08.432
Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen
Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion
2. Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (Erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration)
2. Loi sur la nationalité suisse (Naturalisation facilitée des étrangers de la troisième génération)
Art. 24a Abs. 1 Bst. a; 51a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 24a al. 1 let. a; 51a
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Müller Philipp · Mit-M · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Ich brauche für meinen Bericht nicht allzu lange. Wir haben noch zwei Differenzen zum Nationalrat.
Zum einen betrifft es Artikel 24a, die Glaubhaftmachung. Der Nationalrat will, dass die Glaubhaftmachung des Aufenthalts der Grosselterngeneration in der Schweiz genügt. Wir sind bei unserem letzten Entscheid von einer imperativen Lösung ausgegangen. Zuhanden des Amtlichen Bulletins habe ich dann gesagt und wiederhole es gerne hier nochmals, dass Glaubhaftmachung für die Kommissionsmehrheit nicht einfach bedeutet, dass man etwas annimmt oder vermutet. Die Glaubhaftmachung soll wirklich im Sinne der Bedeutung des Begriffs erfolgen müssen.
Die zweite Differenz ist bei den Übergangsbestimmungen zu suchen. Hier hatte der Ständerat im Sinne des Wunsches, dass Militärdienst geleistet werden soll, wenn es möglich ist, dass also nicht mit der erleichterten Einbürgerung gewartet werden kann, bis der Militärdienst nicht mehr geleistet werden muss, einen Vorbehalt eingefügt. Der Nationalrat strich diese Übergangsbestimmung dann. Das Alter war damit nach oben offengelassen, das heisst, auch 50- oder 60-Jährige hätten sich dann als sogenannte Kinder erleichtert einbürgern lassen können. Wir haben dann erreicht, dass der Nationalrat einen Kompromiss beschlossen hat, indem er jetzt eine obere Alterslimite von 35 Jahren eingefügt hat. Das bedeutet, dass es nicht möglich ist, dass sich ältere Herrschaften unter dem Titel "dritte Generation" oder gar "Kind" einbürgern lassen.
Lassen Sie mich noch zwei, drei Bemerkungen zu dieser Vorlage anbringen. Sie sehen die Geschäftsnummer 08.432. Es ist nicht gerade ein Meisterwerk der parlamentarischen Arbeit, wie ich vorhin gehört habe, wenn man acht Jahre an einer Vorlage herumdoktert - drei Schritte vor, zwei zurück, irgendwie so war das System. Sie kommt nun letztlich mit vielen Abstrichen in die Endrunde. Man könnte es durchaus noch heftiger formulieren, aber ich verzichte in diesem Haus darauf und überlasse Ihnen die Beurteilung, wie das mit diesen parlamentarischen Initiativen so läuft, wenn es derart lange geht.
Im Auftrag der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, die Differenzen zu bereinigen und sich bei den beiden von mir erwähnten Punkten dem Nationalrat anzuschliessen. Bei der ersten Differenz wurde in der Kommission mit 9 zu 4 Stimmen die Nationalratsversion angenommen, bei der zweiten gab es keine Abstimmung, da waren wir demzufolge ohne Widerstand einstimmig.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Ihre Kommission hat beide Differenzen zum Schwesterrat ausgeräumt. Ich sage zu Beginn gerne etwas zur ersten Differenz: Diese Annäherung hat sich abgezeichnet. Es ging ja darum, wie man weit zurückliegende Sachverhalte darlegen muss und wie eine Glaubhaftmachung aussehen soll.
Ich möchte auch zuhanden der Materialien einfach noch einmal in aller Deutlichkeit sagen: Es geht hier nicht um mündliche Aussagen, solche genügen nicht. Es ist ein schriftliches Verfahren; für die Glaubhaftmachung müssen Dokumente vorgelegt werden. Die erleichterte Einbürgerung ist ohnehin ein schriftliches Verfahren. Der einzige Unterschied besteht darin, dass man eben nicht ausschliesslich fremdenpolizeiliche Dokumente vorlegen kann, sondern auch andere Dokumente oder Einträge in Registern, zum Beispiel im Steuerregister. Das soll für die Glaubhaftmachung ausreichen.
Ich kann Ihnen versichern, dass der Bundesrat diesem Anliegen Rechnung tragen wird. Wir werden ja in der Verordnung festlegen müssen, welche Grundlagen für den Beweis ausreichend sind. Wir werden bei der Ausarbeitung dieser Verordnung insbesondere auch die Materialien zur parlamentarischen Debatte beiziehen, und wir werden den Entwurf der Verordnung dann selbstverständlich wie üblich auch Ihrer Kommission unterbreiten. In diesem Sinne freue ich mich, dass Sie sich jetzt hoffentlich mit dem Nationalrat finden können, denn diese materielle Differenz kann wirklich ausgeräumt werden.
Ich erlaube mir, auch noch etwas zur zweiten Differenz zu sagen, dann muss ich mich nachher nicht mehr zu Wort melden. Hier ist der Nationalrat Ihrem Anliegen entgegengekommen und hat die Übergangsbestimmungen jetzt so formuliert, dass ausschliesslich junge Ausländerinnen und Ausländer von dieser Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung profitieren können.
Der Kommissionssprecher hat die lange Behandlungsdauer dieser parlamentarischen Initiative erwähnt. Sie haben in der Zwischenzeit natürlich das Einbürgerungsrecht totalrevidiert, und Sie haben damals diese parlamentarische Initiative bewusst zurückgestellt. Ich denke, mit der Totalrevision des Einbürgerungsrechts und der Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung für junge Menschen, die in der dritten Generation hier leben, haben Sie das Paket jetzt eigentlich zu Ende geschnürt. Ich danke Ihnen für diese Arbeit. Es steht dann natürlich noch eine Volksabstimmung bevor.
Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion
Angenommen - Adopté
Le président (Comte Raphaël, président): L'objet est ainsi prêt pour le vote final.