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Umwandlung der SRG in eine gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft

Rutz Gregor · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Mit dem vorliegenden Postulat ersuche ich den Bundesrat darum, einen Bericht zu erarbeiten, welcher die Umwandlung der SRG in eine gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft zum Thema hat. Diese Frage, meine ich, muss sich der Bundesrat ohnehin stellen; er ist ja am Verfassen von Berichten, nicht zuletzt auch nachdem unsere Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen ihn beauftragt hat, einen Zusatzbericht zum Service-public-Bericht zu erarbeiten.

Die Situation ist nicht ganz einfach. Gemäss Konzession unterscheidet sich die SRG ja von kommerziellen Anbietern, und gemäss Konzession sind Quoten nicht prioritär. Aufgrund dieser Punkte ist die SRG als Verein organisiert. So will man die Gemeinnützigkeit und die breite Abstützung unterstreichen. Das steht in einem gewissen Gegensatz zum Selbstverständnis der SRG, das in gewissen Voten des Generaldirektors, der sich immer wieder als Unternehmer bezeichnet, zum Ausdruck kommt. Er hat letzthin auch einmal gesagt, nur wenige Unternehmungen in unserem Land stünden in einem so harten Wettbewerb wie die SRG.

Vor diesem Hintergrund zeigt sich eben auch, dass das Kleid des Vereins nicht mehr ganz zeitgemäss ist. Es ist aber nicht so, dass die SRG durchgehend als Verein organisiert wäre, sondern das Gesetz sieht vor, dass das operative Geschäft so zu führen ist, wie es einer Aktiengesellschaft entspricht. Das zeigt auch, dass hier eigentlich ein doppelter Zweck vorliegt: die Verfolgung öffentlicher Interessen, aber durchaus auch Gewinn.

Die aktuelle Debatte über den Service public, also den Grundversorgungsauftrag der SRG, hat genau dies zum Thema, die Fragen nämlich: Inwieweit wollen wir der SRG einen Auftrag geben, der auf Gemeinnützigkeit beruht, auf Leistungen, welche zugunsten der Allgemeinheit zu erbringen sind, und diesen Auftrag mit über einer Milliarde Franken Gebühren entschädigen? Wieweit will man die SRG als Teil des Marktes, des Wettbewerbs verstehen und damit Marktverzerrungen - anders gesagt: öffentlich finanzierte Konkurrenz zu Privatunternehmungen - zulassen? Diese Fragen sollen im verlangten Bericht erörtert werden. Diese Fragen müssen erörtert werden. Diese Fragen werden wir zum gegebenen Zeitpunkt dann auch in diesem Gremium zu diskutieren haben, wenn es um die Diskussion über diesen Grundversorgungsauftrag geht.

Ich musste etwas staunen über die Begründung des Bundesrates - welcher ja die Ablehnung dieses Vorstosses beantragt -, der sagt, dass die Unabhängigkeit der SRG bei einer Aktienbeteiligung des Gemeinwesens vielleicht nicht mehr garantiert werden könne. Es ist ja so, dass sich der Verwaltungsrat der SRG heute aus neun Mitgliedern zusammensetzt; zwei davon sind direkt vom Bundesrat delegiert. Ob das dann die Unabhängigkeit ist, die man sich hier vorstellt oder die man hier vorgibt, das sei einmal infrage gestellt. Ich stelle fest: Die SRG ist ein bisschen unabhängig, aber gerade nur so unabhängig, dass sie dann trotzdem nicht ganz für sich selber schauen muss. Sie ist zwar losgelöst vom Staat organisiert, aber trotzdem kann der Bundesrat zwei Verwaltungsräte delegieren, die dann vor Ort sind, wenn es um die Verteilung der 1,3 Milliarden Franken Gebührengelder geht. Sie ist als Verein aufgestellt, um die Gemeinnützigkeit zu unterstreichen, aber arbeitet dann trotzdem als Aktiengesellschaft, um Gewinn erwirtschaften zu können. Ich meine, diese Fragen muss man sich wirklich stellen.

Wir haben - es wurde an dieser Stelle schon verschiedene Male angesprochen - eine enorme technologische Entwicklung durchgemacht; gerade der Bereich der elektronischen Medien ist für private Unternehmen interessant geworden. Es ist eine Vielfalt da, wie sie für die direkte Demokratie wünschbar ist. Diese neue Situation erfordert es meines Erachtens auch, neben dem Grundsatz, dem Grundversorgungsauftrag der SRG, die rechtliche Form dieses Unternehmens noch einmal gründlich zu überdenken. Dazu soll im Rahmen der Gedanken, die sich der Bundesrat derzeit macht, Raum eingeräumt werden.

Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau

Das ist ein weiteres Aktionsfeld in der Linie Ihres Kampfes gegen die SRG. Aber es ist einfach so: Die SRG ist kein Staatsbetrieb, wie Sie es immer wieder behaupten. Es handelt sich um einen Verein. Seit ihrer Gründung ist die SRG als privatrechtlicher Verein konzipiert. Der Gesetzgeber hat die Rechtsform nicht festgelegt. Er soll sich auch nicht in die Rechtsform eines Unternehmens einmischen. Das hat sich bisher so bewährt, gerade wegen der Unabhängigkeit der SRG, die in der Verfassung gewährleistet ist. Die Unabhängigkeit und Autonomie der SRG würden zweifelsfrei durch die Rechtsstruktur einer gemischtwirtschaftlichen Aktiengesellschaft beeinträchtigt. Das ist logisch. Genau dann wäre ihre Unabhängigkeit nicht mehr gewährleistet.

Deshalb ist es richtig, die Struktur, die heute aus Trägerschaft und Unternehmen besteht, weiterhin dem zuständigen Organ der SRG, das heisst dem Verwaltungsrat, zu überlassen. Im Verwaltungsrat sitzen ja zwei Bundesvertreter. Bis anhin gehörte einer der SVP an - neu ist es eine ehemalige Regierungsrätin der FDP -, der andere der SP. Die Vertreter des Bundes überwachen dort die Geschäftsführung und die anvertrauten Gelder so, wie wir das bei Swisscom, Ruag, Skyguide usw. auch vorsehen. Es geht um anvertraute Gelder, deshalb hat der Bund eine Verantwortung. Bei den Bundesvertretern rotieren wir von der SVP zur FDP. Wir werden sehen, wer das nächste Mal drankommt. Wir sehen das als richtiges Konstrukt an. Die Organe dieses Vereins, der Verwaltungsrat und die Trägerschaft, bestimmen die ihnen geeignet erscheinende Rechtsform selber, da hat die Politik nichts zu suchen.

Bigler Hans-Ulrich · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Frau Bundesrätin, erachten Sie es angesichts der berechtigt hohen Ansprüche an die Regeln der Corporate Governance für gerechtfertigt, dass die SRG mit einem Konzernumsatz von 1,6 Milliarden Franken immer noch als Verein organisiert ist?

Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau

Das geht mich nichts an, das muss die SRG selber bestimmen. Es gibt ganz namhafte Unternehmen, die in Form von Genossenschaften organisiert sind. Es gibt auch Vereinsstrukturen - nehmen Sie z. B. den Fussballverband - mit Milliardenumsätzen, bei denen Sie auch Fragezeichen setzen können. Aber das bestimmen weder Sie noch ich, sondern das bestimmen die zuständigen Organe selber.

Abstimmung

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 87 Stimmen

Dagegen ... 99 Stimmen

(8 Enthaltungen)