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Immobilienbotschaft EFD 2016

Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion

Die Finanzkommission und ihre Subkommission 1 haben die Botschaft zum Bundesbeschluss über die Immobilien des EFD für das Jahr 2016 vorberaten und beantragen Ihnen Eintreten und Zustimmung. Einen Antrag auf Streichung von Artikel 3 hat die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Der Bundesrat beantragt mit dieser Botschaft einen Gesamtkredit "Bundesasylzentrum Boudry" von 27,8 Millionen Franken sowie einen Gesamtkredit "Zivile Bauten" von 152 Millionen Franken.

In der vorliegenden Immobilienbotschaft geht es insbesondere um Verpflichtungskredite für Bauvorhaben, für welche die Vorbereitungsarbeiten jetzt ausgelöst werden müssen, damit einerseits die Bauten rechtzeitig bezugsbereit sind und andererseits die Aufgaben gemäss der Verordnung vom 5. Dezember 2008 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes erfüllt werden können. Die Realisierung der Bauprojekte hängt aber nicht nur von den Verpflichtungskrediten und den Baubewilligungen, sondern auch von den verfügbaren Voranschlagskrediten ab.

Das Projekt "Boudry, Erweiterung Bundesasylzentrum" betrifft das Bundesasylzentrum in der Gemeinde Boudry mit 480 Betten und 189 Arbeitsplätzen. Der Kanton Neuenburg und die Gemeinde stimmen diesem Vorhaben zu und stehen hinter diesem Asylzentrum. Die Eidgenossenschaft hat im Jahr 2014 für die Dauer von 15 Jahren zwei Gebäude und das umliegende Terrain gemietet. Zurzeit werden diese Räume im Rahmen einer Notbelegung mit rund 260 Schlafplätzen belegt. Die baulichen Anpassungen für die Erhöhung der Anzahl Schlafplätze auf 336 sind in Planung und werden im nächsten Jahr realisiert. Für die Erweiterung zu einem Verfahrenszentrum mit total 480 Schlafplätzen und 189 Arbeitsplätzen werden zusätzlich drei Bürogebäude und zwei Neubauten, sogenannte Modulbauten, benötigt. Eine Machbarkeitsstudie hat bestätigt, dass dies die wirtschaftlichste Lösung ist. Die beiden Neubauten werden auf dem bereits gemieteten Grundstück erstellt.

Der Gesamtkredit beläuft sich auf 27,8 Millionen Franken, bestehend aus dem Verpflichtungskredit "Zivile Bauten Boudry" von 22,6 Millionen und dem Verpflichtungskredit "Zumiete" von 5,2 Millionen Franken.

Der Gesamtkredit "Zivile Bauten" besteht zum einen aus dem Kredit "Vernier" in der Höhe von 16,8 Millionen Franken für den Neubau von 32 Dienstwohnungen für das Grenzwachtkorps in unmittelbarer Nähe zum Flughafen Genf. Der geplante Neubau mit diesen 32 Dienstwohnungen ist Teil des Konzeptes Wohnbauten der Grenzwachtregion VI in Genf. Dieses sieht vor, die Dienstwohnungen mittelfristig an strategisch wichtigen Orten zu konzentrieren und damit die Einsatzbereitschaft zu erhöhen sowie die Bewirtschaftungskosten zu senken.

Durch die Übernahme der Personenkontrolle am Flughafen Genf hat sich der Schwerpunkt der Tätigkeit des Grenzwachtkorps rechts der Rhone in den Raum Flughafen Genf verschoben. Die in Vernier in der Nähe des Flughafens gelegene bundeseigene Parzelle bietet für die vorgesehene Standortkonzentration die richtigen Voraussetzungen. Auf der Parzelle befinden sich heute schon fünf bundeseigene Gebäude mit Dienstwohnungen des Grenzwachtkorps. Die 32 Etagenwohnungen mit maximal 93 Quadratmetern Nettogeschossfläche sowie die zugehörigen Nebenräume und Garagen sollen für die Unterbringung von Grenzwächtern, primär solchen mit Familie, zur Verfügung stehen. Der Ausbau der Wohnungen entspricht dem Standard für Dienstwohnungen der Eidgenössischen Zollverwaltung. Mit der Einbindung des Projektes in das Konzept Wohnbauten der Grenzwachtregion VI kann ein wichtiger Beitrag zur Optimierung des Immobilien-Portfolios des Zolls geleistet werden. Die Konzentration einer grossen Zahl von Wohnungen an einem Ort und die Aufgabe von unwirtschaftlichen Standorten wirken sich positiv auf die Unterhaltskosten aus. Ungünstig gelegene Immobilien und betrieblich nicht mehr notwendige Immobilien links der Rhone sollen nach Fertigstellung der neuen Wohnungen abgestossen werden.

Weiter geht es um den Kredit "Mittelhäusern, Sanierung und Erweiterung Hochsicherheitsanlage im Veterinärbereich" und um die Erweiterung des Verwaltungsgebäudes für das Institut für Virologie und Immunologie (IVI) in der Höhe von insgesamt 35,2 Millionen Franken. Zur betrieblichen Optimierung und zur Verbesserung der Biosicherheit werden neue Probenannahme- und -aufbereitungslabors ausserhalb des Hochsicherheitstraktes erstellt. Die Verwaltung, die Sitzungszimmer, die Cafeteria und die Sanitätsräume werden neu in einem Annexbau untergebracht.

Der Hochsicherheitstrakt des IVI untersteht den Vorschriften und Anforderungen der höchsten Biosicherheitsstufe im Veterinärbereich. Dies bedeutet unter anderem, dass die Hülle dieses Traktes hermetisch gegen die Aussenwelt abgeschlossen sein muss. Dieser Hochsicherheitstrakt muss jederzeit einsatzbereit bleiben, damit im Seuchenfall die notwendigen Arbeiten stattfinden können. Daher werden die Umbauarbeiten bei laufendem Betrieb erfolgen. Die im Jahre 1992 vom IVI bezogenen Anlagen wurden von internationalen Expertinnen und Experten auf Betriebs-, Bauwerks- und Sicherheitsrisiken überprüft. Die entsprechenden Empfehlungen, die Notwendigkeit der Erneuerung von Anlagen, die gewachsenen Aufgaben des IVI - das heisst eine grössere Anzahl von Forschungsprojekten mit Zoonosen - sowie die Erfahrungen aus den letzten Seuchenausbrüchen sind in diesem Projekt berücksichtigt.

Weiter geht es um einen Rahmenkredit "Zivile Bundesverwaltung" in der Höhe von 100 Millionen Franken, welcher bauliche Massnahmen in den Bereichen Neu- und Umbau, Unterhalt und Rückbau, Sicherheitsmassnahmen, Notstrom-, Kommunikations- und Satellitenanlagen usw. bis 10 Millionen Franken beinhaltet. Sämtliche nichtplanbaren oder dringlichen Liegenschaftskäufe, die damit verbundenen Liegenschaftssanierungen und baulichen Anpassungen, die Erstausstattung von Neubauten und neuerworbenen Gebäuden, Vorstudien und Vorabklärungen sind hier enthalten. Aus diesem Rahmenkredit werden auch Verpflichtungskredite für das Immobilienportfolio des BBL abgetreten. Zu diesem Immobilienportfolio gehören jene Immobilien, die für die Aufgabenerfüllung der zivilen Bundesverwaltung, der Bundesversammlung, der Parlamentsdienste, der eidgenössischen Gerichte, des Bundes im Ausland und der ausserparlamentarischen Kommissionen bestimmt sind.

Die Finanzkommission beantragt Ihnen wie eingangs erwähnt, dem Bundesbeschluss mit den Verpflichtungskrediten in der Höhe von 27,8 und 152 Millionen Franken zuzustimmen.

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Ich kann die Ausführungen der Kommissionspräsidentin noch kurz ergänzen. Wie Sie wissen, hat der Bund bzw. die zivile Bundesverwaltung Immobilien im Wert von etwa 6 Milliarden Franken. Das bedingt einen jährlich recht hohen Erneuerungs- und Unterhaltsbedarf, damit wir diese Gebäude auch in einem ordentlichen Zustand halten können.

Sie finden in der Botschaft mehrmals auch den Hinweis auf die Wirtschaftlichkeit. "Wirtschaftlichkeit" beziehen wir nicht nur unmittelbar auf den Bau, sondern insbesondere auf den Lebensweg einer Immobilie. Eine nachhaltige Bauweise führt ja auch dazu, dass die Unterhaltskosten längerfristig im Griff gehalten werden können. Daher bauen wir qualitativ mit einem guten Standard, um eben diese Lebenswegkosten wirtschaftlicher gestalten zu können.

Ebenfalls sind wir bei unseren Bauten in der Regel Vorbild in Bezug auf Energiestandards. Wir können ja nicht Energiestandards erlassen, die wir dann selbst ausser Acht lassen. Das führt durchaus dazu, dass auch gewisse Bauten dann bei den Kosten im oberen Bereich liegen, weil wir diese Erkenntnisse auch entsprechend einbauen. Aber ich glaube, das ist Sinn und Zweck, dass die öffentliche Hand auch hier einen gewissen Vorbildcharakter in Bezug auf Neubau und Unterhalt ihrer Liegenschaften hat.

In der Botschaft finden Sie einmal die Erweiterung des Bundesasylzentrums in Boudry. Hier geht es darum, das Asylgesetz umzusetzen und ein Zentrum zu schaffen, wo die Asylbewerber untergebracht und auch gerade befragt und betreut werden. Es geht also um einen Gesamtkomplex. Die erwähnten Tätigkeiten finden hier statt, indem wir entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten und Arbeitsplätze schaffen, sodass wir auf Transporte verzichten können. Das ist etwas, was aus unserer Sicht notwendig ist; es wurde auch im Asylgesetz entsprechend so postuliert. Wir können damit, so hoffen wir, die Kosten für die Asylbewerber senken, weil mit der Erweiterung eine kürzere Aufenthaltsdauer mit kürzeren Verfahren möglich wird. Wir wenden dafür sowie für die Miete insgesamt 27,8 Millionen Franken auf. Das Asylzentrum in Boudry wird vom Kanton Neuenburg und von der Gemeinde getragen. Es ist also ein Bereich, den wir mit der Bevölkerung auch entsprechend vereinbart haben.

In Vernier sollen neue Dienstwohnungen für das Grenzwachtkorps entstehen. Genf ist sicherheitsmässig ein Hotspot. Das internationale Genf - insbesondere auch mit dem Flughafen, mit internationalen Konferenzen - braucht Sicherheitspersonal. Die Wohnungsmieten in Genf sind relativ teuer, gerade für unsere Grenzwächter. Hier schaffen wir mit der Möglichkeit von diensteigenen Wohnungen unmittelbar vor Ort die Gelegenheit, dass sich Grenzwächter dort auch niederlassen können. Das ist ein Komplex für die Sicherheit, der durchaus Sinn macht.

Die Hochsicherheitsanlage im Veterinärbereich muss erneuert werden. Hier haben wir die Variante Abbruch und Neubau geprüft und haben uns jetzt zur Variante Erweiterung und Sanierung und Neubau entschlossen, also für eine komplexe Lösung, die schlussendlich günstig und zweckmässig ist und den neuen Anforderungen entspricht. Wir sprechen hier von ansteckenden Tierseuchen, die sollen in dieser Hochsicherheitsanlage untersucht und bekämpft werden. Das betrifft einen Kredit von 35,2 Millionen Franken.

Dann haben Sie noch den Rahmenkredit in der Höhe von 100 Millionen Franken. Das ist ein genereller Kredit. Es wurde gesagt, dass 22 Millionen Franken für Botschaften und Konsulate im Ausland vorgesehen sind, für Ergänzungsbauten, Unterhalt und Ausrüstung. Agroscope ist ein Bereich mit ebenfalls fast 12 Millionen Franken für den Unterhalt, die Teilsanierung des Bakom ist zu nennen, dann das Unterbringungskonzept 2024. Der Bund hat ein Unterbringungskonzept, mit dem gemietete Liegenschaften in eigene überführt werden sollen. In Zollikofen findet eine zweite Etappe statt; das grösste Projekt diesbezüglich ist das Wankdorf. Dann geht es um diverse Projektierungskredite, damit wir Ihnen künftige Vorhaben unterbreiten können, sowie um Unterhaltsmassnahmen.

Insgesamt entspricht die Botschaft in etwa früheren Botschaften. Die Kredite sind notwendig, um den Immobilienbestand des Bundes in einem ordentlichen Zustand zu halten und die notwendigen Ergänzungen vorzunehmen.

Ich bitte Sie ebenfalls, auf die Botschaft einzutreten und ihr so zuzustimmen.

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesbeschluss über die Immobilien des EFD für das Jahr 2016

Arrêté fédéral concernant les immeubles du DFF pour l'année 2016

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, art. 1

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 41 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Art. 3

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Hegglin Peter, Ettlin Erich, Hefti, Müller Philipp)

Streichen

Art. 3

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Hegglin Peter, Ettlin Erich, Hefti, Müller Philipp)

Biffer

Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion

Ich bitte Sie, hier bei Artikel 3 die Mehrheit der Kommission zu unterstützen. Es handelt sich primär um die Möglichkeit, innerhalb dieser Gesamtkredite bei einzelnen Vorhaben auf unvorhergesehene Ereignisse, z. B. auf Probleme mit dem Baugrund, Probleme bei der Ausführung usw., zeitnah zu reagieren. Die Alternative zu dieser Möglichkeit wäre die Beantragung eines Zusatzkredites. Aufgrund der Verfahrensdauer der Genehmigung bei einem Zusatzkredit besteht das Risiko, dass die Arbeiten auf einer Baustelle im schlimmsten Fall sogar vorübergehend eingestellt werden müssten. Ein solcher Baustopp würde die Ressourcenplanung der betroffenen Firmen ebenfalls erheblich treffen. Um dies zu vermeiden, ist die Möglichkeit, die wir mit Artikel 3 geben, sehr wertvoll. Zudem führen Baustopps für den Auftraggeber, das ist hier das BBL, in der Regel ebenfalls zu Mehrkosten.

Weiter werden die Teuerungsrisiken sowie bei Auslandvorhaben die Währungsrisiken bei den einzelnen Vorhaben nicht explizit ausgewiesen. Diese Risiken müssen in erster Linie über eine Kostenungenauigkeit sowie allfällige Reserven für Unvorhergesehenes aufgefangen werden. Sollte dies wider Erwarten nicht möglich sein, sollten zuerst die Verschiebungsmöglichkeiten innerhalb des Gesamtkredites genutzt werden, bevor ein Zusatzkredit für die gesamte Teuerung respektive die Währungsrisiken beantragt wird. So wird sichergestellt, dass diese Risiken in erster Linie innerhalb des bestehenden, bereits bewilligten Gesamtkredites ausgeglichen werden müssen. Das Vorgehen wurde im Jahre 2014 zwischen der Eidgenössischen Finanzverwaltung und allen Bau- und Liegenschaftsorganen des Bundes vereinbart und hat seit dem Jahr 2014 Gültigkeit.

Zentral und wohl das Wichtigste ist aber, dass mit dieser Möglichkeit der Kreditverschiebungen keine zusätzlichen Bedürfnisse finanziert werden.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen.

Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion

Ich unterstütze die einzelnen Vorhaben vorbehaltlos, aber beantrage Ihnen, Artikel 3 zu streichen. Es geht um die Möglichkeit, mittels Kreditverschiebungen die Verpflichtungskredite und die Rahmenkredite insgesamt um je 5 Prozent zu erhöhen. Für mich als ehemaligen kantonalen Finanzdirektor ist das ein No-go.

Ich bin erstaunt, dass es beim Bund möglich ist, wenn in einer Abteilung oder Direktion ein Projekt nicht realisiert wird, den Kredit auf ein anderes Projekt, das die Kosten überschreitet, zu übertragen. Ich finde, dass das nicht geht. Wir haben bei jedem Projekt ein ihm zugrundeliegendes Raumprogramm, auf dessen Basis geplant wird. Die Kosten werden ermittelt. Je weiter man voranschreitet, umso besser wird die Kostengenauigkeit, und umso kleiner werden die einzustellenden Reserven. Weil man noch nicht am Ziel ist, gibt es auch in dieser Vorlage einen Zuschlag für die Kostenungenauigkeit von 10 Prozent. Er wurde von 20 auf 15 und dann auf 10 Prozent reduziert. Diese Reserve ist für Probleme beim Baugrund, für Verzögerungen oder anderweitige Probleme vorgesehen.

Diesen 10 Prozent kann ich zustimmen. Aber ich finde es nicht richtig, dass man eine Hintertüre offen lässt, um bei einem einzelnen Kredit zu bewilligen, nochmals von einem anderen Kredit 5 Prozent dazuzuschlagen. Auch wenn in der Vergangenheit diese Möglichkeit schon bestanden hat und gemäss Aussage der Bundesverwaltung wenig beansprucht wurde, finde ich es zentral, hier dieses Schlupfloch zu schliessen. In Zeiten von Sparprogrammen sind die Verantwortlichen vermehrt in die Pflicht zu nehmen, den Kostenrahmen einzuhalten.

Ich beantrage deshalb, Artikel 3 zu streichen.

Erlauben Sie mir aber noch eine Bemerkung zum Rahmenkredit "Zivile Bundesverwaltung" von 100 Millionen Franken: Aus der Botschaft ist nicht ersichtlich, wie sich diese 100 Millionen Franken zusammensetzen. Ich denke, dass 100 Millionen ein sehr grosser Betrag sind. In der Sitzung sicherte man uns dann zu, in Zukunft zu prüfen, ob der Betrag besser aufgeschlüsselt werden könne, sodass für uns Ständeräte nachvollziehbarer dargestellt würde, wofür diese Mittel eingesetzt werden sollen.

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Ich bitte Sie ebenfalls, diesen Minderheitsantrag abzulehnen und bei der Mehrheit zu bleiben.

Wir müssen vielleicht vorab feststellen, wie Prozesse bei uns ablaufen. Nur schon mit der Erstellung der Botschaft, mit der Ämterkonsultation in der Verwaltung, mit der anschliessenden Übersetzung und mit der Beratung im Rat dauert rein dieses Verfahren etwa ein Jahr, manchmal sogar etwa 14 Monate. Wir haben in diesem Fall letztes Jahr im November damit begonnen und werden den Schlussentscheid im Dezember dieses Jahres haben. Dieses Verfahren geht also 14 Monate, und so lange bleiben diese Projekte auf dem Stand, den sie haben, wenn wir sie in die Projektierung aufnehmen. Schon das Verfahren vorher und dann die Ausschreibung sowie die Baubewilligung, das alles dauert relativ lange. Es können also durchaus noch Dinge dazukommen, die man noch nicht gekannt hat.

Es ist festzuhalten, dass diese Möglichkeit zur Verschiebung von Krediten ausdrücklich keine neuen Bedürfnisse befriedigen kann. Wenn ein Projekt erweitert würde oder wir etwas zusätzlich machen würden, bräuchte es einen Zusatzkredit. Es geht also eigentlich nur darum, auch Sie zu entlasten beziehungsweise den Prozess zu vereinfachen, indem man diese Verschiebungsmöglichkeit hat, wenn etwas dazukommt - Änderungen beim Baugrund, bei den Währungen; es wurde gesagt.

Wie schon ausgeführt wurde, brauchen wir diese Verschiebung in der Regel nicht, weil unsere Leute sorgfältig rechnen; sie wollen auf der guten Seite sein. Aber eine Verschiebung ist eher eine Erleichterung dieses Prozesses. Denn wenn wir wieder einen Nachtragskredit machen müssen, geht das fast ein Jahr: Wir schreiben eine Botschaft, wir machen eine Ämterkonsultation, wir stellen Ihnen das Ganze zu, es geht durch beide Räte. Das kann dann dazu führen, dass wir möglicherweise einen Baustopp haben, bis wir den Zusatzkredit haben, und das wird dann wieder teurer. Sie können Vertrauen in die Verwaltung haben, dass diese Kredite nur im Notfall verschoben werden, nämlich dann, wenn etwas Ausserordentliches passiert. Ausgeschlossen ist, dass wir auf diesem Weg ein Projekt erweitern, etwas erneuern, etwas zusätzlich machen. Wir bauen das, was bewilligt wurde. Diese Verschiebungsmöglichkeit gibt der Verwaltung aber eine gewisse Flexibilität, die angezeigt ist: aufgrund der Unwägbarkeiten, aber aufgrund auch des langen Verfahrens, dem wir einfach ausgesetzt sind. Das lange Verfahren führt zu diesen langen Fristen, und da kann es diese Schwankungen geben.

Der Passus ist hier auch nicht neu, Sie finden ihn ebenfalls im Immobilienprogramm VBS 2016 der Armeebotschaft 2016 - wir haben dort den gleichen Passus. Ich habe dort einmal geschaut und keinen Fall festgestellt, in dem man diese Verschiebungsmöglichkeit dann tatsächlich auch gebraucht hätte. Diese Möglichkeit gibt aber eine gewisse Sicherheit.

Hier können Sie der Mehrheit folgen. Der Minderheitsantrag führt allenfalls zu einem erschwerten Verfahren, in der Regel brauchen wir diese Verschiebungen aber nicht.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 28 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 13 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Art. 4

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 41 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)