15.054

Entsendegesetz. Änderung

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Antrag der Mehrheit

Eintreten

Antrag der Minderheit

(Föhn, Germann)

Nichteintreten

Proposition de la majorité

Entrer en matière

Proposition de la minorité

(Föhn, Germann)

Ne pas entrer en matière

Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion

Ich kann nicht so schnell sprechen wie der Präsident, aber ich kann bestätigen, dass wir drei Vorlagen zusammen behandeln. Sie haben sie auf Ihrer Tagesordnung unter den vom Präsidenten erwähnten Ziffern. Ich schlage vor, dass ich gleich zu allen drei Vorlagen spreche, weil sie einen starken inneren Zusammenhang haben.

Wir sind im Bereich des Entsendegesetzes. Das Entsendegesetz ist einer der Kernpunkte der sogenannten flankierenden Massnahmen zur Umsetzung der Personenfreizügigkeit in der Schweiz. Diese flankierenden Massnahmen sind 2004 parallel zur Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union eingeführt worden. Die flankierenden Massnahmen sollen verhindern, dass die Löhne unter Druck geraten, weil unter den bilateralen Verträgen keine Kontrollen von Lohn- und Arbeitsbedingungen mehr durchgeführt werden können. Die flankierenden Massnahmen sind inzwischen eine der Stützen der Umsetzung der Personenfreizügigkeit und dienen der Verhinderung von Missbräuchen. Sie sind seit 2004 verschiedentlich optimiert worden.

Es ist auch immer wieder Kritik am Vollzug geäussert worden. Es ist diskutiert worden, ob der Vollzug in den Kantonen genügend sei oder nicht. Immerhin kann die Kommission heute feststellen, dass sich sicher auch wegen dieser flankierenden Massnahmen, wegen des Entsendegesetzes, das wir jetzt revidieren, das Lohn- und Arbeitsbedingungsniveau in der Schweiz hat halten können. Diese Situation ist so, obwohl in den Nachbarstaaten, die insbesondere zum Personenverkehr beitragen, das Niveau der Löhne und auch anderer Arbeitsbedingungen teilweise erheblich tiefer ist.

Der Bundesrat schlägt mit seiner Botschaft vom 1. Juli 2015 vor, die flankierenden Massnahmen in einem sektoriellen Punkt zu verschärfen, und zwar soll die Obergrenze der Verwaltungssanktionen im Entsendegesetz bei Verstössen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen von heute 5000 Franken auf neu 30 000 Franken erhöht werden. Diese Verwaltungssanktionen sollen sowohl ausländische Arbeitgeber als auch schweizerische Arbeitgeber treffen, die entsprechende Verstösse begehen. Insbesondere bei den ausländischen Arbeitgebern soll diese Erhöhung der Maximalsanktion zu einer besseren Abschreckung führen. Man hat feststellen können, auch in den tripartiten Kommissionen, die für den Vollzug zuständig sind, dass eine Maximalsanktion von 5000 Franken so tief ist, dass sich, etwas salopp ausgedrückt, ein Verstoss jederzeit lohnt. Das darf nicht sein, wenn man eine Rechtsordnung ernsthaft durchsetzen will.

Der Nationalrat behandelte die Vorlage in der Frühjahrssession und beschloss mit 126 zu 65 Stimmen, diese Erhöhung der Verwaltungssanktionen zu genehmigen. Gleichzeitig beschloss der Nationalrat etwas, was vom Bundesrat nicht vorgesehen war, auf einen Einzelantrag Romano hin, nämlich die Verlängerung von Normalarbeitsverträgen zu vereinfachen, und zwar in dem Sinne, dass Normalarbeitsverträge vereinfacht verlängert werden können, wenn wiederholt gegen die Bestimmungen gegen den Mindestlohn verstossen wurde oder Hinweise vorliegen, dass der Wegfall des Normalarbeitsvertrages zu Missbräuchen führen könnte. Dieser Entscheid fiel im Nationalrat mit 103 zu 77 Stimmen.

Ich habe gesagt, dass der Bundesrat diese Massnahme in seiner Botschaft zum Entsendegesetz nicht vorgesehen hat. Aber der Bundesrat hatte bereits früher die Absicht, eine entsprechende Massnahme zu treffen, liess diese dann allerdings im Hinblick auf die Gesetzesänderungen wegen der Masseneinwanderungs-Initiative fallen - sie war in seinem ursprünglichen Text vorgesehen. Jetzt machen wir etwas Wortklauberei, die aber wichtig ist, indem wir den Vorschlag von Nationalrat Romano geistig bereits vorwegnehmen, aber nicht mit dem Wort "oder", sondern mit dem Wort "und"; ich komme darauf zurück.

Ihre Kommission führte am 13. April zunächst Anhörungen mit den kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren durch. Von den Volkswirtschaftsdirektoren liegen ein Anhörungsergebnis und ein schriftlicher Bericht vor. In der Folge dieser Anhörung beschloss Ihre Kommission, in zwei Schritten vorzugehen.

Zuerst beschloss sie mit 11 zu 2 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten - das wird die erste Ausmehrung sein, die wir heute vorzunehmen haben. Die Kommission erachtete es als schlüssig, dass hier eine Verschärfung der flankierenden Massnahmen nötig ist und dass eine solche nur mit einer Erhöhung der von mir erwähnten Verwaltungssanktionen möglich ist. Die Kommission beschloss dann aber, mit den weiteren Beratungen zuzuwarten, bis der Nationalrat die zweite Vorlage zu diesem Thema auf unserer heutigen Traktandenliste - das Geschäft 16.029, "OR. Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen" - behandelt hat.

Der Nationalrat tat dies in der Sommersession. Er ist dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt, das Geschäft 16.029 in die Vorlage zum Entsendegesetz, also in die erste heute zu behandelnde Vorlage zu diesem Thema, zu integrieren.

Die nationalrätliche Kommission ist auf die Vorlage 16.029 mit 24 zu 0 Stimmen nicht eingetreten. Nichteintreten ist aus verschiedenen Gründen beschlossen worden. Wir werden es auch heute bei der Abstimmung über Eintreten auf das Entsendegesetz sehen: Die einen sind nicht darauf eingetreten, weil die ganze Frage formal mit dem Entsendegesetz beantwortet wird, die anderen sind nicht darauf eingetreten, weil sie die Revision insgesamt für unnötig halten.

Ihre Kommission hat die Beratung der Vorlagen am 28. Juni wieder aufgenommen. Nachdem bereits eine Verschärfung der Verwaltungssanktionen beschlossen worden war, entschied die Kommission, auch noch bei der Art, in der die Sanktion ausgesprochen werden kann, eine Verschärfung vorzunehmen. Sie sehen das auf Seite 5 Ihrer Fahne. Die Kommission beantragt Ihnen, dass die Verwaltungssanktionen in dem Sinne zu verschärfen sind, dass die zuständige Behörde nicht nur entscheiden kann, ob sie eine Geldsanktion oder eine Dienstleistungssperre verhängt, sondern bei besonders schwerwiegenden Verstössen gegen Mindestlohnvorschriften auch beides miteinander verfügen kann.

Die Kommission beschloss dies, nachdem sie Erkundigungen über die Zahlen eingeholt hatte. Wir sprechen in der Schweiz heute von 80 000 Betrieben - von 80 000 Betrieben! -, die Arbeitnehmende in die Schweiz entsenden. Von diesen 80 000 Betrieben sind im Jahre 2015 zum Beispiel 4420 sanktioniert worden. Bei etwa einem Zehntel davon ist sogar eine Dienstleistungssperre verhängt worden. Wir haben festgestellt - eigentlich überraschenderweise -, dass die Bussen, auch wenn sie gegenüber ausländischen Betrieben verfügt werden, in 80 bis 90 Prozent der Fälle bezahlt werden. Entgegen der Annahme, dass die Bussen im Ausland nicht bezahlt würden, werden sie also bezahlt. Der doch relativ plausible Grund dafür ist, dass ein ausländischer Arbeitgeber weiss, dass er in der Schweiz gesperrt werden könnte, wenn er eine Busse nicht bezahlt.

Die Kommission beantragt Ihnen also diese zweite Verschärfung beim Sanktionensystem; ich werde das bei der Detailberatung nachher nicht mehr begründen.

Dann hat sich die Kommission mit dem Beschluss des Nationalrates gemäss Antrag Romano befasst. Hier beantragt sie Ihnen mit 8 zu 3 Stimmen - ich werde beim betreffenden Artikel noch einmal detailliert dazu sprechen -, dem Nationalrat zwar zu folgen und eine entsprechende Erleichterung für die Verlängerung von Normalarbeitsverträgen vorzusehen, gemäss dem früheren Vorschlag des Bundesrates aber die Voraussetzungen zu kumulieren. Eine erleichterte Verlängerung von Normalarbeitsverträgen soll also nur möglich sein, wenn sowohl frühere Verstösse vorliegen als auch Hinweise darauf bestehen, dass es auch künftig zu Verstössen kommen wird. Ich komme in der Detailberatung darauf zurück.

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 11 zu 2 Stimmen unter dem Strich, auf die Vorlage zum Entsendegesetz einzutreten. Sie beantragt Ihnen weiter einstimmig, auf die Vorlage 16.029 nicht einzutreten. Schliesslich beantragt sie Ihnen mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative Lombardi, die das Gleiche wie der Beschluss gemäss Antrag Romano verlangt, keine Folge zu geben.

Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Entgegen dem Kommissionssprecher äussere ich mich eigentlich nur zum Entsendegesetz; es gibt hier ja einen Minderheitsantrag auf Nichteintreten.

Ich bin auch als hie und da betroffener Unternehmer für eine klare Regulierung. Denn wir lassen uns des Öfteren auf der Nase herumtanzen, und dies geht immer wieder zulasten der Schweizer Arbeitgeber und letztendlich dann auch zulasten der Schweizer Arbeitnehmer.

Unsere Aufgabe ist es nicht, respektive ich erachte es nicht als meine Aufgabe, den staatlichen Einflussbereich weiterauszubauen. Im Gegenteil: Der Verwaltungsaufwand muss, wo immer möglich, zurückgefahren werden. Unser Wirtschaftsstandort Schweiz darf nicht weiter geschwächt und noch viel weniger weiter ausgehöhlt werden. Wenn zwingende Massnahmen wirklich so notwendig wären, könnten sie im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative getroffen werden. Es wird - das hat jetzt der Kommissionssprecher auch klar gesagt - als flankierende Massnahme verkauft.

In dieser Vorlage geht es insbesondere um eine massive Bussgelderhöhung. Einmal mehr trifft es einzig Schweizer Unternehmen. Oder glauben Sie im Ernst, dass ausländische Unternehmen, welche unsere Gesetzgebung willentlich umgehen, diese Bussen bezahlen? Nein! Meist greift - das ist auch gesetzlich so verankert - das Erstunternehmen in die Tasche. Eine Erhöhung von heute 5000 Franken auf neu 30 000 Franken erachte ich nicht als gerechtfertigt. Bei einer solchen Sanktion geht es nicht mehr um die Personenfreizügigkeit, sondern um eine Stärkung des staatlichen Eingriffs in den Arbeitsmarkt. Insbesondere richtet sich diese Sanktion - ich sage und betone das immer wieder - gegen Schweizer Unternehmen. Man beachte Artikel 5 auf Seite 2 der Fahne betreffend die Subunternehmer. Sie lesen in Absatz 1: "Werden im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe Arbeiten von Subunternehmern ausgeführt, so haftet der Erstunternehmer ..." Gemäss Absatz 2 haftet der Erstunternehmer solidarisch usw.

Der Kommissionssprecher sagte schon, dass das Gesetz abschreckend wirken sollte; das mag zum Teil stimmen. Aber das ausländische Unternehmen kann sich absetzen, es hat sich bereits eine goldene Nase verdient, immer im Verhältnis betrachtet.

Wenn es so wichtig wäre, Herr Bundespräsident, könnte der Bund bei seinen Vergaben eine harte, klare Linie durchziehen, das heisst Eigenverantwortung übernehmen und mit gutem Beispiel vorangehen.

Wenn diese Erhöhung der Bussen unbedingt erforderlich wäre, hätte man dies - das ist für mich auch wichtig - in Zusammenhang mit der Masseneinwanderungs-Initiative diskutieren können. Es scheint aber einfacher zu sein, sich ins eigene Knie zu schiessen, als bestehende Probleme gesamthaft anzugehen und allenfalls zu lösen zu versuchen. Natürlich müsste da das eine oder andere ernsthafte und nicht einfache Gespräch geführt werden.

Ich bin nicht gegen das Entsendegesetz, aber diese Vorlage geht mir zu weit. Sie führt zu einer Überregulierung, sie führt zu einer unnötigen Überregulierung.

Deshalb beantrage ich mit der Minderheit Nichteintreten.

Keller-Sutter Karin · 2VP-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

Ich werde auf diese Vorlage eintreten, und zwar deshalb, weil es sich, entgegen dem, was jetzt Kollege Föhn gesagt hat, nicht um flankierende Massnahmen handelt. Es geht um eine Erhöhung der Verwaltungssanktionen, das wurde ausgeführt, insbesondere detailliert durch den Kommissionssprecher. Diese Erhöhung der Verwaltungssanktionen wurde im Rahmen der Vollzugsverbesserungen zwischen den Sozialpartnern vereinbart. Es sind also Vollzugsverbesserungen im Rahmen der bestehenden flankierenden Massnahmen, es geht nicht um zusätzliche flankierende Massnahmen. Wir haben ja auf der gleichen Seite gekämpft, Herr Föhn, als es darum ging, die Solidarhaftung einzuführen. Ich war dagegen, Sie waren auch dagegen. Jetzt geht es darum, die Bussen zu erhöhen. Es geht nicht um zusätzliche flankierende Massnahmen. Ich glaube, wir müssen uns hier darüber verständigen. Ich respektiere den Konsens, den die Sozialpartner hier bei der Bussenerhöhung gefunden haben. Deshalb werde ich hier eintreten.

Ganz anders verhält es sich dann bei der Änderung von Artikel 360a des Obligationenrechts. Diese Änderung wurde im Nationalrat ohne Diskussion und ohne vorherige Diskussion in der WAK des Nationalrates eingefügt. Man hat sie einfach im Plenum eingebracht, und dann wurde zugestimmt, ohne die Konsequenzen abzuschätzen. Ich werde dazu dann noch etwas sagen.

Hier bin ich aber der Meinung, dass wir das Ergebnis der Gespräche des runden Tisches, welche die Sozialpartner in dieser Frage der Vollzugsverbesserung geführt haben, akzeptieren sollten.

Zanetti Roberto · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Frau Kollegin Keller-Sutter hat das Wesentliche bereits gesagt. Auch ich empfehle Ihnen, auf die Vorlage "Entsendegesetz. Änderung" einzutreten. Der parlamentarischen Initiative Lombardi will die Kommission ja mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung nicht Folge geben. Ohne das Kommissionsgeheimnis zu verletzen: Ich wollte einfach nicht dagegen stimmen, weil ich in der Sache die Stossrichtung von Lombardi richtig finde. Das kann man aber eben in diesem Entsendegesetz auffangen. Deshalb ist es lediglich ein formelles Nichtfolgegeben. Damit kann man leben.

Die dritte Vorlage, "OR. Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen" (16.029), bei welcher der Bundesrat die Verlängerung von Normalarbeitsverträgen beantragt hatte, hat man nun eben in dieser Vorlage zum Entsendegesetz aufgefangen. Es ist verwaltungsökonomisch und aus Gründen der Gesetzgebungsökonomie vernünftig, es in einer Vorlage zusammenzufassen.

Ich staune über die Stellungnahme von Kollege Föhn. Es ist für mich neu, dass er sich für Kuschelsanktionen starkmacht. Ich bitte Sie, das Grosse und Ganze einigermassen im Auge zu behalten: Wir werden uns noch unter verschiedenen Titeln mit Einwanderung, Massen- oder Weniger-Massen-Einwanderung, auseinandersetzen müssen. Wir werden uns für den Schutz des Arbeitsmarktes Schweiz, für die Erhaltung von schweizerischen Löhnen auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt, einsetzen müssen, dies vielleicht auch in anderem Zusammenhang. Da erstaunt mich der Positionsbezug von Kollege Föhn ein wenig.

Eine Differenz zu Kollegin Keller-Sutter habe ich bei Ziffer Ibis, der Änderung des Obligationenrechtes in Artikel 360a. Ich werde ebenfalls, wie es bereits der Kommissionssprecher und Frau Keller-Sutter angedroht haben, darauf noch zurückkommen und zwei, drei Sätze dazu sagen.

Ansonsten bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten, der Verschärfung der Sanktionen im Sinne einer Ablehnung von Kuschelsanktionen zuzustimmen und bei Artikel 360a gemäss Minderheit zu verfahren.

Lombardi Filippo · Mit-M · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion

Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage. Ich kann Kollege Zanetti verzeihen, dass er zusammen mit den anderen Mitgliedern der Kommission meiner parlamentarischen Initiative 15.487 keine Folge geben wollte. Sie hat tatsächlich den gleichen Wortlaut wie der Antrag der Minderheit II (Zanetti Roberto) hier bei dieser Vorlage. Es braucht also keine Doppelspurigkeit. Wohlgemerkt, ich bin bereit, nachdem die Kommission dieser Initiative sowieso keine Folge gegeben hat, sie zurückzuziehen, wenn wir die Vorlage, die aus dem Nationalrat zu uns kommt, in meinem Sinne beraten.

Wohlgemerkt, der Titel meiner Initiative sagt genau das, was auch von Frau Keller-Sutter gesagt wurde: Es geht nicht um eine neue oder eine zusätzliche flankierende Massnahme, es geht um die Optimierung einer bestehenden flankierenden Massnahme. Besser gesagt, es geht um die Schliessung einer Gesetzeslücke im heutigen Gesetz, was diese Problematik der Normalarbeitsverträge betrifft.

Warum? Wir haben im Gesetz die Möglichkeit der Normalarbeitsverträge eingeführt. Die Bedingungen für die Einführung solcher Verträge sind geregelt. Diese Verträge sind auf drei Jahre befristet. Es gibt keine Beschreibung der Bedingungen für die Weiterführung, für die Verlängerung dieser Verträge nach drei Jahren. Dieses Problem betrifft natürlich nicht alle Kantone. Es betrifft insbesondere den Kanton Tessin, der zurzeit mit 16 Normalarbeitsverträgen konfrontiert ist. Der Grund ist klar, das Lohndumping ist im Tessin eine Tatsache, man kann es drehen und wenden, wie man will. Es ist eine Problematik, die das Tessin sehr gut kennt. Es ist nicht ein Zufall, dass das Tessin ständig mit grossem Mehr entsprechend abstimmt, gegen die Personenfreizügigkeit oder für die Masseneinwanderungs-Initiative. Es ist die Reaktion einer Bevölkerung, die tatsächlich mit einem Druck konfrontiert ist.

Dieser Druck fängt im Tessin an. Sie kennen die Statistik: Die durchschnittlichen Tessiner Löhne sind 20 Prozent tiefer als die durchschnittlichen Schweizer Löhne. Hinzu kommt, dass etliche Leute bereit sind, aus Italien regelmässig ins Tessin zu reisen, um für die Hälfte oder noch weniger der Tessiner Löhne zu arbeiten. Wenn wir keine Instrumente haben, um diese Entwicklung etwas zu bremsen, einzudämmen, sind wir wirklich ausgeliefert, insbesondere in allen Berufen, in denen keine Gesamtarbeitsverträge gelten, wo es also keine Sozialpartner gibt, mit denen man verhandeln kann. Das betrifft all die Kleinbetriebe, das betrifft auch die entsandten Arbeiter von italienischen Unternehmen, die ins Tessin kommen, um zu arbeiten. Dieser Druck ist also enorm, und dem müssen wir entgegenwirken.

Deswegen sind Normalarbeitsverträge die einzige Lösung, die einem solchen Kanton bleibt. 16 wurden eingeführt, zwei wurden bis vor Bundesgericht angefochten, zweimal hat der Kanton gewonnen. Er hat sich wirklich Mühe gegeben, auf Antrag der tripartiten Kommissionen, also mit Beteiligung der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und des Kantons, die Sachen korrekt durchzuführen. Das wurde auch vom Bundesgericht bestätigt.

Natürlich sind solche Verfahren aufwendig und dauern lange. Wenn es darum geht, einen neuen Normalarbeitsvertrag einzuführen, verstehe ich, dass die Hürde so hoch ist, wie es heute im Gesetz geregelt ist. Wenn es darum geht, die Verträge nach drei Jahren zu verlängern, möchten wir - ganz im Sinne von Kollege Föhn, der Bürokratie abbauen und den administrativen Aufwand senken möchte - eine vereinfachte Verlängerungsmöglichkeit haben können. Das ist der Wunsch des Kantons Tessin und nicht irgendeines Beamten oder eines Gewerkschafters. Dieser Wunsch kommt aus der Tessiner Wirtschaft. Im letzten Sommer hatte ich selbst eine Sitzung organisiert. Es kamen die Vertreter des Seco, der Tessiner Wirtschaft bzw. der Arbeitgeberverbände, der Tessiner Gewerkschaften und natürlich des Volkswirtschaftsdepartementes des Kantons Tessin - alle zusammen, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, waren hundertprozentig für diese Massnahme. Es geht darum, den Druck etwas einzudämmen und in diesem Kanton wieder normale Verhältnisse zu schaffen.

Deswegen der Antrag der Minderheit II - gemäss Nationalrat -, dass diese Verträge nach Ablauf der Frist, nach drei Jahren, verlängert werden können, wenn es Verstösse gegeben hat oder die Vermutung besteht, dass weitere Verstösse vorkommen würden, sobald die Verträge ausgelaufen sind. Die Lösung der Mehrheit unserer Kommission hilft in diesem Sinne nicht. Sie lautet: "Wenn Verstösse stattgefunden haben und es Vermutungen gibt, dass es weitere Verstösse geben könnte" - das ist eine Verschärfung der Bedingungen. Die Beweisführung verursacht administrativen Aufwand. Solange der Vertrag gilt, kontrolliert man, ob es keine Verstösse gibt. Das ist auch richtig so. Sobald er nicht mehr gilt, müsste man eine ganze Marktanalyse durchführen, um beweisen zu können, dass möglicherweise wieder Verstösse vorkommen könnten. Wir wissen, dass sie vorkommen werden, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

Was ist die Folge des heutigen Systems? Der Kanton setzt einen Normalarbeitsvertrag durch und gewinnt sogar vor Bundesgericht gegen die Anfechtung. Nach drei Jahren entfällt der Vertrag, und man muss ein paar Jahre lang warten, bis es wieder Verstösse gibt, um ihn wiedereinzuführen. Das ist ein unglaublicher Zickzackkurs. Entschuldigen Sie, die Italiener sind in diesem Fall ein bisschen schlauer als die Schweizer. Sobald sie merken, dass es eine Möglichkeit gibt, kommen sie wieder. Es tut mir leid, das so zu sagen, aber es ist so. Sie lassen eine Lücke offen, und dann springen sie hinein. Es ist ein Zickzackkurs: Drei Jahre lang gilt der Vertrag, dann zwei Jahre nicht, dann kommen Verstösse, und dann kann man das Verfahren wieder beginnen, um den Vertrag wiedereinzuführen. Damit haben wir wieder grössere Probleme. Das ist keine seriöse Politik. Sie müssen nicht staunen, wenn jetzt die Tessiner grossmehrheitlich gegen alles stimmen, was mit Freizügigkeit, bilateralen Abkommen und Europa zu tun hat. Das ist die Folge einer konkreten Situation.

Die beantragte Massnahme ist wirklich föderalistisch. Der Ständerat ist die Kammer des Föderalismus; das habe ich gelernt, in ein paar Fällen war es zu meinen Lasten. Aber Sie wollen den Föderalismus stärken. Hier hat man eine Massnahme, die nur die Kantone betrifft, die diese Normalarbeitsverträge brauchen. Die anderen sind gar nicht betroffen. Lassen Sie es so, dass die betroffenen Kantone diese Verträge vereinfacht verlängern können. Es sind im Moment die Kantone Tessin, Jura, Genf und Wallis, soviel ich weiss. Vielleicht gab es ein paar Normalarbeitsverträge in der Waadt, im Moment nicht mehr. Im Tessin haben wir deren 16. Zwei sind jetzt ausgelaufen, sind wegen des Aufwandes nicht verlängert worden. Wir beobachten die zwei Sektoren. Wenn es wieder Verstösse gibt, werden wir die Verträge natürlich erneuern. In der Liste fällt auf, dass dieses Jahr und nächstes Jahr eine ganze Reihe von diesen bestehenden Verträgen ausläuft. Was passiert dann? Dann haben wir wirklich ein paar Jahre lang eine Lücke, bis sie allenfalls wiedereingeführt werden können.

Ich wiederhole: Es ist eine föderative Massnahme. Sie betrifft nur die Kantone, die das System anwenden. Es geht nicht um eine Vereinfachung der Einführung neuer Normalarbeitsverträge, sondern nur um eine Vereinfachung deren Verlängerung. Eine solche kann nur auf Antrag einer tripartiten Kommission stattfinden, also auf Antrag von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite und des Kantons.

Last, but not least - das ist eine Bitte aus dem ganzen Tessin, von den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern, vom Kanton -: Helfen Sie uns, geben Sie uns diese Vereinfachung, sie kostet den Rest der Schweiz überhaupt nichts.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Ich wollte bei der Eintretensdebatte eigentlich nicht sprechen, aber das Votum von Kollege Föhn zwingt mich dazu.

Wenn Sie heute eine bekannte Westschweizer Tageszeitung aufschlagen, sehen Sie den neuesten Fall von Lohndumping im Kanton Wallis. Die Muttergesellschaft ist in Sizilien, die Tochtergesellschaft in Chiasso, und sie entsendet in eine Unternehmung im Unterwallis sechzig Arbeiter. Wenn Sie solches Lohndumping nicht bekämpfen, gefährden Sie einfach den lokalen Arbeitsmarkt, die kleinen und mittleren Unternehmen in den Grenzkantonen. Es braucht also griffige Massnahmen und griffige Positionen. Diese sind beim Entsendegesetz vielleicht weniger bei den Bussen - da gebe ich Herrn Föhn Recht - als vielmehr bei der Erleichterung der Verlängerung des Normalarbeitsvertrages gemäss Artikel 360a OR zu suchen. Wenn Sie hier mit flankierenden Massnahmen wirklich ernst machen und den schweizerischen Arbeitsmarkt wirklich schützen wollen, braucht es weniger die Bussen als vielmehr eine Handhabe der Kantone, damit sie in sensiblen Bereichen Normalarbeitsverträge erlassen können. Es kommt nicht von ungefähr, dass es nur in den Grenzkantonen solche Normalarbeitsverträge gibt, nämlich, wie es bereits Kollege Lombardi gesagt hat, in den Kantonen Jura, Genf, Tessin und Wallis. Das sind Kantone, die extrem mit dieser Herausforderung von angrenzenden Ländern mit entsprechend billigeren Löhnen konfrontiert werden.

Daher bin ich für Eintreten, und bei Artikel 360a OR bin ich auch für den Antrag der Minderheit II, welche eine griffige Regelung zur Erleichterung der Verlängerung des Normalarbeitsvertrages verlangt.

Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion

Ich nehme zur Frage von Artikel 360a OR noch nicht Stellung; das machen wir in der Detailberatung. Einfach drei Bemerkungen zur jetzigen Eintretensdebatte:

1. Herr Kollege Föhn hat gesagt, die Änderung richte sich gegen schweizerische Unternehmungen. Das stimmt ausdrücklich nicht: Die Regelung mit der Verschärfung der Verwaltungssanktionen richtet sich vor allem gegen ausländische, aber auch gegen schweizerische Unternehmungen, und zwar gegen solche, welche die Bestimmungen der flankierenden Massnahmen nicht einhalten. Wir haben festgestellt, dass die entsprechenden Bussen im Ausland tatsächlich bezahlt werden. Ich muss das hier nochmals wiederholen und die Aussage von Kollege Föhn dementieren. Erstaunlicherweise werden 80 bis 90 Prozent der Geldsanktionen auch von ausländischen Unternehmungen bezahlt - die werden bezahlt! Hier gibt es also keine Schlechterstellung der schweizerischen Unternehmungen.

2. Man kann nicht im Ernst von einer Überregulierung sprechen. Wir haben die entsprechenden Normen, die entsprechenden Sanktionen. Die entsprechenden Verfahren existieren heute schon, die ändern wir mit dieser Vorlage in keiner Weise ab. Das Einzige, was wir machen: Wir verschärfen eine Sanktion, die sonst genau gleich bleibt, weil sie heute zu tief ist, weil sie nicht abschreckend wirkt. Wenn ein Gesetz eine so tiefe Sanktion hat, dass sie nicht abschreckend wirkt, dann lädt dieses Gesetz zu Verstössen ein. Wenn wir Sanktionen haben, dann sollen wir sie so gestalten, dass sie auch abschreckend wirken.

3. Wir haben hier mit der Vorlage keinen weiteren Eingriff in die freie Marktwirtschaft - über Artikel 360a OR sprechen wir dann noch -, sondern nur eine Verschärfung von Sanktionen, und das ist kein Verstoss gegen die Marktwirtschaft, sondern dient zur Wahrung der Marktwirtschaft. Wenn Sie nämlich den unlauteren Wettbewerb zulassen, wenn es sich also lohnt, die entsprechenden Gesetze nicht einzuhalten, dann geht das zulasten der schweizerischen kleinen Unternehmungen und nicht der ausländischen.

Deshalb ist es unsere Pflicht, hier die entsprechenden Verschärfungen vorzunehmen, damit die genau gleichen Normen, die bisher schon gegolten haben, eingehalten werden.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.

Schneider-Ammann Johann N. · BPR-M · Bundesrat · Bern

Ich versuche mich meinerseits kurzzuhalten. Es handelt sich um die Erhöhung der Sanktionen im Entsendegesetz und um Kriterien zur Verlängerung von Normalarbeitsverträgen. Das sind zwei zeitlich getrennte Vorlagen, sie sind nicht zwingend miteinander verbunden.

Was die Verwaltungssanktionen des Entsendegesetzes angeht - das wurde mehrfach gesagt -: Die 5000 Franken sind nicht wirksam, nicht wirkungsvoll. Das ist die Portokasse, die da bemüht wird, und damit hat es keine abschreckende Wirkung zur Konsequenz. Also machen wir beliebt, auf 30 000 Franken zu erhöhen. Lohnverstösse können sich eben rasch auf Summen in dieser Grössenordnung belaufen. Deshalb ist es richtig, wenn man die Summe anhebt.

Mit wirksamen und abschreckenden Sanktionen lassen sich die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz besser durchsetzen. "Wirksam" und "abschreckend" sind die Wörter. Der Bundesrat hat wiederholt bekräftigt, dass Missbräuche auf dem Arbeitsmarkt verstärkt bekämpft werden sollen. Ich zitiere meine immer wieder gemachte Aussage heute nicht. Es ist auch ein Anliegen der Sozialpartner und der Kantone, dass die Sanktionsobergrenze erhöht wird.

Ihre Kommission hat zusätzlich vorgeschlagen, dass bei besonders schwerwiegenden Verstössen gegen das Entsendegesetz die Geldwert-Sanktionen mit einer befristeten Dienstleistungssperre kumuliert werden können. Eine Kumulierung muss dem Gebot der Verhältnismässigkeit entsprechen. Bereits in der vorberatenden Kommission haben wir zu bedenken gegeben, dass diese Kumulierung der Sanktionen nicht mehr verhältnismässig ist und auf Kritik seitens der EU stossen wird.

Hier kann ich sicherlich ganz pauschal die Feststellung wagen, dass alles, was wir an flankierenden Massnahmen tun, im jetzigen Zeitpunkt ganz besonders, von der Europäischen Union beobachtet wird. Sie hat selbstverständlich auch Verständnis, wenn wir versuchen, unseren Arbeitsmarkt, z. B. im Tessin, in Ordnung zu halten. Aber sie hat dann ihrerseits sofort die präjudizielle Problematik in anderen Gebieten, in anderen Ländern. Deshalb ist sie äusserst zurückhaltend. Also auch das, was wir hier diskutieren, wird natürlich beobachtet und entsprechend dann in den Aussenverhandlungen mit an den Tisch genommen.

Wenn es in Ordnung ist, Herr Präsident, dann fahre ich noch weiter und sage schon beim Eintreten noch etwas zur Verlängerung der Normalarbeitsverträge. Ist das okay? - Danke, das ist mir wichtig.

Die Vorlage wurde am 4. März 2016 vom Bundesrat im Zusammenhang mit der Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung und als Teil eines Pakets zur verstärkten Bekämpfung von Missbräuchen auf dem Arbeitsmarkt verabschiedet. Dann ist ein Missgeschick passiert, wenn ich dem so sagen darf: Drei Tage zuvor, am 1. März 2016, hat nämlich der Nationalrat im Zusammenhang mit der Beratung der Änderung des Entsendegesetzes auf Antrag von Nationalrat Romano eine Regelung zur Verlängerung der Normalarbeitsverträge mit zwingenden Mindestlöhnen gutgeheissen. Ihre Kommission hat sich auf Antrag von Ständerat Bischof für die Variante des Bundesrates ausgesprochen und damit eine Differenz zum Nationalrat geschaffen. Diese Differenz besteht im Wort "und" gegenüber dem Wort "oder".

Es sind wirklich unterschiedliche Konsequenzen, die aus der jeweiligen Verwendung dieser Wörter resultieren. Nach Ansicht des Bundesrates und Ihrer Kommission soll die Verlängerung des Normalarbeitsvertrages mit zwingenden Mindestlöhnen für eine befristete Dauer möglich sein, wenn zwei Kriterien erfüllt werden: Erstens werden wiederholte Verstösse gegen den Mindestlohn im Normalarbeitsvertrag festgestellt, und zweitens liegen Hinweise vor, dass der Wegfall des Normalarbeitsvertrages zu erneuten Missbräuchen führen kann. Es braucht also das Wort "und". Wenn das "und" nicht gegeben ist und man es in ein "oder" umändert, wie das im Nationalrat geschehen ist, dann reicht die schlichte Vermutung, dass Missbräuche wieder auftauchen könnten, um die Verlängerung zu begründen. Damit würden wir - zumindest theoretisch - eine Dauerverlängerung einführen. Wir würden auf diesem Wege unter anderem dauerhaft Mindestlöhne einführen. Genau das will der Bundesrat nicht.

Deshalb macht Ihnen der Bundesrat beliebt, bei der Formulierung mit der doppelten Voraussetzung, mit dem "und" zu bleiben.

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Le président (Comte Raphaël, président): Nous votons sur la proposition de non-entrée en matière de la minorité Föhn.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Eintreten ... 40 Stimmen

Dagegen ... 4 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Bundesgesetz über die flankierenden Massnahmen bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und über die Kontrolle der in Normalarbeitsverträgen vorgesehenen Mindestlöhne

Loi fédérale sur les mesures d'accompagnement applicables aux travailleurs détachés et aux contrôles des salaires minimaux prévus par les contrats-types de travail

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress; Ziff. I Einleitung; Art. 5 Abs. 4; 7 Abs. 4bis

Antrag der Kommission

Titre et préambule; ch. I introduction; art. 5 al. 4; 7 al. 4bis

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 9

Antrag der Kommission

Titel, Abs. 3

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Abs. 2

...

bbis. bei einem besonders schwerwiegenden Verstoss gegen Artikel 2 die nach Buchstabe b vorgesehenen administrativen Sanktionen kumulativ aussprechen;

...

Art. 9

Proposition de la commission

Titre, al. 3

Adhérer à la décision du Conseil national

Al. 2

...

bbis. en cas d'infraction d'une gravité particulière à l'article 2 prononcer cumulativement les sanctions administratives prévues par la lettre b;

...

Schneider-Ammann Johann N. · BPR-M · Bundesrat · Bern

Es geht hier darum, dass bei einem besonders schwerwiegenden Verstoss gegen Artikel 2 die nach Buchstabe b vorgesehenen administrativen Massnahmen kumulativ ausgesprochen werden können. Ich habe das vorhin in der Eintretensdebatte bereits erklärt: Es muss hier die nichtkumulierende Version sein.

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Le président (Comte Raphaël, président): Le Conseil fédéral maintient sa proposition.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission ... 37 Stimmen

Für den Antrag des Bundesrates ... 6 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Art. 12

Antrag der Kommission

Abs. 1 Einleitung, Bst. c

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Abs. 2, 4

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 12

Proposition de la commission

Al. 1 introduction, let. c

Adhérer à la décision du Conseil national

Al. 2, 4

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. Ibis

Antrag der Mehrheit

Einleitung

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 360a Abs. 3

... verstossen und liegen Hinweise vor ...

Antrag der Minderheit I

(Hefti, Müller Philipp, Noser)

Art. 360a Abs. 3

Streichen

Antrag der Minderheit II

(Zanetti Roberto, Levrat)

Art. 360a Abs. 3

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. Ibis

Proposition de la majorité

Introduction

Adhérer à la décision du Conseil national

Art. 360a al. 3

... d'infractions répétées et s'il existe des indices ...

Proposition de la minorité I

(Hefti, Müller Philipp, Noser)

Art. 360a al. 3

Biffer

Proposition de la minorité II

(Zanetti Roberto, Levrat)

Art. 360a al. 3

Adhérer à la décision du Conseil national

Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion

Sie sehen auf Ihrer Fahne, auf der letzten Seite, dass wir hier drei Möglichkeiten haben. Wir haben eine Mehrheit, die einen Mittelweg beschreiten möchte, wenn ich so sagen darf. Wir haben eine Minderheit I (Hefti), die die gesamte Regulierung streichen möchte, und wir haben auf der anderen Seite eine Minderheit II (Zanetti Roberto), die dem Nationalrat folgen und die Regelung der Mehrheit verschärfen möchte. Worum geht es?

Wir sprechen von Normalarbeitsverträgen. Dieser Begriff ist wahrscheinlich so falsch, wie ein Begriff überhaupt falsch sein kann. Normalarbeitsverträge sind weder normal noch Verträge. Sie sind nicht normal, weil sie im schweizerischen Recht die Ausnahme bilden, und zwar die Ausnahme gegenüber Gesamtarbeitsverträgen, die vorgehen. Immer dann, wenn Gesamtarbeitsverträge bestehen, haben Normalarbeitsverträge keinen Anwendungsbereich mehr. Unter die Gesamtarbeitsverträge fallen heute ungefähr 50 Prozent der Arbeitnehmenden in der Schweiz. Normalarbeitsverträge sind also nicht normal, und es sind auch keine Verträge. Gesamtarbeitsverträge sind Verträge zwischen den Sozialpartnern. Normalarbeitsverträge sind nichts anderes als behördlich regulierte Arbeitsbedingungen, insbesondere Lohnbestimmungen. Lassen Sie sich also vom Begriff "Normalarbeitsvertrag" nicht verwirren.

Der Normalarbeitsvertrag war schon vor den flankierenden Massnahmen im Obligationenrecht vorgesehen. Er soll in Bereichen, in denen Probleme mit Missbräuchen bei den Arbeitsbedingungen und insbesondere bei den Löhnen bestehen, unter anderem durch die Einführung von Mindestlöhnen entsprechende Missbräuche beseitigen, und zwar regional und branchenspezifisch. Während nun die Gesamtarbeitsverträge eine gesamtschweizerische Erscheinung sind und sich seit 1937 in der Schweiz als sozialpartnerschaftliches Modell gut durchgesetzt haben, sind die Normalarbeitsverträge immer regional geblieben. Es gibt heute vier Kantone, die Normalarbeitsverträge kennen. Es sind das der Kanton Genf mit fünf Normalarbeitsverträgen, Jura und Wallis mit je einem und vor allem der Kanton Tessin mit 15 Normalarbeitsverträgen. Der Kanton Tessin hat also mehr Normalarbeitsverträge als alle anderen Kantone zusammen. Das ist angesichts der Nähe zum italienischen Markt und der grossen Lohndisparität zwischen dem Tessiner und dem lombardischen Arbeitsmarkt auch nicht erstaunlich - "lombardisch" bezieht sich jetzt nicht auf Kollege Lombardi, sondern auf die Lombardei um das Tessin herum.

Im Tessin gibt es heute 15 Normalarbeitsverträge, die 22 000 Mitarbeitende betreffen. Von diesen 15 Normalarbeitsverträgen sind in den letzten Jahren, also unter dem geltenden Recht, deren vier einmal verlängert worden - sie laufen heute also in einer verlängerten Phase - und deren zwei bereits dreimal verlängert worden. Die mehrfach verlängerten Verträge betreffen Callcenter und Schönheitssalons. In den nächsten Jahren laufen einige dieser Normalarbeitsverträge aus. Das ist auch normal, weil sie befristet sein müssen. Im Jahr 2016 laufen drei Verträge aus, im Jahr 2018 weitere sechs - für den Kanton Tessin sind diese Fragen also tägliche Fragen.

Angesichts der, ich sage jetzt einmal, etwas überfallartigen Beratung im Nationalrat, der, wie vorhin bereits beschrieben worden ist, die Änderung eingefügt hat, während der Bundesrat gleichzeitig eine eigene Gesetzgebung plante, führte die Kommission Anhörungen durch. Sie hörte die Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren, das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Tessin, den Schweizerischen Arbeitgeberverband und den Schweizerischen Gewerkschaftsbund an. Die Anhörungen fielen naturgemäss kontrovers aus. Die Mehrheit Ihrer Kommission entschied sich nach den Anhörungen, den Vorschlag zu bringen, den Sie heute auf der Fahne unter "Antrag der Mehrheit" sehen. Die Kommissionsmehrheit übernimmt die Idee, dass Normalarbeitsverträge unter dem bisherigen Recht - Sie sehen das auf der vorherigen Seite, bei den Absätzen 1 und 2 - begründet werden können sollen. Sie ist aber der Meinung, dass eine zweifache Verschärfung dieser Massnahmen nötig ist.

Über die eine Verschärfung ist noch nicht gesprochen worden: Heute ist es so, dass Normalarbeitsverträge - Sie sehen das in Absatz 1 - nur dann erlassen werden können, wenn "die orts-, berufs- oder branchenüblichen Löhne wiederholt in missbräuchlicher Weise unterboten" werden. Die Kommission möchte zwar diesen Artikel beibehalten, aber als Kriterium für die Verlängerung eines Normalarbeitsvertrages verlangen, dass die Bestimmungen über Mindestlöhne verletzt worden sein müssen. Das ist auf eine Forderung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes hin aufgenommen worden, weil zu Recht eingewendet worden ist: Wenn als Kriterium nur das Unterbieten der ortsüblichen Löhne festgehalten wird, besteht die Möglichkeit, dass diese selbst nicht einem Mindestlohn entsprechen. Insofern wäre Absatz 1 als Bedingung für eine Verlängerung eines Normalarbeitsvertrages ungenügend.

Die zweite Änderung, die die Kommissionsmehrheit Ihnen beantragt, betrifft diese ominöse Differenz zwischen "und" und "oder". Der Nationalrat möchte, dass Normalarbeitsverträge vereinfacht verlängert werden können, wenn entweder Bestimmungen über den Mindestlohn in einem Normalarbeitsvertrag nach Absatz 1 verletzt worden sind, und zwar wiederholt, oder wenn Hinweise vorliegen, dass der Wegfall eines Normalarbeitsvertrages zu erneuten Missbräuchen nach Absatz 1 führen würde. Die Kommissionsmehrheit übernimmt grundsätzlich die Ideengestaltung, möchte die beiden Voraussetzungen aber kumulieren. Das heisst nach Meinung der Kommissionsmehrheit, dass eine Verlängerung eines Normalarbeitsvertrages nur möglich sein soll, wenn sowohl frühere Verstösse nachgewiesen sind als auch Hinweise auf künftige Verstösse bestehen.

Die Kommissionsmehrheit hat sich dabei insbesondere auf die Äusserungen der Kantone abgestützt. Die Kantone haben sich - ich zitiere hier den Vertreter der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz, der in der Kommission angehört wurde - in ihrer grossen Mehrheit vehement gegen die Version des Nationalrates ausgesprochen. Sie sagen, dass eine prinzipielle Abkehr von Kontrollen als Basis für eine Verlängerung eines Normalarbeitsvertrages nicht infrage komme. Ich zitiere weiter: "Das ist das Problem. Infolgedessen wird der Antrag" - damit ist der Beschluss des Nationalrates gemeint - "abgelehnt. Unterstützt wird dagegen der Vorschlag des Bundesrates zu Artikel 360a OR mit der 'Und'-Formulierung, der in der gleichen Woche präsentiert wurde, in der der Nationalrat entschieden hat. Wir lehnen den vom Nationalrat angenommenen Antrag ab, weil damit eine Verlängerung rein präventiv erfolgen könnte, ohne dass Kontrollresultate vorliegen müssten. Das wäre ein für den Rechtsstaat wie auch für die Vollzugsarbeit höchst problematischer Paradigmenwechsel."

Die Kantone führen im Weiteren aus, dass hier, im Gegensatz zur Revision des Entsendegesetzes, keine Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern besteht. In der Kommission ist die Befürchtung geäussert worden, die vorhin auch vom Herrn Bundespräsidenten geäussert worden ist, wonach mit der Nichtkumulierung, also mit der Alternativformulierung des Nationalrates, Mindestlohnvorschriften dauerhaft verankert werden könnten, obwohl die Schweizer Bevölkerung in zwei Volksabstimmungen Mindestlöhne abgelehnt hat.

In dieser Situation beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, dieses ominöse "und" einzufügen.

Hefti Thomas · Mit-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Namens meiner kleinen Minderheit I stelle ich Ihnen den Antrag, diesen dritten Absatz zu streichen. Der Normalarbeitsvertrag stellt einen erheblichen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar, denn er schränkt sie sehr weitgehend ein. Daher soll meiner Überzeugung nach dieses Instrument nur mit grösster Zurückhaltung zum Zuge kommen, mit grösserer Zurückhaltung, als hier vorgesehen ist.

Wo es jedoch Normalarbeitsverträge gibt, müssen sie auch eingehalten werden, sonst ist nämlich der Korrekte der Dumme. Um die Durchsetzung, um die Kontrolle, insbesondere um die Sanktionen geht es in dieser Vorlage, das sagt der Titel, in dem steht: "... und über die Kontrolle der in Normalarbeitsverträgen vorgesehenen Mindestlöhne". Die Sanktionen werden verschärft, das ergibt sich schon rein optisch aus einem Blick auf die Fahne. In diesem Bild ist Artikel 360a Absatz 3 des Obligationenrechts ein Fremdkörper. Er gehört weder zur Kontrolle, noch kann er eine Sanktion sein. Wenn ein Normalarbeitsvertrag von einem schwarzen Schaf nicht eingehalten wird, dann kann hier doch nicht eine Verlängerung des Normalarbeitsvertrages die Sanktion sein, denn diese trifft ja alle, nicht nur denjenigen, der sich schlecht verhalten hat.

Daher bitte ich Sie, dem Antrag meiner Minderheit I zuzustimmen.

Zanetti Roberto · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Der Sprecher der Kommission hat einen rechtsgeschichtlichen und rechtstheoretischen Exkurs über den Normalarbeitsvertrag gemacht. Dafür möchte ich ihm danken. Normalarbeitsverträge wurden insbesondere in Branchen erlassen, in denen die Verhandlungspositionen der Arbeitnehmenden historisch schlecht waren, dies vor allem im Hausdienst und in der Landwirtschaft. Dies ist die Wiege des Normalarbeitsvertrages, indem man speziell schwache Arbeitnehmerkategorien eben mit dieser staatlichen Unterstützung ein wenig stärken wollte. Es ist eine segensreiche Einrichtung unseres kollektiven Arbeitsrechts, aber es ist kein Galopp in den Kollektivismus. Dafür sorgt allein schon die Herkunft der Antragsteller. Filippo Lombardi oder der Antragsteller im Nationalrat sind keine Kollektivisten. Es sind Leute, denen das Wohl speziell gefährdeter Arbeitnehmerkategorien am Herzen liegt. Deshalb plädieren sie für eine relativ vereinfachte Verlängerung der Normalarbeitsverträge.

Aber bloss für eine relativ vereinfachte Verlängerung: Der Erlass eines Normalarbeitsvertrages ist ausgesprochen kompliziert und zeitaufwendig. Sie können dies bei Bedarf in Artikel 359a Absatz 2 OR nachlesen. Die Voraussetzungen für Mindestlöhne finden Sie auf der Fahne. Sie werden in Artikel 360a aufgeführt. Voraussetzung ist, dass orts-, berufs- oder branchenübliche Löhne erstens unterboten sind; sie zweitens wiederholt unterboten sind; sie drittens missbräuchlich wiederholt unterboten sind; dass viertens kein Gesamtarbeitsvertrag besteht; fünftens kann die zuständige Behörde einen Normalarbeitsvertrag bzw. Mindestlöhne vorsehen, sie muss es aber nicht, und dies auch nur dann, wenn die tripartite Kommission entsprechend Antrag stellt. Zu guter Letzt ist das Ganze dann auch noch befristet. Es sind also sieben Hürden zu nehmen, bevor überhaupt ein Normalarbeitsvertrag erlassen werden kann.

Nun geht es darum, was passiert, wenn dieser per definitionem befristete Normalarbeitsvertrag auszulaufen droht. Sollen für eine Verlängerung, wie es die Mehrheit verlangt, beide Voraussetzungen erfüllt sein, nämlich die wiederholte Verletzung der Mindestlohnbestimmungen plus die voraussichtliche zukünftige Verletzung? Oder muss eines von beidem gegeben sein?

Wenn beides gegeben sein muss und diese Normalarbeitsverträge, wie es der Vertreter der Minderheit I, Kollege Hefti, sagte, auch wirklich umgesetzt und durchgesetzt werden, dann gibt es gar nie eine Verlängerung, weil eben gar keine Missbräuche passieren, weil man sie eben buchstabengetreu umsetzt. Das würde bedeuten, dass der Staat nichts machen kann, wenn der Normalarbeitsvertrag Ende August ausläuft und ein Inserat in der Zeitung steht, in dem es heisst, man könne als Arbeitsvermittlungsorganisation ab 1. September Mitarbeiter zu Dumpinglöhnen anbieten. Es kann doch nicht unser Ernst sein, dass öffentlich angekündigt wird, in Zukunft müssten Mindestlöhne nicht eingehalten werden und es könne mit Dumpinglöhnen operiert werden, dass ein Kanton nichts machen kann, weil in der Vergangenheit keine wiederholten Verletzungen passiert sind. Es sind zwar Verletzungen passiert, aber nicht wiederholt am gleichen Ort. Das kann doch in Gottes Namen nicht unsere Absicht sein.

Der Kommissionssprecher hat die Vertreter der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz zitiert, welche sagen, die präventive Wirkung, wenn man das "oder" anstatt das "und" nehme, sei rechtsstaatlich heikel. Es gibt doch den Spruch "gouverner, c'est prévoir". Ich glaube, dass das auch für die Gesetzgebung gilt, dass man ein bisschen vorausschaut, sodass dann die zuständige Behörde adäquat reagieren kann. Aber sie kann nur adäquat reagieren, wenn die tripartite Kommission einen Antrag stellt. Der Kommissionssprecher hat die Anhörungen erwähnt. Der Gewerkschaftsbund, die Arbeitgeber und die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz waren vertreten. Wenn jetzt die Volkswirtschaftsdirektoren, die Arbeitgeber und der Gewerkschaftsbund, wenn alle drei gesagt hätten, wir müssten dieses "oder" einführen, dann würden wir das wahrscheinlich machen. Das ist sinnbildlich für die tripartite Kommission. Wenn Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die staatlichen Behörden gemeinsam zu einem Antrag kommen, kann das die zuständige Behörde machen - das ist in der Regel der Regierungsrat, das sind in den meisten Kantonen keine Linkskollektivisten -, aber sie muss das nicht machen. Da öffnen Sie wirklich sämtliche Türen, damit der Staat handeln kann, aber nicht handeln muss. Aber das Handelnkönnen müssen Sie diesen Kantonen mindestens ermöglichen.

Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit II zuzustimmen und nicht eine kumulative, sondern eine alternative Erfüllung der Kriterien als Voraussetzung zu beschliessen. Das gilt für die vereinfachte Verlängerung. Es geht nicht um den Erlass neuer Normalarbeitsverträge, sondern lediglich um die Verlängerung bestehender Normalarbeitsverträge. Ich glaube, da geschieht weder für unsere Rechtsordnung noch für unseren Arbeitsmarkt, noch für sonst jemanden etwas Gravierendes. Im Gegenteil: Wir schützen unseren Arbeitsmarkt vor unzulässigen Dumpingbeeinflussungen. Wir erleichtern damit auch unser Verhältnis zu Europa. Das Ganze hat, wie es der Herr Bundespräsident gesagt hat, auch eine europapolitische Dimension. Da würde ich unserem Rat empfehlen, nicht heute schon alle Trümpfe auszuspielen.

Keller-Sutter Karin · 2VP-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

Es ist nicht oft so, dass die deutsche Grammatik derartige Leidenschaften weckt, aber hier ist es offensichtlich so. Es geht um eine Konjunktion: Entweder ist sie kumulativ oder alternativ. Ich möchte Ihnen beliebt machen, wenn überhaupt, der kumulativen Variante zu folgen, also dem Antrag der Mehrheit der Kommission, und die alternative Konjunktion "oder" hier zu ersetzen.

Wir haben es gehört - ich habe das beim Eintreten gesagt -, die neu beschlossene Regelung wurde ja im Nationalrat nicht diskutiert. Auch die WAK des Nationalrates hat dies im Gegensatz zur WAK des Ständerates, die Anhörungen durchgeführt hat, nicht diskutiert. Diese neu beschlossene Regelung führt insbesondere dazu, dass auch ohne Nachweis von wiederholten, in missbräuchlicher Weise erfolgten Lohnunterbietungen eine Verlängerung eines Normalarbeitsvertrages mit Mindestlöhnen erzielt werden kann. Das heisst also, dass reine Hinweise, auch wenn diese vielleicht unbegründet sind, eine Verlängerung ermöglichen würden. Das ist bei dieser Eingriffstiefe rechtsstaatlich doch problematisch. Bildlich gesprochen ist dies etwa so, wie wenn ich vor Ablauf eines Führerausweisentzuges die Meldung der zuständigen Behörde erhalte, dass man mir noch während eines weiteren Jahres den Führerausweis wegnehme, denn man habe schon von Wiederholungstätern gehört.

Ich erlaube mir, hier noch auf das Eintretensvotum von Kollege Lombardi zurückzukommen. Sie haben über den Föderalismus gesprochen. Ich bin der Meinung: ja, Föderalismus, kantonale Zuständigkeiten. Ich glaube, es braucht hier keine nationale Zuständigkeit. Der Kommissionssprecher hat ausgeführt, in welchen Kantonen bereits Normalarbeitsverträge bestehen und dass es auch auf Bundesebene einen Normalarbeitsvertrag gibt. Die kantonalen Behörden verfügen ja heute schon über einen relativ grossen Ermessensspielraum. Das heisst, sie können zum Beispiel auf individueller Basis Sanktionen gegen fehlbare Unternehmen aussprechen, oder sie können auch auf kollektiver Ebene agieren, das heisst eben einen Normalarbeitsvertrag erlassen.

Eine Arbeitsgruppe des Seco, ich habe sie bereits erwähnt, die im Januar 2015 einen Bericht abgegeben hat, hat gesagt, dass es hier nicht darum gehen kann, eine generelle und präventive Massnahme einzufügen. Der Staat ist zum Erlass eines Normalarbeitsvertrages nur dann befugt, wenn ein wiederholtes Lohndumping vorliegt. Das hat diese Arbeitsgruppe gesagt. Das heisst also, was hier jetzt auch vorliegt, ist nicht Konsens der Sozialpartner. Ich habe Sie vorhin darum gebeten einzutreten, weil eben die Sanktionen, die hier erlassen werden, Konsens der Sozialpartner waren. Das heisst also, dass der Erlass eines Normalarbeitsvertrages an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sein muss, wenn der Staat schon in die Vertragsfreiheit eingreift. Wenn der Staat in das bestehende System der Lohnbildungspolitik eingreift, soll er das zurückhaltend tun. Er soll es tun, wenn es im Zusammenhang mit der Öffnung des Arbeitsmarktes Missbräuche gibt, und er soll es dann befristet tun und nicht quasi unbefristet, was dieses "oder" eben bewirken würde.

Kollege Lombardi hat noch gesagt, das sei ein grosser administrativer Aufwand für die Kantone. Aber gestützt auf das OR, Artikel 360b Absatz 3, sind die Kantone ja ohnehin verpflichtet, den Arbeitsmarkt zu beobachten. Dieses Monitoring des Arbeitsmarktes, inklusive des Nachweises von erneutem Vorkommen von wiederholten und missbräuchlichen Lohnunterbietungen, kann die Grundlage für die Verlängerung eines Normalarbeitsvertrages sein. Das administrative Verfahren hält sich also in vertretbaren Grenzen und ist ohnehin dem OR geschuldet. Die bisher erfolgten Verlängerungen von kantonalen Normalarbeitsverträgen wie auch die Verlängerung der Gültigkeit der Verordnung über den NAV Hauswirtschaft auf Stufe Bund - sie soll auf 2017 verlängert werden - zeigen ja eigentlich, dass dieses System so funktioniert.

Ich habe es gesagt, die Festlegung von zwingenden Mindestlöhnen stellt einen schweren Eingriff in die freie Lohnfindung der Unternehmen dar. Entsprechend gelten rechtliche Rahmenbedingungen, und dazu zählt auch, dass geprüft werden muss, ob andere Gesamtinteressen sowie berechtigte Interessen anderer Branchen oder Bevölkerungskreise nicht beeinträchtigt werden. Das sagt sogar der Schweizerische Gewerkschaftsbund in seinem Kommentar zum Handbuch zum kollektiven Arbeitsrecht 2009: "Normalarbeitsverträge mit zwingenden Mindestlöhnen dürfen keine generelle und präventive Massnahme sein. Das Gesetz sieht daher für den Erlass dieser Normalarbeitsverträge eine formelle und materielle Voraussetzung vor." Wo der Gewerkschaftsbund Recht hat, hat er Recht! Also, man braucht hier auch eine materielle und formelle Voraussetzung!

Kollege Zanetti hat gesagt, die Verlängerung von Normalarbeitsverträgen sei kompliziert und zeitaufwendig. Ich bin der Auffassung, dass dieses Verfahren gerechtfertigt ist. Die Verlängerung eines Normalarbeitsvertrages hat nämlich die gleiche Wirkung wie der Erlass eines Normalarbeitsvertrages. Folglich sollen die rechtlichen Ausführungen für den Erlass auch für die Verlängerung anwendbar sein.

Ich bin an und für sich der Auffassung, dass Artikel 360a Absatz 3 OR auch in der Fassung mit "und", in der kumulativen Fassung, eine Überregulierung darstellt; Kollege Hefti hat hier Recht. Aber ich werde ganz sicherlich der Fassung der Mehrheit zustimmen, weil ich der Auffassung bin, dass mit diesem "und" mindestens der präventive Charakter etwas entschärft wird.

Ich danke Ihnen also, wenn Sie den Antrag der Minderheit II ablehnen und sich dann zwischen der Mehrheit und der Minderheit I entscheiden.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit I (Hefti) zu folgen und diese Bestimmung in Absatz 3 zu streichen. Warum? Wir haben in Artikel 9 Absatz 2 die Ergänzung gemacht, dass bei einem besonders schwerwiegenden Verstoss gegen Artikel 2 die nach Buchstabe b vorgesehenen administrativen Sanktionen kumulativ ausgesprochen werden können. Darüber hinaus ist das Bussenregime deutlich verschärft worden: Man kann gemäss Artikel 2 Buchstabe b eine Busse von bis zu 30 000 Franken aussprechen und eine Dienstleistungssperre von ein bis fünf Jahren verhängen. Dass ein Unternehmer weiss, dass es bei Verletzung der Bestimmungen eine Dienstleistungssperre absetzen kann und damit der Arbeitsmarkt Schweiz für ihn gestorben ist, ist wahrscheinlich das stärkste Instrument. Dieses starke Instrument kommt in die Vorlage des Entsendegesetzes rein.

Der Nationalrat hat darüber hinaus mit der Möglichkeit, die Normalarbeitsverträge in erheblichem Umfang verlängern zu können, quasi handstreichartig noch ein neues Element reingebracht. Mir scheint nun wirklich, das schiesst über das Ziel hinaus. Die Fassung des Nationalrates käme - ich zitiere Kollege Bischof, um selbst unverdächtig zu bleiben - der Einführung eines Denunziationssystems gleich. Ich weiss nicht, ob dies in unserem Rechtssystem nicht doch etwas zu weit ginge. Wie auch immer, ich verstehe natürlich die Forderungen von Kollege Zanetti. Dies aber geht mir in diesem Gesamtpaket deutlich zu weit. Davor hatte ich Angst, weshalb ich mich für Nichteintreten ausgesprochen habe - nicht weil ich prinzipiell gegen die Verschärfung des Sanktionensystems gewesen wäre. Hier geht man nun einfach einen Schritt zu weit.

Normalarbeitsverträge gehen eben schon etwas über den normalen Alltag hinaus. Immerhin können die kantonalen Behörden einseitig lohn- und arbeitsrechtliche Bestimmungen erlassen. Immerhin sind es nur vier oder fünf Kantone, die zu diesem System greifen.

Jetzt müssen Sie entscheiden, ob Sie das zusätzlich zum Sanktionensystem noch massiv ausweiten wollen, inklusive der Möglichkeit der Dienstleistungssperre. Sie müssen entscheiden, ob jetzt auch dieses Instrumentarium extensiv angewendet werden soll oder nicht. Ich bitte Sie, hier Augenmass zu wahren. Unser liberaler Arbeitsmarkt ist etwas vom Besten, was wir haben. Das wissen alle, das wissen auch die Unternehmen, und wir sollten nicht ohne Not dermassen weitgehende Einschränkungen hier handstreichartig einführen. Wenn schon, soll der Bundesrat eine Vorlage machen, die dann auch entsprechend in der Vernehmlassung gewesen ist und in ein Gesamtpaket reinpasst. Das hier passt für mich nicht.

Darum bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit I (Hefti) auf Streichen zu unterstützen. Wenn das nicht möglich ist, dann folgen Sie notfalls der Mehrheit. Ich habe die Hoffnung, der Nationalrat in seiner neuen Zusammensetzung werde dann noch etwas klüger und verzichte doch auf seinen zuletzt gefassten Beschluss.

Levrat Christian · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Depuis dimanche, j'ai pu lire dans la presse que je parlais trop dans ce conseil, et même si l'auteur de l'article en question semble plus fort en statistiques qu'en politique, je tenterai de m'en tenir au bon conseil qu'il me donne et à limiter mes interventions à celles qui sont strictement nécessaires. Ceci dit, celle-ci me semble absolument indispensable, pour une raison simple, c'est que je suis le seul représentant des cantons latins à siéger à la Commission de l'économie et des redevances et que la voix des cantons latins n'a pas été suffisamment entendue dans cette affaire, non seulement sur cette question spécifique, mais aussi sur l'ensemble des mesures d'accompagnement.

Durant l'été, un sondage a été publié, qui a peut-être échappé à certains, et qui traitait des soucis de la population au sujet de la libre circulation des personnes. Il ressort de ce sondage que si, dans certaines régions intérieures de Suisse alémanique, le principal thème est celui des risques d'abus dans les assurances sociales, dans les cantons latins, et en particulier dans les cantons frontaliers, la population est extrêmement inquiète à propos des conséquences du dumping salarial; le véritable thème qui y est débattu, en lien avec la libre circulation des personnes, est celui du dumping salarial. Aussi n'est-il pas étonnant que les autorités politiques des cantons latins prennent des mesures pour tenter de limiter les conséquences du dumping salarial. Il n'est pas étonnant que Monsieur Barthassat nous ait proposé à l'époque, avec sa motion 11.3908, qui est à l'ordre du jour de notre conseil ce matin, de renforcer les mesures d'accompagnement. Il n'est pas étonnant que Monsieur Maudet, conseiller d'Etat responsable de l'économie dans le canton de Genève, prenne la plume et écrive dans la "NZZ" pour essayer d'expliquer au pays que nous avons un problème sérieux en matière de mesures d'accompagnement et en matière de mise en oeuvre des mesures déjà décidées. Il n'est pas étonnant non plus que, dans le milieu des organisations patronales, le Centre patronal vaudois et la Fédération des entreprises romandes plaident pour un renforcement des mesures d'accompagnement. Voilà le tableau auquel nous sommes confrontés, aussi bien à gauche qu'à droite. Dans les cantons latins, on considère qu'il y a nécessité d'agir. Il n'est pas étonnant non plus que la minorité latine de la Conférence des chefs des départements cantonaux de l'économie publique plaide pour un renforcement des mesures d'accompagnement.

Face à ce tableau, la question que nous devons nous poser lorsque nous traitons cette modification du Code des obligations est la suivante: est-ce que la majorité formée par les représentants des cantons pas ou peu concernés peut interdire aux cantons concernés par le problème de prendre des mesures qu'ils jugent utiles pour eux-mêmes? La proposition que nous vous présentons ici n'oblige absolument personne à introduire un contrat-type de travail. Si le canton de Saint-Gall ne veut pas introduire de contrat-type de travail, libre à lui de ne pas le faire et la question de la prolongation ne se posera pas. Si le canton de Schaffhouse veut y renoncer, eh bien qu'il y renonce et la question de la prolongation ne s'appliquera pas! Ces dispositions n'auront en toute logique pas lieu d'être dans le canton de Schaffhouse.

Il se trouve que les cantons qui, aujourd'hui, ont introduit des contrats-types de travail sont les cantons latins frontaliers: le Tessin, le Valais, Genève et le Jura, cela a été dit à plusieurs reprises. Nous ne parlons pas ici d'un renforcement des mesures d'accompagnement. Vous savez que je considère, en fait avec pratiquement toute la Suisse latine, employeurs et employés, qu'il serait nécessaire de renforcer ces mesures d'accompagnement. Mais ce dont nous parlons ici, c'est simplement d'un mécanisme qui nous permette de maintenir les mesures d'accompagnement déjà décidées.

Quelle est la vraie question? Lorsqu'une commission tripartite constate des abus de manière répétée dans un secteur du marché du travail, elle propose l'introduction d'un contrat-type de travail. Après une procédure lourde, le canton édicte ce contrat-type et, après trois ans, se pose la question de la prolongation ou non de ce contrat-type.

La majorité de la commission dit qu'il faut laisser le contrat-type actuel arriver à échéance, supprimer les salaires minimaux qu'il contient, laisser des abus se réaliser sur le marché du travail, pour le réintroduire après deux ans. La minorité de la commission estime, pour sa part, que les réserves de la population face à ce système sont telles que nous serons amenés, un jour ou l'autre, à introduire une disposition de ce type. Comment voulez-vous expliquer à la population qu'un contrat-type doit être abandonné alors même que les autorités cantonales, les employeurs et les salariés considèrent que les abus sont pratiquement certains? Lorsque vous considérez que des abus sont certains, il en va de votre responsabilité de les empêcher.

Nous ne parlons pas de quelques cas qu'un syndicat aurait trouvés par-ci par-là, mais nous parlons d'une appréciation des autorités des cantons concernés, qui nous disent que les abus sont certains et qu'il convient de maintenir le contrat-type pour protéger la population. Mais ce que vous nous proposez de faire, c'est de retourner vers nos populations pour dire: "Vous savez, les abus sont certains, mais nous sommes obligés de les constater physiquement, et une fois que nous serons à nouveau confrontés à un marché du travail totalement dérégulé, alors seulement à ce moment nous pourrons intervenir." C'est quelque chose que vous ne pouvez pas expliquer aux populations concernées, et je vous demande d'avoir une approche saine du fédéralisme qui permette au moins de laisser aux cantons qui sont confrontés à de véritables difficultés les moyens de les régler. Le fédéralisme, c'est donner la possibilité aux cantons qui connaissent des situations très différentes - la situation au Tessin ou à Genève n'est pas la même que celle qui prévaut à Fribourg, à Schwytz ou dans d'autres cantons qui ne sont pas frontaliers - d'agir lorsque c'est nécessaire. Il est indispensable que les gouvernements cantonaux qui vous le demandent obtiennent cette possibilité.

Rechsteiner Paul · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Das Prinzip, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen, wird durch das Instrumentarium der flankierenden Massnahmen gesichert. Dass wir ein solches Instrumentarium haben, wirkt sich positiv aus und ist ein grosser Unterschied zu Grossbritannien. Das bedeutet aber auch, dass das Instrumentarium in Bezug auf seine Wirksamkeit regelmässig überprüft werden muss und gefragt werden muss, ob es dieses Ziel erreichen kann. Es ist ja auch das Versprechen der Behörden im Zusammenhang mit den bilateralen Verträgen, dass das Lohnniveau in der Schweiz gesichert werden soll. Die Instrumente dazu sind prioritär Gesamtarbeitsverträge. Dort, wo diese nicht möglich sind, weil es in der Branche an Sozialpartnern fehlt, die GAV-fähig sind, ist der Normalarbeitsvertrag subsidiär das Instrument, um dieses Ziel, das Lohnniveau in der Schweiz zu sichern und Lohndumping zu verhindern, zu erreichen. Das muss man überprüfen.

Wenn wir jetzt diese Bestimmung betrachten, dann stellen wir fest, dass es den dringenden Wunsch der stark betroffenen Kantone, insbesondere des Kantons Tessin, gibt. Der Kanton Tessin ist von allen Kantonen der Schweiz mit Abstand am meisten betroffen, in einem Umfeld, das schwieriger ist als in allen anderen Grenzregionen der Schweiz. Es gibt jetzt den dringenden Wunsch des Kantons Tessin, diese Voraussetzungen für die Verlängerung von Normalarbeitsverträgen so auszugestalten, dass keine unnötigen Hindernisse für die Geltung solcher Regelungen bestehen. Es entspricht föderalistischen Gepflogenheiten, das ist vor allem hier im Ständerat wichtig, dass jene Kantone und jene Kantonsvertreter, die hier nicht betroffen sind, das sind die Deutschschweizer Kantone, den besonders betroffenen Kantonen, allen voran dem Kanton Tessin, jetzt nicht Hindernisse in den Weg legen bei der Anwendung des Instrumentariums, das sich doch insgesamt bei allem, was verbessert werden könnte, bewährt hat. Das ist das erste Argument.

Für den Entscheid und die Entscheidfindung bei dieser Frage geht es auch darum, sachlich anzuschauen, wie es sich mit diesen Verlängerungen verhält. Hier muss man jetzt auch die richtigen Beispiele für eine Regelung wählen. Nehmen Sie an, Sie haben eine Regelung im Strassenverkehr, wonach 50 Stundenkilometer gefahren werden dürfen. Ist es nun wirklich sinnvoll, zielführend und sachlich gerechtfertigt, dass zuerst wieder neue Verstösse, neue Missbräuche stattfinden müssen, wenn man die Einhaltung dieser sinnvollen Regel, dass 50 Stundenkilometer gefahren werden dürfen, durchsetzen will? Soll es also neue Lohndumpingfälle geben müssen, bevor man diese bewährte, sinnvolle Regel weiterführen kann, falls ein solcher Missbrauch droht? Ich meine, es versteht sich von selbst, dass dort, wo das Lohndumpingrisiko gross ist, nicht zunächst wiederum Missbräuche zugelassen werden sollen, sondern dass eine solche Regel von Anfang an greifen muss, um ihren Zweck zu erreichen. Der Zweck ist das Wesentliche: Lohndumping verhindern und Schweizer Löhne sichern.

Es ist auch, geschätzte Kollegin Keller-Sutter, eine Frage der Perspektive. Man kann die Perspektive des von einem Führerausweisentzug Betroffenen wählen bzw. jene des Lohndumpers, dem dann im konkreten Fall unterstellt würde, dass er vielleicht wiederum Verstösse begehen würde. Oder man kann die Perspektive des Zwecks dieser Regelung wählen: Der Zweck dieser Regelung ist derjenige, die Bevölkerung, sprich die Arbeitnehmenden, aber auch die Gewerbebetriebe im betroffenen Kanton vor Lohndumping zu schützen. Ich meine, das muss die Perspektive für die Anwendung dieser Regel sein.

Wir haben im Kanton Tessin jetzt den dringenden Wunsch, die Voraussetzungen für die Anwendung dieser bewährten Regelung für die Zukunft so zu sichern, dass sie dann greift, wenn sie sich auch als notwendig erweist, weil neue Verstösse drohen. Sie müssen noch nicht passiert sein. Man muss sie nicht wieder in Kauf nehmen.

Damit, meine ich, sind doch zwingende Gründe dafür gegeben, dass wir dem Wortlaut der parlamentarischen Initiative Lombardi, dem Vorschlag des Kantons Tessin folgen sollten, hier konkret umgesetzt über den Antrag der Minderheit II (Zanetti Roberto).

Lombardi Filippo · Mit-M · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion

Es wurde bereits viel gesagt - ich möchte nicht wiederholen, was ich bereits beim Eintreten sagte. Ich möchte meinen werten Kolleginnen und Kollegen nur ein paar Antworten geben.

Der Kommissionssprecher sagt, es seien keine normalen Verträge. Das stimmt: Wir sind in einem Ausnahmezustand, und wir reagieren darauf mit Ausnahmemassnahmen. Das ist nicht der normale Zyklus der Wirtschaft, wie wir ihn kennen. Wenn im Tessin die Durchschnittslöhne 20 Prozent tiefer sind als im Schweizer Durchschnitt - wobei sie tendenziell noch weiter sinken -, ist das von Belang. Wir konnten diese Differenz vor einigen Jahren auf 15 Prozent reduzieren. In den letzten Jahren ist sie wieder gestiegen, jetzt haben wir 20 Prozent, in einigen Jahren werden es wohl 25 Prozent sein. Wenn 65 000 Grenzgänger täglich einen Drittel der Arbeitsplätze besetzen, macht dies etwas aus, das ist nicht ein Normalzustand. Es kommen, Kollege Bischof, Menschen nicht nur aus der Lombardei, sondern aus Neapel, sogar aus Sizilien, um für 1200 bis maximal 2000 Franken pro Monat zu arbeiten. Das ist kein normaler Zustand. Das ist ein Ausnahmezustand, der Ausnahmemassnahmen verlangt.

Diese Normalarbeitsverträge sind in diesem Sinne nicht normal. Sie normalisieren eine nichtnormale Situation. Das ist ihr Sinn und Zweck. Sie sind irgendwie verträglich, indem sie nicht vom Himmel fallen, sondern in der jeweiligen tripartiten Kommission von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Kanton zusammen beschlossen werden. Bevor sie eingeführt werden, wird also schon verhandelt und diskutiert. Das Interessante daran ist, dass die Tessiner Wirtschaft, die Arbeitgeberverbände, diese Massnahmen unterstützen. Sie wissen ganz genau, dass die Situation sehr ungesund ist, dies nicht nur in den 16 Branchen, die zurzeit unter einem Normalarbeitsvertrag stehen, sondern wegen der Auswirkungen auf den Rest des Wirtschaftszyklus. Das ist unerträglich.

Ich habe hier viel von liberalen Visionen gehört. Ist das, was wir erleben, liberal? Das ist nicht liberal! Was wir im ganzen Kanton und auch, wenn auch etwas weniger, in den Kantonen der Romandie erleben, ist eine permanente Marktverzerrung, permanent unlauterer Wettbewerb. Es ist nutzlos, hier ständig über Solidarität mit dem Tessin zu reden. Das höre ich gerne, das berührt natürlich mein Ego. Aber diese Solidarität müsste man dann auch in Fakten umwandeln. Ich habe Verständnis dafür, dass Kollege Föhn das Problem nicht gut sieht. Er ist in seinem Muotathal gut geschützt, da kommen nicht täglich Tausende von möglichen unlauteren Wettbewerbern! Vielleicht hat er das Problem beim Verkauf seiner Möbel am Ende der Kette. Vor Ort aber ist er weniger unter Druck. Es kommt wohl niemand ins Muotathal, um dort für 1200 Franken zu arbeiten. Diese Probleme haben andere. Wenn wir Verständnis haben und Solidarität üben wollen, müssen wir diese Ausnahmesituation jetzt endlich mal bekämpfen.

Ich verstehe auch, dass diejenigen, die beispielsweise die Masseneinwanderungs-Initiative unterstützt haben oder die Personenfreizügigkeit bekämpfen möchten, gegen eine solche Massnahme sind. Sie haben die letzte Abstimmung im Tessin mit 67 Prozent gewonnen, sie werden die nächste Abstimmung gegen die Personenfreizügigkeit mit 80 Prozent gewinnen, wenn es im Tessin so weitergeht. Das kann ich Ihnen versprechen. Ich werde mich nicht mal dagegen wehren. Hören wir auf! Wie wollen wir den Tessiner Mitbürgern beibringen, dass die Vorteile der Freizügigkeit überwiegen? Sie erleben es tagtäglich, und wie gesagt nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch die Arbeitgeber und am Ende auch der Kanton. Wenn der ganze wirtschaftliche Zyklus nach unten gezogen wird, sinken auch die Steuereinnahmen usw. Es ist wirklich ein Problem, das wir einmal angehen sollten.

Ich wiederhole: Es geht nicht um die Vereinfachung des Erlasses von neuen Normalarbeitsverträgen. Kollege Germann sprach von einer massiven Ausweitung des Systems. Nein, es ist im Gegenteil eine massvolle Vereinfachung, eine unbürokratische Vereinfachung des Systems; damit würde auf Vorschlag der tripartiten Kommission ein Vertrag befristet verlängert. Es geht nicht, Herr Bundespräsident, um eine Dauerverlängerung. Sie werden einmal befristet verlängert, sie werden nicht für immer verlängert. Der Beweis muss dann jeweils wieder geliefert werden.

Es ist ein Vorschlag, der wie gesagt von allen Kreisen des Tessins unterstützt wird, inklusive des liberal geführten Volkswirtschaftsdepartementes. Sie bitten Sie, diese Massnahme anzunehmen.

Ich bitte Sie, der Minderheit II (Zanetti Roberto) und dem Nationalrat entsprechend zu folgen.

Abate Fabio · Mit-M · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion

Nur ein kurzer Kommentar, und ich mache ihn auch ein bisschen aus Enttäuschung: Ich stelle fest, wie in jeder Session, wie jedes Jahr müssen Kollege Lombardi und weitere Vertreter unseres Kantons, unterstützt von anderen Parlamentsmitgliedern, die eine Sensibilität dafür haben, erneut wiederholen und beweisen, dass die Situation, die Realität südlich von Chiasso eine ganz andere ist als jene nördlich von Basel. Ich hoffe, dass diese Ausführungen heute nicht vergeblich erfolgt sind.

Schneider-Ammann Johann N. · BPR-M · Bundesrat · Bern

Es ist eine schwierige Frage, die wir da diskutieren, und ich habe jetzt mit Interesse die Diskussion mitverfolgt. Ich nehme diese Frage und die Probleme, die damit zusammenhängen, auch sehr ernst.

Herr Ständerat Lombardi, wenn Sie soeben gesagt haben, der Bundesrat habe nicht verstanden, dass es ja gar keine Dauerverlängerung geben könne, dann täuschen Sie sich. So, wie der Antrag Romano im Nationalrat durchgegangen ist, muss nur das eine der beiden Kriterien erfüllt sein. Das heisst, wenn vermutet wird, wenn vermutet werden kann, dass man bei einem Wegfall der Wirkung eines Normalarbeitsvertrages in vergleichbare Verhältnisse zurückfällt, dann ist der Grund für eine Verlängerung respektive für einen erneuten Erlass des entsprechenden Vertrages gegeben.

Wir wollen ja genau das nicht. Wir wollen ja, dass Mindestlöhne von den Sozialpartnern vereinbart werden, das heisst von den Arbeitgebern auf der einen und den Arbeitnehmern auf der anderen Seite. Die Arbeitgeber müssen dafür organisiert sein. Wenn sie zu einem gewissen Zeitpunkt nicht organisiert sind, dann gibt man ihnen ein paar Monate oder längstens drei Jahre Zeit, um sich organisieren zu können, damit sie wieder der Ansprechpartner sind, der in die Verträge eintreten kann.

Muss also nur ein Kriterium erfüllt sein, dann bedeutet das einfach, dass man immer einen Grund hat, um den Normalarbeitsvertrag grundsätzlich verlängern zu können. Das war nicht die Idee. Das entspricht nicht unserer sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit und der Art und Weise, wie wir sozialpartnerschaftlich organisiert sind.

Die Schweiz zahlt Schweizer Löhne, auch das will ich aufgreifen. Das ist erstaunlicherweise für mich jetzt hier mehr als einmal erwähnt worden. Es ist ganz klar, dass die Löhne in Schweizerfranken bezahlt werden, wenn es Schweizer Arbeitsplätze sind.

Dann will ich Ihnen mein Dreieck in Erinnerung rufen. Sie kennen das, die allermeisten, auf jeden Fall diejenigen, die mit mir seit vielen Jahren in der Sozialpartnerschaft immer wieder nach Lösungen suchen - und wir finden auch immer wieder Lösungen, wohlverstanden. Ich bin auch der Meinung, dass wir hier und heute eine Lösung finden können und eine Lösung finden müssen. Meine Pyramide des Zusammenarbeitens beinhaltet den liberalen Arbeitsmarkt, beinhaltet die intakte, gepflegte Sozialpartnerschaft und beinhaltet das duale Bildungssystem.

Jetzt sind wir bei einem der drei Pfeiler, die darüber bestimmen, ob wir beschäftigt sind oder nicht beschäftigt sind. Es muss uns auch in schwierigen Situationen, auch in Situationen wie momentan im Tessin, darum gehen, dass wir letztlich Ordnung haben und möglichst allen eine Perspektive gegeben haben, also die Arbeit möglichst organisiert ist und die Arbeit über die Sozialpartnerschaft organisiert ist.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen. Sie stützen damit das Normalarbeitsvertragssystem am besten. Ich bitte Sie, auf diesem Weg den Normalarbeitsvertrag so, wie er konzipiert ist und immer wieder angewendet wird, in Kraft zu belassen.

Es geht bei den Gesamtarbeitsverträgen im Unterschied zu den Normalarbeitsverträgen darum, dass wir lokale, regionale, branchenspezifische, vielleicht sogar unternehmensspezifische Probleme sozialpartnerschaftlich lösen können. Weil dem so ist, müssen diese Normalarbeitsverträge im Prinzip die Ausnahme bleiben, die zeitlich limitiert ist, allerdings, das haben wir auch festgelegt, einmal verlängert werden kann. Wenn in dieser Zeit die Sozialpartner nicht wieder miteinander zu normalen Zusammenarbeitsverhältnissen zurückfinden, dann ist ein Neuanfang gegeben. Einem Neuanfang kann nicht einfach einseitig eine Vermutung zugrunde liegen, die ins Feld geführt wird. Sondern es bräuchte einen Neuanfang, der von null an, für beide Seiten ganzheitlich und fair ausbuchstabiert wird und bei dem man letztlich zum Resultat kommt, dass man einen neuen Normalarbeitsvertrag miteinander vereinbaren muss.

Der Automatismus muss weg, das ist eigentlich das, was ich zu formulieren versuche. So, wie es jetzt angesetzt ist, mit dem "oder", ist es möglich, dass man einfach Normalarbeitsverträge weiterziehen kann. Das wollen wir nicht. Das entspricht nicht unserem System. Es muss eine Und-Kondition sein, die den tripartiten Kommissionen etwas mehr abverlangt, als nur zu behaupten.

Abstimmung

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Minderheit II ... 31 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 14 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Minderheit II ... 29 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I ... 16 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Ziff. II

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. II

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 30 Stimmen

Dagegen ... 14 Stimmen

(1 Enthaltung)

Abschreibung - Classement

Antrag des Bundesrates

Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse

gemäss Brief an die eidgenössischen Räte

Proposition du Conseil fédéral

Classer les interventions parlementaires

selon lettre aux Chambres fédérales

Angenommen - Adopté