Pflicht zu tun, auch da, wo es Schwierigkeiten gibt.

Ich fände es also auch von diesen Anreizen her gut, wenn wir die Motion annehmen würden, denn das geschähe zugunsten der Mitbürger, die von diesem Lärm betroffen sind.

Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau

Herr Ständerat, es ist eine verfassungsgemässe Pflicht von Bund, Kantonen und Gemeinden, die Bevölkerung vor Lärm zu schützen. Es ist kein Wunschprogramm. Es ist eine verfassungsgemässe Aufgabe jeder staatlichen Ebene betreffend die in ihrem Eigentum stehenden Strassen. Insofern verstehe ich Sie. Sie haben Recht: Das ist nicht immer leicht im Vollzug, in der Umsetzung, aber der Lärmschutz ist eine verfassungsgemässe Aufgabe, die in der Lärmschutzgesetzgebung und in der Verordnung konkretisiert ist. Die Kantone müssen das umsetzen. Indirekt geht es eben wirklich nur darum, dass man erstens die "Subventionitis" verlängert und zweitens dann die Sanierungsfristen verlängert. Der Gesetzgeber, also Sie selber, hat diese Fristen einst gesetzt und auch den Subventionstopf darauf ausgerichtet. Ich glaube, das ist immer noch richtig. Wir haben eben auch mehr Massnahmen zum Lärmschutz an der Lärmquelle in Aussicht gestellt und wollen nicht ohne Konkretisierung jetzt einfach die Frist für die Subventionierung verlängern.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 29 Stimmen

Dagegen ... 5 Stimmen

(0 Enthaltungen)