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Altersvorsorge 2020. Reform

Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Block 7 - Bloc 7

Diverses

Divers

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): In Block 7 geht es um Massnahmen zur Gleichbehandlung im Bereich der AHV-Beiträge, Versicherungsunterstellung in der AHV, Beitragspflicht in der AHV, Organisation der AHV, Koordination mit der EU, Massnahmen für ältere Arbeitslose, Verbesserung der beruflichen Vorsorge für Selbstständigerwerbende ohne Angestellte, Einkauf ins BVG-Guthaben, paritätische Verwaltung der Vorsorgeeinrichtungen, Teilliquidation, Verjährungsfrist des Schadenersatzanspruchs, Ausführungsbestimmungen, Aufgaben der Oberaufsichtskommission, Kosten der Oberaufsichtskommission, Strafbestimmungen, Anwendbarkeit von BVG-Bestimmungen, Hinterlassenenleistungen, weitere Begünstigte, Gründung von Freizügigkeitseinrichtungen, Anwendungsbereich des Freizügigkeitsgesetzes, Barauszahlung der Austrittsleistung, Zinsrahmen des technischen Zinssatzes, sinngemässe Anwendbarkeit von BVG-Bestimmungen, Arbeitnehmer mit häufig wechselnden und befristeten Anstellungen sowie redaktionelle Anpassungen.

Es liegen in diesem Block noch ein Einzelantrag Büchel Roland zu Ziffer 5 Artikel 2, ein Einzelantrag Frehner zu Ziffer 8 Artikel 53d, ein Einzelantrag Pezzatti zu Ziffer 8 Artikel 79b sowie ein Einzelantrag de Courten zu Ziffer 9 Artikel 1 vor.

Frehner Sebastian · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Heute bezahlen Selbstständigerwerbende von ihrem Einkommen Beiträge von 4,2 bis 7,8 Prozent an die AHV. Je weniger sie verdienen, desto geringer ist der Prozentsatz für die Beiträge. Für Arbeitnehmer müssen heute 8,4 Prozent des Einkommens an die AHV abgeliefert werden.

Der Bundesrat und die Mehrheit Ihrer Kommission wollen nun die Beiträge der Selbstständigerwerbenden an jene für Arbeitnehmer anpassen. Begründet wird dies damit, dass diese Ungleichbehandlung ungerecht sei. Diese Begründung ist aus meiner Sicht nicht stichhaltig. Tatsächlich ist der Beitrag der Selbstständigerwerbenden mindestens 0,6 Prozentpunkte tiefer als jener für Arbeitnehmer. Bei einem Einkommen unter 56 200 Franken sind die Beitragssätze sogar noch tiefer.

Man muss aber auch sehen, dass die Selbstständigerwerbenden nicht nur den Beitrag des Arbeitnehmers bezahlen, sondern dazu auch noch den des Arbeitgebers. Sie bezahlen also doppelt. Ein Arbeitgeber bezahlt nur 4,2 Prozent der Beiträge, die andere Hälfte bezahlt der Arbeitnehmer selber. Deshalb ist es durchaus gerechtfertigt, den Beitragssatz für die Selbstständigerwerbenden zu senken respektive gleich zu behalten und eine degressive Skala vorzusehen.

Der Antrag der Mehrheit würde für viele, vor allem kleinere Betriebe eine grosse Belastung bedeuten. Es ist zu erwarten, dass nicht wenige von ihnen in grosse Probleme geraten könnten. Die Mehreinnahmen von 330 Millionen Franken für die AHV bei Umsetzung der Variante der Mehrheit würden mich zwar auch freuen; sie würden bei der Sanierung der ersten Säule natürlich helfen. Aber an Einnahmen, welche von Kleinstfirmen stammen, die wir mit solch einer Massnahme in die Enge treiben, kann ich keine Freude haben. Deshalb bitte ich Sie, diesen wirtschaftsfeindlichen Antrag abzulehnen.

Gysi Barbara · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Mein Minderheitsantrag betrifft Artikel 51 Absätze 3 und 3bis BVG. Es geht hier um die paritätische Verwaltung, um die Wahl der Stiftungsräte von Sammelstiftungen.

Seit der 1. BVG-Revision ist das ein Streitpunkt. Es ist auch heute noch so, dass für die Stiftungsräte der Sammelstiftungen nur zum Teil Wahlen durchgeführt werden. Oder es werden Wahlen durchgeführt, die keine echten Wahlen sind: Man kennt die Leute nicht, die sich zur Wahl stellen. Darum waren in der Botschaft des Bundesrates für Sammelstiftungen auch Listenwahlen vorgesehen. Die vom Bundesrat vorgesehene Erleichterung gibt es im geltenden Recht bereits. Bei Gemeinschaftseinrichtungen ist es durchaus üblich, dass keine Wahlen durchgeführt werden und dass sich stattdessen die Sozialpartner auf die Zusammensetzung eines Stiftungsrates einigen. Die Arbeitgebervertreter und die Gewerkschaften delegieren dann ihre Vertretungen. Daran soll mit diesen Änderungen nichts geändert werden.

Es soll nicht mehr möglich sein, dass der amtierende paritätische Stiftungsrat die Mitglieder vorschlägt und dass diese als gewählt gelten, wenn keine weiteren Kandidaturen vorliegen. Wichtig ist also, dass die Wahlen wirklich durchgeführt werden, dass sie transparent sind und dass vor allem auch die Arbeitnehmer ihre Rechte wirklich gut wahrnehmen können.

Die Zahl der Sammelstiftungen nimmt zu. Dort ist, wie gesagt, die Wahl der Stiftungsräte verbesserungswürdig. Es ist wichtig, dass sie transparenter und übersichtlicher wird. Es ist auch grosser Wert auf die Parität zu legen, damit die Versicherten ihre Stimme einbringen. Schliesslich geht es ja um ihre Altersguthaben. Ich habe selber auch schon als Wählerin an solchen Wahlen teilgenommen und sie als schwierig und undurchschaubar erlebt. Es war unklar, wie viele Kandidaten es überhaupt gab und wer diese Leute waren. Darum ist es richtig, mehr Transparenz in das Verfahren zu bringen und auch dafür zu sorgen, dass das aktive und das passive Wahlrecht wirklich gut wahrgenommen werden können.

Bei der zweiten Säule wird ja immer wieder betont, dass die Arbeitnehmer eingebunden seien. Sie werden ja durch ihre BVG-Versicherung auch plötzlich zu Aktionären. Da müssen sie aber ihr Stimmrecht auch wirklich gut wahrnehmen können. Das ist nicht der Fall - oder nicht gleich gut der Fall -, wenn Sie jetzt diese beiden Bestimmungen wieder streichen, wie das die Mehrheit der Kommission beantragt.

Ich möchte Sie nachdrücklich bitten, diese beiden Absätze im Gesetz zu belassen. Der Ständerat hat sie diskussionslos genehmigt. In unserer Kommission wurde plötzlich - eben von rechter Seite, vonseiten der Versicherungen - wieder eingebracht, dass man die Absätze streichen solle. Wir wollen aber, denke ich, gute paritätische Kommissionen und eine gute Vertretung der Arbeitnehmer auch in den Stiftungsräten der Sammelstiftungen haben.

Darum bitte ich Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen. Dieser Antrag will hier nichts anderes als die Vorlage, wie sie der Bundesrat vorbereitet hat und wie sie vom Ständerat einstimmig gutgeheissen worden ist.

Pezzatti Bruno · Mit-M · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion

Mein Minderheitsantrag betrifft die Verpflichtungen der Vorsorge-Auffangeinrichtung. Ich weise darauf hin, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle in ihrem Bericht vom 20. Mai dieses Jahres auf die heiklen Aspekte einer generellen Verpflichtung der Auffangeinrichtung für die Verrentung von Freizügigkeitsguthaben aufmerksam gemacht hat. Auch wenn die Auffangeinrichtung die technischen Parameter selbst festlegen kann, würde sie zu einer grossen, reinen Rentenkasse ohne Risikoträger. Angesichts der steigenden Langlebigkeit und der Negativzinsen könnte das mittelfristig zu einer grossen finanziellen Herausforderung werden. Es wäre kaum nachvollziehbar, weshalb die BVG-Pflichtversicherten dann Rentenlösungen, beispielsweise für vor Jahren ausgewanderte Schweizer, quersubventionieren sollten. Eine andere Lösung würde der Auffangeinrichtung dann nicht bleiben. Solche Fehlkonstrukte als Gesetzgeber zu verabschieden ist meines Erachtens nicht zu verantworten, dies umso mehr, als für das Problem der älteren Arbeitslosen eine tragfähige Alternativlösung gefunden wurde.

Der Ständerat hat bei der Revision des Gesetzes bekanntlich als Erstrat die Aufnahme von Artikel 47a beschlossen. Dort wird sichergestellt, dass ältere Arbeitslose, d. h. Arbeitslose ab Alter 58, in ihrer bisherigen Versicherung bleiben können.

Ich bitte Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen. Damit schaffen wir eine Differenz zum Ständerat, der dann diese Frage seinerseits noch einmal prüfen kann.

Schmid-Federer Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion

Bei der Frage der Selbstständigerwerbenden hat die CVP-Fraktion beschlossen, die Minderheit IV (Frehner) zu unterstützen. Wir wollen demnach nicht, dass die Beiträge der Selbstständigerwerbenden erhöht werden; das heisst, wir wollen beim heutigen System bleiben. Somit schliessen wir uns auch dem Ständerat an.

Wenn wir die Selbstständigerwerbenden bei dieser Reform bestrafen, riskieren wir grossen Widerstand gegen die Gesamtreform. Diese muss aber zwingend gelingen. Gerade die Selbstständigerwerbenden als Träger von Wirtschaft und Gesellschaft sollen nicht als Verlierer der Reform dastehen. Wir können es uns nicht leisten, solch wichtige Gruppen, beispielsweise die Bauern, vor den Kopf zu stossen und zu riskieren, dass sie deswegen die Reform nicht mittragen werden. Selbstständigerwerbende sind eine wichtige Stütze unserer Wirtschaft.

Zur beruflichen Vorsorge und zu Artikel 51 BVG, "Paritätische Verwaltung": Hier wird die CVP-Fraktion die Mehrheit unterstützen. Die gesetzliche Regelung zur Umsetzung der paritätischen Vertretung in Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen hat sich bewährt und stellt bei den Versicherern kein Problem dar. Es gibt deshalb keinen Bedarf für eine Neuregelung. Sie würde zu höheren Kosten bei den Vorsorgeeinrichtungen führen, welchen bisher ein anderes Vertretungsmodell bewilligt wurde.

Bei Artikel 60 Absatz 2 Buchstabe f BVG, also beim Bezug des Freizügigkeitsguthabens als Rente, wird die CVP-Fraktion die Minderheit Pezzatti unterstützen. Der Ständerat hat mit Artikel 47a BVG ein stimmiges Konzept geschaffen, welches zusammen mit den Sozialpartnern erarbeitet worden ist. Personen, die nach dem 58. Altersjahr entlassen werden, sollen bei ihrer bisherigen Pensionskasse bleiben können. Der Ständerat hat mit der Einführung von Artikel 47a BVG ein anderes Konzept als jenes des Bundesrates beschlossen. Mit dem Konzept des Ständerates sollte sich ja eigentlich die Bestimmung des Bundesrates in Artikel 60 Absatz 2 Buchstabe f erübrigen. Uns ist bei den Beratungen nicht klargeworden, warum der Ständerat diese Bestimmung des Bundesrates nicht gestrichen hat. Wenn wir nun der Minderheit Pezzatti zustimmen, schaffen wir eine Differenz zum Ständerat; es liegt dann am Ständerat, vertieft abzuklären, ob er an seinem eigenen Konzept festhält oder ob er in der Tat zusätzlich auch noch die Bestimmung des Bundesrates beibehalten will.

Zusammenfassend: Wir unterstützen die Minderheit IV (Frehner), wir unterstützen bei Artikel 51 die Mehrheit und bei Artikel 60 die Minderheit Pezzatti. Den Einzelantrag Büchel Roland werden wir unterstützen, um auch hier eine Differenz zum Ständerat zu schaffen, ebenso die Einzelanträge Frehner, de Courten und Pezzatti, die wir eingehend studiert haben. Wir sind hier der Meinung, dass die angebrachten Zweifel tatsächlich berechtigt sind. Wir können sie nur ausräumen, wenn der Ständerat nochmals darüber berät.

Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Ich nutze die Gelegenheit, unserer Kollegin Ida Glanzmann ganz herzlich zum Geburtstag zu gratulieren. Sie feiert heute ihren Geburtstag zusammen mit Ratssekretär Pierre-Hervé Freléchoz sowie dem Ständeratspräsidenten Raphaël Comte. - Herzliche Gratulation und alles Gute! (Beifall)

Rytz Regula · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Wir biegen heute auf die Zielgerade der Rentenreform 2020 ein. Viel wird davon allerdings nicht übrigbleiben, denn die Nationalratsmehrheit hat sich gestern dafür entschieden, sie mit einem maximalen Konfrontationskurs an die Wand zu fahren. Gerne sage ich etwas zu den verbleibenden Anträgen. Dann mache ich eine Schlussbilanz der grünen Fraktion und sage, wie wir uns in der Gesamtabstimmung am Schluss verhalten werden.

Zu den wichtigsten Anträgen in Block 7: Die grüne Fraktion unterstützt die Erhöhung der Beiträge der Selbstständigerwerbenden und lehnt entsprechend den Minderheitsantrag IV (Frehner) ab. Die Privilegierung der Selbstständigerwerbenden hier ist überholt, denn sie haben vor allem mit der Unternehmenssteuerreform II eine neue und viel genutzte Möglichkeit zur Senkung ihrer AHV-Beiträge erhalten. Weitere Vergünstigungen sind deshalb in diesem Rahmen nicht angezeigt.

Sehr wichtig ist den Grünen die Stärkung der paritätischen Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Sammeleinrichtungen der Versicherungen. Heute haben wir dort eine Art Alibimitwirkung. Die Stiftungsräte werden häufig gar nicht gewählt, sondern nur nominiert. Mit den Vorschlägen des Bundesrates kann die Einbindung und die Akzeptanz verstärkt werden. Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit Gysi zu folgen.

Ob all diese Änderungen allerdings jemals in die Praxis umgesetzt werden, ist nach der zweitägigen Beratung höchst ungewiss. Die Mehrheit des Nationalrates hat aus der komplexen Baustelle der Rentenreform 2020 eine Verschrottungsanlage gemacht. Der verantwortungsvolle Kompromiss des Ständerates wurde in tausend Stücke zerfetzt. Was heute, auch nach der Beratung des Blocks 7, auf dem Tisch liegt, ist keine mehrheitsfähige Lösung mehr, sondern das ist eine Ohrfeige für alle hart arbeitenden Menschen in diesem Land, die für weniger Rente länger schuften und mehr bezahlen sollen. Nur die Banken und die Versicherungen haben nach der Beratung im Nationalrat Grund zum Feiern, denn ihre Gewinne werden dank Ihren Entscheidungen, den Entscheidungen der Mehrheit hier, steigen.

Der Crashkurs der rechten Parteien in diesem Saal trifft vor allem die Frauen und die junge Generation. Die Frauen - das muss man hier noch einmal ganz klar sagen - sind die eigentlichen Verliererinnen dieser Rentenreform. Sie werden dafür bestraft, dass sie in den letzten Jahrzehnten die Hauptverantwortung für die unbezahlte Familien- und Betreuungsarbeit übernommen haben, und dieses Engagement führt bekanntlich nicht nur zu BVG-Beitragslücken und tieferen Renten. Nein, die Familienverantwortung schwächt auch die Stellung der Frauen im Arbeitsmarkt und hat deshalb eine starke Lohndiskriminierung zur Folge. Anstatt diesen verfassungswidrigen Zustand zu stoppen, wird nun das Rentenalter 65 eingeführt. Nicht einmal ein minimaler Ausgleich der Lohndiskriminierung wurde hier gewährt - nein, die rechtsbürgerliche Mehrheit hat hier ganz klar gegen die Frauen entschieden. Offenbar interessiert sie das Schicksal von Frauen vor allem dann, wenn diese eine Burka tragen.

Schlecht sieht es auch für die Reform der beruflichen Vorsorge aus. Zwar haben hier die FDP-, die SVP- und die grünliberale Fraktion kalte Füsse bekommen und versuchen, die Rentenverluste in der Pensionskasse auszugleichen. Aber was Sie nun hier verabschiedet haben, ist absolut verantwortungslos. Das ist die teuerste Lösung überhaupt; 4,5 Milliarden Franken werden vor allem auch der jungen Generation aufgebürdet. Das ist nun wirklich die schlimmste Entscheidung, die Sie gestern treffen konnten.

Aber es geht noch weiter. Als ob das alles nicht Abbau genug wäre, will die rechtsbürgerliche Mehrheit in diesem Rat auch noch das Rentenalter erhöhen; und weil Sie damit Wählerstimmen verlieren, haben Sie es in diesen sogenannten Interventionsmechanismus verpackt. Geben Sie es doch zu: Mit diesem Automatismus wollen Sie nichts anderes tun, als die Volksrechte auszuhebeln. Denn Sie wollen nicht, dass die Bürgerinnen und Bürger gegen das Rentenalter 67 das Referendum ergreifen können. Deshalb haben Sie ja auch noch die Erhöhung der Mehrwertsteuer gekürzt, welche die Babyboomer-Generation im AHV-Fonds besserzustellen soll. Damit ist klar: Sie wollen so schnell als möglich das Rentenalter 67 erreichen.

Das alles machen die Grünen nicht mit. Die Rentenreform ist im Nationalrat vollständig aus dem Ruder gelaufen. Für weniger Leistung mehr arbeiten und mehr bezahlen - nein, diese Kröte wird die Bevölkerung nicht schlucken, und auch die grüne Fraktion wird diese Rentenreform heute hier ablehnen. Ich hoffe, dass viele in diesem Saal dies mit uns machen werden, damit wir dem Ständerat die Möglichkeit geben, zu retten, was noch zu retten ist.

Sauter Regine · Mit-F · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Ich spreche hier für die FDP-Liberale Fraktion. Zuerst äussere ich mich zu Artikel 8 Absätze 1 und 2 AHVG, also zu den Beiträgen der Selbstständigerwerbenden: Hier unterstützen wir die Minderheit IV (Frehner). Wir lehnen sowohl den Antrag der Mehrheit als auch die Minderheitsanträge Humbel und Feri Yvonne ab. Selbstständige bezahlen bei der AHV gleichsam sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmerbeitrag. Die von der Mehrheit beantragte Lösung wäre für Selbstständigerwerbende teurer als die bisherige Lösung, das ist offensichtlich.

Die heute geltende Differenzierung zwischen Selbstständigen und Unselbstständigen ist nicht einfach ein Geschenk an die selbstständig Tätigen. Vielmehr ergibt sich diese Differenzierung durch eine unterschiedliche Berechnung der Lohnsumme. Es ist heute ganz allgemein gesagt auch nicht der Moment, Einzelunternehmer - darum handelt es sich bei Selbstständigerwerbenden - zusätzlich zu belasten. Die allgemein schwierige Situation des Wirtschaftsstandortes macht sich auch da deutlich bemerkbar. Gerade Einzelunternehmer, also Selbstständigerwerbende, sind da zusätzlich vom Wirtschaftsverlauf abhängig. Es ist umso unverständlicher, dass die Linke den Antrag der Mehrheit unterstützt, gerade auch, weil sich bei ihrer Basis viele Selbstständigerwerbende aus KMU befinden. Wir werden diese Schlechterstellung klar ablehnen.

Bei Artikel 51 Absätze 3 und 3bis unterstützen wir den Antrag der Kommissionsmehrheit. Den Antrag der Minderheit Gysi lehnen wir ab. Das heutige System bei der paritätischen Verwaltung hat sich bewährt. Zusätzliche Reglementierungen sind hier nicht nötig.

Bei Artikel 60 Absatz 2 Buchstabe f und Artikel 60a BVG unterstützen wir den Antrag der Minderheit Pezzatti.

Im Übrigen unterstützen wir auch die eingereichten Einzelanträge Frehner zu Artikel 53d BVG, Pezzatti zu Artikel 79b BVG sowie de Courten zu Artikel 1 des Freizügigkeitsgesetzes. Den Antrag Büchel Roland lehnen wir ab.

Eigentlich hätte ich damit schliessen wollen, doch das Votum von Frau Rytz von vorhin hat mich herausgefordert; das kann so nicht im Raum stehengelassen werden. Ich erlaube mir aus Sicht der FDP-Liberalen Fraktion ebenfalls eine Würdigung.

Was waren unsere Ziele bei dieser Vorlage zur Altersvorsorge 2020? Wir wollen das Rentensystem nachhaltig sichern. Wir wollen die Renten nicht senken, aber auch nicht ausbauen, weder in der AHV noch im BVG. Und wir wollen das System an die gesellschaftlichen Gegebenheiten anpassen - Stichwort "Teilzeitarbeit", Stichwort "Zunahme der Gruppe älterer Menschen". Dies ist uns, das ist unsere Überzeugung, mit der nun gefundenen Lösung gelungen. Wir haben ein Modell beschlossen, das in sich stimmig ist, das jede Säule in sich kompensiert, das bei der AHV die Finanzierbarkeit sichert und im BVG das Rentenniveau erhalten kann. Warum das von linker Seite infrage gestellt wird, ist uns nach wie vor nicht klar.

Uns geht es darum, dass diese Reform der Altersvorsorge 2020 gelingt. Sie kann nicht gelingen, wenn wir Renteneinbussen, vor allem in der zweiten Säule, gewärtigen müssen. Unser System behebt diesen Mangel. Zusätzlich hat es den Vorteil - und hier verstehe ich explizit nicht, wie Frau Rytz sagen kann, die Frauen würden nicht profitieren -, dass es den Koordinationsabzug senkt, eine Forderung, die schon seit langer Zeit gerade von Frauenorganisationen erhoben wird. Es ist somit auch für kleinere und tiefere Einkommen möglich, eine Rente zu bilden. Auch für Teilzeitbeschäftigte wird es möglich, eine Rente zu bilden und damit zur eigenen Altersvorsorge beizutragen. Gleiches gilt im Übrigen für junge Leute. Ich habe mich gestern auch noch mit verschiedenen jungen Kolleginnen und Kollegen unterhalten. Es leuchtet ihnen ein, dass man im BVG für sich selber spart und es deshalb auch zumutbar ist, hier höhere Abzüge zu leisten.

Insgesamt sind wir überzeugt von unserem Modell. Es geht nun so in den Ständerat. Der Ständerat hat die Möglichkeit, dieses Modell weiter auszudifferenzieren, weiter daran zu feilen und auch Änderungen vorzunehmen. Aber insgesamt sind wir der Meinung, dass wir hier auf einem guten Weg sind.

de Courten Thomas · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich äussere mich vor allem zu zwei Punkten. Das eine sind die Beiträge der Selbstständigerwerbenden, das andere ist der Antrag Büchel Roland zu den Auslandschweizern, der hier noch nicht sehr zur Sprache gekommen ist.

Heute kommen ja die Selbstständigerwerbenden mit Einkommen von unter 56 200 Franken im Jahr in den Genuss der sogenannten sinkenden Beitragsskala. Der Mindestansatz beträgt in der AHV 4,2 Prozent bei jährlichen Einkommen bis zu 17 100 Franken. Der volle Beitragssatz von 7,8 Prozent wird bei den jährlichen Einkommen ab 56 200 Franken geschuldet. Die gleiche Abstufung kennen wir übrigens auch in der EO und in der IV. Den Unselbstständigen im gleichen Einkommensbereich wird der Beitragssatz von 8,4 Prozent angerechnet. Dieser wird, es wurde bereits gesagt, hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

Der Bundesrat argumentiert in seiner Botschaft, damit würden die Selbstständigen gegenüber den Angestellten unbotmässig profitieren. Das ist aus meiner Warte nicht so selbstverständlich wahr. Das hat auch der Ständerat erkannt, der deshalb die bisherige Lösung aufrechterhalten will. Ich bitte Sie, dasselbe zu tun. Der Vorschlag ist aus meiner Sicht eine unnötige Belastung dieser Revision. Er enthält einen grundlegenden Fehler: Die Beiträge der Arbeitnehmer basieren auf dem Nettolohn, die Selbstständigen zahlen aber auf dem Bruttolohn. Das allein gleicht die Differenz, die hier als unbotmässige Bevorteilung der Selbstständigerwerbenden moniert wird, schon wieder aus.

Mit anderen Worten: Die Abschaffung dieser Regelung führt nicht zur Gleichstellung der Selbstständigerwerbenden, wie sie propagiert wird, sondern de facto zu einer Schlechterstellung. Dies trifft genau jene in unserer Wirtschaft, kleine und mittlere Unternehmer, vor allem Kleinst- und Kleinunternehmer, die wir ansonsten fördern, die als Selbstständigerwerbende, als Gewerbler unsere Wirtschaft tragen, in den Regionen auch Arbeitsplätze sichern, Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen und Steuern zahlen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Änderung dieser Bestimmung abzulehnen.

Die Versicherung von Auslandschweizern in der AHV ist heute ja so geregelt: Wer aus der Schweiz auswandert, kann der Versicherung unter gewissen Voraussetzungen freiwillig beitreten. Diese Möglichkeit der freiwilligen Versicherung existiert seit der Einführung der AHV im Jahr 1948. Bereits bei der Einführung gab es aber Bedenken in Bezug auf die Tatsache, dass sich die öffentliche Hand an den Leistungen beteiligt, obwohl diese Versicherten in der Schweiz weder direkte noch indirekte Steuern zahlen. Es bestand aber die allgemeine Auffassung, dass Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer möglichst entgegenkommend behandelt werden sollen. Das wollen wir auch weiterhin tun. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass die freiwillige Versicherung mit der ursprünglichen Regelung, die bis 2002 galt, ein hochdefizitäres Konstrukt war, sodass es entsprechend korrigiert wurde. Dazu kommt, dass nicht einmal die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer am meisten davon profitieren, sondern all diejenigen, die eine gewisse Zeit - gemäss dem Einzelantrag mindestens drei Jahre - in der Schweiz arbeiteten und dann über die Sozialversicherungsabkommen in ihrem Heimatland lebenslang von der AHV profitieren können.

Ich bitte Sie, den Antrag Büchel Roland abzulehnen.

Büchel Roland Rino · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Kollege de Courten, gehen Sie mit mir einig, dass es keine gesicherten Zahlen zu den Auslandschweizern gibt und dass die Zahlen, auf die Sie sich beziehen, doch auf einer recht abenteuerlichen "Milchbüechli-Rechnung" des BSV basieren, die absolut keine Grundlage hat,und dass die Zahlen auch in Aussagen des BSV-Direktors in den Medien ziemlich seltsam dargelegt wurden?

de Courten Thomas · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Geschätzter Kollege, ich teile diese Auffassung nicht. Wir haben in der Kommission diese Anträge, die Sie nun in den Rat bringen, ausführlichst behandelt und sind klar zur Meinung gekommen, dass wir ihnen nicht zustimmen können.

Schenker Silvia · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Ich glaube nicht, dass sich die Menschen in diesem Land für diese technischen Details im Block 7 interessieren. Ich werde darum jetzt nicht zum Block 7 sprechen, sondern eine Gesamtbeurteilung aus Sicht unserer Fraktion vornehmen.

Die SP-Fraktion hat sich von Beginn der Beratungen an das Ziel gesetzt, diese Vorlage so auszugestalten, dass sie von der Bevölkerung akzeptiert wird. Die Geschichte der gescheiterten Reformen zeigt, dass eine Vorlage dann von der Bevölkerung angenommen wird, wenn sie in der Bilanz für die Leute in diesem Land ausgewogen und fair ist.

Was Sie in den letzten Tagen angerichtet haben, ist ein Massaker. Verliererinnen in diesem Massaker sind die Frauen, Verlierer sind die Jungen, die Werktätigen. Die Frauen müssen in Zukunft bis 65 arbeiten und leisten damit einen Beitrag von 1,2 Milliarden Franken an die Revision. Sie können noch lange so tun, als ob es selbstverständlich wäre, dass das Frauenrentenalter heraufgesetzt wird, weil wir ja gleichberechtigt sind und deshalb auch gleich lang arbeiten sollen wie die Männer. Die Frauen in unserem Land wissen, dass das in vielen Punkten nicht so ist, insbesondere in der Lohnfrage.

Verlierer sind aber auch die jungen Menschen in unserem Land, weil sie in Zukunft noch mehr als bis jetzt in die Pensionskasse bezahlen müssen. Ob sie dann, wenn sie in Rente gehen, wirklich noch die Renten erhalten, von denen Sie jetzt ausgehen, ist ungewiss. Wir wissen nicht, was mit dem Umwandlungssatz in Zukunft noch geschieht. Verlierer sind alle Werktätigen, weil sie in Zukunft bis 67 arbeiten müssen. Verlierer sind all diejenigen, die körperlich hart arbeiten und darum nicht bis zum ordentlichen Rentenalter durchhalten mögen. Sie bezahlen mit lebenslänglichen Kürzungen ihrer Rente.

Sie bestrafen mit dieser Vorlage die Menschen im tiefen und mittleren Einkommensbereich, weil sie gar nicht die Möglichkeit haben, sich persönlich ein finanzielles Polster anzulegen. Sie opfern die Solidarität in der Altersvorsorge, indem Sie alles in dieser Vorlage gestrichen haben, was zu einer Stärkung der AHV führt.

Eine solche Vorlage können und werden wir nicht unterstützen! Wir lehnen sie in der Gesamtabstimmung ab. Das sind wir den Menschen in diesem Land schuldig, die viel und hart arbeiten und darauf hoffen, im Alter in Würde leben zu können.

Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Ich möchte mich im Namen der grünliberalen Fraktion nur kurz zu Block 7 äussern, zum Grundsatz der Gleichbehandlung der Selbstständigerwerbenden im Bereich der AHV-Beiträge: Der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission schlagen vor, die Beitragssätze der Selbstständigerwerbenden zu erhöhen und sie jenen der Arbeitnehmer anzugleichen, die auf 8,4 Prozent festgesetzt sind.

Es geht hier um Fairness: Wenn es den Frauen beispielsweise zuzumuten ist, gleich lang zu arbeiten wie die Männer, ist es wohl genauso den Selbstständigerwerbenden zuzumuten, gleich hohe Beiträge zu bezahlen. Das Privileg der Selbstständigerwerbenden, das zusammen mit der sinkenden Beitragsskala jährlich 330 Millionen kostet, ist im Rahmen dieser Revisionsvorlage, in der es darum geht, trotz der schwierigen Rahmenbedingungen Renten zu erhalten, nicht mehr zu rechtfertigen. Dies sind Gelder, die wir sinnvollerweise einsparen können.

1948 hatten die Selbstständigerwerbenden das gleiche Rentenalter und die gleichen Beitragssätze. 1957 wurde das Rentenalter der Frauen auf 63 Jahre gesenkt, 1969 wurden die Beiträge der Selbstständigerwerbenden nicht im gleichen Ausmass erhöht wie jene der Arbeitgeber. Fairness innerhalb einer Generation bedeutet aber auch, auf Privilegien für die eigene Klientel zu verzichten und so die Qualität der Gesamtvorlage zu verbessern.

Ich bitte Sie darum, bei Artikel 8 Absätze 1 und 2 der Mehrheit und dem Bundesrat zu folgen.

Berset Alain · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Je m'exprimerai sur les trois éléments qui constituent le dernier bloc. J'aborde la question de la cotisation des indépendants. Pour un revenu identique, les indépendants versent aujourd'hui des cotisations qui sont inférieures à celles des salariés. En d'autres termes, ils obtiennent une rente "à prix réduit". Le Conseil fédéral souhaite supprimer cette inégalité de traitement, afin de garantir que toutes les prestations, qui sont égales dans le système du premier pilier, soient aussi acquises au même prix. Nous proposons pour cela deux mesures: d'une part, le relèvement du taux de cotisation des indépendants au même niveau que celui des salariés, et, d'autre part, l'abrogation du barème dégressif, qui réduit encore davantage le taux de cotisation, et ce jusqu'à 4,2 pour cent pour les revenus inférieurs à 56 400 francs par année, ce qui accentue encore plus cette inégalité.

Vous le savez, le Conseil fédéral a comme objectif dans cette question d'améliorer les structures de l'AVS, là où cela semble nécessaire. Nous vous avons proposé de revenir à la situation qui prévalait en 1948 sur deux points. Le premier, c'est l'âge de la retraite des femmes. Nous proposons d'élever à 65 ans l'âge de la retraite des femmes, ce qui était l'âge de la retraite pour les femmes en 1948. Le deuxième, c'est le taux de cotisation des indépendants, qui, en 1948 également, et ce jusqu'en 1968, était identique à celui des salariés.

On peut faire référence à l'ancien temps, c'est toujours intéressant, c'est parfois productif, mais il faut le faire aussi avec une certaine cohérence. Si on veut retoucher les structures pour revenir à des éléments d'origine de l'AVS - et votre conseil l'a fait hier en fixant l'âge de la retraite des femmes à 65 ans -, cet argument vaut aussi pour les cotisations des indépendants. Il est d'autant plus valable que, leur situation s'étant améliorée ces dernières années, ce taux privilégié ne se justifie plus. Les indépendants peuvent dorénavant bénéficier comme les salariés d'une couverture du deuxième pilier. Depuis 2005, ils bénéficient des mêmes allocations familiales que les salariés. Depuis 2013, ils jouissent même de prestations minimales identiques, selon la loi sur les allocations familiales. Vu cette situation, il nous paraît judicieux et justifié de suivre la majorité de la commission.

J'ajouterai encore à cela que la principale critique contre la proposition de la majorité de la commission concerne le coût que cela représente pour les indépendants. Si ce sont les coûts pour les indépendants qui vous préoccupent, alors il fallait aussi vous montrer plus prudents hier lors des votes relatifs au deuxième pilier. Nous aurons encore l'occasion de démontrer - je le souhaite et je l'espère -, dans les débats au Conseil des Etats, que ce qui a été décidé hier représente un coût supplémentaire pour les indépendants et que cet argument, au lendemain de votre décision sur le deuxième pilier, a quelque peu perdu de sa pertinence et de sa force.

Un autre point concerne la gestion paritaire des institutions de prévoyance. Il y a là véritablement des améliorations à apporter. Nous connaissons aujourd'hui une situation dans laquelle ce qui manque souvent, ce sont des élections démocratiques, ce qui n'est pas idéal. Le Conseil fédéral souhaite améliorer cela et le Conseil des Etats l'a suivi, à l'unanimité. La majorité de votre commission ne souhaite pas faire ce pas tandis que la minorité Gysi vise à maintenir ces mesures et ainsi à adhérer au projet du Conseil fédéral. Je vous invite à soutenir la proposition de la minorité Gysi.

Le dernier point concerne les mesures en faveur des chômeurs âgés. Nous souhaitons améliorer leur situation, et je dois vous dire que le Conseil des Etats l'a encore améliorée de son côté et l'a rendue cohérente. La décision du Conseil des Etats est soutenue par la majorité de votre commission, mais la minorité Pezzatti souhaite biffer les articles 60 et 60a LPP. Il faut faire attention, c'est une erreur, puisque ces deux articles ne sont pas superflus. Ils ne sont pas identiques en effet à l'article 47a LPP, parce qu'ils s'appliquent à des catégories de personnes différentes. Si vous deviez ne pas suivre la majorité de la commission, ce que je regretterais, on se retrouverait dans une situation très particulière, puisque toute personne licenciée après 58 ans pourrait garantir la transformation en rente de son avoir du deuxième pilier, alors que ce serait impossible si ce licenciement intervenait à 57 ans et demi. J'attire votre attention sur le fait qu'il serait curieux de fixer une telle condition, qui, selon nous, semble créer des inégalités de traitement qui ne sont pas souhaitées. C'est la raison pour laquelle, après les travaux du conseil prioritaire, le Conseil fédéral s'était rallié à la décision du Conseil des Etats.

Wenn Sie mir erlauben, Frau Präsidentin, würde ich bei dieser letzten Intervention in dieser Debatte die Gelegenheit nutzen, um eine kleine Bilanz dieser ganzen Woche, die wir zusammen erlebt haben, zu ziehen.

Nach sehr umfangreichen Arbeiten im Erstrat, in der Kommission des Zweitrates - 55 Stunden Arbeit! -, in dieser ganzen Woche hier, haben wir seitens des Bundesrates immer darauf hingewiesen, dass eine solche Reform, wenn wir in der nächsten Zeit wirklich eine Reform haben wollen, eine mehrheitsfähige Lösung beinhalten muss. Diese Reform ist heute absolut dringend.

Wir haben auch immer gesagt, dass eine Vorlage, die das Rentenalter an einen Automatismus koppeln oder Renteneinbussen präsentieren würde, vor dem Volk keine Chance hätte. Der Nationalrat hat jetzt, nach der Arbeit seiner Kommission und etwas in Eile, in den letzten Tagen versucht, das zu korrigieren, indem es zuerst um eine separate Vorlage zum Automatismus geht. Ehrlich gesagt sieht man schon, dass dies besser eine schickliche Beerdigung dieser Geschichte ergeben würde. Dann gibt es eine Vorlage zur Kompensation in der zweiten Säule: Wir haben meines Erachtens noch Arbeiten vor uns, um das wirklich bereinigen zu können.

Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, um wieder über die Kosten zu sprechen - nicht über die Kosten und die Gesamtsumme, aber über diese Kosten, die gestern umstritten waren. Wir haben sie noch verifiziert. Der Bundesrat steht hinter den Kosten von 4,5 Milliarden Franken, die kommuniziert worden sind. Ich stehe auch hinter den Leuten, die diese Arbeit in Eile gemacht haben, weil die Anfrage sehr spät kam. Es hätte mich gefreut, wenn wir die Gelegenheit gehabt hätten, diese Kosten und diese Zahlen in der Kommission näher zu erklären. Das war in dieser Situation nicht möglich. Wir freuen uns aber, im Erstrat wirklich noch vertiefen und erklären zu können, wieso wir auf diese Zahlen kommen.

Ich glaube, es braucht noch Arbeit. Das ist uns allen bewusst - es braucht noch Arbeit. Es gibt aber einen Erstrat, und wir sind morgen bereit, so, wie wir heute bereit gewesen sind und gestern bereit waren, diese Arbeiten wirklich weiterzubegleiten, um eine mehrheitsfähige Lösung zu finden.

Es gibt jetzt - ich sage es wieder einmal - die Möglichkeit, dieses ganze Paket an den Ständerat zu schicken. Das würde es auch erlauben, die Arbeit gemäss unserem Zweikammersystem weiter zu vertiefen und zu versuchen, eine wirklich mehrheitsfähige Lösung zu finden, was wir im Moment nicht haben.

Ich danke Ihnen, wenn es Ihnen möglich ist, mit uns zusammen diese Arbeit weiterzuführen.

Weibel Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Nach diesen Gesamtwürdigungen nochmals zurück zu den einzelnen Themen von Block 7.

Der Einzelantrag Büchel Roland, der die Interessen der Auslandschweizer aufnimmt, ist in der Kommission besprochen worden. Es wurde darauf verzichtet, das Thema anzugehen; Herr de Courten hat die Gründe bereits ausgeführt. Ich halte nochmals fest: Vor der Revision war die freiwillige AHV ein starkes Verlustgeschäft; pro eingezahlten Franken wurden 7 Franken ausbezahlt, obwohl höhere Prämien eingefordert werden. Es gibt drei Möglichkeiten, wie Schweizer im Ausland sich versichern können. Zudem kommt man den Auslandschweizern bereits entgegen, indem sie ihre Kinder neu erleichtert in dieser freiwilligen AHV versichern können.

Die Kommission bittet Sie deshalb, den Einzelantrag Büchel Roland abzulehnen.

Zu Artikel 8 AHVG und den Beiträgen der Selbstständigerwerbenden: Die Kommissionsmehrheit will keine Privilegierung der Selbstständigerwerbenden mehr. Schliesslich muss auch eine alleinstehende Mutter zusammen mit ihrem Arbeitgeber den vollen Beitrag von 8,4 Prozent bezahlen. Es wurde gesagt, die Selbstständigerwerbenden würden doppelt bezahlen. Dazu muss ich sagen, dass sie aber auch zwei Rollen einnehmen bzw. zwei Hüte tragen. Wenn sie diese Problematik entflechten wollen, dann können sie ein eigenes Unternehmen gründen, eine GmbH, sodass sie die gleichen Beiträge zahlen wie alle anderen auch.

Aufgrund des Votums von Frau Schmid-Federer nehme ich zur Kenntnis, dass sich die Frauenlobby einmal mehr durchsetzt. Offenbar pflegt die CVP dort ihre Klientel, sodass wir die 330 Millionen Franken leider nicht einsparen können.

Die Kommission empfiehlt mit 13 zu 12 Stimmen, dem Antrag, der hier als Antrag der Minderheit IV (Frehner) vorliegt, nicht zuzustimmen.

Zu Artikel 51 BVG, "Paritätische Verwaltung": Die Mehrheit hält die Regelung der Minderheit Gysi für bürokratisch, überreguliert und zu aufwendig. Die Minderheit will paritätisch arbeiten, transparent, demokratisch, mit echten Wahlen. Hier empfiehlt die Mehrheit - der Entscheid in der Kommission fiel mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen - die Ablehnung des Minderheitsantrages.

Der Einzelantrag Frehner zu Artikel 53d Absatz 1 dritter Satz BVG ist in der SGK diskutiert worden und mit 11 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt worden.

Bei Artikel 60 Absatz 2 Buchstabe f BVG zum Bezug des Freizügigkeitsguthabens als Rente will die Mehrheit, dass diese Möglichkeit besteht. Sie liegt damit auf der Linie des Bundesrates, welcher auf Verordnungsebene den Kapitalbezug im obligatorischen Bereich abschaffen will. Es ist keine Verpflichtung zum Bezug als Rente, sondern man will im Freizügigkeitsgesetz zumindest die Möglichkeit dazu schaffen. Die Kommission empfiehlt mit 13 zu 12 Stimmen, den Antrag, der hier als Antrag der Minderheit Pezzatti vorliegt, abzulehnen.

Zum Einzelantrag Pezzatti zu Artikel 79b Absätze 1, 1bis, 1ter und 2 BVG: Ein entsprechender Antrag lag in der Kommission vor, wurde jedoch nach der Diskussion zurückgezogen. Deshalb beantragt die Kommission auch hier die Ablehnung.

Zum Einzelantrag de Courten zu Artikel 1 im Freizügigkeitsgesetz: Auch hier lag ein entsprechender Antrag in der Kommission vor. Auch dieser Antrag wurde nach der Diskussion zurückgezogen. Die Kommission empfiehlt deshalb, dem Einzelantrag nicht zuzustimmen.

Abschliessend bitte ich Sie, in der Schlussabstimmung die drei Vorlagen anzunehmen, damit der Erstrat, der Ständerat, die Arbeit weiterführen kann.

Wir werden auch über die Motion 16.3350 der SGK, "Entpolitisierung der technischen Parameter im BVG", abstimmen. Wir haben das in der Eintretensdebatte besprochen. Ich möchte nur nochmals kurz zusammenfassen: Es geht nicht um die Entmachtung des Volkes, sondern es geht darum, dass technische Entscheide von Interessenentscheiden ausgenommen werden, weil die Interessenentscheide im Ergebnis oft den technischen Überlegungen widersprechen. Ich bitte Sie deshalb, diese Motion auch anzunehmen.

Pfister Gerhard · Mit-M · Nationalrat · Zug · CVP-Fraktion

Herr Kollege Weibel, zu Ihrer Aussage, die CVP-Fraktion betreibe hier Klientelpflege zugunsten der Frauen - einfach, damit es im Amtlichen Bulletin steht: Ist das die Meinung der Kommission, oder ist das Ihre persönliche Meinung? Sind Sie nicht auch der Auffassung, dass Sie als Kommissionssprecher zwischen den beiden einen Unterschied machen sollten?

Weibel Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Herr Pfister, da haben Sie Recht. Bei so vielen Stunden Beratung sind vielleicht bei mir persönliche Einschätzungen durchgedrungen. Die von Ihnen genannte Aussage ist eine Einschätzung, die nicht in der Kommission besprochen worden ist.

Riklin Kathy · Mit-F · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion

Herr Weibel, jetzt eine Frage zum Schluss, nach einer langen Debatte: Finden Sie es seriös, finden Sie es eine sachliche Politik, wenn Sie als Kommissionssprecher nach 55 Stunden Kommissionsberatung mit einem neuen, undiskutierten, nicht durchkalkulierten Einzelantrag einen tragfähigen Kompromiss abschiessen, den Ihre grünliberale Parteikollegin und damalige Ständerätin Verena Diener (Zwischenruf der Präsidentin: Frau Riklin, die Frage ist gestellt!) quasi als politisches Vermächtnis (Das Mikrofon wird abgestellt; die Rednerin fährt fort; Heiterkeit) zusammen mit anderen Personen im Ständerat ausgearbeitet hat. Ich darf doch bitte den Satz zu Ende führen, Frau Präsidentin! Es handelt sich hier um eine ganz wichtige Frage, und ich habe das Recht, (Das Mikrofon wird wieder abgestellt) meinen Satz zu Ende zu sprechen.

Weibel Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Besten Dank, Frau Riklin. Ich habe mich bereits gestern bei der Diskussion des entsprechenden Blockes dazu geäussert. Ich habe mich auch entschuldigt, dass ich als Kommissionssprecher diesen Einzelantrag eingereicht habe, und gesagt, dass es nicht klug war, dass es besser gewesen wäre, wenn dieser Einzelantrag von einem anderen Mitglied meiner Fraktion eingereicht worden wäre.

Büchel Roland Rino · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Geschätzter Herr Weibel, eine Frage zur freiwilligen AHV: Sie haben gesagt, dass es eine negative Bilanz gebe. Das stimmt natürlich bei nichtmobilen Leuten. Sind Sie sicher, dass es bei mobilen Leuten auch so ist, zumal diese oft auch in die obligatorische AHV einzahlen? Wenn sie aber Geld beziehen, geht es zulasten der freiwilligen AHV. Das ist doch eine völlig verzerrte Rechnung. Sind Sie mit dieser Einschätzung einverstanden?

Weibel Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Besten Dank für die Frage, Herr Büchel. Es ist keine verzerrte Rechnung, sondern die Rechnung basiert eben auf den Erfahrungen, welche die kassenführenden Leute im alten Regime gemacht haben. Deshalb hat man die Korrekturen gemacht. Ihr Fraktionskollege hat ja auch darauf hingewiesen, dass sehr oft eben nicht Auslandschweizer, sondern Ausländer von dieser freiwilligen AHV profitiert haben.

Rytz Regula · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Sie haben vorhin zu einem Votum von Frau Schmid-Federer gesagt, dass sich die Frauenlobby in diesem Rat einmal mehr durchsetzen werde. Können Sie mir sagen, wo genau sich die Frauenlobby in dieser Beratung durchgesetzt haben soll?

Weibel Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Da muss ich Sie korrigieren, da hat es offenbar ein akustisches Problem gegeben. Das war nicht die Frauenlobby, sondern die Bauernlobby. (Heiterkeit)

Moret Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

Concernant la proposition Büchel Roland, les explications et revendications de l'Organisation des Suisses de l'étranger ont été étudiées dans le cadre des travaux de la commission. Celle-ci ayant estimé qu'il n'y avait aucune nécessité d'agir, aucune proposition de minorité à ce sujet ne figure sur le dépliant. C'est pourquoi je vous propose, au nom de la commission, de rejeter la proposition Büchel Roland.

Concernant la proposition de la minorité IV (Frehner) à l'article 8 de la loi sur l'AVS, laquelle concerne les indépendants, la commission a choisi de s'aligner sur le projet du Conseil fédéral en proposant que ceux-ci ne soient plus privilégiés par rapport aux employés en ce qui concerne les cotisations. La cotisation des indépendants passerait ainsi de 7,8 à 8,4 pour cent. Le privilège dont bénéficient les indépendants s'est développé au fil du temps et ne date pas de l'origine de l'AVS. Probablement était-il justifié à l'époque, mais la situation a bien changé, estime la majorité de la commission. En effet, les indépendants peuvent désormais bénéficier d'un deuxième pilier ainsi que de déductions fiscales spéciales pour le troisième pilier. Ils reçoivent également depuis plusieurs années les mêmes allocations familiales que les salariés. Ces évolutions démontrent clairement que cette cotisation privilégiée n'est aujourd'hui plus justifiée.

Une minorité Frehner propose, elle, de suivre la décision du Conseil des Etats et de se limiter à une hausse de cotisation de 8,1 pour cent. Elle considère que les indépendants paient déjà deux cotisations, à savoir la cotisation de l'employé et celle de l'employeur, et qu'il serait donc injuste de faire ce pas supplémentaire jusqu'à 8,4 pour cent.

La commission, par 13 voix contre 12, vous propose de rejeter la proposition défendue par la minorité Frehner.

A l'article 53 LPP, concernant la proposition de la minorité Gysi, le Conseil fédéral, le Conseil des Etats et Madame Gysi proposent de modifier le système d'élection des organes paritaires. D'après eux, les salariés ne connaîtraient pas aujourd'hui ceux pour qui ils votent. C'est pourquoi il est proposé que les élections se déroulent à l'aide de listes de candidats. Par ailleurs, on déléguerait le Conseil fédéral pour prévoir des exceptions.

La majorité de la commission juge la situation actuelle satisfaisante. Il ne lui paraît donc pas nécessaire de modifier la loi sur ce point, d'autant plus que ce nouveau système ne ferait que créer des incertitudes. Par ailleurs, les listes de candidats ne changeraient rien au fait que les salariés connaissent ou non ceux qu'ils élisent. Ce mode d'élection constituerait donc un effort disproportionné et peu utile pour les caisses de pension et les salariés.

La commission, par 12 voix contre 9 et 2 abstentions, a rejeté la proposition qui fait l'objet de la minorité Gysi. Elle vous prie d'en faire de même.

Concernant les articles 60 et 60a LPP, la commission vous propose, par 13 voix contre 12, de rejeter la proposition défendue par la minorité Pezzatti, parce qu'elle estime que ces articles permettent de combler des lacunes - Monsieur le conseiller fédéral Berset vous en a expliqué les détails.

Juste après les votes sur le bloc 7, nous allons passer au vote sur l'ensemble, qui prévoit des votes séparés sur les trois projets. Dans le cadre du débat d'entrée en matière, je vous avais expliqué que seuls 10 membres de la commission vous proposaient d'adopter les projets lors du vote sur l'ensemble et vous vous en étiez étonnés - à juste titre - qu'il ne s'agisse que de 10 voix sur 25. Je vous avais alors expliqué que ces 10 membres de la commission - mais finalement aussi le reste de la commission - estimaient que le projet n'était pas mûr, pas terminé, et je vous avais demandé de bien vouloir choisir un des camps. En effet, constatant que tout le monde voulait compenser la baisse du taux de conversion dans le cadre du deuxième pilier, je vous avais invités à choisir entre une compensation de cette baisse soit dans le cadre de l'AVS, soit dans le cadre du deuxième pilier.

Les 10 membres de la commission, à l'époque, avaient donné une chance à ce projet en le faisant parvenir à ce conseil afin que vous le corrigiez. C'est ce que vous avez fait en choisissant un des camps. Le projet est désormais plus équilibré, en tout cas par rapport à celui qui est issu des travaux de notre commission qui, en soi, tel quel, n'était soutenu par personne. Vous avez donc choisi de garantir le niveau des rentes en compensant au sein du deuxième pilier la baisse du taux de conversion. Cette version que vous avez en majorité votée est plus proche du concept d'origine prévu dans le projet du Conseil fédéral que le concept décidé par le Conseil des Etats.

Vous avez aussi décidé de compenser l'augmentation de l'âge de la retraite des femmes à 65 ans en permettant aux femmes d'être désormais mieux couvertes par le deuxième pilier. Vous savez que, lors de la retraite, les femmes doivent composer, en ce qui concerne leur deuxième pilier, avec une différence de rente de 63 pour cent par rapport aux hommes. Si elles ne sont pas assez couvertes par le deuxième pilier, c'est parce que, souvent, elles travaillent à temps partiel et, souvent également, elles bénéficient d'un petit salaire. En leur offrant une meilleure couverture du deuxième pilier - puisque désormais la cotisation commencera dès le premier franc de salaire -, les femmes bénéficieront d'un meilleur deuxième pilier qu'actuellement.

Vous avez également décidé de séparer la question du frein à l'endettement du projet global. De cette manière, le peuple pourra se prononcer sur le frein à l'endettement. Il vous a en effet semblé peu démocratique d'inscrire cette disposition dans un paquet, ce qui aurait empêché le peuple de se prononcer spécifiquement sur ce mécanisme.

Concernant le débat sur le projet Prévoyance vieillesse 2020, nous avons dû faire cet exercice à très grande vitesse, et il n'est pas terminé. Nous avons dû faire cet exercice à très grande vitesse, parce que nous aimerions que l'AVS puisse bénéficier du financement additionnel de l'AI de 0,3 pour cent, sans que nous soyons obligés de jouer au yoyo avec la TVA, c'est-à-dire de baisser le taux de TVA lors de la fin du financement additionnel de l'AI pour le remonter ensuite pour l'AVS. Je rappelle que l'exercice n'est pas terminé. Il y aura vraisemblablement trois navettes entre les conseils, ce qui permettra d'améliorer ce projet.

Au nom de la commission, je vous demande de juger de la qualité de l'oeuvre à la fin des travaux, soit lors du vote final et non lors du premier vote sur l'ensemble.

Je rappelle que si, lors du vote sur l'ensemble, pendant cette session, le projet est rejeté, nous ne pourrons pas tenir le délai pour le financement additionnel par la TVA. Cela signifie que nous ne serons plus dans les temps pour pouvoir bénéficier du 0,3 pour cent d'augmentation de la TVA en faveur du financement additionnel de l'AI, qui serait reporté sur le financement additionnel de l'AVS.

Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

1. Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020

1. Loi fédérale sur la réforme de la prévoyance vieillesse 2020

Ziff. 1 Art. 89a

Antrag der Kommission

Abs. 6 Einleitung

... tätig sind und die dem Freizügigkeitsgesetz vom 17. Dezember 1993 (FZG) unterstellt sind, sowie sinngemäss für Einrichtungen nach Artikel 1 Absatz 4 FZG, gelten ...

Abs. 6 Ziff. 1a

1a. die Unterstellung der Personen unter die AHV (Art. 5 Abs. 1),

Abs. 7 Einleitung

Für die übrigen Personalfürsorgestiftungen, die auf dem Gebiet der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge tätig sind, aber nicht dem FZG unterstellt sind, wie sogenannte patronale Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen sowie Finanzierungsstiftungen, gelten von den Bestimmungen des BVG nur die Folgenden:

Ch. 1 art. 89a

Proposition de la commission

Al. 6 introduction

... survivants et invalidité et qui sont soumises à la loi du 17 décembre 1993 sur le libre passage (LFLP) ainsi que par analogie les institutions visées par l'article 1 alinéa 4 LFLP sont en outre ...

Al. 6 ch. 1a

1a. l'assujettissement des personnes à l'AVS (art. 5 al. 1),

Al. 7 introduction

Les autres fondations de prévoyance en faveur du personnel dont l'activité s'étend au domaine de la prévoyance vieillesse, survivants et invalidité mais qui ne sont pas soumises à la LFLP, comme les fonds patronaux de prévoyance à prestations discrétionnaires et les fondations de financement, sont régies exclusivement par les dispositions suivantes de la LPP sur:

Angenommen - Adopté

Ziff. 5 Art. 2

Antrag Büchel Roland

Abs. 1

Schweizer Bürger und Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (neu: Europäischen Union) oder der Europäischen Freihandelsassoziation, die nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation leben, können der freiwilligen Versicherung beitreten, falls sie unmittelbar vorher während mindestens drei aufeinander folgenden Jahren obligatorisch versichert waren.

Abs. 1bis0

Schweizer Bürger und Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation, die sich nach einem Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation, in einem Nicht-EU/Efta-Staat niederlassen, können der freiwilligen Versicherung beitreten, falls sie unmittelbar vor ihrem Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation während mindestens drei aufeinander folgenden Jahren versichert waren.

Schriftliche Begründung

Die Frage der Vorsorge für die 762 000 Auslandschweizer ist trotz dem Inkrafttreten der Revision der freiwilligen AHV/IV im Jahr 2001 noch immer nicht zufriedenstellend gelöst. Die Aufenthaltsdauer von Schweizern, welche im Ausland arbeiten, wird immer kürzer. Es ist daher notwendig, die Sozialversicherung an die Realität und die Bedürfnisse der Emigration anzupassen. Um der freiwilligen AHV/IV beitreten zu können, muss man heute fünf Jahre lang in der AHV/IV versichert gewesen sein (Art. 2 Abs. 1 AHVG). Mit Blick auf die Entwicklung der internationalen Mobilität ist dieser Zeitraum zu lang. Zudem liesse sich eine dreijährige Versicherungsdauer besser als die gegenwärtige fünfjährige Versicherungsdauer mit der für eine Weiterführung der Mitgliedschaft in der obligatorischen AHV/IV erforderlichen Frist in Einklang bringen, wie im Entwurf für die Reform der Altersvorsorge 2020 vorgesehen ist (Art. 1c Abs. 2 AHVG). Die Bedürfnisse in Bezug auf den Versicherungsschutz sind dieselben. Deshalb gilt es, die vorgängigen Versicherungszeiten anzugleichen. Mit Blick auf die Beseitigung von Hindernissen für die Mobilität müssen auch die in einem Nicht-EU/Efta-Land lebenden Schweizer die Möglichkeit haben, der freiwilligen AHV/IV beizutreten. Dies auch dann, wenn sich die Person vorgängig in einem EU/Efta-Land aufgehalten hat. Jene Schweizer Bürger haben jedoch nicht die Möglichkeit, sich freiwillig in der AHV/IV zu versichern. Dies hat zur Folge, dass ein Schweizer, der in einem EU/Efta-Land ansässig war und anschliessend in ein Nicht-EU/Efta-Land auswandert, sich nicht mehr freiwillig in der AHV/IV versichern kann; er kann keine vorgängigen Versicherungszeiten nachweisen. Die freiwillige AHV/IV ist jedoch für zahlreiche Auslandschweizer die einzige sichere Vorsorgequelle. Zur Förderung der zunehmenden internationalen Mobilität ist es zwingend erforderlich, dass der Bund sowohl im Interesse der Auslandschweizer als auch der Schweizer Wirtschaft die Dauer der vorgängigen AHV/IV-Versicherungszeit von fünf auf drei Jahre senkt. Diese Möglichkeit muss ebenfalls auf die Schweizer ausgeweitet werden, die ihren Wohnsitz in einem EU/Efta-Land hatten und sich anschliessend in einem Nicht-EU/Efta-Land niederlassen.

Ch. 5 art. 2

Proposition Büchel Roland

Al. 1

Les ressortissants suisses et les ressortissants des Etats membres de la Communauté européenne (nouveau: de l'Union européenne) ou de l'Association européenne de libre-échange (AELE) vivant dans un Etat non membre de l'UE ou de l'AELE qui cessent d'être soumis à l'assurance obligatoire après une période d'assurance ininterrompue d'au moins trois ans, peuvent adhérer à l'assurance facultative.

Al. 1bis0

Les ressortissants suisses et les ressortissants des Etats membres de l'UE ou de l'AELE qui s'établissent dans un Etat non membre de l'UE ou de l'AELE après avoir séjourné dans un Etat membre de l'UE ou de l'AELE et qui cessent d'être assurés après une période d'assurance ininterrompue d'au moins trois ans avant leur séjour dans un Etat membre de l'UE ou de l'AELE peuvent adhérer à l'assurance facultative.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Büchel Roland ... 36 Stimmen

Dagegen ... 153 Stimmen

(5 Enthaltungen)

Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Ziff. 5 Art. 8

Antrag der Mehrheit

Abs. 1, 2

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit IV

(Frehner, Brunner, Clottu, de Courten, Geissbühler, Giezendanner, Pezzatti, Sauter, Steinemann)

Abs. 1, 2

Unverändert

Ch. 5 art. 8 al. 1, 2

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité IV

(Frehner, Brunner, Clottu, de Courten, Geissbühler, Giezendanner, Pezzatti, Sauter, Steinemann)

Al. 1, 2

Inchangé

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Wir befinden uns auf Seite 23 der deutschen Fahne. Hier geht es um den Grundsatz der Gleichbehandlung der Selbstständigerwerbenden im Bereich der AHV-Beiträge. Die Frage der Höhe der Beiträge wurde bereits in Block 5 gemäss Antrag der Mehrheit entschieden.

Wir stimmen über den Antrag der Minderheit IV (Frehner) ab. Die Abstimmung gilt auch für Ziffer 5 Artikel 9b und 9bis, für Ziffer 6 Artikel 3 Absätze 1 und 1bis sowie für Ziffer 12 Artikel 27 Absatz 2.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit IV ... 129 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 65 Stimmen

(1 Enthaltung)

Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Ziff. 5 Art. 9b, 9bis

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit IV

(Frehner, Brunner, Clottu, de Courten, Geissbühler, Giezendanner, Pezzatti, Sauter, Steinemann)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 5 art. 9b, 9bis

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité IV

(Frehner, Brunner, Clottu, de Courten, Geissbühler, Giezendanner, Pezzatti, Sauter, Steinemann)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen gemäss Antrag der Minderheit IV

Adopté selon la proposition de la minorité IV

Ziff. 5 Art. 10a

Antrag der Kommission

Abs. 1-3

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 4

... die wegen des Erreichens des Referenzalters ...

Ch. 5 art. 10a

Proposition de la commission

Al. 1-3

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 4

... parce que l'assuré atteint l'âge de référence, la fortune ...

Angenommen - Adopté

Ziff. 6 Art. 3 Abs. 1, 1bis

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit IV

(Frehner, Brunner, Clottu, de Courten, Geissbühler, Giezendanner, Pezzatti, Sauter, Steinemann)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 6 art. 3 al. 1, 1bis

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité IV

(Frehner, Brunner, Clottu, de Courten, Geissbühler, Giezendanner, Pezzatti, Sauter, Steinemann)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen gemäss Antrag der Minderheit IV

Adopté selon la proposition de la minorité IV

Ziff. 12 Art. 27 Abs. 2

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit IV

(Frehner, Brand, Brunner, Clottu, de Courten, Geissbühler, Giezendanner, Pezzatti, Sauter, Steinemann)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 12 art. 27 al. 2

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité IV

(Frehner, Brand, Brunner, Clottu, de Courten, Geissbühler, Giezendanner, Pezzatti, Sauter, Steinemann)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen gemäss Antrag der Minderheit IV

Adopté selon la proposition de la minorité IV

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Frau Gysi hat einen Ordnungsantrag eingereicht. Sie beantragt, die Abstimmung über den Antrag Büchel Roland zu wiederholen.

Gysi Barbara · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Ich möchte Sie bitten, den Ordnungsantrag zu unterstützen. Wir möchten gerne die Abstimmung über den Einzelantrag Büchel Roland zu den Auslandschweizern wiederholen. Wir waren der Meinung, ein Ja bedeute die Unterstützung des Einzelantrages. Wir haben darum Ja gestimmt, in der Meinung, den Antrag zu unterstützen. Das Verfahren war aber so, dass ein Nein den Antrag unterstützt hätte. Das ist eigentlich unüblich, bei Einzelanträgen bedeutet in der Regel ein Ja Unterstützung und nicht ein Nein. Darum bitte ich, dass wir die Abstimmung wiederholen können.

Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Ich gebe jeweils vor den Abstimmungen bekannt, was Ja und was Nein bedeutet. Es kann eben sein, dass ein Ja Nein heisst oder ein Nein Ja.

Wir stimmen nun über den Ordnungsantrag Gysi ab.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Ordnungsantrag Gysi ... 179 Stimmen

Dagegen ... 10 Stimmen

(6 Enthaltungen)

Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Damit wiederholen wir die Abstimmung über den Antrag Büchel Roland.

Ziff. 5 Art. 2 Abs. 1, 1bis0 - Ch. 5 art. 2 al. 1, 1bis0

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission ... 112 Stimmen

Für den Antrag Büchel Roland ... 81 Stimmen

(3 Enthaltungen)

Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Ziff. 8 Art. 4

Antrag der Kommission

Abs. 3bis

Arbeitnehmer in Berufen mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen gemäss Artikel 2 Absatz 4 BVG können sich mit Zustimmung des Arbeitgebers wie Selbstständigerwerbende gemäss Absatz 3 versichern.

Abs. 4

Die von den Selbstständigerwerbenden und Arbeitnehmern gemäss Absatz 3bis geleisteten Beiträge und Einlagen in die Vorsorgeeinrichtung müssen dauernd der beruflichen Vorsorge dienen.

Ch. 8 art. 4

Proposition de la commission

Al. 3bis

Les salariés qui exercent des professions, telles que visées à l'article 2 alinéa 4, où les engagements changent fréquemment ou sont temporaires peuvent, avec l'assentiment de l'employeur, se faire assurer comme des indépendants selon l'alinéa 3.

Al. 4

Les cotisations et montants versés par des indépendants et des salariés selon l'alinéa 3bis à une institution de prévoyance professionnelle doivent être affectés durablement à la prévoyance professionnelle.

Angenommen - Adopté

Ziff. 8 Art. 46 Abs. 2

Antrag der Kommission

Ist der Arbeitnehmer bereits bei einer Vorsorgeeinrichtung obligatorisch versichert, so kann er sich für den Lohn, den er von den anderen Arbeitgebern erhält, zusätzlich versichern lassen:

a. bei dieser Vorsorgeeinrichtung oder bei der Vorsorgeeinrichtung seines Berufsverbandes, falls die reglementarischen Bestimmungen es nicht ausschliessen; oder

b. bei der Auffangeinrichtung.

Ch. 8 art. 46 al. 2

Proposition de la commission

Lorsqu'il est déjà assuré obligatoirement auprès d'une institution de prévoyance, le salarié peut contracter une assurance complémentaire pour le salaire versé par les autres employeurs:

a. auprès d'elle ou auprès de l'institution de prévoyance de son association professionnelle, si les dispositions réglementaires ne s'y opposent pas; ou

b. auprès de l'institution supplétive.

Angenommen - Adopté

Ziff. 8 Art. 51

Antrag der Mehrheit

Abs. 3

Unverändert

Abs. 3bis

Streichen

Antrag der Minderheit

(Gysi, Carobbio Guscetti, Häsler, Heim, Schenker Silvia, Steiert, Weibel)

Abs. 3, 3bis

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 8 art. 51

Proposition de la majorité

Al. 3

Inchangé

Al. 3bis

Biffer

Proposition de la minorité

(Gysi, Carobbio Guscetti, Häsler, Heim, Schenker Silvia, Steiert, Weibel)

Al. 3, 3bis

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 134 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 62 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Ziff. 8 Art. 53d Abs. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag Frehner

Unverändert

Schriftliche Begründung

Es ist nicht ersichtlich, wie der Antrag der Kommission zu einer befriedigenderen Praxis führen soll, indem der Verordnunggeber zusätzlich tätig werden sollte. Es gibt zwar im Einzelfall Teilliquidationen mit unverhältnismässigem Aufwand, doch zeigt bereits die Formulierung des Bundesrates im erläuternden Bericht auf, dass es auch für den Verordnunggeber kaum möglich sein wird, eine für alle Einzelfälle befriedigende Lösung zu finden. Somit würde die Anpassung gegenüber der heutigen Praxis keinen Mehrwert, sondern eher neue zusätzliche Rechtsunsicherheit schaffen. Es handelt sich um eine unnötige Überregulierung, ohne dass die Situation verbessert wird.

Ch. 8 art. 53d al. 1

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition Frehner

Inchangé

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Frehner ... 124 Stimmen

Für den Antrag der Kommission ... 72 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Ziff. 8 Art. 60 Abs. 2 Bst. f; 60a

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Pezzatti, Brunner, Cassis, Clottu, de Courten, Frehner, Giezendanner, Herzog, Moret, Müri, Sauter, Steinemann)

Streichen

Ch. 8 art. 60 al. 2 let. f; 60a

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Pezzatti, Brunner, Cassis, Clottu, de Courten, Frehner, Giezendanner, Herzog, Moret, Müri, Sauter, Steinemann)

Biffer

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 124 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 71 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Ziff. 8 Art. 64a Abs. 1 Bst. h

Antrag der Kommission

h. Sie veröffentlicht periodisch einen Bericht über den Zustand der beruflichen Vorsorge. (Rest streichen)

Ch. 8 art. 64a al. 1 let. h

Proposition de la commission

h. elle publie périodiquement un rapport sur l'état de la prévoyance professionnelle. (Biffer le reste)

Angenommen - Adopté

Ziff. 8 Art. 79b

Antrag der Kommission

Abs. 1, 1bis, 1ter, 2, 4

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag Pezzatti

Abs. 1, 2

Unverändert

Abs. 1bis, 1ter

Streichen

Schriftliche Begründung

Beim BVG-Obligatorium handelt es sich - im Gegensatz zum freiwilligen Überobligatorium - um eine Sozialversicherung mit garantierten Ansprüchen. Es widerspricht jeglicher sozialversicherungsrechtlicher Logik, die Möglichkeit eines Einkaufs in garantierte obligatorische Ansprüche zu ermöglichen.

Ch. 8 art. 79b

Proposition de la commission

Al. 1, 1bis, 1ter, 2, 4

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition Pezzatti

Al. 1, 2

Inchangé

Al. 1bis, 1ter

Biffer

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Pezzatti ... 125 Stimmen

Für den Antrag der Kommission ... 69 Stimmen

(1 Enthaltung)

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Ziff. 9 Art. 1 Abs. 4

Antrag der Kommission

... Überbrückungsrenten bis höchstens zum Erreichen des Referenzalters nach Artikel ...

Antrag de Courten

Streichen

Schriftliche Begründung

Die sozialpartnerschaftlich entwickelte, innovative Lösung FAR konnte ohne Weiteres auf den heutigen gesetzlichen Grundlagen umgesetzt werden. Es besteht überhaupt kein Bedürfnis, in dieser Sache zu legiferieren. Dies gilt umso mehr angesichts der Tatsache, dass die Lösung in naher Zukunft weiterentwickelt werden muss. Gerade mit der neuen Regelung von Artikel 47a BVG, wonach ältere Mitarbeiter künftig in der bisherigen Vorsorgeeinrichtung bleiben können, eröffnen sich neue Perspektiven. Falls überhaupt eine Regulierung nötig sein wird, sollen die Sozialpartner die Zeit erhalten, das Modell entsprechend weiterzuentwickeln. Die jetzt vorgeschlagene gesetzliche Regelung könnte sich in diesem Kontext nicht nur als überflüssig, sondern sogar als hinderlich erweisen. Wo kein Regulierungsbedarf ausgewiesen ist, muss darauf verzichtet werden.

Ch. 9 art. 1 al. 4

Proposition de la commission

... l'âge de référence visé à l'article 21 alinéa 1 de la loi fédérale du 20 décembre 1946 sur l'assurance-vieillesse et survivants, au plus tard.

Proposition de Courten

Biffer

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag de Courten ... 125 Stimmen

Für den Antrag der Kommission ... 70 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Wir kommen nun zu den Gesamtabstimmungen.

Abstimmung

1. Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020

1. Loi fédérale sur la réforme de la prévoyance vieillesse 2020

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 106 Stimmen

Dagegen ... 55 Stimmen

(35 Enthaltungen)

Abstimmung

2. Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

2. Arrêté fédéral sur le financement additionnel de l'AVS par le biais d'un relèvement de la taxe sur la valeur ajoutée

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 74 Stimmen

Dagegen ... 13 Stimmen

(109 Enthaltungen)

Abstimmung

3. Bundesbeschluss über die Wahrung des finanziellen Gleichgewichts der AHV

3. Arrêté fédéral sur la garantie de l'équilibre financier de l'AVS

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 99 Stimmen

Dagegen ... 90 Stimmen

(7 Enthaltungen)

Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Abschreibung - Classement

Antrag des Bundesrates

Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse

gemäss Brief an die eidgenössischen Räte

Proposition du Conseil fédéral

Classer les interventions parlementaires

selon lettre aux Chambres fédérales

Angenommen - Adopté